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253171 · Beschlussvorlage

Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung

Nummer
253171
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253171
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Änderung der Geschäftsordnung des Beirats
Kinder- und Jugendbeteiligung
Beratungsfolge
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung für den Beirat Kinder-
und Jugendbeteiligung wird zugestimmt.
Begründung
Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung wurde beauftragt, ein halbes Jahr nach
Einführung des Beirats eine erste Evaluation zur Wirksamkeit und Ar-
beitsweise des Gremiums durchzuführen (DS 231662). Ziel dieser Aus-
wertung war es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Elemente
der bisherigen Arbeit und Formate sich bewährt haben und in welchen
Bereichen gegebenenfalls Anpassungs- oder Weiterentwicklungsbedarf
besteht.
Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Einschätzung der jugendlichen
Mitglieder zur Wirksamkeit ihrer Arbeit sowie zur pädagogischen Beglei-
tung. Die Evaluation hat ergeben, dass eine Reihe von Änderungen an
der Geschäftsordnung empfohlen wird, um die Mitwirkung und Arbeits-
weise des Beirats zu stärken.
Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen sind:
1. Sprecher*innenwahl: Aufnahme einer Regelung zur Wahl von
Sprecher*innen. Diese sollen künftig einmal jährlich gewählt wer-
den.
2. Verlängerte Mitgliedschaft: Die Amtszeit jugendlicher Mitglieder
soll generell auf zwei Jahre verlängert werden, um eine nachhalti-
ge Beiratsarbeit zu ermöglichen.
3. Erhöhung der Altersgrenze: Die Altersgrenze für jugendlicheSeite 1 von 37
Seite 2
Mitglieder soll auf 19 Jahre angehoben werden, um auch jungen
Erwachsenen eine Mitwirkung zu ermöglichen.
4. Reduzierung der stellvertretenden Mitglieder: Die Zahl der
stellvertretenden jugendlichen Mitglieder wird halbiert. Dabei wird
angestrebt, die verbleibenden Stellvertretungen aktiver in die Ar-
beit des Beirats einzubinden. Die Regelung für die Stellvertretun-
gen aus Politik und Verwaltung bleibt unverändert.
5. Direktes Antragsrecht und Rederecht in Fachausschüssen:
Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung soll künftig die Mög-
lichkeit erhalten, Anträge direkt in die Fachausschüsse des Rates
der Stadt Bonn und die Bezirksvertretungen einzubringen. Darü-
ber hinaus wünschen sich die Mitglieder ein Rederecht, um ihre
Anliegen in den zuständigen Gremien persönlich vorstellen und
fachlich erläutern zu können. Dies erfordert sowohl eine Anpas-
sung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn als auch
eine Änderung der Geschäftsordnung des Beirats für Kinder- und
Jugendbeteiligung.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in einem überarbeiteten Ent-
wurf der Geschäftsordnung kenntlich gemacht (Unterstreichungen). Zur
besseren Nachvollziehbarkeit ist eine Synopse beigefügt, die die alte
und die neue Fassung gegenüberstellt.
Anlage/n
1 Dokumentation des Beirats KiJu (öffentlich)
2 Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung_Synopse
(Anpassungen 2025) (öffentlich)
3 Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung (Neu 2025)
(öffentlich)Seite 2 von 37
1
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung zieht Bilanz
Zwischen Ideen und Einfluss – Der Beirat im Realitätscheck
1. Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung
Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung wurde beauftragt, ein halbes Jahr nach der Einführung
des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung eine erste Evaluation zur Wirksamkeit und
Arbeitsweise des Beirats vorzunehmen. Ziel dieser Auswertung ist es, Erkenntnisse
darüber zu gewinnen, welche Elemente der bisherigen Arbeit und Formate positiv
verlaufen und in welchen Bereichen potenzieller Anpassungs- oder Handlungsbedarf
besteht. Darüber hinaus soll analysiert werden, wie die Mitglieder die Wirksamkeit des
Beirats einschätzen und wie die pädagogische Begleitung den Beirat unterstützt.
