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253202-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Optimierung des Müllmanagements am Lausacker in Graurheindorf

Nummer
253202-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253202 Optimierung des Müllmanagements am Lausacker in Graurheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253202-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Optimierung des Müllmanagements am Lausacker
in Graurheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die bonnorange AöR teilt zum Antrag Folgendes mit:
Nach erfolgter Prüfung des Sachverhaltes teilt die Stadtreinigung mit, dass das
Anbringen von öffentlichen Abfalleimern am Lausacker aufgrund der Örtlichkeit
nicht möglich ist. Zudem könnte eine regelmäßige Unterhaltung (Leerung,
Reinigung, Instandhaltung) von Abfalleimern logistisch nicht gewährleistet
werden.
Die Verwaltung sieht vor diesem Hintergrund leider keine Möglichkeit,
Beschlusspunkt 1 zur Umsetzung zu bringen. Bezüglich einer
Beschlussfassung zum Antrag wird auf folgende Rahmenbedingungen
hingewiesen:
Nach § 7 Abs. 1 S. 1 und 2 der Bezirkssatzung der Stadt Bonn (10-1-1
Bezirkssatzung | Bundesstadt Bonn) sind die Bezirksvertretungen „für alle
Angelegenheiten zuständig, deren Bedeutung nicht wesentlich über den
Stadtbezirk hinausgeht (§ 37 Abs. 1 GO NW). Unberührt hiervon bleiben
Angelegenheiten, die dem Rat oder den Ausschüssen aufgrund gesetzlicher
Vorschriften zur Entscheidung vorbehalten sind - sowie Angelegenheiten von
gesamtstädtischer Bedeutung und Geschäfte der laufenden Verwaltung.“
(Auszug aus der Bezirkssatzung)
Geschäfte der laufenden Verwaltung der bonnorange AöR sind alle Leistungen,
die in der Abfallsatzung und/oder Straßenreinigungssatzung aufgeführt sind.
Die Satzungen unterliegen der Beschlusskompetenz des Rates. Hierzu
gehören gem. § 1 Abs. 1 3. Spiegelstrich AbfS „Aufstellen, Unterhaltung und
Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies nach den örtlichen
Gegebenheiten erforderlich ist“. Eine Entscheidung einer Bezirksvertretung in
diesen Angelegenheiten ist demzufolge für die bonnorange AöR als
Empfehlung/Anregung zu handhaben, die als solche auch vom zuständigen
Fachbereich geprüft wird.
Zur Gestellung eines Müllcontainers sowie AAA-Säcken für asbesthaltige
Abfälle teilt der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft mit:Seite 1 von 2
Seite 2
Der Umgang mit Asbest ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS
519) geregelt. Beim Umgang mit asbesthaltigen Abfällen ist besondere Vorsicht
geboten und es sollten nur sachkundige Personen tätig werden. Daher kann die
bonnorange AöR hier nicht unterstützen.
Sollten bei den geplanten Reinigungsaktionen asbesthaltige Abfälle
vorgefunden werden, muss das Ordnungsamt informiert werden, damit von dort
die erforderlichen Maßnahmen veranlasst werden können. Die bonnorange
AöR wird hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de