253185 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens (Öffentliche Ausschreibung UVgO) gemäß Ziff. 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn, Winterdienst auf den Schrittwegeflächen des Amtes für Wirtschaftsförderung für zwei Jahre, Winterperiode 2025/2026 und 2026/2027
Kerndaten
- Nummer
- 253185
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 24.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 253185 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Einleitung des Vergabeverfahrens (Öffentliche Ausschreibung UVgO) gemäß Ziff. 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn, Winterdienst auf den Schrittwegeflächen des Amtes für Wirtschaftsförderung für zwei Jahre, Winterperiode 2025/2026 und 2026/2027 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Durchführung des Winterdienstes auf den Schrittwegeflächen des Amtes für Wirtschaftsförderung für den Zeit- raum November 2025 bis März 2026 sowie November 2026 bis März 2027 wird zugestimmt. Begründung Gemäß § 9 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. § 1 Abs. 2 Straßenreinigungsgesetz NRW und §§ 1 Abs. II ff Straßenreinigungssatzung sowie der hierzu in der Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung ist die Bundesstadt Bonn als Grundstückseigentümerin für die Sicherung ihrer Anliegerpflichten eigenständig verantwortlich. Die Aufgaben z.B. der Schrittwegreinigung und des Winterdienstes obliegen daher den Fachämtern, die bilanziell für die an öffentlichen Schrittwege angrenzenden Grundstücke zuständig sind. Zur Durchführung der Aufgaben des Winterdienstes bestand bisher eine Beistandsvereinbarung mit der AöR bonnorange. Im Juni 2022 wurde diese durch bonnorange fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt. Die durch die Kündigung betroffenen Fachämter, Amt für Wirtschaftsförderung (Abteilung Liegenschaften), Amt für Umwelt und Stadtgrün, das Sport- und Bäderamt, sowie das Städtische Gebäudemanagement können die bisher durch bonnorange erbrachten Leistungen nicht durch eigenes Personal realisieren. Mit der bonnorange wird jedoch ein separater Vertrag zur Übernahme von Beistandsleistungen zur stichprobenartigen Überwachung der von der dannSeite 1 von 3 Seite 2 beauftragten Firma übernommenen Winterdienstleistungen abgeschlossen werden. Dies kann vom Fachamt selbst nicht geleistet werden und dient dem Ausschluss von Haftungsrisiken im Hinblick auf die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer. Nach Absprache zwischen den Fachämtern wird es dieses Mal aus Kapazitätsgründen keine zentral organisierte gemeinsame Ausschreibung der Leistungen für den Winterdienst geben. Die Ausschreibung erfolgt durch jedes der betroffenen Fachämter separat. Die hier gegenständliche Öffentliche Ausschreibung umfasst die Winterdienstleistungen – Streuen und Schneeräumen – auf den Schrittwegeflächen, die bilanziell dem Amt für Wirtschaftsförderung, Abteilung Liegenschaften, zugeordnet sind. Dabei handelt es sich um ca. 10 km Schrittwegeflächen, was ca. 10 % der städtischen Gesamtschrittwegeflächen ausmacht. Für die Ermittlung der Schätzkosten wurde von zwei Mal fünf Monaten (November, Dezember, Januar, Februar und März) sowie im Durchschnitt 8 Einsätzen je Monat, also gesamt 80 Einsätzen für beide Winterperioden, ausgegangen, sowie von Vorhaltekosten in Höhe von 2.000 EUR pro Monat, also ca. 20 Cent pro laufenden Meter. Dieser Schätzung liegen Erfahrungen aus den Wintern 2023 / 2024 und 2024/2025 zugrunde. Die Vorhaltekosten wurden im Vergleich zur Ausschreibung aus 2023 von 1.500 auf 2.000 EUR pro Monat leicht angehoben, um auf einen Mehraufwand zu reagieren, den der Auftragnehmer dadurch hat, dass die zu betreuenden Flächen sich auf das gesamte Stadtgebiet verteilen. Dafür entfallen doppelte Vorhaltekosten, wie sie ansonsten pro Los anfallen würden. Die Schätzkosten belaufen sich somit gesamt auf 116.000,- EUR netto, bzw. 138.040,- EUR brutto. Folglich ist eine Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO, bzw. Ziff. 3.4.1 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn, durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen: Vergabeart X öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2025-02688 VOB X UVgO bzw. VgV Ab November 2025 138.040,00 EUR Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO- Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv)Seite 2 von 3 Seite 3 1.01.28 Liegenschaftsmanagement 521110 2301282 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de