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253177 · Beschlussvorlage

Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6622-3, Viktoriakarree bei gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7822-22, Rathausgasse im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum

Nummer
253177
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Franziskanerstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Rathausgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Belderberg Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stockenstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bischofsplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wesselstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Quantiusstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Rheingasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Giergasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hofgarten Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Regina-Pacis-Weg Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn-Zentrum Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253177
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 6622-3, Viktoriakarree bei
gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplans Nr.
7822-22, Rathausgasse im Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Bonn-Zentrum
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1. über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren
vorgetragenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 6622-3,
Viktoriakarree, bei gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7822-22,
Rathausgasse, entsprechend dem Beschluss des Rates vom 20.03.2025
(Beschlussvorlage DS-Nr. 242286; Anlagen „Abwägung frühzeitige Beteiligung
TÖB" und "Abwägung frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit").
[siehe hierzu auch unter Begründung Nr. 9, Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 1“]
2. über die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB im Planverfahren abgegebenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplanentwurf Nr. 6622-3, Viktoriakarree, bei gleichzeitiger Aufhebung
des Bebauungsplans Nr. 7822-22, Rathausgasse, gemäß den Anlagen „A
Stellungnahmen“, „B Abwägungstabelle“ mit den Beschlussvorschlägen der
Verwaltung und „C Gesamtabwägung“.
[siehe hierzu auch unter Begründung Nr. 9, Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 2“]
3. über die Änderungen in der Begründung und der Planzeichnung desSeite 1 von 104
Seite 2
Bebauungsplanentwurfs Nr. 6622-3 in der Fassung des Beschlusses zur
Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung vom 20.03.2025
(Beschlussvorlage DS-Nr. 242286) gemäß den Abwägungsergebnissen zum
Denkmalschutz, zur Bodendenkmalpflege und zur Erschließung durch den
öffentlichen Personennahverkehr und in Bezug auf das aktualisierte
Schalltechnische Gutachten und den Ausschluss von Nutzungsarten sowie
über die redaktionelle Änderung der Planzeichnung in Bezug auf die
Nummerierung der Hinweise, die Nisthilfen und den Hinweis auf die FLL-
Richtlinien und die redaktionelle Änderung der Begründung zum Planstand des
Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (BEZK). Die Ergänzungen sind
farblich in Magenta in die Begründung bzw. in die Planzeichnung eingetragen.
[siehe hierzu auch unter Begründung Nr. 9, Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 3“]
4. über den Bebauungsplan Nr. 6622-3, Viktoriakarree der Bundesstadt Bonn,
bei gleichzeitiger Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7822-22, Rathausgasse,
für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen
Belderberg, Rathausgasse, Stockenstraße und Franziskanerstraße als Satzung
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten
gemeinsamen Begründung.
Begründung
1. Plangebiet
Das ca. 1,5 ha große Plangebiet befindet sich im Ortsteil Bonn-Zentrum
zwischen den Straßen Belderberg, Franziskanerstraße, Stockenstraße und
Rathausgasse. Der Geltungsbereich ist vollständig bebaut und umfasst neben
einer kleinparzellierten Blockrandbebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern
die Gebäude des im Jahr 2010 stillgelegten Viktoriabads aus den 1960er
Jahren an der Straße Belderberg sowie den sogenannten Heilbädertrakt
entlang der Franziskanerstraße, welche sich im Eigentum der Stadt befinden
und in dem unter anderem das Bonner Stadtmuseum untergebracht war. Im
Blockinnenbereich befindet sich ein im Eigentum der Stadt befindlicher
Parkplatz, der privat bewirtschaftetet wird. Ein Kaufvertrag zwischen der Stadt
und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB) für eine
Teilfläche liegt vor und soll nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans
Nr. 6622-3 zum Jahreswechsel 2025/26 vollzogen werden.
2. Planungsvorgaben und geltendes Planungsrecht
Die Fläche wird im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg als Teil
des Allgemeinen Siedlungsbereichs dargestellt. Die Planung entspricht damit
den Zielen der Raumordnung. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück
zum Teil als Baufläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung HallenbadSeite 2 von 104
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und zum anderen als gemischte Baufläche dar. Da die nun beabsichtigte
Nutzung nicht als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden
kann, wird dieser im Nachgang des Bebauungsplanverfahrens berichtigt. Dies
wird durch die Tatsache, dass der Bebauungsplan Nr. 6622-3 im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ermöglicht. Für
das Plangebiet liegt derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7822-22 vom
11.09.1964 vor. Dieser setzt das Plangebiet als Kerngebiet mit
Höhenbegrenzungen für die Gebäude fest. Das Maß der baulichen Nutzung
wird durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, eine Geschossflächenzahl
(GFZ) von 1,2 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 7,0 bestimmt. Im
Bebauungsplan ist des Weiteren festgesetzt, dass auf dem Grundstück des
Viktoriabades ausschließlich die Errichtung eines Schwimmbades zulässig ist.
Dieser Plan wird parallel zur Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 6622-
3 im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB aufgehoben. Von
planungsrechtlicher Relevanz im Plangebiet ist ferner der Fluchtlinienplan Nr.
B370 vom 14.04.1949, der nach erfolgter Aufhebung des Bebauungsplans Nr.
7822-22 im Fall einer Unwirksamkeit des neuen Bebauungsplans Nr. 6622-3
wiederaufleben würde. Die Notwendigkeit der (Teil-)Aufhebung im Bereich des
Plangebiets wird nicht gesehen, da dieser lediglich Fluchtlinien festsetzt und
ansonsten eine planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB bewirkt.
Der Bebauungsplan Nr. 6622-3 wurde als Angebotsbebauungsplan aufgestellt.
Im Zuge des hier angewendeten beschleunigten Verfahrens der
Innenentwicklung gem. § 13a BauGB entfällt die Notwendigkeit zur Anfertigung
eines Umweltberichts und die Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und
Landschaft sowie die Notwendigkeit einer zusammenfassenden Erklärung. Die
Planungsleistungen und Gutachten wurden durch von der Stadt beauftragte
Büros erbracht. Die Anpassung des FNP wird im Nachgang durch Berichtigung
der Darstellungen erfolgen.
3. Verfahrensablauf
Mit der Schließung des sanierungsbedürftigen städtischen Viktoriabades und
den damit freiwerdenden städtischen Stellplatzflächen im Blockinnenbereich
ergab sich die Möglichkeit, das gesamte Quartier städtebaulich neu zu ordnen
und zu entwickeln. Zunächst wurde das Ziel verfolgt, hier großflächigen
Einzelhandel mit einer starken Öffnung in den öffentlichen Raum sowie eine
Einrichtung der Universität -Philologische Bibliothek- an diesem Standort zu
etablieren. Der Standort des Stadtmuseums sollte hierzu erforderlichenfalls
aufgegeben werden (DS-Nr. 1311904EB7). Neben der Planung von
Einzelhandel und der Bibliothek sollten auch kulturelle Nutzungen, Gastronomie
und Wohnnutzung ermöglicht werden.
Der Rat hat am 27.03.2014 (DS-Nr. 1410443EB8) die Verwaltung beauftragt,
das Bauprojekt auf den städtischen Grundstücken auszuschreiben. Am
11.05.2015 wurde von der Jury der Entwurf der SIGNA-Gruppe als Grundlage
für weitere Planungen empfohlen. Die privaten Eckgrundstücke im Bereich
Rathausgasse/Stockenstraße und teilweise auch im Bereich
Belderberg/Franziskanerstraße waren zwischenzeitlich bereits durch dieSeite 3 von 104
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SIGNA-Gruppe erworben worden. Am 15.05.2014 (DS-Nr. 1411093) hat der
Rat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7822-23 beschlossen, dessen
Ziele aus dem Exposé zur o.g. Ausschreibung abgeleitet wurden. Gleichzeitig
sollte der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7822-22 aufgehoben werden. Die
Eckpunkte zum Bebauungsplanverfahren wurden am 17.09.2015 durch den
Rat fortgeschrieben (DS-Nr. 1512021). Der Bebauungsplan erhielt im weiteren
Verfahren mit der Nr. 6622-3 eine neue Bezeichnung.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen,
ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6622-3 erforderlich. Die
Anwendungsvoraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a
sind gegeben, da unter anderem weniger als 2 ha zulässige Grundfläche nach
§ 19 Abs. 2 BauNVO realisiert werden. Darüber hinaus sind keine Natura 2000-
Gebiete sowie Störfallbetriebe im Einwirkungsbereich des Vorhabens
vorhanden. Gemäß § 13 a BauGB besteht daher keine Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gleichwohl werden auch im
beschleunigten Verfahren die Umweltgesichtspunkte der Planung geprüft,
bewertet und berücksichtigt.
Nach Ausschreibung der städtischen Grundstücke wurde das
Bürger*innenbegehren „Viva Viktoria“ gestartet, welchem der Rat beigetreten
ist, wodurch der Verkauf der Grundstücke gestoppt wurde. Im Folgenden wurde
gemäß Beschluss des Hauptausschusses (DS-Nr. 1611327EB7) die
Durchführung einer Bürger*innenwerkstatt als Neustart für weitere Planungen
ausgeschrieben. In einem dreiphasigen Informations- und Beteiligungsprozess
konnten sich Bonner*innen mit Ideen zur Entwicklung des Viktoriakarrees
einbringen und die unterschiedlichen Vorschläge diskutieren. Die Ergebnisse
aus der Bürger*innenwerkstatt wurden durch vier Planer*innenteams
aufgenommen und jeweils in eigenen Nutzungskonzepten konkretisiert. Zum
Abschluss der Bürger*innenwerkstatt wurde durch die gewählte Kommission
dem Rat der Stadt Bonn eine Empfehlung für die Zielsetzung eines
Angebotsbebauungsplans ausgesprochen. Der Rat beauftragte am 14.12.2017
die Verwaltung, den favorisierten Entwurf mit den Eigentümern zu erörtern (DS-
Nr. 1713290EB9). Nach Durchführung dieser Erörterungen wurde der sich
hieraus ergebende modifizierte Entwurf - unter Offenhalten der Möglichkeit zur
Einbeziehung von Fremdgrundstücken - am 14.05.2019 vom Rat als Basis für
den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 7822-23 beschlossen (DS-
Nr. 1910650). Da ein Konsens mit der SIGNA-Gruppe bzgl. der Entwicklung
des Stadtquartiers nicht erzielt werden konnte, betraf dieses Strukturkonzept
2018 zunächst ausschließlich die städtischen Grundstücke, sieht aber dennoch
die Möglichkeit zur Entwicklung von Einzelhandel auf SIGNA-Grundstücken
vor.
Das Strukturkonzept sah vor, dass die grundsätzliche Struktur des
empfohlenen Konzeptes aus der Bürger*innenwerkstatt fortgeführt wird. Es
wurde nach wie vor eine Teilung des Quartiers durch eine autofreie Verbindung
zwischen Rathausgasse und Franziskanerstraße, das Viktoria- oder
Franziskanergässchen, entsprechend dem historischen Vorbild vorgesehen.
Die Nutzungsmischung sollte aus Dienstleistungen/Einzelhandel in den unteren
Geschossen und Wohnen in den Obergeschossen bestehen. Es können im EG
auch nicht störende andere gewerbliche Nutzungen, wie kleine
Handwerksbetriebe oder Gastronomie vorgesehen werden. Die so entstehende
gewerbliche Struktur/Einzelhandelsstruktur soll eher kleinteilig sein.Seite 4 von 104
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Der östliche Teil des Viktoriakarrees wird nur geringfügig angepasst. Die die
autofreie Gasse begleitende neue Blockrandstruktur wird ebenfalls gegenüber
den vorhandenen Gebäuden an der Rathausgasse abgestaffelt, um Konflikte
mit den Nutzungen der Obergeschosse in der Rathausgasse zu vermeiden.
Das ehemalige Bad sollte umgenutzt werden, das denkmalgeschützte
Kunstharzfenster dabei erhalten und in das Bebauungskonzept integriert
werden. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hatte mit
Schreiben vom 25.01.2021 Interesse am Erwerb von rund 3.600 m² städtischer
Grundstücksfläche im Viktoriakarree bekundet. Die Universität möchte auf
dieser Fläche universitäre Einrichtungen errichten. Geplant ist das „Forum des
Wissens“ welches die Funktion der Bibliothek für die Geisteswissenschaften
erhalten soll. Weitere geplante Nutzungen auf dem Grundstück sind ein
Kulturforum, das auch für außeruniversitäre Veranstaltungen zur Verfügung
stehen soll sowie ein Café. Die Verwaltung begrüßt das Vorhaben der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität. Die hierdurch mögliche
Unterstützung der Exzellenzuniversität Bonn bei ihrem Flächenbedarf, unter
anderem in Verbindung mit der Sanierung des benachbarten Hauptgebäudes,
ist für die Stadt Bonn von hoher Priorität.
Am 24.06.2021 wurde ein Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen im
Bauleitplanverfahren gefasst, der die Parameter mit neuer, das Quartier
teilender Erschließungsgasse, Universitätsnutzung in Form des „Forum des
Wissens“ östlich davon und gewerblicher und wohnbaulicher Nutzung auf den
städtischen Flächen westlich davon zum Ziel hatte.
Bereits am 14.12.2020 wurde durch Beschluss des Hauptausschusses (DS-
Nr. 201877) eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß §25
BauGB erlassen.
