253171 · Beschlussvorlage
Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung
Kerndaten
- Nummer
- 253171
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Medinghoven Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253171 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung Beratungsfolge Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung für den Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung wird zugestimmt. Begründung Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung wurde beauftragt, ein halbes Jahr nach Einführung des Beirats eine erste Evaluation zur Wirksamkeit und Ar- beitsweise des Gremiums durchzuführen (DS 231662). Ziel dieser Aus- wertung war es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Elemente der bisherigen Arbeit und Formate sich bewährt haben und in welchen Bereichen gegebenenfalls Anpassungs- oder Weiterentwicklungsbedarf besteht. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Einschätzung der jugendlichen Mitglieder zur Wirksamkeit ihrer Arbeit sowie zur pädagogischen Beglei- tung. Die Evaluation hat ergeben, dass eine Reihe von Änderungen an der Geschäftsordnung empfohlen wird, um die Mitwirkung und Arbeits- weise des Beirats zu stärken. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen sind: 1. Sprecher*innenwahl: Aufnahme einer Regelung zur Wahl von Sprecher*innen. Diese sollen künftig einmal jährlich gewählt wer- den. 2. Verlängerte Mitgliedschaft: Die Amtszeit jugendlicher Mitglieder soll generell auf zwei Jahre verlängert werden, um eine nachhalti- ge Beiratsarbeit zu ermöglichen. 3. Erhöhung der Altersgrenze: Die Altersgrenze für jugendlicheSeite 1 von 37 Seite 2 Mitglieder soll auf 19 Jahre angehoben werden, um auch jungen Erwachsenen eine Mitwirkung zu ermöglichen. 4. Reduzierung der stellvertretenden Mitglieder: Die Zahl der stellvertretenden jugendlichen Mitglieder wird halbiert. Dabei wird angestrebt, die verbleibenden Stellvertretungen aktiver in die Ar- beit des Beirats einzubinden. Die Regelung für die Stellvertretun- gen aus Politik und Verwaltung bleibt unverändert. 5. Direktes Antragsrecht und Rederecht in Fachausschüssen: Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung soll künftig die Mög- lichkeit erhalten, Anträge direkt in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Bonn und die Bezirksvertretungen einzubringen. Darü- ber hinaus wünschen sich die Mitglieder ein Rederecht, um ihre Anliegen in den zuständigen Gremien persönlich vorstellen und fachlich erläutern zu können. Dies erfordert sowohl eine Anpas- sung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn als auch eine Änderung der Geschäftsordnung des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in einem überarbeiteten Ent- wurf der Geschäftsordnung kenntlich gemacht (Unterstreichungen). Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist eine Synopse beigefügt, die die alte und die neue Fassung gegenüberstellt. Anlage/n 1 Dokumentation des Beirats KiJu (öffentlich) 2 Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung_Synopse (Anpassungen 2025) (öffentlich) 3 Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung (Neu 2025) (öffentlich)Seite 2 von 37 1 Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung zieht Bilanz Zwischen Ideen und Einfluss – Der Beirat im Realitätscheck 1. Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung wurde beauftragt, ein halbes Jahr nach der Einführung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung eine erste Evaluation zur Wirksamkeit und Arbeitsweise des Beirats vorzunehmen. Ziel dieser Auswertung ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Elemente der bisherigen Arbeit und Formate positiv verlaufen und in welchen Bereichen potenzieller Anpassungs- oder Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus soll analysiert werden, wie die Mitglieder die Wirksamkeit des Beirats einschätzen und wie die pädagogische Begleitung den Beirat unterstützt. Der Kinder- und Jugendbeirat setzt sich zur Hälfte aus Jugendlichen zusammen, die zu Beginn ihrer Mitgliedschaft im Beirat zwischen 12 und 17 Jahre alt waren. Die verbleibenden Plätze entfallen zu je einem Viertel auf Vertreterinnen und Vertreter der Politik sowie der Verwaltung. Die Anzahl der Mitglieder orientiert sich an der Anzahl der im Rat vertretenen Fraktionen. Derzeit umfasst der Beirat 14 jugendliche Mitglieder sowie 14 stellvertretende Mitglieder, sieben Vertreterinnen und Vertreter der Politik sowie sieben Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung – jeweils mit Stellvertretungen. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten und -vorhaben der Stadt Bonn berücksichtigt werden. Dazu gehört die angemessene Berücksichtigung der Rechte sowie der Interessen von Kindern und Jugendlichen in sämtlichen Planungs- und Umsetzungsprozessen. Es wird erörtert, wie Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesse konkret gestaltet werden können, um eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung zu gewährleisten. Zudem ist es die Aufgabe des Beirats, Vorschläge zur Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten und die Beteiligung in Bonn weiter auszubauen. Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung trat am 2. Februar 2024 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Im Laufe des Jahres 2024 fanden insgesamt sieben Sitzungen des Beirats statt. Diese wurden im Ratssaal oder im Sitzungsraum I des Stadthauses abgehalten und fanden an folgenden Terminen statt: Freitag, 2. Februar 2024 (Altes Rathaus) Donnerstag, 7. März 2024 Freitag, 26. April 2024 Donnerstag, 13. Juni 2024 Freitag, 13. September 2024 Donnerstag, 17. Oktober 2024 Freitag, 29. November 2024 Im ersten Halbjahr des Jahres 2024 legten zwei ordentliche Mitglieder des Beirats ihre Mitgliedschaft nieder. Zudem schieden zwei stellvertretende jugendliche Mitglieder aus dem Gremium aus. Es ist festzuhalten, dass nicht alle stellvertretenden jugendlichenSeite 3 von 37 2 Mitglieder an den Sitzungen teilgenommen haben. Dies könnte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass ihnen keine aktive Rolle zugewiesen wurde und sie nicht stimmberechtigt waren. Die wesentlichen Empfehlungen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung für das Jahr 2024 umfassten folgende Punkte, denen der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen (die Bezirksvertretungen) in Gänze gefolgt ist: Neues Quartier Bundesviertel: Einrichtung eines gesonderten Bereichs für Jugendliche bei Veranstaltungen. Erweiterung der Werbung über öffentliche Einrichtungen in der Umgebung. Durchführung von Schulbesuchen nicht nur für die neunte Klasse, sondern auch für jüngere Jahrgänge ab der fünften Klasse. Digitales Jugendzentrum "das Flax": Anhebung der Altersgrenze für Workshops von 16 auf 18 Jahre. Kommunale Wärmeplanung: Einladung weiterer Organisationen wie des Kinder- und Jugendrings Bonn sowie der Schülerinnenvertretung zu Veranstaltungen für Multiplikator*innen. Informationsveranstaltungen an Schulen zu Teil-Ergebnissen und Umsetzungsschritten. Bürger*innenbefragung zur Klimaneutralität: Bereitstellung eines separaten Fragebogens für Kinder und Jugendliche in betroffenen Haushalten. Jugendgerechte Aufbereitung und Veröffentlichung der Befragungsergebnisse. Kinder- und Jugendförderplan: Durchführung von vier Beteiligungsveranstaltungen an verschiedenen Orten der Stadt im Rahmen der Fortschreibung des Plans. Zufallsauswahl der Teilnehmenden sowie Einbindung von Praktiker*innen für die Moderation. Nutzung der Pützchens Marktwiesen: Bewerbung der Beteiligung zur Nutzung der Pützchens Marktwiesen über lokale Vereine. Senkung der Altersgrenze für die Teilnahme. Rheingärten: Senkung der Altersgrenze für die Teilnahme an Veranstaltungen auf 12 Jahre. Erweiterte Werbung über Jugendzentren. Des Weiteren wurden im Protokoll des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung Empfehlungen zum Klimaviertel Medinghoven dokumentiert, die bei der weiteren Umsetzung des Projekts Berücksichtigung finden sollen. Angeregt wurde, Schulen und Jugendzentren aktiv in die Projekte einzubinden, Inhalte anschaulich zu gestalten und gezielt zu bewerben, um Kinder und Jugendliche besser zu erreichen. Im Jahr 2024 hat der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung – vertreten durch ein Mitglied des Beirats – außerdem einen Bürger*innenantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gestellt. Ziel des Antrags war dieSeite 4 von 37 3 Schaffung eines eigenen Instagram-Kanals, um eine größere Reichweite zu erzielen und mehr Jugendliche in Bonn über Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Zugleich sollte das Interesse an kommunalen Themen gestärkt und die aktive Mitwirkung an städtischen Vorhaben gefördert werden. Der Antrag wurde vom Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen positiv beschlossen. Seit Anfang 2025 ist der Instagram-Kanal @jugend.macht.mit online. Über diesen Kanal informiert der Beirat regelmäßig über Beteiligungsformate, laufende Projekte und Mitmachaktionen in Bonn – von Jugendlichen für Jugendliche. 2. