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253175 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1 "Feuerwache 1 und bonnorange" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch

Nummer
253175
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Potsdamer Platz Straße· Castell, Bonn
  • Zeisigweg Straße· Castell, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Brühler Straße Straße· Castell, Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253175
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
6423-1 "Feuerwache 1 und bonnorange" im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
1. Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1 "Feuerwache 1 und
bonnorange" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch für die
bauliche Erneuerung und Neustrukturierung der Betriebshöfe ist die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie
online (www.bonn-macht-mit.de).
Um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Jahr noch
durchführen zu können, wird der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
gebeten die Beschlussvorlage am 08.07.2025 vorbehaltlich der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn am 02.09.2025 zu beraten. Aufgrund der Gremienfolge
vor der Kommunalwahl am 14.09.2025 kann die übliche Beratungsfolge nicht
eingehalten werden.
Begründung
Mit Beschluss des Rates am 28.06.2021 wurde der Änderung des
Planungsrechts für die bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1
im Ortsteil Tannenbusch zugestimmt (Zielbeschluss DS Nr.: 210403). Die
Änderung soll in Form der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1
erfolgen. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen zu
schaffen, die Feuerwache 1 und den Betriebshof des städtischen
Entsorgungsunternehmens bonnorange neu zu strukturieren und baulich zu
erneuern. Dies ist notwendig geworden, da sich zum einen die Flächenbedarfe
von beiden Nutzungen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht haben und
zum anderen die aktuellen Gegebenheiten nicht mehr den heutigenSeite 1 von 24
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Anforderungen an sichere, moderne und zukunftsfähige Arbeitsplätze
entsprechen.
Im Zielbeschluss wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1 im
Vollverfahren beschlossen. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit soll nun geprüft werden, ob die Aufstellung des Bebauungsplans
im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB erfolgen kann. Hierzu wird eine
Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt und von den entsprechenden
Fachdienststellen geprüft (siehe auch Planverfahren).
Die beiden Grundstücke sind nahezu vollständig versiegelt. Die
Qualifizierungswettbewerbe der Hochbauplanung sind noch nicht
abgeschlossen, sodass noch keine konkreten Aussagen zu den geplanten
Gebäuden getroffen werden können. In den Auslobungen wurde jedoch
vorgegeben, dass die Höhenentwicklung entlang des Lievelingswegs nicht
mehr als 22 m betragen soll (ausgenommen hiervon ist der Übungsturm der
Feuerwehr), um das Einfügen in die Umgebung gewährleisten zu können.
Zudem wurden Anforderungen an die Entwicklung von Freiräumen und
Grünstrukturen gestellt, um die Attraktivität der Grundstücke und somit auch
der Arbeitsplätze zu steigern. Ziel ist es ebenfalls Dach- und
Fassadenbegrünung zu integrieren und PV-Anlagen auf den Dachflächen zu
installieren. Die Anforderungen und Rahmenbedingungen an die Feuerwache I
und die Entwicklung des Grundstücks sind dem Beschluss des Rates (DS-Nr.
241135) in der Anlage zu entnehmen.
Die Erschließung der Grundstücke erfolgt heute über den Knotenpunkt
Lievelingsweg/Bornheimer Straße und soll auch in Zukunft hierüber erfolgen,
um die Erreichbarkeit aus allen drei Richtungen auch künftig gewährleisten zu
können. Möglich ist jedoch, dass sich die Ausgestaltung der Zufahrtssituation
aufgrund der Wettbewerbsergebnisse verändert.
Die vorliegende Planung dient nun als Grundlage für die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Auswirkungen der Planung sind im weiteren Verlauf beschrieben.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1. Plangebiet
Das ca. 4,2 ha große Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 6423-1 erstreckt sich
im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch über die benachbarten Grundstücke
Lievelingsweg 110 und 112. Die Grundstücke liegen innerhalb der Gemarkung
Bonn auf der Flurnummer 54 (Flurstücke 616 und 617). Das Flurstück 616
befindet sich im Eigentum der bonnorange AöR und das Flurstück 617 im
Eigentum der Stadt Bonn. Das Plangebiet ist nördlich von der Autobahnauffahrt
(A565) umgeben und im Osten von der Autobahnabfahrt (A555) in Richtung
Potsdamer Platz. Westlich des Plangebietes befindet sich angrenzend an den
Zeisigweg eine Wohnbebauung. Südlich des Gebietes befinden sich ein
Autohändler, ein Schnellrestaurant sowie ein Bürogebäude. Im Bestand liegt im
westlichen Teil des Plangebietes die Feuer- und Rettungswache 1, welche
zahlreiche Gebäude umfasst. Prägend sind insbesondere die 2013 neu
gebaute Leitstelle, das Hauptgebäude inkl. Werkstatttrakt sowie derSeite 2 von 24
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Feuerwehrturm. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze besteht eine im Jahr
2008 errichtete Sonderfahrzeughalle der Feuerwehr. Auf dem daran
anschließenden, östlichen Areal befindet sich der Betriebshof von bonnorange,
dem kommunalen Entsorgungsunternehmen der Stadt Bonn. Dieses
Grundstück ist primär durch die prägnante Wagenhalle und ein
Werkstattgebäude bebaut. Zudem sind ein Verwaltungsgebäude, zahlreiche
fliegende Bauten und ebenerdige Stellplätze vorhanden. Beide Grundstücke
sind nahezu vollständig versiegelt.
2. Anlass und Ziel der Planung
Die Gebäudesubstanz weist auf beiden Grundstücken erhebliche funktionale,
bauliche und technische Mängel auf. Bei der Feuerwache 1 ist der bauliche
Zustand teilweise schlecht, Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel
konnten nur teilweise behoben werden, der Energiebedarf ist aufgrund der
wenig effizienten Gebäudehülle sehr hoch und die räumlichen Möglichkeiten
entsprechen nicht mehr den heutigen, betrieblichen Anforderungen. Dies betrifft
insbesondere die Fahrzeuggrößen, Stellplätze, Schwarz-/Weißtrennung, sowie
die Anforderungen an den Ruhebereich. Eine Verbesserung ist im Bestand
nicht umsetzbar. Insgesamt muss der Feuerwehr- und Rettungsdienststandort
auch aktuelle und zu erwartende Mehrbedarfe aufnehmen, die nur durch einen
Neubau abgedeckt werden können.
Auf dem Grundstück von bonnorange bietet die Bestandsbebauung am
Lievelingsweg nicht mehr genügend Fläche für den weiterwachsenden Betrieb.
