253204-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Figur und Schriftzug an der Fassade der Bonngasse 18
Kerndaten
- Nummer
- 253204-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonngasse Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253204-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Figur und Schriftzug an der Fassade der Bonngasse 18 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Hinweis aus der Einwohneranfrage: „Um rassistische Begriffe nicht zu reprodu- zieren, werden diese in der Anfrage nicht ausgeschrieben. Ich bitte auch bei der Bearbeitung um einen sensiblen Umgang mit der Wiederholung rassisti- scher Begriffe“. Frage 1: Wäre dem Verein Beethoven-Haus die Entfernung der Figur und eine Abde- ckung oder die Entfernung des Schriftzugs (“Im M*****”) im Hinblick auf denk- malschutzrechtliche Erwägungen erlaubt? Im Laufe der letzten Jahre wurde das Thema mehrfach ausgiebig erörtert und unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung im denkmalrechtlichen Er- laubnisverfahren die Erteilung einer Erlaubnis für das Entfernen der Figur und auch eine (reversible) Überdeckung des Schriftzuges in Aussicht gestellt. Frage 2: Welche Regeln gibt es für eine etwaige Neugestaltung der Fassade im Sinne des Denkmalschutzes? In die denkmalrechtliche Abwägung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Umge- staltung fließen sowohl die Belange des Denkmalschutzes – hier der Erhalt der historischen Fassadengestaltung – als auch die Belange der Antragstellenden – hier die Beseitigung diskriminierender Bauzier und Schriftzüge - ein. Das Ver- fahren sieht neben der Entscheidung durch die Untere Denkmalbehörde auch die Anhörung des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland vor. Zunächst ist die Intention der Denkmalbehörden, die Fassade in ihrem heutigen Erschei- nungsbild zu erhalten, bzw. die o.a. Veränderung zumindest mit Erläuterung zu dokumentieren. Es wäre ggf. auch denkbar, den heutigen Schriftzug durch einen anderen Inhalt zu ersetzen und den Standort der Figur evtl. für eine an- dere Skulptur zu nutzen. Grundsätzlich kann mit jedweden Vorschlägen zu ei- ner Umgestaltung in einen denkmalpflegerischen Abstimmungsprozess getre- ten werden und es ist nicht auszuschließen, dass in dem dann gestarteten Ab- wägungsprozess auch größere Veränderungen möglich werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de