Am 31.01.2023 wurde durch die Bezirksvertretung Bonn die Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren beschlossen (DS-
Nr. 221430). Für diesen Verfahrensschritt wurden durch das Büro skt
Umbaukultur zwei städtebauliche Entwurfsvarianten sowie ein hochbaulicher
Testentwurf für das Forum des Wissens erstellt, der aufzeigen sollte, ob und
wie das geforderte Raumprogramm der Universität von ca. 12.500 m²
Bruttogeschossfläche auf dem durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
zu erwerbenden Grundstück östlich der geplanten Erschließungsgasse
umgesetzt werden kann. Die beiden städtebaulichen Entwurfsvarianten
unterschieden sich lediglich durch die Lage der Raumkanten der neuen
Erschließungsgasse, wobei die eine Variante einen eher gassenartigen Verlauf
mit gegenüberliegenden parallel verlaufenden Gebäudefluchten darstellte, die
zweite Variante eine platzartige Aufweitung des öffentlichen Raums aufwies, in
deren Mitte Platz für eine Bepflanzung vorgesehen war.
Am 09.02.2023 wurde durch den Rat das von der Verwaltung vorgeschlagene
Beteiligungskonzept für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und das
weitere Bauleitplan- und Qualifizierungsverfahren beschlossen (DS-Nr. 221430-
03). Das Beteiligungskonzept fügt sich in die notwendigen Beteiligungen im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und des Wettbewerbes ein. Eine
intensive Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist damit sichergestellt.
Eigentümer*innen und Nutzer*innen werden gesondert berücksichtigt. Zudem
wurde beschlossen, mit der Universität Bonn ein hochbaulichesSeite 5 von 104
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Wettbewerbsverfahren für das projektierte „Forum des Wissens“ zu
vereinbaren. Der mögliche Bau einer Tiefgarage hat vorrangig dem Ziel zu
dienen, eine Verbindung zur Marktgarage herzustellen und die Ein- und
Ausfahrtsituation in der Stockenstraße und am Bischofsplatz zu beenden. Die
Verwaltung sollte daher die Realisierbarkeit des Vorhabens prüfen. Ziel war die
Befreiung der Rathausgasse und der Straße Am Hof vom motorisierten
Individualverkehr. Diese Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass die Verfügbarkeit
von Flächen und der mögliche Zuschnitt für eine Tiefgarage im Viktoriakarree
sehr begrenzt ist. Eine Verknüpfung oder eine gemeinsame Erschließung von
Marktgarage und unterirdischen Stellplätzen im Viktoriakarree ist dazu mit
einem hohen Aufwand verbunden. Eine Trennung der weiteren Überlegungen
zur Einfahrtssituation von Uni- und Marktgarage vom Bebauungsplanverfahren
Nr. 6622-3 wurde in diesem Zusammenhang beschlossen (DS-Nr. 231785).
Die Frühzeitige Beteiligung fand in der Zeit zwischen dem 10.02.2023 und
24.02.2023 auf dem Format „Bonn macht mit“ sowie zusätzlich in Form einer
Bürger*innenbeteiligungsveranstaltung am 14. Februar 2023 zwischen 16.30
bis 20 Uhr im Café Blau in der Franziskanerstraße statt, bei der sich
Interessierte an verschiedenen Themenplakaten zur den Zielen und Zwecken
der Planung informieren und mit den Planenden in einen Dialog treten konnten.
Des Weiteren wurden die Eigentümer*innen des Viktoriakarrees in einer
internen Informationsveranstaltung am 19.01.2023 beteiligt. Die während des
Beteiligungszeitraums eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung
sind in den entsprechenden Anlagen zur Vorlage beigefügt. Im gleichen
Zeitraum wurde eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Im Nachgang wurde nicht zuletzt aufgrund der Rückmeldungen aus der
Öffentlichkeit und aufgrund der Möglichkeit, mehr begrünte öffentliche Flächen
zu schaffen, die Variante 2 der Städtebaulichen Entwürfe zur Grundlage der
Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs ausgewählt. Auf dieser Basis wurde
auch die Erschließungsplanung der neuen Gasse in Auftrag gegeben, die durch
das Büro Kocks Ingenieure in Leistungsphase III erstellt wurde. Hierbei wurden
zweit Varianten entwickelt. Eine Variante sieht den Abriss des Gebäudes
Rathausgasse 14 vor, die andre Variante ermöglicht den Erhalt des Gebäudes
und nutzt die vorhandene Durchfahrt unter dem Gebäude. Die Varianten
unterscheiden sich in der Höhenlage der Erschießungsflächen nur gering, es
ergibt sich eine Differenz von maximal 11 cm.
Im Anschluss wurden in enger Abstimmung mit dem BLB NRW, Universität
Bonn, dem beauftragten Planungsbüro Haase+Beele, der Bezirksregierung
Köln und der Verwaltung die Planinhalte des Bebauungsplanentwurfs
erarbeitet. Hierbei war es insbesondere geboten, die Belange des
Denkmalschutzes in Form des Umgebungsschutzes der Baudenkmale
Universität-Hauptgebäude (ehem. Kurfürstliche Residenz) und des Rathauses,
sowie der denkmalgeschützten Fassade mit Kunstharzfenster des alten
Viktoriabads entlang der Straße Belderberg im Plangebiet selbst mit den
Anforderungen an das geplante Raumprogramm der universitären Nutzung
abzustimmen, die städtebaulichen Qualitäten des Testentwurfs mit dem
öffentlich nutzbaren begrünten Innenhof verbindlich einzufordern, aber
gleichzeitig kein zu starres Korsett für das erst nach dem
Bebauungsplanverfahren folgende hochbauliche Qualifizierungsverfahren zu
schaffen. Zu berücksichtigen war bei der Auswahl der Planfestsetzungen auch,
dass vorbehaltlich späterer Prüfungen Teile der alten Bausubstanz desSeite 6 von 104
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Viktoriabads wie z.B. bestehende Keller weitergenutzt werden könnten. Im
Bebauungsplanentwurf wurde die Erschließungsvariante zugrunde gelegt,
welche den Abriss des Gebäudes Rathausgasse 14 vorsieht. Die
Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6622-3 sowie des
Bestandsbebauungsplans Nr. 7822-22 zum Zwecke seiner Aufhebung wurde
am 20.03.2025 im Rat beschlossen. Der Beschluss erfolgte ergänzend zum
Verwaltungsvorschlag mit folgenden Maßgaben:
· Die Verwaltung wird gebeten, im weiteren Verfahren die
Vorhabenträgerin um zusätzliche freiwillige Maßnahmen im Bereich des
Artenschutzes zu bitten. Hierbei soll es sich bspw. um Nisthilfen für
Vögel handeln.
· Nach Möglichkeit soll Regenwasser gesammelt und zur Wässerung der
Vegetation vorgehalten werden.
· Nach Möglichkeit soll die Abfallsammlung über unterflurige Container
erfolgen.
· Außerdem soll eine Erfolgskontrolle der Ersatzpflanzungen
vorgenommen werden (auf dem Gelände und darüber hinaus).
Die Maßgaben zu Artenschutz und Regenwasser zum Beschluss wurden dem
BLB NRW als Vorhabenträger für die Universitätsnutzung mitgeteilt. Für die zu
überbauenden städtischen Flächen des festgesetzten Kerngebiets kann dies
als Teil der Konzeptvergabe bzw. im Kaufvertag mitgeregelt werden.
Eine Unterbringung des Hausmülls der privaten Nutzungen kann nicht
unterflurig erfolgen, da die Gebäude durch die Festsetzung von Baulinien
unmittelbar an öffentliche Verkehrsflächen grenzen. Auf den privaten
Bauflächen wären die Anlagen dadurch nicht für die Entsorgungsfahrzeuge
anfahrbar. Die privaten Unterfluranlagen müssten somit in den vorgelagerten
öffentlichen Verkehrsflächen untergebracht werden, was nicht umsetzbar ist
und der Zweckbestimmung der öffentlichen Verkehrsflächen widerspricht. Die
Anlage öffentlicher Unterflurcontainer z.B. zur Sammlung von Altglas ist
dagegen in den öffentlichen Verkehrsflächen möglich. Einer
planungsrechtlichen Regelung dazu bedarf es nicht.
Die Ersatzpflanzungen der Baumschutzsatzung werden grundsätzlich zunächst
im Plangebiet oder dem näheren Umfeld vorgenommen. Bei
Privatgrundstücken, wie hier im Fall der späteren BLB-NRW-Fläche wird dies
durch vertragliche Regelungen flankiert. Die Erfolgskontrolle erfolgt nach der
Pflanzung durch die ausführende Firma (Herstellungs- und Entwicklungspflege)
und kann bspw. über Fotos erfolgen. Hierzu gibt es i.d.R. eine Abnahme inkl.
Protokoll.
Die Veröffentlichung fand im Zeitraum zwischen dem 10.04.2015 und dem
11.04.2025 im Internet und durch öffentliche Auslegung im Kundenzentrum
Geodaten statt. Es wurden insgesamt 12 Stellungnahmen abgegeben, die in
der Anlage A Stellungnahmen anonymisiert aufgeführt sind.
4. Planinhalte
Die geplante Gasse, die das Quartier in einen westlich und einen östlichen
Bereich teilt, verfügt über verengende (ca. 7 m) und aufgeweitete (ca. 14 m)Seite 7 von 104
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Querschnittsbreiten. Im aufgeweiteten Bereich besteht die Möglichkeit, eine
ansprechende Grüngestaltung (bspw. durch Beete und Pflanzungen in
Kombination mit Sitzgelegenheiten) in die Gassenführung zu integrieren. Die
Platzsituation an der Franziskanerstraße bietet sich für die Unterbringung eines
Cafés mit Außengastronomie an.
Östlich der neuen Gasse ist auf den Flächen des ehemaligen Viktoriabads der
Gebäudekomplex des Forums des Wissens vorgesehen. Die
planungsrechtlichen Festsetzungen berücksichtigen das Raumprogramm des
Testentwurfs aus der frühzeitigen Beteiligung wie auch die städtebaulichen
Zielvorgaben und die Maßstäblichkeit des Quartiers mit Festsetzungen zu
Trauf- und Firsthöhen. Im Bereich unmittelbar an Baudenkmälern werden
zudem Dachformen festgelegt. Eine vorgegebene Kubatur ist dabei nicht
festgesetzt, da der Gebäudeentwurf im hochbaulichen Qualifizierungsverfahren
nach Rechtskraft des Bebauungsplans ermittelt werden soll. Somit ist auch die
Lage des Innenhofs variabel, gesichert wird dessen Anlage durch die
Festlegung einer Grundflächenzahl von 0,8 (ausnahmsweise 0,85, bei
intensiver Dachbegrünung als Ausgleich für die Überschreitung) für diesen
Bereich des Kerngebietes. Ausgeschlossen ist durch diese Festsetzung auch
nicht, dass der Innenhof in die -1-Ebene verlegt wird, um Untergeschosse
besser zu belichten, sofern sich dies im Qualifizierungsverfahren als Lösung
durchsetzen würde.
Die Grünfläche im Innenhof sollte laut Testentwurf als „Grüne Mitte“ ausgebildet
werden und könnte z.B. als Ausstellungs- und Skulpturgarten angelegt werden.
Diese Fläche sollte nicht unterbaut werden, um großkronige Bäume mit
natürlichem Bodenanschluss pflanzen zu können. Ausnahmsweise wäre eine
Unterbauung jedoch auch möglich, wenn die bestehenden Kellergeschosse des
Viktoriabades im Sinne der Nutzung der „grauen Energie“ weiterverwendet
werden sollten. In diesem Falle wäre jedoch eine Kompensation über eine
teilweise intensive Dachbegrünung auf den Dachflächen des Forums des
Wissens angezeigt. Das Gelände soll mit einer zeitlichen Beschränkung auf
den Tageszeitraum auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Westlich der Gasse wird der Blockrand ebenfalls weitgehend geschlossen. Hier
sind in den Erdgeschossen gewerbliche, gastronomische oder
Einzelhandelsnutzungen vorgesehen, in den Obergeschossen wird eine
Wohnnutzung angestrebt. Da diese Fläche sich im Eigentum der Stadt befindet,
ist geplant, diese nach Rechtskraft des Bebauungsplans über eine
Konzeptvergabe nach noch festzulegenden städtischen Kriterien zu veräußern.
Die Höhen der Baukörper des westlichen Plangebietsteils richten sich nach der
Nachbarbebauung der Stockenstraße, deren Trauf- und Gebäudehöhen
maßgebend für die Festsetzungen sind. Die Maximalhöhen sind mit 79,5 m
über Normalhöhennull (etwa 19 m über Straßenniveau) für beide zu
überplanenden Grundstücke gleich. Überschreitungen durch Technikaufbauten
sind lediglich in marginalem Umfang im Fall technischer Notwendigkeit
zulässig. Alle Baufelder liegen innenstadttypisch direkt an den öffentlichen
Verkehrsflächen, was über die Festsetzung von Baulinien verdeutlicht wird. Von
der Baulinie kann im Sinne des § 23 Absatz 2 Baunutzungsverordnung durch
Vor– oder Rücksprünge von Gebäudeteilen abgewichen werden. Dies ist
insbesondere beachtlich, wenn die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes dies
erfordern, was im Bereich der seitlichen Rasterwände der Schwimmbadfassade
zum Belderberg, welche Teil des eingetragenen Baudenkmals sind, eintreten
könnte.Seite 8 von 104
Seite 9
Die nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen werden in den
Bebauungsplan integriert und orientieren sich von den
Bebauungsmöglichkeiten eng am Bestand, der als Zeugnis der
Wiederaufbauphase nach den Zerstörungen des II. Weltkriegs mit der
kleinteiligen, einheitlichen und sich hinsichtlich der Gebäudehöhen den
umliegenden Baudenkmälern Rathaus und Residenz unterordnenden
Bebauung in seiner Struktur erhaltenswert ist. Hier werden daher die
überlieferten Trauf- und Firsthöhen, Dachformen etc. durch Festsetzungen
auch für künftige Ersatzbauten planerisch weitgehend gesichert.