Der Kinder- und Jugendbeirat setzt sich zur Hälfte aus Jugendlichen zusammen, die zu
Beginn ihrer Mitgliedschaft im Beirat zwischen 12 und 17 Jahre alt waren. Die
verbleibenden Plätze entfallen zu je einem Viertel auf Vertreterinnen und Vertreter der
Politik sowie der Verwaltung. Die Anzahl der Mitglieder orientiert sich an der Anzahl der
im Rat vertretenen Fraktionen. Derzeit umfasst der Beirat 14 jugendliche Mitglieder sowie
14 stellvertretende Mitglieder, sieben Vertreterinnen und Vertreter der Politik sowie
sieben Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung – jeweils mit Stellvertretungen.
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Rechte
von Kindern und Jugendlichen bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten
und -vorhaben der Stadt Bonn berücksichtigt werden. Dazu gehört die angemessene
Berücksichtigung der Rechte sowie der Interessen von Kindern und Jugendlichen in
sämtlichen Planungs- und Umsetzungsprozessen. Es wird erörtert, wie Beteiligungs- und
Mitwirkungsprozesse konkret gestaltet werden können, um eine wirksame Kinder- und
Jugendbeteiligung zu gewährleisten. Zudem ist es die Aufgabe des Beirats, Vorschläge zur
Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten und die
Beteiligung in Bonn weiter auszubauen.
Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung trat am 2. Februar 2024 zu seiner
konstituierenden Sitzung zusammen. Im Laufe des Jahres 2024 fanden insgesamt sieben
Sitzungen des Beirats statt. Diese wurden im Ratssaal oder im Sitzungsraum I des
Stadthauses abgehalten und fanden an folgenden Terminen statt:
 Freitag, 2. Februar 2024 (Altes Rathaus)
 Donnerstag, 7. März 2024
 Freitag, 26. April 2024
 Donnerstag, 13. Juni 2024
 Freitag, 13. September 2024
 Donnerstag, 17. Oktober 2024
 Freitag, 29. November 2024
Im ersten Halbjahr des Jahres 2024 legten zwei ordentliche Mitglieder des Beirats ihre
Mitgliedschaft nieder. Zudem schieden zwei stellvertretende jugendliche Mitglieder aus
dem Gremium aus. Es ist festzuhalten, dass nicht alle stellvertretenden jugendlichenSeite 3 von 37
2
Mitglieder an den Sitzungen teilgenommen haben. Dies könnte unter anderem darauf
zurückzuführen sein, dass ihnen keine aktive Rolle zugewiesen wurde und sie nicht
stimmberechtigt waren.
Die wesentlichen Empfehlungen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung für das Jahr
2024 umfassten folgende Punkte, denen der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen
(die Bezirksvertretungen) in Gänze gefolgt ist:
Neues Quartier Bundesviertel:
 Einrichtung eines gesonderten Bereichs für Jugendliche bei Veranstaltungen.
 Erweiterung der Werbung über öffentliche Einrichtungen in der Umgebung.
 Durchführung von Schulbesuchen nicht nur für die neunte Klasse, sondern
auch für jüngere Jahrgänge ab der fünften Klasse.
Digitales Jugendzentrum "das Flax":
 Anhebung der Altersgrenze für Workshops von 16 auf 18 Jahre.
Kommunale Wärmeplanung:
 Einladung weiterer Organisationen wie des Kinder- und Jugendrings Bonn
sowie der Schülerinnenvertretung zu Veranstaltungen für Multiplikator*innen.
 Informationsveranstaltungen an Schulen zu Teil-Ergebnissen und
Umsetzungsschritten.
Bürger*innenbefragung zur Klimaneutralität:
 Bereitstellung eines separaten Fragebogens für Kinder und Jugendliche in
betroffenen Haushalten.
 Jugendgerechte Aufbereitung und Veröffentlichung der Befragungsergebnisse.
Kinder- und Jugendförderplan:
 Durchführung von vier Beteiligungsveranstaltungen an verschiedenen Orten
der Stadt im Rahmen der Fortschreibung des Plans.
 Zufallsauswahl der Teilnehmenden sowie Einbindung von Praktiker*innen für
die Moderation.
