253175 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1 "Feuerwache 1 und bonnorange" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch
Kerndaten
- Nummer
- 253175
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Stadthaus
- Lievelingsweg
- Bornheimer Straße
- Potsdamer Platz
- Zeisigweg
- F
- Bonn Hauptbahnhof
- Brühler Straße
- Tannenbusch
- Venusberg
- Endenich
- Ramersdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253175 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1 "Feuerwache 1 und bonnorange" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung Beschlussvorschlag 1. Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1 "Feuerwache 1 und bonnorange" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch für die bauliche Erneuerung und Neustrukturierung der Betriebshöfe ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus sowie online (www.bonn-macht-mit.de). Um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Jahr noch durchführen zu können, wird der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen gebeten die Beschlussvorlage am 08.07.2025 vorbehaltlich der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn am 02.09.2025 zu beraten. Aufgrund der Gremienfolge vor der Kommunalwahl am 14.09.2025 kann die übliche Beratungsfolge nicht eingehalten werden. Begründung Mit Beschluss des Rates am 28.06.2021 wurde der Änderung des Planungsrechts für die bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1 im Ortsteil Tannenbusch zugestimmt (Zielbeschluss DS Nr.: 210403). Die Änderung soll in Form der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1 erfolgen. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, die Feuerwache 1 und den Betriebshof des städtischen Entsorgungsunternehmens bonnorange neu zu strukturieren und baulich zu erneuern. Dies ist notwendig geworden, da sich zum einen die Flächenbedarfe von beiden Nutzungen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht haben und zum anderen die aktuellen Gegebenheiten nicht mehr den heutigenSeite 1 von 24 Seite 2 Anforderungen an sichere, moderne und zukunftsfähige Arbeitsplätze entsprechen. Im Zielbeschluss wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1 im Vollverfahren beschlossen. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll nun geprüft werden, ob die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB erfolgen kann. Hierzu wird eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt und von den entsprechenden Fachdienststellen geprüft (siehe auch Planverfahren). Die beiden Grundstücke sind nahezu vollständig versiegelt. Die Qualifizierungswettbewerbe der Hochbauplanung sind noch nicht abgeschlossen, sodass noch keine konkreten Aussagen zu den geplanten Gebäuden getroffen werden können. In den Auslobungen wurde jedoch vorgegeben, dass die Höhenentwicklung entlang des Lievelingswegs nicht mehr als 22 m betragen soll (ausgenommen hiervon ist der Übungsturm der Feuerwehr), um das Einfügen in die Umgebung gewährleisten zu können. Zudem wurden Anforderungen an die Entwicklung von Freiräumen und Grünstrukturen gestellt, um die Attraktivität der Grundstücke und somit auch der Arbeitsplätze zu steigern. Ziel ist es ebenfalls Dach- und Fassadenbegrünung zu integrieren und PV-Anlagen auf den Dachflächen zu installieren. Die Anforderungen und Rahmenbedingungen an die Feuerwache I und die Entwicklung des Grundstücks sind dem Beschluss des Rates (DS-Nr. 241135) in der Anlage zu entnehmen. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt heute über den Knotenpunkt Lievelingsweg/Bornheimer Straße und soll auch in Zukunft hierüber erfolgen, um die Erreichbarkeit aus allen drei Richtungen auch künftig gewährleisten zu können. Möglich ist jedoch, dass sich die Ausgestaltung der Zufahrtssituation aufgrund der Wettbewerbsergebnisse verändert. Die vorliegende Planung dient nun als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Die Auswirkungen der Planung sind im weiteren Verlauf beschrieben. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1. Plangebiet Das ca. 4,2 ha große Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 6423-1 erstreckt sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch über die benachbarten Grundstücke Lievelingsweg 110 und 112. Die Grundstücke liegen innerhalb der Gemarkung Bonn auf der Flurnummer 54 (Flurstücke 616 und 617). Das Flurstück 616 befindet sich im Eigentum der bonnorange AöR und das Flurstück 617 im Eigentum der Stadt Bonn. Das Plangebiet ist nördlich von der Autobahnauffahrt (A565) umgeben und im Osten von der Autobahnabfahrt (A555) in Richtung Potsdamer Platz. Westlich des Plangebietes befindet sich angrenzend an den Zeisigweg eine Wohnbebauung. Südlich des Gebietes befinden sich ein Autohändler, ein Schnellrestaurant sowie ein Bürogebäude. Im Bestand liegt im westlichen Teil des Plangebietes die Feuer- und Rettungswache 1, welche zahlreiche Gebäude umfasst. Prägend sind insbesondere die 2013 neu gebaute Leitstelle, das Hauptgebäude inkl. Werkstatttrakt sowie derSeite 2 von 24 Seite 3 Feuerwehrturm. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze besteht eine im Jahr 2008 errichtete Sonderfahrzeughalle der Feuerwehr. Auf dem daran anschließenden, östlichen Areal befindet sich der Betriebshof von bonnorange, dem kommunalen Entsorgungsunternehmen der Stadt Bonn. Dieses Grundstück ist primär durch die prägnante Wagenhalle und ein Werkstattgebäude bebaut. Zudem sind ein Verwaltungsgebäude, zahlreiche fliegende Bauten und ebenerdige Stellplätze vorhanden. Beide Grundstücke sind nahezu vollständig versiegelt. 2. Anlass und Ziel der Planung Die Gebäudesubstanz weist auf beiden Grundstücken erhebliche funktionale, bauliche und technische Mängel auf. Bei der Feuerwache 1 ist der bauliche Zustand teilweise schlecht, Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel konnten nur teilweise behoben werden, der Energiebedarf ist aufgrund der wenig effizienten Gebäudehülle sehr hoch und die räumlichen Möglichkeiten entsprechen nicht mehr den heutigen, betrieblichen Anforderungen. Dies betrifft insbesondere die Fahrzeuggrößen, Stellplätze, Schwarz-/Weißtrennung, sowie die Anforderungen an den Ruhebereich. Eine Verbesserung ist im Bestand nicht umsetzbar. Insgesamt muss der Feuerwehr- und Rettungsdienststandort auch aktuelle und zu erwartende Mehrbedarfe aufnehmen, die nur durch einen Neubau abgedeckt werden können. Auf dem Grundstück von bonnorange bietet die Bestandsbebauung am Lievelingsweg nicht mehr genügend Fläche für den weiterwachsenden Betrieb. Des Weiteren sind die Gebäude in die Jahre gekommen und entsprechen in vielen Bereichen nicht mehr den