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253178-04 · Mitteilungsvorlage

Prüfauftrag zur Fassadengestaltung Bauteil A Wilhelmstraße, Bebauungsplan Nr. 6522-7, ehemalige Poliklinik im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum

Nummer
253178-04
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Sebastianstraße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Annagraben Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kanalstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Bonn-Zentrum Ortsteil· Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 15.12.2025 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253178 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6522-7, ehemalige Poliklinik im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253178-04
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Prüfauftrag zur Fassadengestaltung Bauteil A
Wilhelmstraße, Bebauungsplan Nr. 6522-7,
ehemalige Poliklinik im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Bonn-Zentrum
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 31.12.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 04.09.2025 wurde der Bebauungsplan Nr. 6522-7 für das Grundstück der
ehemaligen Poliklinik im Rat als Satzung beschlossen (DS-Nr. 253178). Der
Beschluss erfolgte entsprechend dem Votum der Bezirksvertretung Bonn vom
02.09.2025 mit folgender Maßgabe:
"Wenn irgend möglich ist abweichend vom Votum des Beirates die Fassade zur
Wilhelmstraße zumindest optisch (z. B. farblich) vertikal analog der
gegenüberliegenden Straßenseite zu gestalten. Beispiel: Schumanns Höhe,
Sebastianstraße". Mit "Beirat" ist hier der Städtebau- und Gestaltungsbeirat
gemeint.
Zum Bebauungsplan gehört ein städtebaulicher Vertrag mit der
Vorhabenträgerin Revitum GmbH, Köln, der von dort bereits im Vorfeld des
Satzungsbeschlusses einseitig unterzeichnet wurde. Vertragsbestandteil ist
eine Fassadenansicht des Bauteils Wilhelmstraße, welche auch in der Vorlage
zum Satzungsbeschluss (DS-Nr. 253178) angehängt war.
Die Fassadengestaltung des Bauteils A zur Wilhelmstraße war mehrfach
Gegenstand von Diskussionen in den politischen Gremien. Dabei wurde u.a.
ein Bezug auf die Kleinteiligkeit der Umgebung mit einer vertikalen Gliederung
der Fassade vorgeschlagen. Nach politischer Beratung zum
Offenlagebeschluss (DS-Nr. 242193) in der Bezirksvertretung Bonn
erklärte Stadtverordneter Beu (GRÜNE) zu Protokoll, dass von seiner Fraktion
erwartet wird, dass die Gestaltung der Fassade des ehemaligen
Krankenhauses an der Wilhelmstraße der kleinteiligen Bebauung der
gegenüberliegenden Straßenseite angepasst werden soll - z. B. über einen
Fassadenwettbewerb oder die Einschaltung des Städtebau- und
Gestaltungsbeirates.
Das von der Vorhabenträgerin beauftragte Büro ASTOC, Köln stellte auch dieSeite 1 von 20
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Prüfung einer kleinteiligeren vertikalen Gliederung des Baukörpers in die
Überlegungen zur Fassadengestaltung mit ein. Das Büro kam zum Ergebnis,
dass eine horizontale Schichtung des Bestandsbaus und die Kenntlichmachung
der hinzuzufügenden Gebäudeteile bevorzugt werden sollte. Im Städtebau- und
Gestaltungsbeirat am 21.05.2025 wurden diese Überlegungen in die
Diskussion eingebracht, wobei von den Beiratsmitgliedern einstimmig die
Haltung vertreten wurde, die horizontale Schichtung des Baukörpers
beizubehalten und die Ablesbarkeit der Aufstockungen kenntlich zu machen.
Eine vertikale Aufteilung und weitere Untergliederung der Fassade wurde von
den Beiratsmitgliedern nicht befürwortet. Die Beiratsmitglieder äußerten sich
insgesamt sehr positiv zum ausgearbeiteten Entwurf und der Herleitung durch
das Büro ASTOC. Nach der direkt anschließenden Vorstellung des
Ergebnisses der Beiratsdiskussion durch die Beiratsvorsitzende Frau Prof.
Pape im Ausschuss für Wohnen Planen und Bauen wurden keine kritischen
Anmerkungen aus dem Gremium zur Gestaltung mehr vorgebracht. Die
Vorlage zum Satzungsbeschluss wurde vom Ausschuss ohne Änderungen oder
Maßgaben beschlossen.
In der Zwischenzeit wurden, bestärkt durch das eindeutige Votum des Beirats
und der Annahme durch den Fachausschuss, von der Vorhabenträgerin und
das Büro ASTOC weitere Ausarbeitungen der Fassadenplanung
vorgenommen.