Nutzung der Pützchens Marktwiesen:
 Bewerbung der Beteiligung zur Nutzung der Pützchens Marktwiesen über
lokale Vereine.
 Senkung der Altersgrenze für die Teilnahme.
Rheingärten:
 Senkung der Altersgrenze für die Teilnahme an Veranstaltungen auf 12 Jahre.
 Erweiterte Werbung über Jugendzentren.
Des Weiteren wurden im Protokoll des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung
Empfehlungen zum Klimaviertel Medinghoven dokumentiert, die bei der weiteren
Umsetzung des Projekts Berücksichtigung finden sollen. Angeregt wurde, Schulen und
Jugendzentren aktiv in die Projekte einzubinden, Inhalte anschaulich zu gestalten und
gezielt zu bewerben, um Kinder und Jugendliche besser zu erreichen.
Im Jahr 2024 hat der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung – vertreten durch ein
Mitglied des Beirats – außerdem einen Bürger*innenantrag gemäß § 24 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gestellt. Ziel des Antrags war dieSeite 4 von 37
3
Schaffung eines eigenen Instagram-Kanals, um eine größere Reichweite zu erzielen und
mehr Jugendliche in Bonn über Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren. Zugleich sollte
das Interesse an kommunalen Themen gestärkt und die aktive Mitwirkung an städtischen
Vorhaben gefördert werden. Der Antrag wurde vom Ausschuss für Beteiligung der
Bürger*innen positiv beschlossen. Seit Anfang 2025 ist der Instagram-Kanal
@jugend.macht.mit online. Über diesen Kanal informiert der Beirat regelmäßig über
Beteiligungsformate, laufende Projekte und Mitmachaktionen in Bonn – von Jugendlichen
für Jugendliche.
2. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung zieht Bilanz
Im ersten Schritt der Evaluation wurde eine anonymisierte Online-Beteiligung auf der
Plattform bonn-macht-mit.de durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden zwei speziell
zugeschnittene Fragebögen entwickelt: einer für die erwachsenen Mitglieder des Beirats
und ein weiterer für die jugendlichen Mitglieder. Die Ergebnisse der Befragungen sind im
Anhang beigefügt.
Die Auswertungen beider Befragungen wurden in der Oktobersitzung 2024 des Beirats
präsentiert und in Kleingruppen intensiv besprochen. Ziel der Kleingruppenarbeit war es,
konkrete Änderungswünsche zur Arbeitsweise des Beirats zu identifizieren und zu
erörtern.
Diese Evaluation bildet die Grundlage für die formulierten Änderungswünsche sowie für
Anpassungen in der Struktur und Methodik des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung.
2.1 Gemeinsamer Austausch zur Onlinebefragung: Was läuft gut im Beirat Kinder- und
Jugendbeteiligung – und wo hakt es noch? (Sitzung des Beirats Kinder- und
Jugendbeteiligung am 17. Oktober 2024)
Im Rahmen der Beiratssitzung zur Evaluation wurden die Mitglieder des Beirats in
Kleingruppen aufgeteilt, bestehend aus jeweils zwei Jugendlichen, einem Vertreter bzw.
einer Vertreterin aus der Verwaltung und einer Vertretung aus der Politik.
Die Gruppen hatten die Aufgabe, sich auf Grundlage der vorgestellten Ergebnisse der
Online-Beteiligung sowie ihrer eigenen Erfahrungen mit zwei zentralen Fragen
auseinanderzusetzen:
 Wie hat euch die Arbeit im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung gefallen? /
Glaubt ihr, dass der Beirat dazu beigetragen hat, Kinder und Jugendliche an
Beteiligungsprojekten und -vorhaben teilhaben zu lassen?
 Habt ihr Änderungswünsche für den Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung?
Wenn ja, welche?
Die Ergebnisse der Diskussionen in den Kleingruppen wurden anschließend im Plenum
besprochen und Änderungen sowie Empfehlungen festgehalten.
2.1.1 Wie hat euch die Arbeit im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung gefallen? / Glaubt
ihr, dass der Beirat dazu beigetragen hat, Kinder und Jugendliche an Beteiligungsprojekten
und -vorhaben teilhaben zu lassen?Seite 5 von 37
4
 Zu Beginn war die Arbeit im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung ungewohnt.