Die Einstufung als Kerngebiet gem. § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO), die
bereits für die Plangebietsteile außerhalb des Viktoriabads im
Bestandsbebauungsplan Nr. 7822-22 festgesetzt war, wird auf das gesamte
Plangebiet ausgedehnt. Die ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnnutzungen
wird für den Bereich des geplanten Forums des Wissens ausgeschlossen, für
die übrigen Plangebietsteile jedoch nicht. Durch diese Unterscheidung bleibt
der Gebietscharakter des Kerngebiets gewahrt, in dem der Wohnanteil auf das
Gesamtgebiet betrachtet nur eine untergeordnete Rolle spielt und die
Geschäfts-, Büro-, die kulturelle und Bildungsnutzungen überwiegen.
Es lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ein Schalltechnisches Gutachten aus
dem Februar 2023 vor, welches Grundlage für die Festsetzungen zum
Schallschutz war. Dieses Gutachten musste aufgrund nicht mehr aktueller
Verkehrsdaten zwischenzeitlich angepasst werden, was in der
Beschlussvorlage zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs auch
kommuniziert wurde. Die Endfassung der Überarbeitung liegt nun vor, es
werden Änderungen an den Planfestsetzungen erforderlich, welche die
Umgrenzung der Lärmpegelbereiche betreffen. Die Änderungen bewirken, dass
die Anforderungen an die Außenbauteile geringer werden als in den im
Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs präsentierten
Planunterlagen. Da es sich um eine Verbesserung der Situation handelt ist
gem. §4a Abs. 3 BauGB keine Beteiligung der Öffentlichkeit oder der
Betroffenen dazu erforderlich. Die Änderung führt nicht zu einer erstmaligen
oder stärkeren Berührung von Belangen.
Das Lärmgutachten kommt zum Ergebnis, dass die planbedingten Erhöhungen
des Lärms durch zusätzliche Verkehre sehr gering einzustufen sind und
unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegen. Im Bereich der
Franziskanerstraße kommt es dabei zum größten Anstieg mit bis zu 1,1 dB(A)
höheren Beurteilungspegeln, die keine wesentlichen Änderungen zur Folge
haben.
5. Artenschutz
Die Artenschutzprüfung (ASP – Stufe I) durch das Büro RMP Stephan Lenzen
Landschaftsarchitekten kommt zu dem Ergebnis, dass durch die örtlichen
Gegebenheiten ein Vorkommen spaltenbewohnender Fledermausarten nicht
ausgeschlossen werden kann und die Möglichkeit besteht, dass sich Niststätten
von Straßentauben, Mauersegler und Haussperling im Häuserblock befinden.
Ein Vorkommen planungsrelevanter Reptilienarten in dem Gelände ist
hingegen aufgrund fehlender Lebensräume auszuschließen.
Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 3 BNatSchG zuSeite 9 von 104
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vermeiden, sind die Vermeidungsmaßnahmen bei Baumrodungen und im Zuge
der Neubaumaßnahmen zu beachten und umzusetzen. Dazu gehören die
Einhaltung der zeitlichen Befristungen für Abrisse, Rodungen und Fällarbeiten.
Außerdem ist es erforderlich, dass zum Schutz der Population an
Zwergfledermäusen drei Nisthilfen aufgehängt werden. Hierfür eignet sich nach
Abstimmung mit dem Gutachter und der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. der
Grundstücksverfügbarkeit das städtische Gebäude Belderberg 32. Die
Anbringung der Kästen unter der Traufkante wurde durch die Stadt beauftragt.
Zur Vermeidung von Vogelschlag wird gutachterlich empfohlen, weder
transparente und großflächige Glasfassaden noch spiegelnde Flächen an der
Fassade zu verwenden. Der Außenreflexionsgrad der einzelnen Glaselemente
ist auf max. 15 % zu beschränken. Hierzu wird auf den Leitfaden der
Schweizerischen Vogelwarte Sempach verwiesen.
Als weitere gutachterliche Vermeidungsmaßnahme im Zuge der
Neubaumaßnahmen sind bei der Beleuchtung des Geländes generell
insektenfreundliche Leuchtmittel mit einem geringen UV-Anteil zu verwenden.
Die Leuchten sollen nach unten abstrahlen, keine vertikalen Glasflächen und
einen Streulicht-Anteil von < 3 % aufweisen.
6. Baumschutz
Im Plangebiet befinden sich trotz des hohen Versieglungsgrades
Baumbestände im Bereich des Parkplatzes im Blockinneren. Gemäß einer
durchgeführten Kartierung und Baumbewertung durch das Amt für Umwelt und
Stadtgrün fallen fünf der acht bestehenden Bäume unter die aktuelle
Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn. Zur Bebauung des Plangebietes
müssen voraussichtlich vier der schützenswerten Bäume entfallen, wovon drei
in der fachtechnischen Beurteilung als erhaltenswert eingestuft wurden.
Die Ersatzpflanzungen werden im Rahmen des jeweiligen Fällantrages parallel
zum Baugenehmigungsverfahren bzw. zur Ausführungsplanung der neuen
Gasse festgelegt. Durch das städtebauliche Konzept, das eine Aufweitung mit
Grüninsel an der Franziskanerstraße und eine entsiegelte und begrünte Fläche
als Innenhof zum Forum des Wissens vorsieht, kann der Ausgleich teilweise im
Plangebiet vollzogen werden. Dazu sind entsprechende Pflanzbindungen
festgesetzt. Der entsiegelte Bereich in der Mitte der neuen Gasse steht für
Baumpflanzungen aufgrund der erforderlichen Überfahrbarkeit im Einsatzfall für
die Feuerwehr nicht für Ersatzbaumpflanzungen zur Verfügung. Hier wird eine
Anpflanzung von Staudenbeeten erwogen, die nach einem Feuerwehreinsatz
ersetzt werden müssen.
7. Bodendenkmäler
Da sich das Plangebiet in der historischen Altstadt befindet und in der
unmittelbaren Umgebung zahlreiche Fundstellen unterschiedlicher Zeitstellung
bekannt sind, wurde eine archäologische Sachverhaltsermittlung durchgeführt.
Da der größte Teil des Plangebietes bereits Anfang des 20. Jahrhunderts durch
das alte Viktoriabad mit umfangreichen Kellerbauten bebaut worden ist, wurden
Sondagen im Norden des Plangebietes untersucht. Dabei wurden in zwei
Flächen römische Schichten dokumentiert und in der westlichsten Fläche drei
römische Erdbefunde (vermutlich Gruben) ausschnitthaft erfasst. DeutlichSeite 10 von 104
Seite 11
jünger sind zwei fragmentarisch überlieferte und durch jüngere
Baumaßnahmen bereits gestörte Ziegelmauern im Nordosten und im Westen
des Plangebiets, die wahrscheinlich zu Bauten des vom 16. bis 19. Jahrhundert
vor Ort bestehenden Franziskanerklosters gehören. In der westlichsten Fläche,
oberhalb und teilweise in eine der römischen Schichten eingetieft, wurden
außerdem drei Ziegelfundamente dokumentiert, die wahrscheinlich in
Verbindung mit dem alten Viktoriabad (vermutlich dem Kesselhaus) stehen. Im
Nordosten wurde außerdem der Rest einer relativ dünnen Betonwand
freigelegt, die ebenfalls im Zusammenhang mit dem alten Bad stehen dürfte.
Eine abschließende Sachverhaltsermittlung zur Beurteilung der Möglichkeit von
Eingriffen in den Boden lag zum Beschluss der Veröffentlichung des
Bebauungsplanentwurfs noch nicht vor. Diese konnte im April 2025 nachgeholt
und abgeschlossen werden. Eine Stellungnahme des LVR liegt inzwischen vor,
die als Stellungnahme Nr. 13 den Abwägungsunterlagen beigefügt wurde. Die
Planfläche liegt vollständig innerhalb der sich überschneidenden
Bodendenkmäler Bonn VBD 0072, Canabae legionis (UNESCO-Welterbe-
Pufferzone) und Bonn VBD 0076, Historisches Stadtzentrum Bonn. Bei den im
Rahmen der beiden Grabungskampagnen wurden insgesamt neun
Sondageschnitte angelegt, die sich auf die nicht von moderner Bebauung
betroffenen Flächen im Innenhof des Viktoriakarrees bezogen. In den
Sondagen wurden insgesamt 48 Befunde erfasst. Darunter befinden sich
Überreste von Wirtschaftsgebäuden des alten Viktoriabads, Fundamente des
Franziskanerklosters, aber auch römische Schichten mit erhaltener Keramik
und Buntmetallschlacken.
Die Erwartung an die archäologischen Untersuchungen wurde durch die
aufgedeckten Befunde und Funde vollumfänglich bestätigt, trotz der bewegten
und intensiven Nutzung der Vorhabenfläche. Es ist anzunehmen, dass sich im
gesamten Plangebiet in teils hoher Dichte bereits dicht unter der heutigen
Geländeoberkante archäologische Hinterlassenschaften der vorangegangenen
Bau- und Nutzungsphasen seit römischer Zeit erhalten haben. Die
Untersuchungen belegen gleichermaßen die teils oberflächliche, teils auch
tiefgründigere moderne Überprägung des Areals. Mit Ausnahme der weiterhin
als Stellplatz überplanten Freifläche des Flurstücks 339 im Westen wurde der
bislang unbebaute Bereich des Plangebietes durch die Sondagen repräsentativ
abgedeckt.
Grundsätzliche Bedenken seitens des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im
Rheinland gegen die angestrebte Planung bestehen nicht. Für die erfassten
Befunde besteht aufgrund der heterogenen Überprägung und des
Erhaltungszustandes kein Erhaltungsvorbehalt. Innerhalb des Plangebietes ist
bei Erdeingriffen aufgrund der geschilderten Befunderwartung jedoch die
fachgerechte wissenschaftliche Untersuchung, Dokumentation und Bergung
der Befunde und Funde nach Maßgabe einer Erlaubnis gem. § 15 Abs. 1
Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW erforderlich. Dies betrifft sämtliche
Erdarbeiten in Zusammenhang mit Abbruch und Neubau sowie
Leitungsverlegung, Rigolen, Baumpflanzungen etc. Da die der Planung
zugrundeliegenden Vorhaben eine großflächige Neubebauung vorsehen, sollte
die archäologische Untersuchung bauvorgreifend erfolgen, um Verzögerungen
im Bauablauf zu vermeiden.
Aufgrund der Stellungnahme des LVR ist die Planzeichnung entsprechend derSeite 11 von 104
Seite 12
Erkenntnisse anzupassen. Das Bodendenkmal im Sinne des § 2 Abs. 5 DSchG
NRW ist mit seinem Schutzbereich zeichnerisch gemäß § 9 Abs. 6 BauGB
nachrichtlich in den Bebauungsplan aufzunehmen. Ebenso ist ein Hinweis auf
die Erlaubnispflicht nach § 15 Abs. 2 DSchG NRW in Form einer
nachrichtlichen Übernahme gemäß § 9 Abs. 6 BauGB sowohl auf der
Planurkunde als auch in der Begründung aufzunehmen, was in der
angehängten Planzeichnung durch eine Eintragung in Magenta erfolgt. Auch
die Begründung wurde entsprechend angepasst.
8. Mobilität
Die Anzahl der Stellplätze im Quartier soll vor dem Hintergrund der zentralen
Lage möglichst minimiert werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches die Verkehrserzeugung der
zusätzlich im Plangebiet projektierten Nutzungen beschreibt und
Mobilitätsmaßnahmen aufzeigt, die später im Rahmen der Baugenehmigung zu
einer Verminderung des Stellplatzbedarfs führen können. Es wird im
Verkehrsgutachten von der Möglichkeit ausgegangen, im Sinne der
Tragfähigkeitsanalyse der Tiefgaragen (siehe DS-Nr. 231785) eine kleine
Tiefgarage mit maximal 20 Stellplätzen im östlichen Bereich des Plangebiets
unterbringen zu können, weshalb diese auch im Verkehrsgutachten bei der
Verkehrserzeugung als Worst-Case-Annahme mitberücksichtigt ist. Diese wird
– analog zur Studie – als mit einem Fahrzeugaufzug anfahrbar angenommen
und in erster Linie zur Nutzung für Behindertenstellplätze und Stellplätze für
Mitarbeitende des Forums des Wissens vorgesehen. Die Realisierung dieser
Tiefgarage wird jedoch voraussichtlich als unwirtschaftlich angesehen werden
müssen, da die Stellplätze für Mitarbeitende in der Unigarage nachgewiesen
werden sollen, die in ausreichend geringer Entfernung erreichbar ist. Für die
Behindertenstellplätze präferiert auch die Behindertengemeinschaft andere
Lösungen, weil durch die Unterbringung in der Tiefgarage mit Fahrzeugaufzug
aufgrund fehlender sozialer Kontrolle und komplizierter Zugänglichkeit eher
eine geringe Akzeptanz der Zielgruppe zu erwarten sei. Eine Lösung dieser
Frage kann letztlich im Baugenehmigungsverfahren nach Durchführung der
hochbaulichen Qualifizierung erfolgen, eine Vollziehung des Plans bleibt durch
die aufgezeigte Möglichkeit der Tiefgarage gewährleistet.
Die notwendigen Kfz-Stellplätze sollen daher ausschließlich in bestehenden
Tiefgaragen vorgehalten und über Baulasten gesichert den Nutzungen
zugeordnet werden. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung noch
angedachte Unterbringung der Stellplätze des potenziellen Vorhabens im
westlichen Plangebiet in der Marktgarage ist jedoch nicht möglich, da diese
nicht für Dauermieter zur Verfügung steht. Als Ersatz dafür stehen in der
Operngarage ausreichend Stellplätze zur Verfügung, die mit Baulasten belegt
werden können. Die gemäß Stellplatzsatzung notwendigen Abstände der
Stellplätze von 400 m zu Wohnnutzungen und 500 m zu gewerblichen
Nutzungen sind eingehalten.