Bei der erst nach der Sommerpause in einem Abstand von mehr als drei
Monaten folgenden Beratung der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss
des Bebauungsplans in der BV Bonn am 02.09.2025 sowie im Rat am
04.09.2025 wurden dagegen erneut kritische Anmerkungen zur
Fassadengestaltung geäußert und als Maßgabe beschlossen, eine weitere
Überprüfung der Fassadengestaltung vorzunehmen, wobei hier die Option
einer zumindest farblichen vertikalen Gliederung angeregt wurde.
Die Vorhabenträgerin wurde daraufhin von der Verwaltung gebeten, die
Fassadengestaltung nochmals im Sinne der Maßgabe zum Satzungsbeschluss
zu überprüfen. Die Vorhabenträgerin teilte nach erneuter Prüfung und
Abstimmung mit dem Büro ASTOC mit, dass beabsichtigt wird, am bisherigen
vom Städtebau- und Gestaltungsbeirat befürworteten und seitdem weiter
verfeinerten und detaillierter ausgearbeiteten Fassadenentwurf festzuhalten.
Eine Umplanung der ausgearbeiteten und ins Baugenehmigungsverfahren
bereits eingestellten Konstruktion wird als unverhältnismäßig abgelehnt. Eine
nur farbliche Unterteilung passe nicht zur bereits ausgearbeiteten baulichen
Ausführung und zur horizontalen Bänderung der Fassadenelemente und könne
nicht mit den Erdgeschoss- und Dachzonen korrespondieren. Es entstünde ein
unharmonisches und unruhiges Fassadenbild, was seitens der Architekten
nicht vertreten werden kann. Es wird zudem mit der ehrlichen Ablesbarkeit der
historischen Entwicklung argumentiert, die sich zum einen auf den Baukörper
an sich bezieht, der ein umgenutztes durchgehendes Klinikgebäude darstellt
und zum anderen die Historie des Standorts widerspiegelt, der bereits durch die
Vorgängerbauten seit Ende des 19.Jahrhundert. im großformatigen Maßstab
genutzt wird. Dies war auch der zentrale Punkt der fachlichen Diskussion im
Städtebau- und Gestaltungsbeirat. Auch finden sich in der direkten Umgebung
an der Wilhelmstraße bereits großformatige Baukörper wie die
Gerichtsgebäude und die alte Volkshochschule, die sich ebenfalls nicht an der
Kleinteiligkeit der übrigen Bebauung orientieren. Die GroßformatigkeitSeite 2 von 20
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
korrespondiert zudem mit dem rückwärtigen denkmalgeschützten Bau der
ehemaligen Augenklinik am Annagraben.
Die nähere Begründung, die Herleitung des Konzepts sowie eine neue,
detaillierte und fotorealistische Ansicht der geplanten Fassade können der
angehängten Broschüre des Architekturbüros entnommen werden.
Die Verwaltung beabsichtigt vor diesem Hintergrund, den bisher noch nicht
unterzeichneten städtebaulichen Vertrag ebenfalls zu unterzeichnen und die
vom Städtebau- und Gestaltungsbeirat einstimmig befürwortete
Fassadengestaltung im Baugenehmigungsverfahren freizugeben.
Anlage/n
1 Ausarbeitung Fassade Bauteil A Wilhelmstraße (öffentlich)Seite 3 von 20
BONN KIRSCHBLÜTEN
QUARTIER
VORSTELLUNG
GESTALTUNGSBEIRAT
FASSADE BAUTEIL ASeite 4 von 20
Bonn Kirschblüten Quartier
Fassade Bauteil A
GRUNDLAGEN
FASSADENANALYSE
GRUNDRISSE
FASSADEN
FAZITSeite 5 von 20
Bonn Kirschblüten Quartier
Fassade Bauteil A
Mai 2025Luftbild Quartier
1:2000
Grundlagen
BT A
AMTS- UND LANDGERICHT
FINANZAMT
POLIKLINISCHES ZEMTRUM
BT B
BT C
(BT D)
BT E
(BT F)
• Klinikgebäude (Bauteil A) hatte histo-
risch nie die Maßstäblickeit wie Wohn-
bebauung der umgebenden Altstadt
• Das Gebäude nimmt bereits im Bestand
Rücksicht auf die kleinteilig parzellierte
Bebauung der Nachbarschaft, indem es
von der Straßenflucht zurückspringt.
