253210-04 · Beschlussvorlage: Auftrag
N-Vorlage zum Kooperationsantrag betreffend Bebauungsplan 6224-3 "Im Rosenfeld" - Beschluss über das überarbeitete städtebauliche Konzept und die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren
Kerndaten
- Nummer
- 253210-04
- Art
- Beschlussvorlage: Auftrag
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Buschdorfer Straße Hauptort
- Schickgasse
- Mittelstraße
- Buschdorf
- Tannenbusch
- Bonn
- Neu-Tannenbusch
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Auftrag öffentlich 253210-04 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage zum Kooperationsantrag betreffend Bebauungsplan 6224-3 "Im Rosenfeld" - Beschluss über das überarbeitete städtebauliche Konzept und die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren Beratungsfolge Rat 24.09.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlusspunkte zur Anpassung der städtebaulichen Planung erfordern die Wiederholung und teilweise Ergänzung bereits erfolgter Bearbeitungsschritte (u.a. städtebaulicher Entwurf, Lärmgutachten, Verkehrsgutachten). Diese können über die bestehenden Aufträge mit den beteiligten Fachbüros nicht abgewickelt werden. Durch eine verlängerte politische Beratungs- und Bearbeitungsphase entstünden signifikante zeitliche Verzögerungen im weiteren Projektablauf. Die Verwaltung wird den Gremien eine angepasste Planung frühestens im zweiten Quartal 2027 zum Beschluss vorlegen können. Im Anschluss werden die Fachplanungen Erschließung und Entwässerung beauftragt. Erst bei Vorlage fortgeschrittener Leistungsphasen kann der Entwurf des Rechtsplans erstellt und der Beschluss zur Veröffentlichung vorbereitet werden. Opportunitätskosten durch den verzögerten Nutzen der städtischen Flächen wie verzögerte Einnahmen aus Erbbaurechten und die entgangene und verzögerte Wohnraumschaffung, voraussichtlich steigende Entwicklungs- und Baukosten sowie die Verzögerung positiver Folgeeffekte der Quartiersentwicklung (z.B. Schaffung von Kita, Grundschule und weiterer sozialer Angebote) sind zu befürchten. Aufgrund notwendiger Abstimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingebracht werden. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses vom 17.06.2026 (siehe DS 253210-02) sowie unter Berücksichtigung der von der Verwaltung eingegebenen Hinweise und Vorschläge die städtebauliche Planung für das Baugebiet "Im Rosenfeld" anzupassen. 1. Die Höhenentwicklung der Gebäude darf maximal fünf Vollgeschosse betragen und soll reduzierend hin zur Schickgasse ausgestaltet werden.Seite 1 von 8 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Es werden auch barrierefreie, bedarfsgerechte Wohnungen für Senioren/innen geschaffen, ebenso für Studenten/innen bzw. Auszubildende. 3. Eine soziale Durchmischung der zukünftigen Bewohnenden wird bereits bei der Planung als vorrangiges Ziel angestrebt. 4. Die Schaffung von Wohneigentum wird bei der Planung berücksichtigt. 5. Ausreichender Parkraum für PKWs, Fahrräder, Lastenräder o.ä. wird eingeplant, ebenso E-Ladesäulen für die unterschiedlichen Fortbewegungsmittel. 6. Lärmschutz muss durchgängig, d. h. fortlaufend hin zur Autobahn gegeben sein, dieser kann und sollte auch Photovoltaik erhalten. 7. Ein Verkehrskonzept ist zu erstellen, mit dem Ziel die „alte“ Dorfmitte von Buschdorf und Neu-Tannenbusch so weit wie möglich von zusätzlichem Verkehr zu entlasten. 8. Für den Baustellenverkehr ist eine möglichst belastungsarme Verkehrsführung zu prüfen. Die folgenden Maßgaben und Prüfaufträge des genannten Änderungsantrags werden aufgrund der unten stehenden Ausführungen als erledigt angesehen. 9. Es sollen 500-600 Wohneinheiten realisiert werden. 10. Anfahrmöglichkeiten und Lieferverkehr werden auf dem gesamten Gebiet ermöglicht. 