253204 · Einwohnerfrage
Figur und Schriftzug an der Fassade der Bonngasse 18
Kerndaten
- Nummer
- 253204
- Art
- Einwohnerfrage
- Veröffentlicht
- 03.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Konrad-Adenauer-Platz Hauptort
- Bonngasse
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Einwohnerfrage öffentlich 253204 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 23.05.2025 Figur und Schriftzug an der Fassade der Bonngasse 18 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Hinweis: Um rassistische Begriffe nicht zu reproduzieren, werden diese in der Anfrage nicht ausgeschrieben. Ich bitte auch bei der Bearbeitung um einen sensiblen Umgang mit der Wiederholung rassistischer Begriffe. Inhalt der Einwohneranfrage: Frage 1: Wäre dem Verein Beethoven-Haus die Entfernung der Figur und eine Abde- ckung oder die Entfernung des Schriftzugs (“Im M*****”) im Hinblick auf denk- malschutzrechtliche Erwägungen erlaubt? Frage 2: Welche Regeln gibt es für eine etwaige Neugestaltung der Fassade im Sinne des Denkmalschutzes? Begründung: Direkt neben dem Beethoven-Haus befindet sich an der Fassade der Bonngas- se 18 nach wie vor eine rassistische Darstellung Schwarzer Menschen sowie ein Schriftzug, der eine diskriminierende Fremdbezeichnung enthält. Dies ist nicht nur verletzend, besonders für rassifizierte BewohnerInnen und Besuche- rInnen Bonns, sondern generell befremdlich für die Stadt Bonn und das Beethoven-Haus, die sich sonst weltoffen zeigen. Beispiele, in denen der M***-Schriftzug im öffentlichen Raum entfernt wurde, zeigen andere Städte: Zürich setzte sich beispielsweise als eine der ersten Städte in Europa proaktiv mit dem Thema Rassismus im Stadtbild auseinander. Im Zuge dessen entschied sich der Stadtrat explizit dafür, zwei Hausinschriften abzudecken. Auch in Deutschland gibt es ähnliche Beispiele wie die Umgestaltung des Ho- tels Maximilian’s in Augsburg oder die Umbenennung von M***-Straßen und Apotheken deutschlandweit. Auch in Bonn gibt es Beispiele von Umbenennun- gen: Im April 2021 änderte etwa der Inhaber der „Apotheke am KAP“ am Kon- rad-Adenauer-Platz in Beuel den Namen, um Diskriminierung nicht zu reprodu- zieren (Quelle: https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/beuel/c- nachrichten/wir-wollten-niemanden-diskriminieren_a214592 ).Seite 1 von 3 Seite 2 Bereits in der Vergangenheit haben verschiedene Gruppen und Personen auf die Bonngasse 18 hingewiesen und sowohl die Stadt Bonn als auch den Verein Beethoven-Haus Bonn, als Eigentümer des Gebäudes, dazu aufgefordert, die Figur und den Schriftzug zu entfernen. Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich bei der Figur um eine Replik, was aus Sicht des Denkmalschutzes keine Einwände gegen eine Entfernung der Figur bedeuten dürfte. Anlage/n 1 EW öff (öffentlich) 2 EW nöff (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Hinweis: Um rassistische Begriffe nicht zu reproduzieren, werden diese in der Anfrage nicht ausgeschrieben. Ich bitte auch bei der Bearbeitung um einen sensiblen Umgang mit der Wiederholung rassistischer Begriffe. Inhalt der Einwohneranfrage: Frage 1: Wäre dem Verein Beethoven-Haus die Entfernung der Figur und eine Abdeckung oder die Entfernung des Schriftzugs (“Im M*****”) im Hinblick auf denkmalschutzrechtliche Erwägungen erlaubt? Frage 2: Welche Regeln gibt es für eine etwaige Neugestaltung der Fassade im Sinne des Denkmalschutzes? Begründung: Direkt neben dem Beethoven-Haus befindet sich an der Fassade der Bonngasse 18 nach wie vor eine rassistische Darstellung Schwarzer Menschen sowie ein Schriftzug, der eine diskriminierende Fremdbezeichnung enthält. Dies ist nicht nur verletzend, besonders für rassifizierte BewohnerInnen und BesucherInnen Bonns, sondern generell befremdlich für die Stadt Bonn und das Beethoven- Haus, die sich sonst weltoffen zeigen. Beispiele, in denen der M***-Schriftzug im öffentlichen Raum entfernt wurde, zeigen andere Städte: Zürich setzte sich beispielsweise als eine der ersten Städte in Europa proaktiv mit dem Thema Rassismus im Stadtbild auseinander. Im Zuge dessen entschied sich der Stadtrat explizit dafür, zwei Hausinschriften abzudecken. Auch in Deutschland gibt es ähnliche Beispiele wie die Umgestaltung des Hotels Maximilian’s in Augsburg oder die Umbenennung von M***-Straßen und Apotheken deutschlandweit. Auch in Bonn gibt es Beispiele von Umbenennungen: Im April 2021 änderte etwa der Inhaber der „Apotheke am KAP“ am Konrad-Adenauer-Platz in Beuel den Namen, um Diskriminierung nicht zu reproduzieren (Quelle: https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/beuel/c-nachrichten/wir-wollten-niemanden- diskriminieren_a214592 ). Bereits in der Vergangenheit haben verschiedene Gruppen und Personen auf die Bonngasse 18 hingewiesen und sowohl die Stadt Bonn als auch den Verein Beethoven-Haus Bonn, als Eigentümer des Gebäudes, dazu aufgefordert, die Figur und den Schriftzug zu entfernen. Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich bei der Figur um eine Replik, was aus Sicht des Denkmalschutzes keine Einwände gegen eine Entfernung der Figur bedeuten dürfte.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de