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253204-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Figur und Schriftzug an der Fassade der Bonngasse 18

Nummer
253204-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonngasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253204 Figur und Schriftzug an der Fassade der Bonngasse 18

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253204-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Figur und Schriftzug an der Fassade der
Bonngasse 18
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Hinweis aus der Einwohneranfrage: „Um rassistische Begriffe nicht zu reprodu-
zieren, werden diese in der Anfrage nicht ausgeschrieben. Ich bitte auch bei
der Bearbeitung um einen sensiblen Umgang mit der Wiederholung rassisti-
scher Begriffe“.
Frage 1:
Wäre dem Verein Beethoven-Haus die Entfernung der Figur und eine Abde-
ckung oder die Entfernung des Schriftzugs (“Im M*****”) im Hinblick auf denk-
malschutzrechtliche Erwägungen erlaubt?
Im Laufe der letzten Jahre wurde das Thema mehrfach ausgiebig erörtert und
unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung im denkmalrechtlichen Er-
laubnisverfahren die Erteilung einer Erlaubnis für das Entfernen der Figur und
auch eine (reversible) Überdeckung des Schriftzuges in Aussicht gestellt.
Frage 2:
Welche Regeln gibt es für eine etwaige Neugestaltung der Fassade im Sinne
des Denkmalschutzes?
In die denkmalrechtliche Abwägung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Umge-
staltung fließen sowohl die Belange des Denkmalschutzes – hier der Erhalt der
historischen Fassadengestaltung – als auch die Belange der Antragstellenden
– hier die Beseitigung diskriminierender Bauzier und Schriftzüge - ein. Das Ver-
fahren sieht neben der Entscheidung durch die Untere Denkmalbehörde auch
die Anhörung des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland vor. Zunächst
ist die Intention der Denkmalbehörden, die Fassade in ihrem heutigen Erschei-
nungsbild zu erhalten, bzw. die o.a. Veränderung zumindest mit Erläuterung zu
dokumentieren. Es wäre ggf. auch denkbar, den heutigen Schriftzug durch
einen anderen Inhalt zu ersetzen und den Standort der Figur evtl. für eine an-
dere Skulptur zu nutzen. Grundsätzlich kann mit jedweden Vorschlägen zu ei-
ner Umgestaltung in einen denkmalpflegerischen Abstimmungsprozess getre-
ten werden und es ist nicht auszuschließen, dass in dem dann gestarteten Ab-
wägungsprozess auch größere Veränderungen möglich werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de