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung zieht Bilanz Im ersten Schritt der Evaluation wurde eine anonymisierte Online-Beteiligung auf der Plattform bonn-macht-mit.de durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden zwei speziell zugeschnittene Fragebögen entwickelt: einer für die erwachsenen Mitglieder des Beirats und ein weiterer für die jugendlichen Mitglieder. Die Ergebnisse der Befragungen sind im Anhang beigefügt. Die Auswertungen beider Befragungen wurden in der Oktobersitzung 2024 des Beirats präsentiert und in Kleingruppen intensiv besprochen. Ziel der Kleingruppenarbeit war es, konkrete Änderungswünsche zur Arbeitsweise des Beirats zu identifizieren und zu erörtern. Diese Evaluation bildet die Grundlage für die formulierten Änderungswünsche sowie für Anpassungen in der Struktur und Methodik des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung. 2.1 Gemeinsamer Austausch zur Onlinebefragung: Was läuft gut im Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung – und wo hakt es noch? (Sitzung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung am 17. Oktober 2024) Im Rahmen der Beiratssitzung zur Evaluation wurden die Mitglieder des Beirats in Kleingruppen aufgeteilt, bestehend aus jeweils zwei Jugendlichen, einem Vertreter bzw. einer Vertreterin aus der Verwaltung und einer Vertretung aus der Politik. Die Gruppen hatten die Aufgabe, sich auf Grundlage der vorgestellten Ergebnisse der Online-Beteiligung sowie ihrer eigenen Erfahrungen mit zwei zentralen Fragen auseinanderzusetzen: Wie hat euch die Arbeit im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung gefallen? / Glaubt ihr, dass der Beirat dazu beigetragen hat, Kinder und Jugendliche an Beteiligungsprojekten und -vorhaben teilhaben zu lassen? Habt ihr Änderungswünsche für den Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung? Wenn ja, welche? Die Ergebnisse der Diskussionen in den Kleingruppen wurden anschließend im Plenum besprochen und Änderungen sowie Empfehlungen festgehalten. 2.1.1 Wie hat euch die Arbeit im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung gefallen? / Glaubt ihr, dass der Beirat dazu beigetragen hat, Kinder und Jugendliche an Beteiligungsprojekten und -vorhaben teilhaben zu lassen?Seite 5 von 37 4 Zu Beginn war die Arbeit im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung ungewohnt. Mit der Zeit konnten wir uns jedoch gut in die Abläufe einfinden und die Zusammenarbeit verbessern. Insgesamt bewerten wir die Arbeit im Beirat sehr positiv. Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung hat im Jahr 2024 einen Bürger*innenantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gestellt, um einen eigenen Instagram-Account einzurichten. Ziel ist es, mehr Jugendliche und junge Menschen zu erreichen und sie gezielt über Beteiligungsmöglichkeiten sowie aktuelle Projekte in der Stadt zu informieren. Durch unsere Mitarbeit im Beirat konnten wir viele Einblicke in interne Abläufe und Prozesse gewinnen, was wir als sehr positiv empfunden haben. Die Atmosphäre im Beirat ist angenehm, und wir hatten die Möglichkeit, viele interessante Personen aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft kennenzulernen. Es gab bereits erste Erfolge, was uns motiviert. Allerdings bleibt oft unklar, ob Beschlüsse, die auf unsere Vorschläge zurückgehen und von der Politik angenommen wurden, tatsächlich von der Verwaltung umgesetzt werden. Hier wünschen wir uns mehr Transparenz und Rückmeldung zum weiteren Verlauf. Der Beirat hat auf jeden Fall dazu beigetragen, dass mehr Kinder und Jugendliche erreicht wurden und sich insgesamt mehr beteiligen konnten. Mit der Zeit wurden die Sitzungen deutlich strukturierter und weniger chaotisch. Viele Themen wurden aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert – das fanden wir richtig gut. Insgesamt hat uns die Arbeit im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung echt gut gefallen – es war eine spannende und gute Erfahrung. 2.1.2 Habt ihr Änderungswünsche für den Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung? Wenn ja, welche? Bekanntheit steigern: Die Beteiligungsmöglichkeiten sollten stärker beworben werden, etwa über bonn-macht-mit.de/jugend oder den Instagram-Account, um noch mehr Jugendliche zu erreichen. Gezielte Einladung von Jugendlichen und jungen Menschen: Jugendliche und junge Menschen sollten gezielt zu den Sitzungen des Beirats eingeladen werden, um den Beirat kennenzulernen. Dies trägt dazu bei, den Bekanntheitsgrad des Beirats zu steigern und den Jugendlichen aufzuzeigen, wie sie sich aktiv an Projekten und Vorhaben der Stadt beteiligen können. Mehr eigene Initiativen: Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung sollte verstärkt in der Lage sein, eigene Projekte zu initiieren, insbesondere zu Themen, die direkt die Interessen und Anliegen der Jugendlichen betreffen. Die Mitglieder wünschen sich hierfür mehr Zeit und Freiraum. Arbeitsweise des Beirats Kinder und Jugendbeteiligung (Effizientere Abläufe und Neutralität bewahren): Die Bildung der Kleingruppen während der Sitzungen sollte zügiger erfolgen, da dies häufig zu Zeitverlust führt. Der Beirat sollte sich auf seine zentrale Aufgabe konzentrieren, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu stärken – nicht aber als Forum für politische Grundsatzdebatten dienen. n.Seite 6 von 37 5 Reibungslose Übergabe / Zeit für Einarbeitung: Für einen reibungslosen Übergang sollte eine strukturierte Übergabe organisiert werden. Eine Möglichkeit wäre, eine Übergangszeit festzulegen, in der sowohl alte als auch neue jugendliche Mitglieder gemeinsam an den Sitzungen teilnehmen. Auf diese Weise kann Wissen effizient weitergegeben und der Übergang fließend gestaltet werden. Sprecher*innen: Es wird angeregt, in der Geschäftsordnung des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung eine Regelung zur Wahl der Sprecher*innen aufzunehmen. Vorgeschlagen wird, dass die Sprecher*innen des Beirats künftig einmal jährlich neu gewählt werden. Verlängerte Mitgliedschaft: Die Amtszeit der jugendlichen Mitglieder sollte generell auf zwei Jahre ausgeweitet werden, um eine kontinuierliche und nachhaltige Beiratsarbeit zu ermöglichen. Bisher sieht die Geschäftsordnung vor, dass die Zusammensetzung des Beirats nach einem Jahr, spätestens jedoch nach zwei Jahren wechselt. Diese Regelung sollte dahingehend angepasst werden, dass eine reguläre Amtszeit von zwei Jahren vorgesehen ist. Die derzeitige Mitgliedschaft des Beirats sollte mit der Kommunalwahl im September 2025 enden und im Anschluss neu besetzt werden. Auf diese Empfehlung einigten sich die jugendlichen Mitglieder des Beirats im Rahmen der Evaluation. Erhöhung der Altersgrenze: Es wird empfohlen, die Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung auf 19 Jahre anzuheben. Ziel ist es, die Interessen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen – insbesondere im Hinblick auf ihre Perspektiven zur Beteiligung an städtischen Projekten und Vorhaben – stärker zu berücksichtigen und einzubeziehen. Die bisher geltende Regelung der Geschäftsordnung sieht vor, dass sich der Beirat zur Hälfte aus Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren zusammensetzt. Auch in diesem Punkt wäre eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung erforderlich. Stellvertretende Mitglieder: Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung besteht aus 14 vollwertigen Mitgliedern und ebenso vielen stellvertretenden jugendlichen Mitgliedern. Zwar wurden alle Mitglieder und deren Stellvertreter zu den Sitzungen eingeladen, jedoch hatten nur die vollen Mitglieder ein Stimmrecht und erhielten ein Sitzungsgeld. Auch wenn in jeder Sitzung mindestens drei bis vier stellvertretende Mitglieder anwesend waren, hatten die meisten von ihnen keine konkrete Aufgabe oder Rolle, da sie kein Mitglied vertreten haben. Aus diesem Grund wird angeregt, die Zahl der stellvertretenden Mitglieder zu halbieren, sodass bei 14 vollen Mitgliedern nur sieben stellvertretende Mitglieder vorgesehen werden. Zudem wird vorgeschlagen, bei der nächsten Neubesetzung der jugendlichen Mitglieder zu prüfen, ob die stellvertretenden Mitglieder den Wunsch haben, als vollwertige Mitglieder in den Beirat aufgenommen zu werden. Für diese Änderung ist eine Anpassung der Geschäftsordnung erforderlich, in der die Anzahl der stellvertretenden jugendlichen Mitglieder entsprechend reduziert und klar geregelt wird. Für die Mitglieder aus Politik und Verwaltung soll die bisherige Regelung hingegen beibehalten werden: Für jedes dieser Mitglieder wird weiterhin jeweils eine direkte Stellvertretung benannt.Seite 7 von 37 6 Direktes Antragsrecht: Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung sollte die Möglichkeit erhalten, direkt Anträge in die Fachausschüsse und den Rat der Stadt Bonn einzubringen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige intensive Beratung innerhalb des Beirats, um die Anliegen gemeinsam zu entwickeln und fundiert vorzubereiten. Für diese erweiterte Mitwirkungsmöglichkeit ist eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn erforderlich. Rederecht in den Fachausschüssen: Sollte der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung Anträge oder Anregungen in städtische Gremien einbringen, besteht der Wunsch, den Vertreter*innen des Beirats die Möglichkeit einzuräumen, ihre Anliegen im Rahmen eines Rederechts persönlich vorzustellen und fachlich zu erläutern. Zur Umsetzung dieser Regelung ist eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn erforderlich. Anhang I. Evaluationsfragen für jugendliche Mitglieder (vollständig und stellvertretend) An der Befragung zur Evaluation des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung haben insgesamt 10 Jugendliche teilgenommen, was einer Teilnahmequote von 40 % der insgesamt 25 möglichen Jugendlichen (einschließlich der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder) entspricht. Ein weiteres jugendliches Mitglied konnte aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht an der Befragung teilnehmen. 