Anforderungen an einen modernen, sicheren, funktionalen und zukunftsfähigen Arbeitsplatz. Konkret betrifft das • die Ausstattung und Anzahl der Verwaltungs-/ Büro-Arbeitsplätze, • die Ausstattung und Qualität der Sozialräume für die gesamte Belegschaft (operativ und verwaltend), • die Abmessungen der Wagenhallen und Abstellflächen für Nutzfahrzeuge (u. a. wegen der gewachsenen Höhe der Lkw Aufbauten), • fehlende Parkflächen für Lkws (z. T. temperiert / überdacht / in Außenaufstellung) und • die Parksituation für Pkws der Beschäftigten (Parken in zweiter und dritter Reihe). Um die Neustrukturierung der Standorte zu ermöglichen, wurde 2021 der Zielbeschluss (DS-Nr. 210403) gefasst, den Bebauungsplan Nr. 6423-1 aufzustellen, da die Festsetzungen des aktuell geltenden Bebauungsplans Nr. 7523-95 der beabsichtigten Neuentwicklung entgegenstehen. Ziel der Planung ist es demnach, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für moderne und zukunftsfähige Gebäude mit zeitgemäßen Arbeitsbedingungen und Aufenthaltsqualitäten zu ermöglichen und eine Aufwertung des Standortes mit optimaler Flächenausnutzung sowie Funktionalität zu erreichen. Gleichzeitig sollen die Energieeffizienz verbessert und erneuerbare Energien sowie nachhaltige Baumaterialien zur Anpassung an den Klimawandel eingesetzt werden. Im Anschluss an den Zielbeschluss wurden im weiteren Verfahren zwei hochbauliche Wettbewerbe ausgelobt, die die Liegenschaften von Feuerwache und bonnorange separat betrachten. Für das Betriebsgelände von bonnorange wurde bereits 2024 das Qualifizierungsverfahren ausgelobt und mitSeite 3 von 24 Seite 4 15 Teilnehmenden durchgeführt. Die Arbeiten wurden zwischen dem 09.01.2025 und dem 24.01.2025 im Stadthaus ausgestellt. Alle Beiträge der Planungsbüros, die an dem nachfolgend abgeschlossenen Wettbewerb zur Feuerwache 1 teilgenommen haben, werden zwischen dem 18.06.2025 und dem 02.07.2025 im Stadthaus ausgestellt. Wenngleich die Wettbewerbe für die beiden Betriebsgelände getrennt voneinander abgelaufen sind, stehen die Vorhabenträgerinnen im engen Austausch. Zudem werden im Rahmen der Gutachten jegliche Belange gemeinsam betrachtet. So wurden bereits ein gemeinsames Verkehrsgutachten sowie eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 erstellt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 6423-1 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die städtebauliche Neuordnung und Entwicklung der Feuerwache 1 sowie von bonnorange geschaffen werden. 3. Planungsrecht Flächennutzungsplan Der Planbereich ist im Flächennutzungsplan in seiner gegenwärtig geltenden Fassung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr (F) dargestellt. Die westlich anschließende Wohnbebauung ist als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Südlich des Lievelingswegs befindet sich gewerbliche Baufläche (G). Die geplante Darstellung des Bebauungsplans ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Bebauungsplan Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 7523-95 mit Rechtskraft vom 22.02.1969. Dieser setzt ein Baugrundstück für den Gemeindebedarf („Feuerwache und städtischer Fuhrpark“) mit Baugrenzen und einer GRZ von 0,6 sowie einer BMZ von 3,5 fest. Es sind im Baugrundstück für den Gemeindebedarf nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräuscheinwirkungen auf das benachbarte Wohngebiet, gemessen an der Grundstücksgrenze, die Lautstärke von 50dB (A) am Tage und 35dB (A) in der Nacht nicht überschreiten. Als Nachtzeit gilt die Zeit zwischen 22:00 und 6:00. Die maximal zulässige Gebäudehöhe liegt bei 74 m ü. NN. Für den Feuerwehrturm ist keine Höhenbeschränkung festgesetzt. An den Zeisigweg angrenzend ist eine Fläche für Versorgungsanlagen (Trafostation) sowie eine Grünfläche (Spielplatz) festgesetzt. Des Weiteren setzt der Bebauungsplan Nr. 7523-95 nördlich des Spielplatzes ein zweites Baufenster und eine Stellplatz- und Garagenfläche fest. Planverfahren Die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7523-95 wird, entsprechend dem vom Rat am 24.06.2021 gefassten Zielbeschluss (DS-Nr. 210403), in Form der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans (Nr. 6423-1) durchgeführt. Im Zielbeschluss wurde das Vollverfahren nach §§ 2 BauGB als Verfahrensart beschlossen. Da der Planbereich mit einer bebaubaren Grundfläche von ca. 34.000 m² zwischen der in § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB festgelegten Fläche von 20.000 m² und 70.000 m² liegt und das Vorhaben keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, ist im weiteren Verlauf zu prüfen, ob die Aufstellung des Bebauungsplans nach §13a BauGB durchgeführt werden kann. Aufgrund der beabsichtigten,Seite 4 von 24 Seite 5 zulässigen Grundfläche ist die Voraussetzung für das beschleunigte Verfahren eine Prüfung des Einzelfalls (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Träger- und Ämterbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. 4. Planung Städtebauliches Konzept Für die beiden Betriebsstätten stehen insbesondere die räumliche Funktionalität sowie die bauliche Aufwertung im Vordergrund, sodass die Attraktivität der Arbeitsplätze insgesamt gesteigert wird. Die Betriebsabläufe sollen effizient und funktional sinnvoll strukturiert werden, sodass lange Wegeverbindungen – insbesondere im operativen Bereich – verhindert werden können. Gleichzeitig wünschen sich beide Bauherrinnen eine städtebauliche Adressbildung durch die neuen Gebäude am Lievelingsweg und die Neustrukturierungen der Grundstücke, sodass die Standorte aufgewertet und im städtebaulichen Erscheinungsbild sichtbar werden. Der Fokus soll dabei insbesondere auf einer innovativen und funktionalen Architektur liegen. Dabei sollen die Nutzungszwecke der Feuer- und Rettungswache sowie der bonnorange als städtisches Entsorgungsunternehmen unmittelbar erkennbar sein. Der aus mehreren Gebäuden bestehende Komplex der Feuerwehr soll dabei eine ablesbare Einheit bilden. Ziel ist es, die Neubauten mit ihren hohen Flächenbedarfen nachbarschaftsverträglich unterzubringen. Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen sollen die zahlreichen Funktionen und Nutzungsansprüche auf den Grundstücken in idealer Weise in Einklang gebracht werden. Für die einheitliche städtebauliche Erscheinung der Neubauten wird entlang des Lievelingswegs eine maximale Gebäudehöhe von 22 m festgelegt. Die Höhenentwicklung des Feuerwehrturms ist hiervon ausgenommen. Die Neubauten sollen den Nachhaltigkeitsansprüchen der Bundesstadt Bonn gerecht werden und an geeigneten Stellen soll eine Holz- bzw. Holzhybridbauweise angewendet werden. Modulares Bauen kann für Verwaltungs- wie auch Hallengebäude berücksichtigt werden, um in Zukunft flexibel auf sich ändernde Nutzungsansprüche und Flächenbedarfe reagieren zu können. Freiraum Für den Hochbauwettbewerb der Feuerwehr galt die Freiraumqualität sowie der Umgang mit Bestandsgrün als Beurteilungskriterium. Für die Freiraumgestaltung des Betriebshofs bonnorange sind im Rahmen des Planungswettbewerbs verschiedene Planungsempfehlungen hinsichtlich der Freiraumgestaltung definiert worden. Es sollen schattenspendende Elemente sowie schnell wachsende, an den Klimawandel angepasste Baumarten mit hoher Verschattungsleistung integriert werden. Weiterführend soll das Anlegen von Wasserelementen (zur Nutzung der Verdunstungskälte), Sitzmöglichkeiten und Ruhezonen in Schattenbereichen bedacht werden, um eine hohe Aufenthaltsqualität auch bei sommerlichen Temperaturextremen zu erreichen. Insbesondere aufgrund der für die Betriebsfähigkeit benötigten Versiegelung sind diese Aspekte für die Freiraumgestaltung zu berücksichtigen und die Versiegelung von Flächen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Im WettbewerbSeite 5 von 24 Seite 6 von bonnorange ist die Planung der Grün- und Freiflächen auf dem Grundstück nicht Bestandteil der Wettbewerbsbeurteilung, jedoch wird neben den zuvor genannten Planungsempfehlungen durch die Bauherrin die spätere naturnahe Gestaltung der Grünflächen im Sinne der Biodiversität angestrebt. Die drei Entwürfe der Preisträgerinnen sehen die Aufwertung der vorhandenen Grünstrukturen vor, sodass sie den Mitarbeitenden als Aufenthaltsflächen und Ruhezonen zur Verfügung stehen. Insbesondere zum Lievelingsweg sollen qualitativ hochwertige Grünräume geschaffen werden. 5. Verkehr und Erschließung Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Der Standort ist gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. In ca. 600 m Entfernung befindet sich die Haltestelle Propsthof Nord mit den Straßenbahnlinien 16 und 63 in Richtung Bonn Hauptbahnhof/Bad Godesberg sowie in Richtung Tannenbusch/Köln. Die Buslinien 602 (Tannenbusch - Venusberg) und 633 (Endenich - Ramersdorf) verkehren in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet an der Haltestelle Zeisigweg. Motorisierter Individualverkehr (MIV) Die Erschließung des Gebietes mit dem Auto erfolgt über die gemeinsame, zentrale Einfahrt vom Lievelingsweg, die sich im Kreuzungsbereich mit der Bornheimer Straße befindet. Der Verkehr an der Kreuzung wird durch eine Ampelanlage geregelt. Für die künftige Planung sollen die beiden Grundstücke weiterhin über den Lievelingsweg erschlossen werden. Die Anfahrt ist über die Bornheimer Straße von Süden kommend oder den Lievelingsweg aus westlicher Richtung (Tannenbusch) sowie östlicher Richtung (Potsdamer Platz) möglich. Rad- und Fußwegeverbindung Das Gelände ist sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr erschlossen. Hier erfolgt der Zugang auf das Gelände ebenfalls über die Ampelkreuzung Lievelingsweg/ Bornheimer Straße. Ausgehend vom Potsdamer Platz wird der Radverkehr aufgrund der Autobahnabfahrt (A555) auf der gegenüberliegenden Straßenseite geführt. Um von dort auf die Grundstücke der Feuerwache 1 und von bonnorange zu kommen, muss zuerst die Bornheimer Straße gequert werden. Innere Erschließung und ruhender Verkehr Probleme der bisherigen inneren Erschließung liegen in der kaum eindeutigen Wegeführung, Konflikten zwischen privatem Pkw-Verkehr und Betriebsverkehr sowie in der Parkplatzsituation. Aufgrund der Arbeitszeiten reist der Großteil an Mitarbeitenden mit dem eigenen Pkw an. Bisher sind private Pkws auf beiden Geländen oberirdisch untergebracht. Neben einer geringen Anzahl an Parkplätzen für Besuchende, gibt es für die Auffahrt auf das jeweilige Gelände Zugangsbeschränkungen durch eine Pforte. Aufgrund der Tatsache, dass eine große Anzahl an Feuerwehrfahrzeugen auf dem Grundstück der Feuerwache 1 in Fahrzeughallen untergebracht werden muss, sollen die Pkw-Stellplätze der Mitarbeitenden zusammen mit den Reservefahrzeugen des RettungsdienstesSeite 6 von 24 Seite 7 und weiteren kleineren Feuerwehrfahrzeugen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Parkplätze für die Besuchenden können künftig ebenfalls dort untergebracht werden. Die Anordnung sollte jedoch vorzugsweise im Außenbereich erfolgen. Mangels ausreichender oberirdischer Grundstücksfläche ist von der Umsetzung der Kfz-Stellplätze in einer Tiefgarage auf dem Grundstück der Feuerwehr auszugehen. Die Zu- und Ausfahrt der Stellplätze sollte nach Möglichkeit ohne Querung des Alarmhofs erfolgen. Zweiradstellplätze werden ebenfalls bereitgestellt. Die Entwürfe der Preisträgerinnen des Wettbewerbs für die Fläche von bonnorange sehen für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs Parkhäuser vor, die teilweise mit der Wagenhalle kombiniert werden. Ver- und Entsorgung Im Wesentlichen erfolgt die technische Ver- und Entsorgung des Grundstücks derzeit über das Grundstück der Feuerwehr. Davon ausgenommen ist die Entwässerung. In etwa 10 m Tiefe verläuft auf dem Grundstück von bonnorange ein Hauptsammelkanal, der nur unter Auflagen des Tiefbauamtes reversibel und nur mit Zustimmung des Tiefbauamtes überbaut werden darf. Die Ausführung und Anordnung der Gebäude sind in der Planung besonderes in Hinblick auf ihre Resilienz gegen Schadenereignisse zu beachten. In diesem Zusammenhang sind unter anderem die folgenden Aspekte relevant: • Ersatzstromversorgung • Ggf. Ersatzwärmeversorgung • Sicherheit bei Starkregenereignissen/Hochwasser (insb. die Anordnung von technisch sensiblen Bereichen in Obergeschossen) • Redundante Anbindung an Kommunikationsnetze Auf dem Grundstück befinden sich auch Kanalschächte. Alle Kanalschächte auf dem Grundstück müssen anfahrbar sein, die Zuwegung verläuft allerdings nicht zwangsläufig über der Kanaltrasse, die Zuwegung muss mindestens 3,50 m breit, 4,50 m hoch und für 40 t – Fahrzeuge geeignet sein (längstes Fahrzeug trägt die Bezeichnung Canalmaster F 140KWA A Prof. mit dem Fahrgestell Actros 2548 L 8x2/6 VLA ENA). Weiterhin muss eine Aufstellfläche um den Schacht herum frei gehalten werden. Dies betrifft auf dem Grundstück der Feuerwehr nur den Zugangsschacht an der Nordgrenze des Grundstücks. An den Knickpunkten des Kanals werden jeweils Abwässer der beiden Gelände in diesen Hauptkanal eingeleitet. Wasserversorgung Auf dem Grundstück der Feuerwehr liegt eine DN500 Frischwasserleitung. Diese Frischwasserleitung verläuft vom Lievelingsweg im Süden des Plangrundstückes in nördlicher Richtung bis über die Grundstücksgrenze hinaus über die Nachbargrundstücke (Flurstücke 228, 612). Im nördlichen Teil des Grundstücks der Feuerwehr