← Vorlagen

253215-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Baumfällung entlang der Bahnstrecke S23

Nummer
253215-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253215 CDU-Große Anfrage: Baumfällung entlang der Bahnstrecke S23

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.014 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253215-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Baumfällung entlang der
Bahnstrecke S23
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Welche Regeln gelten für Baumfällungen in
Landschaftsschutzgebieten?
In den Landschaftsschutzgebieten des Landschaftsplans Kottenforst
ist es grundsätzlich verboten einzelnstehende Bäume, Baumgruppen
oder –reihen zu beseitigen oder zu beschädigen. Ausgenommen von
diesem Verbot sind Maßnahmen der ordnungsgemäßen Pflege.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach den Regelungen des
Landschaftsplan Kottenforst eine Ausnahmegenehmigung erteilt
werden. Da es sich bei der Entfernung von Bäumen auch um einen
Eingriff in Natur und Landschaft handelt (§14 BNatSchG), ist zu
ermitteln, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu
kompensieren.
2. Warum wurden diese Bäume gefällt und lag eine Genehmigung zur
Fällung vor?
Bei der Unteren Naturschutzbehörde wurde keine Fällung beantragt.
Über den Grund der Fällung liegen der Verwaltung bisher
keine Angaben vor.
3. Warum wurde die Baumkommission und die Bezirksvertretung Bonn
nicht einbezogen?
Grundsätzlich liegen die betroffenen Flächen im
Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich, daher war
unabhängig der Kenntnis der Verwaltung über die Fällung eine
Zuständigkeit der oben genannten Gremien im vorliegenden Fall
nicht gegeben, da diese Flächen nicht durch die Baumschutzsatzung
abgedeckt werden.
4. Wenn keine Genehmigung vorlag, zu welchen Maßnahmen ist die
Stadt Bonn jetzt als Konsequenz verpflichtet?
Die Flächen sind im Eigentum der DB. Die Verwaltung hat daher
Kontakt zur DB aufgenommen, um den Sachverhalt zu klären und
ggfs. weitere Maßnahmen einzuleiten. Laut erster Rückmeldung derSeite 1 von 2
Seite 2
DB InfraGO waren in dem Bereich Pflegemaßnahmen vorgesehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de