Des Weiteren sind die Gebäude in die Jahre gekommen und entsprechen in
vielen Bereichen nicht mehr den Anforderungen an einen modernen, sicheren,
funktionalen und zukunftsfähigen Arbeitsplatz. Konkret betrifft das
• die Ausstattung und Anzahl der Verwaltungs-/ Büro-Arbeitsplätze,
• die Ausstattung und Qualität der Sozialräume für die gesamte
Belegschaft (operativ und verwaltend),
• die Abmessungen der Wagenhallen und Abstellflächen für
Nutzfahrzeuge (u. a. wegen der gewachsenen Höhe der Lkw Aufbauten),
• fehlende Parkflächen für Lkws (z. T. temperiert / überdacht / in
Außenaufstellung) und
• die Parksituation für Pkws der Beschäftigten (Parken in zweiter und
dritter Reihe).
Um die Neustrukturierung der Standorte zu ermöglichen, wurde 2021 der
Zielbeschluss (DS-Nr. 210403) gefasst, den Bebauungsplan Nr. 6423-1
aufzustellen, da die Festsetzungen des aktuell geltenden Bebauungsplans Nr.
7523-95 der beabsichtigten Neuentwicklung entgegenstehen. Ziel der Planung
ist es demnach, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für moderne und
zukunftsfähige Gebäude mit zeitgemäßen Arbeitsbedingungen und
Aufenthaltsqualitäten zu ermöglichen und eine Aufwertung des Standortes mit
optimaler Flächenausnutzung sowie Funktionalität zu erreichen. Gleichzeitig
sollen die Energieeffizienz verbessert und erneuerbare Energien sowie
nachhaltige Baumaterialien zur Anpassung an den Klimawandel eingesetzt
werden. Im Anschluss an den Zielbeschluss wurden im weiteren Verfahren
zwei hochbauliche Wettbewerbe ausgelobt, die die Liegenschaften von
Feuerwache und bonnorange separat betrachten. Für das Betriebsgelände von
bonnorange wurde bereits 2024 das Qualifizierungsverfahren ausgelobt und mitSeite 3 von 24
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15 Teilnehmenden durchgeführt. Die Arbeiten wurden zwischen dem
09.01.2025 und dem 24.01.2025 im Stadthaus ausgestellt. Alle Beiträge der
Planungsbüros, die an dem nachfolgend abgeschlossenen Wettbewerb zur
Feuerwache 1 teilgenommen haben, werden zwischen dem 18.06.2025 und
dem 02.07.2025 im Stadthaus ausgestellt. Wenngleich die Wettbewerbe für die
beiden Betriebsgelände getrennt voneinander abgelaufen sind, stehen die
Vorhabenträgerinnen im engen Austausch. Zudem werden im Rahmen der
Gutachten jegliche Belange gemeinsam betrachtet. So wurden bereits ein
gemeinsames Verkehrsgutachten sowie eine Artenschutzprüfung der Stufe 1
erstellt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 6423-1 sollen die planungsrechtlichen
Grundlagen für die städtebauliche Neuordnung und Entwicklung der
Feuerwache 1 sowie von bonnorange geschaffen werden.
3. Planungsrecht
Flächennutzungsplan
Der Planbereich ist im Flächennutzungsplan in seiner gegenwärtig geltenden
Fassung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
Feuerwehr (F) dargestellt. Die westlich anschließende Wohnbebauung ist als
Wohnbaufläche (W) dargestellt. Südlich des Lievelingswegs befindet sich
gewerbliche Baufläche (G). Die geplante Darstellung des Bebauungsplans ist
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Bebauungsplan
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans
Nr. 7523-95 mit Rechtskraft vom 22.02.1969. Dieser setzt ein Baugrundstück
für den Gemeindebedarf („Feuerwache und städtischer Fuhrpark“) mit
Baugrenzen und einer GRZ von 0,6 sowie einer BMZ von 3,5 fest. Es sind im
Baugrundstück für den Gemeindebedarf nur Betriebe und Anlagen zulässig,
deren Geräuscheinwirkungen auf das benachbarte Wohngebiet, gemessen an
der Grundstücksgrenze, die Lautstärke von 50dB (A) am Tage und 35dB (A) in
der Nacht nicht überschreiten. Als Nachtzeit gilt die Zeit zwischen 22:00 und
6:00. Die maximal zulässige Gebäudehöhe liegt bei 74 m ü. NN. Für den
Feuerwehrturm ist keine Höhenbeschränkung festgesetzt. An den Zeisigweg
angrenzend ist eine Fläche für Versorgungsanlagen (Trafostation) sowie eine
Grünfläche (Spielplatz) festgesetzt. Des Weiteren setzt der Bebauungsplan Nr.
7523-95 nördlich des Spielplatzes ein zweites Baufenster und eine Stellplatz-
und Garagenfläche fest.
Planverfahren
Die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7523-95 wird,
entsprechend dem vom Rat am 24.06.2021 gefassten Zielbeschluss (DS-Nr.
210403), in Form der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans (Nr. 6423-1)
durchgeführt. Im Zielbeschluss wurde das Vollverfahren nach §§ 2 BauGB als
Verfahrensart beschlossen. Da der Planbereich mit einer bebaubaren
Grundfläche von ca. 34.000 m² zwischen der in § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB
festgelegten Fläche von 20.000 m² und 70.000 m² liegt und das Vorhaben
keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt,
ist im weiteren Verlauf zu prüfen, ob die Aufstellung des Bebauungsplans nach
§13a BauGB durchgeführt werden kann. Aufgrund der beabsichtigten,Seite 4 von 24
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zulässigen Grundfläche ist die Voraussetzung für das beschleunigte
Verfahren eine Prüfung des Einzelfalls (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden können, sind nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 an der
Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.￿ Die Beteiligung erfolgt im Rahmen
der frühzeitigen Träger- und Ämterbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
4. Planung
Städtebauliches Konzept
Für die beiden Betriebsstätten stehen insbesondere die räumliche
Funktionalität sowie die bauliche Aufwertung im Vordergrund, sodass die
Attraktivität der Arbeitsplätze insgesamt gesteigert wird. Die Betriebsabläufe
sollen effizient und funktional sinnvoll strukturiert werden, sodass lange
Wegeverbindungen – insbesondere im operativen Bereich – verhindert werden
können. Gleichzeitig wünschen sich beide Bauherrinnen eine städtebauliche
Adressbildung durch die neuen Gebäude am Lievelingsweg und die
Neustrukturierungen der Grundstücke, sodass die Standorte aufgewertet und
im städtebaulichen Erscheinungsbild sichtbar werden. Der Fokus soll dabei
insbesondere auf einer innovativen und funktionalen Architektur liegen. Dabei
sollen die Nutzungszwecke der Feuer- und Rettungswache sowie der
bonnorange als städtisches Entsorgungsunternehmen unmittelbar erkennbar
sein. Der aus mehreren Gebäuden bestehende Komplex der Feuerwehr soll
dabei eine ablesbare Einheit bilden. Ziel ist es, die Neubauten mit ihren hohen
Flächenbedarfen nachbarschaftsverträglich unterzubringen. Unter
Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen sollen die
zahlreichen Funktionen und Nutzungsansprüche auf den Grundstücken in
idealer Weise in Einklang gebracht werden. Für die einheitliche städtebauliche
Erscheinung der Neubauten wird entlang des Lievelingswegs eine maximale
Gebäudehöhe von 22 m festgelegt. Die Höhenentwicklung des Feuerwehrturms
ist hiervon ausgenommen. Die Neubauten sollen den
Nachhaltigkeitsansprüchen der Bundesstadt Bonn gerecht werden und an
geeigneten Stellen soll eine Holz- bzw. Holzhybridbauweise angewendet
werden. Modulares Bauen kann für Verwaltungs- wie auch Hallengebäude
berücksichtigt werden, um in Zukunft flexibel auf sich ändernde
Nutzungsansprüche und Flächenbedarfe reagieren zu können.