Mit der Zeit konnten wir uns jedoch gut in die Abläufe einfinden und die
Zusammenarbeit verbessern. Insgesamt bewerten wir die Arbeit im Beirat sehr
positiv.
 Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung hat im Jahr 2024 einen
Bürger*innenantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) gestellt, um einen eigenen Instagram-Account einzurichten. Ziel ist es, mehr
Jugendliche und junge Menschen zu erreichen und sie gezielt über
Beteiligungsmöglichkeiten sowie aktuelle Projekte in der Stadt zu informieren.
 Durch unsere Mitarbeit im Beirat konnten wir viele Einblicke in interne Abläufe
und Prozesse gewinnen, was wir als sehr positiv empfunden haben. Die
Atmosphäre im Beirat ist angenehm, und wir hatten die Möglichkeit, viele
interessante Personen aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft
kennenzulernen.
 Es gab bereits erste Erfolge, was uns motiviert. Allerdings bleibt oft unklar, ob
Beschlüsse, die auf unsere Vorschläge zurückgehen und von der Politik
angenommen wurden, tatsächlich von der Verwaltung umgesetzt werden. Hier
wünschen wir uns mehr Transparenz und Rückmeldung zum weiteren Verlauf.
 Der Beirat hat auf jeden Fall dazu beigetragen, dass mehr Kinder und Jugendliche
erreicht wurden und sich insgesamt mehr beteiligen konnten.
 Mit der Zeit wurden die Sitzungen deutlich strukturierter und weniger chaotisch.
Viele Themen wurden aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert – das fanden
wir richtig gut.
 Insgesamt hat uns die Arbeit im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung echt gut
gefallen – es war eine spannende und gute Erfahrung.
2.1.2 Habt ihr Änderungswünsche für den Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung? Wenn
ja, welche?
 Bekanntheit steigern: Die Beteiligungsmöglichkeiten sollten stärker beworben
werden, etwa über bonn-macht-mit.de/jugend oder den Instagram-Account, um
noch mehr Jugendliche zu erreichen.
 Gezielte Einladung von Jugendlichen und jungen Menschen: Jugendliche und junge
Menschen sollten gezielt zu den Sitzungen des Beirats eingeladen werden, um den
Beirat kennenzulernen. Dies trägt dazu bei, den Bekanntheitsgrad des Beirats zu
steigern und den Jugendlichen aufzuzeigen, wie sie sich aktiv an Projekten und
Vorhaben der Stadt beteiligen können.
 Mehr eigene Initiativen: Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung sollte
verstärkt in der Lage sein, eigene Projekte zu initiieren, insbesondere zu Themen,
die direkt die Interessen und Anliegen der Jugendlichen betreffen. Die Mitglieder
wünschen sich hierfür mehr Zeit und Freiraum.
 Arbeitsweise des Beirats Kinder und Jugendbeteiligung (Effizientere Abläufe und
Neutralität bewahren): Die Bildung der Kleingruppen während der Sitzungen sollte
zügiger erfolgen, da dies häufig zu Zeitverlust führt. Der Beirat sollte sich auf seine
zentrale Aufgabe konzentrieren, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu stärken
– nicht aber als Forum für politische Grundsatzdebatten dienen. n.Seite 6 von 37
5
 Reibungslose Übergabe / Zeit für Einarbeitung: Für einen reibungslosen Übergang
sollte eine strukturierte Übergabe organisiert werden. Eine Möglichkeit wäre, eine
Übergangszeit festzulegen, in der sowohl alte als auch neue jugendliche Mitglieder
gemeinsam an den Sitzungen teilnehmen. Auf diese Weise kann Wissen effizient
weitergegeben und der Übergang fließend gestaltet werden.
 Sprecher*innen: Es wird angeregt, in der Geschäftsordnung des Beirats für Kinder-
und Jugendbeteiligung eine Regelung zur Wahl der Sprecher*innen aufzunehmen.
