253189 · Mitteilungsvorlage
Haushaltssatzung 2025/2026 - Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage sowie Vortrag eines Teils des Jahresfehlbetrages im Haushaltsjahr 2026 und Bildung von Verlustvorträgen in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie Zustimmung der Bezirksregierung zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Kerndaten
- Nummer
- 253189
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 26.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253189 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Haushaltssatzung 2025/2026 - Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage sowie Vortrag eines Teils des Jahresfehlbetrages im Haushaltsjahr 2026 und Bildung von Verlustvorträgen in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie Zustimmung der Bezirksregierung zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung Beratungsfolge Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat am 17.04.2025 bei der Bezirksregierung Köln das auf- sichtsbehördliche Verfahren zu der vom Rat am 20.03.2025 verabschiedeten Haushaltssatzung 2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2024- 2029 mit den entsprechenden Anlagen gemäß § 80 Abs. 5 eingeleitet. Der Regierungspräsident hat mit Schreiben vom 15.05.2025, das der Verwal- tung am 19.05.2025 in einem gemeinsamen Termin im Alten Rathaus Bonn übergeben wurde, die Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rückla- ge und des Vortrags eines Teils des Jahresfehlbetrages im Haushaltjahr 2026 sowie die Bildung von Verlustvorträgen in der mittelfristigen Ergebnis- und Fi- nanzplanung erteilt und hat keine Bedenken gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026. Die wichtigsten Eckdaten im Einzelnen: I. Verringerung der allgemeinen Rücklage und Vortrag eines Jahresfehlbe- trages in der Haushaltssatzung Die Verringerung der allgemeinen Rücklage sowie der Vortrag eines Teils des Jahresfehlbetrages im Haushaltsjahr 2026 nach Maßgabe der am 20.03.2025 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Bonn wird gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW genehmigt.Seite 1 von 14 Seite 2 II. Verlustvorträge in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung Der Vortrag eines Teils der Jahresfehlbeträge in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 sowie der Vortrag des Jahresfehlbetrages im Haushaltsjahr 2029 nach Maßgabe der mit der am 20.03.2025 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Bonn vorgelegten Haushaltsunterlagen wird gemäß § 84 Abs. 2 GO NRW genehmigt. III. Auflagen und Hinweise: • Die Konsolidierungsbemühungen, die im Rahmen des Etatberatungs- verfahrens unternommen wurden und deutliche Verbesserungen der Jahresfehlbeträge gegenüber der Entwurfsfassung enthalten, werden ausdrücklich begrüßt. • Dies gilt auch uneingeschränkt für die Reduzierung der Personal- und Versorgungsaufwendungen. • Eine Gefährdung der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung wird nicht mehr unmittelbar gesehen. • Kritische Einschätzung der stetig steigenden Verschuldung insbesonde- re bei der Zunahme der Liquiditätskredite • Forderung der weitreichenden Verstärkung von Konsolidierungs- bemühungen, um perspektivisch eine dauerhaft geordnete Haushalts- wirtschaft und echte Haushaltsausgleiche zu erreichen. Im Rahmen des Haushaltsvollzugs sind daher die Haushaltspositionen laufend hinsicht- lich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Eben- falls ist fortwährend zu prüfen, ob bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben Standards gesenkt werden können und ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. • Berichtspflichten: - Vierteljährliche Information zur allgemeinen Haushaltssituation (u. a. Haushaltsvollzug, Entwicklung des Ertrags- und Aufwandsaufkom- mens und der Verbindlichkeiten). - Halbjährlicher Bericht, der einen zusammenfassenden Überblick über den aktuellen Stand des Konsolidierungsprozesses vermittelt. • Sonstige Hinweise/Bemerkungen - Ausstehender Beschluss zur Bilanzierungshilfe - Verspätete Abgabe der Haushaltssatzung verbunden mit der Bitte einer fristgerechten Anzeige künftiger HaushalteSeite 2 von 14 Seite 3 Abschließend wird die Entwicklung der Verlustvorträge dargestellt und kom- mentiert und auf die grundsätzliche Forderung von ausgeglichenen Haushalten aufmerksam gemacht. Damit soll der Gefahr von pflichtigen Haushaltssiche- rungskonzepten entgegengewirkt werden. Haushaltsverbesserungen, die sich durch zukünftige Entlastungen/Gesetze/Verordnungen ergeben, entbinden die Bundesstadt Bonn nicht, den eingeschlagenen Konsolidierungsprozess fortzu- setzen. Ferner wurde der kontinuierliche Austausch und die Zusammenarbeit zwischen der Kommunalaufsicht und der Bundesstadt Bonn vereinbart. Die Verfügung der Bezirksregierung ist als Anlage beigefügt. Anlage/n 1 Haushaltsverfügung (öffentlich)Seite 3 von 14 Seite 4 von 14 Seite 5 von 14 Seite 6 von 14 Seite 7 von 14 Seite 8 von 14 Seite 9 von 14 Seite 10 von 14 Seite 11 von 14 Seite 12 von 14 Seite 13 von 14 Seite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de