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253218 · Antrag

CDU-Antrag: Neuordnung der Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Pützstraße

Nummer
253218
Art
Antrag
Veröffentlicht
27.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Pützstraße Straße· Kessenich, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 27.05.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.10.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253218-01 Stellungnahme zu CDU-Antrag: Neuordnung der Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Pützstraße

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Text anzeigen (2.595 Zeichen)
Antrag
öffentlich
253218
Antragsteller/in:
CDU Bezirksfraktion Bonn
Arno Hospes
27.05.2025 gez. Reeh-Schall
CDU-Antrag: Neuordnung der
Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Pützstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur Neuordnung des Fahrradparkens in
der Pützstraße mit dem Ziel, die Fußwege wieder für Fußgänger nutzbar zu
machen und eine ausreichende Zahl an Abstellplätzen für das Abstellen von
Fahrrädern zu schaffen.
Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die Anzahl der Abstellplätze für Fahrräder wird mindestens verdoppelt.
- Die Anzahl der PKW-Stellplätze im Umfeld der Pützstraße wird nicht
verringert.
- Die Ladezone in der Pützstraße bleibt erhalten (Verlagerung möglich).
- Die Fahrradparkplätze werden so gestaltet, dass klar wird, welche Parkplätze
für kurzes und welches für langes Parken vorgesehen sind. Dieses muss durch
geeignete Maßnahmen unterstützt werden (z. B. besserer Diebstahlschutz und
Wetterschutz, etc. für Langzeitparken).
- Im Zuge der Planung werden die beiden ungenutzten Bänke, die derzeit
Parkplätze blockieren, entfernt.
- Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen die verdeutlichen, dass das
Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg nicht zulässig ist.
- Das widerrechtliche Abstellen von Fahrrädern auf den Gehwegen wird
kontrolliert und sanktioniert.
- Die Kontrollen werden regelmäßig (mindestens 3 x pro Woche) durchgeführt.
Die Abstellanlage enthält Anstellplätze für:
- „normale“ Fahrräder
- Lastenfahrräder
- Fahrräder mit AnhängerSeite 1 von 2
Seite 2
- Speziell gesicherte, kostenpflichtige Boxen für hochwertige Fahrräder
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Radentscheides.
Begründung
In der Pützstraße werden über den Tag verteilt sehr viele Fahrräder abgestellt.
Es handelt sich um Fahrräder von Nutzern der Straßenbahn, die in diesem
Bereich für einen längeren Zeitraum abgestellt werden und um Fahrräder von
Nutzern des örtlichen Einzelhandels, die nur für kurze Zeit abgestellt werden.
Leider werden Fahrräder sehr oft achtlos und ignorant einfach auf dem Gehweg
Fußgänger behindernd und verkehrsgefährdend abgestellt. Mehrfach in der
Woche wird der Fußgängerüberweg an der Ampel mit Fahrrädern so zugeparkt,
dass die Nutzung der Fußgängerflucht nicht mehr möglich ist.
Dies liegt insbesondere daran, dass die Fahrradständer in der unmittelbaren
Umgebung der Geschäfte oft von Langzeitparkern genutzt werden, und die
Kunden des Einzelhandels nicht bereit, sind längere Strecken zu ihrem
Anstellplatz zu gehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de