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253194-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung einer abendlichen Bewohnerparkregelung im Bereich Lübenerweg/Masurenweg

Nummer
253194-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Masurenweg Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253194 Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung einer abendlichen Bewohnerparkregelung im Bereich Lübenerweg/Masurenweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253194-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung einer abendlichen
Bewohnerparkregelung im Bereich
Lübenerweg/Masurenweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung ist sich der angespannten Parksituation in vielen
Bereichen des Stadtgebietes grundsätzlich bewusst. Aus diesem Grund wurde
bereits im Jahr 2022 vom Rat der Bundesstadt Bonn eine gesamtstädtische
Parkraumstrategie entwickelt. Die Umsetzung der darin enthaltenen Teilgebiete
erfolgt sukzessive und es bedarf im Vorfeld einer fundierten Erhebung, um
Rechtssicherheit zu erreichen. Grundlage für die Berücksichtigung als
Untersuchungsgebiet war neben einem bekanntermaßen hohen Parkdruck
jedoch auch eine Nutzungskonkurrenz zwischen Anwohnenden und weiteren
Nutzergruppen, z.B. Beschäftigten. Da diese im Reinen Wohngebiet nicht zu
erwarten ist, wurde das Quartier um die benannten Straßen bisher nicht in den
Planungen zur Einführung von Bewohnerparkregelungen berücksichtigt.
Grundsätzlich ergeben Bewohnerparkregelungen in Gebieten mit
ausschließlicher / überwiegender Wohnnutzung daher nur begrenzt einen Sinn.
Überdies ist die Einführung einer Bewohnerparkregelung mit einer Abgrenzung
auf einzelne Straßen nicht zulässig und ein vollständiger Ausschluss von
anderen Nutzergruppen ebenfalls nicht möglich, da im sogenannten
Trennprinzip tagsüber max. 50% der vorhandenen Parkplätze für Anwohnende
reserviert werden könnten und im zurzeit bevorzugten Mischprinzip sämtliche
Parkplätze durch Anwohnende (mit Bewohnerparkausweis) und andere
Nutzergruppen (gegen Entgelt) genutzt werden dürfen. Da die beschriebene
Problemlage aus verkehrsplanerischer Sicht durch die Einführung einer
Bewohnerparkregelung nicht gelöst würde und eine Berücksichtigung in der
gesamtstädtischen Parkraumstrategie bisher nicht vorgesehen ist, sollte
zunächst eine Verbesserung über eine verstärkte Kontrolle und Ahndung von
möglichen Verkehrsverstößen (insbesondere abgemeldeten Fahrzeugen im
öffentlichen Straßenraum) erfolgen.
Der Stadtbezirk Tannenbusch wird hierzu bereits regelmäßig durch den
Verkehrsaußendienst und dem Sonderdienst des Verkehrsaußendienstes
kontrolliert. Zugelassene Fahrzeuge, die verbotswidrig parken, werden
konsequent mit Verwarngeldern belegt.
Nicht zugelassene Fahrzeuge werden durch den Sonderdienst bearbeitet. Da
ein Eigentümer durch das fehlende Kennzeichen nicht unmittelbar festgestelltSeite 1 von 2
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werden kann, beansprucht die Bearbeitung solcher Fahrzeuge mehr Zeit als die
Verwarnung zugelassener Fahrzeuge.
Aktuell befinden sich 13 nicht zugelassene Fahrzeuge im Bereich Tannenbusch
in Bearbeitung des Sonderdienstes des Verkehrsaußendienstes. Sie werden
regelmäßig angefahren und protokolliert mit dem Ziel die Fahrzeuge durch die
Eigentümer oder als letzte Maßnahme durch die Verwaltung zu entfernen.
Da die Dauer dieser Bearbeitung auch die Stadtverwaltung nicht zufrieden
stellt, wird derzeit eine andere, schnellere Vorgehensweise erarbeitet.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de