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253195-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung von Community-Zentren in Tannenbusch, Medinghoven und perspektivisch in allen Stadtteilen

Nummer
253195-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253195 Bürgerantrag: Einrichtung von Community-Zentren in Tannenbusch, Medinghoven und perspektivisch in allen Stadtteilen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253195-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung von
Community-Zentren in Tannenbusch, Medinghoven
und perspektivisch in allen Stadtteilen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
29.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bonn verfügt über eine vielfältige soziale Infrastruktur, die durch städtische Ein-
richtungen und Einrichtungen freier Träger geprägt ist. Diese dienen der Be-
gegnung, Integration und Beratung in den verschiedenen Stadtteilen und bein-
halten konzeptionell die Ideen von Community-Zentren.
Die Stadt Bonn betreibt bzw. fördert eine Reihe von Angeboten, die sich auf
Quartiere und/oder spezielle Personenkreise fokussieren. Die städtischen
Quartiersmanagements in der Förderung des Amtes für Soziales und Wohnen
bieten ein Programm für alle Zielgruppen im Quartier an. Sie fokussieren ihre
Quartiersarbeit nicht auf einen speziellen Personenkreis und bieten generati-
onsübergreifend verschiedene Angebote. Selbstverständlich wird auch ein spe-
zielles Programm für Kinder und Jugendliche angeboten, welches u. a. in Ko-
operation mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie durchgeführt wird und
die Kinder- und Jugendarbeit dieses Amtes unterstützen soll. Das Amt für Kin-
der, Jugend und Familie fördert Angebote der Offenen Jugendarbeit, die sich
insbesondere an die Zielgruppe der Kinder- und Jugendlichen richten. Diese
sind in der Trägerschaft von freien Trägern der Jugendhilfe und werden hierzu
finanziell gefördert, auch betreibt die Stadt eigene Jugendeinrichtungen.
Darüber erfolgt die Förderung von Kindern von Geburt an durch die verschie-
denen Institutionen der frühkindlichen Erziehung in Kindertagespflege, Kinder-
tagesstätten, über die Schulen und Offenen Ganztagsangebote, sowie bedürf-
nisorientierte verschiedene spezialisierte Förderangebote. Eine landesseitige
auskömmliche Finanzierung von Community-Zentren wie Gemeindezentren
besteht nicht.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und
erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24
GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de