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253201-09 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Errichtung von gefördertem Wohnraum und Bonner Baulandmodell Drucksachengruppen 253201, 1613742EB5 und 260169

Nummer
253201-09
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
04.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Schloßallee Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253201 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem

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Große Anfrage
öffentlich
253201-09
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Anfrage Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 7213-2 „Schloßallee“,
Errichtung von gefördertem Wohnraum und Bonner
Baulandmodell
Drucksachengruppen 253201, 1613742EB5 und
260169
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wer in Persona hat wann aus welchen Gründen, mit welcher
Kompetenz und Befugnis entschieden, dass der mit Entscheid vom 4.
September 2025 mit Drucksache 253201 zum Ausdruck gekommene
Wille des Rates, den Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens
"Schloßhöfe" mit der Errichtung von öffentlich geförderten Wohnraum zu
verpflichten, nicht eingefordert wurde?
2. Warum hat die Verwaltung dem Rat im September 2025 den
Satzungsbeschluss für das seit 2018* laufende Bauvorhaben vorgelegt
und den Durchführungsvertrag geschlossen, obwohl sie nach ihrer
eigenen Aussage im Planungsausschuss am 14. Juli 2026 im Sommer
2025 schon wusste, dass gar keine Fördergelder in 2025 und 2026 zur
Verfügung stehen würden und sie in der Folge den Bauherrn aus seiner
Verpflichtung würde entlassen müssen?
3. Warum wurde dem Bauträger die verpflichtende Dienstbarkeit zum Bau
von geförderten Wohnungen erlassen, obschon das Vorhaben im Jahr
2025 und 2026 zum Zeitpunkt der Mittelverteilung gar nicht
bewilligungsreif gewesen ist?
Begründung
Nach dem Bonner Baulandmodell, dem städtebaulichen Steuerungsinstrument
mit dem bei neuen Wohnbauvorhaben eine verbindliche Quote für die
zwingende Erstellung von gefördertem Wohnraum festgelegt wird, sollten an
der Mehlemer Schloßallee 25 Sozialwohnungen entstehen. Daraus wird jedoch
nichts. Nach Angaben der Stadt Bonn standen für die Jahre 2025 und 2026
keine Fördergelder für das Bauprojekt auf dem Grundstück der ehemaligen
Jugoslawischen Botschaft bereit. In der Folge entließ die Stadt den BauträgerSeite 1 von 2
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aus seiner Verpflichtung zum Bau mietpreisgebundener Wohnungen.
*Drucksache 1811316; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2,
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem, ‚Schlossallee‘, Vorlage in der
Bezirksvertretung Bad Godesberg am 6. Juni 2018 und im städtischen
Planungsausschuss am 20. Juni 2018
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de