Vorgeschlagen wird, dass die Sprecher*innen des Beirats künftig einmal jährlich
neu gewählt werden.
 Verlängerte Mitgliedschaft: Die Amtszeit der jugendlichen Mitglieder sollte
generell auf zwei Jahre ausgeweitet werden, um eine kontinuierliche und
nachhaltige Beiratsarbeit zu ermöglichen. Bisher sieht die Geschäftsordnung vor,
dass die Zusammensetzung des Beirats nach einem Jahr, spätestens jedoch nach
zwei Jahren wechselt. Diese Regelung sollte dahingehend angepasst werden, dass
eine reguläre Amtszeit von zwei Jahren vorgesehen ist. Die derzeitige
Mitgliedschaft des Beirats sollte mit der Kommunalwahl im September 2025
enden und im Anschluss neu besetzt werden. Auf diese Empfehlung einigten sich
die jugendlichen Mitglieder des Beirats im Rahmen der Evaluation.
 Erhöhung der Altersgrenze: Es wird empfohlen, die Altersgrenze für die
Mitgliedschaft im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung auf 19 Jahre
anzuheben. Ziel ist es, die Interessen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen –
insbesondere im Hinblick auf ihre Perspektiven zur Beteiligung an städtischen
Projekten und Vorhaben – stärker zu berücksichtigen und einzubeziehen. Die
bisher geltende Regelung der Geschäftsordnung sieht vor, dass sich der Beirat zur
Hälfte aus Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren zusammensetzt. Auch
in diesem Punkt wäre eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung
erforderlich.
 Stellvertretende Mitglieder: Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung besteht
aus 14 vollwertigen Mitgliedern und ebenso vielen stellvertretenden jugendlichen
Mitgliedern. Zwar wurden alle Mitglieder und deren Stellvertreter zu den
Sitzungen eingeladen, jedoch hatten nur die vollen Mitglieder ein Stimmrecht und
erhielten ein Sitzungsgeld. Auch wenn in jeder Sitzung mindestens drei bis vier
stellvertretende Mitglieder anwesend waren, hatten die meisten von ihnen keine
konkrete Aufgabe oder Rolle, da sie kein Mitglied vertreten haben.
Aus diesem Grund wird angeregt, die Zahl der stellvertretenden Mitglieder zu
halbieren, sodass bei 14 vollen Mitgliedern nur sieben stellvertretende Mitglieder
vorgesehen werden. Zudem wird vorgeschlagen, bei der nächsten Neubesetzung
der jugendlichen Mitglieder zu prüfen, ob die stellvertretenden Mitglieder den
Wunsch haben, als vollwertige Mitglieder in den Beirat aufgenommen zu werden.
Für diese Änderung ist eine Anpassung der Geschäftsordnung erforderlich, in der
die Anzahl der stellvertretenden jugendlichen Mitglieder entsprechend reduziert
und klar geregelt wird. Für die Mitglieder aus Politik und Verwaltung soll die
bisherige Regelung hingegen beibehalten werden: Für jedes dieser Mitglieder wird
weiterhin jeweils eine direkte Stellvertretung benannt.Seite 7 von 37
6
 Direktes Antragsrecht: Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung sollte die
Möglichkeit erhalten, direkt Anträge in die Fachausschüsse und den Rat der Stadt
Bonn einzubringen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige intensive Beratung
innerhalb des Beirats, um die Anliegen gemeinsam zu entwickeln und fundiert
vorzubereiten. Für diese erweiterte Mitwirkungsmöglichkeit ist eine
entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn
erforderlich.
 Rederecht in den Fachausschüssen: Sollte der Beirat für Kinder- und
Jugendbeteiligung Anträge oder Anregungen in städtische Gremien einbringen,
besteht der Wunsch, den Vertreter*innen des Beirats die Möglichkeit
einzuräumen, ihre Anliegen im Rahmen eines Rederechts persönlich vorzustellen
und fachlich zu erläutern. Zur Umsetzung dieser Regelung ist eine entsprechende
Anpassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn erforderlich.
