253210-02 · Antrag
Kooperationsantrag: Bebauungsplan 6224-3 "Im Rosenfeld" - Beschluss über das überarbeitete städtebauliche Konzept und die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren Antrag zur Vorlage 253210
Kerndaten
- Nummer
- 253210-02
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 30.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Neu-Tannenbusch Hauptort
- Schickgasse
- Mittelstraße
- Buschdorf
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
Dateien
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Antrag öffentlich 253210-02 Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Frank Thomas 29.04.2026 Kooperationsantrag: Bebauungsplan 6224-3 "Im Rosenfeld" - Beschluss über das überarbeitete städtebauliche Konzept und die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren Antrag zur Vorlage 253210 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Empfehlung Inhalt des Antrags Das Verfahren für den Bebauungsplan 6224-3 „Im Rosenfeld“ wird unter folgenden Maßgaben fortgeführt. 1. Bauumfang Die Planung wird gegenüber des bisherigen Planungsziels reduziert. a. Es sollen 500-600 Wohneinheiten realisiert werden. b. Die Höhenentwicklung der Gebäude wird dementsprechend reduziert und darf maximal fünf Vollgeschosse betragen und soll reduzierend hin zur Schickgasse ausgestaltet werden. c. Es werden auch barrierefreie, bedarfsgerechte Wohnungen für Senioren/innen geschaffen, ebenso für Studenten/innen bzw. Auszubildende.Seite 1 von 3 Seite 2 d. Eine soziale Durchmischung der zukünftigen Bewohnenden wird bereits bei der Planung als vorrangiges Ziel angestrebt. e. Die Schaffung von Wohneigentum wird bei der Planung berücksichtigt. 2. Parkraum, Garagen a) Anfahrmöglichkeiten und Lieferverkehr werden auf dem gesamten Gebiet ermöglicht. b) Ausreichender Parkraum für PKWs, Fahrräder, Lastenräder o.ä. wird eingeplant, ebenso E-Ladesäulen für die unterschiedlichen Fortbewegungsmittel. Es soll geprüft werden, ob abweichend von der bisherigen Planung, der Nachweis der Stellplätze auch über zwei dezentrale Quartiersparkhäuser, wovon eines auch als Lärmschutz zur Autobahn geplant werden kann, und Tiefgaragen unter den Gebäuden nachgewiesen werden kann. 3. Lärmschutz Lärmschutz muss durchgängig, d. h. fortlaufend hin zur Autobahn gegeben sein, dieser kann und sollte auch Photovoltaik erhalten. 4. Verkehr a) Ein Verkehrskonzept ist zu erstellen, mit dem Ziel die „alte“ Dorfmitte von Buschdorf und Neu-Tannenbusch so weit wie möglich von zusätzlichem Verkehr zu entlasten. Eine Verkehrsführung in Richtung Hersel (Allerstraße/ Mittelstraße, an Kiesgrube vorbei Richtung Autobahn(auffahrt) A555 ist realistisch zu prüfen b) Für den Baustellenverkehr ist eine möglichst belastungsarmeSeite 2 von 3 Seite 3 Verkehrsführung zu prüfen. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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