11. Es soll geprüft werden, ob abweichend von der bisherigen Planung, der Nachweis der Stellplätze auch über zwei dezentrale Quartiersparkhäuser, wovon eines auch als Lärmschutz zur Autobahn geplant werden kann, und Tiefgaragen unter den Gebäuden nachgewiesen werden kann. 12. Eine Verkehrsführung in Richtung Hersel (Allerstraße/ Mittelstraße, an Kiesgrube vorbei Richtung Autobahn(auffahrt) A555 ist realistisch zu prüfen. Begründung Der Beschlussvorschlag geht auf den Antrag (DS 253210-02) zurück, der im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz am 17.06.2026 beraten wurde. Die Empfehlung des Ausschusses wird mit dieser Vorlage dem Rat zur Beschlussfassung unterbreitet. Die Umsetzbarkeit der Maßgaben wurde unter Einbindung der Stadtentwicklungsgesellschaft, der beauftragten Planungsbüros sowie der Fachverwaltung geprüft und abschließend bewertet. Die Ergebnisse zu den einzelnen Änderungspunkten werden im Folgenden dargelegt: 1. Die Höhenentwicklung der Gebäude darf maximal fünf Vollgeschosse betragen und soll reduzierend hin zur Schickgasse ausgestaltet werden. Eine Reduzierung der Gebäudehöhen auf maximal fünf Vollgeschosse ist im Kernbereich und am nördlichen und östlichen Plangebietsrand möglich. Die Anpassung der Gebäude entlang des Lärmschutzwalls kann nur bei positiver Prüfung durch das Lärmgutachten erfolgen. Das Lärmgutachten ist dahingehend zu überarbeiten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Abstaffelung der Gebäudehöhen von den Siedlungsrändern hin zu geringeren Höhen imSeite 2 von 8 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bereich der Schickgasse städtebaulich zu unausgewogenen Raumproportionen führt und die gewünschte Ablesbarkeit sowie die Funktionalität der Quartiersmitte beeinträchtigt. Im Geschosswohnungsbau sind außerdem mindestens drei Vollgeschosse erforderlich, um eine wirtschaftliche Realisierung zu gewährleisten, sodass von einer Reduzierung auf weniger als drei Vollgeschosse abgesehen wird. 2. Es werden auch barrierefreie, bedarfsgerechte Wohnungen für Senioren/innen geschaffen, ebenso für Studenten/innen bzw. Auszubildende. Durch die Vorgaben der Landesbauordnung und insbesondere durch das Wohnraumfördergesetz ist Barrierefreiheit im Geschosswohnungsbau bereits Standard. Da Studierende und Auszubildende im Regelfall WBS- berechtigt sind, wird auch diese Zielgruppe von der Mindestquote von 50 % für sozial geförderten Wohnraum im Quartier profitieren. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass durch vergangene Beschlüsse des Rates Teilbereiche des Plangebiets bereits für die Vergabe an die Vebowag sowie private Baugemeinschaften / Betreiber innovativer Wohnformen vorgesehen sind. 3. Eine soziale Durchmischung der zukünftigen Bewohnenden wird bereits bei der Planung als vorrangiges Ziel angestrebt. Eine soziale Durchmischung der Bewohnenden im Sinne der Mischung von sozial geförderten und frei finanzierten Wohneinheiten innerhalb der Bau- bzw. Vermarktungseinheiten ist vorgesehen und wird auch vom Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung empfohlen. Auch die verschiedenen Zielgruppen der Vermarktungseinheiten (u.a. Baugemeinschaften, Baugenossenschaften, Vebowag, Wohnungsbaugesellschaften) werden durch ihre unterschiedlichen Betriebsmodelle eine soziale Durchmischung fördern. Die Bauleitplanung kann die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vielfältige Quartiersentwicklung schaffen. Die tatsächliche soziale Durchmischung wird jedoch maßgeblich in der Vermarktungs- und Umsetzungsphase durch die Grundstücksvergabe an unterschiedliche Akteure sowie die konkrete Ausgestaltung der Wohnungsangebote erreicht. 4. Die Schaffung von Wohneigentum wird bei der Planung berücksichtigt. Bei der Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht ist es möglich eine Wohnung im Geschosswohnungsbau als Eigentum vom Erbbaurechtsnehmer zu erwerben. Bei positivem Beschluss wird die SEG dies als explizite Vorgabe in die Vermarktungsstrategie übernehmen. 5. Ausreichender Parkraum für PKWs, Fahrräder, Lastenräder o.