Freiraum
Für den Hochbauwettbewerb der Feuerwehr galt die Freiraumqualität sowie der
Umgang mit Bestandsgrün als Beurteilungskriterium. Für die
Freiraumgestaltung des Betriebshofs bonnorange sind im Rahmen des
Planungswettbewerbs verschiedene Planungsempfehlungen hinsichtlich der
Freiraumgestaltung definiert worden. Es sollen schattenspendende Elemente
sowie schnell wachsende, an den Klimawandel angepasste Baumarten mit
hoher Verschattungsleistung integriert werden. Weiterführend soll das Anlegen
von Wasserelementen (zur Nutzung der Verdunstungskälte), Sitzmöglichkeiten
und Ruhezonen in Schattenbereichen bedacht werden, um eine hohe
Aufenthaltsqualität auch bei sommerlichen Temperaturextremen zu erreichen.
Insbesondere aufgrund der für die Betriebsfähigkeit benötigten Versiegelung
sind diese Aspekte für die Freiraumgestaltung zu berücksichtigen und die
Versiegelung von Flächen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Im WettbewerbSeite 5 von 24
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von bonnorange ist die Planung der Grün- und Freiflächen auf dem Grundstück
nicht Bestandteil der Wettbewerbsbeurteilung, jedoch wird neben den zuvor
genannten Planungsempfehlungen durch die Bauherrin die spätere naturnahe
Gestaltung der Grünflächen im Sinne der Biodiversität angestrebt. Die drei
Entwürfe der Preisträgerinnen sehen die Aufwertung der vorhandenen
Grünstrukturen vor, sodass sie den Mitarbeitenden als Aufenthaltsflächen und
Ruhezonen zur Verfügung stehen. Insbesondere zum Lievelingsweg sollen
qualitativ hochwertige Grünräume geschaffen werden.
5. Verkehr und Erschließung
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der Standort ist gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. In ca. 600
m Entfernung befindet sich die Haltestelle Propsthof Nord mit den
Straßenbahnlinien 16 und 63 in Richtung Bonn Hauptbahnhof/Bad Godesberg
sowie in Richtung Tannenbusch/Köln. Die Buslinien 602 (Tannenbusch -
Venusberg) und 633 (Endenich - Ramersdorf) verkehren in unmittelbarer Nähe
zum Plangebiet an der Haltestelle Zeisigweg.
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Die Erschließung des Gebietes mit dem Auto erfolgt über die gemeinsame,
zentrale Einfahrt vom Lievelingsweg, die sich im Kreuzungsbereich mit der
Bornheimer Straße befindet. Der Verkehr an der Kreuzung wird durch eine
Ampelanlage geregelt. Für die künftige Planung sollen die beiden Grundstücke
weiterhin über den Lievelingsweg erschlossen werden. Die Anfahrt ist über die
Bornheimer Straße von Süden kommend oder den Lievelingsweg aus
westlicher Richtung (Tannenbusch) sowie östlicher Richtung (Potsdamer Platz)
möglich.
Rad- und Fußwegeverbindung
Das Gelände ist sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr erschlossen.
Hier erfolgt der Zugang auf das Gelände ebenfalls über die Ampelkreuzung
Lievelingsweg/ Bornheimer Straße. Ausgehend vom Potsdamer Platz wird der
Radverkehr aufgrund der Autobahnabfahrt (A555) auf der gegenüberliegenden
Straßenseite geführt. Um von dort auf die Grundstücke der Feuerwache 1 und
von bonnorange zu kommen, muss zuerst die Bornheimer Straße gequert
werden.
Innere Erschließung und ruhender Verkehr
Probleme der bisherigen inneren Erschließung liegen in der kaum eindeutigen
Wegeführung, Konflikten zwischen privatem Pkw-Verkehr und Betriebsverkehr
sowie in der Parkplatzsituation. Aufgrund der Arbeitszeiten reist der Großteil an
Mitarbeitenden mit dem eigenen Pkw an. Bisher sind private Pkws auf beiden
Geländen oberirdisch untergebracht. Neben einer geringen Anzahl an
Parkplätzen für Besuchende, gibt es für die Auffahrt auf das jeweilige Gelände
Zugangsbeschränkungen durch eine Pforte. Aufgrund der Tatsache, dass eine
große Anzahl an Feuerwehrfahrzeugen auf dem Grundstück der Feuerwache 1
in Fahrzeughallen untergebracht werden muss, sollen die Pkw-Stellplätze der
Mitarbeitenden zusammen mit den Reservefahrzeugen des RettungsdienstesSeite 6 von 24
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und weiteren kleineren Feuerwehrfahrzeugen in einer Tiefgarage untergebracht
werden. Die Parkplätze für die Besuchenden können künftig ebenfalls dort
untergebracht werden. Die Anordnung sollte jedoch vorzugsweise im
Außenbereich erfolgen. Mangels ausreichender oberirdischer
Grundstücksfläche ist von der Umsetzung der Kfz-Stellplätze in einer
Tiefgarage auf dem Grundstück der Feuerwehr auszugehen. Die Zu- und
Ausfahrt der Stellplätze sollte nach Möglichkeit ohne Querung des Alarmhofs
erfolgen. Zweiradstellplätze werden ebenfalls bereitgestellt. Die Entwürfe der
Preisträgerinnen des Wettbewerbs für die Fläche von bonnorange sehen für die
Unterbringung des ruhenden Verkehrs Parkhäuser vor, die teilweise mit der
Wagenhalle kombiniert werden.