9. Beschlüsse
Zu Beschlusspunkt 1
Im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs Nr. 6622-3 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde
bereits über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3Seite 12 von 104
Seite 13
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Die Behandlung der in den
Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte entsprechend der
Entscheidung des Rates (Beschlussvorlage DS-Nr. 242286). Die Auswertung
der Stellungahmen ist dieser Beschlussvorlage nochmals als Anlage beigefügt.
Zu Beschlusspunkt 2
Die eingereichten Stellungnahmen werden als Anlage “A Stellungnahmen“ zu
dieser Vorlage beigefügt. Zur besseren Verständlichkeit schließt sich in Anlage
„C Gesamtabwägung“ ein Gesamtabwägungsvorschlag an, der auf alle in den
Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte eingeht. Durch diese
Zusammenfassung wird den Mitgliedern des Rates sowie der Bezirksvertretung
Bonn und dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen eine vollständige
Abwägung über die vorgebrachten Stellungnahmen im Zusammenhang
ermöglicht. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird bei jeder Eingabe auf die
entsprechende Gesamtabwägung verwiesen. Anlage „B Abwägungstabelle“
enthält die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den einzelnen benannten
Aspekten.
Zu Beschlusspunkt 3
Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen und redaktioneller
Anpassungen wird die Begründung wie folgt geändert:
1. Auf S. 2 wird unter Punkt 1.2.4.2. das Wort "Anfang" gestrichen und
durch "im dritten Quartal" ersetzt. Im gleichen Satz werden die Worte
"der Öffentlichkeitsbeteiligung" gestrichen.
2. Auf S. 7 wird unter Punkt 2.2.1.1. an je drei Stellen das Wort
"Sexshops" gestrichen und die Worte "der Kategorien "Glücksspiel" und
„Erotik/Sexualität" " eingefügt.
3. Auf S. 12 unter Punkt 2.2.4.2. der Begründung wird nach dem ersten
Satz folgender Satz eingefügt: „Von den Baulinien kann im Sinne des §
23 Abs. 2 BauNVO durch einzelne Gebäudeteile abgewichen werden.
Um den denkmalrechtlichen Anforderungen auch im Bereich der
zurückgesetzten seitlichen Rasterwände der Fassade des Viktoriabads,
die Teil des eingetragenen Baudenkmals sind, zur Straße Belderberg zu
genügen, ist für diese Gebäudeabschnitte eine Abweichung von bis zu
1,0m zur Baulinie zulässig.“
4. Auf S. 15 unter 2.2.7 wird im ersten Absatz die Bandreite der
festgesetzten Lärmpegelbereiche (LPB) angepasst. Es werden statt der
LPB V bis VII die LPB IV bis VI festgesetzt.
5. Auf Seite 16 unter Punkt 2.3.1.2. wird die Busliniennummer 117
hinzugefügt.
6. Auf Seite 21 werden unter 3.3.1.1. die Werte der maximalen
Beurteilungspegel aufgrund des aktualisierten Gutachtens von 74 auf 73
dB(A) tags und von 68 auf 65 dB(A) nachts geändert.Seite 13 von 104
Seite 14
7. Auf Seite 27 wird der 4. Absatz durch folgenden Text ersetzt: „Durch
eine weitere Sachverhaltsermittlung im April 2025 bestehen seitens des
LVR ABR keine Bedenken mehr gegen die angestrebte Planung. Für
die erfassten Befunde besteht aufgrund der heterogenen Überprägung
und des Erhaltungszustandes kein Erhaltungsvorbehalt. Innerhalb des
Plangebietes ist bei Erdeingriffen aufgrund der geschilderten
Befunderwartung jedoch die fachgerechte wissenschaftliche
Untersuchung, Dokumentation und Bergung der Befunde und Funde
nach Maßgabe einer Erlaubnis gem. § 15 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz
(DSchG) NRW erforderlich. Dies betrifft sämtliche Erdarbeiten in
Zusammenhang mit Abbruch und Neubau sowie Leitungsverlegung,
Rigolen, Baumpflanzungen etc. Da die der Planung zugrundeliegenden
Vorhaben eine großflächige Neubebauung vorsehen, sollte die
archäologische Untersuchung bauvorgreifend erfolgen, um
Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden. Das Bodendenkmal im
Sinne des § 2 Abs. 5 DSchG NRW wurde mit seinem Schutzbereich
zeichnerisch gemäß § 9 Abs. 6 BauGB nachrichtlich in den
Bebauungsplan übernommen. Es wurde zudem ein Hinweis auf die
Erlaubnispflicht nach § 15 Abs. 2 DSchG NRW in Form einer
nachrichtlichen, textlichen Übernahme gemäß § 9 Abs. 6 BauGB in der
Planurkunde aufgenommen."
8. Im Anhang auf S. 28 unter 3.6.werden die aktualisierten Gutachten
(Schall und Archäologie) berücksichtigt
Die Planzeichnung wird inhaltlich wie folgt geändert:
1. Die Nutzungskategorie "Sexshops" wird vom Nutzungsausschluss
ausgenommen. Der Ausschluss der Vergnügungsstätten wird präzisiert
um die Kategorien "Glücksspiel" und Erotik/Sexualität". Damit werden
Vergnügungsstätten, die nicht in diese Kategorien fallen, zulässig. Diese
Änderungen entsprechen dem geltenden Vergnügungsstättenkonzept
der Stadt Bonn (DS-Nr.1210191NV8), welches diese Regelung für die
Kerngebiete in den zentralen Versorgungsbereichen der Kategorien A
und B vorsieht.
2. Es werden neue Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109
festgesetzt. Sie reichen von Lärmpegelbereich IV bis VI. Die bisherigen
Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (zwischen LPB VII und VI)
entfallen
3. Es wird folgender nachrichtlicher Hinweis zu den Bodendenkmalen
eingefügt: „Nach § 15 Abs. 2 DSchG NRW bedarf der Erlaubnis, wer ein
Bodendenkmal oder einen Teil eines Bodendenkmals beseitigen,
verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen Nutzung
ändern will. Die Erlaubnis ist schriftlich bei der Unteren
Denkmalbehörde der Stadt Bonn bzw. bei Flächen im Eigentum des
Landes NRW bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Eine
bauliche Nutzung im Bereich des Bodendenkmals ist nur dann
erlaubnisfähig, wenn eine bauvorgreifende archäologische
Untersuchung der Flächen nach Maßgabe einer Erlaubnis nach § 15
Abs. 1 DSchG NRW erfolgt. Einzelheiten hierzu sind mit der Unteren
Denkmalbehörde der Stadt Bonn bzw. der Bezirksregierung Köln und
dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege abzustimmen. Die dafür
anfallenden Kosten sind nach § 27 Abs.1 DSchG NRW vomSeite 14 von 104
Seite 15
Vorhabenträger zu übernehmen.“
Die Planzeichnung wird redaktionell wie folgt geändert:
1. In Punkt 1.3 der Hinweise werden die Worte „als CEF-Maßnahme“
gestrichen. Es handelt sich um einen Übertragungsfehler, die
Maßnahme erfolgt nicht im Sinne einer „continuous ecological
functionality (CEF)“, sondern dient der Habitatverbesserung der
Zwergfledermäuse. In der Begründung des B-Plans ist der Begriff "CEF-
Maßnahme" nicht enthalten.
2. Die Nummerierung der Punkte 1 (Kampfmittel), 2 (Bodendenkmalpflege)
und 3 (Errichtung von Photovoltaikanlagen) in den Hinweisen wird in
dieser Reihenfolge in 2., 3. und 4. geändert. Die Nummer 1. war
fälschlicherweise im Bebauungsplanentwurf doppelt vergeben.
3. Bei der Auflistung der Regelwerke wird der Verweis zu den FLL-
Publikationen herausgenommen, da auf diese in Begründung und
Rechtsplan kein Bezug genommen wird.
Alle Änderungen in Begründung und Planzeichnung sind farblich in magenta
gekennzeichnet.
Anlage/n
1 Übersichtsplan 6622-3 mit Aufhebung 7822-22 (öffentlich)
2 Rechtsplan 6622-3 mit Änderungen (öffentlich)
3 Abwägung frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit (öffentlich)
3 Begründung 6622-3 mit Änderungen (öffentlich)
4 Abwägung frühzeitige Beteiligung TÖB (öffentlich)
5 FNP-Anpassung (öffentlich)
6 Rechtsplan Aufhebung 7822-22 (öffentlich)
7 Begründung Aufhebung 7822-22 (öffentlich)
8 A Stellungnahmen Viktoriakarree (öffentlich)
9 B Abwägungstabelle Viktoriakarree (öffentlich)
10 C Gesamtabwägung Viktoriakarree (öffentlich)Seite 15 von 104
Bebauungsplan Nr. 6622-3 sowie
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7822-22
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6622-3
(gleichzeitig auch Bereich der
Bebauungsplanaufhebung Nr. 7822-22)
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Bonn-Zentrum
Maßstab 1: 2500 Datum: 06.09.2021
100 mSeite 16 von 104
Seite 17 von 104
1
Bundesstadt Bonn
Bebauungsplan Nr. 6622-3, Viktoriakarree,
Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Stand: 24.04.2024
Meinungsäußerung Stellungnahme
Stellungnahme 1, Schreiben vom 15.02.2023
Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde, dass eine Neugestaltung des Bereiches dringend notwendig ist. Aktuell
stapeln sich dort Müll und Taubenkot. Der Leerstand wächst immer weiter und die Fassade böckelt. Allerdings sollten
die schönen Dinge erhalten bleiben.
Die Glasfassade des Bades, Richtung Belderberg, sollte demontiert und neu in Scene gesetzt werden (hinterleuchtet).
Die Außengastronomie belebt das Viertel genauso wie Kunst und Kultur.
Dass die Uni dort das Forum des Wissens bauen möchte ist auch ein Segen, denn dadurch wird auch tagsüber der Bereich
mit Leben gefüllt. Ob nun Variante 1 oder 2 ist mir gleich, Hauptsache es passiert endlich etwas.
Die komplette Ost- Fassade des ehemaligen Viktoriabades
mit dem Fenster zum Belderberg steht unter Denkmalschutz
und wird in den Neubau des Forums des Wissens integriert.
Für den Neubau wird vom BLB ein Hochbauwettbewerb nach
RPW 2013 ausgelobt. In der Aufgabenstellung dazu wird auf
den Denkmalschutz eingegangen. Die teilnehmenden
Architekturbüros sollen dann eine gestalterisch ansprechende
Lösung erarbeiten, die mit der Unteren Denkmalbehörde der
Bundesstadt Bonn abgestimmt wird.
Das Plangebiet soll im Bebauungsplan als Kerngebiet nach §
7 BauNVO festgesetzt werden. Dort bleiben die erwähnten
Nutzungen allgemein zulässig.
Kenntnisnahme
Stellungnahme 2, Schreiben vom 15.02.2023
Die Fahrradabstellanlage ist als Tiefgarage zu begrüßen. Zu bedenken ist, dass wohl nur "Langzeitparker" diese nutzen.
Somit sind auch Fahrradabstellflächen auf der 0 Ebene anzubieten.
Im Eingangsbereich der neuen Gebäude sollen auch
oberirdische Stellplätze für Fahrräder angeordnet werden. Die
genaue Anzahl wird im Rahmen der Freianlagenplanung zu
den öffentlichen und privaten Freiflächen festgelegt.
Stellungnahme 3, Schreiben vom 15.02.2023
Wenn es sich wirtschaftlich vertreten lässt, sollte das Gebäude über der Innenhofeinfahrt Rathausgasse abgerissen
werden, damit eine "luftige“ Achse zwischen Uni-Bereich, dem Innenhof und dem wohl gegenüber endstehenden
Stadtmuseum entsteht. Diese Achse soll sich in der Raum- und Straßen-/Wegegestaltung widerspiegeln.
Der Abriss des erwähnten Gebäudes ist Gegenstand der
Planung. Die Wirtschaftlichkeit des Abrisses wird noch
geprüft.
Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant.
Der Hauptausschuss der Bundesstadt Bonn hat amSeite 18 von 104
2
01.12.2022 die Verwaltung beauftragt, eine
Machbarkeitsstudie für den Standort Rathausgasse 7 (Altes
Kunstmuseum) als neuen Standort für das Stadtmuseum Bonn
zu beauftragen.
Die konkrete Gestaltung der neuen Gasse zwischen
Rathausgasse und Franziskanergasse wird im Rahmen der
Ausführungsplanung festgelegt.
Stellungnahme 4, Schreiben vom 15.02.2023
Zum Entwurf zwei Anmerkungen:
- In Zukunft wird es durch den Klimawandel notwendig sein, in den Innenstädten auf Kühleffekte zu achten. Für den
Planentwurf wären daher Gründächer, eine möglichste geringe Versiegelung und eine Bepflanzung mit großkronigen
Laubbäumen zu achten.
- Entsetzt war ich über die Idee einer Tiefgarage für PKWs. Hat sich die Stadt Bonn nicht auf die Fahnen geschrieben,
den Verkehr aus der Innenstadt heraushalten zu wollen? Wieso wird hier dann ein Magnetpunkt geschaffen, der Verkehr
anzieht? Als Anwohner der Rathausgasse finde ich nach einigen Anlaufschwierigkeiten, dass das Verkehrskonzept in
der Innenstadt mit der Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs anfängt Sinn zu machen. (Abgesehen mal von den
500 - 600 Bussen pro Tag, die an unserem Fenster vorbeidonnern). Die geplante Tiefgarage ist da kontraproduktiv und
definitiv nicht nachhaltig und auch nicht auf die Zukunft ausgerichtet.