ä. wird eingeplant, ebenso E-Ladesäulen für die unterschiedlichen Fortbewegungsmittel. Die aktuelle Planung sieht grundsätzlich ein ausreichendes Angebot von Parkplätzen bzw. Abstellanlagen für PKWs, Fahrräder und Lastenfahrräder vor. Grundlage für die aktuellen Berechnungen ist die Stellplatzsatzung der Stadt Bonn. Auch E-Ladepunkte sollen in ausreichender Anzahl für PKWs und Fahrräder vorgehalten werden.Seite 3 von 8 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 6. Lärmschutz muss durchgängig, d. h. fortlaufend hin zur Autobahn gegeben sein, dieser kann und sollte auch Photovoltaik erhalten. Der Lärmschutz ist im gesamten Plangebiet gemäß den entsprechenden Vorgaben gewährleistet. Für den genannten Bereich erfolgt die Beurteilung aufgrund der Verkehrsgeräuscheeinwirkung durch die Autobahn gemäß DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau. Das Bauleitplanverfahren wird bereits seit Durchführung des Wettbewerbs gutachterlich begleitet und die Einhaltung der Vorgaben zum Lärmschutz sind auch im vorliegenden Planungsstand verifiziert. Mit den vorgesehenen aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen (durchgängige Wall-Wandkombination entlang der Autobahn, lärmschutzoptimierte Grundrisse in den äußeren Gebäuderiegeln sowie deren sechsgeschossige Ausführung) ist der Lärmschutz im gesamten Plangebiet gewährleistet. Die Möglichkeit der Kombination der Wall-Wandkombination mit Photovoltaikanlagen wird geprüft und steht in Abhängigkeit zu den Vorgaben der Autobahn GmbH sowie dem allgemeinen Betreiberkonzept zur Energieversorgung des Quartiers. 7. Ein Verkehrskonzept ist zu erstellen, mit dem Ziel die „alte“ Dorfmitte von Buschdorf und Neu-Tannenbusch so weit wie möglich von zusätzlichem Verkehr zu entlasten. Im Zusammenhang mit Bebauungsplanverfahren wird grundsätzlich ein Verkehrsgutachten beauftragt, welches den Ist-Zustand sowie den Planfall (Ist-Zustand + zusätzliche Verkehre) betrachtet, dabei die Leistungsfähigkeiten der maßgeblichen Knotenpunkte und Straßenabschnitte ermittelt und Lösungsansätze darlegt. Seitens der Verwaltung wurde dem beauftragten Gutachter dabei bereits mitgeteilt, dass eine reine Leistungsfähigkeitsbetrachtung der Knotenpunkte nicht ausreichend ist und ergänzend dazu auch Lösungen zu erarbeiten sind, welche sowohl die Engstellen im Buschdorfer Ortskern (u.a. im Bereich der Buschdorfer Straße) sowie die Verkehrssicherheit im Umfeld des Schulzentrums Tannenbusch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrverkehre berücksichtigen. 8. Für den Baustellenverkehr ist eine möglichst belastungsarme Verkehrsführung zu prüfen. Die Stadtentwicklungsgesellschaft wird gemeinsam mit der Stadt Bornheim prüfen, ob der Baustellenverkehr während der Herstellungsphase temporär über eine direkte Anbindung an das Bornheimer Verkehrsnetz abgewickelt werden kann. 9. Es sollen 500-600 Wohneinheiten realisiert werden Zuletzt wurde die Planung mit Beschluss der DS 253210 um etwas mehr als 120 Wohneinheiten auf nun etwa 770 Wohneinheiten reduziert. Die Anzahl der Wohneinheiten einer Quartiersentwicklung kann im Bauleitplanverfahren allerdings immer nur annäherungsweise mit Durchschnittswerten ermittelt werden. Aktuell werden hierfür der in Bonn derzeit bedarfsgerechte Wohnungsmix sowie durchschnittliche Wohnungsgrößen gemäß den Wohnraumförderbestimmungen angenommen.Seite 4 von 8 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Verwaltung ist sich bewusst, dass die Anzahl der Wohneinheiten eine leicht verständliche und gut vergleichbare Kenngröße darstellt. Gleichwohl kann die tatsächliche Anzahl erst mit Vorliegen der Bauanträge belastbar bestimmt werden. Sie hängt insbesondere von den späteren Betriebskonzepten (z. B. Clusterwohnen oder Studierendenwohnen mit kleinen Wohnungen) sowie von den Zielgruppen und Konzepten der Wohnungsbaugesellschaften ab. Unabhängig hiervon ist