• Alte Augenklinik (Bauteil E) aus der
Gründerzeit weist bereits Maßstabs-
sprung zur Parzellierung der Altstadt auf
• Flächennutzungsplan zeigt großformati-
ges Klinikgelände
• mehrere großmaßstäbliche Gebäude in
direkter Nachbarschaft
• Bestandsgebäude Bauteil A mit Baujahr
1962 ist Teil der gewachsenen Stadt© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS
3Seite 6 von 20
Bonn Kirschblüten Quartier
Fassade Bauteil A
Mai 2025Univ. Kliniken
Grundlagen Auszug Flächennutzungsplan
• Klinikgebäude (Bauteil A) hatte histo-
risch nie die Maßstäblickeit wie Wohn-
bebauung der umgebenden Altstadt
• Das Gebäude nimmt bereits im Bestand
Rücksicht auf die kleinteilig parzellierte
Bebauung der Nachbarschaft, indem es
von der Straßenflucht zurückspringt.
• Alte Augenklinik (Bauteil E) aus der
Gründerzeit weist bereits Maßstabs-
sprung zur Parzellierung der Altstadt auf
• Flächennutzungsplan zeigt großformati-
ges Klinikgelände
• mehrere großmaßstäbliche Gebäude in
direkter Nachbarschaft
• Bestandsgebäude Bauteil A mit Baujahr
1962 ist Teil der gewachsenen Stadt© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS
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Bonn Kirschblüten Quartier
Fassade Bauteil A
Mai 2025Fassaden
Nachbarschaft
Bonn Kirschblüten Quartier
Fassade Bauteil A
Grundlagen© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS
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Bonn Kirschblüten Quartier
Fassade Bauteil A
Mai 2025Fassadenanalyse© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS
7
Untersuchung der Architektursprache unter folgenden Betrachtungsweisen:
• Beibehaltung der horizontalen Gliederung
• Ausbildung eines oberen Gebäudeabschlusses
• Umstellung von horizontaler Gliederung auf vertikale Gliederung der Fassade
• Überformung zu einem Wohngebäude
• Unterteilung der langestreckten Gebäudeform in Parzellengrößen ähnlich dem UmfeldSeite 10 von 20
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Bonn Kirschblüten Quartier
Fassade Bauteil A
Mai 2025Bonn Kirschblüten Quartier
Fassade Bauteil A
Fassade Teilansicht Wilhelmstraße
Materialisierung© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS
14Seite 17 von 20
Fazit
Historie:
Historisch betrachtet ist das gesamte Areal der ehemaligen Poliklinik als Sonderfläche für Krankenhausnutzung
gewachsen.
Die Gebäudestrukturen im Planungsgebiet sind bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts im großformatigen Maß-
stab vorhanden, um den Anforderungen der medizinischen Nutzungen gerecht zu werden.
Das 1962 gebaute Bauteil A schreibt diesen Gebäudetypus in der seinerzeitigen Architektursprache fort.
Fortschreibung:
Bei der vorgesehenen Umnutzung von Klink zu Wohnen wird das Bestandsgebäude weiter genutzt, um den drin-
genden Bedarf an günstigem Wohnraum in zentraler Lage zu entsprechen. Dabei spart die Weiternutzung der Be-
standssubstanz graue Energie und verkürzt die Bauzeit.
Die daraus resultierende Fassadenarchitektur spiegelt sowohl die Historie des Areals als auch die bestehende
Gebäudestruktur sowie die vorgesehende Nutzung in ehrlicher, ablesbarer Weise wieder. Gleichzeitig bleibt der
ursprüngliche Gestaltungsgedanke von 1962 bestehen.
Denkmalschutz und Denkmalpflege:
Aufgrund der Lage im Denkmalbereich Bonn Nordstadt wurde die Denkmalbehörde Bonn von den Architekten
in den gesamten Prozess eingebunden. Die Herleitung der Fassadengestaltung entspricht nach Auffassung der
Denkmalbehörde einem angemessenem Umgang mit der historisch gewachsenen besonderen Stuktur der ver-
schiedenen Epochen. Die Fortschreibung der Quartiersarchitektur, auch in Bezug auf das Baudenkmal, wird gut
geheißen.
Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn:
Die Analyse, Herleitung und das Ergebnis der Fassadenuntersuchungen sind dem Städtebau- und Gestaltungs-
beirat der Stadt Bonn vorgestellt und erläutert worden. Das Fachgremium vollzieht den Umgang mit dem Bestand
dieser innerstädtischen Lage nach und begrüst unisono die Haltung und Formsprache der Architekten.Seite 18 von 20
- 1 -
Bundesstadt Bonn
Dezernat III
Protokoll
der 40. Sitzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates
(nicht-öffentliche Sitzung)
Sitzungstag: Mittwoch, 21.05.2025
Uhrzeit: 14.30 Uhr, das Sitzungsende war um ca. 17.15 Uhr.