quert die Frischwasserleitung wieder das Grundstück, ehe sie in Richtung Bundesautobahn 555 abknickt. Am Lievelingsweg quert die Leitung das Untergeschoss des Bestandsgebäudes. Für die Planung ist davon auszugehen, dass diese überörtliche Frischwasserleitung verlegt oder erneuert und so überbaut werden kann, dass im Havariefall eine Beeinträchtigung des Feuerwehrgebäudes nicht eintritt.Seite 7 von 24 Seite 8 Vorstellbar ist eine Trassenführung unter einer neuen Nord-Süd- Verkehrserschließung auf dem Grundstück, parallel zur Grundstücksgrenze von bonnorange. Entwässerung / Kanal Die Entwässerung auf der Seite der Feuerwehr erfolgt mit Ausnahme des westlichen Hofbereichs zwischen Leitstelle und Bestandsgebäude Richtung Osten. Das Abwasser wird hier an zwei Stellen auf dem Grundstück von bonnorange in den tieferliegenden Sammelkanal eingeführt. Ab dem Zugang des Geländes von bonnorange erfolgt der Anschluss an den Hauptkanal im Lievelingsweg. Energieversorgung Die bonnorange plant eine nachhaltige Energieversorgung mit alternativen/regenerativen Energien (ggf. mit Wärmepumpen). Fernwärme ist lediglich als Notversorgung geplant. Über die Energieversorgung der Feuerwache 1 wird im weiteren Verlauf der Planung entschieden. Kommunikationstechnik Es sind zahlreiche Kommunikations-Leitungswege (Glasfaser und Kupfer) unterschiedlicher Provider vorhanden. Deren Weiternutzung ist, auch während der Bauphase, essenziell für den Betrieb der Feuer- und Rettungswache. Die Leitungen dürfen dementsprechend nicht beeinträchtigt werden. 6. Auswirkungen der Planung Schutzgut Mensch Planungsrechtlich ist sicherzustellen, dass gesunde Arbeitsverhältnisse im Plangebiet gewährleistet werden können und vom Vorhaben ausgehend keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Umfeld zu erwarten sind. Verkehr Damit die verkehrlichen Auswirkungen der Planung abzuschätzen sind, ist ein Verkehrsgutachten durch das Gutachterbüro Verkehrskonzept GbR erstellt worden. Die Prognose des Gutachtens nimmt an, dass sich das zukünftige Verkehrsaufkommen in der Zufahrt entsprechend dem Beschäftigtenwachstum ebenfalls um 34% erhöht und die Verteilung der zusätzlichen Verkehre in einer ähnlichen Weise wie heute erfolgt. In diesem Fall ist keine Veränderung der Verkehrsqualität zu den morgendlichen Spitzenzeiten zu erwarten. Auch in der nachmittäglichen Spitzenstunde zwischen 16:30 bis 17:30 Uhr ergeben sich nach Verkehrsprognose keine Veränderungen in den verkehrlichen Qualitätsstufen. In den Berechnungen lässt sich nicht abbilden, welche Folgen der bestehende Rückstau vom Potsdamer Platz auf den zusätzlichen Verkehr aus der Zufahrt Feuerwehr/bonnorange hat. Bereits heute können zu den Spitzenzeiten nicht alle abbiegenden Verkehre einer Phase in den Straßenabschnitt, insbesondere den linken Fahrstreifen einbiegen. Vorteilhaft ist allerdings, dass die Spitzen des zusätzlichen Verkehrs durch die Erweiterungen von Feuerwehr und bonnorange außerhalb der SpitzenzeitenSeite 8 von 24 Seite 9 am Knotenpunkt liegen und nur eher untergeordnete Verkehrsströme betroffen sind. Insbesondere aufgrund von Sonderfällen (Einsätze, Winterdienst, Arbeitszeiten) ist in der Realität eine deutlich höhere Pkw-Nutzung zu erwarten, als Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn erforderlich sind. Es ist von mindestens 60% Pkw-Nutzung bei der Feuerwehr und 40% bei bonnorange auszugehen, was einen Bedarf von 115 Stellplätzen bei der Feuerwehr und 179 bei bonnorange entsprechen würde. Um nachhaltigere Mobilitätslösungen zu begünstigen, bedarf es einer entsprechenden Förderung zur nachhaltigen Verkehrsmittelwahl durch die beiden Arbeitgeber. Die bestehende Zufahrt zu bonnorange muss in der Form erhalten bleiben, dass sie von Lastzügen als Ein- und Ausfahrt genutzt werden kann. Die Anbindung der Ein- und Ausfahrten als vierter Arm des Knotenpunkts Lievelingsweg/Bornheimer Straße ermöglicht sowohl eine leistungsfähige Erreichbarkeit als auch eine leistungsfähige Ausfahrt aus allen bzw. in alle Richtungen. Eine Alarmausfahrt direkt auf den Knotenpunkt ermöglicht eine von Rückstau unabhängige Ausfahrt, auch ohne aufwändige signaltechnische Eingriffe. Die heute meistpraktizierte Alarmausfahrt ohne Eingriff in die Signalsteuerung muss ohne Behinderungen durch Rückstaus an der Lichtsignalanlage weiterhin möglich sein. Die Autobahn GmbH fordert eine dauerhafte Zufahrt zum Autobahnkreuz über das Gelände der Feuerwehr oder bonnorange, um erforderliche Wartungsarbeiten durchzuführen. Schall Im weiteren Verfahren wird ein Schallgutachten erstellt. Dieses soll untersuchen, inwiefern auf Schall bezogene Auswirkungen zu erwarten und durch mögliche Maßnahmen zu vermeiden sind. Schutzgut Boden Auf dem Grundstück befindet sich eine Altablagerung, die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter dem Zeichen AA 7422-013 geführt wird. Im weiteren Verlauf der Planung sind hier nutzungs- und planungsbezogene Altlastenuntersuchungen vorzunehmen. Der Altstandort mit dem Zeichen AS 7422-117 befindet sich ebenfalls auf dem Grundstück und wird im Altlastenkataster als saniert geführt. Ein Hinweis auf eine Kampfmitteluntersuchung ist in den Bebauungsplan aufzunehmen. Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt nicht in Hochwasserschutz- oder Risikogebieten. Bezüglich Starkregenereignissen ist bei einem extremen Starkregenereignis für einen Teilbereich des Plangebietes einem Wasserstand von 0,1 - 0,3 m zu rechnen, sofern keine Maßnahmen getroffen werden. Schutzgut Klima/Luft Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr.190114) welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat derSeite 9 von 24 Seite 10 Bundesstadt Bonn beschlossen. Im Dezember 2023 beschloss der Rat zudem den Zielbeschluss zur Klimaanpassung (DS-Nr. 231893), mit dem die Stadt Bonn eine Verstärkung der Aktivitäten in der Klimaanpassung anstrebt. Art und Umfang der zusätzlichen Anpassungsaktivitäten im Rahmen des kommunalen Handlungsspielraums, sollen sich im Wesentlichen an nachfolgenden Zielsetzungen orientieren: • Hitzevorsorge – möglichst weitgehender Erhalt der Klimafunktionen der Flächen mit hohem und sehr hohem Schutzbedarf und Reduktion der thermischen Belastungsschwerpunkte. • Trockenheitsvorsorge – Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs und Erhöhung des Anteils der dezentralen Nutzung des anfallenden Regenwassers. • Starkregenvorsorge – Reduktion potenzieller Risikofaktoren, um Schäden durch Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zu minimieren. • Verbesserung der Überflutungssituation durch Maßnahmenumsetzung und Schutz des aktuellen Überflutungsszenarios gegen Verschlechterung