davon auszugehen, dass sich die insgesamt realisierbare Bruttogeschossfläche infolge der vorgesehenen Reduzierung der Geschossigkeit (siehe oben) verringern wird. Darüber hinaus stellt das Baufeld südlich der Schickgasse derzeit lediglich eine Angebotsplanung dar. Da die Stadt für diese Flächen derzeit nicht über die erforderliche Verfügungsberechtigung verfügt, kann eine Entwicklung dieses Bereichs ohne Bereitschaft der weiteren Eigentümer nach derzeitigem Stand nicht erfolgen. Das dort bestehende Wohnraumpotenzial kann daher voraussichtlich entweder gar nicht oder erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung realisiert werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, zum jetzigen Zeitpunkt von der Festlegung eines Zielwertes für die Anzahl der Wohneinheiten abzusehen. Eine belastbarere Abschätzung ist frühestens im Zuge der Vermarktung und der weiteren Projektkonkretisierung möglich; auch dann lassen sich lediglich Zielkorridore definieren. Die Verwaltung wird aber die grundsätzliche Intention der Politik in den weiteren Planungen entsprechend berücksichtigen. 10. Anfahrmöglichkeiten und Lieferverkehr werden auf dem gesamten Gebiet ermöglicht. Im Rahmen der Erarbeitung der Entwurfsplanung befindet sich auch das Erschließungskonzept für die innere Erschließung in Bearbeitung. Grundsätzlich werden Anfahrtsmöglichkeiten überall dort eingeplant, wo sie u.a. durch Gebäudezugänge für größere Anlieferungen oder Feuerwehr und Rettungsdienst erforderlich sind. Eine durchgängige Anfahrbarkeit sämtlicher Bereiche für alle Verkehre ist jedoch im Hinblick auf den Charakter eines autoarmen Quartiers kritisch zu sehen. Für die sog. KEP-Dienste (Kurier-, Express- und Paketdienste) ist aus fachlicher Sicht vielmehr die Einrichtung einer zentralen Paketstation vorzusehen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb von dieser Maßgabe abzusehen. 11. Es soll geprüft werden, ob abweichend von der bisherigen Planung, der Nachweis der Stellplätze auch über zwei dezentrale Quartiersparkhäuser, wovon eines auch als Lärmschutz zur Autobahn geplant werden kann, und Tiefgaragen unter den Gebäuden nachgewiesen werden kann. Die Aufteilung der notwendigen Stellplätze auf zwei Bauwerke ist aus planerischer Sicht grundsätzlich darstellbar. Die Verwaltung hat dazu in der Vergangenheit bereits Varianten betrachtet und gemeinsam mit den beauftragten Planungsbüros einer Abwägung unterzogen. Im Ergebnis wurde einvernehmlich festgestellt, dass die vorliegende Variante mitSeite 5 von 8 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) einem zentralen Mobility Hub, der neben der Unterbringung des ruhenden Verkehrs auch weitere Angebote zentral im Quartier bündelt, weiterverfolgt werden soll. Diese Variante gewährleistet die höchste Verkehrssicherheit, das wirtschaftlichste Konzept und die beste Aufenthaltsqualität der umgebenden öffentlichen Räume, da jede weitere Zufahrt eine stärkere Verteilung des Verkehrs im Quartier bedeuten würde und entsprechende Anforderungen an die Gestaltung und Nutzung der Verkehrsflächen fordern würde. Im Übrigen ist eine zweite, kleinere Quartiersgarage bereits im Baufeld südlich der Schickgasse vorgesehen. Bei einer Verlagerung der Quartiersgarage an den Rand des Plangebiets, angrenzend an den Lärmschutzwall, würde ihre Zentralität als wichtigste Eigenschaft für einen funktionierenden Mobility Hub entfallen. Zudem wäre eine Aufstockung mit Wohngeschossen weiterhin notwendig, um die erforderliche Höhe zur Sicherung des Lärmschutzes zu erreichen. Zusätzlich würden mehr Verkehre im Quartier selbst entstehen. Der bestehende Mobility Hub enthält bereits Tiefgaragengeschosse. Für die weiteren Baufelder wurden Tiefgaragen konsequent ausgeschlossen, um die Gestaltung der Innenhöfe und insbesondere ihre Funktion als Räume für Klimawandelanpassung (Baumstandorte, Versickerungsflächen) nicht erheblich einzuschränken. Zudem erhöhen Tiefgaragengeschosse die Baukosten erheblich. Die Verwaltung empfiehlt den Prüfauftrag deshalb als erledigt zu betrachten. 