Anhang
I. Evaluationsfragen für jugendliche Mitglieder (vollständig und stellvertretend)
An der Befragung zur Evaluation des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung haben insgesamt
10 Jugendliche teilgenommen, was einer Teilnahmequote von 40 % der insgesamt 25
möglichen Jugendlichen (einschließlich der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder)
entspricht. Ein weiteres jugendliches Mitglied konnte aufgrund eines Auslandsaufenthalts
nicht an der Befragung teilnehmen.
1. Findest du, dass die Mischung der Jugendlichen im Beirat gut gelungen ist, was das Alter,
die Wohnorte und die verschiedenen Schulen angeht?
2. Wie findest du die Mischung aus Jugendlichen, Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung?
 Ich finde, es wurde gut durchgemischt und fair gestaltet.
Ja
80%
Nein
0%
Teils-teils
20%
Vielfalt im Beirat – gut gelungen?
Ja Nein Teils-teilsSeite 8 von 37
7
 Es ist sehr gut durchmischt.
 Ich finde die Mischung gut, da es immer genügend verschiedene Meinungen und
Erfahrungen gibt, an denen man sich orientieren kann.
 Gut. (3 Nennungen)
 Gut, auch wenn im Verhältnis viele Erwachsene dabei sind, obwohl es Jugendbeirat
heißt.
 Ich finde die Verteilung sehr gerecht.
3. Glaubst du, dass sich alle Mitglieder wohlfühlen und motiviert sind, mitzuarbeiten? Skala
von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (vollständig)
In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative
und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider.
Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte
der Skala sind zwangsläufig vertreten.
4. Wie würdest du die Zusammenarbeit im Beirat bewerten? Gab es besondere Highlights
oder Herausforderungen?
 Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut. Ich habe keine besonderen Highlights oder
Herausforderungen festgestellt.
 Zu Beginn war es etwas schwierig, aber durch die Kleingruppen hat sich die
Zusammenarbeit deutlich verbessert.
 Mir hat es immer sehr gut gefallen.
 Jeder engagiert sich, jedoch wird von den Jugendlichen teilweise zu wenig gesagt.
 Ich persönlich finde es schade, als stellvertretendes Mitglied keinen direkten Einfluss
auf den Beirat nehmen zu können.
 Es gibt gute Ideen.
 Die Zusammenarbeit klappt gut, könnte aber noch enger sein.
 Ich finde, dass die Zusammenarbeit sehr gut funktioniert und alles sehr verständlich
ist, auch wenn die Sprache der Vorlagen manchmal herausfordernd ist.
3
10%
4
90%
Wohlbefinden und Motivation der Mitglieder
3 4Seite 9 von 37
8
5. In den letzten Sitzungen haben wir versucht, durch den Wechsel von Diskussionen im
Plenum und der Arbeit in Kleingruppen die Sitzungen lebendiger zu gestalten. Wie gut
findest du die Arbeit in den Kleingruppen und die anschließende Diskussion im Plenum?
Skala von 1 (sehr schlecht) bis 5 (sehr gut)
In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative
und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider.
Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte
der Skala sind zwangsläufig vertreten.
6. Warum ist es deiner Meinung nach wichtig, dass Kinder und Jugendliche bei politischen und
gesellschaftlichen Entscheidungen mitreden können? Welche Themen sollten deiner
Meinung nach im Beirat mehr oder auch Beachtung finden?
 Ich finde es wichtig, dass Kinder und Jugendliche bei Themen mitentscheiden, die sie
auch betreffen.
 Damit Kinder über Projekte mitreden können und ihre Meinung geschätzt wird.
 Ich finde es wichtig, dass auch Jugendliche gefragt werden, da sie die meisten Themen
bereits jetzt betreffen oder sie irgendwann betreffen werden. Außerdem bringen
Jugendliche neue Expertisen ein. Ich fände es wichtig, dass mehr Umweltthemen
beachtet werden, da diese besonders wichtig für Jugendliche sind.
 Weil zukünftige politische Entscheidungen insbesondere auch Jugendliche betreffen.
 Außenstehende Jugendliche würden sich wahrscheinlich unter anderem mehr Einfluss
auf das Bildungssystem wünschen, dies scheint mir persönlich aber eher unrealistisch.