Ver- und Entsorgung
Im Wesentlichen erfolgt die technische Ver- und Entsorgung des Grundstücks
derzeit über das Grundstück der Feuerwehr. Davon ausgenommen ist die
Entwässerung. In etwa 10 m Tiefe verläuft auf dem Grundstück von
bonnorange ein Hauptsammelkanal, der nur unter Auflagen des
Tiefbauamtes reversibel und nur mit Zustimmung des Tiefbauamtes überbaut
werden darf. Die Ausführung und Anordnung der Gebäude sind in der Planung
besonderes in Hinblick auf ihre Resilienz gegen Schadenereignisse zu
beachten. In diesem Zusammenhang sind unter anderem die folgenden
Aspekte relevant:
• Ersatzstromversorgung
• Ggf. Ersatzwärmeversorgung
• Sicherheit bei Starkregenereignissen/Hochwasser (insb. die Anordnung von
technisch sensiblen Bereichen in Obergeschossen)
• Redundante Anbindung an Kommunikationsnetze
Auf dem Grundstück befinden sich auch Kanalschächte. Alle Kanalschächte auf
dem Grundstück müssen anfahrbar sein, die Zuwegung verläuft allerdings nicht
zwangsläufig über der Kanaltrasse, die Zuwegung muss mindestens 3,50 m
breit, 4,50 m hoch und für 40 t – Fahrzeuge geeignet sein (längstes Fahrzeug
trägt die Bezeichnung Canalmaster F 140KWA A Prof. mit dem Fahrgestell
Actros 2548 L 8x2/6 VLA ENA). Weiterhin muss eine Aufstellfläche um den
Schacht herum frei gehalten werden. Dies betrifft auf dem Grundstück der
Feuerwehr nur den Zugangsschacht an der Nordgrenze des Grundstücks. An
den Knickpunkten des Kanals werden jeweils Abwässer der beiden Gelände in
diesen Hauptkanal eingeleitet.
Wasserversorgung
Auf dem Grundstück der Feuerwehr liegt eine DN500 Frischwasserleitung.
Diese Frischwasserleitung verläuft vom Lievelingsweg im Süden des
Plangrundstückes in nördlicher Richtung bis über die Grundstücksgrenze
hinaus über die Nachbargrundstücke (Flurstücke 228, 612). Im nördlichen Teil
des Grundstücks der Feuerwehr quert die Frischwasserleitung wieder das
Grundstück, ehe sie in Richtung Bundesautobahn 555 abknickt. Am
Lievelingsweg quert die Leitung das Untergeschoss des Bestandsgebäudes.
Für die Planung ist davon auszugehen, dass diese überörtliche
Frischwasserleitung verlegt oder erneuert und so überbaut werden kann, dass
im Havariefall eine Beeinträchtigung des Feuerwehrgebäudes nicht eintritt.Seite 7 von 24
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Vorstellbar ist eine Trassenführung unter einer neuen Nord-Süd-
Verkehrserschließung auf dem Grundstück, parallel zur Grundstücksgrenze von
bonnorange.
Entwässerung / Kanal
Die Entwässerung auf der Seite der Feuerwehr erfolgt mit Ausnahme des
westlichen Hofbereichs zwischen Leitstelle und Bestandsgebäude Richtung
Osten. Das Abwasser wird hier an zwei Stellen auf dem Grundstück von
bonnorange in den tieferliegenden Sammelkanal eingeführt. Ab dem Zugang
des Geländes von bonnorange erfolgt der Anschluss an den Hauptkanal im
Lievelingsweg.
Energieversorgung
Die bonnorange plant eine nachhaltige Energieversorgung mit
alternativen/regenerativen Energien (ggf. mit Wärmepumpen). Fernwärme ist
lediglich als Notversorgung geplant. Über die Energieversorgung der
Feuerwache 1 wird im weiteren Verlauf der Planung entschieden.
Kommunikationstechnik
Es sind zahlreiche Kommunikations-Leitungswege (Glasfaser und Kupfer)
unterschiedlicher Provider vorhanden. Deren Weiternutzung ist, auch während
der Bauphase, essenziell für den Betrieb der Feuer- und Rettungswache. Die
Leitungen dürfen dementsprechend nicht beeinträchtigt werden.
6. Auswirkungen der Planung
Schutzgut Mensch
Planungsrechtlich ist sicherzustellen, dass gesunde Arbeitsverhältnisse im
Plangebiet gewährleistet werden können und vom Vorhaben ausgehend keine
erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Umfeld zu erwarten sind.
Verkehr
Damit die verkehrlichen Auswirkungen der Planung abzuschätzen sind, ist ein
Verkehrsgutachten durch das Gutachterbüro Verkehrskonzept GbR erstellt
worden.￿ Die Prognose des Gutachtens nimmt an, dass sich das zukünftige
Verkehrsaufkommen in der Zufahrt entsprechend dem Beschäftigtenwachstum
ebenfalls um 34% erhöht und die Verteilung der zusätzlichen Verkehre in einer
ähnlichen Weise wie heute erfolgt. In diesem Fall ist keine Veränderung der
Verkehrsqualität zu den morgendlichen Spitzenzeiten zu erwarten. Auch in der
nachmittäglichen Spitzenstunde zwischen 16:30 bis 17:30 Uhr ergeben sich
nach Verkehrsprognose keine Veränderungen in den verkehrlichen
Qualitätsstufen. In den Berechnungen lässt sich nicht abbilden, welche Folgen
der bestehende Rückstau vom Potsdamer Platz auf den zusätzlichen Verkehr
aus der Zufahrt Feuerwehr/bonnorange hat. Bereits heute können zu den
Spitzenzeiten nicht alle abbiegenden Verkehre einer Phase in den
Straßenabschnitt, insbesondere den linken Fahrstreifen einbiegen. Vorteilhaft
ist allerdings, dass die Spitzen des zusätzlichen Verkehrs durch die
Erweiterungen von Feuerwehr und bonnorange außerhalb der SpitzenzeitenSeite 8 von 24
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am Knotenpunkt liegen und nur eher untergeordnete Verkehrsströme betroffen
sind. Insbesondere aufgrund von Sonderfällen (Einsätze, Winterdienst,
Arbeitszeiten) ist in der Realität eine deutlich höhere Pkw-Nutzung zu erwarten,
als Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn erforderlich
sind. Es ist von mindestens 60% Pkw-Nutzung bei der Feuerwehr und 40% bei
bonnorange auszugehen, was einen Bedarf von 115 Stellplätzen bei der
Feuerwehr und 179 bei bonnorange entsprechen würde. Um nachhaltigere
Mobilitätslösungen zu begünstigen, bedarf es einer entsprechenden Förderung
zur nachhaltigen Verkehrsmittelwahl durch die beiden Arbeitgeber. Die
bestehende Zufahrt zu bonnorange muss in der Form erhalten bleiben, dass sie
von Lastzügen als Ein- und Ausfahrt genutzt werden kann. Die Anbindung der
Ein- und Ausfahrten als vierter Arm des Knotenpunkts
Lievelingsweg/Bornheimer Straße ermöglicht sowohl eine leistungsfähige
Erreichbarkeit als auch eine leistungsfähige Ausfahrt aus allen bzw. in alle
Richtungen. Eine Alarmausfahrt direkt auf den Knotenpunkt ermöglicht eine von
Rückstau unabhängige Ausfahrt, auch ohne aufwändige signaltechnische
Eingriffe. Die heute meistpraktizierte Alarmausfahrt ohne Eingriff in die
Signalsteuerung muss ohne Behinderungen durch Rückstaus an der
Lichtsignalanlage weiterhin möglich sein. Die Autobahn GmbH fordert eine
dauerhafte Zufahrt zum Autobahnkreuz über das Gelände der Feuerwehr oder
bonnorange, um erforderliche Wartungsarbeiten durchzuführen.￿
Schall
Im weiteren Verfahren wird ein Schallgutachten erstellt. Dieses soll
untersuchen, inwiefern auf Schall bezogene Auswirkungen zu erwarten und
durch mögliche Maßnahmen zu vermeiden sind.
