253173-01 AA · Änderungsantrag
Rhein.Grün-Änderungsantrag zur vorübergehenden Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße Antrag zur Vorlage 253173
Kerndaten
- Nummer
- 253173-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 10.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Guido-Westerwelle-Brücke Hauptort
- Bornheimer Straße
- Thomastraße
- Am Alten Friedhof
- Weiherstraße
- Tannenbusch
- Endenich
- Duisdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 253173-01 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: Hartwig Lohmeyer Brigitta Poppe-Reiners 10.06.2025 gez. Reeh-Schall Rhein.Grün-Änderungsantrag zur vorübergehenden Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle- Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße Antrag zur Vorlage 253173 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage 253173 wird wie folgt ergänzt: 1. Ein Jahr nach Bestehen wird die neue Verkehrsführung auf Verkehrsbelastung und Verkehrssicherheit - insbesondere für den Radverkehr - evaluiert. 2. Die Verwaltung informiert frühzeitig die Anbieter von Navigationssystemen über die geänderte Verkehrsführung und die möglichen Verkehrsbeziehungen für den MIV. 3. An der Gabelung am Alten Friedhof wird mit mit einem großen Hinweisschild auf die möglichen Fahrziele hingewiesen, um unnötige Fehlfahrten, z.b. von Ortsunkundigen zu vermeiden. Als Geradeaus-Ziele sollten Autobahn, Köln und die innerstädtischen Ziele Tannenbusch und Parkhaus Hbf angegeben sein. Für die Abbiegung in die Bornheimer Straße Richtung Brücke sollten nur die innerstädtischen Ziele Endenich und Duisdorf aufgeführt werden. 4. Stadteinwärts wird auf der Bornheimer Straße ab Höhe Weiherstraße ein Zweiradüberholverbot (Verkehrszeichen 277.1) eingerichtet. 5. Am Alten Friedhof werden vor den Ampeln sowohl an der Aus- wie der Einfahrt zur Bornheimer Straße Aufstellzonen fürSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Radfahrende jeweils über die gesamte Fahrbahnbreite markiert. Begründung erfolgt mündlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de