253177 · Beschlussvorlage
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6622-3, Viktoriakarree bei gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7822-22, Rathausgasse im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum
Kerndaten
- Nummer
- 253177
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Franziskanerstraße Hauptort
- Rathausgasse
- Belderberg
- Stockenstraße
- Bischofsplatz
- Am Hof
- Wesselstraße
- Markt
- Quantiusstraße
- Am Hauptbahnhof
- Adenauerallee
- Rheinufer
- Rheingasse
- Hauptbahnhof
- Giergasse
- F
- Am Hofgarten
- Regina-Pacis-Weg
- Bonn-Zentrum
- Endenich
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253177 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6622-3, Viktoriakarree bei gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7822-22, Rathausgasse im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat beschließt 1. über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 6622-3, Viktoriakarree, bei gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7822-22, Rathausgasse, entsprechend dem Beschluss des Rates vom 20.03.2025 (Beschlussvorlage DS-Nr. 242286; Anlagen „Abwägung frühzeitige Beteiligung TÖB" und "Abwägung frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit"). [siehe hierzu auch unter Begründung Nr. 9, Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 1“] 2. über die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Planverfahren abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 6622-3, Viktoriakarree, bei gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7822-22, Rathausgasse, gemäß den Anlagen „A Stellungnahmen“, „B Abwägungstabelle“ mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung und „C Gesamtabwägung“. [siehe hierzu auch unter Begründung Nr. 9, Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 2“] 3. über die Änderungen in der Begründung und der Planzeichnung desSeite 1 von 104 Seite 2 Bebauungsplanentwurfs Nr. 6622-3 in der Fassung des Beschlusses zur Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung vom 20.03.2025 (Beschlussvorlage DS-Nr. 242286) gemäß den Abwägungsergebnissen zum Denkmalschutz, zur Bodendenkmalpflege und zur Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr und in Bezug auf das aktualisierte Schalltechnische Gutachten und den Ausschluss von Nutzungsarten sowie über die redaktionelle Änderung der Planzeichnung in Bezug auf die Nummerierung der Hinweise, die Nisthilfen und den Hinweis auf die FLL- Richtlinien und die redaktionelle Änderung der Begründung zum Planstand des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (BEZK). Die Ergänzungen sind farblich in Magenta in die Begründung bzw. in die Planzeichnung eingetragen. [siehe hierzu auch unter Begründung Nr. 9, Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 3“] 4. über den Bebauungsplan Nr. 6622-3, Viktoriakarree der Bundesstadt Bonn, bei gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7822-22, Rathausgasse, für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen Belderberg, Rathausgasse, Stockenstraße und Franziskanerstraße als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten gemeinsamen Begründung. Begründung 1. Plangebiet Das ca. 1,5 ha große Plangebiet befindet sich im Ortsteil Bonn-Zentrum zwischen den Straßen Belderberg, Franziskanerstraße, Stockenstraße und Rathausgasse. Der Geltungsbereich ist vollständig bebaut und umfasst neben einer kleinparzellierten Blockrandbebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern die Gebäude des im Jahr 2010 stillgelegten Viktoriabads aus den 1960er Jahren an der Straße Belderberg sowie den sogenannten Heilbädertrakt entlang der Franziskanerstraße, welche sich im Eigentum der Stadt befinden und in dem unter anderem das Bonner Stadtmuseum untergebracht war. Im Blockinnenbereich befindet sich ein im Eigentum der Stadt befindlicher Parkplatz, der privat bewirtschaftetet wird. Ein Kaufvertrag zwischen der Stadt und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB) für eine Teilfläche liegt vor und soll nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6622-3 zum Jahreswechsel 2025/26 vollzogen werden. 2. Planungsvorgaben und geltendes Planungsrecht Die Fläche wird im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg als Teil des Allgemeinen Siedlungsbereichs dargestellt. Die Planung entspricht damit den Zielen der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück zum Teil als Baufläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung HallenbadSeite 2 von 104 Seite 3 und zum anderen als gemischte Baufläche dar. Da die nun beabsichtigte Nutzung nicht als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann, wird dieser im Nachgang des Bebauungsplanverfahrens berichtigt. Dies wird durch die Tatsache, dass der Bebauungsplan Nr. 6622-3 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ermöglicht. Für das Plangebiet liegt derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7822-22 vom 11.09.1964 vor. Dieser setzt das Plangebiet als Kerngebiet mit Höhenbegrenzungen für die Gebäude fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 7,0 bestimmt. Im Bebauungsplan ist des Weiteren festgesetzt, dass auf dem Grundstück des Viktoriabades ausschließlich die Errichtung eines Schwimmbades zulässig ist. Dieser Plan wird parallel zur Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 6622- 3 im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB aufgehoben. Von planungsrechtlicher Relevanz im Plangebiet ist ferner der Fluchtlinienplan Nr. B370 vom 14.04.1949, der nach erfolgter Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7822-22 im Fall einer Unwirksamkeit des neuen Bebauungsplans Nr. 6622-3 wiederaufleben würde. Die Notwendigkeit der (Teil-)Aufhebung im Bereich des Plangebiets wird nicht gesehen, da dieser lediglich Fluchtlinien festsetzt und ansonsten eine planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB bewirkt. Der Bebauungsplan Nr. 6622-3 wurde als Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Im Zuge des hier angewendeten beschleunigten Verfahrens der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB entfällt die Notwendigkeit zur Anfertigung eines Umweltberichts und die Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Notwendigkeit einer zusammenfassenden Erklärung. Die Planungsleistungen und Gutachten wurden durch von der Stadt beauftragte Büros erbracht. Die Anpassung des FNP wird im Nachgang durch Berichtigung der Darstellungen erfolgen. 3. Verfahrensablauf Mit der Schließung des sanierungsbedürftigen städtischen Viktoriabades und den damit freiwerdenden städtischen Stellplatzflächen im Blockinnenbereich ergab sich die Möglichkeit, das gesamte Quartier städtebaulich neu zu ordnen und zu entwickeln. Zunächst wurde das Ziel verfolgt, hier großflächigen Einzelhandel mit einer starken Öffnung in den öffentlichen Raum sowie eine Einrichtung der Universität -Philologische Bibliothek- an diesem Standort zu etablieren. Der Standort des Stadtmuseums sollte hierzu erforderlichenfalls aufgegeben werden (DS-Nr. 1311904EB7). Neben der Planung von Einzelhandel und der Bibliothek sollten auch kulturelle Nutzungen, Gastronomie und Wohnnutzung ermöglicht werden. Der Rat hat am 27.03.2014 (DS-Nr. 1410443EB8) die Verwaltung beauftragt, das Bauprojekt auf den städtischen Grundstücken auszuschreiben. Am 11.05.2015 wurde von der Jury der Entwurf der SIGNA-Gruppe als Grundlage für weitere Planungen empfohlen. Die privaten Eckgrundstücke im Bereich Rathausgasse/Stockenstraße und teilweise auch im Bereich Belderberg/Franziskanerstraße waren zwischenzeitlich bereits durch dieSeite 3 von 104 Seite 4 SIGNA-Gruppe erworben worden. Am 15.05.2014 (DS-Nr. 1411093) hat der Rat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7822-23 beschlossen, dessen Ziele aus dem Exposé zur o.g. Ausschreibung abgeleitet wurden. Gleichzeitig sollte der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7822-22 aufgehoben werden. Die Eckpunkte zum Bebauungsplanverfahren wurden am 17.09.2015 durch den Rat fortgeschrieben (DS-Nr. 1512021). Der Bebauungsplan erhielt im weiteren Verfahren mit der Nr. 6622-3 eine neue Bezeichnung. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen, ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6622-3 erforderlich. Die Anwendungsvoraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a sind gegeben, da unter anderem weniger als 2 ha zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO realisiert werden. Darüber hinaus sind keine Natura 2000- Gebiete sowie Störfallbetriebe im Einwirkungsbereich des Vorhabens vorhanden. Gemäß § 13 a BauGB besteht daher keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gleichwohl werden auch im beschleunigten Verfahren die Umweltgesichtspunkte der Planung geprüft, bewertet und berücksichtigt. Nach Ausschreibung der städtischen Grundstücke wurde das Bürger*innenbegehren „Viva Viktoria“ gestartet, welchem der Rat beigetreten ist, wodurch der Verkauf der Grundstücke gestoppt wurde. Im Folgenden wurde gemäß Beschluss des Hauptausschusses (DS-Nr. 1611327EB7) die Durchführung einer Bürger*innenwerkstatt als Neustart für weitere Planungen ausgeschrieben. In einem dreiphasigen Informations- und Beteiligungsprozess konnten sich Bonner*innen mit Ideen zur Entwicklung des Viktoriakarrees einbringen und die unterschiedlichen Vorschläge diskutieren. Die Ergebnisse aus der Bürger*innenwerkstatt wurden durch vier Planer*innenteams aufgenommen und jeweils in eigenen Nutzungskonzepten konkretisiert. Zum Abschluss der Bürger*innenwerkstatt wurde durch die gewählte Kommission dem Rat der Stadt Bonn eine Empfehlung für die Zielsetzung eines Angebotsbebauungsplans ausgesprochen. Der Rat beauftragte am 14.12.2017 die Verwaltung, den favorisierten Entwurf mit den Eigentümern zu erörtern (DS- Nr. 1713290EB9). Nach Durchführung dieser Erörterungen wurde der sich hieraus ergebende modifizierte Entwurf - unter Offenhalten der Möglichkeit zur Einbeziehung von Fremdgrundstücken - am 14.05.2019 vom Rat als Basis für den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 7822-23 beschlossen (DS- Nr. 1910650). Da ein Konsens mit der SIGNA-Gruppe bzgl. der Entwicklung des Stadtquartiers nicht erzielt werden konnte, betraf dieses Strukturkonzept 2018 zunächst ausschließlich die städtischen Grundstücke, sieht aber dennoch die Möglichkeit zur Entwicklung von Einzelhandel auf SIGNA-Grundstücken vor. Das Strukturkonzept sah vor, dass die grundsätzliche Struktur des empfohlenen Konzeptes aus der Bürger*innenwerkstatt fortgeführt wird. Es wurde nach wie vor eine Teilung des Quartiers durch eine autofreie Verbindung zwischen Rathausgasse und Franziskanerstraße, das Viktoria- oder Franziskanergässchen, entsprechend dem historischen Vorbild vorgesehen. Die Nutzungsmischung sollte aus Dienstleistungen/Einzelhandel in den unteren Geschossen und Wohnen in den Obergeschossen bestehen. Es können im EG auch nicht störende andere gewerbliche Nutzungen, wie kleine Handwerksbetriebe oder Gastronomie vorgesehen werden. Die so entstehende gewerbliche Struktur/Einzelhandelsstruktur soll eher kleinteilig sein.Seite 4 von 104 Seite 5 Der östliche Teil des Viktoriakarrees wird nur geringfügig angepasst. Die die autofreie Gasse begleitende neue Blockrandstruktur wird ebenfalls gegenüber den vorhandenen Gebäuden an der Rathausgasse abgestaffelt, um Konflikte mit den Nutzungen der Obergeschosse in der Rathausgasse zu vermeiden. Das ehemalige Bad sollte umgenutzt werden, das denkmalgeschützte Kunstharzfenster dabei erhalten und in das Bebauungskonzept integriert werden. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hatte mit Schreiben vom 25.01.2021 Interesse am Erwerb von rund 3.600 m² städtischer Grundstücksfläche im Viktoriakarree bekundet. Die Universität möchte auf dieser Fläche universitäre Einrichtungen errichten. Geplant ist das „Forum des Wissens“ welches die Funktion der Bibliothek für die Geisteswissenschaften erhalten soll. Weitere geplante Nutzungen auf dem Grundstück sind ein Kulturforum, das auch für außeruniversitäre Veranstaltungen zur Verfügung stehen soll sowie ein Café. Die Verwaltung begrüßt das Vorhaben der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität. Die hierdurch mögliche Unterstützung der Exzellenzuniversität Bonn bei ihrem Flächenbedarf, unter anderem in Verbindung mit der Sanierung des benachbarten Hauptgebäudes, ist für die Stadt Bonn von hoher Priorität. Am 24.06.2021 wurde ein Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen im Bauleitplanverfahren gefasst, der die Parameter mit neuer, das Quartier teilender Erschließungsgasse, Universitätsnutzung in Form des „Forum des Wissens“ östlich davon und gewerblicher und wohnbaulicher Nutzung auf den städtischen Flächen westlich davon zum Ziel hatte. Bereits am 14.12.2020 wurde durch Beschluss des Hauptausschusses (DS- Nr. 201877) eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß §25 BauGB erlassen. Am 31.01.2023 wurde durch die Bezirksvertretung Bonn die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren beschlossen (DS- Nr. 221430). Für diesen Verfahrensschritt wurden durch das Büro skt Umbaukultur zwei städtebauliche Entwurfsvarianten sowie ein hochbaulicher Testentwurf für das Forum des Wissens erstellt, der aufzeigen sollte, ob und wie das geforderte Raumprogramm der Universität von ca. 12.500 m² Bruttogeschossfläche auf dem durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zu erwerbenden Grundstück östlich der geplanten Erschließungsgasse umgesetzt werden kann. Die beiden städtebaulichen Entwurfsvarianten unterschieden sich lediglich durch die Lage der Raumkanten der neuen Erschließungsgasse, wobei die eine Variante einen eher gassenartigen Verlauf mit gegenüberliegenden parallel verlaufenden Gebäudefluchten darstellte, die zweite Variante eine platzartige Aufweitung des öffentlichen Raums aufwies, in deren Mitte Platz für eine Bepflanzung vorgesehen war. Am 09.02.2023 wurde durch den Rat das von der Verwaltung vorgeschlagene Beteiligungskonzept für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und das weitere Bauleitplan- und Qualifizierungsverfahren beschlossen (DS-Nr. 221430- 03). Das Beteiligungskonzept fügt sich in die notwendigen Beteiligungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und des Wettbewerbes ein. Eine intensive Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist damit sichergestellt. Eigentümer*innen und Nutzer*innen werden gesondert berücksichtigt. Zudem wurde beschlossen, mit der Universität Bonn ein hochbaulichesSeite 5 von 104 Seite 6 Wettbewerbsverfahren für das projektierte „Forum des Wissens“ zu vereinbaren. Der mögliche Bau einer Tiefgarage hat vorrangig dem Ziel zu dienen, eine Verbindung zur Marktgarage herzustellen und die Ein- und Ausfahrtsituation in der Stockenstraße und am Bischofsplatz zu beenden. Die Verwaltung sollte daher die Realisierbarkeit des Vorhabens prüfen. Ziel war die Befreiung der Rathausgasse und der Straße Am Hof vom motorisierten Individualverkehr. Diese Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass die Verfügbarkeit von Flächen und der mögliche Zuschnitt für eine Tiefgarage im Viktoriakarree sehr begrenzt ist. Eine Verknüpfung oder eine gemeinsame Erschließung von Marktgarage und unterirdischen Stellplätzen im Viktoriakarree ist dazu mit einem hohen Aufwand verbunden. Eine Trennung der weiteren Überlegungen zur Einfahrtssituation von Uni- und Marktgarage vom Bebauungsplanverfahren Nr. 6622-3 wurde in diesem Zusammenhang beschlossen (DS-Nr. 231785). Die Frühzeitige Beteiligung fand in der Zeit zwischen dem 10.02.2023 und 24.02.2023 auf dem Format „Bonn macht mit“ sowie zusätzlich in Form einer Bürger*innenbeteiligungsveranstaltung am 14. Februar 2023 zwischen 16.30 bis 20 Uhr im Café Blau in der Franziskanerstraße statt, bei der sich Interessierte an verschiedenen Themenplakaten zur den Zielen und Zwecken der Planung informieren und mit den Planenden in einen Dialog treten konnten. Des Weiteren wurden die Eigentümer*innen des Viktoriakarrees in einer internen Informationsveranstaltung am 19.01.2023 beteiligt. Die während des Beteiligungszeitraums eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung sind in den entsprechenden Anlagen zur Vorlage beigefügt. Im gleichen Zeitraum wurde eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Nachgang wurde nicht zuletzt aufgrund der Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit und aufgrund der Möglichkeit, mehr begrünte öffentliche Flächen zu schaffen, die Variante 2 der Städtebaulichen Entwürfe zur Grundlage der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs ausgewählt. Auf dieser Basis wurde auch die Erschließungsplanung der neuen Gasse in Auftrag gegeben, die durch das Büro Kocks Ingenieure in Leistungsphase III erstellt wurde. Hierbei wurden zweit Varianten entwickelt. Eine Variante sieht den Abriss des Gebäudes Rathausgasse 14 vor, die andre Variante ermöglicht den Erhalt des Gebäudes und nutzt die vorhandene Durchfahrt unter dem Gebäude. Die Varianten unterscheiden sich in der Höhenlage der Erschießungsflächen nur gering, es ergibt sich eine Differenz von maximal 11 cm. Im Anschluss wurden in enger Abstimmung mit dem BLB NRW, Universität Bonn, dem beauftragten Planungsbüro Haase+Beele, der Bezirksregierung Köln und der Verwaltung die Planinhalte des Bebauungsplanentwurfs erarbeitet. Hierbei war es insbesondere geboten, die Belange des Denkmalschutzes in Form des Umgebungsschutzes der Baudenkmale Universität-Hauptgebäude (ehem. Kurfürstliche Residenz) und des Rathauses, sowie der denkmalgeschützten Fassade mit Kunstharzfenster des alten Viktoriabads entlang der Straße Belderberg im Plangebiet selbst mit den Anforderungen an das geplante Raumprogramm der universitären Nutzung abzustimmen, die städtebaulichen Qualitäten des Testentwurfs mit dem öffentlich nutzbaren begrünten Innenhof verbindlich einzufordern, aber gleichzeitig kein zu starres Korsett für das erst nach dem Bebauungsplanverfahren folgende hochbauliche Qualifizierungsverfahren zu schaffen. Zu berücksichtigen war bei der Auswahl der Planfestsetzungen auch, dass vorbehaltlich späterer Prüfungen Teile der alten Bausubstanz desSeite 6 von 104 Seite 7 Viktoriabads wie z.B. bestehende Keller weitergenutzt werden könnten. Im Bebauungsplanentwurf wurde die Erschließungsvariante zugrunde gelegt, welche den Abriss des Gebäudes Rathausgasse 14 vorsieht. Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6622-3 sowie des Bestandsbebauungsplans Nr. 7822-22 zum Zwecke seiner Aufhebung wurde am 20.03.2025 im Rat beschlossen. Der Beschluss erfolgte ergänzend zum Verwaltungsvorschlag mit folgenden Maßgaben: · Die Verwaltung wird gebeten, im weiteren Verfahren die Vorhabenträgerin um zusätzliche freiwillige Maßnahmen im Bereich des Artenschutzes zu bitten. Hierbei soll es sich bspw. um Nisthilfen für Vögel handeln. · Nach Möglichkeit soll Regenwasser gesammelt und zur Wässerung der Vegetation vorgehalten werden. · Nach Möglichkeit soll die Abfallsammlung über unterflurige Container erfolgen. · Außerdem soll eine Erfolgskontrolle der Ersatzpflanzungen vorgenommen werden (auf dem Gelände und darüber hinaus). Die Maßgaben zu Artenschutz und Regenwasser zum Beschluss wurden dem BLB NRW als Vorhabenträger für die Universitätsnutzung mitgeteilt. Für die zu überbauenden städtischen Flächen des festgesetzten Kerngebiets kann dies als Teil der Konzeptvergabe bzw. im Kaufvertag mitgeregelt werden. Eine Unterbringung des Hausmülls der privaten Nutzungen kann nicht unterflurig erfolgen, da die Gebäude durch die Festsetzung von Baulinien unmittelbar an öffentliche Verkehrsflächen grenzen. Auf den privaten Bauflächen wären die Anlagen dadurch nicht für die Entsorgungsfahrzeuge anfahrbar. Die privaten Unterfluranlagen müssten somit in den vorgelagerten öffentlichen Verkehrsflächen untergebracht werden, was nicht umsetzbar ist und der Zweckbestimmung der öffentlichen Verkehrsflächen widerspricht. Die Anlage öffentlicher Unterflurcontainer z.B. zur Sammlung von Altglas ist dagegen in den öffentlichen Verkehrsflächen möglich. Einer planungsrechtlichen Regelung dazu bedarf es nicht. Die Ersatzpflanzungen der Baumschutzsatzung werden grundsätzlich zunächst im Plangebiet oder dem näheren Umfeld vorgenommen. Bei Privatgrundstücken, wie hier im Fall der späteren BLB-NRW-Fläche wird dies durch vertragliche Regelungen flankiert. Die Erfolgskontrolle erfolgt nach der Pflanzung durch die ausführende Firma (Herstellungs- und Entwicklungspflege) und kann bspw. über Fotos erfolgen. Hierzu gibt es i.d.R. eine Abnahme inkl. Protokoll. Die Veröffentlichung fand im Zeitraum zwischen dem 10.04.2015 und dem 11.04.2025 im Internet und durch öffentliche Auslegung im Kundenzentrum Geodaten statt. Es wurden insgesamt 12 Stellungnahmen abgegeben, die in der Anlage A Stellungnahmen anonymisiert aufgeführt sind. 4. Planinhalte Die geplante Gasse, die das Quartier in einen westlich und einen östlichen Bereich teilt, verfügt über verengende (ca. 7 m) und aufgeweitete (ca. 14 m)Seite 7 von 104 Seite 8 Querschnittsbreiten. Im aufgeweiteten Bereich besteht die Möglichkeit, eine ansprechende Grüngestaltung (bspw. durch Beete und Pflanzungen in Kombination mit Sitzgelegenheiten) in die Gassenführung zu integrieren. Die Platzsituation an der Franziskanerstraße bietet sich für die Unterbringung eines Cafés mit Außengastronomie an. Östlich der neuen Gasse ist auf den Flächen des ehemaligen Viktoriabads der Gebäudekomplex des Forums des Wissens vorgesehen. Die planungsrechtlichen Festsetzungen berücksichtigen das Raumprogramm des Testentwurfs aus der frühzeitigen Beteiligung wie auch die städtebaulichen Zielvorgaben und die Maßstäblichkeit des Quartiers mit Festsetzungen zu Trauf- und Firsthöhen. Im Bereich unmittelbar an Baudenkmälern werden zudem Dachformen festgelegt. Eine vorgegebene Kubatur ist dabei nicht festgesetzt, da der Gebäudeentwurf im hochbaulichen Qualifizierungsverfahren nach Rechtskraft des Bebauungsplans ermittelt werden soll. Somit ist auch die Lage des Innenhofs variabel, gesichert wird dessen Anlage durch die Festlegung einer Grundflächenzahl von 0,8 (ausnahmsweise 0,85, bei intensiver Dachbegrünung als Ausgleich für die Überschreitung) für diesen Bereich des Kerngebietes. Ausgeschlossen ist durch diese Festsetzung auch nicht, dass der Innenhof in die -1-Ebene verlegt wird, um Untergeschosse besser zu belichten, sofern sich dies im Qualifizierungsverfahren als Lösung durchsetzen würde. Die Grünfläche im Innenhof sollte laut Testentwurf als „Grüne Mitte“ ausgebildet werden und könnte z.B. als Ausstellungs- und Skulpturgarten angelegt werden. Diese Fläche sollte nicht unterbaut werden, um großkronige Bäume mit natürlichem Bodenanschluss pflanzen zu können. Ausnahmsweise wäre eine Unterbauung jedoch auch möglich, wenn die bestehenden Kellergeschosse des Viktoriabades im Sinne der Nutzung der „grauen Energie“ weiterverwendet werden sollten. In diesem Falle wäre jedoch eine Kompensation über eine teilweise intensive Dachbegrünung auf den Dachflächen des Forums des Wissens angezeigt. Das Gelände soll mit einer zeitlichen Beschränkung auf den Tageszeitraum auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Westlich der Gasse wird der Blockrand ebenfalls weitgehend geschlossen. Hier sind in den Erdgeschossen gewerbliche, gastronomische oder Einzelhandelsnutzungen vorgesehen, in den Obergeschossen wird eine Wohnnutzung angestrebt. Da diese Fläche sich im Eigentum der Stadt befindet, ist geplant, diese nach Rechtskraft des Bebauungsplans über eine Konzeptvergabe nach noch festzulegenden städtischen Kriterien zu veräußern. Die Höhen der Baukörper des westlichen Plangebietsteils richten sich nach der Nachbarbebauung der Stockenstraße, deren Trauf- und Gebäudehöhen maßgebend für die Festsetzungen sind. Die Maximalhöhen sind mit 79,5 m über Normalhöhennull (etwa 19 m über Straßenniveau) für beide zu überplanenden Grundstücke gleich. Überschreitungen durch Technikaufbauten sind lediglich in marginalem Umfang im Fall technischer Notwendigkeit zulässig. Alle Baufelder liegen innenstadttypisch direkt an den öffentlichen Verkehrsflächen, was über die Festsetzung von Baulinien verdeutlicht wird. Von der Baulinie kann im Sinne des § 23 Absatz 2 Baunutzungsverordnung durch Vor– oder Rücksprünge von Gebäudeteilen abgewichen werden. Dies ist insbesondere beachtlich, wenn die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes dies erfordern, was im Bereich der seitlichen Rasterwände der Schwimmbadfassade zum Belderberg, welche Teil des eingetragenen Baudenkmals sind, eintreten könnte.Seite 8 von 104 Seite 9 Die nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen werden in den Bebauungsplan integriert und orientieren sich von den Bebauungsmöglichkeiten eng am Bestand, der als Zeugnis der Wiederaufbauphase nach den Zerstörungen des II. Weltkriegs mit der kleinteiligen, einheitlichen und sich hinsichtlich der Gebäudehöhen den umliegenden Baudenkmälern Rathaus und Residenz unterordnenden Bebauung in seiner Struktur erhaltenswert ist. Hier werden daher die überlieferten Trauf- und Firsthöhen, Dachformen etc. durch Festsetzungen auch für künftige Ersatzbauten planerisch weitgehend gesichert. Die Einstufung als Kerngebiet gem. § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO), die