Schutzgut Boden
Auf dem Grundstück befindet sich eine Altablagerung, die im Altlastenkataster
der Bundesstadt Bonn unter dem Zeichen AA 7422-013 geführt wird. Im
weiteren Verlauf der Planung sind hier nutzungs- und planungsbezogene
Altlastenuntersuchungen vorzunehmen. Der Altstandort mit dem Zeichen AS
7422-117 befindet sich ebenfalls auf dem Grundstück und wird im
Altlastenkataster als saniert geführt. Ein Hinweis auf eine
Kampfmitteluntersuchung ist in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Schutzgut Wasser
Das Plangebiet liegt nicht in Hochwasserschutz- oder Risikogebieten.
Bezüglich Starkregenereignissen ist bei einem extremen Starkregenereignis für
einen Teilbereich des Plangebietes einem Wasserstand von 0,1 - 0,3 m zu
rechnen, sofern keine Maßnahmen getroffen werden.
Schutzgut Klima/Luft
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS-Nr.190114) welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat derSeite 9 von 24
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Bundesstadt Bonn beschlossen. Im Dezember 2023 beschloss der Rat zudem
den Zielbeschluss zur Klimaanpassung (DS-Nr. 231893), mit dem die Stadt
Bonn eine Verstärkung der Aktivitäten in der Klimaanpassung anstrebt. Art und
Umfang der zusätzlichen Anpassungsaktivitäten im Rahmen des kommunalen
Handlungsspielraums, sollen sich im Wesentlichen an nachfolgenden
Zielsetzungen orientieren:
• Hitzevorsorge – möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der
Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der
thermischen Belastungsschwerpunkte.
• Trockenheitsvorsorge – Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs und
Erhöhung des Anteils der dezentralen Nutzung des anfallenden
Regenwassers.
• Starkregenvorsorge – Reduktion potenzieller Risikofaktoren, um Schäden
durch Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu minimieren.
• Verbesserung der Überflutungssituation durch Maßnahmenumsetzung und
Schutz des aktuellen Überflutungsszenarios gegen Verschlechterung der
Situation.
• Vulnerabilität – Reduktion der Hitzeexposition mittels verhaltens- und
verhältnispräventiver Maßnahmen, um hitzebedingte Erkrankungen und
Todesfälle zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Bebauungsplanverfahren
Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung,
nachhaltiges Bauen) und Klimaanpassung (z. B. Optimierung der Durchlüftung,
Gebäudebegrünung) formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung
leisten. Nach Planungshinweiskarte 2023 ergibt sich eine stadtklimatische
Handlungspriorität, sodass Maßnahmen zur Verbesserung der klimatischen
Situation bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen möglichst
proaktiv umzusetzen sind. Maßnahmen zur Verbesserung bzw. zum
Entgegenwirken der o. g. thermischen Situation sind beispielsweise:
• Möglichst Begrünung fensterloser Fassaden, helle Gestaltung der nicht
begrünten Fassadenflächen
• Mind. extensive Dachbegrünung von Flachdächern
• Anlage von Grünflächen mit integrierten unversiegelten Wegen
• Überdeckung von Tiefgaragen mit Erdreich und Anlage als Grünflächen
• Erhalt und Neupflanzung von Bäumen (auch als Ersatzpflanzungen)
optimalerweise mit natürlichem Bodenanschluss
• Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Geh- und Radwege
• Flächensparendes Bauen, um den Anteil unversiegelter Fläche zu erhöhen
• Schaffung kühler / verschatteter Außenbereiche
• Regenwasserversickerung, -speicherung und -verdunstung im Sinne
des Schwammstadt-Prinzips
Im weiteren Verlauf wird ein Klimagutachten erarbeitet. Auf Grundlage dessen
wird konkretisiert, welche stadtklimatischen Effekte von dem geplanten
Vorhaben ausgehen werden und welche Maßnahmen sich eignen und ergriffen
werden sollten, um negative Effekte wie zunehmende thermische Belastung
oder die Beeinträchtigung der Durchlüftung abzumildern. Auf Grundlage derSeite 10 von 24
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gutachterlichen Einschätzung wird im weiteren Verfahren geprüft, wie die
empfohlenen Maßnahmen bei der Umsetzung des Vorhabens
planungsrechtlich festgesetzt werden können. Bereits im derzeitigem
Planungsstand werden Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas
berücksichtigt bzw. vorausgesetzt. Hierzu gehören insbesondere Dach- und
Fassadenbegrünung.
Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ￿
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Belange des Artenschutzes
gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen und zu
bewerten. Es ist zu prüfen, ob eine Verletzung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG zu erwarten ist (Stufe I: Vorprüfung).
Das Plangebiet ist fast vollständig bebaut bzw. versiegelt. Es gibt im
Planbereich keine gesetzlich geschützten Biotope. Die artenschutzrechtliche
Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Verletzungen der
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, Nrn. 1-3
BNatSchG (Zugriffsverbote) in Folge des geplanten Um- und Neubaus unter
Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten sind, sodass keine
vertiefende Prüfung (Stufe II) notwendig ist.