1. Findest du, dass die Mischung der Jugendlichen im Beirat gut gelungen ist, was das Alter, die Wohnorte und die verschiedenen Schulen angeht? 2. Wie findest du die Mischung aus Jugendlichen, Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung? Ich finde, es wurde gut durchgemischt und fair gestaltet. Ja 80% Nein 0% Teils-teils 20% Vielfalt im Beirat – gut gelungen? Ja Nein Teils-teilsSeite 8 von 37 7 Es ist sehr gut durchmischt. Ich finde die Mischung gut, da es immer genügend verschiedene Meinungen und Erfahrungen gibt, an denen man sich orientieren kann. Gut. (3 Nennungen) Gut, auch wenn im Verhältnis viele Erwachsene dabei sind, obwohl es Jugendbeirat heißt. Ich finde die Verteilung sehr gerecht. 3. Glaubst du, dass sich alle Mitglieder wohlfühlen und motiviert sind, mitzuarbeiten? Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (vollständig) In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider. Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte der Skala sind zwangsläufig vertreten. 4. Wie würdest du die Zusammenarbeit im Beirat bewerten? Gab es besondere Highlights oder Herausforderungen? Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut. Ich habe keine besonderen Highlights oder Herausforderungen festgestellt. Zu Beginn war es etwas schwierig, aber durch die Kleingruppen hat sich die Zusammenarbeit deutlich verbessert. Mir hat es immer sehr gut gefallen. Jeder engagiert sich, jedoch wird von den Jugendlichen teilweise zu wenig gesagt. Ich persönlich finde es schade, als stellvertretendes Mitglied keinen direkten Einfluss auf den Beirat nehmen zu können. Es gibt gute Ideen. Die Zusammenarbeit klappt gut, könnte aber noch enger sein. Ich finde, dass die Zusammenarbeit sehr gut funktioniert und alles sehr verständlich ist, auch wenn die Sprache der Vorlagen manchmal herausfordernd ist. 3 10% 4 90% Wohlbefinden und Motivation der Mitglieder 3 4Seite 9 von 37 8 5. In den letzten Sitzungen haben wir versucht, durch den Wechsel von Diskussionen im Plenum und der Arbeit in Kleingruppen die Sitzungen lebendiger zu gestalten. Wie gut findest du die Arbeit in den Kleingruppen und die anschließende Diskussion im Plenum? Skala von 1 (sehr schlecht) bis 5 (sehr gut) In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider. Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte der Skala sind zwangsläufig vertreten. 6. Warum ist es deiner Meinung nach wichtig, dass Kinder und Jugendliche bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen mitreden können? Welche Themen sollten deiner Meinung nach im Beirat mehr oder auch Beachtung finden? Ich finde es wichtig, dass Kinder und Jugendliche bei Themen mitentscheiden, die sie auch betreffen. Damit Kinder über Projekte mitreden können und ihre Meinung geschätzt wird. Ich finde es wichtig, dass auch Jugendliche gefragt werden, da sie die meisten Themen bereits jetzt betreffen oder sie irgendwann betreffen werden. Außerdem bringen Jugendliche neue Expertisen ein. Ich fände es wichtig, dass mehr Umweltthemen beachtet werden, da diese besonders wichtig für Jugendliche sind. Weil zukünftige politische Entscheidungen insbesondere auch Jugendliche betreffen. Außenstehende Jugendliche würden sich wahrscheinlich unter anderem mehr Einfluss auf das Bildungssystem wünschen, dies scheint mir persönlich aber eher unrealistisch. Infrastruktur. Ich denke, es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche mitreden dürfen, da die Entscheidungen sie genauso betreffen wie andere Bürger*innen auch. Ich finde es wichtig, dass wir mitreden können, da wir so erstens in die Gesellschaft eingeführt werden, in der wir später leben, und zweitens, weil wir die Politik so richtig erleben können. Ich finde es schwer zu sagen, welche Themen noch oder mehr 2 10% 3 40% 4 10% 5 40% Kleingruppenarbeit und Plenumsdiskussion – deine Meinung? 2 3 4 5Seite 10 von 37 9 Beachtung finden sollten, da wir bereits mehrere Themen hatten und diese oft sehr zentral sind. Ich finde, dass es sehr wichtig ist, dass Jugendliche mitarbeiten können, da viele der besprochenen Themen Jugendliche und Kinder direkt betreffen. Mehr Beachtung sollten die Themen Inklusion und weitere Jugendangebote finden. 7. Kann der Beirat aus deiner Sicht etwas bewirken, wenn es darum geht, dass Kinder und Jugendliche bei Projekten und Vorhaben der Stadt beteiligt werden? Werden die Vorschläge des Beirats in den weiteren politischen Gremien berücksichtigt? Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (vollständig) In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider. Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte der Skala sind zwangsläufig vertreten. 8. Was hat dich motiviert, im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung mitzumachen? Ich mag es, mich zu engagieren, und lerne so auch mehr Leute kennen. Weil ich Politik interessant finde und es spannend finde, selbst seine Meinung über Projekte kundzugeben. Ich fand, dass es sehr interessant klang. Einblicke in die politische Arbeit, Möglichkeit der Partizipation. Erfahrung sammeln, Leute treffen, in die Bonner Politik schnuppern. Mitbestimmung. Ich fand das interessant. Ich wollte einen Einblick in die städtische Politik bekommen und mich engagieren. Ich habe vorher an einem Workshop teilgenommen, bei dem es auch um politische Geschehnisse ging. Insgesamt hat es sich interessant angehört. Ich wollte etwas verändern. 2 10% 3 50% 4 20% 5 20% Wirksamkeit des Beirats bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 2 3 4 5Seite 11 von 37 10 9. Bist du zufrieden mit deiner Beteiligung im Beirat? Skala von 1 (sehr unzufrieden) bis 5 (sehr zufrieden) In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider. Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte der Skala sind zwangsläufig vertreten. 10. Fühlst du dich gehört und respektiert im Beirat? In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider. Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte der Skala sind zwangsläufig vertreten. Kommentar: „Nein – wahrscheinlich, weil ich nur stellvertretendes Mitglied bin“ 2 10% 3 10% 4 10% 5 70% Zufriedenheit mit deiner Beteiligung im Beirat 2 3 4 5 9 1 Wirst du im Beirat gehört und respektiert? Ja NeinSeite 12 von 37 11 11. Bekommst du genug Unterstützung (durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung), um deine Aufgabe im Beirat wahrzunehmen und aktiv an den Sitzungen teilzunehmen? Wenn du mehr Unterstützung und Hilfe brauchst, wie könnte die für dich aussehen? Ich bekomme genug Unterstützung. (2x) Ich bin bisher gut zurechtgekommen. Ich erhalte genug Unterstützung. Besprechungen nur mit dem Jugendbeirat, unabhängig von Sitzungen → Austausch. Ja. Ja, ich bekomme genug Unterstützung. (2x) 12. Hast du Vorschläge, um die Arbeit im Beirat zu verbessern? Gibt es etwas, dass deiner Meinung nach verbessert werden könnte? Ich habe keine weiteren Vorschläge. Sollte mir jedoch etwas einfallen, werde ich mich per E-Mail melden. Zu Beginn hätte ich angemerkt, dass die Themen besser erklärt werden könnten. Allerdings wurde dies durch die Kleingruppenarbeit gut aufgegriffen, sodass ein Erwachsener die Inhalte verständlicher vermitteln konnte. Einige Informationen könnten an manchen Stellen etwas komprimierter dargestellt werden. Zurzeit habe ich keine weiteren Anmerkungen. Die Sprache der Vorlagen könnte überarbeitet werden, da sie nicht immer leicht verständlich sind. 13. Möchtest du uns etwas darüber hinaus mitteilen? Nein. (3x) Ich möchte nichts weiter mitteilen. 14. In welchem Raum sollten deiner Meinung nach die Sitzungen des Beirats stattfinden? Ratssaal 70% Sitzungsraum I 30% Raum für die Beiratssitzungen Ratssaal Sitzungsraum ISeite 13 von 37 12 II. Evaluationsfragen für erwachsene Mitglieder (vollständig und stellvertretend) An der Befragung zur Evaluation des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung haben insgesamt 17 Erwachsene teilgenommen. Dies entspricht einer Teilnahmequote von 63 % der insgesamt 27 möglichen Erwachsenen, darunter 14 Vertreter*innen aus der Politik (einschließlich der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder) sowie 13 Mitglieder aus der Verwaltung (einschließlich der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder). 1. Sind die Ziele und Aufgaben des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung Ihrer Meinung nach klar und verständlich? Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (sehr gut) In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider. Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte der Skala sind zwangsläufig vertreten. 