253173-02 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition - Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße Antrag zur Vorlage 253173
Kerndaten
- Nummer
- 253173-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 17.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Guido-Westerwelle-Brücke Hauptort
- Bornheimer Straße
- Thomastraße
- Hochstadenring
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 253173-02 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer Sabrina Lipprandt DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Karin Langer 17.06.2025, gez. Reeh-Schall Änderungsantrag der Koalition - Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße Antrag zur Vorlage 253173 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der MIV-Rechtsabbieger von der Brücke in die Bornheimer Straße wird nach 3 Monaten evaluiert hinsichtlich der Sicherheit des Radverkehrs. 2. Die Verwaltung schöpft alle Möglichkeiten aus, die Rampe schnellstmöglich zu realisieren und damit den MIV über die Rampe statt der stadteinwärtigen Bornheimer Straße zu führen. 3. Auf dem Kreuzungsarm Hochstadenring (Norden) wird keine überbreite Spur markiert, sondern die ursprüngliche Planung ausgeführt (siehe DS 220661), die einen 2m breiten Radstreifen auf beiden Seiten vorsieht. 4. Die Radaufstellflächen werden deutlich mit Richtungspfeilen markiert, um zu vermeiden, dass geradeausfahrender Verkehr von Radfahrenden aufgehalten wird, die rechts abbiegen wollen. Dies betrifft insbesondere die Stelle von der Brücke in Richtung Norden, als auch die stadtauswärtige Richtung der Bornheimer Str. Auf dem Kreuzungsarm Guido-Westerwelle-Brücke (Süden) wird die Breite der MIV-Spuren auf der Brücke zudem so angepasst, dass der Radfahrstreifen nach Norden 3m breit ist. 5. Die Aufstellflächen für das indirekte Linksabbiegen von Radfahrenden werden, wenn möglich vergrößert, damit mehr als ein Fahrrad dort Platz findet.Seite 1 von 2 Seite 2 6. Es wird geprüft, inwiefern durch zusätzliche Markierungen das Durchfahrtsverbot zwischen den beiden Teilen der Bornheimer Straße verdeutlich werden kann. Begründung Zu 1) Das Rechtsabbiegen von der Brücke in die Bornheimer Straße wurde wegen der Gefährdung des Radverkehrs im Jahr 2022 verboten. Nun soll durch getrennte Signalisierung die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Dies muss frühzeitig evaluiert werden, um Abbiegeunfälle zu vermeiden. Zu 3) Der Hochstadenring ist Radpendlerroute und wird durch zusätzliche Verkehre (auch ÖPNV und LKW-Verkehre) belastet, die nun nicht mehr durch die Bornheimer Straße führen. Eine angemessene Radinfrastuktur ist daher erforderlich. Eine überbreite MIV-Spur würde den Platz für den Radverkehr noch weiter einschränken, denn abbiegende Kraftfahrzeuge würden den Radschutzstreifen mitbenutzen und so Radfahrende gefährden. Zu 4) An beiden genannten Stellen soll verhindert werden, dass Radfahrende sich gegenseitig blockieren oder auch den rechtsabbiegenden KfZ-Verkehr am Kreuzungsarm Innere Bornheimer Straße. Ein breiterer Radstreifen am Fuße der Brücke würde es ermöglichen, dass Radfahrende sich richtig einordnen und Radfahrende mit einer anderen Fahrtrichtung nicht blockieren. Die 3 MIV- Spuren sind jeweils mit den aktuell geplanten 3,50m breit genug, um sie auf 3,25m zu verengen. Zu 5) Schon jetzt wird die Brücke von vielen Radfahrenden genutzt. Mit Ende der Baustelle ist auch mit einem vermehrten Bedarf am sabbiegen in die Bornheimer Str. zu rechnen. Die hierzu geplante Aufstellfläche zum Linksabbiegen ist bereits für die aktuelle Radverkehrsmenge unterdimensioniert. Um das Aufstellen zu ordnen, sollte diese daher vergrößert werden, sofern mit der Planung vereinbar. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de