12. Eine Verkehrsführung in Richtung Hersel (Allerstraße/ Mittelstraße, an Kiesgrube vorbei Richtung Autobahn(auffahrt) A555) ist realistisch zu prüfen. Eine dauerhafte Anbindung des Plangebiets an Hersel ist aufgrund der Ansprüche der Gemeinde Bornheim, über deren Gebiet die Erschließung erfolgen müsste, sowie dem bestehenden Landschaftsschutz (Grünes C) nicht möglich. Eine temporäre Anbindung für die Dauer der Herstellungsphase unterliegt möglicherweise anderen Abwägungsmaßstäben und wird geprüft (siehe Punkt 8). Die Verwaltung empfiehlt den Prüfauftrag deshalb als erledigt zu betrachten. Allgemeine Hinweise zur Beschlussfassung Die beschriebenen Beschlusspunkte zur Anpassung der städtebaulichen Planung erfordern die Wiederholung und teilweise Ergänzung bereits erfolgter Bearbeitungsschritte (u.a. städtebaulicher Entwurf, Lärmgutachten, Verkehrsgutachten). Diese können über die bestehenden Aufträge mit den beteiligten Fachbüros nicht abgewickelt werden. Der Beschluss entfaltet entsprechend finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Weiterhin ergeben sich durch die verlängerte Bearbeitungsphase signifikante zeitliche Verzögerungen im weiteren Projektablauf. Die Verwaltung wird den Gremien eine angepasste Planung frühestens im ersten Quartal 2027 zum Beschluss vorlegen können. Im Anschluss werden die Fachplanungen Erschließung und Entwässerung beauftragt. Erst bei Vorlage fortgeschrittenerSeite 6 von 8 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Leistungsphasen kann der Entwurf des Rechtsplans erstellt und der Beschluss zur Veröffentlichung vorbereitet werden. Neben den beschriebenen unmittelbaren zeitlichen und haushalterischen Auswirkungen sind auch die Opportunitätskosten durch den verzögerten Nutzen der städtischen Flächen zu nennen. Dazu gehören neben verzögerten Einnahmen aus Erbbaurechten auch der entgangene und der verzögerte Wohnraum, voraussichtlich steigende Entwicklungs- und Baukosten sowie die Verzögerung positiver Folgeeffekte der Quartiersentwicklung (z.B. Schaffung von Kita, Grundschule und weiterer sozialer Angebote). --- Die vorgenannte Empfehlung zielt darauf ab, den vom Rat in seiner Sitzung am 04.09.2025 mit Mehrheit gefassten Beschluss (Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP und AfD bei Enthaltung Rheingrün wie Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am 08.07.2025, Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 10.07.2025 und BV Bonn am 02.09.2025 geändert beschlossen) mit Maßgaben zu belegen. Der ursprüngliche Ratsbeschluss hatte folgenden Wortlaut: 1. Der Entwurfsplan (Anhang1) wird als Grundlage für die weitere Ausarbeitung und für die Erstellung des Rechtsplanentwurfs beschlossen. 2. Die Abwägung der Stellungnahmen (Anhänge 2-4) der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur Kenntnis genommen und dient ebenfalls als Grundlage für die weitere Ausarbeitung. 3. Die weiteren Schritte des Planverfahrens sowie die vorläufige Zeitplanung werden zur Kenntnis genommen. 4. Der Durchführung einer weiteren Informationsveranstaltung durch die Verwaltung wird zugestimmt. 5. Die Vorlage wird mit der Maßgabe beschlossen, dass - Teile der Wohnflächen als Eigentumswohnungen ausgeführt werden, - eine Quote von seniorengerechten Wohneinheiten realisiert wird, - Räumlichkeiten für soziale Einrichtungen, ein Versammlungsraum für die Buschdorfer Vereine und eine offene Jugendeinrichtung (Jugendzentrum) eingeplant werden, - die Stadtentwicklungsgesellschaft als Projektentwickler für die Stadt beauftragt wird und das Projekt - einschließlich der Vermarktung - federführend begleitet. Anlage/nSeite 7 von 8 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) KeineSeite 8 von 8
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