2. Inwiefern trägt der Beirat zur Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung bei? Die Perspektive der Jugendlichen wird in allen Beteiligungsvorhaben formal mit einbezogen, jedoch kann der Beirat inhaltlich nichts ausrichten. Das Gremium fördert jedoch die Möglichkeit, Jugendliche in städtische Vorhaben nach Vorlage durch die Verwaltung zu involvieren. Wirkliche Beteiligung findet nicht im Beirat statt, sondern wird hier nur vorbereitet. Es wird über Kommunikationsstrategien diskutiert, um Kinder und Jugendliche über politische Entscheidungen und Teilhabemöglichkeiten zu informieren. Kinder und Jugendliche werden ernst genommen, insbesondere bei der Möglichkeit, eigene Vorschläge einzubringen, wie z. B. die Idee einer Aktivität im Bereich Social Media. Vorschläge und Entscheidungen aus den Beschlussvorlagen gehen jedoch in den "normalen" Gang der kommunalen Entscheidungsfindung über. Die Jugendlichen lernen, ihre Meinung zu vertreten und auch die Meinungen anderer zu respektieren. Ihre Meinung wird ermittelt und ernst genommen. Durch regelmäßige Treffen, inklusive Vorbereitung und Unterstützung, erhalten Kinder und Jugendliche Einblicke in vielfältige Themen und lernen Verwaltungsstrukturen 2 23% 3 24% 4 47% 5 6% Bewertung der Klarheit der Ziele und Aufgaben des Beirats 2 3 4 5Seite 14 von 37 13 sowie die Entwicklung politischer Entscheidungen kennen. Sie setzen sich auch mit Themen auseinander, die zunächst weniger interessant erscheinen. Kinder und Jugendliche werden eingeladen, sich Gedanken über Themen der Bonner Lokalpolitik zu machen, auch durch Ansprachen von Lehrern und Klassenkameraden zu relevanten Inhalten. Ihre Wahrnehmung als "stimmberechtigte" Mitglieder der Gesellschaft verändert sich dadurch. Kinder und Jugendliche bekommen die Möglichkeit, sich an politischen Prozessen zu beteiligen und lernen dabei Prinzipien der parlamentarischen Demokratie kennen. Aufgrund ihrer sozialen Vernetzung sind die Kinder und Jugendlichen wichtige Multiplikatoren. Der Beirat schafft mehr Transparenz und Einblicke für die vertretenen Kinder und Jugendlichen. Der Beirat spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung, da er eine beratende Funktion hat, aber die Entscheidungen letztlich bei den Kindern und Jugendlichen liegen. Im Beirat können sich die Kinder und Jugendlichen aktiv beteiligen und erhalten konkrete Einblicke in vielfältige (politische) Themen und Verwaltungsabläufe. Der Beirat trägt somit stark zur Förderung der Beteiligung junger Menschen bei. Die Motivation der Jugendlichen wird gestärkt, sich mit Fragestellungen auseinanderzusetzen, mit Wirkung über die Beiratsarbeit hinaus. Sie üben Prozesse und Arbeitsweisen und bekommen Einblicke in Verfahrensabläufe der Politik und Verwaltung. Positives Feedback und Selbstwirksamkeit stärken ihr Selbstvertrauen und ihre Multiplikatorenfunktion. Der Beirat trägt gut zu ausgewählten Themen bei, da sehr viel Wert auf die Erweiterung und kindgerechte Vermittlung der jeweiligen Beteiligungskonzepte gelegt wird. Es wird gewünscht, dass Kinder und Jugendliche im Beirat mehr eigene Ideen zu diversen Themen einbringen und eigene Anträge stellen können. Es ist zentral wichtig und richtig, junge Menschen zu involvieren und ernst zu nehmen. Ob der Beirat langfristig zur Förderung der Beteiligung beiträgt, muss sich noch zeigen. Die Rollen sind noch nicht ganz klar, und die Annahme, mehr Kompetenzen zu haben als es dieses beratende Gremium tatsächlich hat, könnte insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen zu Frust und möglicherweise weniger Beteiligung führen. Transparente Maßnahmen sollten ergriffen werden, um eine langfristig beidseitig zufriedenstellende Beteiligung zu sichern.Seite 15 von 37 14 3. Glauben Sie, dass sich alle Mitglieder des Beirats gleichermaßen ernstgenommen und gehört fühlen? (Ihre Einschätzung) Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (vollständig) In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider. Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte der Skala sind zwangsläufig vertreten. 4. Wie bewerten Sie die Zusammensetzung des Beirats bezogen auf das Verhältnis zwischen jugendlichen Mitgliedern und Erwachsenen? (Jugendliche, Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung) Falls Sie Änderungen wünschen, welche wären das und warum? Die Aufteilung ist sehr gut, jedoch muss ein deutliches Signal an die Politik gesendet werden, dass sie in diesem Gremium lediglich eine beobachtende, wenn nicht sogar nur eine fragende Rolle übernimmt. Das Gremium ist etwas groß. Es könnte überlegt werden, ob ein Austausch zwischen den Jugendlichen und den Vertreter*innen der Politik ausreicht und die Verwaltung nur beratend hinzugezogen wird. Ich finde die aktuelle Verteilung gut, besonders die Aufteilung in stimmberechtigte jugendliche Mitglieder und Erwachsene. Wichtig ist jedoch, dass durch die Stellvertreter kein Übergewicht auf einer Seite entsteht. Eine Lösung könnte sein, dass Stellvertreter (während das ordentliche Mitglied anwesend ist) sich in den Zuschauerraum setzen, um ein Übergewicht der erwachsenen Stimmen zu vermeiden. Die Mischung ist sehr gut, die Auswahl wurde hervorragend getroffen. Der Anteil junger Menschen könnte im Verhältnis zu den Erwachsenen höher sein, z.B. 3/4 Jugendliche und 1/3 Erwachsene, oder einfach den Anteil der Jugendlichen erhöhen, um zu verdeutlichen, dass junge Menschen im Fokus stehen. Dies würde den Beirat allerdings vergrößern. 1 6% 2 12% 3 29% 4 41% 5 12% Empfinden alle Beiratsmitglieder Gleichberechtigung und Gehör? 1 2 3 4 5Seite 16 von 37 15 Die Zusammensetzung des Beirats kann vorerst so bleiben; einen Veränderungsbedarf sehe ich derzeit nicht. In einem Jahr könnte man dies jedoch noch einmal reflektieren. Die Zusammensetzung des Beirats erscheint mir ausgeglichen. Die aktuelle Zusammensetzung sollte nach einem Jahr evaluiert werden, da ich mir vorstellen kann, dass sich die eigentlichen Akteure durch die vielen Erwachsenen zurückgesetzt oder überfordert fühlen. Ich finde, es sollte mehr oder überhaupt Kinder im Beirat geben. Der Beirat heißt ja Kinder- und Jugendbeirat, aber bisher habe ich das Gefühl, dass der Altersdurchschnitt relativ hoch ist, sodass nur Jugendliche beteiligt sind. Die Zusammensetzung ist gut, aber es wäre besser, wenn der Anteil junger Menschen im Verhältnis zu den Erwachsenen noch höher wäre, damit die quantitative Gewichtung klar zeigt, wie wichtig die Meinung junger Menschen ist. Mit einer höheren Anzahl an Jugendlichen könnten sie sich besser durchsetzen (z.B. bei doppelt so vielen Jugendlichen). Dadurch würde der Einfluss der Erwachsenen (z.B. aus der Politik) auf die Kinder und Jugendlichen verringert. Ich finde die Zusammensetzung gut. Es sind viele Erwachsene im Raum, aber wie ich erfahren habe, finden die Kinder und Jugendlichen das gut. Daher würde ich nichts verändern. Zu Beginn sind die Jugendlichen noch etwas zurückhaltend, was auch damit zu tun hat, dass sie sich orientieren und wohl fühlen müssen. (Ging mir vor vier Jahren im Stadtrat nicht anders.) Ich wünsche mir, dass die Erwachsenen im Raum sich zunehmend zurücknehmen und den Raum den jungen Menschen überlassen. Die Zusammensetzung passt, jedoch sollte dieses Gremium keine politische Bühne darstellen! 5. Sind die Sitzungen so gestaltet, dass alle Mitglieder aktiv mitarbeiten und sich beteiligen können? Ja 94% Manchmal 6% Fördern die Sitzungen aktive Mitarbeit und Beteiligung aller Mitglieder? Ja ManchmalSeite 17 von 37 16 6. In den letzten Sitzungen haben wir versucht, durch den Wechsel von Diskussionen im Plenum und der Arbeit in Kleingruppen die Sitzungen lebendiger zu gestalten. Wie bewerten Sie die Diskussionen in den Kleingruppen und die anschließenden Diskussionen im Plenum? Skala von 1 (sehr schlecht) bis 5 (sehr gut) In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider. Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte der Skala sind zwangsläufig vertreten. 7. Was glauben Sie, welchen Einfluss hat der Beirat tatsächlich auf die Beteiligung an städtischen Projekten? Skala von 1 (kein Einfluss) bis 5 (sehr großer Einfluss) In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider. Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte der Skala sind zwangsläufig vertreten. 1 6% 2 6% 3 23% 4 41% 5 24% Bewertung der Diskussionen in Kleingruppen und im Plenum 1 2 3 4 5 2 24% 3 41% 4 35% Einfluss des Beirats auf die Beteiligung an städtischen Projekten 2 3 4Seite 18 von 37 17 8. Inwieweit werden die Mitglieder des Beirats unterstützt, um an den Sitzungen aktiv teilzunehmen und ihre Rolle ausfüllen zu können? Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (sehr gut) In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider. Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte der Skala sind zwangsläufig vertreten. 9. Wie schätzen Sie die allgemeine Arbeitsweise des Beirats ein? Skala von 1 (sehr unzufrieden) bis 5 (sehr zufrieden) In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider. Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte der Skala sind zwangsläufig vertreten. 