253195-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung von Community-Zentren in Tannenbusch, Medinghoven und perspektivisch in allen Stadtteilen
Kerndaten
- Nummer
- 253195-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Tannenbusch Hauptort
- Bonn
- Medinghoven
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253195-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung von Community-Zentren in Tannenbusch, Medinghoven und perspektivisch in allen Stadtteilen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bonn verfügt über eine vielfältige soziale Infrastruktur, die durch städtische Ein- richtungen und Einrichtungen freier Träger geprägt ist. Diese dienen der Be- gegnung, Integration und Beratung in den verschiedenen Stadtteilen und bein- halten konzeptionell die Ideen von Community-Zentren. Die Stadt Bonn betreibt bzw. fördert eine Reihe von Angeboten, die sich auf Quartiere und/oder spezielle Personenkreise fokussieren. Die städtischen Quartiersmanagements in der Förderung des Amtes für Soziales und Wohnen bieten ein Programm für alle Zielgruppen im Quartier an. Sie fokussieren ihre Quartiersarbeit nicht auf einen speziellen Personenkreis und bieten generati- onsübergreifend verschiedene Angebote. Selbstverständlich wird auch ein spe- zielles Programm für Kinder und Jugendliche angeboten, welches u. a. in Ko- operation mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie durchgeführt wird und die Kinder- und Jugendarbeit dieses Amtes unterstützen soll. Das Amt für Kin- der, Jugend und Familie fördert Angebote der Offenen Jugendarbeit, die sich insbesondere an die Zielgruppe der Kinder- und Jugendlichen richten. Diese sind in der Trägerschaft von freien Trägern der Jugendhilfe und werden hierzu finanziell gefördert, auch betreibt die Stadt eigene Jugendeinrichtungen. Darüber erfolgt die Förderung von Kindern von Geburt an durch die verschie- denen Institutionen der frühkindlichen Erziehung in Kindertagespflege, Kinder- tagesstätten, über die Schulen und Offenen Ganztagsangebote, sowie bedürf- nisorientierte verschiedene spezialisierte Förderangebote. Eine landesseitige auskömmliche Finanzierung von Community-Zentren wie Gemeindezentren besteht nicht. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de