Sitzungsort: Sitzungsraum 303, Altes Rathaus, Am Markt 2, 53111 Bonn
anwesende Beiratsmitglieder: Frau Prof. Barbara Ettinger-Brinckmann
Frau Prof. Eva-Maria Pape
Herr Prof. Xaver Egger
Herr Fred Humblé
Herr Prof. Daniel Lohmann
Gäste: Herr Stadtbaurat Helmut Wiesner (Dezernent)
Herr Martin Seelbach (Dezernat III/St)
Frau Petra Denny (Amt 61 Amtsleitung)
Frau Kerstin Hemminger (Amt 61)
Herr Felix Harting (Amt 61)
Herr Raschid Jaghou (SGB-Betriebsleiter) zu TOP1
Herr Stefan Sauerborn (Amt 03)
Frau Ina Friese (Dezernat III/St), Schriftführerin
Frau Anne Mayer (Dezernat III/ St), stellv.
Schriftführerin
Herr Gabriel Kunze - SPD -
Herr Frank Fremerey - Volt -
Herr Bert Moll - CDU - bis 15.30 Uhr
Herr Frank Thomas - FDP -
Frau Julia Nitsche, Drees& Sommer zu TOP 1
Herr Tim Geldmacher, REVITUM zu TOP 2
Herr Michael Steinkrauß, REVITUM zu TOP 2
Herr Andreas Kühn, ASTOC zu TOP 2
Vor der Sitzung erfolgte eine Ortsbesichtigung des Stadthausareals sowie des Quartiers
Wilhelmstraße. Es nahmen die Beiratsmitglieder Frau Pape, Frau Ettinger-Brinckmann,
Herr Egger und Herr Lohmann teil.
Frau Prof. Pape eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
- 3 -
TOP 2 Fassadengestaltung des ehemaligen Hauptgebäudes der Klinik an der
Wilhelmstraße (Bebauungsplanverfahren Nr. 6522-7)
Herr Geldmacher führt in das Thema ein. Er gibt Hinweise zum
Bebauungsplanverfahren und einen Überblick über die bereits angestoßenen
Baugenehmigungsverfahren zum Bauteil A. Herr Kühn erläutert den Istzustand
des Quartiers und des ehemaligen Hauptgebäudes der Klinik. Ausführlich stellt
er die „Variante 1“ vor. In der anschließenden Diskussion gibt es Wortbeiträge
zur geplanten horizontalen Gliederung des Gebäudes, der vorgesehenen
Fassadengestaltung sowie der Gestaltung des Durchganges Wilhelmstraße.
Das energetische Konzept, insbesondere die Möglichkeiten des Hitzeschutzes,
wird thematisiert.
Empfehlung des Beirates (einstimmig)
▪ Der Beirat erklärt sich mit dem jetzt gezeigten Entwurf sehr einverstanden.
Alle Punkte des politischen Beschlusses/ Überprüfungsauftrages wurden
nach Meinung des Beirates in der Planung gut umgesetzt.
Köln, den 17.09.2025 Bonn, den 15.09.2025
gez. Pape gez. Friese
Prof. Eva-Maria Pape Ina Friese
Vorsitzende ProtokollführerinSeite 19 von 20
Bonn Kirschblüten Quartier
Fassade Bauteil A
Mai 2025Maria-Hilf-Straße 15
D-50677 Köln
0221 - 271 806-0
Bauherr
REVITUM Real Estate GmbH
Tim Geldmacher
Michael Steinkrauß
Planung Bauteil A
ASTOC
ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH
Peter Berner
Andreas Kühn
Vera Witteck
Anja Dick
DISCLAIMER Dieses Dokument ist Teil einer Präsentation des
Planungsteams und ohne die mündlichen Erläuterungen
unvollständig. Es dient ausschließlich dem internen
Gebrauch. Jegliche Weitergabe und Vervielfältigung (auch
auszugsweise) sind ausschließlich mit schriftlicher
Einwilligung von den Verfassern zulässig.
Soweit Fotos, Grafiken, Abbildungen u.a., für die keine
Nutzungsrechte für einen öffentlichen Gebrauch erteilt
worden sind, zu Layoutzwecken oder als Platzhalter
verwendet werden, kann jede Weitergabe, Vervielfältigung
oder Veröffentlichung Ansprüche der Rechteinhaber
auslösen.
Im Falle einer Weitergabe, Vervielfältigung oder
Veröffentlichung dieses Dokuments, ganz oder in Teilen,
schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Weise, trifft
denjenigen die uneingeschränkte Haftung gegenüber den
Inhabern der Rechte. Zudem ist er verpflichtet, dem
Planungsteam von allen Ansprüchen Dritter in diesem
Zusammenhang freizustellen einschließlich der notwendigen
Kosten der Abwehr derartiger Ansprüche Dritter durch das
Planungsteam.
PLANUNGSTEAM
.
Äußere Kanalstraße 10-12
D-50827 Köln
0221 - 669550-22© ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS
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Datenstand: 03.11.2026, 03:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de