bereits für die Plangebietsteile außerhalb des Viktoriabads im Bestandsbebauungsplan Nr. 7822-22 festgesetzt war, wird auf das gesamte Plangebiet ausgedehnt. Die ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnnutzungen wird für den Bereich des geplanten Forums des Wissens ausgeschlossen, für die übrigen Plangebietsteile jedoch nicht. Durch diese Unterscheidung bleibt der Gebietscharakter des Kerngebiets gewahrt, in dem der Wohnanteil auf das Gesamtgebiet betrachtet nur eine untergeordnete Rolle spielt und die Geschäfts-, Büro-, die kulturelle und Bildungsnutzungen überwiegen. Es lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ein Schalltechnisches Gutachten aus dem Februar 2023 vor, welches Grundlage für die Festsetzungen zum Schallschutz war. Dieses Gutachten musste aufgrund nicht mehr aktueller Verkehrsdaten zwischenzeitlich angepasst werden, was in der Beschlussvorlage zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs auch kommuniziert wurde. Die Endfassung der Überarbeitung liegt nun vor, es werden Änderungen an den Planfestsetzungen erforderlich, welche die Umgrenzung der Lärmpegelbereiche betreffen. Die Änderungen bewirken, dass die Anforderungen an die Außenbauteile geringer werden als in den im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs präsentierten Planunterlagen. Da es sich um eine Verbesserung der Situation handelt ist gem. §4a Abs. 3 BauGB keine Beteiligung der Öffentlichkeit oder der Betroffenen dazu erforderlich. Die Änderung führt nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen. Das Lärmgutachten kommt zum Ergebnis, dass die planbedingten Erhöhungen des Lärms durch zusätzliche Verkehre sehr gering einzustufen sind und unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegen. Im Bereich der Franziskanerstraße kommt es dabei zum größten Anstieg mit bis zu 1,1 dB(A) höheren Beurteilungspegeln, die keine wesentlichen Änderungen zur Folge haben. 5. Artenschutz Die Artenschutzprüfung (ASP – Stufe I) durch das Büro RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten kommt zu dem Ergebnis, dass durch die örtlichen Gegebenheiten ein Vorkommen spaltenbewohnender Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden kann und die Möglichkeit besteht, dass sich Niststätten von Straßentauben, Mauersegler und Haussperling im Häuserblock befinden. Ein Vorkommen planungsrelevanter Reptilienarten in dem Gelände ist hingegen aufgrund fehlender Lebensräume auszuschließen. Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 3 BNatSchG zuSeite 9 von 104 Seite 10 vermeiden, sind die Vermeidungsmaßnahmen bei Baumrodungen und im Zuge der Neubaumaßnahmen zu beachten und umzusetzen. Dazu gehören die Einhaltung der zeitlichen Befristungen für Abrisse, Rodungen und Fällarbeiten. Außerdem ist es erforderlich, dass zum Schutz der Population an Zwergfledermäusen drei Nisthilfen aufgehängt werden. Hierfür eignet sich nach Abstimmung mit dem Gutachter und der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. der Grundstücksverfügbarkeit das städtische Gebäude Belderberg 32. Die Anbringung der Kästen unter der Traufkante wurde durch die Stadt beauftragt. Zur Vermeidung von Vogelschlag wird gutachterlich empfohlen, weder transparente und großflächige Glasfassaden noch spiegelnde Flächen an der Fassade zu verwenden. Der Außenreflexionsgrad der einzelnen Glaselemente ist auf max. 15 % zu beschränken. Hierzu wird auf den Leitfaden der Schweizerischen Vogelwarte Sempach verwiesen. Als weitere gutachterliche Vermeidungsmaßnahme im Zuge der Neubaumaßnahmen sind bei der Beleuchtung des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel mit einem geringen UV-Anteil zu verwenden. Die Leuchten sollen nach unten abstrahlen, keine vertikalen Glasflächen und einen Streulicht-Anteil von < 3 % aufweisen. 6. Baumschutz Im Plangebiet befinden sich trotz des hohen Versieglungsgrades Baumbestände im Bereich des Parkplatzes im Blockinneren. Gemäß einer durchgeführten Kartierung und Baumbewertung durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün fallen fünf der acht bestehenden Bäume unter die aktuelle Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Zur Bebauung des Plangebietes müssen voraussichtlich vier der schützenswerten Bäume entfallen, wovon drei in der fachtechnischen Beurteilung als erhaltenswert eingestuft wurden. Die Ersatzpflanzungen werden im Rahmen des jeweiligen Fällantrages parallel zum Baugenehmigungsverfahren bzw. zur Ausführungsplanung der neuen Gasse festgelegt. Durch das städtebauliche Konzept, das eine Aufweitung mit Grüninsel an der Franziskanerstraße und eine entsiegelte und begrünte Fläche als Innenhof zum Forum des Wissens vorsieht, kann der Ausgleich teilweise im Plangebiet vollzogen werden. Dazu sind entsprechende Pflanzbindungen festgesetzt. Der entsiegelte Bereich in der Mitte der neuen Gasse steht für Baumpflanzungen aufgrund der erforderlichen Überfahrbarkeit im Einsatzfall für die Feuerwehr nicht für Ersatzbaumpflanzungen zur Verfügung. Hier wird eine Anpflanzung von Staudenbeeten erwogen, die nach einem Feuerwehreinsatz ersetzt werden müssen. 7. Bodendenkmäler Da sich das Plangebiet in der historischen Altstadt befindet und in der unmittelbaren Umgebung zahlreiche Fundstellen unterschiedlicher Zeitstellung bekannt sind, wurde eine archäologische Sachverhaltsermittlung durchgeführt. Da der größte Teil des Plangebietes bereits Anfang des 20. Jahrhunderts durch das alte Viktoriabad mit umfangreichen Kellerbauten bebaut worden ist, wurden Sondagen im Norden des Plangebietes untersucht. Dabei wurden in zwei Flächen römische Schichten dokumentiert und in der westlichsten Fläche drei römische Erdbefunde (vermutlich Gruben) ausschnitthaft erfasst. DeutlichSeite 10 von 104 Seite 11 jünger sind zwei fragmentarisch überlieferte und durch jüngere Baumaßnahmen bereits gestörte Ziegelmauern im Nordosten und im Westen des Plangebiets, die wahrscheinlich zu Bauten des vom 16. bis 19. Jahrhundert vor Ort bestehenden Franziskanerklosters gehören. In der westlichsten Fläche, oberhalb und teilweise in eine der römischen Schichten eingetieft, wurden außerdem drei Ziegelfundamente dokumentiert, die wahrscheinlich in Verbindung mit dem alten Viktoriabad (vermutlich dem Kesselhaus) stehen. Im Nordosten wurde außerdem der Rest einer relativ dünnen Betonwand freigelegt, die ebenfalls im Zusammenhang mit dem alten Bad stehen dürfte. Eine abschließende Sachverhaltsermittlung zur Beurteilung der Möglichkeit von Eingriffen in den Boden lag zum Beschluss der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs noch nicht vor. Diese konnte im April 2025 nachgeholt und abgeschlossen werden. Eine Stellungnahme des LVR liegt inzwischen vor, die als Stellungnahme Nr. 13 den Abwägungsunterlagen beigefügt wurde. Die Planfläche liegt vollständig innerhalb der sich überschneidenden Bodendenkmäler Bonn VBD 0072, Canabae legionis (UNESCO-Welterbe- Pufferzone) und Bonn VBD 0076, Historisches Stadtzentrum Bonn. Bei den im Rahmen der beiden Grabungskampagnen wurden insgesamt neun Sondageschnitte angelegt, die sich auf die nicht von moderner Bebauung betroffenen Flächen im Innenhof des Viktoriakarrees bezogen. In den Sondagen wurden insgesamt 48 Befunde erfasst. Darunter befinden sich Überreste von Wirtschaftsgebäuden des alten Viktoriabads, Fundamente des Franziskanerklosters, aber auch römische Schichten mit erhaltener Keramik und Buntmetallschlacken. Die Erwartung an die archäologischen Untersuchungen wurde durch die aufgedeckten Befunde und Funde vollumfänglich bestätigt, trotz der bewegten und intensiven Nutzung der Vorhabenfläche. Es ist anzunehmen, dass sich im gesamten Plangebiet in teils hoher Dichte bereits dicht unter der heutigen Geländeoberkante archäologische Hinterlassenschaften der vorangegangenen Bau- und Nutzungsphasen seit römischer Zeit erhalten haben. Die Untersuchungen belegen gleichermaßen die teils oberflächliche, teils auch tiefgründigere moderne Überprägung des Areals. Mit Ausnahme der weiterhin als Stellplatz überplanten Freifläche des Flurstücks 339 im Westen wurde der bislang unbebaute Bereich des Plangebietes durch die Sondagen repräsentativ abgedeckt. Grundsätzliche Bedenken seitens des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland gegen die angestrebte Planung bestehen nicht. Für die erfassten Befunde besteht aufgrund der heterogenen Überprägung und des Erhaltungszustandes kein Erhaltungsvorbehalt. Innerhalb des Plangebietes ist bei Erdeingriffen aufgrund der geschilderten Befunderwartung jedoch die fachgerechte wissenschaftliche Untersuchung, Dokumentation und Bergung der Befunde und Funde nach Maßgabe einer Erlaubnis gem. § 15 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW erforderlich. Dies betrifft sämtliche Erdarbeiten in Zusammenhang mit Abbruch und Neubau sowie Leitungsverlegung, Rigolen, Baumpflanzungen etc. Da die der Planung zugrundeliegenden Vorhaben eine großflächige Neubebauung vorsehen, sollte die archäologische Untersuchung bauvorgreifend erfolgen, um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden. Aufgrund der Stellungnahme des LVR ist die Planzeichnung entsprechend derSeite 11 von 104 Seite 12 Erkenntnisse anzupassen. Das Bodendenkmal im Sinne des § 2 Abs. 5 DSchG NRW ist mit seinem Schutzbereich zeichnerisch gemäß § 9 Abs. 6 BauGB nachrichtlich in den Bebauungsplan aufzunehmen. Ebenso ist ein Hinweis auf die Erlaubnispflicht nach § 15 Abs. 2 DSchG NRW in Form einer nachrichtlichen Übernahme gemäß § 9 Abs. 6 BauGB sowohl auf der Planurkunde als auch in der Begründung aufzunehmen, was in der angehängten Planzeichnung durch eine Eintragung in Magenta erfolgt. Auch die Begründung wurde entsprechend angepasst. 8. Mobilität Die Anzahl der Stellplätze im Quartier soll vor dem Hintergrund der zentralen Lage möglichst minimiert werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches die Verkehrserzeugung der zusätzlich im Plangebiet projektierten Nutzungen beschreibt und Mobilitätsmaßnahmen aufzeigt, die später im Rahmen der Baugenehmigung zu einer Verminderung des Stellplatzbedarfs führen können. Es wird im Verkehrsgutachten von der Möglichkeit ausgegangen, im Sinne der Tragfähigkeitsanalyse der Tiefgaragen (siehe DS-Nr. 231785) eine kleine Tiefgarage mit maximal 20 Stellplätzen im östlichen Bereich des Plangebiets unterbringen zu können, weshalb diese auch im Verkehrsgutachten bei der Verkehrserzeugung als Worst-Case-Annahme mitberücksichtigt ist. Diese wird – analog zur Studie – als mit einem Fahrzeugaufzug anfahrbar angenommen und in erster Linie zur Nutzung für Behindertenstellplätze und Stellplätze für Mitarbeitende des Forums des Wissens vorgesehen. Die Realisierung dieser Tiefgarage wird jedoch voraussichtlich als unwirtschaftlich angesehen werden müssen, da die Stellplätze für Mitarbeitende in der Unigarage nachgewiesen werden sollen, die in ausreichend geringer Entfernung erreichbar ist. Für die Behindertenstellplätze präferiert auch die Behindertengemeinschaft andere Lösungen, weil durch die Unterbringung in der Tiefgarage mit Fahrzeugaufzug aufgrund fehlender sozialer Kontrolle und komplizierter Zugänglichkeit eher eine geringe Akzeptanz der Zielgruppe zu erwarten sei. Eine Lösung dieser Frage kann letztlich im Baugenehmigungsverfahren nach Durchführung der hochbaulichen Qualifizierung erfolgen, eine Vollziehung des Plans bleibt durch die aufgezeigte Möglichkeit der Tiefgarage gewährleistet. Die notwendigen Kfz-Stellplätze sollen daher ausschließlich in bestehenden Tiefgaragen vorgehalten und über Baulasten gesichert den Nutzungen zugeordnet werden. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung noch angedachte Unterbringung der Stellplätze des potenziellen Vorhabens im westlichen Plangebiet in der Marktgarage ist jedoch nicht möglich, da diese nicht für Dauermieter zur Verfügung steht. Als Ersatz dafür stehen in der Operngarage ausreichend Stellplätze zur Verfügung, die mit Baulasten belegt werden können. Die gemäß Stellplatzsatzung notwendigen Abstände der Stellplätze von 400 m zu Wohnnutzungen und 500 m zu gewerblichen Nutzungen sind eingehalten. 9. Beschlüsse Zu Beschlusspunkt 1 Im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6622-3 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde bereits über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3Seite 12 von 104 Seite 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Die Behandlung der in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte entsprechend der Entscheidung des Rates (Beschlussvorlage DS-Nr. 242286). Die Auswertung der Stellungahmen ist dieser Beschlussvorlage nochmals als Anlage beigefügt. Zu Beschlusspunkt 2 Die eingereichten Stellungnahmen werden als Anlage “A Stellungnahmen“ zu dieser Vorlage beigefügt. Zur besseren Verständlichkeit schließt sich in Anlage „C Gesamtabwägung“ ein Gesamtabwägungsvorschlag an, der auf alle in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte eingeht. Durch diese Zusammenfassung wird den Mitgliedern des Rates sowie der Bezirksvertretung Bonn und dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen eine vollständige Abwägung über die vorgebrachten Stellungnahmen im Zusammenhang ermöglicht. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird bei jeder Eingabe auf die entsprechende Gesamtabwägung verwiesen. Anlage „B Abwägungstabelle“ enthält die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den einzelnen benannten Aspekten. Zu Beschlusspunkt 3 Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen und redaktioneller Anpassungen wird die Begründung wie folgt geändert: 1. Auf S. 2 wird unter Punkt 1.2.4.2. das Wort "Anfang" gestrichen und durch "im dritten Quartal" ersetzt. Im gleichen Satz werden die Worte "der Öffentlichkeitsbeteiligung" gestrichen. 2. Auf S. 7 wird unter Punkt 2.2.1.1. an je drei Stellen das Wort "Sexshops" gestrichen und die Worte "der Kategorien "Glücksspiel" und „Erotik/Sexualität" " eingefügt. 3. Auf S. 12 unter Punkt 2.2.4.2. der Begründung wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Von den Baulinien kann im Sinne des § 23 Abs. 2 BauNVO durch einzelne Gebäudeteile abgewichen werden. Um den denkmalrechtlichen Anforderungen auch im Bereich der zurückgesetzten seitlichen Rasterwände der Fassade des Viktoriabads, die Teil des eingetragenen Baudenkmals sind, zur Straße Belderberg zu genügen, ist für diese Gebäudeabschnitte eine Abweichung von bis zu 1,0m zur Baulinie zulässig.“ 4. Auf S. 15 unter 2.2.7 wird im ersten Absatz die Bandreite der festgesetzten Lärmpegelbereiche (LPB) angepasst. Es werden statt der LPB V bis VII die LPB IV bis VI festgesetzt. 5. Auf Seite 16 unter Punkt 2.3.1.2. wird die Busliniennummer 117 hinzugefügt. 6. Auf Seite 21 werden unter 3.3.1.1. die Werte der maximalen Beurteilungspegel aufgrund des aktualisierten Gutachtens von 74 auf 73 dB(A) tags und von 68 auf 65 dB(A) nachts geändert.Seite 13 von 104 Seite 14 7. Auf Seite 27 wird der 4. Absatz durch folgenden Text ersetzt: „Durch eine weitere Sachverhaltsermittlung im April 2025 bestehen seitens des LVR ABR keine Bedenken mehr gegen die angestrebte Planung. Für die erfassten Befunde besteht aufgrund der heterogenen Überprägung und des Erhaltungszustandes kein Erhaltungsvorbehalt. Innerhalb des Plangebietes ist bei Erdeingriffen aufgrund der geschilderten Befunderwartung jedoch die fachgerechte wissenschaftliche Untersuchung, Dokumentation und Bergung der Befunde und Funde nach Maßgabe einer Erlaubnis gem. § 15 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW erforderlich. Dies betrifft sämtliche Erdarbeiten in Zusammenhang mit Abbruch und Neubau sowie Leitungsverlegung, Rigolen, Baumpflanzungen etc. Da die der Planung zugrundeliegenden Vorhaben eine großflächige Neubebauung vorsehen, sollte die archäologische Untersuchung bauvorgreifend erfolgen, um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden. Das Bodendenkmal im Sinne des § 2 Abs. 5 DSchG NRW wurde mit seinem Schutzbereich zeichnerisch gemäß § 9 Abs. 6 BauGB nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Es wurde zudem ein Hinweis auf die Erlaubnispflicht nach § 15 Abs. 2 DSchG NRW in Form einer nachrichtlichen, textlichen Übernahme gemäß § 9 Abs. 6 BauGB in der Planurkunde aufgenommen." 8. Im Anhang auf S. 28 unter 3.6.werden die aktualisierten Gutachten (Schall und Archäologie) berücksichtigt Die Planzeichnung wird inhaltlich wie folgt geändert: 1. Die Nutzungskategorie "Sexshops" wird vom Nutzungsausschluss ausgenommen. Der Ausschluss der Vergnügungsstätten wird präzisiert um die Kategorien "Glücksspiel" und Erotik/Sexualität". Damit werden Vergnügungsstätten, die nicht in diese Kategorien fallen, zulässig. Diese Änderungen entsprechen dem geltenden Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Bonn (DS-Nr.1210191NV8), welches diese Regelung für die Kerngebiete in den zentralen Versorgungsbereichen der Kategorien A und B vorsieht. 2. Es werden neue Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109 festgesetzt. Sie reichen von Lärmpegelbereich IV bis VI. Die bisherigen Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (zwischen LPB VII und VI) entfallen 3. Es wird folgender nachrichtlicher Hinweis zu den Bodendenkmalen eingefügt: „Nach § 15 Abs. 2 DSchG NRW bedarf der Erlaubnis, wer ein Bodendenkmal oder einen Teil eines Bodendenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen Nutzung ändern will. Die Erlaubnis ist schriftlich bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn bzw. bei Flächen im Eigentum des Landes NRW bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Eine bauliche Nutzung im Bereich des Bodendenkmals ist nur dann erlaubnisfähig, wenn eine bauvorgreifende archäologische Untersuchung der Flächen nach Maßgabe einer Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 DSchG NRW erfolgt. Einzelheiten hierzu sind mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn bzw. der Bezirksregierung Köln und dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege abzustimmen. Die dafür anfallenden Kosten sind nach § 27 Abs.1 DSchG NRW vomSeite 14 von 104 Seite 15 Vorhabenträger zu übernehmen.“ Die Planzeichnung wird redaktionell wie folgt geändert: 1. In Punkt 1.3 der Hinweise werden die Worte „als CEF-Maßnahme“ gestrichen. Es handelt sich um einen Übertragungsfehler, die Maßnahme erfolgt nicht im Sinne einer „continuous ecological functionality (CEF)“, sondern dient der Habitatverbesserung der Zwergfledermäuse. In der Begründung des B-Plans ist der Begriff "CEF- Maßnahme" nicht enthalten. 2. Die Nummerierung der Punkte 1 (Kampfmittel), 2 (Bodendenkmalpflege) und 3 (Errichtung von Photovoltaikanlagen) in den Hinweisen wird in dieser Reihenfolge in 2., 3. und 4. geändert. Die Nummer 1. war fälschlicherweise im Bebauungsplanentwurf doppelt vergeben. 3. Bei der Auflistung der Regelwerke wird der Verweis zu den FLL- Publikationen herausgenommen, da auf diese in Begründung und Rechtsplan kein Bezug genommen wird. Alle Änderungen in Begründung und Planzeichnung sind farblich in magenta gekennzeichnet. Anlage/n 1 Übersichtsplan 6622-3 mit Aufhebung 7822-22 (öffentlich) 2 Rechtsplan 6622-3 mit Änderungen (öffentlich) 3 Abwägung frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit (öffentlich) 3 Begründung 6622-3 mit Änderungen (öffentlich) 4 Abwägung frühzeitige Beteiligung TÖB (öffentlich) 5 FNP-Anpassung (öffentlich) 6 Rechtsplan Aufhebung 7822-22 (öffentlich) 7 Begründung Aufhebung 7822-22 (öffentlich) 8 A Stellungnahmen Viktoriakarree (öffentlich) 9 B Abwägungstabelle Viktoriakarree (öffentlich) 10 C Gesamtabwägung Viktoriakarree (öffentlich)Seite 15 von 104 Bebauungsplan Nr. 6622-3 sowie Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7822-22 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6622-3 (gleichzeitig auch Bereich der Bebauungsplanaufhebung Nr. 7822-22) Stadtbezirk Bonn Ortsteil Bonn-Zentrum Maßstab 1: 2500 Datum: 06.09.2021 100 mSeite 16 von 104 Seite 17 von 104 1 Bundesstadt Bonn Bebauungsplan Nr. 6622-3, Viktoriakarree, Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Stand: 24.04.2024 Meinungsäußerung Stellungnahme Stellungnahme 1, Schreiben vom 15.02.2023 Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde, dass eine Neugestaltung des Bereiches dringend notwendig ist. Aktuell stapeln sich dort Müll und Taubenkot. Der Leerstand wächst immer weiter und die Fassade böckelt. Allerdings sollten die schönen Dinge erhalten bleiben. Die Glasfassade des Bades, Richtung Belderberg, sollte demontiert und neu in Scene gesetzt werden (hinterleuchtet). Die Außengastronomie belebt das Viertel genauso wie Kunst und Kultur. Dass die Uni dort das Forum des Wissens bauen möchte ist auch ein Segen, denn dadurch wird auch tagsüber der Bereich mit Leben gefüllt. Ob nun Variante 1 oder 2 ist mir gleich, Hauptsache es passiert endlich etwas. Die komplette Ost- Fassade des ehemaligen Viktoriabades mit dem Fenster zum Belderberg steht unter Denkmalschutz und wird in den Neubau des Forums des Wissens integriert. Für den Neubau wird vom BLB ein Hochbauwettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt. In der Aufgabenstellung dazu wird auf den Denkmalschutz eingegangen. Die teilnehmenden Architekturbüros sollen dann eine gestalterisch ansprechende Lösung erarbeiten, die mit der Unteren Denkmalbehörde der Bundesstadt Bonn abgestimmt wird. Das Plangebiet soll im Bebauungsplan als Kerngebiet nach § 7 BauNVO festgesetzt werden. Dort bleiben die erwähnten Nutzungen allgemein zulässig. Kenntnisnahme Stellungnahme 2, Schreiben vom 15.02.2023 Die Fahrradabstellanlage ist als Tiefgarage zu begrüßen. Zu bedenken ist, dass wohl nur "Langzeitparker" diese nutzen. Somit sind auch Fahrradabstellflächen auf der 0 Ebene anzubieten. Im Eingangsbereich der neuen Gebäude sollen auch oberirdische Stellplätze für Fahrräder angeordnet werden. Die genaue Anzahl wird im Rahmen der Freianlagenplanung zu den öffentlichen und privaten Freiflächen festgelegt. Stellungnahme 3, Schreiben vom 15.02.2023 Wenn es sich wirtschaftlich vertreten lässt, sollte das Gebäude über der Innenhofeinfahrt Rathausgasse abgerissen werden, damit eine "luftige“ Achse zwischen Uni-Bereich, dem Innenhof und dem wohl gegenüber endstehenden Stadtmuseum entsteht. Diese Achse soll sich in der Raum- und Straßen-/Wegegestaltung widerspiegeln. Der Abriss des erwähnten Gebäudes ist Gegenstand der Planung. Die Wirtschaftlichkeit des Abrisses wird noch geprüft. Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant. Der Hauptausschuss der Bundesstadt Bonn hat amSeite 18 von 104 2 01.12.2022 die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für den Standort Rathausgasse 7 (Altes Kunstmuseum) als neuen Standort für das Stadtmuseum Bonn zu beauftragen. Die konkrete Gestaltung der neuen Gasse zwischen Rathausgasse und Franziskanergasse wird im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt. Stellungnahme 4, Schreiben vom 15.02.2023 Zum Entwurf zwei Anmerkungen: - In Zukunft wird es durch den Klimawandel notwendig sein, in den Innenstädten auf Kühleffekte zu achten. Für den Planentwurf wären daher Gründächer, eine möglichste geringe Versiegelung und eine Bepflanzung mit großkronigen Laubbäumen zu achten. - Entsetzt war ich über die Idee einer Tiefgarage für PKWs. Hat sich die Stadt Bonn nicht auf die Fahnen geschrieben, den Verkehr aus der Innenstadt heraushalten zu wollen? Wieso wird hier dann ein Magnetpunkt geschaffen, der Verkehr anzieht? Als Anwohner der Rathausgasse finde ich nach einigen Anlaufschwierigkeiten, dass das Verkehrskonzept in der Innenstadt mit der Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs anfängt Sinn zu machen. (Abgesehen mal von den 500 - 600 Bussen pro Tag, die an unserem Fenster vorbeidonnern). Die geplante Tiefgarage ist da kontraproduktiv und definitiv nicht nachhaltig und auch nicht auf die Zukunft ausgerichtet. Extensiv zu begrünende Dächer werden als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Über die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) wird das Maß der baulichen Nutzung innerhalb des vorgesehenen Kerngebietes nach § 17 BauNVO festgelegt. Der obere Orientierungswert von 1,0 soll jedoch nicht vollständig ausgeschöpft werden Beim Forum des Wissens soll ein nutzbarer Freibereich, der nicht unterbaut werden und mit Laubbäumen bepflanzt werden können, entstehen, weshalb hier ein GRZ von 0,85 festgesetzt ist. Auch für den Bestandsbereich und den neu zu bebauenden Bereich westlich der neuen Gasse wird die GRZ bei 0,8 festgelegt. Ausnahmsweise kann diese jedoch durch eingeschossige Gebäudeteile oder Unterbauungen überschritten werden, wenn die Überschreitung auf einer Fläche von mind. 20% der Grundstücksgröße durch Dachbegrünungen ausgeglichen wird. Auch im Bereich des neuen Platzes an der Franziskanerstraße sollen neue Laubbäume gepflanzt werden. Die Errichtung einer neuen Tiefgarage für den motorisierten Individualverkehr ist nicht vorgesehen. Stellungnahme 5, Schreiben vom 26.02.2023 ...es sind laut SWB mehr als 900 (!) Busse am Tag. Im Rahmen des Lärmgutachtens wurde der Busverkehr berücksichtigt. Im Bebauungsplan werden auf dieser Grundlage passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. DieSeite 19 von 104 3 Außenbauteile, wie zum Beispiel Fenster und Türen müssen sich dann bei deren Erneuerung an diesen Vorgaben ausrichten. Stellungnahme 6, Schreiben vom 15.02.2023 PS: Vielleicht nicht Teil dieses Verfahrens, aber dennoch dringend notwendig: Eine Begrünung der Rathausgasse. Eine Begrünung würde die Sommertemperaturen senken, den Lärm mindern, dem Artenschwund entgegenwirken, eine Menge Dreck binden und die Luftqualität (die durch die Busse manchmal unerträglich ist - wir können über den Tag hier kein Fenster öffnen) verbessern. Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant. Im Rahmen des Projektes „Uni trifft City“ hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 09.02.23 Maßgaben zur zukünftigen Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Wesselstraße /Am Hof /Rathausgasse beschlossen, die bei der Ausführungsplanung zu beachten sind. Stellungnahme 7, Schreiben vom 15.02.2023 Die Überlegung zur Tiefgarage ist eine gute Idee. Damit hätten Bewohner ihre Parkplätze außerhalb der Straßen rund um das Viktoriakarree wie auch die Zulieferer zu Geschäften und Markt, und die Rathausgasse wäre nutzbar für Busse, FUßGÄNGER und Radfahrer. Darüber hinaus wären Parkplätze für Radfahrer vorhanden. Und die vorgesehene Gebühr fürs Parken wäre gut angelegt und würde die Kosten des Baus deutlich reduzieren. Einige Geschäfte des Karrees müssten dringend renoviert werden, denn in den jetzigen Zuständen sind sie wenig attraktiv und beeinträchtigen die Vermietungen zu Wohnungen. Die Verlagerung der Tiefgaragenzufahrt für die Marktgarage ist im engeren Sinne nicht bebauungsplanrelevant. Die Verlegung wird separat zum Bebauungsplanverfahren geprüft. Die Errichtung einer neuen Tiefgarage für den motorisierten Individualverkehr ist nicht vorgesehen. Die Bundesstadt Bonn kann nur über ihre eigenen Gebäude im Viktoriakarree verfügen. Sofern die übrigen Eigentümer ihre Gebäude renovieren, würde dies von der Bundesstadt Bonn ausdrücklich begrüßt. Stellungnahme 8, Schreiben vom 17.02.2023 Der Städtebauliche Entwurf blendet das derzeit hier befindliche Stadtmuseum und die Gedenkstätte fast vollständig aus; lediglich von einer Verlagerung, "für die angemessene und qualitative neue Orte und Räumlichkeiten gefunden und geschaffen werden müssen" (Seite 9), ist in einem Satz sehr allgemein die Rede. Und auf Seite 14: "Das städtebauliche Konzept sah [!!!] ... kulturelle Einrichtungen bis hin zu Etablierung des Stadtmuseums in einem Neubau am Belderberg vor." Sowohl Stadtmuseum als auch Gedenkstätte sollen für Besucherinnen und Besuchern auch bei Umzügen an neue Standorte nahezu unterbrechungsfrei zugänglich sein. Und deshalb müssen die zukünftigen Standorte (in repräsentativer Dimension und mit guter Erreichbarkeit) dafür installiert sein, bevor beide Einrichtungen aus dem Viktoriakarree ausziehen müssen. Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant. Der Hauptausschuss der Bundesstadt Bonn hat am 01.12.2022 die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für den Standort Rathausgasse 7 (Altes Kunstmuseum) als neuen Standort für das Stadtmuseum Bonn zu beauftragen. Stellungnahme 9, Schreiben vom 18.02.2023 Sie zitieren aus dem Städtebaulichen Entwurf vom 06.09.2022. In Bezug auf das Stadtmuseum gibt dieser lediglich das Ergebnis der Bürgerwerkstatt von 2017 wieder. In der Zwischenzeit ist einiges passiert. Die Gedenkstätte strebt seit längerem den Umzug vom jetzigen Standort in der Franziskanerstraße auf das Gelände des ehemaligen Klosters Endenich an (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/juni-2021/neuaufbau-an-historischem-ort-ns-gedenkstaette-soll- nach-endenich-ziehen.php). Zum künftigen Stadtmuseum wird derzeit im Auftrag des Stadtrates eine Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant. Der Hauptausschuss der Bundesstadt Bonn hat am 01.12.2022 die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für den Standort Rathausgasse 7 (Altes Kunstmuseum) als neuen Standort für das Stadtmuseum Bonn zu beauftragen.Seite 20 von 104 4 Machbarkeitsstudie für den Standort Rathausgasse erarbeitet (https://ga.de/bonn/stadt-bonn/neuer-standort-fuers- stadtmuseum-am-alten-rathaus_aid-78586239). Stellungnahme 10, Schreiben vom 18.02.2023 Die Planungen zum Viktoriakarree berühren auch die Zukunft des Bonner Stadtmuseums, das zur Zeit dort untergebracht ist. Aktuell ist die Anschlussunterbringung noch nicht geregelt: der zur Rede stehende Bau neben dem Rathaus ist deutlich kleiner, eine Konzeption liegt noch nicht vor. Damit ist nicht erkennbar, ob es eine für eine Stadt mit einer solch langen Geschichte angemessene und den Ansprüchen einer modernen, die gesamte Stadt umfassende Lösung zur künftigen Unterbringung des Stadtmuseums geben wird. Erst recht ist nicht erkennbar, dass der Übergang vom jetzigen Stadtmuseum in einen neuen Standort nahtlos möglich sein wird. Vieles am jetzigen Verlauf spricht dagegen. Die Lösung für das Viktoriakarree muss zwingend mit einer akzeptablen Lösung für das Stadtmuseum einhergehen. Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant. Der Hauptausschuss der Bundesstadt Bonn hat am 01.12.2022 die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für den Standort Rathausgasse 7 (Altes Kunstmuseum) als neuen Standort für das Stadtmuseum Bonn zu beauftragen. Stellungnahme 11, Schreiben vom 19.02.2023 Mit dem aktuellen Bebauungsplan für das „Viktoriakarree“ soll auch eine Neugestaltung des Innenhofes erfolgen. Nach den Ausführungen zu den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Stand 10.08.2022) zum Thema Verkehr (S. 5 unten - 6 oben) ist hierbei im östlichen Bereich die Errichtung einer Fahrradtiefgarage geplant. Zur Ausführung der Anlage gibt es hier jedoch keine weiteren Angaben zur Größe, dem Zugang oder der Abstellmöglichkeiten und der Sicherung der Fahrräder. Wir begrüßen eine solche Anlage, die jedoch anscheinend nur eine begrenzte Anzahl Abstellmöglichkeiten bietet. Deshalb bitten wir zu prüfen, wie die Zahl der Fahrradabstellplätze noch stärker erhöht werden kann. Auch im Städtebaulichen Entwurf fehlt eine weitere Beschreibung der geplanten Fahrradabstellanlagen (S.10 unten). Die Fahrradtiefgarage soll im Untergeschoss der Neubebauung untergebracht werden. Weiterhin wird nur vage darauf hingewiesen, dass neben der Fahrradtiefgarage auch Abstellplätze im westlichen Bereich denkbar sind. Was soll hier an welcher Stelle erfolgen? Da eine Unterbauung des Innenhofes nicht geplant ist, soll die Fahrradparkanlage u.a. in den Räumen der Neubebauung des Innenhofes auf der Ebene -01 erfolgen. Auch hier wird nichts über die Größe ausgesagt (S. 34). Bei Betrachtung der Darstellung der verschiedenen geplanten Ebenen des "Forums Wissen" sind auf der Variante 2 - Untergeschoss - zwei Fahrradgaragen zu erkennen, in denen schematisch Fahrradständer zu erkennen sind. Für die Garage 1 konnten auf der Darstellung ca. 70 Stellplätze und in der Garage 2 ca. 30 Plätze abgeschätzt werden (S.36). Bei einer Öffnung der Garage auch für den nicht-studentischen Fahrradfahrer, erscheint diese Anzahl der Stellplätze als zu gering. Der ADFC schlägt daher mindestens eine Verdopplung der Abstellfläche für Fahrräder vor. Die Erfahrungen mit der Fahrradabstellanlage in der Quantiusstraße am Hauptbahnhof haben gezeigt, dass überdachte und bewachte Abstellplätze schnell vergeben sind. Zu begrüßen sind dabei die sich anschließenden Schließfächer. Eine solche Abstellanlage müsste jedoch insgesamt überwacht werden, um Diebstähle und Vandalismus zu vermeiden. Ebenfalls wäre es sinnvoll, die Langzeitabstellung von Fahrrädern zu begrenzen, um eine Überfüllung der Anlage – z.B. durch „vergessene Räder“ zu vermeiden. Für den Neubau des Forums des Wissens, in den eine Fahrradtiefgarage integriert werden soll, wird vom BLB ein Hochbauwettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt. In der Aufgabenstellung dazu wird auf das Thema Fahrradparken eingegangen. Die teilnehmenden Architekturbüros sollen dann eine Lösung erarbeiten, die mit dem BLB und der Abteilung Mobilität im Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn abgestimmt wird. Stellungnahme 12, Schreiben vom 25.02.2023 Angesichts der Klimakrise, die den Bewohnern der Innenstadt in den kommenden Jahren immer mehr Probleme bereiten wird, kann es nur zielführend sein, keine rückwärtsgewandten und am Autoverkehr orientierten Strategien mehr zu entwickeln. (Im Gegenteil müssen mehr Kraftfahrzeuge aus der Innenstadt verschwinden) Ein Auto-Parkhaus? Ein solcher Ansatz widerspricht allem, was vernünftig wäre und von mindestens SPD und GRÜNEN angeblich angestrebt wird. Zu beobachten ist, dass der Verkehr keineswegs ab-, sondern stattdessen zunimmt, die Fahrzeuge größer werden. Die Errichtung einer neuen Tiefgarage für den motorisierten Individualverkehr ist nicht vorgesehen, wenn auch planungsrechtlich nicht ausgeschlossen.Seite 21 von 104 5 Hierdurch steigt die Lärmbelastung (bis spät in die Nacht), es wird zudem noch mehr Feinstaub verursacht etc., was vor allem durch immer heißer werdende Sommer besonders unerträglich wird, da man kaum Zeitfenster zum Lüften hat. Wenn überhaupt sollte AUSSCHLIESSLICH ein Fahrradparkhaus entstehen nach vorbildhaften Konzepten wie bspw. in den Niederlanden oder Dänemark. Für Anwohner kann man gut dort Dauerparkplätze in der Marktgarage ermöglichen. Für Kurzparker (die ersten 24 Stunden) gratis, alle anderen zahlend. [z. B. hier - nur zum Prinzip - https://www.spiegel.de/auto/niederlande-amsterdams-riesige-fahrradgarage-a-ac4310ce-0719-4fe0-8962- b69563ff22d3?sara_ecid=soci_upd_wbMbjhOSvViISjc8RPU89NcCvtlFcJ] * Aus ebenfalls klimagerechten Erwägungen sollten so viel wie möglich u. a. große Bäume vor (Franziskanerstr.) und in der Gasse gepflanzt werden (und dafür auch Parkplätze entfallen). Auch am Belderberg könnte dies erfolgen, wenn die dortigen Parkplätze entfernt werden. Außerdem wären Wand-/ bzw. Dachbegrünungen (u. a. Moos) sowie Solaranlagen an neuen Gebäuden sinnvoll. Begrünung würde im Übrigen neben Verbesserung der Luftqualität ebenfalls Lärm vermindern. Für den Neubau des Forums des Wissens, in den eine Fahrradtiefgarage integriert werden soll, wird vom BLB ein Hochbauwettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt. In der Aufgabenstellung dazu wird auf das Thema Fahrradparken eingegangen. Die teilnehmenden Architekturbüros sollen dann eine Lösung erarbeiten, die mit dem BLB und der Abteilung Mobilität im Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn abgestimmt wird. Sowohl beim Forum des Wissens als auch beim neuen Wohn- und Geschäftshaus sollen nutzbare Freibereiche entstehen, die nicht unterbaut werden und mit Laubbäumen bepflanzt werden sollen. Auch im Bereich der neuen Gasse und des neuen Platzes an der Franziskanerstraße sollen neue Laubbäume bepflanzt werden. Der Belderberg stellt einen Hauptverkehrszug (B9) der Bundesstadt Bonn dar. Die Pflanzung von Bäumen müsste dort geprüft werden und mit den Belangen der dortigen unterirdischen Leitungsführungen und der Sichtbarkeit des denkmalgeschützten Kunstharzfensters des ehemaligen Bades abgestimmt werden. Eine Umgestaltung des Straßenraums ist im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan nicht vorgesehen. Die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche schließt die Pflanzung von Straßenbäumen nicht aus. Extensiv zu begrünende Dächer werden als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Festsetzungen zu Fassadenbegrünungen sind in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, bei denen die architektonische Fassadengestaltung des Hochbaus bereits feststeht, grundsätzlich daran angepasst festsetzbar. Bei einem „Angebotsplan“ wie dem vorliegenden, müssten Festsetzungen zur Fassadenbegrünung einerseits einen angemessenen Spielraum der architektonischen Gestaltung ermöglichen. Andererseits sind bei einem Angebotsbebauungsplan die unterschiedlichen, grundstücksbezogenen Einzelsituationen im Hinblick aufSeite 22 von 104 6 * Stocken- und Franziskanerstraße sollten für Durchgangsverkehr gesperrt werden (lediglich Beibehaltung der Parkhauszufahrt Marktgarage über Stockenstraße) und in Fuß- und Radweg umgewandelt werden. Parken direkt vor Geschäften etc. in Innenstädten sind in diesen Zeiten keine Option mehr. * Angesichts der zu erwartenden sehr lange bestehenden und umfangreichen, massiven Baustellen sollten mit Rücksicht auf alle Bewohner und Geschäfte im Viktoriakarree die Arbeiten auf Montag bis Freitag begrenzt werden. In den vergangenen Jahren war die Lärm- und Dreck-Belastung u. a. durch langwierige Großbaustellen ( z. B. am Belderberg - Kanal 2018; am Koblenzer-Tor 2022) bereits enorm. Die sich über viele Jahre erstreckenden bevorstehenden Arbeiten am Karree sowie am Universitätsgebäude werden ohnehin erneut extreme Beeinträchtigungen verursachen. Fassadenbauart, Exposition der Fassade, Anschluss- verfügbarkeit (Wasser und Zugänglichkeit), Nachbarschaftsbelange (wg. Überwuchs) usw. nur schwer zu erfassen und angemessen zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren prüfen, ob Festsetzungen zu Fassadenbegrünungen hier möglich und sinnvoll sind. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat eine Umsetzungspflicht für Photovoltaikanlagen auch auf extensiv begrünten Dächern als Vorgabe für alle zukünftigen Neubauten beschlossen. Im Bebauungsplan wird auf die Verpflichtung zur Installation und zum Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie gemäß § 42a BauO NRW (Solaranlagen) hingewiesen. Die Verlagerung der Tiefgaragenzufahrt für die Marktgarage ist im engeren Sinne nicht bebauungsplanrelevant. Die Verlegung wird separat zum Bebauungsplanverfahren geprüft. Mit dem Konzept der Aufgabe des City-Rings bekommen auch die Stocken- und Franziskanerstraße eine neue Funktion. Sie sind nicht mehr Teil der Durchgangsrouten für den Verkehr. Sie bleiben aber Teil des Anlieger- und Lieferverkehrs für die Innenstadt. Die Anregung ist genereller Natur und berührt den vorliegenden Bebauungsplan nicht. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen von Baustellen dient die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (VVBaulärmG). Viele Baumaschinen unterliegen zudem der 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV), "Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung". Demnach ist u.a. der Betrieb von Baumaschinen in ausgewiesenen Wohngebieten auf den Zeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr an Werktagen beschränkt. KenntnisnahmeSeite 23 von 104 7 * Zuletzt noch ein Zitat aus der PM "Bonner OB bei Sitzung des neu berufenen Nachhaltigkeitsrates der Bundesregierung" der Stadt Bonn vom 15.02.23: "Der Rat für Nachhaltige Entwicklung berät seit 2001 die Bundesregierung in allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung. Die 15 Mitglieder des RNE stehen mit ihrem fachlichen und persönlichen Hintergrund für die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte nachhaltiger Entwicklung." -- "Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „In Bonn wie auch in anderen Großstädten stehen wir vor der Herausforderung, dass dringend zusätzlicher und vor allem bezahlbarer Wohnraum benötigt wird – gleichzeitig gilt es auf dem Weg zur Klimaneutralität Ressourcen zu schonen. In der Sanierung und besseren Nutzung von Wohngebäuden liegt deswegen großes Potenzial. [...]" Stellungnahme 13, Schreiben vom 25.02.2023 Angesichts der Klimakrise, die den Bewohnern der Innenstadt in den kommenden Jahren immer mehr Probleme bereiten wird, kann es nur zielführend sein, keine rückwärtsgewandten und am Autoverkehr orientierten Strategien mehr zu entwickeln. (Im Gegenteil müssen mehr Kraftfahrzeuge aus der Innenstadt verschwinden) Ein Auto-Parkhaus? Ein solcher Ansatz widerspricht allem, was vernünftig wäre und von mindestens SPD und GRÜNEN angeblich angestrebt wird. Zu beobachten ist, dass der Verkehr keineswegs ab-, sondern stattdessen zunimmt, die Fahrzeuge größer werden. Hierdurch steigt die Lärmbelastung (bis spät in die Nacht), es wird zudem noch mehr Feinstaub verursacht etc., was vor allem durch immer heißer werdende Sommer besonders unerträglich wird, da man kaum Zeitfenster zum Lüften hat. Wenn überhaupt sollte AUSSCHLIESSLICH ein Fahrradparkhaus entstehen nach vorbildhaften Konzepten wie bspw. in den Niederlanden oder Dänemark. Für Anwohner kann man gut dort Dauerparkplätze in der Marktgarage ermöglichen. Für Kurzparker (die ersten 24 Stunden) gratis, alle anderen zahlend. [z. B. hier - nur zum Prinzip - https://www.spiegel.de/auto/niederlande-amsterdams-riesige-fahrradgarage... * Aus ebenfalls klimagerechten Erwägungen sollten so viel wie möglich u. a. große Bäume vor (Franziskanerstr.) und in der Gasse gepflanzt werden (und dafür auch Parkplätze entfallen). Auch am Belderberg könnte dies erfolgen, wenn die dortigen Parkplätze entfernt werden. Außerdem wären Wand-/ bzw. Dachbegrünungen (u. a. Moos) sowie Solaranlagen an neuen Gebäuden sinnvoll. Begrünung würde im Übrigen neben Verbesserung der Luftqualität ebenfalls Lärm vermindern. * Stocken- und Franziskanerstraße sollten für Durchgangsverkehr gesperrt werden (lediglich Beibehaltung der Parkhauszufahrt Marktgarage über Stockenstraße) und in Fuß- und Radweg umgewandelt werden. Parken direkt vor Geschäften etc. in Innenstädten sind in diesen Zeiten keine Option mehr. * Angesichts der zu erwartenden sehr lange bestehenden und umfangreichen, massiven Baustellen sollten mit Rücksicht auf alle Bewohner und Geschäfte im Viktoriakarree die Arbeiten auf Montag bis Freitag begrenzt werden. In den vergangenen Jahren war die Lärm- und Dreck-Belastung u. a. durch langwierige Großbaustellen (z. B. am Belderberg - Kanal 2018; am Koblenzer-Tor 2022) bereits enorm. Die sich über viele Jahre erstreckenden bevorstehenden Arbeiten am Karree sowie am Universitätsgebäude werden ohnehin erneut extreme Beeinträchtigungen verursachen. * Zuletzt noch ein Zitat aus der PM "Bonner OB bei Sitzung des neu berufenen Nachhaltigkeitsrates der Bundesregierung" der Stadt Bonn vom 15.02.23: "Der Rat für Nachhaltige Entwicklung berät seit 2001 die Bundesregierung in allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung. Die 15 Mitglieder des RNE stehen mit ihrem fachlichen Es wird auf die gleichlautende Stellungnahme 12 verwiesen.Seite 24 von 104 8 und persönlichen Hintergrund für die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte nachhaltiger Entwicklung." -- "Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „In Bonn wie auch in anderen Großstädten stehen wir vor der Herausforderung, dass dringend zusätzlicher und vor allem bezahlbarer Wohnraum benötigt wird – gleichzeitig gilt es auf dem Weg zur Klimaneutralität Ressourcen zu schonen. In der Sanierung und besseren Nutzung von Wohngebäuden liegt deswegen großes Potenzial. [...]" Stellungnahme 14, Schreiben vom 26.02.2023 Nach dreizehn Jahren Diskussion scheint mir das Wohl des "Viktoriakarrees" nicht davon abzuhängen, ob und in welchem Umfang eine Tiefgarage oder Fahrradstellplätze vorgesehen werden. Es hängt auch nicht davon ab, wie laut der Baulärm sein wird oder welche Mindestfläche für den kleinteiligen, inhabergeführten Einzelhandel erreicht werden muss, sondern davon, ob dem "starken Partner von außen", in diesem Fall der Universität, möglichst bald Gelegenheit gegeben wird, seine realistischen Vorstellungen weiterzuentwickeln und seine Ziele zu verwirklichen. Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die BewohnerInnen des Quartiers und seiner Umgebung, zu denen ich mich als langjähriger „Anwohner im Umfeld“ zähle, sollten sich freuen, dass das Viktoriakarree nach langer Zeit endlich eine Aufwertung erfährt, und den gegenwärtigen Planern ist hoch anzurechnen, dass sie die Vorläufigkeit ihrer Entwürfe im Zeichen der Zukunftsfähigkeit verstanden wissen wollen. Diese ist allerdings notwendig, um auf die sich noch abzeichnenden Bedarfslagen des Projekts „Forum des Wissens“ bis hin zu einem genauen Raumprogramm flexibel reagieren zu können. Nach anfänglicher Skepsis gegenüber dem „Grünen Innenhof“, der mir zunächst abgekapselt und hermetisch erschien, verstehe ich inzwischen, dass es sich um einen geschützten Raum handeln soll, der weitgehend der studentisch- universitären Öffentlichkeit und den BesucherInnen der Bibliothek und des Forums vorbehalten bleibt. Hoffen wir, dass das funktioniert, denn ein quasi halböffentlicher Raum, der abends seine Tore schließt, ist mir in dieser Form aus der Bonner Innenstadt noch unbekannt. Am ehesten würde ich ihn noch mit der Gartenanlage eines Museums, dem Gastgarten eines Restaurants oder, was die Aufenthaltsqualität angeht, mit dem Innenhof des Kunsthistorischen Instituts vergleichen. Die Gruppierung der Arbeitsbereiche im Bibliothekskomplex entlang der Fenster zum Innenhof und zur neuen Gasse (die Leseplätze werden hoffentlich wie in der UB bis in die späten Abendstunden genutzt werden können) finde ich sehr gelungen. Ich schwanke allerdings noch, ob die Gasse, für die ich mich von Anfang an eingesetzt habe, tatsächlich aufgeht. Trotz aller Sorgfalt, mit der die Breiten und Raumhöhen bestehender Bonner Gassen zum Vergleich ausgemessen wurden, mache ich darauf aufmerksam, dass der geplante - doch eher schmale - Durchgang bei beidseitiger Bebauung in diesen Geschosshöhen infolge nicht ausreichender Besonnung eine Art neue Hinterhofatmosphäre entstehen lassen könnte (dies sehe ich auch bei der großzügigeren Variante 2 so); ich meine das nicht negativ, sondern weise nur darauf hin. Was die perspektivischen Ansichten nicht zeigen können, wäre vielleicht durch eine 3D-Simulation des Sonnenverlaufs oder ein Modell besser erkennbar. Kenntnisnahme Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes wurde ein Belichtungsgutachten erstellt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die geplante Bebauung die Einhaltung der Empfehlungsstufen der DIN EN 17037 hinsichtlich der direkten Besonnung an den umliegenden Gebäudefassaden nicht verändert wird. Somit hat die Realisierung des Bebauungsplanes keine maßgeblichen Auswirkungen auf die Besonnungssituation.Seite 25 von 104 9 Für die Erdgeschosse wünsche ich mir jedenfalls viel Transparenz und gläserne Durchblicke, um die Verdichtung abzufedern. Unter dieser Voraussetzung würde ich nicht zu viel weitere Originalität oder animierende Struktur in die innere Gestaltung des neuen Wegeraums investieren, sondern erst einmal akzeptieren, dass eine Gasse eben eine Gasse ist. Sie bietet gewisse Möglichkeiten für die Selbstdarstellung des Einzelhandels, zwei, drei Bänke zum Verweilen könnten dort stehen, ein Baum, etwas Grün, alles andere muss sich danach richten, ob die Wünsche nach dauerhafter Belebung von der Realität erfüllt werden. Die Konzentration auf den neu auszubildenden Quartiersplatz an der Franziskanerstraße als „den“ Bezugs- und Sammelpunkt leuchtet mir ein, da von hier aus der projektierte Haupteingang des Forums am nächsten zu erreichen ist. Dennoch überzeugt mich die Lösung nicht wirklich, ich bin sogar der Meinung, dass man hier gar keine „Lösung“ braucht, denn zum „Quartiersplatz“ bzw. neuen Mittelpunkt des Geschehens würde der Bereich so oder so werden. Wozu bedarf es dann noch der zusätzlichen diagonalen Aussparung, die doch die allseits geforderte Wohnfläche reduziert? Solche Plätze sind in deutschen Fußgängerzonen häufig anzutreffen, auch Bonn verfügt über etliche, manchmal sind die gewünschten Effekte gar nicht überzeugend, aber um ihren Preis würde hier eine gewachsene urbane Struktur mit Charakter verschwinden, nämlich die durch den Universitäts-Ostflügel und den gegenüberliegenden ehemaligen Viktoriabadtrakt bedingte strenge Flucht der Franziskanerstraße, auf deren eigenem Charme die Anziehungskraft der kleinen Gastromeile, die sich hier mit der Zeit gebildet hat, nicht zuletzt beruht. Gerade im Hinblick auf den sich unmittelbar dahinter öffnenden Hofgarten empfinde ich diese Strecke als wohltuend. Die Neubebauung sollte sich weitgehend an der Lage der gegenwärtigen Bestandsbauten orientieren. Bei aller nachvollziehbaren Fokussierung auf die Franziskanerstraße stellt sich auf das ganze Karree bezogen die Frage: Was fällt für die anderen Straßen ab? Nachdem neuerdings die Rathausgasse als Standort für das neue Stadtmuseum in Betracht gezogen wird und auch die Vorschläge zu ihrer Verkehrsberuhigung hoffnungsvoll für die künftige Entwicklung dieser Straße stimmen, gelangt insbesondere der Belderberg ins Blickfeld. Wann, wenn nicht jetzt, bietet sich die Chance, diese seit Jahrzehnten empfundene Problemzone stärker an das Karree und damit an die Innenstadt anzubinden, Stichwort „Stadt zum Rhein“? Die Unterschutzstellung des Schwimmbadfensters und seiner Fassade erfolgte 2013 in der Hitze der Auseinandersetzung mit dem damaligen Kaufinteressenten, dem man es so schwer wie möglich machen wollte, aber diese Zeiten sind vorbei. Man muss sich nicht orthodox an ein Ei klammern, das man sich selbst ins Nest gelegt hat. Daher wünsche ich mir mehr Kreativität im Umgang mit dem Denkmalschutz. Es gilt, ihn nicht zu umgehen, aber für eine Auflockerung sehe ich mehrere Möglichkeiten: zum Beispiel die Rücksetzung der Fassade vom Gehsteig, um einen Grünstreifen zu schaffen; die Integration der vorhandenen Einzelfenster aus den unteren beiden Fensterreihen in ein mittig einzubauendes großzügiges Zugangsportal; oder das Entfernen der schmalen Raster-Betonstelen auf beiden Seiten (die zur Zeit noch die Notausgänge des früheren Schwimmbads enthalten), um Durchblicke oder Durchgänge zum Innenhof zu ermöglichen. Mir ist klar, dass die jetzt konzipierte Struktur der Bibliothek ein solches Vorgehen nicht vorsieht: In ihrer Funktion als Rückfront des Sicherheitsbereichs soll die Belderberg-Seite der neuen Bibliothek unzugänglich bleiben, sie entspricht insoweit der Rheinfront der UB an der Adenauerallee. Doch dort steht sie als Solitär erhaben über einer Uferpromenade, und hier ist sie ebenerdig mitten in einer Häuserzeile. Schon nach der Fertigstellung des Viktoriabades Die Gestaltung der neuen Gasse zwischen Rathausgasse und Franziskanergasse mit dem dort vorgesehenen neuen Platz wird im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt. An der Platzaufweitung im südlichen Bereich der neuen Gasse soll festgehalten werden, da dort ein städtebaulich großzügiger Auftakt für die Gasse geschaffen werden soll und sich die Südausrichtung des Platzes für eine hohe Aufenthaltsqualität auch mit gastronomischen Angeboten eignet. Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant. Im Rahmen des Projektes „Uni trifft City“ hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 09.02.23 Maßgaben zur zukünftigen Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Wesselstraße /Am Hof /Rathausgasse beschossen, die bei der Ausführungsplanung zu beachten sind. Der Belderberg stellt einen Hauptverkehrszug (B9) der Bundesstadt Bonn dar. Hier müssten bauliche Veränderungen in einen größeren Zusammenhang gestellt werden, die jedoch nicht bauleitplanungsrelevant sind. Die komplette Ost- Fassade des ehemaligen Viktoriabades mit dem Fenster zum Belderberg steht unter Denkmalschutz und wird in den Neubau des Forums des Wissens integriert. Für den Neubau wird vom BLB ein Hochbauwettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt. In der Aufgabenstellung dazu wird auf den Denkmalschutz eingegangen. Die teilnehmenden Architekturbüros sollen dann eine gestalterisch ansprechende Lösung erarbeiten, die mit der Unteren Denkmalbehörde der Bundesstadt Bonn abgestimmt wird.Seite 26 von 104 10 Anfang der 1970er Jahre empfand man den Baukörper, wie er sich am Belderberg präsentiert, als eine Spur zu groß für diese Gegend. Als Barriere, als Riegel, der die Trennung zwischen Rheinquartier und Innenstadt erst recht markiert, ist er mittlerweile in die Geschichte des Stadtraums eingegangen, man könnte es ändern. Schließlich warne ich - wiederum mit Blick auf das Innere des Karrees und die für den Westteil vorgesehene nicht- universitäre Bebauung - vor der Illusion, dass in diesem trotz aller Auflockerungs- und Belebungsbestrebungen randständig bleibenden Innenstadtgebiet ein Wohn- und Geschäftsparadies so ohne weiteres entstehen könnte, nur weil man es will (und bisweilen meinte, es mit einer Art künstlichem Dorf bewerkstelligen zu können). Zum Wohnen: Jede Wohnung, die hier neu geschaffen wird, kommt tatsächlich neu hinzu und kompensiert keine andere, denn ein Abriss von bestehendem Wohnraum ist definitiv nicht vorgesehen. Dennoch: für mich ist das keine reine Wohngegend, ich empfände sie als nicht passend. Woher sollen denn die Besucherströme kommen, wenn nicht die Tagesöffnungszeiten von ansässigen Geschäften, Dienstleistern etc. dazu Anlass geben? Klar ist, dass die obersten Geschosse Wohnungen enthalten sollten, aber für die mittleren Geschosse stelle ich mir verstärkt Büroräume mit Publikumsverkehr vor, etwa Arztpraxen, Beratungsstellen oder kulturelle Einrichtungen. Und selbst wenn die Erdgeschosse dann weitgehend dem Einzelhandel vorbehalten bleiben, ist das für mich noch lange kein neues „Gewerbegebiet“, denn wovon reden wir? Von vielleicht drei oder vier Geschäften, die sich hier niederlassen könnten. Die Planung setzt darauf, dass diese Geschäfte von der Fluktuation am neuen Quartiersplatz oder auch vom neuen stadtgesellschaftlich-universitär-kulturellen Treffpunkt an der Gasse profitieren, ich sehe das mit Vorsicht. Sind dies die Käuferschichten, die man anziehen will bzw. stimmt es, dass sich ein studentisches Publikum sich in seiner Umgebung die ihm entsprechende Einzelhandelslandschaft automatisch selbst schafft? Bisweilen ist es so, etwa bei der Grimm-Bibliothek der Humboldt-Universität in Berlin, aber rings um die Bonner UB sehe ich keine solche, obwohl die UB ein viel und gern besuchter Ort ist. Als „kommerzielles Gastro-Unternehmen“ reicht dort bei täglich über tausend Besuchern eine Cafeteria aus. Gewerbliche Potentiale im diesbezüglich noch unerprobten Innenbereich des Viktoriakarrees können derzeit nur im gegebenen örtlichen Zusammenhang gesehen werden. Es stellt sich die Frage, wie es sich mit dem Abschnitt der Rathausgasse zwischen Stockenstraße und geplanter Franziskanergasse verhält. Hier von einer Attraktivitätssteigerung zu sprechen, ist kaum möglich, da Attraktivität hier schlichtweg überhaupt nicht mehr vorhanden ist, sondern von Grund auf völlig neu entwickelt werden müsste. Aber von hier führt die Linie in die City, nicht von der anderen Seite des Karrees. Seit langen Jahren sind wir infolge erheblicher Vernachlässigung daran gewöhnt, diese Gegend als tote Region wahrzunehmen. Was sie einmal war, ist längst vergessen, aber sie war es: befördert von der Altstadtumlegung in der Nachkriegszeit entstand von hier aus die klassische Hauptverbindung zwischen Stadt und Rheinufer neu, und für den Übergang zwischen Innenstadt und ihrem südöstlichen Bereich bildete die Ecke Rathausgasse / Stockenstraße für Jahrzehnte aus allen Richtungen gleichermaßen ein Entree. Die magnetische Wirkung dieser Ecke für die Kundenströme aus der Fußgängerzone war prägend für das gewerbliche Geschehen in den umliegenden Bereichen, die „Dahm-Ecke“ war einmal der lebhafteste Punkt des Karrees. Als in den 1990er Jahren die Eisenwarenhandlung Dahm, die sich zuletzt zu einer Art Vorläufer des Bau- und Hobbymarktes entwickelt hatte, ihren über 150-jährigen Sitz hier aufgab, ging eine Kerze aus, und die Publikumsfrequenz wurde schwächer und schwächer. Seitdem hat sich nichts Vergleichbares mehr getan, sieht man einmal von der Backwarenhandlung ab, die sich über einige Jahre gut halten konnte und von der Anziehungskraft der Ortslage nicht zuletzt auch deshalb profitierte, weil sie ihrerseits anziehend und freundlich war. In früheren Diskussionen war die einst prominente Ecke ein Thema, jetzt ist sie es nicht mehr. Auch wenn es also nicht hierher gehört, möchte ich doch hoffen, dass sich die neuen Eigentümer des Grundstücks und des Eckhauses Rathausgasse / Stockenstraße bewusst sind, über welche Spitzenlage sie verfügen und nicht auf die Idee kommen, hier Das Plangebiet soll im Bebauungsplan als Kerngebiet nach § 7 BauNVO festgesetzt werden. Dort ist eine urbane Mischung aus Wohngebäuden, Geschäfts- und Bürogebäuden, Einzelhandel, Gastronomie, Hotels und insb. kulturellen und sozialen Einrichtungen als gesetzlich gesteckter Rahmen allgemein zulässig. Eine konkrete Umsetzung dieser ausdrücklich gewünschten Mischung bleibt den jeweiligen Eigentümern vorbehalten.Seite 27 von 104 11 das 57. Café der Innenstadt einziehen zu lassen, das im Grunde kein Mensch braucht. Berücksichtigung von Bedarfszwecken, wie ich sie in diesem Bereich vor allem in der Lebensmittelnahversorgung sehe, Anziehungskraft durch wirklich gute Angebote, eine florierende Einkaufsregion im Kleinen, die man gerne betritt - natürlich wünsche ich mir das für die Geschäftszone entlang der Rathausgasse bis in die neue Franziskanergasse hinein, gerade nach einer langen Zeit der mit der Vernachlässigung einher gehenden Verwahrlosung (und übrigens in der absoluten Gewissheit, dass diese Ecke bei entsprechender Gestaltung ihre frühere, ganz wesentliche Funktion als Gewerbemagnet wieder aufnehmen könnte). Wenn sich aber für diese Vorstellung keine Perspektiven erzielen lassen, dann empfehle ich, für die westliche Gassenbebauung im Inneren des Karrees eine andere Disposition zu entwerfen, etwa in Form eines größeren Büro- und Wohnkomplexes mit vielleicht ein oder zwei Mietflächen für Gewerbetreibende, der aber im Wesentlichen aus sich selbst heraus aktivierbar ist und der permanenten Laufkundschaft nicht in erster Linie bedarf. Er entspräche in seiner Grundform noch am ehesten dem in dieser Region verbreiteten Typus des „Wohn- und Geschäftshauses“, wie es auch in den Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept richtig erkannt wird, ich füge hinzu: in all seiner Schlichtheit und im Unterschied zu Faktoren, die von vornherein zu sehr auf „Erlebniswelten“ setzen. Ob sich dann Erlebniswelten organisch bilden, muss sich zeigen, die Bebauung kann dafür einen konstruktiven Ansatz liefern, aber keine Bedingung sein. Solange nicht klar ist, was aus der Rathausgasse in diesem Abschnitt wird, fehlt - wie ich meine - ein wichtiger Anhaltspunkt für Aussagen über Art, Architektur und Aussichten des im Karree-Inneren wünschenswerten Gewerbes. Für das Wohn- und Geschäftshaus auf der Westseite der neuen Gasse ist eine Konzeptvergabe durch die Bundesstadt Bonn geplant. Stellungnahme 15, Schreiben vom 26.02.2023 Ich finde die geplante Tiefgarage super, wenn sie mit den angedachten Plänen einhergeht, nach dem Neubau der Tiefgarage die alten Zufahrten zur Marktgarage in der Stockenstraße bzw. am Bischofsplatz zu schließen. Eine wirkliche Verkehrsberuhigung der Rathausgasse und eine bessere Verbindung von Stadt und Rhein wird man nur erreichen, wenn die Rathausgasse/Am Hof/Stockenstraße/Franziskanerstraße vollständig vom Verkehr entlastet wird - erst dann wird ein schöne Stadtraum entstehen, der die Innenstadt auch viel besser mit dem Schloss und dem Hofgarten verbindet. Dafür ist es aber auch notwendig, keinen Zweispurenradweg auf der Rathausgasse/Am Hof zu planen, UND den unfassbaren Busverkehr von mehr als 900 Bussen am Tag aus der Achse hinaus zu nehmen. Die Errichtung einer neuen Tiefgarage für den motorisierten Individualverkehr ist nicht vorgesehen. Die Verlagerung der Tiefgaragenzufahrt für die Marktgarage ist im engeren Sinne nicht bebauungsplanrelevant. Die Verlegung wird separat zum Bebauungsplanverfahren geprüft. Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant. Im Rahmen des Projektes „Uni trifft City“ hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 09.02.23 Maßgaben zur zukünftigen Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Wesselstraße /Am Hof /Rathausgasse beschossen, die bei der Ausführungsplanung zu beachten sind. Für die Verbindung vom Bischofsplatz zum Stockentor lag eine Vorplanung zur Umgestaltung vor. Diese könnte ggf. wieder aufgegriffen werden, soweit die Maßnahme nach der Sanierung des Schlosses und der Umsetzung der Maßnahmen des Viktoriakarrees noch tragfähig ist und entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Stellungnahme 16, Schreiben vom 26.02.2023Seite 28 von 104 12 Für die Neubauten in der Gasse zwischen Rathausgasse und Franziskanerstraße wünsche ich mir hochwertige Architektur, die sich an klassischer Architekturensprache und der alten Bonner Bebauung der Innenstadt orientiert. Bitte keine gesichtslosen, kalten, glatten Rasterfassaden und bitte erst recht keine Flachdachkisten. Ich wünsche mir eine kleinteilige Parzellierung, sodass unterschiedliche Häuser dort entstehen können, wie es eben für einen solchen Innenstadtbereich üblich ist. Simse, Erker, Geteilte Fenster etc. würden dem Viertel dann wirklich Atmosphäre verleihen und das Stadtbild aufwerten. Damit hätte das Viertel viel gewonnen. Für den Neubau des Forums des Wissens wird vom BLB ein Hochbauwettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt, der die gestalterische Qualität des Gebäudes sichern wird. Für das Wohn- und Geschäftshaus auf der Westseite der neuen Gasse ist eine Konzeptvergabe durch die Bundesstadt Bonn geplant. Damit wird in der Regel auch eine gestalterische Qualitätssicherung verbunden. Stellungnahme 17, Schreiben vom 26.02.2023 Zur Verkehrssituation finde ich es super wichtig, dass die Straßen Rathausgasse / Am Hof wirklich zur Fußgängerzone werden, auch mit entsprechender Pflasterung etc. Der gesamte Busverkehr MUSS aus diesem Bereich herausgenommen werden, auch wenn den SWB das natürlich nicht gefällt und sie protestieren. Die Umleitung der Busse kann über die Adenauerallee um den Hofgarten herum erfolgen. Auch muss der Radverkehr aus diesem Bereich herausgehalten werden, auf keinen Fall darf es da einen Zweirichtungsradweg oder ähnliches geben. Erst wenn der Bereich wirklich KOMPLETT verkehrsberuhigt und auch entsprechend hochwertig gepflastert wird wie die Innenstadt (und im Optimalfall mit vielen Bäumen begrünt wird), erst dann wird sich die Innenstadt mit dem Schloss und dem Hofgarten als Einheit präsentieren, und auch die Innenstadt besser mit dem Rhein verbunden (wenn man die entsprechende Gestaltung noch auf die Rheingasse ausweitete, mit einer guten Querungsmöglichkeit des Belderbergs für Fußgänger). Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant. Im Rahmen des Projektes „Uni trifft City“ hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 09.02.23 Maßgaben zur zukünftigen Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Wesselstraße / Am Hof /Rathausgasse beschossen, die bei der Ausführungsplanung zu beachten sind. Die Verlängerung in die Rheingasse ist im Rahmen des Masterplans Bonn Innere Stadt 2.0 avisiert. Stellungnahme 18, Schreiben vom 25.02.2023 Insgesamt ist eine bessere, schnellere direkte Information über die geplanten und laufenden Maßnahmen sowie Beteiligungsmöglichkeit der Anwohner und Geschäfte dringend nötig. Auf der Internetseite Bonn-macht-mit wird fortlaufend über den Stand von wichtigen Projekten in der Bundesstadt Bonn berichtet. Die dort abrufbare Vorhabenliste der Bundesstadt Bonn wird laufend aktualisiert. Stellungnahme 18, Schreiben vom 21.02.2023 Ich habe am 14.02.2022 an der Bürgerbeteiligungsveranstaltung teilgenommen, es war sehr interessant und wenn alles gut angelegt wird auch eine Bereicherung des Stadtteils. Meine Lage stellt sich so dar, ich bin die am stärksten beeinträchtige Eigentümerin, siehe Anlage Anhang mit Fotos. Ich glaube es ist dem Architekten nicht bewusst, siehe Querschnitt, dass man auf der Höhe meiner Terrassen eine Begrünung macht und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man direkt an mein Haus bauen darf. Zudem würde ein Gebäudebau so nahe an meinen Terrasse, in einer Höhe von über 12 m, dass totale Licht wegnehmen und die Mieter auf eine riesige Wand schauen, soweit ich dieses aus eigener Erfahrung weiß, ist es verboten. Die Lösung könnte sein, dass man dieses Gebäude treppenartig baut (siehe Zeichnung Querschnitt). Ich bin für eine einvernehmliche Lösung jederzeit einverstanden und würde mich gerne auch architektonisch an den weiteren Plänen beteiligen. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes wurde ein Belichtungsgutachten erstellt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die geplante Bebauung die Einhaltung der Empfehlungsstufen der DIN EN 17037 hinsichtlich der direkten Besonnung an den umliegenden Gebäudefassaden nicht verändert wird. Somit hat die Realisierung des Bebauungsplanes keine maßgeblichen Auswirkungen auf die Besonnungssituation. Die architektonische Gestalt der Wand und die Form der Fassadengestaltung steht noch nicht fest.Seite 29 von 104 Bundesstadt Bonn Bebauungsplan Nr. 6622-3, „Viktoriakarree“ und gleichzeitige Aufhebung des Bebauungsplans Nr 7822-22, „Rathausgasse“ Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum BegründungSeite 30 von 104 Inhalt 1 Allgemeine Vorgaben ........................................................................................... 1 1.1 Plangebiet ............................................................................................................... 1 1.2 Planungsvorgaben .................................................................................................. 1 1.2.1 Regionalplan .................................................................................................... 1 1.2.2 Flächennutzungsplan ....................................................................................... 1 1.2.3 Geltendes Planungsrecht ................................................................................. 2 1.2.4 Sonstige Planungen / Satzungen / Nachrichtliche Übernahmen ....................... 2 1.2.4.1 Vergnügungsstättenkonzept ...................................................................... 2 1.2.4.2 Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept .............................................. 2 1.2.4.3 Denkmalschutz.......................................................................................... 2 1.2.4.4 Baumschutz .............................................................................................. 3 1.3 Planungsanlass und Erfordernis der Planaufstellung............................................... 3 1.4 Planungsablauf / Planverfahren............................................................................... 5 1.5 Nutzungseignung .................................................................................................... 5 2 Inhalt der Planung ................................................................................................ 6 2.1 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans .................................................................. 6 2.2 Festsetzungen des Bebauungsplans ....................................................................... 7 2.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................ 7 2.2.1.1 Kerngebiet................................................................................................. 7 2.2.1.2 Öffentlich geförderter Wohnraum .............................................................. 8 2.2.1.3 Ferienwohnungen ..................................................................................... 8 2.2.1.4 Einzelhandel ............................................................................................. 8 2.2.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................. 9 2.2.2.1 Grundflächenzahl ...................................................................................... 9 2.2.2.2 Geschoßflächenzahl ................................................................................10 2.2.2.3 Vollgeschosse ..........................................................................................10 2.2.2.4 Maximale Gebäudehöhen ........................................................................10 2.2.2.5 Maximale Trauf- und Firsthöhen ...............................................................11 2.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ..............................................12 2.2.3.1 Bauweise .................................................................................................12 2.2.3.2 Überbaubare Grundstücksfläche ..............................................................12 2.2.4 Höhenlage baulicher Anlagen (Geländehöhe) .................................................13 2.2.5 Grün- und Freiflächen / Pflanzgebote ..............................................................13 2.2.5.1 Begrünung von Flachdächern ..................................................................13Seite 31 von 104 2.2.5.2 Begrünung von Tiefgaragen- und Kellerdecken........................................14 2.2.5.3 Ersatzpflanzungen ...................................................................................14 2.2.6 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ..................................................15 2.2.7 Verkehrsflächen ..............................................................................................15 2.3 Erschließung ..........................................................................................................16 2.3.1 Äußere Erschließung.......................................................................................16 2.3.1.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ........................................................16 2.3.1.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)................................................16 2.3.1.3 Fahrrad- und Fußverkehrsanbindung .......................................................16 2.3.2 Innere Erschließung ........................................................................................16 2.3.3 Ruhender Verkehr / Mobilitätskonzept .............................................................17 2.3.4 Technische Infrastruktur ..................................................................................18 2.3.4.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikation ......................18 2.3.4.2 Erneuerbare Energien ..............................................................................18 2.3.4.3 Entwässerung/Kanal ................................................................................18 2.3.4.4 Abfallentsorgung ......................................................................................18 3 Auswirkungen der Planung ................................................................................ 20 3.1 Städtebauliche Auswirkungen ................................................................................20 3.2 Verkehrliche Auswirkungen ....................................................................................20 3.3 Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................21 3.3.1 Mensch / Gesundheit ......................................................................................21 3.3.1.1 Verkehrslärm ............................................................................................21 3.3.1.2 Gewerbelärm ...........................................................................................21 3.3.1.3 Verschattung ............................................................................................21 3.3.2 Klima / Luft ......................................................................................................22 3.3.2.1 Klima ........................................................................................................22 3.3.2.2 Luft ...........................................................................................................23 3.3.3 Flora / Fauna / Artenschutz .............................................................................23 3.3.3.1 Schutzgebiete ..........................................................................................23 3.3.3.2 Eingriffsregelung ......................................................................................23 3.3.3.3 Bäume .....................................................................................................23 3.3.3.4 Artenschutz ..............................................................................................24 3.3.4 Boden / Wasser...............................................................................................24 3.3.4.1 Böden ......................................................................................................24 3.3.4.2 Wasser .....................................................................................................25 3.3.4.3 Starkregen ...............................................................................................25Seite 32 von 104 3.3.4.4 Altstandorte ..............................................................................................25 3.3.5 Landschaftsbild / Erholung ..............................................................................26 3.3.6 Kultur- und Sachgüter .....................................................................................26 3.4 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur .............................................................27 3.5 Kosten und Finanzierung........................................................................................27 Anhang ..................................................................................................................... 28 3.6 Auflistung der verwendeten Gutachten ...................................................................28Seite 33 von 104 Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6622-3, „Viktoriakarree“ – Begründung 1 1 Allgemeine Vorgaben 1.1 Plangebiet Das ca. 1,5 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im südöstlichen Bereich des Ortsteils Bonn-Zentrum. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Rathausgasse, im Osten durch die Straße Belderberg (B9), im Süden durch die Franziskanerstraße und im Westen durch die Stockenstraße begrenzt. Der Gebäudebestand setzt sich entlang der das Plangebiet umgebenden Straßen aus einer überwiegend drei- bis viergeschossigen Blockrandbebauung zusammen. Ein Großteil der Gebäude ist im Erdgeschoss durch z. T. kleinformatigen Einzelhandel, Dienstleistungen und gastronomische Einrichtungen geprägt. In den Obergeschossen sind vorwiegend Büro- und Wohnnutzungen vorzufinden. Vereinzelte Gebäude stehen leer. Im Plangebiet befinden sich zudem das ehemalige Viktoriabad und das Stadtmuseum, welche als ortsbildprägende Gebäude Einfluss auf das städtebauliche Ers
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de