der Situation. • Vulnerabilität – Reduktion der Hitzeexposition mittels verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen, um hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Bebauungsplanverfahren Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen) und Klimaanpassung (z. B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten. Nach Planungshinweiskarte 2023 ergibt sich eine stadtklimatische Handlungspriorität, sodass Maßnahmen zur Verbesserung der klimatischen Situation bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen möglichst proaktiv umzusetzen sind. Maßnahmen zur Verbesserung bzw. zum Entgegenwirken der o. g. thermischen Situation sind beispielsweise: • Möglichst Begrünung fensterloser Fassaden, helle Gestaltung der nicht begrünten Fassadenflächen • Mind. extensive Dachbegrünung von Flachdächern • Anlage von Grünflächen mit integrierten unversiegelten Wegen • Überdeckung von Tiefgaragen mit Erdreich und Anlage als Grünflächen • Erhalt und Neupflanzung von Bäumen (auch als Ersatzpflanzungen) optimalerweise mit natürlichem Bodenanschluss • Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Geh- und Radwege • Flächensparendes Bauen, um den Anteil unversiegelter Fläche zu erhöhen • Schaffung kühler / verschatteter Außenbereiche • Regenwasserversickerung, -speicherung und -verdunstung im Sinne des Schwammstadt-Prinzips Im weiteren Verlauf wird ein Klimagutachten erarbeitet. Auf Grundlage dessen wird konkretisiert, welche stadtklimatischen Effekte von dem geplanten Vorhaben ausgehen werden und welche Maßnahmen sich eignen und ergriffen werden sollten, um negative Effekte wie zunehmende thermische Belastung oder die Beeinträchtigung der Durchlüftung abzumildern. Auf Grundlage derSeite 10 von 24 Seite 11 gutachterlichen Einschätzung wird im weiteren Verfahren geprüft, wie die empfohlenen Maßnahmen bei der Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich festgesetzt werden können. Bereits im derzeitigem Planungsstand werden Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas berücksichtigt bzw. vorausgesetzt. Hierzu gehören insbesondere Dach- und Fassadenbegrünung. Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Belange des Artenschutzes gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen und zu bewerten. Es ist zu prüfen, ob eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG zu erwarten ist (Stufe I: Vorprüfung). Das Plangebiet ist fast vollständig bebaut bzw. versiegelt. Es gibt im Planbereich keine gesetzlich geschützten Biotope. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) in Folge des geplanten Um- und Neubaus unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten sind, sodass keine vertiefende Prüfung (Stufe II) notwendig ist. Artenschutz Im Fall des vorliegenden Planungsvorhabens liegt kann nach der Artenschutzprüfung (Stufe I) kein ein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Niststätten planungsrelevanter Vogelarten in oder an den Bestandsgebäuden sind nach fachlicher Einschätzung ebenfalls nicht zu erwarten. Fortpflanzungs- und Ruhestätten von geschützten Amphibien- und Reptilienarten werden aufgrund der fehlenden Lebensräume im Gelände ausgeschlossen. Es liegen keine Hinweise auf eine Nutzung der Gebäude durch Fledermäuse vor. Bei den Neubauten ist laut Artenschutzprüfung zur Minderung des Vogelschlagrisikos auf die Verwendung transparenter und großflächiger Glasfassaden sowie spiegelnder Flächen an den Fassaden zu verzichten. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Es ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens keine Abwertung des Landschafts-/Ortsbildes zu erwarten. Durch die Qualifizierungsverfahren wird im besonderen Maße bewertet, wie sich die Neubebauung städtebaulich in die Umgebung einfügt. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 BNatSchG sind historische Kulturlandschaften und - landschaftsteile von besonderer Eigenart, einschließlich solcher von besonderer Bedeutung für die Eigenart oder Schönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, zu erhalten. Konkrete Hinweise auf die Existenz von Denkmälern liegen für das Plangebiet nicht vor. Bedenken bestehen deshalb aus denkmalpflegerischer Sicht nicht. Das Vorhaben im Kontext der Bonner NachhaltigkeitsstrategieSeite 11 von 24 Seite 12 Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr: 1812770) sowie das Leitbild zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sollen auch in der Bauleitplanung bestmöglich Berücksichtigung finden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Um dem Rechnung zu tragen wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501). Zum anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt noch kein städtebauliches Konzept vor. Im Nachhaltigkeitscheck wurde das Vorhaben entsprechend detaillierter bewertet (siehe Anlage). Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe II stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern beschreibt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie. Anlage/n 1 Übersichtsplan Nr. 6423-1 (öffentlich) 2 Bebauungsplan Nr. 6423-1 - Beteiligungsplakat (öffentlich) 3 Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 6423-1 (öffentlich) 4 Checkliste für Nachhaltige Planung (öffentlich)Seite 12 von 24 Seite 13 von 24 Bundesstadt Bonn – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB Bebauungsplan Nr. 6423-1 „Feuerwache und bonnorange“ Stadtbezirk Bonn Bundesstadt Bonn – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB Bebauungsplan Nr. 6423-1 „Feuerwache und bonnorange“ Stadtbezirk Bonn Projekt Feuerwache I Alternative 1 Projekt bonnorange AöR Perspektive Perspektive Perspektive Lageplan Lageplan Lageplan fischerarchitekten Partnerschaft mbH / Aachen Alternative 2 Architekten Venus GmbH 7 Hamburg Alternative 3 sgp Hachtel Bauer GmbH / Bonn - RIEHLE KOETH GmbH+Co.KG, Stuttgart - Intecplan, Integrierte Technische Planung GmbH, Düsseldorf - BPR Ingenieure GmbH & Co.KG, Köln RIEHLE KOETH GmbH+Co.KG, Stuttgart mit - Intecplan, Integrierte Technische Planung GmbH, Düsseldorf (Technische Gebäudeausrücstung AG 3-5) - BPR Ingenieure GmbH & Co.KG, Köln (Verkehrsplanung) Petra Denny Amtsleiterin Stadtplanungsamt Lageplan Perspektive atmosphärische Darstellung „Lievelingsweg“ atmosphärische Darstellung „Hof “Seite 14 von 24 Seite 15 von 24 Zur Frühzeitigen Beteiligung Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 2 Frühzeitige Beteiligung (u.a. entwickelt aus den strategischen und den operativen Zielen der BNHS) Fragestellung: Wie werden die berührten Themen umgesetzt? Welche Aussagen lassen sich treffen? Wie setzt sich das Vorhaben mit den relevanten Themen auseinander? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche Prognoseverkehre werden durch das Vorhaben ausgelöst (Erste grundsätzliche Aussagen aus Voruntersuchung)? Keine Veränderung der Verkehrsqualität zu den morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenzeiten zu erwarten Wie sieht die Erreichbarkeit von / Ausstattung mit Nahversorgungseinrichtungen mit Ziel der Verkehrsvermeidung aus? An der Brühler Straße befindet sich in fußläufiger Erreichbarkeit ein Nahversorger. Wie stellen sich die Grundstrukturen des Mobilitätskonzeptes dar bzw. können erste Maßnahmen benannt werden? Im Rahmen der Neuplanung sollen durch neue und strukturierte Wegeführungen die Betriebsverkehre optimiert und Konfliktpotenziale minimiert werden. Konflikte zwischen ruhendem Verkehr und Betriebsverkehr sollen durch neu angeordnete Unterbringung (z.B. durch Tiefgarage bzw. Parkhaus) des ruhenden Verkehrs minimiert werden. Umweltverbund: Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Erschließung durch den Umweltverbund geplant? (Verkehrliche Ersteinschätzung) Bereitstellung ausreichender Anzahl an Fahrradstellplätzen Anbindung des Vorhabens an den ÖPNV / SPNV? Der Standort ist gut an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. In ca. 600 m Entfernung befindet sich die Haltestelle Propsthof Nord mit den Straßenbahnlinien 16 und 63 in Richtung Bonn Hauptbahnhof/Bad Godesberg sowie in Richtung Tannenbusch/Köln. Die Buslinien 602 (Tannenbusch - Venusberg) und 633 (Endenich - Ramersdorf) verkehren in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet an der Haltestelle Zeisigweg. Bessere Vernetzung mit vorhandenen Fußwegen? Ob und in welchem Umfang eine Verbesserung der Fußwegeinfrastruktur möglich ist, wird im weiteren Verfahren auch nach den Wettbewerbsergebnissen geprüft. Die Lage am Potsdamer Platz und der direkten Auffahrt zur Autobahn beschränkt jedoch die Möglichkeiten der Attraktivierung in Richtung Osten. Ausbau der Radinfrastruktur im Quartier notwendig/verbesserungsbedürftig? Innerhalb des Plangebiets wird der Radverkehr aufgrund der Anforderungen an die Verkehrswege (Befahrbarkeit mit Entsorgungsfahrzeugen, Rettungswagen, Lastzügen etc.) auf beiden Grundtsücken möglichst am Eingang zentral untergebracht. Eine Verbesserung der Radwege innerhalb des Plangebiets ist daher nicht umsetzbar. Angebote der kombinierten Verkehrsmittelwahl – Mobilstationen im Umfeld vorhanden? Keine Mobilstation in unmittelbarer Nähe Berücksichtigt die „Innere Erschließung“ des Plangebietes den Umweltverbund gut ? Nein, es steht die Funktionalität der Betriebsabläufe im Vordergrund Erscheint eine Modal-Split-Verschiebung i.R. des Umweltverbundes möglich? Teilweise ist nach dem Verkehrsgutachten eine Verbesserung des Modal-Splits möglich. Werden E-Ladestationen im öffentlichen Bereich/ öffentlichen Straßenraum vorgesehen? Nein. Die nächste E-Ladestation befindet sich am Potsdamer Platz 7 (zwei Ladestationen) Ist dem Vorhabenträger bekannt, dass E-Ladesäulen auf privaten Flächen vorzuhalten sind? Ja. Die Errichtung von E-Ladesäulen ist in den Auslobungen der Wettbewerbsverfahren gefordert worden. Bebauungsplan Nr. 6423-1"Feuerwache 1 und bonnorange" Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Tannenbusch Neustrukturierung und Neubau von Feuerwache 1 und bonnorange # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 24 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Wird die bioklimatische Bedeutung bzw. Situation einer Fläche durch die Planung voraussichtlich eher verbessert oder verschlechtert? Gibt es Optimierungspotenziale? Durch Dach- und Fassadenbegrünungen ist eine Verbesserung der mikroklimatischen Situation zu erwarten. Optimierungspotenziale liegen in der bestmöglichen Nutzung von potenziell verfügbaren Freiflächen Wie ist der lokale Wasserhaushalt (Niederschlag, Verdunstung, Grundwasserneubildung, Abbfluss) im zu bebauenden Gebiet? Das Plangebiet ist überwiegend versiegelt und an den öffentlichen Mischwasserkanal angeschlossen, dennoch gibt es Bestrebungen die Dachflächen, sofern möglich, als Gründächer herzustellen. Ist bereits erkennbar, ob der lokale Wasserhaushalt durch das Vorhaben verschlechtert wird? Nein Wie berücksichtigt der Planvorentwurf die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsbedingungen auch in sommerlichen Hitzeperioden? Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sollen zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen. Zudem sind für die Aufenthaltsqualität Grünflächen vorgesehen. Wie berücksicht der Planvorentwurf die Aspekte der Trockenheitsvorsorge/Schwammstadt? Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen sollen zur Verbesserung des Oberflächenabflusses beitragen. Ist eine Nutzung durch vulnerable Bevölkerungsgruppen angedacht? Nein Wenn ja, ist der erhöhte Schutzanspruch vor klimatischen Belastungen berücksichtigt worden? Ist bei Hanglagen eine Erosionsproblematik beim städtebaulichen Konzept berücksichtigt worden? Das Plangebiet ist überwiegend eben. Wasserwirtschaftliche Potentialanalyse Ist eine getrennte Regen- und Abwasserbeseitigung geplant? Es ist vorgesehen Regenwasser, auf geeigneten Dachflächen zurückzuhalten. Besteht eine Versickerungspflicht oder nicht? Nein, eine Versickerungspflicht besteht nicht. Ist das Gebiet geeignet zur Regenwasserversickerung/ - rückhalt? Nur sehr eingeschränkt. Die Befahrbarkeit durch Lastkraftfahrzeuge muss gegeben sein. Auf geeigneten Dachflächen ist die Rückhaltung von Regenwasser vorgesehen. Wie können Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserversickerung/natürlichem Regenrückhalt in der Fläche nach dem Schwammstadtprinzip/wassersensible Stadtentwicklung umgesetzt werden? Dach- und Fassadenbegrünungen, Minimierung von weiterer Versiegelungsfläche. Gibt es Verdachtsflächen und schränken diese die Versickerungsfähigkeit ein? (Bodenaltlasten, Beschaffenheit, Flurabstand GW, Möglichkeiten städtischer Flächen, auf die das Wasser geleitet werden kann) Ja, es befinden sich Altstandorte innerhalb des Plangebiets. Dies ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Können bei Maßnahmen zur Versickerung/Rückhalt gesetzlich festgelegte Abstände/Normen in der Fläche eingehalten werden? Entfällt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 17 von 24 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wasserwirtschaftliche Bedarfsanalyse Welche Art der Regenwasserbewirtschaftung soll ausgeführt werden? Kann das Niederschlagswasser genutzt werden? Es wird überprüft, ob die Nutzung von Niederschlagswasser möglich ist. Erfolgte eine Anpassung des Bebauungskonzepts an Ergebnisse des