253180-01 · Mitteilungsvorlage
Altschuldenentlastungsgesetz: Aktueller Sachstand zur Teilnahme an dem anteiligen Entschuldungsprogramm bei der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK - Entlastung der Liquiditätskredite
Kerndaten
- Nummer
- 253180-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.592 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 253180-01 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Altschuldenentlastungsgesetz: Aktueller Sachstand zur Teilnahme an dem anteiligen Entschuldungsprogramm bei der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK - Entlastung der Liquiditätskredite Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 03.07.2025 beschlossen, dass die Verwaltung einen Antrag auf Teilnahme an dem anteiligen Entschuldungsprogramm bei der landeseigenen Förderbank, der NRW.Bank, stellt. Der Antrag musste spätestens bis zum 30. November 2025 eingereicht werden. Nach § 4 Absatz 3 ASEG NRW war die antragsstellende Kommune verpflichtet, auf eigene Rechnung eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Überprüfung des Bestandes an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu beauftragen. Diese Prüfung umfasst die Richtigkeit von Ansatz und Ausweis im zugrunde liegenden Jahresabschluss nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 ASEG NRW sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abzugsbetrages nach § 3 Absatz 2 ASEG NRW. Mitte August wurde der Wirtschaftsprüfer beauftragt. Der finale Prüfbericht (nichtöffentliche Anlage) ging am 17.11.2025 ein, sodass der Antrag auf Altschuldenentlastung am 18.11.2025 fristgerecht über das Kommunenportal der NRW.Bank gestellt werden konnte. Der geprüfte Bestand an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum 31. Dezember 2023 beträgt 631.933.163,70EUR. Der Abzugsbetrag nach §3 Absatz2 ASEG NRW wurde mit 49.708.370,19EUR ermittelt. Daraus ergibt sich ein anmeldefähiger Betrag von 582.224.793,51EUR. Nach Abzug des gesetzlichen Sockelbetrags von 100EUR je Einwohner (insgesamt 33.578.900EUR) verbleibt ein als Altschulden anzuerkennender Gesamtbetrag von 548.645.893,51EUR. Unter Zugrundelegung der vom Städtetag in einer Modellrechnung angenommenen Übernahmequote von 41,2%, die auf bestimmten Annahmen beruht und mit Unsicherheiten behaftet ist, ergibt sich für die Bundesstadt Bonn ein geschätzter Entlastungsbetrag von rund 226Mio.EUR. Die Zinsentlastung wird sich auf rund 5 Mio. EUR p. a. belaufen, wobei dieSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Altschuldenübernahme durch das Land im Laufe des Jahres 2026 erfolgen wird, ein genaues Datum wurde seitens der Landesregierung nicht benannt. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird die Verwaltung berichten. Anlage/n 1 Final_Prüfbericht WP_Bundesstadt Bonn (nichtöffentlich)Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de