 Infrastruktur.
 Ich denke, es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche mitreden dürfen, da die
Entscheidungen sie genauso betreffen wie andere Bürger*innen auch.
 Ich finde es wichtig, dass wir mitreden können, da wir so erstens in die Gesellschaft
eingeführt werden, in der wir später leben, und zweitens, weil wir die Politik so richtig
erleben können. Ich finde es schwer zu sagen, welche Themen noch oder mehr
2
10%
3
40%
4
10%
5
40%
Kleingruppenarbeit und Plenumsdiskussion – deine
Meinung?
2 3 4 5Seite 10 von 37
9
Beachtung finden sollten, da wir bereits mehrere Themen hatten und diese oft sehr
zentral sind.
 Ich finde, dass es sehr wichtig ist, dass Jugendliche mitarbeiten können, da viele der
besprochenen Themen Jugendliche und Kinder direkt betreffen. Mehr Beachtung
sollten die Themen Inklusion und weitere Jugendangebote finden.
7. Kann der Beirat aus deiner Sicht etwas bewirken, wenn es darum geht, dass Kinder und
Jugendliche bei Projekten und Vorhaben der Stadt beteiligt werden? Werden die
Vorschläge des Beirats in den weiteren politischen Gremien berücksichtigt? Skala von 1
(überhaupt nicht) bis 5 (vollständig)
In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative
und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider.
Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte
der Skala sind zwangsläufig vertreten.
8. Was hat dich motiviert, im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung mitzumachen?
 Ich mag es, mich zu engagieren, und lerne so auch mehr Leute kennen.
 Weil ich Politik interessant finde und es spannend finde, selbst seine Meinung über
Projekte kundzugeben.
 Ich fand, dass es sehr interessant klang.
 Einblicke in die politische Arbeit, Möglichkeit der Partizipation.
 Erfahrung sammeln, Leute treffen, in die Bonner Politik schnuppern.
 Mitbestimmung.
 Ich fand das interessant.
 Ich wollte einen Einblick in die städtische Politik bekommen und mich engagieren.
 Ich habe vorher an einem Workshop teilgenommen, bei dem es auch um politische
Geschehnisse ging. Insgesamt hat es sich interessant angehört.
 Ich wollte etwas verändern.
2
10%
3
50%
4
20%
5
20%
Wirksamkeit des Beirats bei der Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen
2 3 4 5Seite 11 von 37
10
9. Bist du zufrieden mit deiner Beteiligung im Beirat? Skala von 1 (sehr unzufrieden) bis 5 (sehr
zufrieden)
In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative
und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider.
Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte
der Skala sind zwangsläufig vertreten.
10. Fühlst du dich gehört und respektiert im Beirat?
In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative
und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider.
Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte
der Skala sind zwangsläufig vertreten.
Kommentar: „Nein – wahrscheinlich, weil ich nur stellvertretendes Mitglied bin“
2
10%
3
10%
4
10%
5
70%
Zufriedenheit mit deiner Beteiligung im Beirat
2 3 4 5
9
1
Wirst du im Beirat gehört und respektiert?
Ja NeinSeite 12 von 37
11
11. Bekommst du genug Unterstützung (durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung), um deine
Aufgabe im Beirat wahrzunehmen und aktiv an den Sitzungen teilzunehmen? Wenn du
mehr Unterstützung und Hilfe brauchst, wie könnte die für dich aussehen?
 Ich bekomme genug Unterstützung. (2x)
 Ich bin bisher gut zurechtgekommen.
 Ich erhalte genug Unterstützung.
 Besprechungen nur mit dem Jugendbeirat, unabhängig von Sitzungen → Austausch.
 Ja.
 Ja, ich bekomme genug Unterstützung. (2x)
12. Hast du Vorschläge, um die Arbeit im Beirat zu verbessern? Gibt es etwas, dass deiner
Meinung nach verbessert werden könnte?
 Ich habe keine weiteren Vorschläge. Sollte mir jedoch etwas einfallen, werde ich mich
per E-Mail melden.
 Zu Beginn hätte ich angemerkt, dass die Themen besser erklärt werden könnten.