Überflutungsnachweises? Ist im weiteren Verfahren zu beachten. Wie gestaltet sich die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten, Zwischenspeichern für Niederschlagswasser? Speicherung von Niederschlagswasser durch Dach- und Fassadenbegrünung Ist Regenrückhalt für Starkregen im Bereich notwendig und möglich? Dies muss noch gutachterlich geprüft werden. Liegt eine topographische Gefährdungsanalyse vor? Nein Bieten die jeweiligen Maßnahmen Vor-/Nachteile für angrenzende Gebiete/ggf. Unteranlieger? Wird das Verschlechterungsgebot beachtet? Nein, Verschlechterungen bzw. Nac hteile sind nicht zu erwarten. Sollen Bereiche für Regenwasserversickerung/- speicherung „dienen“? Ist die Art, der Bedarf und die Notwendigkeit von Regenrückhalt/-versickerung in der jeweiligen Fläche identifiziert worden? Zum Einen soll das anfallende Regenwasser auf dgeeigneten Dachflächen zurückgehaten werden. Zum Anderen wird geprüft, ob das anfallende Dachflächenwasser auch in einer großen gemeinsam betriebenen und genutzten Zisterne von Feuerwache und bonnorange zum Waschen der Fahrzeuge genutzt und gespeichert werden kann. Längerfristig könnte eine einfache Zugänglichkeit und Betankung von Zisternenfahrzeugen für die Berieselung von städtischen Grünanlagen von Nutzen sein. Können Verkehrswege als Notwasserweg zur Ableitung genutzt werden? Tendenziell können aufgrund der Grundversorgung keine Notwasserwege auf den Grundstücken zur Verfügung gestellt werden. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen/Umsetzung Wie kann das Niederschlagswasser genutzt werden um die Folgen des Klimawandels zu reduzieren? Nutzung von Niederschlagswasser für Bewässerung und das Waschen von Fahrzeugen (siehe oben). Welcher Flächenbedarf ergibt sich für die jeweiligen Maßnahmen? Noch nicht abzuschätzen Ist eine Reduktion des abgeleiteten Niederschlags durch Gründächer machbar? Ja, ist auf geeigneten Flächen vorgesehen. Ist eine multifunktionale Flächennutzung hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Maßnahmen möglich? Aktuell keine Einschätzung möglich Kann das Niederschlagswasser durch gestalterische Mittel erlebbar gemacht werden? Ggf. ist eine Nutzbarkeit/Erlebbarkeit des Niederschlagswasser möglich (abhängig von Zisternenkonstruktion) Klimaschutz und Energie: Wurde das Vorhaben vor dem Hintergrund eines solarenergetisch optimierten Städtebaus/Gebäude überprüft? Es wird im weiteren Verfahren sowohl ein Klimagutachten sowie ein Energiekonzept erstellt. Sind Dachflächen- oder ggf. Fassadenflächen zur Nutzung für Photovoltaik vorgesehen? Ja Welcher Energieeffizienzstandard wird angestrebt? Energieeffizienzhausstandard 40 Welche Energieversorgungsvarianten werden betrachtet? Die bonnorange plant eine nachhaltige Energieversorgung mit alternativen/regenerativen Energien (ggf. mit Wärmepumpen). Fernwärme ist lediglich als Notversorgung geplant. Über die Energieversorgung der Feuerwache 1 wird nach Durchführung des hochbaulichen Wettbewerbs entschieden. Ist eine Prüfung auf mögliche Fern- oder Nahwärmeversorgung erfolgt? Siehe vorherige Frage Welche Bauart ist vorgesehen? An geeigneten Stellen soll Holz-/Holz-Hybridbauweise umgesetzt werden. Aufgrund von Sicherheitsanforderungen kann diese Bauweise jedoch nicht bei allen Gebäuden umgesetzt werden. Werden klimaschonende Baumaterialien vorgesehen? Ja Wird ggf. eine Nachhaltigkeitszertifizierung geplant? DGNB Gold # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 18 von 24 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 19 von 24 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Wie soll dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen werden? Zusätzliche Versiegelung minimieren. Flächen optimiert nutzen. Ist eine ausreichende bauliche Dichte im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung geplant? (WE/ha, Dichte im Vergleich zum Quartier, Ortsteil, Gesamtstadt) GRZ von 0,8 vorgesehen. Das Gebiet ist nach seinem Maß der baulichen Nutzung am ehesten einem Gewerbegebiet zuzuordnen. Die Grenzwerte des § 19 BauNVO werden berücksichtigt. Wurden Szenarien zu unterschiedlichen Dichten erstellt? Nein Wird dem Vorrang für Mehrfamilienhäuser im Kernbereich Rechnung getragen? Nein Wie hoch ist der Anteil an wiedergenutzter Fläche/ Konversionsfläche/umgenutzter Fläche? Ergibt sich im weiteren Verfahren Werden Flächen aus der baulichen Nutzung herausgenommen bzw. werden Flächen entsiegelt? Ergibt sich im weiteren Verfahren Werden Flächen gezielt freigehalten? Ja. Erfolgte eine bedarfsgerechte Planung der Nutzungen und Nachbarschaften (Wo-Gebäudetypen, Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen etc.)? Ja. Wurden besondere Wohnformen beachtet? Nicht zutreffend Freiraum und Grünkonzeption: Werden die bestehenden und geplanten Freiraumqualitäten nach dem IFS berücksichtigt? Ja, es sind aktuell keine Freiraumqualitäten vorhanden. Werden private Grünräume auch zum Nutzen der Allgemeinheit geschaffen? Nein Können öffentl. Räume o. grüne Freiräume im Zuge des Vorhabens im Quartier aufgewertet werden? Ja, die vorhandenen Freiräume sollen aufgewertet und einer attraktiven Nutzbarkeit zugeführt werden Gibt es Begrünungskonzepte im Vorhaben? Dach- und Fassadenbegrünung Ergeben sich Grün- Angebote fürs umliegende Quartier? Nein Wurden Grün-Vernetzungsmöglichkeiten genutzt? Nein, es sind keine Sturkturen vorhanden. Können bestehende Freiraumstrukturen durch Änderung der Nutzung/Zugänglichkeit genutzt werden? Ja für die Beschäftigten im Gebiet. Wie sieht die Begrünung von Straßen und Plätzen aus? Begrünung von Aufenthaltsmöglichkeiten für Mitarbeitende Wie sieht die Erreichbarkeit relevanter Grünstrukturen/Grünausstattung aus? Düne Tannenbusch in ca 1 km fußläufiger Entfernung Wie sieht die Weiterentwicklung der blau-grünen Infrastruktur im Bestand / im Neubau aus? Ergibt sich im weiteren Verfahren Ist eine Dach- / Fassadenbegrünung vorgesehen? Ja Werden die Aspekte der Niederschlagswasserversickerung, naturnahen, biodiversitätssteigernden Grünflächengestaltung (Pflanzen, Insekten- und Vogelschutz), Berücksichtigung heimischer trockenresistenter Arten, Entsiegelung ausreichend beachtet? Ergibt sich im weiteren Verfahren # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 20 von 24 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Artenschutz: Sind im Plangebiet offensichtlich Habitatstrukturen zu erkennen, die artenschutzrechtlich relevant sein können? Nein Wie sehen die Möglichkeiten zum Erhalt, zur Weiterentwicklung und zur Vernetzung der biologischen Vielfalt aus? Dach- und Fassadenbegrünung Liegen Ergebnisse der artenschutz-rechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe I) vor? Ja Kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass Verletzungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände (gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG), nicht ausgeschlossen werden können? Nein Ist eine vertiefende Artenschutzprüfung (Art-für Art Prüfung/ASP Stufe II) erforderlich? Nein Sind faunistische Erhebungen durchzuführen? Nein Vegetation: Sind Baum- oder Gehölzbestände von einer Überplanung betroffen? Die Grünstrukturen sollen im Wesentlichen erhalten bleiben, da sie insbesondere in den Randbereichen des Plangebiets vorhanden sind. Die tatsächliche Hochbauplanung ist noch nicht abgeschlossen, sodass konkrete Aussagen hierzu im weiteren Verfahren getroffen werden können. Konnte die Planung / das Vorhaben hinsichtlich des Baumerhalts optimiert werden? Ja, die Baumstandorte sollen möglichst erhalten bleiben. Muss ökologisch wertvolle Grünstruktur (Sträucher, Hecken, Obstgehölze) im Rahmen der Bebauung beseitigt werden? Ist im weiteren Verfahren abzustimmen Muss für die Umsetzung der Planung / des Vorhabens satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden? Dies kann zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Sollten satzungsgeschützte Bäume entfallen, werden sie entsprechend der Baumschutzsatzung ersetzt. Wie viele Bäume müssen wegen ihres Standorts im Baufeld gefällt werden? Ist im weiteren Verfahren abzustimmen Wie viele Bäume müssen wegen des Standorts im Arbeitsbereich / Baustelleneinrichtungsfläche während der Bauphase gefällt werden? Ist im weiteren Verfahren abzustimmen Ist der Baumbestand gutachterlich in Beziehung zur Planung gesetzt worden bzw. ein Gutachten beauftragt? Durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün wurde eine Liste der Baumstandorte erstellt. Welche Kompensationsflächen sind vorgesehen? Ist im weiteren Verfahren abzustimmen Kulturelles Erbe: Ist kulturelles Erbe im Sinne des Denkmalschutzes direkt oder indirekt (Baudenkmale und Umgebungsschutz, Bodendenkmale und Denkmalbereiche) betroffen? Nein Baudenkmale Welche gestaltprägenden Merkmale müssen die Neubauvorhaben aufweisen, damit die Denkmalschutzziele ausreichend gewürdigt werden? Nicht zutreffend Welche Materialien/Bautechniken sind, auch aus ökologischen Gründen bei den Neubauvorhaben, zu erhalten bzw. adäquat zu ergänzen/fortzuschreiben (bspw. Holz statt Kunststoff, mineralische Anstriche, natürliche/recycelbare Dämmstoffe)? Nicht zutreffend Kann das Planungsziel erneuerbare Energien/Erhöhung Bepflanzungsanteil (Photovoltaik, Sonnenkollektoren, Fassaden- /Dachbegrünung) auch an bzw. auf anderen (Neu)Bauelementen wie z.B. Fahrradabstellanlagen umgesetzt werden, um Beeinträchtigung der Denkmalschutzziele zu verhindern? Nicht zutreffend Bodendenkmale Es sind keine Bodendenkmale bekannt Kann eine archäologische Fläche ungestört erhalten werden? Falls nicht: Nicht zutreffend Wie können Funde im Entwicklungsgebiet aufbereitet und präsentiert werden? Nicht zutreffend # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 21 von 24 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 24 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Werden durch die Planungen Arbeitsplätze geschaffen? Sowohl für die Feuerwache 1 als auch für bonnorange wird mit einem Zuwachs der Mitarbeitenden gerechnet. Insgesamt werden zukünftig am Standort Lievelingsweg voraussichtlich 653 Beschäftigte anwesend sein (gegenüber 487 Beschäftigten heute). Dies entpsricht einer Steigerung von 34%. Werden Arbeitsplätze gefährdet? Nein Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Mitarbeitende zum Arbeitsplatz zu gelangen (ÖPNV, Fahrradwege, KFZ)? Gute ÖPNV-Anbindung durch Bus und Bahn. Es sind Rad- und KFZ-Stellplätze vorgesehen. Zudem wird ein Mobilitätskonzept erstellt, um wirksame betriebliche Mobilitätsmaßnahmen umzusetzen. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen konkretisiert? Betriebshof bonnorange Sind Unternehmen betroffen? bonnorange AöR Werden bestehende Gewerbegebiete durch den neuen B-Plan im Bestand gefährdet? Nein Gefährdet die Planung die Entwicklung/Schaffung eines Gewerbegebietes? Nein Wie gestaltet sich die Erschließung (z.B. Anlieferung) von Gewerbebetrieben? Die Erschließung erfolgt voraussichtlich über die aktuelle Ampelkreuzung am Lievelingsweg Haben Festsetzungen der Verkehrsführung Auswirkungen auf Gewerbebetriebe? Gibt es insbesondere negative Auswirkungen auf die Betriebe? Im Bebauungsplan wird keine Verkehrsführung festgesetzt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 24 Zur Frühzeitigen Beteiligung Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Greift es unterschiedliche Bedürfnisse auf (Familien, junge, alte, behinderte Menschen …)? Ja, für alle Bevölkerungsgruppen. Die Gleichstellungsbeauftrage der bonnorange ist in die Planung der Maßnahme der bonnorange eingebunden. Kann das Wohnumfeld naturnah und mit ausreichend Spielmöglichkeiten gestaltet werden? Nicht zutreffend Werden Angebote bewegungsaktivierender Infrastruktur geschaffen? Nein Findet eine konkrete Aufwertung des öffentlichen Raums statt? Nein Fand eine Beteiligung der Behindertengemeinschaft und der städtischen Gleichstellungsstelle an der Planung statt? Die Gleichstellungsstelle hat Fehlanzeige gemeldet. Strukturen: Wie fügt sich das Vorhaben in gewachsene Strukturen / Identität des Ortes ein? Das Vorhaben fügt sich städtebaulich in die Umgebung ein In welcher Art und Weise werden bestehende / benachbarte Ortsteile / Quartiere / Nachbarschaften tangiert? Funktionsfähigkeit der Feuerwehr und Abfallentsorgung betrifft das gesamte Stadtgebiet; Leitstelle(FW) mit überregionaler Bedeutung Kann eine Aufwertung des öffentlichen Raums stattfinden? Nicht zutreffend Wohnungsbau: Wie hoch soll der Anteil geförderten Wohnraums sein? (Mehr möglich/gewünscht als Vorgaben BBLM) Ist das Vorhaben dann noch sozialverträglich? Nicht zutreffend Kann mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche gestaltet werden (Fördervoraussetzung!)? Nicht zutreffend Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen (Maßgaben der Wohnraumförderbestimmungen)? Nicht zutreffend Berücksichtigt das Vorhaben Baufelder für innovative Wohnformen? Nicht zutreffend Wie ist das Verhältnis von Einfamilienhäusern zu Geschoßwohnungsbau (Schaffung gemischter Strukturen auch im geförderten Wohnungsbau durch Miet-Einfamilienhäuser und klassischen Mietwohnungsbau)? Nicht zutreffend Gibt es Aussagen zum geplanten Wohnungsmix? Nicht zutreffend Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe II # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 24
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de