253194-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung einer abendlichen Bewohnerparkregelung im Bereich Lübenerweg/Masurenweg
Kerndaten
- Nummer
- 253194-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Masurenweg Hauptort
- Tannenbusch
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253194-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung einer abendlichen Bewohnerparkregelung im Bereich Lübenerweg/Masurenweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung ist sich der angespannten Parksituation in vielen Bereichen des Stadtgebietes grundsätzlich bewusst. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2022 vom Rat der Bundesstadt Bonn eine gesamtstädtische Parkraumstrategie entwickelt. Die Umsetzung der darin enthaltenen Teilgebiete erfolgt sukzessive und es bedarf im Vorfeld einer fundierten Erhebung, um Rechtssicherheit zu erreichen. Grundlage für die Berücksichtigung als Untersuchungsgebiet war neben einem bekanntermaßen hohen Parkdruck jedoch auch eine Nutzungskonkurrenz zwischen Anwohnenden und weiteren Nutzergruppen, z.B. Beschäftigten. Da diese im Reinen Wohngebiet nicht zu erwarten ist, wurde das Quartier um die benannten Straßen bisher nicht in den Planungen zur Einführung von Bewohnerparkregelungen berücksichtigt. Grundsätzlich ergeben Bewohnerparkregelungen in Gebieten mit ausschließlicher / überwiegender Wohnnutzung daher nur begrenzt einen Sinn. Überdies ist die Einführung einer Bewohnerparkregelung mit einer Abgrenzung auf einzelne Straßen nicht zulässig und ein vollständiger Ausschluss von anderen Nutzergruppen ebenfalls nicht möglich, da im sogenannten Trennprinzip tagsüber max. 50% der vorhandenen Parkplätze für Anwohnende reserviert werden könnten und im zurzeit bevorzugten Mischprinzip sämtliche Parkplätze durch Anwohnende (mit Bewohnerparkausweis) und andere Nutzergruppen (gegen Entgelt) genutzt werden dürfen. Da die beschriebene Problemlage aus verkehrsplanerischer Sicht durch die Einführung einer Bewohnerparkregelung nicht gelöst würde und eine Berücksichtigung in der gesamtstädtischen Parkraumstrategie bisher nicht vorgesehen ist, sollte zunächst eine Verbesserung über eine verstärkte Kontrolle und Ahndung von möglichen Verkehrsverstößen (insbesondere abgemeldeten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum) erfolgen. Der Stadtbezirk Tannenbusch wird hierzu bereits regelmäßig durch den Verkehrsaußendienst und dem Sonderdienst des Verkehrsaußendienstes kontrolliert. Zugelassene Fahrzeuge, die verbotswidrig parken, werden konsequent mit Verwarngeldern belegt. Nicht zugelassene Fahrzeuge werden durch den Sonderdienst bearbeitet. Da ein Eigentümer durch das fehlende Kennzeichen nicht unmittelbar festgestelltSeite 1 von 2 Seite 2 werden kann, beansprucht die Bearbeitung solcher Fahrzeuge mehr Zeit als die Verwarnung zugelassener Fahrzeuge. Aktuell befinden sich 13 nicht zugelassene Fahrzeuge im Bereich Tannenbusch in Bearbeitung des Sonderdienstes des Verkehrsaußendienstes. Sie werden regelmäßig angefahren und protokolliert mit dem Ziel die Fahrzeuge durch die Eigentümer oder als letzte Maßnahme durch die Verwaltung zu entfernen. Da die Dauer dieser Bearbeitung auch die Stadtverwaltung nicht zufrieden stellt, wird derzeit eine andere, schnellere Vorgehensweise erarbeitet. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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