253212-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) Frongasse
Kerndaten
- Nummer
- 253212-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Alfred-Bucherer-Straße Hauptort
- Frongasse
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253212-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) Frongasse Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die im Zusammenhang mit der vorhandenen Baustelle angeordnete Führung des Fußgängers ist lediglich vorübergehend. Der Fußgänger muss die Straßenseite wechseln, da der Gehweg aufgrund einer Baumaßnahme blockiert ist. Der FGÜ dient daher einer deutlichen Baustellenverkehrsführung. Nach Abschluss der Baumaßnahme sind diese beiden provisorischen Überwege wieder zu entfernen. Die Errichtung eines richtlinienkonformen Fußgängerüberweges auf Höhe des Bücherschranks wird von der Verwaltung befürwortet, die Durchführbarkeit wird aktuell von der Verwaltung geprüft. Bezüglich der Einrichtung eines dauerhaften FGÜ in der Frongasse auf Höhe Hausnummer 17a / Volksbank liegen die örtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle nicht vor. So wird rechtlich eine frühzeitige Erkennbarkeit für Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgängern und Fahrzeugführern vorausgesetzt. Dazu ist eine Mindestentfernung für die Erkennbarkeit und Sicht vor dem FGÜ von mindestens 50 Metern erforderlich. Wegen der Kurve der Alfred-Bucherer- Straße ist diese Mindestentfernung nicht gegeben. Es wird auf die https://www.bonn.sitzung- online.de/public/VO020?VOLFDNR=2017764DS222462-02: Absenkung Bürgersteig Frongasse verwiesen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de