Extensiv zu begrünende Dächer werden als textliche
Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Über die
Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) wird das Maß der
baulichen Nutzung innerhalb des vorgesehenen Kerngebietes
nach § 17 BauNVO festgelegt. Der obere Orientierungswert
von 1,0 soll jedoch nicht vollständig ausgeschöpft werden
Beim Forum des Wissens soll ein nutzbarer Freibereich, der
nicht unterbaut werden und mit Laubbäumen bepflanzt
werden können, entstehen, weshalb hier ein GRZ von 0,85
festgesetzt ist. Auch für den Bestandsbereich und den neu zu
bebauenden Bereich westlich der neuen Gasse wird die GRZ
bei 0,8 festgelegt. Ausnahmsweise kann diese jedoch durch
eingeschossige Gebäudeteile oder Unterbauungen
überschritten werden, wenn die Überschreitung auf einer
Fläche von mind. 20% der Grundstücksgröße durch
Dachbegrünungen ausgeglichen wird. Auch im Bereich des
neuen Platzes an der Franziskanerstraße sollen neue
Laubbäume gepflanzt werden.
Die Errichtung einer neuen Tiefgarage für den motorisierten
Individualverkehr ist nicht vorgesehen.
Stellungnahme 5, Schreiben vom 26.02.2023
...es sind laut SWB mehr als 900 (!) Busse am Tag. Im Rahmen des Lärmgutachtens wurde der Busverkehr
berücksichtigt. Im Bebauungsplan werden auf dieser
Grundlage passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. DieSeite 19 von 104
3
Außenbauteile, wie zum Beispiel Fenster und Türen müssen
sich dann bei deren Erneuerung an diesen Vorgaben
ausrichten.
Stellungnahme 6, Schreiben vom 15.02.2023
PS: Vielleicht nicht Teil dieses Verfahrens, aber dennoch dringend notwendig: Eine Begrünung der Rathausgasse. Eine
Begrünung würde die Sommertemperaturen senken, den Lärm mindern, dem Artenschwund entgegenwirken, eine
Menge Dreck binden und die Luftqualität (die durch die Busse manchmal unerträglich ist - wir können über den Tag
hier kein Fenster öffnen) verbessern.
Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant.
Im Rahmen des Projektes „Uni trifft City“ hat der Rat der
Bundesstadt Bonn am 09.02.23 Maßgaben zur zukünftigen
Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Wesselstraße /Am
Hof /Rathausgasse beschlossen, die bei der
Ausführungsplanung zu beachten sind.
Stellungnahme 7, Schreiben vom 15.02.2023
Die Überlegung zur Tiefgarage ist eine gute Idee. Damit hätten Bewohner ihre Parkplätze außerhalb der Straßen rund
um das Viktoriakarree wie auch die Zulieferer zu Geschäften und Markt, und die Rathausgasse wäre nutzbar für Busse,
FUßGÄNGER und Radfahrer. Darüber hinaus wären Parkplätze für Radfahrer vorhanden. Und die vorgesehene Gebühr
fürs Parken wäre gut angelegt und würde die Kosten des Baus deutlich reduzieren.
Einige Geschäfte des Karrees müssten dringend renoviert werden, denn in den jetzigen Zuständen sind sie wenig
attraktiv und beeinträchtigen die Vermietungen zu Wohnungen.
Die Verlagerung der Tiefgaragenzufahrt für die Marktgarage
ist im engeren Sinne nicht bebauungsplanrelevant. Die
Verlegung wird separat zum Bebauungsplanverfahren
geprüft. Die Errichtung einer neuen Tiefgarage für den
motorisierten Individualverkehr ist nicht vorgesehen.
Die Bundesstadt Bonn kann nur über ihre eigenen Gebäude
im Viktoriakarree verfügen. Sofern die übrigen Eigentümer
ihre Gebäude renovieren, würde dies von der Bundesstadt
Bonn ausdrücklich begrüßt.
Stellungnahme 8, Schreiben vom 17.02.2023
Der Städtebauliche Entwurf blendet das derzeit hier befindliche Stadtmuseum und die Gedenkstätte fast vollständig aus;
lediglich von einer Verlagerung, "für die angemessene und qualitative neue Orte und Räumlichkeiten gefunden und
geschaffen werden müssen" (Seite 9), ist in einem Satz sehr allgemein die Rede. Und auf Seite 14: "Das städtebauliche
Konzept sah [!!!] ... kulturelle Einrichtungen bis hin zu Etablierung des Stadtmuseums in einem Neubau am Belderberg
vor." Sowohl Stadtmuseum als auch Gedenkstätte sollen für Besucherinnen und Besuchern auch bei Umzügen an neue
Standorte nahezu unterbrechungsfrei zugänglich sein. Und deshalb müssen die zukünftigen Standorte (in repräsentativer
Dimension und mit guter Erreichbarkeit) dafür installiert sein, bevor beide Einrichtungen aus dem Viktoriakarree
ausziehen müssen.
Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant.
Der Hauptausschuss der Bundesstadt Bonn hat am
01.12.2022 die Verwaltung beauftragt, eine
Machbarkeitsstudie für den Standort Rathausgasse 7 (Altes
Kunstmuseum) als neuen Standort für das Stadtmuseum Bonn
zu beauftragen.
Stellungnahme 9, Schreiben vom 18.02.2023
Sie zitieren aus dem Städtebaulichen Entwurf vom 06.09.2022. In Bezug auf das Stadtmuseum gibt dieser lediglich das
Ergebnis der Bürgerwerkstatt von 2017 wieder. In der Zwischenzeit ist einiges passiert. Die Gedenkstätte strebt seit
längerem den Umzug vom jetzigen Standort in der Franziskanerstraße auf das Gelände des ehemaligen Klosters
Endenich an (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/juni-2021/neuaufbau-an-historischem-ort-ns-gedenkstaette-soll-
nach-endenich-ziehen.php). Zum künftigen Stadtmuseum wird derzeit im Auftrag des Stadtrates eine
Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant.
Der Hauptausschuss der Bundesstadt Bonn hat am
01.12.2022 die Verwaltung beauftragt, eine
Machbarkeitsstudie für den Standort Rathausgasse 7 (Altes
Kunstmuseum) als neuen Standort für das Stadtmuseum Bonn
zu beauftragen.Seite 20 von 104
4
Machbarkeitsstudie für den Standort Rathausgasse erarbeitet (https://ga.de/bonn/stadt-bonn/neuer-standort-fuers-
stadtmuseum-am-alten-rathaus_aid-78586239).
Stellungnahme 10, Schreiben vom 18.02.2023
Die Planungen zum Viktoriakarree berühren auch die Zukunft des Bonner Stadtmuseums, das zur Zeit dort untergebracht
ist. Aktuell ist die Anschlussunterbringung noch nicht geregelt: der zur Rede stehende Bau neben dem Rathaus ist
deutlich kleiner, eine Konzeption liegt noch nicht vor. Damit ist nicht erkennbar, ob es eine für eine Stadt mit einer solch
langen Geschichte angemessene und den Ansprüchen einer modernen, die gesamte Stadt umfassende Lösung zur
künftigen Unterbringung des Stadtmuseums geben wird. Erst recht ist nicht erkennbar, dass der Übergang vom jetzigen
Stadtmuseum in einen neuen Standort nahtlos möglich sein wird. Vieles am jetzigen Verlauf spricht dagegen. Die
Lösung für das Viktoriakarree muss zwingend mit einer akzeptablen Lösung für das Stadtmuseum einhergehen.
Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant.
Der Hauptausschuss der Bundesstadt Bonn hat am
01.12.2022 die Verwaltung beauftragt, eine
Machbarkeitsstudie für den Standort Rathausgasse 7 (Altes
Kunstmuseum) als neuen Standort für das Stadtmuseum Bonn
zu beauftragen.
Stellungnahme 11, Schreiben vom 19.02.2023
Mit dem aktuellen Bebauungsplan für das „Viktoriakarree“ soll auch eine Neugestaltung des Innenhofes erfolgen. Nach
den Ausführungen zu den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Stand 10.08.2022) zum Thema Verkehr (S. 5
unten - 6 oben) ist hierbei im östlichen Bereich die Errichtung einer Fahrradtiefgarage geplant. Zur Ausführung der
Anlage gibt es hier jedoch keine weiteren Angaben zur Größe, dem Zugang oder der Abstellmöglichkeiten und der
Sicherung der Fahrräder. Wir begrüßen eine solche Anlage, die jedoch anscheinend nur eine begrenzte Anzahl
Abstellmöglichkeiten bietet. Deshalb bitten wir zu prüfen, wie die Zahl der Fahrradabstellplätze noch stärker erhöht
werden kann. Auch im Städtebaulichen Entwurf fehlt eine weitere Beschreibung der geplanten Fahrradabstellanlagen
(S.10 unten). Die Fahrradtiefgarage soll im Untergeschoss der Neubebauung untergebracht werden. Weiterhin wird nur
vage darauf hingewiesen, dass neben der Fahrradtiefgarage auch Abstellplätze im westlichen Bereich denkbar sind. Was
soll hier an welcher Stelle erfolgen? Da eine Unterbauung des Innenhofes nicht geplant ist, soll die Fahrradparkanlage
u.a. in den Räumen der Neubebauung des Innenhofes auf der Ebene -01 erfolgen. Auch hier wird nichts über die Größe
ausgesagt (S. 34). Bei Betrachtung der Darstellung der verschiedenen geplanten Ebenen des "Forums Wissen" sind auf
der Variante 2 - Untergeschoss - zwei Fahrradgaragen zu erkennen, in denen schematisch Fahrradständer zu erkennen
sind. Für die Garage 1 konnten auf der Darstellung ca. 70 Stellplätze und in der Garage 2 ca. 30 Plätze abgeschätzt
werden (S.36). Bei einer Öffnung der Garage auch für den nicht-studentischen Fahrradfahrer, erscheint diese Anzahl
der Stellplätze als zu gering. Der ADFC schlägt daher mindestens eine Verdopplung der Abstellfläche für Fahrräder vor.
Die Erfahrungen mit der Fahrradabstellanlage in der Quantiusstraße am Hauptbahnhof haben gezeigt, dass überdachte
und bewachte Abstellplätze schnell vergeben sind. Zu begrüßen sind dabei die sich anschließenden Schließfächer. Eine
solche Abstellanlage müsste jedoch insgesamt überwacht werden, um Diebstähle und Vandalismus zu vermeiden.
Ebenfalls wäre es sinnvoll, die Langzeitabstellung von Fahrrädern zu begrenzen, um eine Überfüllung der Anlage – z.B.
durch „vergessene Räder“ zu vermeiden.
Für den Neubau des Forums des Wissens, in den eine
Fahrradtiefgarage integriert werden soll, wird vom BLB ein
Hochbauwettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt. In der
Aufgabenstellung dazu wird auf das Thema Fahrradparken
eingegangen. Die teilnehmenden Architekturbüros sollen
dann eine Lösung erarbeiten, die mit dem BLB und der
Abteilung Mobilität im Stadtplanungsamt der Bundesstadt
Bonn abgestimmt wird.
Stellungnahme 12, Schreiben vom 25.02.2023
Angesichts der Klimakrise, die den Bewohnern der Innenstadt in den kommenden Jahren immer mehr Probleme bereiten
wird, kann es nur zielführend sein, keine rückwärtsgewandten und am Autoverkehr orientierten Strategien mehr zu
entwickeln. (Im Gegenteil müssen mehr Kraftfahrzeuge aus der Innenstadt verschwinden) Ein Auto-Parkhaus? Ein
solcher Ansatz widerspricht allem, was vernünftig wäre und von mindestens SPD und GRÜNEN angeblich angestrebt
wird. Zu beobachten ist, dass der Verkehr keineswegs ab-, sondern stattdessen zunimmt, die Fahrzeuge größer werden.
Die Errichtung einer neuen Tiefgarage für den motorisierten
Individualverkehr ist nicht vorgesehen, wenn auch
planungsrechtlich nicht ausgeschlossen.Seite 21 von 104
5
Hierdurch steigt die Lärmbelastung (bis spät in die Nacht), es wird zudem noch mehr Feinstaub verursacht etc., was vor
allem durch immer heißer werdende Sommer besonders unerträglich wird, da man kaum Zeitfenster zum Lüften hat.
Wenn überhaupt sollte AUSSCHLIESSLICH ein Fahrradparkhaus entstehen nach vorbildhaften Konzepten wie bspw.
in den Niederlanden oder Dänemark. Für Anwohner kann man gut dort Dauerparkplätze in der Marktgarage
ermöglichen. Für Kurzparker (die ersten 24 Stunden) gratis, alle anderen zahlend. [z. B. hier - nur zum Prinzip -
https://www.spiegel.de/auto/niederlande-amsterdams-riesige-fahrradgarage-a-ac4310ce-0719-4fe0-8962-
b69563ff22d3?sara_ecid=soci_upd_wbMbjhOSvViISjc8RPU89NcCvtlFcJ]
* Aus ebenfalls klimagerechten Erwägungen sollten so viel wie möglich u. a. große Bäume vor (Franziskanerstr.) und
in der Gasse gepflanzt werden (und dafür auch Parkplätze entfallen).
Auch am Belderberg könnte dies erfolgen, wenn die dortigen Parkplätze entfernt werden.
Außerdem wären Wand-/ bzw. Dachbegrünungen (u. a. Moos) sowie Solaranlagen an neuen Gebäuden sinnvoll.
Begrünung würde im Übrigen neben Verbesserung der Luftqualität ebenfalls Lärm vermindern.