Artenschutz￿
Im Fall des vorliegenden Planungsvorhabens liegt kann nach der
Artenschutzprüfung (Stufe I) kein ein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs.
1 BNatSchG vor mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Niststätten planungsrelevanter Vogelarten in oder an den Bestandsgebäuden
sind nach fachlicher Einschätzung ebenfalls nicht zu erwarten. Fortpflanzungs-
und Ruhestätten von geschützten Amphibien- und Reptilienarten werden
aufgrund der fehlenden Lebensräume im Gelände ausgeschlossen. Es liegen
keine Hinweise auf eine Nutzung der Gebäude durch Fledermäuse vor. Bei den
Neubauten ist laut Artenschutzprüfung zur Minderung des Vogelschlagrisikos
auf die Verwendung transparenter und großflächiger Glasfassaden sowie
spiegelnder Flächen an den Fassaden zu verzichten.￿
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Es ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens keine Abwertung des
Landschafts-/Ortsbildes zu erwarten. Durch die Qualifizierungsverfahren wird
im besonderen Maße bewertet, wie sich die Neubebauung städtebaulich in die
Umgebung einfügt.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 BNatSchG sind historische Kulturlandschaften und -
landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von
besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder
schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, zu erhalten. Konkrete
Hinweise auf die Existenz von Denkmälern liegen für das Plangebiet nicht vor.
Bedenken bestehen deshalb aus denkmalpflegerischer Sicht nicht.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner NachhaltigkeitsstrategieSeite 11 von 24
Seite 12
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr: 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz
und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich
Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger
Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501).
Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit liegt noch kein städtebauliches Konzept vor. Im
Nachhaltigkeitscheck wurde das Vorhaben entsprechend detaillierter bewertet
(siehe Anlage).
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das
beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie.
Anlage/n
1 Übersichtsplan Nr. 6423-1 (öffentlich)
2 Bebauungsplan Nr. 6423-1 - Beteiligungsplakat (öffentlich)
3 Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 6423-1 (öffentlich)
4 Checkliste für Nachhaltige Planung (öffentlich)Seite 12 von 24
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Bundesstadt Bonn – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Bebauungsplan Nr. 6423-1 „Feuerwache und bonnorange“ Stadtbezirk Bonn
Bundesstadt Bonn – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Bebauungsplan Nr. 6423-1 „Feuerwache und bonnorange“ Stadtbezirk Bonn
Projekt Feuerwache I
Alternative 1
Projekt bonnorange AöR
Perspektive
Perspektive
Perspektive
Lageplan
Lageplan
Lageplan
fischerarchitekten Partnerschaft mbH / Aachen
Alternative 2
Architekten Venus GmbH 7 Hamburg
Alternative 3
sgp Hachtel Bauer GmbH / Bonn
- RIEHLE KOETH GmbH+Co.KG, Stuttgart
- Intecplan, Integrierte Technische Planung GmbH, Düsseldorf
- BPR Ingenieure GmbH & Co.KG, Köln
RIEHLE KOETH GmbH+Co.KG, Stuttgart
mit
- Intecplan, Integrierte Technische Planung GmbH, Düsseldorf
(Technische Gebäudeausrücstung AG 3-5)
- BPR Ingenieure GmbH & Co.KG, Köln (Verkehrsplanung)
Petra Denny
Amtsleiterin Stadtplanungsamt
Lageplan
Perspektive
atmosphärische Darstellung „Lievelingsweg“
atmosphärische Darstellung „Hof “Seite 14 von 24
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Zur Frühzeitigen Beteiligung
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 2
Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben
ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus
Voruntersuchung)?
Keine Veränderung der Verkehrsqualität zu den morgendlichen und
nachmittäglichen Spitzenzeiten zu erwarten
Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit
Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der
Verkehrsvermeidung aus?
An der Brühler Straße befindet sich in fußläufiger Erreichbarkeit ein
Nahversorger.
Wie stellen sich die Grundstrukturen des
Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste
Maßnahmen benannt werden?
Im Rahmen der Neuplanung sollen durch neue und strukturierte
Wegeführungen die Betriebsverkehre optimiert und Konfliktpotenziale
minimiert werden. Konflikte zwischen ruhendem Verkehr und Betriebsverkehr
sollen durch neu angeordnete Unterbringung (z.B. durch Tiefgarage bzw.
Parkhaus) des ruhenden Verkehrs minimiert werden.
Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der
Erschließung durch den Umweltverbund geplant?
(Verkehrliche Ersteinschätzung)
Bereitstellung ausreichender Anzahl an Fahrradstellplätzen
Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Der Standort ist gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. In ca. 600 m
Entfernung befindet sich die Haltestelle Propsthof Nord mit den
Straßenbahnlinien 16 und 63 in Richtung Bonn Hauptbahnhof/Bad Godesberg
sowie in Richtung Tannenbusch/Köln. Die Buslinien 602 (Tannenbusch -
Venusberg) und 633 (Endenich - Ramersdorf) verkehren in unmittelbarer Nähe
zum Plangebiet an der Haltestelle Zeisigweg.
Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Ob und in welchem Umfang eine Verbesserung der Fußwegeinfrastruktur
möglich ist, wird im weiteren Verfahren auch nach den Wettbewerbsergebnissen
geprüft. Die Lage am Potsdamer Platz und der direkten Auffahrt zur Autobahn
beschränkt jedoch die Möglichkeiten der Attraktivierung in Richtung Osten.
Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier
notwendig/verbesserungsbedürftig?
Innerhalb des Plangebiets wird der Radverkehr aufgrund der Anforderungen an
die Verkehrswege (Befahrbarkeit mit Entsorgungsfahrzeugen, Rettungswagen,
Lastzügen etc.) auf beiden Grundtsücken möglichst am Eingang zentral
untergebracht. Eine Verbesserung der Radwege innerhalb des Plangebiets ist
daher nicht umsetzbar.
Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl –
Mobilstationen im Umfeld vorhanden?
Keine Mobilstation in unmittelbarer Nähe
Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des
Plangebietes den Umweltverbund gut ?
Nein, es steht die Funktionalität der Betriebsabläufe im Vordergrund
Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des
Umweltverbundes möglich?
Teilweise ist nach dem Verkehrsgutachten eine Verbesserung des Modal-Splits
möglich.
Werden E-Ladestationen im öffentlichen Bereich/
öffentlichen Straßenraum vorgesehen?
Nein. Die nächste E-Ladestation befindet sich am Potsdamer Platz 7 (zwei
Ladestationen)
Ist dem Vorhabenträger bekannt, dass E-Ladesäulen
auf privaten Flächen vorzuhalten sind?
Ja. Die Errichtung von E-Ladesäulen ist in den Auslobungen der
Wettbewerbsverfahren gefordert worden.