1 6% 2 23% 3 6% 4 47% 5 18% Unterstützung der Beiratsmitglieder für aktive Teilnahme und Rollenerfüllung 1 2 3 4 5 1 6% 2 6% 3 23% 4 47% 5 18% Bewertung der allgemeinen Arbeitsweise des Beirats 1 2 3 4 5Seite 19 von 37 18 10. Haben Sie Verbesserungsvorschläge zur Gestaltung der Sitzungen und zur Arbeitsweise des Beirats? Die Gruppendiskussionen sind prinzipiell sinnvoll, jedoch nicht für jeden Tagesordnungspunkt geeignet. Die Gruppenarbeit nimmt viel Zeit in Anspruch, und der ständige Wechsel zwischen Plenum und Gruppenarbeit ist nicht immer sinnvoll. Eine mögliche Idee wäre, zu Beginn der Sitzung eine Gruppenarbeit anzusetzen, um gemeinsam alle Tagesordnungspunkte zu besprechen und anschließend im Plenum weiter zu beraten. Es wäre wünschenswert, wenn der Punkt „Sonstiges“ in Bezug auf eigene Vorschläge der Kinder und Jugendlichen in Zukunft mehr Raum bekäme. Dies wurde bereits angekündigt, konnte aber bisher noch nicht umgesetzt werden. Die Gruppenarbeitsphasen sollten gerne beibehalten werden, da auch „ruhigere“ Mitglieder des Beirats so eine Stimme bekommen, die sich im großen Plenum vielleicht nicht immer trauen, sich zu melden. Der Wechsel zwischen Diskussionen im Plenum und der Arbeit in Kleingruppen ist grundsätzlich positiv, jedoch sollten nicht zu viele Punkte auf der Tagesordnung stehen, da dies die Konzentration beeinträchtigen kann. Der Einfluss der Verwaltung und der Politik auf die Jugendlichen sollte thematisiert werden, um sicherzustellen, dass die jungen Menschen nicht zu stark gesteuert werden. Die Förderung der Eigenständigkeit der Jugendlichen sollte dabei im Fokus stehen. Der Wechsel zwischen Diskussionen im Plenum und Gruppenarbeit könnte noch flüssiger gestaltet werden, da oft viel Zeit vergeht, bis sich alle umgesetzt haben und mit der Arbeit beginnen können. Leider konnte ich bisher selbst nur an einer einzigen Sitzung teilnehmen. Soweit ich es beurteilen kann, scheint die Arbeitsweise jedoch sehr geeignet zu sein. Die Warm-ups zu Beginn und die Einführung eines Glossars sind bereits sehr gute Ideen. Vielleicht könnten zusätzlich Kahoot oder Mentimeter als Warm-ups genutzt werden. Außerdem wäre es hilfreich, Sitzungen in der Ferienzeit zu vermeiden.Seite 20 von 37 19 11. Welcher Sitzungsraum ist aus Ihrer Sicht besser für die Arbeitsweise des Beirats geeignet? Ratssaal 61% Sitzungsraum I 39% Raum für die Beiratssitzung Ratssaal Sitzungsraum ISeite 21 von 37 Anlage 2 1 Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung (Alt) Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Bonn (Neu) Änderungen 1. Funktion und Aufgaben des Beirats 1. Funktion und Aufgaben des Beirats (1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Gremium, das als Expert*innengruppe in die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Mitwirkungsprozessen beratend einbezogen wird. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist Hüter des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung und überprüft, inwiefern Kinder und Jugendliche bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten von den jeweiligen Fachämtern zielführend und erfolgreich einbezogen werden. Hierzu erteilt er Empfehlungen an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und/oder an die zuständige Bezirksvertretung. (2) Der Beirat Kinder und Jugendbeteiligung versteht sich als ein unabhängiges Beratungsgremium. Er ist kein Ausschuss im Sinne des §57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beirat hat allein die Aufgabe zu beraten und kann keine Beschlüsse für Politik und Verwaltung fassen. (3) Der Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung sollen, immer wenn die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen betroffen sind, als Fachberatung in den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und den Beirat Bürgerbeteiligung eingeladen werden. (1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Gremium, das als Expert*innengruppe in die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Mitwirkungsprozessen beratend einbezogen wird. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist Hüter des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung und überprüft, inwiefern Kinder und Jugendliche bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten von den jeweiligen Fachämtern zielführend und erfolgreich einbezogen werden. Hierzu erteilt er Empfehlungen an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und/oder an die zuständige Bezirksvertretung. (2) Der Beirat Kinder und Jugendbeteiligung versteht sich als ein unabhängiges Beratungsgremium. Er ist kein Ausschuss im Sinne des §57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beirat hat allein die Aufgabe zu beraten und kann keine Beschlüsse für Politik und Verwaltung fassen. (3) Der Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung sollen, immer wenn die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen betroffen sind, als Fachberatung in den Ausschuss für BeteiligungSeite 22 von 37 Anlage 2 2 (4) Der Beirat ist Ansprechpartner für alle Kinder und Jugendliche, die in Bonn leben. (5) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung berät und empfiehlt hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind: Beratung über die Vorhabenliste: Die Vorhabenliste soll die Menschen, die in Bonn leben, so früh wie möglich über Vorhaben bzw. geplante Projekte informieren. In ihr ist festgehalten, ob und in welcher Form jeweils ein Beteiligungsprozess geplant ist. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung hat die Aufgabe, zu schauen, ob die Informationen in der Vorhabenliste verständlich und nachvollziehbar sind, und ob die geplante Beteiligung im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist. Empfehlungen zu konkreten Beteiligungskonzepten: Im Vorfeld eines Mitwirkungsprozesses muss bei Verfahren, die eine Vielzahl von Bonner*innen betreffen, und bei großen städtischen Vorhaben, bei denen entweder Weichen für die Zukunft gestellt werden oder viel Zeit und Aufwand durch die Stadt aufgewendet wird („komplexes Beteiligungsverfahren“), das verantwortliche Fachamt ein Beteiligungskonzept erstellen. Der der Bürgerinnen und Bürger und den Beirat Bürgerbeteiligung eingeladen werden. (4) Der Beirat ist Ansprechpartner für alle Kinder und Jugendliche, die in Bonn leben. (5) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung berät und empfiehlt hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind: Beratung über die Vorhabenliste: Die Vorhabenliste soll die Menschen, die in Bonn leben, so früh wie möglich über Vorhaben bzw. geplante Projekte informieren. In ihr ist festgehalten, ob und in welcher Form jeweils ein Beteiligungsprozess geplant ist. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung hat die Aufgabe, zu schauen, ob die Informationen in der Vorhabenliste verständlich und nachvollziehbar sind, und ob die geplante Beteiligung im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist. Empfehlungen zu konkreten Beteiligungskonzepten: Im Vorfeld eines Mitwirkungsprozesses muss bei Verfahren, die eine Vielzahl von Bonner*innen betreffen, und bei großen städtischen Vorhaben, bei denen entweder Weichen für die Zukunft gestellt werden oder viel Zeit und Aufwand durch die Stadt aufgewendet wird („komplexes Beteiligungsverfahren“), das verantwortliche Fachamt ein Beteiligungskonzept erstellen. DerSeite 23 von 37 Anlage 2 3 Beirat Bürgerbeteiligung und der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung geben hierzu eine Empfehlung, bevor der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen und Bürger oder die jeweilige Bezirksvertretung das Beteiligungskonzept beraten und beschließen. Überprüfung und Fortschreibung: Der Kinder- und Jugendbeirat hat die Aufgabe, das Konzept „Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn“ (insbesondere die dort beschriebenen Handlungsschritte) sowie der Leitlinien Bürgerbeteiligung in Bonn regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Auswertung von Beteiligungsprozessen: Erarbeitung von Kriterien, wann die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgreich ist sowie von Auswertungsmethoden, wie der Erfolg der Beteiligung am besten festgestellt werden kann. (6) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung reflektiert seine Arbeit und berichtet einmal im Jahr dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. (7) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung kann eigenständige Vorschläge erarbeiten, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgestaltet und ausgebaut werden kann. Die Ideen werden zur Beirat Bürgerbeteiligung und der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung geben hierzu eine Empfehlung, bevor der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen und Bürger oder die jeweilige Bezirksvertretung das Beteiligungskonzept beraten und beschließen. Überprüfung und Fortschreibung: Der Kinder- und Jugendbeirat hat die Aufgabe, das Konzept „Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn“ (insbesondere die dort beschriebenen Handlungsschritte) sowie der Leitlinien Bürgerbeteiligung in Bonn regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Auswertung von Beteiligungsprozessen: Erarbeitung von Kriterien, wann die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgreich ist sowie von Auswertungsmethoden, wie der Erfolg der Beteiligung am besten festgestellt werden kann. (6) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung reflektiert seine Arbeit und berichtet einmal im Jahr dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. (7) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung kann eigenständige Vorschläge erarbeiten, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgestaltet und ausgebaut werden kann. Die Ideen werden zurSeite 24 von 37 Anlage 2 4 weiteren Bearbeitung in den Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung gegeben. (8) Die Tätigkeit der Jugendlichen sowie der Vertreter*innen aus der Politik im Kinderund Jugendbeirat ist ehrenamtlich. Für die Entschädigung dieser Mitglieder sind die Vorschriften der Entschädigungsordnung des Rates Bonn anzuwenden. weiteren Bearbeitung in den Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung gegeben. (8) Die Tätigkeit der Jugendlichen sowie der Vertreter*innen aus der Politik im Kinderund Jugendbeirat ist ehrenamtlich. Für die Entschädigung dieser Mitglieder sind die Vorschriften der Entschädigungsordnung des Rates Bonn anzuwenden. 