Für den Neubau des Forums des Wissens, in den eine
Fahrradtiefgarage integriert werden soll, wird vom BLB ein
Hochbauwettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt. In der
Aufgabenstellung dazu wird auf das Thema Fahrradparken
eingegangen. Die teilnehmenden Architekturbüros sollen
dann eine Lösung erarbeiten, die mit dem BLB und der
Abteilung Mobilität im Stadtplanungsamt der Bundesstadt
Bonn abgestimmt wird.
Sowohl beim Forum des Wissens als auch beim neuen Wohn-
und Geschäftshaus sollen nutzbare Freibereiche entstehen,
die nicht unterbaut werden und mit Laubbäumen bepflanzt
werden sollen. Auch im Bereich der neuen Gasse und des
neuen Platzes an der Franziskanerstraße sollen neue
Laubbäume bepflanzt werden.
Der Belderberg stellt einen Hauptverkehrszug (B9) der
Bundesstadt Bonn dar. Die Pflanzung von Bäumen müsste
dort geprüft werden und mit den Belangen der dortigen
unterirdischen Leitungsführungen und der Sichtbarkeit des
denkmalgeschützten Kunstharzfensters des ehemaligen
Bades abgestimmt werden. Eine Umgestaltung des
Straßenraums ist im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan
nicht vorgesehen. Die Festsetzung einer öffentlichen
Verkehrsfläche schließt die Pflanzung von Straßenbäumen
nicht aus.
Extensiv zu begrünende Dächer werden als textliche
Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.
Festsetzungen zu Fassadenbegrünungen sind in
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, bei denen die
architektonische Fassadengestaltung des Hochbaus bereits
feststeht, grundsätzlich daran angepasst festsetzbar. Bei
einem „Angebotsplan“ wie dem vorliegenden, müssten
Festsetzungen zur Fassadenbegrünung einerseits einen
angemessenen Spielraum der architektonischen Gestaltung
ermöglichen. Andererseits sind bei einem
Angebotsbebauungsplan die unterschiedlichen,
grundstücksbezogenen Einzelsituationen im Hinblick aufSeite 22 von 104
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* Stocken- und Franziskanerstraße sollten für Durchgangsverkehr gesperrt werden (lediglich Beibehaltung der
Parkhauszufahrt Marktgarage über Stockenstraße) und in Fuß- und Radweg umgewandelt werden. Parken direkt vor
Geschäften etc. in Innenstädten sind in diesen Zeiten keine Option mehr.
* Angesichts der zu erwartenden sehr lange bestehenden und umfangreichen, massiven Baustellen sollten mit Rücksicht
auf alle Bewohner und Geschäfte im Viktoriakarree die Arbeiten auf Montag bis Freitag begrenzt werden. In den
vergangenen Jahren war die Lärm- und Dreck-Belastung u. a. durch langwierige Großbaustellen ( z. B. am Belderberg
- Kanal 2018; am Koblenzer-Tor 2022) bereits enorm. Die sich über viele Jahre erstreckenden bevorstehenden Arbeiten
am Karree sowie am Universitätsgebäude werden ohnehin erneut extreme Beeinträchtigungen verursachen.
Fassadenbauart, Exposition der Fassade, Anschluss-
verfügbarkeit (Wasser und Zugänglichkeit),
Nachbarschaftsbelange (wg. Überwuchs) usw. nur schwer zu
erfassen und angemessen zu berücksichtigen. Die Verwaltung
wird im weiteren Verfahren prüfen, ob Festsetzungen zu
Fassadenbegrünungen hier möglich und sinnvoll sind.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat eine Umsetzungspflicht für
Photovoltaikanlagen auch auf extensiv begrünten Dächern als
Vorgabe für alle zukünftigen Neubauten beschlossen. Im
Bebauungsplan wird auf die Verpflichtung zur Installation
und zum Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
solarer Strahlungsenergie gemäß § 42a BauO NRW
(Solaranlagen) hingewiesen.
Die Verlagerung der Tiefgaragenzufahrt für die Marktgarage
ist im engeren Sinne nicht bebauungsplanrelevant. Die
Verlegung wird separat zum Bebauungsplanverfahren
geprüft. Mit dem Konzept der Aufgabe des City-Rings
bekommen auch die Stocken- und Franziskanerstraße eine
neue Funktion. Sie sind nicht mehr Teil der
Durchgangsrouten für den Verkehr. Sie bleiben aber Teil des
Anlieger- und Lieferverkehrs für die Innenstadt.
Die Anregung ist genereller Natur und berührt den
vorliegenden Bebauungsplan nicht.
Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen von Baustellen
dient die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz
gegen Baulärm (VVBaulärmG). Viele Baumaschinen
unterliegen zudem der 32. Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV), "Geräte und
Maschinenlärmschutzverordnung". Demnach ist u.a. der
Betrieb von Baumaschinen in ausgewiesenen Wohngebieten
auf den Zeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr an Werktagen
beschränkt.
KenntnisnahmeSeite 23 von 104
7
* Zuletzt noch ein Zitat aus der PM "Bonner OB bei Sitzung des neu berufenen Nachhaltigkeitsrates der
Bundesregierung" der Stadt Bonn vom 15.02.23: "Der Rat für Nachhaltige Entwicklung berät seit 2001 die
Bundesregierung in allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung. Die 15 Mitglieder des RNE stehen mit ihrem fachlichen
und persönlichen Hintergrund für die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte nachhaltiger Entwicklung."
-- "Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „In Bonn wie auch in anderen Großstädten stehen wir vor der Herausforderung,
dass dringend zusätzlicher und vor allem bezahlbarer Wohnraum benötigt wird – gleichzeitig gilt es auf dem Weg zur
Klimaneutralität Ressourcen zu schonen. In der Sanierung und besseren Nutzung von Wohngebäuden liegt deswegen
großes Potenzial. [...]"
Stellungnahme 13, Schreiben vom 25.02.2023
Angesichts der Klimakrise, die den Bewohnern der Innenstadt in den kommenden Jahren immer mehr Probleme bereiten
wird, kann es nur zielführend sein, keine rückwärtsgewandten und am Autoverkehr orientierten Strategien mehr zu
entwickeln. (Im Gegenteil müssen mehr Kraftfahrzeuge aus der Innenstadt verschwinden) Ein Auto-Parkhaus? Ein
solcher Ansatz widerspricht allem, was vernünftig wäre und von mindestens SPD und GRÜNEN angeblich angestrebt
wird. Zu beobachten ist, dass der Verkehr keineswegs ab-, sondern stattdessen zunimmt, die Fahrzeuge größer werden.
Hierdurch steigt die Lärmbelastung (bis spät in die Nacht), es wird zudem noch mehr Feinstaub verursacht etc., was vor
allem durch immer heißer werdende Sommer besonders unerträglich wird, da man kaum Zeitfenster zum Lüften hat.
Wenn überhaupt sollte AUSSCHLIESSLICH ein Fahrradparkhaus entstehen nach vorbildhaften Konzepten wie bspw.
in den Niederlanden oder Dänemark. Für Anwohner kann man gut dort Dauerparkplätze in der Marktgarage
ermöglichen. Für Kurzparker (die ersten 24 Stunden) gratis, alle anderen zahlend. [z. B. hier - nur zum Prinzip -
https://www.spiegel.de/auto/niederlande-amsterdams-riesige-fahrradgarage...
* Aus ebenfalls klimagerechten Erwägungen sollten so viel wie möglich u. a. große Bäume vor (Franziskanerstr.) und
in der Gasse gepflanzt werden (und dafür auch Parkplätze entfallen). Auch am Belderberg könnte dies erfolgen, wenn
die dortigen Parkplätze entfernt werden. Außerdem wären Wand-/ bzw. Dachbegrünungen (u. a. Moos) sowie
Solaranlagen an neuen Gebäuden sinnvoll. Begrünung würde im Übrigen neben Verbesserung der Luftqualität ebenfalls
Lärm vermindern.
* Stocken- und Franziskanerstraße sollten für Durchgangsverkehr gesperrt werden (lediglich Beibehaltung der
Parkhauszufahrt Marktgarage über Stockenstraße) und in Fuß- und Radweg umgewandelt werden. Parken direkt vor
Geschäften etc. in Innenstädten sind in diesen Zeiten keine Option mehr.
* Angesichts der zu erwartenden sehr lange bestehenden und umfangreichen, massiven Baustellen sollten mit Rücksicht
auf alle Bewohner und Geschäfte im Viktoriakarree die Arbeiten auf Montag bis Freitag begrenzt werden. In den
vergangenen Jahren war die Lärm- und Dreck-Belastung u. a. durch langwierige Großbaustellen (z. B. am Belderberg -
Kanal 2018; am Koblenzer-Tor 2022) bereits enorm. Die sich über viele Jahre erstreckenden bevorstehenden Arbeiten
am Karree sowie am Universitätsgebäude werden ohnehin erneut extreme Beeinträchtigungen verursachen.
* Zuletzt noch ein Zitat aus der PM "Bonner OB bei Sitzung des neu berufenen Nachhaltigkeitsrates der
Bundesregierung" der Stadt Bonn vom 15.02.23: "Der Rat für Nachhaltige Entwicklung berät seit 2001 die
Bundesregierung in allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung. Die 15 Mitglieder des RNE stehen mit ihrem fachlichen
Es wird auf die gleichlautende Stellungnahme 12 verwiesen.Seite 24 von 104
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und persönlichen Hintergrund für die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte nachhaltiger Entwicklung."
-- "Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „In Bonn wie auch in anderen Großstädten stehen wir vor der Herausforderung,
dass dringend zusätzlicher und vor allem bezahlbarer Wohnraum benötigt wird – gleichzeitig gilt es auf dem Weg zur
Klimaneutralität Ressourcen zu schonen. In der Sanierung und besseren Nutzung von Wohngebäuden liegt deswegen
großes Potenzial. [...]"
Stellungnahme 14, Schreiben vom 26.02.2023
Nach dreizehn Jahren Diskussion scheint mir das Wohl des "Viktoriakarrees" nicht davon abzuhängen, ob und in
welchem Umfang eine Tiefgarage oder Fahrradstellplätze vorgesehen werden. Es hängt auch nicht davon ab, wie laut
der Baulärm sein wird oder welche Mindestfläche für den kleinteiligen, inhabergeführten Einzelhandel erreicht werden
muss, sondern davon, ob dem "starken Partner von außen", in diesem Fall der Universität, möglichst bald Gelegenheit
gegeben wird, seine realistischen Vorstellungen weiterzuentwickeln und seine Ziele zu verwirklichen. Die Bürgerinnen
und Bürger, insbesondere die BewohnerInnen des Quartiers und seiner Umgebung, zu denen ich mich als langjähriger
„Anwohner im Umfeld“ zähle, sollten sich freuen, dass das Viktoriakarree nach langer Zeit endlich eine Aufwertung
erfährt, und den gegenwärtigen Planern ist hoch anzurechnen, dass sie die Vorläufigkeit ihrer Entwürfe im Zeichen der
Zukunftsfähigkeit verstanden wissen wollen. Diese ist allerdings notwendig, um auf die sich noch abzeichnenden
Bedarfslagen des Projekts „Forum des Wissens“ bis hin zu einem genauen Raumprogramm flexibel reagieren zu können.
Nach anfänglicher Skepsis gegenüber dem „Grünen Innenhof“, der mir zunächst abgekapselt und hermetisch erschien,
verstehe ich inzwischen, dass es sich um einen geschützten Raum handeln soll, der weitgehend der studentisch-
universitären Öffentlichkeit und den BesucherInnen der Bibliothek und des Forums vorbehalten bleibt. Hoffen wir, dass
das funktioniert, denn ein quasi halböffentlicher Raum, der abends seine Tore schließt, ist mir in dieser Form aus der
Bonner Innenstadt noch unbekannt. Am ehesten würde ich ihn noch mit der Gartenanlage eines Museums, dem
Gastgarten eines Restaurants oder, was die Aufenthaltsqualität angeht, mit dem Innenhof des Kunsthistorischen Instituts
vergleichen. Die Gruppierung der Arbeitsbereiche im Bibliothekskomplex entlang der Fenster zum Innenhof und zur
neuen Gasse (die Leseplätze werden hoffentlich wie in der UB bis in die späten Abendstunden genutzt werden können)
finde ich sehr gelungen.
Ich schwanke allerdings noch, ob die Gasse, für die ich mich von Anfang an eingesetzt habe, tatsächlich aufgeht. Trotz
aller Sorgfalt, mit der die Breiten und Raumhöhen bestehender Bonner Gassen zum Vergleich ausgemessen wurden,
mache ich darauf aufmerksam, dass der geplante - doch eher schmale - Durchgang bei beidseitiger Bebauung in diesen
Geschosshöhen infolge nicht ausreichender Besonnung eine Art neue Hinterhofatmosphäre entstehen lassen könnte (dies
sehe ich auch bei der großzügigeren Variante 2 so); ich meine das nicht negativ, sondern weise nur darauf hin. Was die
perspektivischen Ansichten nicht zeigen können, wäre vielleicht durch eine 3D-Simulation des Sonnenverlaufs oder ein
Modell besser erkennbar.
