253215-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Baumfällung entlang der Bahnstrecke S23
Kerndaten
- Nummer
- 253215-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Kottenforst Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253215-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Baumfällung entlang der Bahnstrecke S23 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Welche Regeln gelten für Baumfällungen in Landschaftsschutzgebieten? In den Landschaftsschutzgebieten des Landschaftsplans Kottenforst ist es grundsätzlich verboten einzelnstehende Bäume, Baumgruppen oder –reihen zu beseitigen oder zu beschädigen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Maßnahmen der ordnungsgemäßen Pflege. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach den Regelungen des Landschaftsplan Kottenforst eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Da es sich bei der Entfernung von Bäumen auch um einen Eingriff in Natur und Landschaft handelt (§14 BNatSchG), ist zu ermitteln, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. 2. Warum wurden diese Bäume gefällt und lag eine Genehmigung zur Fällung vor? Bei der Unteren Naturschutzbehörde wurde keine Fällung beantragt. Über den Grund der Fällung liegen der Verwaltung bisher keine Angaben vor. 3. Warum wurde die Baumkommission und die Bezirksvertretung Bonn nicht einbezogen? Grundsätzlich liegen die betroffenen Flächen im Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich, daher war unabhängig der Kenntnis der Verwaltung über die Fällung eine Zuständigkeit der oben genannten Gremien im vorliegenden Fall nicht gegeben, da diese Flächen nicht durch die Baumschutzsatzung abgedeckt werden. 4. Wenn keine Genehmigung vorlag, zu welchen Maßnahmen ist die Stadt Bonn jetzt als Konsequenz verpflichtet? Die Flächen sind im Eigentum der DB. Die Verwaltung hat daher Kontakt zur DB aufgenommen, um den Sachverhalt zu klären und ggfs. weitere Maßnahmen einzuleiten. Laut erster Rückmeldung derSeite 1 von 2 Seite 2 DB InfraGO waren in dem Bereich Pflegemaßnahmen vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de