2. Zusammensetzung des Beirates 2. Zusammensetzung des Beirates (1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung setzt sich zur Hälfte aus Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren und zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik und Verwaltung der Stadt Bonn zusammen. Die Anzahl der Vertreter*innen aus der Verwaltung und die der Kinder und Jugendlichen richtet sich nach der Anzahl der Vertreter*innen aus der Politik. Für die Mitglieder werden Stellvertreter*innen benannt. (2) Die Auswahl der jugendlichen Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen erfolgt auf Grundlage einer Zufallsauswahl. Dabei soll auf ein gleichmäßiges Verhältnis der Geschlechter, des Alters und der besuchten Schulform geachtet werden. Dass Verfahren selbst wird von der Geschäftsstelle erarbeitet und vom Beirat festgelegt. (3) Die Jugendlichen und die Mitglieder aus der Politik werden vom Rat bestimmt. Die Benennung der Mitglieder aus der Verwaltung sowie deren (1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung setzt sich zur Hälfte aus Jugendlichen, die zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft zwischen 12 und 19 Jahren sind, und zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik und Verwaltung der Stadt Bonn zusammen. Die Anzahl der Vertreter*innen aus der Verwaltung und die der Kinder und Jugendlichen richtet sich nach der Anzahl der Vertreter*innen aus der Politik. Für jedes Mitglied aus der Politik und der Verwaltung ist jeweils eine Stellvertretung zu benennen. Für die Kinder und Jugendlichen ist dagegen eine Anzahl an stellvertretenden Mitgliedern vorzusehen, die der Hälfte der Anzahl der ordentlichen Mitglieder entspricht. (2) Die Auswahl der jugendlichen Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen erfolgt auf Grundlage einer Zufallsauswahl. Dabei soll auf ein gleichmäßiges Verhältnis der Geschlechter, des Alters und der besuchten Schulform geachtet werden. Dass Verfahren (1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung setzt sich zur Hälfte aus Jugendlichen, die zu Beginn ihrer Mitgliedschaft zwischen 12 und 19 Jahren sind, und zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik und Verwaltung der Stadt Bonn zusammen. (1) Für die Kinder und Jugendlichen ist dagegen eine Anzahl an stellvertretendenSeite 25 von 37 Anlage 2 5 Stellvertreter*innen obliegt dem Verwaltungsvorstand. (4) Die Beiratsmitglieder werden dem Ausschuss für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn und dem Kinder- und Jugendrat NRW mitgeteilt. (5) Zu einzelnen Sitzungen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung können Expert*innen und Vertreter*innen aus dem Beirat Bürgerbeteiligung eingeladen werden. (6) Die Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirats soll nach einem Jahr, maximal nach zwei Jahren, wechseln, um möglichst vielen Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv im Sinne aller Kinder und Jugendlichen in Bonn zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Jugendlichen im Beirat. Sie haben nach einem Jahr die Möglichkeit, ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Beirat für Kinder und Jugendliche für ein weiteres Jahr zu verlängern. Dabei sollte auch auf eine für die Arbeit des Beirats notwendige Kontinuität geachtet werden. selbst wird von der Geschäftsstelle erarbeitet und vom Beirat festgelegt. (3) Sollten ordentliche jugendliche Mitglieder während der zweijährigen Amtszeit ausscheiden, können bereits vom Rat benannte Stellvertreter*innen als ordentliche Mitglieder nachrücken. Die Nachbesetzung erfolgt auf Grundlage einer Interessenabfrage, die von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung bei den vorhandenen Stellvertreter*innen durchgeführt wird. (4) Die Jugendlichen und die Mitglieder aus der Politik werden vom Rat bestimmt. Die Benennung der Mitglieder aus der Verwaltung sowie deren Stellvertreter*innen obliegt dem Verwaltungsvorstand. (5) Die Beiratsmitglieder werden dem Ausschuss für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn und dem Kinder- und Jugendrat NRW mitgeteilt. (6) Zu einzelnen Sitzungen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung können Expert*innen und Vertreter*innen aus dem Beirat Bürgerbeteiligung eingeladen werden. (7) Die Zusammensetzung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung soll nach einem Zeitraum von zwei Jahren wechseln, um möglichst vielen Jugendlichen die Gelegenheit zu geben, sich aktiv im Sinne aller Kinder und Jugendlichen in Bonn einzubringen. Dies gilt insbesondere für die jugendlichen Mitglieder des Mitgliedern vorzusehen, die der Hälfte der Anzahl der ordentlichen Mitglieder entspricht. (3) Sollten ordentliche jugendliche Mitglieder während der zweijährigen Amtszeit ausscheiden, können bereits vom Rat benannte Stellvertreter*innen als ordentliche Mitglieder nachrücken. Die Nachbesetzung erfolgt auf Grundlage einer Interessenabfrage, die von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung bei den vorhandenen Stellvertreter*innen durchgeführt wird.Seite 26 von 37 Anlage 2 6 Beirats. Dabei ist zugleich auf die für eine kontinuierliche und verlässliche Beiratsarbeit erforderliche Kontinuität zu achten. (6) Die Zusammensetzung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung soll nach einem Zeitraum von zwei Jahren wechseln, um möglichst vielen Jugendlichen die Gelegenheit zu geben, sich aktiv im Sinne aller Kinder und Jugendlichen in Bonn einzubringen. 3. Sprecher*innen 3. Sprecher*innen (1) Es werden drei Sprecher*innen aus der Mitte der Jugendlichen von den stimmberechtigten Mitgliedern des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung gewählt. Zur Wahl ist eine einfache Mehrheit erforderlich. (2) Die Sprecher*innen sind Ansprechpersonen für alle Mitglieder des Beirates, für den Beirat Bürgerbeteiligung, für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, für die Stabsstelle Bürgerbeteiligung, für den Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung und für den Kinder- und Jugendbeirat NRW. (1) Aus der Mitte der jugendlichen Mitglieder des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung werden jährlich drei Sprecher*innen von den stimmberechtigten Mitgliedern gewählt. Für die Wahl ist die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. (3) Die Sprecher*innen sind Ansprechpersonen für alle Mitglieder des Beirates, für den Beirat Bürgerbeteiligung, für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, für die Stabsstelle Bürgerbeteiligung, für (1) Aus der Mitte der jugendlichen Mitglieder des Beirats Kinder-und Jugendbeteiligung werden jährlich drei Sprecher*innen von den stimmberechtigten Mitgliedern gewählt.Seite 27 von 37 Anlage 2 7 sind in die Vorbereitung der Beiratssitzungen eingebunden und erstellen in Abstimmung mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung den Entwurf der Tagesordnung, über die zu Beginn der Beiratssitzung abgestimmt wird. den Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung und für den Kinder- und Jugendbeirat NRW. sind in die Vorbereitung der Beiratssitzungen eingebunden und erstellen in Abstimmung mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung den Entwurf der Tagesordnung, über die zu Beginn der Beiratssitzung abgestimmt wird. 4. Geschäftsführung 4. Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn. Dies bedeutet, dass die Stabsstelle Bürgerbeteiligung die Einladungen zu Sitzungen in Abstimmung mit den Sprecher*innen versendet, die Sitzungsprotokolle anfertigt, die Räumlichkeiten organisiert. (2) Über die mit der Geschäftsführung verbundenen Aufgaben hinaus kann die Stabsstelle Bürgerbeteiligung keine Aufträge des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung annehmen. (1) Die Geschäftsführung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn. Dies bedeutet, dass die Stabsstelle Bürgerbeteiligung die Einladungen zu Sitzungen in Abstimmung mit den Sprecher*innen versendet, die Sitzungsprotokolle anfertigt, die Räumlichkeiten organisiert. (2) Über die mit der Geschäftsführung verbundenen Aufgaben hinaus kann die Stabsstelle Bürgerbeteiligung keine Aufträge des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung annehmen. 5. Organisation 5. Organisation (1) Die Anzahl der Sitzungen orientiert sich an den jährlichen Sitzungen des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. (2) Sitzungstermine und Sitzungsorte werden von der Geschäftsstelle bzw. der Stabsstelle Bürgerbeteiligung in Absprache mit den Sprecher*innen festgelegt: Der (1) Die Anzahl der Sitzungen orientiert sich an den jährlichen Sitzungen des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. (2) Sitzungstermine und Sitzungsorte werden von der Geschäftsstelle bzw. der Stabsstelle Bürgerbeteiligung in Absprache mit den Sprecher*innen festgelegt: DerSeite 28 von 37 Anlage 2 8 Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung tagt in der Regel eine Woche vor dem Beirat der Bürgerbeteiligung und zwei Wochen vor der Ausschusssitzung für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. – Die Sitzungstermine werden im Bonner Rats- und Informations-System (ALLRIS) veröffentlicht. (3) Alle Sitzungsteilnehmenden erhalten eine Woche vor dem Sitzungstermin in der Regele auf digitalem Wege eine Tagesordnung nebst zugehörigen Unterlagen. (4) Tagesordnungspunkte können von den Beiratsmitgliedern, von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und dem Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung vorgeschlagen werden. Die Aufnahme in den Entwurf der Tagesordnung erfolgt im Einvernehmen mit den Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung. Über ihre Annahme zur Beratung und über die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung entscheiden die Mitglieder des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung. Das bedeutet, dass zu Beginn jeder Sitzung die Tagesordnung mit den einzelnen Punkten von den stimmberechtigen Mitgliedern verabschiedet wird. Die Anmeldefrist für Tagesordnungspunkte endet zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. (5) Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung wird in die Begleitung und Vorbereitung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung eingebunden. Er steht dem Kinder- und Jugendbeirat mit seinem Expertenwissen zur Verfügung. Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung tagt in der Regel eine Woche vor dem Beirat der Bürgerbeteiligung und zwei Wochen vor der Ausschusssitzung für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. – Die Sitzungstermine werden im Bonner Rats- und Informations-System (ALLRIS) veröffentlicht. (3) Alle Sitzungsteilnehmenden erhalten eine Woche vor dem Sitzungstermin in der Regele auf digitalem Wege eine Tagesordnung nebst zugehörigen Unterlagen. (4) Tagesordnungspunkte können von den Beiratsmitgliedern, von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und dem Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung vorgeschlagen werden. Die Aufnahme in den Entwurf der Tagesordnung erfolgt im Einvernehmen mit den Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung. Über ihre Annahme zur Beratung und über die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung entscheiden die Mitglieder des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung. Das bedeutet, dass zu Beginn jeder Sitzung die Tagesordnung mit den einzelnen Punkten von den stimmberechtigen Mitgliedern verabschiedet wird. Die Anmeldefrist für Tagesordnungspunkte endet zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. (5) Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung wird in die Begleitung und Vorbereitung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung eingebunden. Er steht dem Kinder- und Jugendbeirat mit seinem Expertenwissen zur Verfügung.Seite 29 von 37 Anlage 2 9 (6) Die Sitzungen sollen in der Regel nicht länger als zwei Zeitstunden dauern. (7) Das Protokoll ist von den Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung und dem*der Protokollführer*in zu unterschreiben. (8) Die Protokolle werden dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis gebracht. (6) Die Sitzungen sollen in der Regel nicht länger als zwei Zeitstunden dauern. (7) Das Protokoll ist von den Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung und dem*der Protokollführer*in zu unterschreiben. (8) Die Protokolle werden dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis gebracht. 6. Beschlussfähigkeit über Empfehlungen und Vorschläge, Beschlussfähigkeit 6. Beschlussfähigkeit über Empfehlungen und Vorschläge, Beschlussfähigkeit (1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten jugendlichen Mitglieder anwesend ist. (2) Der Kinder- und Jugendbeirat kann Empfehlungen und Vorschläge an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Bezirksvertretungen aussprechen. (3) Die Empfehlungen und Vorschläge müssen sich auf Angelegenheiten beziehen, die die Stadt Bonn und die Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, betreffen. (4) Der Kinder- und Jugendbeirat hat darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit Anregungen oder Beschwerden an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder in die jeweilige Bezirksvertretung zu wenden (siehe GO NRW § 24/§ 10 Hauptsatzung) (1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten jugendlichen Mitglieder anwesend ist. (2) Der Kinder- und Jugendbeirat kann Empfehlungen und Vorschläge an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Bezirksvertretungen aussprechen. (3) Die Empfehlungen und Vorschläge müssen sich auf Angelegenheiten beziehen, die die Stadt Bonn und die Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, betreffen. (4) Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung kann Anregungen an die Ausschüsse des Rates der Stadt Bonn oder die Bezirksvertretungen richten. Entsprechende Anträge, die aus dem Beirat in die städtischen Gremien eingebracht werden sollen, sind (4) Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung kann Anregungen an die Ausschüsse des Rates der Stadt Bonn oder die Bezirksvertretungen richten. Entsprechende Anträge, die aus dem Beirat in die städtischen Gremien eingebracht werden sollen, sind mindestens 14 Kalendertage vor der jeweiligenSeite 30 von 37 Anlage 2 10 wenn dies die Stadt Bonn und die Kinder und Jugendlichen, die in Bonn leben, betrifft. (5) Die Beschlüsse im Kinder- und Jugendbeirat werden mit einfacher Stimmenmehrheit in offener Abstimmung gefasst. Bei Stimmengleichtheit entscheiden die Stimmen der Sprecher/*innen. mindestens 14 Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung sowohl in der Geschäftsstelle als auch bei den Sprecherinnen und Sprechern des Beirats einzureichen. Eine Weiterleitung in Form einer Anregung an die städtischen Gremien erfolgt ausschließlich nach vorheriger Beschlussfassung im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung. (5) Die Beschlüsse im Kinder- und Jugendbeirat werden mit einfacher Stimmenmehrheit in offener Abstimmung gefasst. Bei Stimmengleichtheit entscheiden die Stimmen der Sprecher/*innen. Sitzung sowohl in der Geschäftsstelle als auch bei den Sprecherinnen und Sprechern des Beirats einzureichen. Eine Weiterleitung in Form einer Anregung an die städtischen Gremien erfolgt ausschließlich nach vorheriger Beschlussfassung im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung. 7. Nichtöffentlichkeit/Öffentlichkeit 7. Nichtöffentlichkeit/Öffentlichkeit (1) Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats sind öffentlich. Abhängig von zu behandelnden Themenfeldern können Tagesordnungspunkte auch in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. (2) Die Ergebnisse der Beiratssitzungen werden im Internet im Bonner Rats- und Informationssystem ALLRIS und auf der Website „Jugend macht mit“ veröffentlicht. (1) Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats sind öffentlich. Abhängig von zu behandelnden Themenfeldern können Tagesordnungspunkte auch in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. (2) Die Ergebnisse der Beiratssitzungen werden im Internet im Bonner Rats- und Informationssystem ALLRIS und auf der Website „Jugend macht mit“ veröffentlicht.Seite 31 von 37 Anlage 2 11 8. Neufassung, Änderung, Ergänzung der Geschäftsordnung 8. Neufassung, Änderung, Ergänzung der Geschäftsordnung (1) Änderungen und Ergänzungen oder eine Neufassung der Geschäftsordnung erfolgen auf Beschluss des Kinder- und Jugendbeirats mit einer Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über die vorgenommenen Veränderungen in Form einer Mitteilungsvorlage informiert. (1) Änderungen und Ergänzungen oder eine Neufassung der Geschäftsordnung erfolgen auf Beschluss des Kinder- und Jugendbeirats mit einer Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über die vorgenommenen Veränderungen in Form einer Mitteilungsvorlage informiert. 9. Inkrafttreten 9. Inkrafttreten (1) Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung des Rates in Kraft. Bonn, den 9. November 2023 (1) Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft. Streichung „des Rates“ / Redaktionelle ÄnderungSeite 32 von 37 1 Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Bonn 1. Funktion und Aufgaben des Beirats Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Gremium, das als Expert*innengruppe in die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Mitwirkungsprozessen beratend einbezogen wird. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist Hüter des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung und überprüft, inwiefern Kinder und Jugendliche bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten von den jeweiligen Fachämtern zielführend und erfolgreich einbezogen werden. Hierzu erteilt er Empfehlungen an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und/oder an die zuständige Bezirksvertretung. Der Beirat Kinder und Jugendbeteiligung versteht sich als ein unabhängiges Beratungsgremium. Er ist kein Ausschuss im Sinne des §57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beirat hat allein die Aufgabe zu beraten und kann keine Beschlüsse für Politik und Verwaltung fassen. Der Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung sollen, immer wenn die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen betroffen sind, als Fachberatung in den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und den Beirat Bürgerbeteiligung eingeladen werden. Der Beirat ist Ansprechpartner für alle Kinder und Jugendliche, die in Bonn leben. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung berät und empfiehlt hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind: Beratung über die Vorhabenliste: Die Vorhabenliste soll die Menschen, die in Bonn leben, so früh wie möglich über Vorhaben bzw. geplante Projekte informieren. In ihr ist festgehalten, ob und in welcher Form jeweils ein Beteiligungsprozess geplant ist. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung hat die Aufgabe, zu schauen, ob die Informationen in der Vorhabenliste verständlich und nachvollziehbar sind, und ob die geplante Beteiligung im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist. Empfehlungen zu konkreten Beteiligungskonzepten: Im Vorfeld eines Mitwirkungsprozesses muss bei Verfahren, die eine Vielzahl von Bonner*innen betreffen, und bei großen städtischen Vorhaben, bei denen entweder Weichen für die Zukunft gestellt werden oder viel Zeit und Aufwand durch die Stadt aufgewendet wird („komplexes Beteiligungsverfahren“), das verantwortliche Fachamt ein Beteiligungskonzept erstellen. Der Beirat Bürgerbeteiligung und der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung geben hierzu eine Empfehlung, bevor der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen und Bürger oder die jeweilige Bezirksvertretung das Beteiligungskonzept beraten und beschließen. Überprüfung und Fortschreibung: Der Kinder- und Jugendbeirat hat die Aufgabe, das Konzept „Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und anSeite 33 von 37 2 politischen Entscheidungsprozessen in Bonn“ (insbesondere die dort beschriebenen Handlungsschritte) sowie der Leitlinien Bürgerbeteiligung in Bonn regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Auswertung von Beteiligungsprozessen: Erarbeitung von Kriterien, wann die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgreich ist sowie von Auswertungsmethoden, wie der Erfolg der Beteiligung am besten festgestellt werden kann. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung reflektiert seine Arbeit und berichtet einmal im Jahr dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung kann eigenständige Vorschläge erarbeiten, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgestaltet und ausgebaut werden kann. Die Ideen werden zur weiteren Bearbeitung in den Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung gegeben. Die Tätigkeit der Jugendlichen sowie der Vertreter*innen aus der Politik im Kinderund Jugendbeirat ist ehrenamtlich. Für die Entschädigung dieser Mitglieder sind die Vorschriften der Entschädigungsordnung des Rates Bonn anzuwenden. 2. Zusammensetzung des Beirates Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung setzt sich zur Hälfte aus Jugendlichen, die zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft zwischen 12 und 19 Jahren sind, und zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik und Verwaltung der Stadt Bonn zusammen. Die Anzahl der Vertreter*innen aus der Verwaltung und die der Kinder und Jugendlichen richtet sich nach der Anzahl der Vertreter*innen aus der Politik. Für jedes Mitglied aus der Politik und der Verwaltung ist jeweils eine Stellvertretung zu benennen. Für die Kinder und Jugendlichen ist dagegen eine Anzahl an stellvertretenden Mitgliedern vorzusehen, die der Hälfte der Anzahl der ordentlichen Mitglieder entspricht. Die Auswahl der jugendlichen Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen erfolgt auf Grundlage einer Zufallsauswahl. Dabei soll auf ein gleichmäßiges Verhältnis der Geschlechter, des Alters und der besuchten Schulform geachtet werden. Dass Verfahren selbst wird von der Geschäftsstelle erarbeitet und vom Beirat festgelegt. Sollten ordentliche jugendliche Mitglieder während der zweijährigen Amtszeit ausscheiden, können bereits vom Rat benannte Stellvertreter*innen als ordentliche Mitglieder nachrücken. Die Nachbesetzung erfolgt auf Grundlage einer Interessenabfrage, die von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung bei den vorhandenen Stellvertreter*innen durchgeführt wird. Die Jugendlichen und die Mitglieder aus der Politik werden vom Rat bestimmt. Die Benennung der Mitglieder aus der Verwaltung sowie deren Stellvertreter*innen obliegt dem Verwaltungsvorstand. Die Beiratsmitglieder werden dem Ausschuss für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn und dem Kinder- und Jugendrat NRW mitgeteilt.Seite 34 von 37 3 Zu einzelnen Sitzungen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung können Expert*innen und Vertreter*innen aus dem Beirat Bürgerbeteiligung eingeladen werden. Die Zusammensetzung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung soll nach einem Zeitraum von zwei Jahren wechseln, um möglichst vielen Jugendlichen die Gelegenheit zu geben, sich aktiv im Sinne aller Kinder und Jugendlichen in Bonn einzubringen. Dies gilt insbesondere für die jugendlichen Mitglieder des Beirats. Dabei ist zugleich auf die für eine kontinuierliche und verlässliche Beiratsarbeit erforderliche Kontinuität zu achten. 3. Sprecher*innen Aus der Mitte der jugendlichen Mitglieder des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung werden jährlich drei Sprecher*innen von den stimmberechtigten Mitgliedern gewählt. Für die Wahl ist die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Sprecher*innen sind Ansprechpersonen für alle Mitglieder des Beirates, für den Beirat Bürgerbeteiligung, für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, für die Stabsstelle Bürgerbeteiligung, für den Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung und für den Kinder- und Jugendbeirat NRW. sind in die Vorbereitung der Beiratssitzungen eingebunden und erstellen in Abstimmung mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung den Entwurf der Tagesordnung, über die zu Beginn der Beiratssitzung abgestimmt wird. 4. Geschäftsführung Die Geschäftsführung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn. Dies bedeutet, dass die Stabsstelle Bürgerbeteiligung die Einladungen zu Sitzungen in Abstimmung mit den Sprecher*innen versendet, die Sitzungsprotokolle anfertigt, die Räumlichkeiten organisiert. Über die mit der Geschäftsführung verbundenen Aufgaben hinaus kann die Stabsstelle Bürgerbeteiligung keine Aufträge des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung annehmen. 5. Organisation Die Anzahl der Sitzungen orientiert sich an den jährlichen Sitzungen des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Sitzungstermine und Sitzungsorte werden von der Geschäftsstelle bzw. der Stabsstelle Bürgerbeteiligung in Absprache mit den Sprecher*innen festgelegt: Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung tagt in der Regel eine Woche vor dem Beirat der Bürgerbeteiligung und zwei Wochen vor der Ausschusssitzung für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. – Die Sitzungstermine werden im Bonner Rats- und Informations-System (ALLRIS) veröffentlicht. Alle Sitzungsteilnehmenden erhalten eine Woche vor dem Sitzungstermin in der Regele auf digitalem Wege eine Tagesordnung nebst zugehörigen Unterlagen. Tagesordnungspunkte können von den Beiratsmitgliedern, von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und dem Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung vorgeschlagenSeite 35 von 37 4 werden. Die Aufnahme in den Entwurf der Tagesordnung erfolgt im Einvernehmen mit den Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung. Über ihre Annahme zur Beratung und über die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung entscheiden die Mitglieder des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung. Das bedeutet, dass zu Beginn jeder Sitzung die Tagesordnung mit den einzelnen Punkten von den stimmberechtigen Mitgliedern verabschiedet wird. Die Anmeldefrist für Tagesordnungspunkte endet zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung wird in die Begleitung und Vorbereitung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung eingebunden. Er steht dem Kinder- und Jugendbeirat mit seinem Expertenwissen zur Verfügung. Die Sitzungen sollen in der Regel nicht länger als zwei Zeitstunden dauern. Das Protokoll ist von den Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung und dem*der Protokollführer*in zu unterschreiben. Die Protokolle werden dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis gebracht. 6. Beschlussfähigkeit über Empfehlungen und Vorschläge, Beschlussfähigkeit Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten jugendlichen Mitglieder anwesend ist. Der Kinder- und Jugendbeirat kann Empfehlungen und Vorschläge an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Bezirksvertretungen aussprechen. Die Empfehlungen und Vorschläge müssen sich auf Angelegenheiten beziehen, die die Stadt Bonn und die Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, betreffen. Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung kann Anregungen an die Ausschüsse des Rates der Stadt Bonn oder die Bezirksvertretungen richten. Entsprechende Anträge, die aus dem Beirat in die städtischen Gremien eingebracht werden sollen, sind mindestens 14 Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung sowohl in der Geschäftsstelle als auch bei den Sprecherinnen und Sprechern des Beirats einzureichen. Eine Weiterleitung in Form einer Anregung an die städtischen Gremien erfolgt ausschließlich nach vorheriger Beschlussfassung im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Beschlüsse im Kinder- und Jugendbeirat werden mit einfacher Stimmenmehrheit in offener Abstimmung gefasst. Bei Stimmengleichtheit entscheiden die Stimmen der Sprecher/*innen. 7. Nichtöffentlichkeit/Öffentlichkeit Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats sind öffentlich. Abhängig von zu behandelnden Themenfeldern können Tagesordnungspunkte auch in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden.Seite 36 von 37 5 Die Ergebnisse der Beiratssitzungen werden im Internet im Bonner Rats- und Informationssystem ALLRIS und auf der Website „Jugend macht mit“ veröffentlicht. 8. Neufassung, Änderung, Ergänzung der Geschäftsordnung Änderungen und Ergänzungen oder eine Neufassung der Geschäftsordnung erfolgen auf Beschluss des Kinder- und Jugendbeirats mit einer Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über die vorgenommenen Veränderungen in Form einer Mitteilungsvorlage informiert. 9. Inkrafttreten Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.Seite 37 von 37
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de