Kenntnisnahme
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes
wurde ein Belichtungsgutachten erstellt. Im Ergebnis ist
festzuhalten, dass durch die geplante Bebauung die
Einhaltung der Empfehlungsstufen der DIN EN 17037
hinsichtlich der direkten Besonnung an den umliegenden
Gebäudefassaden nicht verändert wird. Somit hat die
Realisierung des Bebauungsplanes keine maßgeblichen
Auswirkungen auf die Besonnungssituation.Seite 25 von 104
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Für die Erdgeschosse wünsche ich mir jedenfalls viel Transparenz und gläserne Durchblicke, um die Verdichtung
abzufedern. Unter dieser Voraussetzung würde ich nicht zu viel weitere Originalität oder animierende Struktur in die
innere Gestaltung des neuen Wegeraums investieren, sondern erst einmal akzeptieren, dass eine Gasse eben eine Gasse
ist. Sie bietet gewisse Möglichkeiten für die Selbstdarstellung des Einzelhandels, zwei, drei Bänke zum Verweilen
könnten dort stehen, ein Baum, etwas Grün, alles andere muss sich danach richten, ob die Wünsche nach dauerhafter
Belebung von der Realität erfüllt werden.
Die Konzentration auf den neu auszubildenden Quartiersplatz an der Franziskanerstraße als „den“ Bezugs- und
Sammelpunkt leuchtet mir ein, da von hier aus der projektierte Haupteingang des Forums am nächsten zu erreichen ist.
Dennoch überzeugt mich die Lösung nicht wirklich, ich bin sogar der Meinung, dass man hier gar keine „Lösung“
braucht, denn zum „Quartiersplatz“ bzw. neuen Mittelpunkt des Geschehens würde der Bereich so oder so werden.
Wozu bedarf es dann noch der zusätzlichen diagonalen Aussparung, die doch die allseits geforderte Wohnfläche
reduziert? Solche Plätze sind in deutschen Fußgängerzonen häufig anzutreffen, auch Bonn verfügt über etliche,
manchmal sind die gewünschten Effekte gar nicht überzeugend, aber um ihren Preis würde hier eine gewachsene urbane
Struktur mit Charakter verschwinden, nämlich die durch den Universitäts-Ostflügel und den gegenüberliegenden
ehemaligen Viktoriabadtrakt bedingte strenge Flucht der Franziskanerstraße, auf deren eigenem Charme die
Anziehungskraft der kleinen Gastromeile, die sich hier mit der Zeit gebildet hat, nicht zuletzt beruht. Gerade im Hinblick
auf den sich unmittelbar dahinter öffnenden Hofgarten empfinde ich diese Strecke als wohltuend.
Die Neubebauung sollte sich weitgehend an der Lage der gegenwärtigen Bestandsbauten orientieren. Bei aller
nachvollziehbaren Fokussierung auf die Franziskanerstraße stellt sich auf das ganze Karree bezogen die Frage: Was fällt
für die anderen Straßen ab? Nachdem neuerdings die Rathausgasse als Standort für das neue Stadtmuseum in Betracht
gezogen wird und auch die Vorschläge zu ihrer Verkehrsberuhigung hoffnungsvoll für die künftige Entwicklung dieser
Straße stimmen, gelangt insbesondere der Belderberg ins Blickfeld. Wann, wenn nicht jetzt, bietet sich die Chance, diese
seit Jahrzehnten empfundene Problemzone stärker an das Karree und damit an die Innenstadt anzubinden, Stichwort
„Stadt zum Rhein“?
Die Unterschutzstellung des Schwimmbadfensters und seiner Fassade erfolgte 2013 in der Hitze der Auseinandersetzung
mit dem damaligen Kaufinteressenten, dem man es so schwer wie möglich machen wollte, aber diese Zeiten sind vorbei.
Man muss sich nicht orthodox an ein Ei klammern, das man sich selbst ins Nest gelegt hat. Daher wünsche ich mir mehr
Kreativität im Umgang mit dem Denkmalschutz. Es gilt, ihn nicht zu umgehen, aber für eine Auflockerung sehe ich
mehrere Möglichkeiten: zum Beispiel die Rücksetzung der Fassade vom Gehsteig, um einen Grünstreifen zu schaffen;
die Integration der vorhandenen Einzelfenster aus den unteren beiden Fensterreihen in ein mittig einzubauendes
großzügiges Zugangsportal; oder das Entfernen der schmalen Raster-Betonstelen auf beiden Seiten (die zur Zeit noch
die Notausgänge des früheren Schwimmbads enthalten), um Durchblicke oder Durchgänge zum Innenhof zu
ermöglichen. Mir ist klar, dass die jetzt konzipierte Struktur der Bibliothek ein solches Vorgehen nicht vorsieht: In ihrer
Funktion als Rückfront des Sicherheitsbereichs soll die Belderberg-Seite der neuen Bibliothek unzugänglich bleiben,
sie entspricht insoweit der Rheinfront der UB an der Adenauerallee. Doch dort steht sie als Solitär erhaben über einer
Uferpromenade, und hier ist sie ebenerdig mitten in einer Häuserzeile. Schon nach der Fertigstellung des Viktoriabades
Die Gestaltung der neuen Gasse zwischen Rathausgasse und
Franziskanergasse mit dem dort vorgesehenen neuen Platz
wird im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt.
An der Platzaufweitung im südlichen Bereich der neuen
Gasse soll festgehalten werden, da dort ein städtebaulich
großzügiger Auftakt für die Gasse geschaffen werden soll und
sich die Südausrichtung des Platzes für eine hohe
Aufenthaltsqualität auch mit gastronomischen Angeboten
eignet.
Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant.
Im Rahmen des Projektes „Uni trifft City“ hat der Rat der
Bundesstadt Bonn am 09.02.23 Maßgaben zur zukünftigen
Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Wesselstraße /Am
Hof /Rathausgasse beschossen, die bei der
Ausführungsplanung zu beachten sind. Der Belderberg stellt
einen Hauptverkehrszug (B9) der Bundesstadt Bonn dar. Hier
müssten bauliche Veränderungen in einen größeren
Zusammenhang gestellt werden, die jedoch nicht
bauleitplanungsrelevant sind.
Die komplette Ost- Fassade des ehemaligen Viktoriabades
mit dem Fenster zum Belderberg steht unter Denkmalschutz
und wird in den Neubau des Forums des Wissens integriert.
Für den Neubau wird vom BLB ein Hochbauwettbewerb nach
RPW 2013 ausgelobt. In der Aufgabenstellung dazu wird auf
den Denkmalschutz eingegangen. Die teilnehmenden
Architekturbüros sollen dann eine gestalterisch ansprechende
Lösung erarbeiten, die mit der Unteren Denkmalbehörde der
Bundesstadt Bonn abgestimmt wird.Seite 26 von 104
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Anfang der 1970er Jahre empfand man den Baukörper, wie er sich am Belderberg präsentiert, als eine Spur zu groß für
diese Gegend. Als Barriere, als Riegel, der die Trennung zwischen Rheinquartier und Innenstadt erst recht markiert, ist
er mittlerweile in die Geschichte des Stadtraums eingegangen, man könnte es ändern.
Schließlich warne ich - wiederum mit Blick auf das Innere des Karrees und die für den Westteil vorgesehene nicht-
universitäre Bebauung - vor der Illusion, dass in diesem trotz aller Auflockerungs- und Belebungsbestrebungen
randständig bleibenden Innenstadtgebiet ein Wohn- und Geschäftsparadies so ohne weiteres entstehen könnte, nur weil
man es will (und bisweilen meinte, es mit einer Art künstlichem Dorf bewerkstelligen zu können).
Zum Wohnen: Jede Wohnung, die hier neu geschaffen wird, kommt tatsächlich neu hinzu und kompensiert keine andere,
denn ein Abriss von bestehendem Wohnraum ist definitiv nicht vorgesehen. Dennoch: für mich ist das keine reine
Wohngegend, ich empfände sie als nicht passend. Woher sollen denn die Besucherströme kommen, wenn nicht die
Tagesöffnungszeiten von ansässigen Geschäften, Dienstleistern etc. dazu Anlass geben?
Klar ist, dass die obersten Geschosse Wohnungen enthalten sollten, aber für die mittleren Geschosse stelle ich mir
verstärkt Büroräume mit Publikumsverkehr vor, etwa Arztpraxen, Beratungsstellen oder kulturelle Einrichtungen. Und
selbst wenn die Erdgeschosse dann weitgehend dem Einzelhandel vorbehalten bleiben, ist das für mich noch lange kein
neues „Gewerbegebiet“, denn wovon reden wir? Von vielleicht drei oder vier Geschäften, die sich hier niederlassen
könnten. Die Planung setzt darauf, dass diese Geschäfte von der Fluktuation am neuen Quartiersplatz oder auch vom
neuen stadtgesellschaftlich-universitär-kulturellen Treffpunkt an der Gasse profitieren, ich sehe das mit Vorsicht. Sind
dies die Käuferschichten, die man anziehen will bzw. stimmt es, dass sich ein studentisches Publikum sich in seiner
Umgebung die ihm entsprechende Einzelhandelslandschaft automatisch selbst schafft? Bisweilen ist es so, etwa bei der
Grimm-Bibliothek der Humboldt-Universität in Berlin, aber rings um die Bonner UB sehe ich keine solche, obwohl die
UB ein viel und gern besuchter Ort ist. Als „kommerzielles Gastro-Unternehmen“ reicht dort bei täglich über tausend
Besuchern eine Cafeteria aus.
Gewerbliche Potentiale im diesbezüglich noch unerprobten Innenbereich des Viktoriakarrees können derzeit nur im
gegebenen örtlichen Zusammenhang gesehen werden. Es stellt sich die Frage, wie es sich mit dem Abschnitt der
Rathausgasse zwischen Stockenstraße und geplanter Franziskanergasse verhält. Hier von einer Attraktivitätssteigerung
zu sprechen, ist kaum möglich, da Attraktivität hier schlichtweg überhaupt nicht mehr vorhanden ist, sondern von Grund
auf völlig neu entwickelt werden müsste. Aber von hier führt die Linie in die City, nicht von der anderen Seite des
Karrees. Seit langen Jahren sind wir infolge erheblicher Vernachlässigung daran gewöhnt, diese Gegend als tote Region
wahrzunehmen. Was sie einmal war, ist längst vergessen, aber sie war es: befördert von der Altstadtumlegung in der
Nachkriegszeit entstand von hier aus die klassische Hauptverbindung zwischen Stadt und Rheinufer neu, und für den
Übergang zwischen Innenstadt und ihrem südöstlichen Bereich bildete die Ecke Rathausgasse / Stockenstraße für
Jahrzehnte aus allen Richtungen gleichermaßen ein Entree. Die magnetische Wirkung dieser Ecke für die Kundenströme
aus der Fußgängerzone war prägend für das gewerbliche Geschehen in den umliegenden Bereichen, die „Dahm-Ecke“
war einmal der lebhafteste Punkt des Karrees. Als in den 1990er Jahren die Eisenwarenhandlung Dahm, die sich zuletzt
zu einer Art Vorläufer des Bau- und Hobbymarktes entwickelt hatte, ihren über 150-jährigen Sitz hier aufgab, ging eine
Kerze aus, und die Publikumsfrequenz wurde schwächer und schwächer. Seitdem hat sich nichts Vergleichbares mehr
getan, sieht man einmal von der Backwarenhandlung ab, die sich über einige Jahre gut halten konnte und von der
Anziehungskraft der Ortslage nicht zuletzt auch deshalb profitierte, weil sie ihrerseits anziehend und freundlich war. In
früheren Diskussionen war die einst prominente Ecke ein Thema, jetzt ist sie es nicht mehr. Auch wenn es also nicht
hierher gehört, möchte ich doch hoffen, dass sich die neuen Eigentümer des Grundstücks und des Eckhauses
Rathausgasse / Stockenstraße bewusst sind, über welche Spitzenlage sie verfügen und nicht auf die Idee kommen, hier
Das Plangebiet soll im Bebauungsplan als Kerngebiet nach §
7 BauNVO festgesetzt werden. Dort ist eine urbane Mischung
aus Wohngebäuden, Geschäfts- und Bürogebäuden,
Einzelhandel, Gastronomie, Hotels und insb. kulturellen und
sozialen Einrichtungen als gesetzlich gesteckter Rahmen
allgemein zulässig. Eine konkrete Umsetzung dieser
ausdrücklich gewünschten Mischung bleibt den jeweiligen
Eigentümern vorbehalten.Seite 27 von 104
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das 57. Café der Innenstadt einziehen zu lassen, das im Grunde kein Mensch braucht. Berücksichtigung von
Bedarfszwecken, wie ich sie in diesem Bereich vor allem in der Lebensmittelnahversorgung sehe, Anziehungskraft
durch wirklich gute Angebote, eine florierende Einkaufsregion im Kleinen, die man gerne betritt - natürlich wünsche
ich mir das für die Geschäftszone entlang der Rathausgasse bis in die neue Franziskanergasse hinein, gerade nach einer
langen Zeit der mit der Vernachlässigung einher gehenden Verwahrlosung (und übrigens in der absoluten Gewissheit,
dass diese Ecke bei entsprechender Gestaltung ihre frühere, ganz wesentliche Funktion als Gewerbemagnet wieder
aufnehmen könnte).
Wenn sich aber für diese Vorstellung keine Perspektiven erzielen lassen, dann empfehle ich, für die westliche
Gassenbebauung im Inneren des Karrees eine andere Disposition zu entwerfen, etwa in Form eines größeren Büro- und
Wohnkomplexes mit vielleicht ein oder zwei Mietflächen für Gewerbetreibende, der aber im Wesentlichen aus sich
selbst heraus aktivierbar ist und der permanenten Laufkundschaft nicht in erster Linie bedarf. Er entspräche in seiner
Grundform noch am ehesten dem in dieser Region verbreiteten Typus des „Wohn- und Geschäftshauses“, wie es auch
in den Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept richtig erkannt wird, ich füge hinzu: in all seiner Schlichtheit und
im Unterschied zu Faktoren, die von vornherein zu sehr auf „Erlebniswelten“ setzen. Ob sich dann Erlebniswelten
organisch bilden, muss sich zeigen, die Bebauung kann dafür einen konstruktiven Ansatz liefern, aber keine Bedingung
sein. Solange nicht klar ist, was aus der Rathausgasse in diesem Abschnitt wird, fehlt - wie ich meine - ein wichtiger
Anhaltspunkt für Aussagen über Art, Architektur und Aussichten des im Karree-Inneren wünschenswerten Gewerbes.