Bebauungsplan Nr. 6423-1"Feuerwache 1 und bonnorange"
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch
Neustrukturierung und Neubau von Feuerwache 1 und bonnorange
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 24
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer
Fläche durch die Planung voraussichtlich eher
verbessert oder verschlechtert? Gibt es
Optimierungspotenziale?
Durch Dach- und Fassadenbegrünungen ist eine Verbesserung der
mikroklimatischen Situation zu erwarten. Optimierungspotenziale liegen in der
bestmöglichen Nutzung von potenziell verfügbaren Freiflächen
Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag,
Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu
bebauenden Gebiet?
Das Plangebiet ist überwiegend versiegelt und an den öffentlichen
Mischwasserkanal angeschlossen, dennoch gibt es Bestrebungen die
Dachflächen, sofern möglich, als Gründächer herzustellen.
Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt
durch das Vorhaben verschlechtert wird?
Nein
Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die
Anforderungen an gesunde Wohn-und
Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen
Hitzeperioden?
Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sollen zur Verbesserung des
Mikroklimas beitragen. Zudem sind für die Aufenthaltsqualität Grünflächen
vorgesehen.
Wie berücksicht der Planvorentwurf die Aspekte der
Trockenheitsvorsorge/Schwammstadt?
Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sollen zur Verbesserung des
Oberflächenabflusses beitragen.
Ist eine Nutzung durch vulnerable
Bevölkerungsgruppen angedacht?
Nein
Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor
klimatischen Belastungen berücksichtigt worden?
Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim
städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden?
Das Plangebiet ist überwiegend eben.
Wasserwirtschaftliche
Potentialanalyse
Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung
geplant?
Es ist vorgesehen Regenwasser, auf geeigneten Dachflächen zurückzuhalten.
Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Nein, eine Versickerungspflicht besteht nicht.
Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ -
rückhalt?
Nur sehr eingeschränkt. Die Befahrbarkeit durch Lastkraftfahrzeuge muss
gegeben sein. Auf geeigneten Dachflächen ist die Rückhaltung von Regenwasser
vorgesehen.
Wie können Maßnahmen zur dezentralen
Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt
in der Fläche nach dem
Schwammstadtprinzip/wassersensible
Stadtentwicklung umgesetzt werden?
Dach- und Fassadenbegrünungen, Minimierung von weiterer
Versiegelungsfläche.
Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die
Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten,
Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten
städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden
kann)
Ja, es befinden sich Altstandorte innerhalb des Plangebiets. Dies ist im weiteren
Verfahren zu prüfen.
Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt
gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche
eingehalten werden?
Entfällt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 17 von 24
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wasserwirtschaftliche
Bedarfsanalyse
Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll
ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser
genutzt werden?
Es wird überprüft, ob die Nutzung von Niederschlagswasser möglich ist.
Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an
Ergebnisse des Überflutungsnachweises?
Ist im weiteren Verfahren zu beachten.
Wie gestaltet sich die Schaffung von
Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für
Niederschlagswasser?
Speicherung von Niederschlagswasser durch Dach- und Fassadenbegrünung
Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig
und möglich?
Dies muss noch gutachterlich geprüft werden.
Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Nein
Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für
angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das
Verschlechterungsgebot beachtet?
Nein, Verschlechterungen bzw. Nac hteile sind nicht zu erwarten.
Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/-
speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die
Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der
jeweiligen Fläche identifiziert worden?
Zum Einen soll das anfallende Regenwasser auf dgeeigneten Dachflächen
zurückgehaten werden. Zum Anderen wird geprüft, ob das anfallende
Dachflächenwasser auch in einer großen gemeinsam betriebenen und
genutzten Zisterne von Feuerwache und bonnorange
zum Waschen der Fahrzeuge genutzt und gespeichert werden kann.
Längerfristig könnte eine einfache Zugänglichkeit und Betankung von
Zisternenfahrzeugen für die Berieselung von städtischen Grünanlagen von
Nutzen sein.
Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung
genutzt werden?
Tendenziell können aufgrund der Grundversorgung keine Notwasserwege auf
den Grundstücken zur Verfügung gestellt werden.
Wasserwirtschaftliche
Maßnahmen/Umsetzung
Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um
die Folgen des Klimawandels zu reduzieren?
Nutzung von Niederschlagswasser für Bewässerung und das Waschen von
Fahrzeugen (siehe oben).
Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen
Maßnahmen?
Noch nicht abzuschätzen
Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags
durch Gründächer machbar?
Ja, ist auf geeigneten Flächen vorgesehen.
Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich?
Aktuell keine Einschätzung möglich
Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische
Mittel erlebbar gemacht werden?
Ggf. ist eine Nutzbarkeit/Erlebbarkeit des Niederschlagswasser möglich
(abhängig von Zisternenkonstruktion)
Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines
solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude
überprüft?
Es wird im weiteren Verfahren sowohl ein Klimagutachten sowie ein
Energiekonzept erstellt.
Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur
Nutzung für Photovoltaik vorgesehen?
Ja
Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Energieeffizienzhausstandard 40
Welche Energieversorgungsvarianten werden
betrachtet?
Die bonnorange plant eine nachhaltige Energieversorgung mit
alternativen/regenerativen Energien (ggf. mit Wärmepumpen). Fernwärme ist
lediglich als Notversorgung geplant. Über die Energieversorgung der Feuerwache
1 wird nach Durchführung des hochbaulichen Wettbewerbs entschieden.
Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder
Nahwärmeversorgung erfolgt? Siehe vorherige Frage
Welche Bauart ist vorgesehen? An geeigneten Stellen soll Holz-/Holz-Hybridbauweise umgesetzt werden.
Aufgrund von Sicherheitsanforderungen kann diese Bauweise jedoch nicht bei
allen Gebäuden umgesetzt werden.
Werden klimaschonende Baumaterialien vorgesehen? Ja
Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? DGNB Gold
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 18 von 24
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 19 von 24
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden Rechnung getragen werden?
Zusätzliche Versiegelung minimieren. Flächen optimiert nutzen.
Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer
behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte
im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt)
GRZ von 0,8 vorgesehen. Das Gebiet ist nach seinem Maß der baulichen Nutzung
am ehesten einem Gewerbegebiet zuzuordnen. Die Grenzwerte des § 19
BauNVO werden berücksichtigt.
Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten
erstellt?
Nein
Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im
Kernbereich Rechnung getragen?
Nein
Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/
Konversionsfläche/umgenutzter Fläche?
Ergibt sich im weiteren Verfahren
Werden Flächen aus der baulichen Nutzung
herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt?
Ergibt sich im weiteren Verfahren
Werden Flächen gezielt freigehalten? Ja.
Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen
und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe,
Infrastruktureinrichtungen etc.)?
Ja.
Wurden besondere Wohnformen beachtet? Nicht zutreffend
Freiraum und
Grünkonzeption:
Werden die bestehenden und geplanten
Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt?
Ja, es sind aktuell keine Freiraumqualitäten vorhanden.
Werden private Grünräume auch zum Nutzen der
Allgemeinheit geschaffen?
Nein
Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge des
Vorhabens im Quartier aufgewertet werden?
Ja, die vorhandenen Freiräume sollen aufgewertet und einer attraktiven
Nutzbarkeit zugeführt werden
Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Dach- und Fassadenbegrünung
Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende
Quartier?
Nein
Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Nein, es sind keine Sturkturen vorhanden.
Können bestehende Freiraumstrukturen durch
Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden?
Ja für die Beschäftigten im Gebiet.
Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Begrünung von Aufenthaltsmöglichkeiten für Mitarbeitende
Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter
Grünstrukturen/Grünausstattung aus?
Düne Tannenbusch in ca 1 km fußläufiger Entfernung
Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen
Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus?
Ergibt sich im weiteren Verfahren
Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Ja
Werden die Aspekte der
Niederschlagswasserversickerung, naturnahen,
biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung
(Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz),
Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten,
Entsiegelung ausreichend beachtet?
Ergibt sich im weiteren Verfahren
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 20 von 24
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu
erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein
können?
Nein
Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur
Weiterentwicklung und zur Vernetzung der
biologischen Vielfalt aus?
Dach- und Fassadenbegrünung
Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen
Vorprüfung (ASP Stufe I) vor?
Ja
Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass
Verletzungen artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3
BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden
können?
Nein
Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für
Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich?
Nein
Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Nein
Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer
Überplanung betroffen?
Die Grünstrukturen sollen im Wesentlichen erhalten bleiben, da sie
insbesondere in den Randbereichen des Plangebiets vorhanden sind. Die
tatsächliche Hochbauplanung ist noch nicht abgeschlossen, sodass konkrete
Aussagen hierzu im weiteren Verfahren getroffen werden können.
Konnte die Planung / das Vorhaben hinsichtlich des
Baumerhalts optimiert werden?
Ja, die Baumstandorte sollen möglichst erhalten bleiben.
Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher,
Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung
beseitigt werden?
Ist im weiteren Verfahren abzustimmen
Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens
satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden?
Dies kann zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden.
Sollten satzungsgeschützte Bäume entfallen, werden sie entsprechend der
Baumschutzsatzung ersetzt.
Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts
im Baufeld gefällt werden?
Ist im weiteren Verfahren abzustimmen
Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im
Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche
während der Bauphase gefällt werden?
Ist im weiteren Verfahren abzustimmen
Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur
Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten
beauftragt?
Durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün wurde eine Liste der Baumstandorte
erstellt.
Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Ist im weiteren Verfahren abzustimmen
Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes
direkt oder indirekt (Baudenkmale und
Umgebungsschutz, Bodendenkmale und
Denkmalbereiche) betroffen?
Nein
Baudenkmale
Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die
Neubauvorhaben aufweisen, damit die
Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden?
Nicht zutreffend
Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus
ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben,
zu erhalten bzw. adäquat zu
ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt
Kunststoff, mineralische Anstriche,
natürliche/recycelbare Dämmstoffe)?
Nicht zutreffend
Kann das Planungsziel erneuerbare
Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil
(Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden-
/Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen
(Neu)Bauelementen wie z.B.
Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um
Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu
verhindern?
Nicht zutreffend
Bodendenkmale Es sind keine Bodendenkmale bekannt
Kann eine archäologische Fläche ungestört
erhalten werden? Falls nicht:
Nicht zutreffend
Wie können Funde im Entwicklungsgebiet
aufbereitet und präsentiert werden?
Nicht zutreffend
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 21 von 24
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 24
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? Sowohl für die Feuerwache 1 als auch für bonnorange wird mit einem Zuwachs
der Mitarbeitenden gerechnet. Insgesamt werden zukünftig am Standort
Lievelingsweg voraussichtlich 653 Beschäftigte anwesend sein (gegenüber 487
Beschäftigten heute). Dies entpsricht einer Steigerung von 34%.
Werden Arbeitsplätze gefährdet? Nein
Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende
zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege,
KFZ)?
Gute ÖPNV-Anbindung durch Bus und Bahn. Es sind Rad- und KFZ-Stellplätze
vorgesehen. Zudem wird ein Mobilitätskonzept erstellt, um wirksame
betriebliche Mobilitätsmaßnahmen umzusetzen.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen
konkretisiert?
Betriebshof bonnorange
Sind Unternehmen betroffen? bonnorange AöR
Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen
B-Plan im Bestand gefährdet?
Nein
Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines
Gewerbegebietes?
Nein
Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung)
von Gewerbebetrieben?
Die Erschließung erfolgt voraussichtlich über die aktuelle Ampelkreuzung am
Lievelingsweg
Haben Festsetzungen der Verkehrsführung
Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es
insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe?
Im Bebauungsplan wird keine Verkehrsführung festgesetzt
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 24
Zur Frühzeitigen Beteiligung
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien,
junge, alte, behinderte Menschen …)?
Ja, für alle Bevölkerungsgruppen. Die Gleichstellungsbeauftrage der bonnorange
ist in die Planung der Maßnahme der bonnorange eingebunden.
Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend
Spielmöglichkeiten gestaltet werden?
Nicht zutreffend
Werden Angebote bewegungsaktivierender
Infrastruktur geschaffen?
Nein
Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen
Raums statt?
Nein
Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft
und der städtischen Gleichstellungsstelle an der
Planung statt?
Die Gleichstellungsstelle hat Fehlanzeige gemeldet.
Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen /
Identität des Ortes ein?
Das Vorhaben fügt sich städtebaulich in die Umgebung ein
In welcher Art und Weise werden bestehende /
benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften
tangiert?
Funktionsfähigkeit der Feuerwehr und Abfallentsorgung betrifft das gesamte
Stadtgebiet; Leitstelle(FW) mit überregionaler Bedeutung
Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums
stattfinden?
Nicht zutreffend
Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein?
(Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das
Vorhaben dann noch sozialverträglich?
Nicht zutreffend
Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als
Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)?
Nicht zutreffend
Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen
(Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)?
Nicht zutreffend
Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative
Wohnformen?
Nicht zutreffend
Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu
Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter
Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch
Miet-Einfamilienhäuser und klassischen
Mietwohnungsbau)?
Nicht zutreffend
Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Nicht zutreffend
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne der
BNHS Stufe II
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 24

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 03:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de