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253189 · Mitteilungsvorlage

Haushaltssatzung 2025/2026 - Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage sowie Vortrag eines Teils des Jahresfehlbetrages im Haushaltsjahr 2026 und Bildung von Verlustvorträgen in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie Zustimmung der Bezirksregierung zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Nummer
253189
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.07.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253189
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Haushaltssatzung 2025/2026 - Genehmigung der
Verringerung der allgemeinen Rücklage sowie
Vortrag eines Teils des Jahresfehlbetrages im
Haushaltsjahr 2026 und Bildung von
Verlustvorträgen in der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung sowie Zustimmung der
Bezirksregierung zur Bekanntmachung der
Haushaltssatzung
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.07.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat am 17.04.2025 bei der Bezirksregierung Köln das auf-
sichtsbehördliche Verfahren zu der vom Rat am 20.03.2025 verabschiedeten
Haushaltssatzung 2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2024-
2029 mit den entsprechenden Anlagen gemäß § 80 Abs. 5 eingeleitet.
Der Regierungspräsident hat mit Schreiben vom 15.05.2025, das der Verwal-
tung am 19.05.2025 in einem gemeinsamen Termin im Alten Rathaus Bonn
übergeben wurde, die Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rückla-
ge und des Vortrags eines Teils des Jahresfehlbetrages im Haushaltjahr 2026
sowie die Bildung von Verlustvorträgen in der mittelfristigen Ergebnis- und Fi-
nanzplanung erteilt und hat keine Bedenken gegen die Bekanntmachung der
Haushaltssatzung 2025/2026.
Die wichtigsten Eckdaten im Einzelnen:
I. Verringerung der allgemeinen Rücklage und Vortrag eines Jahresfehlbe-
trages in der Haushaltssatzung
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage sowie der Vortrag eines Teils des
Jahresfehlbetrages im Haushaltsjahr 2026 nach Maßgabe der am 20.03.2025
beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Bonn wird gemäß § 75 Abs. 4 GO
NRW genehmigt.Seite 1 von 14
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II. Verlustvorträge in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Der Vortrag eines Teils der Jahresfehlbeträge in den Haushaltsjahren 2027 und
2028 sowie der Vortrag des Jahresfehlbetrages im Haushaltsjahr 2029 nach
Maßgabe der mit der am 20.03.2025 beschlossenen Haushaltssatzung der
Stadt Bonn vorgelegten Haushaltsunterlagen wird gemäß § 84 Abs. 2 GO NRW
genehmigt.
III. Auflagen und Hinweise:
• Die Konsolidierungsbemühungen, die im Rahmen des Etatberatungs-
verfahrens unternommen wurden und deutliche Verbesserungen der
Jahresfehlbeträge gegenüber der Entwurfsfassung enthalten, werden
ausdrücklich begrüßt.
• Dies gilt auch uneingeschränkt für die Reduzierung der Personal- und
Versorgungsaufwendungen.
• Eine Gefährdung der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung wird
nicht mehr unmittelbar gesehen.
• Kritische Einschätzung der stetig steigenden Verschuldung insbesonde-
re bei der Zunahme der Liquiditätskredite
• Forderung der weitreichenden Verstärkung von Konsolidierungs-
bemühungen, um perspektivisch eine dauerhaft geordnete Haushalts-
wirtschaft und echte Haushaltsausgleiche zu erreichen. Im Rahmen des
Haushaltsvollzugs sind daher die Haushaltspositionen laufend hinsicht-
lich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Eben-
falls ist fortwährend zu prüfen, ob bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben
Standards gesenkt werden können und ob freiwillige Leistungen kurz-
oder mittelfristig aufgegeben werden können.
• Berichtspflichten:
- Vierteljährliche Information zur allgemeinen Haushaltssituation (u. a.
Haushaltsvollzug, Entwicklung des Ertrags- und Aufwandsaufkom-
mens und der Verbindlichkeiten).
- Halbjährlicher Bericht, der einen zusammenfassenden Überblick
über den aktuellen Stand des Konsolidierungsprozesses vermittelt.
• Sonstige Hinweise/Bemerkungen
- Ausstehender Beschluss zur Bilanzierungshilfe
- Verspätete Abgabe der Haushaltssatzung verbunden mit der Bitte
einer fristgerechten Anzeige künftiger HaushalteSeite 2 von 14
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Abschließend wird die Entwicklung der Verlustvorträge dargestellt und kom-
mentiert und auf die grundsätzliche Forderung von ausgeglichenen Haushalten
aufmerksam gemacht. Damit soll der Gefahr von pflichtigen Haushaltssiche-
rungskonzepten entgegengewirkt werden. Haushaltsverbesserungen, die sich
durch zukünftige Entlastungen/Gesetze/Verordnungen ergeben, entbinden die
Bundesstadt Bonn nicht, den eingeschlagenen Konsolidierungsprozess fortzu-
setzen.
Ferner wurde der kontinuierliche Austausch und die Zusammenarbeit zwischen
der Kommunalaufsicht und der Bundesstadt Bonn vereinbart.
Die Verfügung der Bezirksregierung ist als Anlage beigefügt.
Anlage/n
1 Haushaltsverfügung (öffentlich)Seite 3 von 14
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Datenstand: 03.11.2026, 00:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de