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253184 · Antrag

Koalitionsantrag: Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn zur Grundsteuerreform

Nummer
253184
Art
Antrag
Veröffentlicht
23.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 23.05.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.07.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 07.07.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,5 KB Öffnen ↗

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Antrag
öffentlich
253184Dokumentenklasse C (vertraulich)
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Malte Lömpcke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
21.05.2025
Koalitionsantrag: Resolution des Stadtrates der
Bundesstadt Bonn zur Grundsteuerreform
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Stadt Bonn verabschiedet folgende Resolution:
Die Bundesstadt Bonn fordert nachdrücklich eine Vereinfachung
des Verfahrens zur fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung im Zuge
der Grundsteuerreform.
Außerdem besteht dringlicher Anpassungsbedarf bei der Definition des „Nicht-
Wohnens“. Hier sollte erst ein überwiegender Anteil einer Nutzung im
Bereich Nicht-Wohnen zu einer Einstufung in diese Kategorie führen.
Der Rat der Bundesstadt Bonn fordert die Bundesregierung, den
Bundestag, die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen auf,
diese Problemstellungen schnellstmöglich zu lösen und rechtssichere und
praktikable Regelungen für Härtefälle bei der Umsetzung der
Grundsteuerreform auf kommunaler Ebene zu schaffen.
Begründung
In Bonn ist die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgt und der
Bereich Wohnen wurde durch die differenzierten Hebesätze entlastet. Trotzdem
werden viele private Grundstückseigentümer*innen und Mieter*innen –
insbesondere im Bereich Wohnen – durch die neue
Bewertungssystematik deutlich stärker belastet. Zudem hat es einige Härtefälle
gegeben, deren Grundsteuerbelastung aufgrund einer neuen Kategorisierung
der Grundstücke oder der niedrigen Grenze von 20% gewerblicher Nutzung
zur Kategorisierung in den Bereich Nicht-Wohnen exorbitant gestiegen ist.
Nach der verstrichenen Einspruchsfrist bleibt den Eigentümer*innen lediglich
das Verfahren der fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung. Dieses ist
bürger*innen- und realitätsfern und mit erheblichen Aufwand für Staat undSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
Bürger*innen verbunden.
Hinzu kommt, dass bislang nur Wertabweichungen oberhalb
einer Fehlergrenze von 15.000€ berücksichtigt werden – niedrigere, aber
dennoch spürbare Fehlbewertungen bleiben unberücksichtigt. Deshalb muss
das Verfahren im Sinne der Bürger*innen vereinfacht und die
bisherige Fehlergrenze überprüft werden, um fälschlicherweise entstandene
Härtefälle bei dieser umfassenden Reform gerecht korrigieren zu können.
Hierzu sind Bund und Land aufgefordert, zu handeln.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de