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253185 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens (Öffentliche Ausschreibung UVgO) gemäß Ziff. 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn, Winterdienst auf den Schrittwegeflächen des Amtes für Wirtschaftsförderung für zwei Jahre, Winterperiode 2025/2026 und 2026/2027

Nummer
253185
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
24.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
253185
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Einleitung des Vergabeverfahrens (Öffentliche
Ausschreibung UVgO) gemäß Ziff. 3.5 der
Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn,
Winterdienst auf den Schrittwegeflächen des Amtes
für Wirtschaftsförderung für zwei Jahre,
Winterperiode 2025/2026 und 2026/2027
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung des Winterdienstes
auf den Schrittwegeflächen des Amtes für Wirtschaftsförderung für den Zeit-
raum November 2025 bis März 2026 sowie November 2026 bis März 2027 wird
zugestimmt.
Begründung
Gemäß § 9 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. § 1 Abs. 2
Straßenreinigungsgesetz NRW und §§ 1 Abs. II ff Straßenreinigungssatzung
sowie der hierzu in der Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung ist die
Bundesstadt Bonn als Grundstückseigentümerin für die Sicherung ihrer
Anliegerpflichten eigenständig verantwortlich. Die Aufgaben z.B. der
Schrittwegreinigung und des Winterdienstes obliegen daher den Fachämtern,
die bilanziell für die an öffentlichen Schrittwege angrenzenden Grundstücke
zuständig sind.
Zur Durchführung der Aufgaben des Winterdienstes bestand bisher eine
Beistandsvereinbarung mit der AöR bonnorange. Im Juni 2022 wurde diese
durch bonnorange fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt. Die durch die
Kündigung betroffenen Fachämter, Amt für Wirtschaftsförderung (Abteilung
Liegenschaften), Amt für Umwelt und Stadtgrün, das Sport- und Bäderamt,
sowie das Städtische Gebäudemanagement können die bisher durch
bonnorange erbrachten Leistungen nicht durch eigenes Personal realisieren.
Mit der bonnorange wird jedoch ein separater Vertrag zur Übernahme von
Beistandsleistungen zur stichprobenartigen Überwachung der von der dannSeite 1 von 3
Seite 2
beauftragten Firma übernommenen Winterdienstleistungen abgeschlossen
werden. Dies kann vom Fachamt selbst nicht geleistet werden und dient dem
Ausschluss von Haftungsrisiken im Hinblick auf die Übertragung der
Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer.
Nach Absprache zwischen den Fachämtern wird es dieses Mal aus
Kapazitätsgründen keine zentral organisierte gemeinsame Ausschreibung der
Leistungen für den Winterdienst geben. Die Ausschreibung erfolgt durch jedes
der betroffenen Fachämter separat.
Die hier gegenständliche Öffentliche Ausschreibung umfasst die
Winterdienstleistungen – Streuen und Schneeräumen – auf den
Schrittwegeflächen, die bilanziell dem Amt für Wirtschaftsförderung, Abteilung
Liegenschaften, zugeordnet sind. Dabei handelt es sich um ca. 10 km
Schrittwegeflächen, was ca. 10 % der städtischen Gesamtschrittwegeflächen
ausmacht.
Für die Ermittlung der Schätzkosten wurde von zwei Mal fünf Monaten
(November, Dezember, Januar, Februar und März) sowie im Durchschnitt 8
Einsätzen je Monat, also gesamt 80 Einsätzen für beide Winterperioden,
ausgegangen, sowie von Vorhaltekosten in Höhe von 2.000 EUR pro Monat,
also ca. 20 Cent pro laufenden Meter. Dieser Schätzung liegen Erfahrungen
aus den Wintern 2023 / 2024 und 2024/2025 zugrunde. Die Vorhaltekosten
wurden im Vergleich zur Ausschreibung aus 2023 von 1.500 auf 2.000 EUR pro
Monat leicht angehoben, um auf einen Mehraufwand zu reagieren, den der
Auftragnehmer dadurch hat, dass die zu betreuenden Flächen sich auf das
gesamte Stadtgebiet verteilen. Dafür entfallen doppelte Vorhaltekosten, wie sie
ansonsten pro Los anfallen würden.
Die Schätzkosten belaufen sich somit gesamt auf 116.000,- EUR netto, bzw.
138.040,- EUR brutto. Folglich ist eine Öffentliche Ausschreibung gem. § 9
UVgO, bzw. Ziff. 3.4.1 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn,
durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe
aufgefordert
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren
(EU)
Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten
brutto
BN-2025-02688 VOB X UVgO
bzw. VgV
Ab November 2025 138.040,00
EUR
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-
Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)Seite 2 von 3
Seite 3
1.01.28 Liegenschaftsmanagement 521110 2301282
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de