Für das Wohn- und Geschäftshaus auf der Westseite der
neuen Gasse ist eine Konzeptvergabe durch die Bundesstadt
Bonn geplant.
Stellungnahme 15, Schreiben vom 26.02.2023
Ich finde die geplante Tiefgarage super, wenn sie mit den angedachten Plänen einhergeht, nach dem Neubau der
Tiefgarage die alten Zufahrten zur Marktgarage in der Stockenstraße bzw. am Bischofsplatz zu schließen.
Eine wirkliche Verkehrsberuhigung der Rathausgasse und eine bessere Verbindung von Stadt und Rhein wird man nur
erreichen, wenn die Rathausgasse/Am Hof/Stockenstraße/Franziskanerstraße vollständig vom Verkehr entlastet wird -
erst dann wird ein schöne Stadtraum entstehen, der die Innenstadt auch viel besser mit dem Schloss und dem Hofgarten
verbindet. Dafür ist es aber auch notwendig, keinen Zweispurenradweg auf der Rathausgasse/Am Hof zu planen, UND
den unfassbaren Busverkehr von mehr als 900 Bussen am Tag aus der Achse hinaus zu nehmen.
Die Errichtung einer neuen Tiefgarage für den motorisierten
Individualverkehr ist nicht vorgesehen.
Die Verlagerung der Tiefgaragenzufahrt für die Marktgarage
ist im engeren Sinne nicht bebauungsplanrelevant. Die
Verlegung wird separat zum Bebauungsplanverfahren
geprüft.
Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant.
Im Rahmen des Projektes „Uni trifft City“ hat der Rat der
Bundesstadt Bonn am 09.02.23 Maßgaben zur zukünftigen
Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Wesselstraße /Am
Hof /Rathausgasse beschossen, die bei der
Ausführungsplanung zu beachten sind.
Für die Verbindung vom Bischofsplatz zum Stockentor lag
eine Vorplanung zur Umgestaltung vor. Diese könnte ggf.
wieder aufgegriffen werden, soweit die Maßnahme nach der
Sanierung des Schlosses und der Umsetzung der Maßnahmen
des Viktoriakarrees noch tragfähig ist und entsprechende
Mittel zur Verfügung stehen.
Stellungnahme 16, Schreiben vom 26.02.2023Seite 28 von 104
12
Für die Neubauten in der Gasse zwischen Rathausgasse und Franziskanerstraße wünsche ich mir hochwertige
Architektur, die sich an klassischer Architekturensprache und der alten Bonner Bebauung der Innenstadt orientiert. Bitte
keine gesichtslosen, kalten, glatten Rasterfassaden und bitte erst recht keine Flachdachkisten. Ich wünsche mir eine
kleinteilige Parzellierung, sodass unterschiedliche Häuser dort entstehen können, wie es eben für einen solchen
Innenstadtbereich üblich ist. Simse, Erker, Geteilte Fenster etc. würden dem Viertel dann wirklich Atmosphäre verleihen
und das Stadtbild aufwerten. Damit hätte das Viertel viel gewonnen.
Für den Neubau des Forums des Wissens wird vom BLB ein
Hochbauwettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt, der die
gestalterische Qualität des Gebäudes sichern wird.
Für das Wohn- und Geschäftshaus auf der Westseite der
neuen Gasse ist eine Konzeptvergabe durch die Bundesstadt
Bonn geplant. Damit wird in der Regel auch eine
gestalterische Qualitätssicherung verbunden.
Stellungnahme 17, Schreiben vom 26.02.2023
Zur Verkehrssituation finde ich es super wichtig, dass die Straßen Rathausgasse / Am Hof wirklich zur Fußgängerzone
werden, auch mit entsprechender Pflasterung etc. Der gesamte Busverkehr MUSS aus diesem Bereich herausgenommen
werden, auch wenn den SWB das natürlich nicht gefällt und sie protestieren. Die Umleitung der Busse kann über die
Adenauerallee um den Hofgarten herum erfolgen. Auch muss der Radverkehr aus diesem Bereich herausgehalten
werden, auf keinen Fall darf es da einen Zweirichtungsradweg oder ähnliches geben. Erst wenn der Bereich wirklich
KOMPLETT verkehrsberuhigt und auch entsprechend hochwertig gepflastert wird wie die Innenstadt (und im
Optimalfall mit vielen Bäumen begrünt wird), erst dann wird sich die Innenstadt mit dem Schloss und dem Hofgarten
als Einheit präsentieren, und auch die Innenstadt besser mit dem Rhein verbunden (wenn man die entsprechende
Gestaltung noch auf die Rheingasse ausweitete, mit einer guten Querungsmöglichkeit des Belderbergs für Fußgänger).
Die Anregung ist nicht unmittelbar bebauungsplanrelevant.
Im Rahmen des Projektes „Uni trifft City“ hat der Rat der
Bundesstadt Bonn am 09.02.23 Maßgaben zur zukünftigen
Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Wesselstraße / Am
Hof /Rathausgasse beschossen, die bei der
Ausführungsplanung zu beachten sind. Die Verlängerung in
die Rheingasse ist im Rahmen des Masterplans Bonn Innere
Stadt 2.0 avisiert.
Stellungnahme 18, Schreiben vom 25.02.2023
Insgesamt ist eine bessere, schnellere direkte Information über die geplanten und laufenden Maßnahmen sowie
Beteiligungsmöglichkeit der Anwohner und Geschäfte dringend nötig.
Auf der Internetseite Bonn-macht-mit wird fortlaufend über
den Stand von wichtigen Projekten in der Bundesstadt Bonn
berichtet. Die dort abrufbare Vorhabenliste der Bundesstadt
Bonn wird laufend aktualisiert.
Stellungnahme 18, Schreiben vom 21.02.2023
Ich habe am 14.02.2022 an der Bürgerbeteiligungsveranstaltung teilgenommen, es war sehr interessant und wenn alles
gut angelegt wird auch eine Bereicherung des Stadtteils.
Meine Lage stellt sich so dar, ich bin die am stärksten beeinträchtige Eigentümerin, siehe Anlage Anhang mit Fotos. Ich
glaube es ist dem Architekten nicht bewusst, siehe Querschnitt, dass man auf der Höhe meiner Terrassen eine Begrünung
macht und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man direkt an mein Haus bauen darf. Zudem würde ein Gebäudebau
so nahe an meinen Terrasse, in einer Höhe von über 12 m, dass totale Licht wegnehmen und die Mieter auf eine riesige
Wand schauen, soweit ich dieses aus eigener Erfahrung weiß, ist es verboten. Die Lösung könnte sein, dass man dieses
Gebäude treppenartig baut (siehe Zeichnung Querschnitt).
Ich bin für eine einvernehmliche Lösung jederzeit einverstanden und würde mich gerne auch architektonisch an den
weiteren Plänen beteiligen.
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes
wurde ein Belichtungsgutachten erstellt. Im Ergebnis ist
festzuhalten, dass durch die geplante Bebauung die
Einhaltung der Empfehlungsstufen der DIN EN 17037
hinsichtlich der direkten Besonnung an den umliegenden
Gebäudefassaden nicht verändert wird. Somit hat die
Realisierung des Bebauungsplanes keine maßgeblichen
Auswirkungen auf die Besonnungssituation.
Die architektonische Gestalt der Wand und die Form der
Fassadengestaltung steht noch nicht fest.Seite 29 von 104
Bundesstadt Bonn
Bebauungsplan Nr. 6622-3, „Viktoriakarree“
und gleichzeitige Aufhebung des
Bebauungsplans Nr 7822-22, „Rathausgasse“
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum
BegründungSeite 30 von 104
Inhalt
1 Allgemeine Vorgaben ........................................................................................... 1
1.1 Plangebiet ............................................................................................................... 1
1.2 Planungsvorgaben .................................................................................................. 1
1.2.1 Regionalplan .................................................................................................... 1
1.2.2 Flächennutzungsplan ....................................................................................... 1
1.2.3 Geltendes Planungsrecht ................................................................................. 2
1.2.4 Sonstige Planungen / Satzungen / Nachrichtliche Übernahmen ....................... 2
1.2.4.1 Vergnügungsstättenkonzept ...................................................................... 2
1.2.4.2 Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept .............................................. 2
1.2.4.3 Denkmalschutz.......................................................................................... 2
1.2.4.4 Baumschutz .............................................................................................. 3
1.3 Planungsanlass und Erfordernis der Planaufstellung............................................... 3
1.4 Planungsablauf / Planverfahren............................................................................... 5
1.5 Nutzungseignung .................................................................................................... 5
2 Inhalt der Planung ................................................................................................ 6
2.1 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans .................................................................. 6
2.2 Festsetzungen des Bebauungsplans ....................................................................... 7
2.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................ 7
2.2.1.1 Kerngebiet................................................................................................. 7
2.2.1.2 Öffentlich geförderter Wohnraum .............................................................. 8
2.2.1.3 Ferienwohnungen ..................................................................................... 8
2.2.1.4 Einzelhandel ............................................................................................. 8
2.2.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................. 9
2.2.2.1 Grundflächenzahl ...................................................................................... 9
2.2.2.2 Geschoßflächenzahl ................................................................................10
2.2.2.3 Vollgeschosse ..........................................................................................10
2.2.2.4 Maximale Gebäudehöhen ........................................................................10
2.2.2.5 Maximale Trauf- und Firsthöhen ...............................................................11
2.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ..............................................12
2.2.3.1 Bauweise .................................................................................................12
2.2.3.2 Überbaubare Grundstücksfläche ..............................................................12
2.2.4 Höhenlage baulicher Anlagen (Geländehöhe) .................................................13
2.2.5 Grün- und Freiflächen / Pflanzgebote ..............................................................13
2.2.5.1 Begrünung von Flachdächern ..................................................................13Seite 31 von 104
2.2.5.2 Begrünung von Tiefgaragen- und Kellerdecken........................................14
2.2.5.3 Ersatzpflanzungen ...................................................................................14
2.2.6 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ..................................................15
2.2.7 Verkehrsflächen ..............................................................................................15
2.3 Erschließung ..........................................................................................................16
2.3.1 Äußere Erschließung.......................................................................................16
2.3.1.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ........................................................16
2.3.1.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)................................................16
2.3.1.3 Fahrrad- und Fußverkehrsanbindung .......................................................16
2.3.2 Innere Erschließung ........................................................................................16
2.3.3 Ruhender Verkehr / Mobilitätskonzept .............................................................17
2.3.4 Technische Infrastruktur ..................................................................................18
2.3.4.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikation ......................18
2.3.4.2 Erneuerbare Energien ..............................................................................18
2.3.4.3 Entwässerung/Kanal ................................................................................18
2.3.4.4 Abfallentsorgung ......................................................................................18
3 Auswirkungen der Planung ................................................................................ 20
3.1 Städtebauliche Auswirkungen ................................................................................20
3.2 Verkehrliche Auswirkungen ....................................................................................20
3.3 Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................21
3.3.1 Mensch / Gesundheit ......................................................................................21
3.3.1.1 Verkehrslärm ............................................................................................21
3.3.1.2 Gewerbelärm ...........................................................................................21
3.3.1.3 Verschattung ............................................................................................21
3.3.2 Klima / Luft ......................................................................................................22
3.3.2.1 Klima ........................................................................................................22
3.3.2.2 Luft ...........................................................................................................23
3.3.3 Flora / Fauna / Artenschutz .............................................................................23
3.3.3.1 Schutzgebiete ..........................................................................................23
3.3.3.2 Eingriffsregelung ......................................................................................23
3.3.3.3 Bäume .....................................................................................................23
3.3.3.4 Artenschutz ..............................................................................................24
3.3.4 Boden / Wasser...............................................................................................24
3.3.4.1 Böden ......................................................................................................24
3.3.4.2 Wasser .....................................................................................................25
3.3.4.3 Starkregen ...............................................................................................25Seite 32 von 104
3.3.4.4 Altstandorte ..............................................................................................25
3.3.5 Landschaftsbild / Erholung ..............................................................................26
3.3.6 Kultur- und Sachgüter .....................................................................................26
3.4 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur .............................................................27
3.5 Kosten und Finanzierung........................................................................................27
Anhang ..................................................................................................................... 28
3.6 Auflistung der verwendeten Gutachten ...................................................................28Seite 33 von 104
Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6622-3, „Viktoriakarree“ – Begründung 1
1 Allgemeine Vorgaben
1.1 Plangebiet
Das ca. 1,5 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im südöstlichen Bereich
des Ortsteils Bonn-Zentrum.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Rathausgasse, im Osten
durch die Straße Belderberg (B9), im Süden durch die Franziskanerstraße und im Westen
durch die Stockenstraße begrenzt.
Der Gebäudebestand setzt sich entlang der das Plangebiet umgebenden Straßen aus einer
überwiegend drei- bis viergeschossigen Blockrandbebauung zusammen. Ein Großteil der
Gebäude ist im Erdgeschoss durch z. T. kleinformatigen Einzelhandel, Dienstleistungen und
gastronomische Einrichtungen geprägt. In den Obergeschossen sind vorwiegend Büro- und
Wohnnutzungen vorzufinden. Vereinzelte Gebäude stehen leer.
Im Plangebiet befinden sich zudem das ehemalige Viktoriabad und das Stadtmuseum, welche
als ortsbildprägende Gebäude Einfluss auf das städtebauliche Ers

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Datenstand: 02.11.2026, 21:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de