Allerdings wurde dies durch die Kleingruppenarbeit gut aufgegriffen, sodass ein
Erwachsener die Inhalte verständlicher vermitteln konnte.
 Einige Informationen könnten an manchen Stellen etwas komprimierter dargestellt
werden.
 Zurzeit habe ich keine weiteren Anmerkungen.
 Die Sprache der Vorlagen könnte überarbeitet werden, da sie nicht immer leicht
verständlich sind.
13. Möchtest du uns etwas darüber hinaus mitteilen?
 Nein. (3x)
 Ich möchte nichts weiter mitteilen.
14. In welchem Raum sollten deiner Meinung nach die Sitzungen des Beirats stattfinden?
Ratssaal
70%
Sitzungsraum I
30%
Raum für die Beiratssitzungen
Ratssaal Sitzungsraum ISeite 13 von 37
12
II. Evaluationsfragen für erwachsene Mitglieder (vollständig und stellvertretend)
An der Befragung zur Evaluation des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung haben
insgesamt 17 Erwachsene teilgenommen. Dies entspricht einer Teilnahmequote von 63 %
der insgesamt 27 möglichen Erwachsenen, darunter 14 Vertreter*innen aus der Politik
(einschließlich der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder) sowie 13 Mitglieder aus
der Verwaltung (einschließlich der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder).
1. Sind die Ziele und Aufgaben des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung Ihrer Meinung nach
klar und verständlich? Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (sehr gut)
In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative
und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider.
Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte
der Skala sind zwangsläufig vertreten.
2. Inwiefern trägt der Beirat zur Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung bei?
 Die Perspektive der Jugendlichen wird in allen Beteiligungsvorhaben formal mit
einbezogen, jedoch kann der Beirat inhaltlich nichts ausrichten. Das Gremium fördert
jedoch die Möglichkeit, Jugendliche in städtische Vorhaben nach Vorlage durch die
Verwaltung zu involvieren.
 Wirkliche Beteiligung findet nicht im Beirat statt, sondern wird hier nur vorbereitet.
 Es wird über Kommunikationsstrategien diskutiert, um Kinder und Jugendliche über
politische Entscheidungen und Teilhabemöglichkeiten zu informieren.
 Kinder und Jugendliche werden ernst genommen, insbesondere bei der Möglichkeit,
eigene Vorschläge einzubringen, wie z. B. die Idee einer Aktivität im Bereich Social
Media. Vorschläge und Entscheidungen aus den Beschlussvorlagen gehen jedoch in
den "normalen" Gang der kommunalen Entscheidungsfindung über.
 Die Jugendlichen lernen, ihre Meinung zu vertreten und auch die Meinungen anderer
zu respektieren. Ihre Meinung wird ermittelt und ernst genommen.
 Durch regelmäßige Treffen, inklusive Vorbereitung und Unterstützung, erhalten Kinder
und Jugendliche Einblicke in vielfältige Themen und lernen Verwaltungsstrukturen
2
23%
3
24%
4
47%
5
6%
Bewertung der Klarheit der Ziele und Aufgaben des Beirats
2 3 4 5Seite 14 von 37
13
sowie die Entwicklung politischer Entscheidungen kennen. Sie setzen sich auch mit
Themen auseinander, die zunächst weniger interessant erscheinen.
 Kinder und Jugendliche werden eingeladen, sich Gedanken über Themen der Bonner
Lokalpolitik zu machen, auch durch Ansprachen von Lehrern und Klassenkameraden
zu relevanten Inhalten. Ihre Wahrnehmung als "stimmberechtigte" Mitglieder der
Gesellschaft verändert sich dadurch.
 Kinder und Jugendliche bekommen die Möglichkeit, sich an politischen Prozessen zu
beteiligen und lernen dabei Prinzipien der parlamentarischen Demokratie kennen.
 Aufgrund ihrer sozialen Vernetzung sind die Kinder und Jugendlichen wichtige
Multiplikatoren.
 Der Beirat schafft mehr Transparenz und Einblicke für die vertretenen Kinder und
Jugendlichen.
 Der Beirat spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung der Kinder- und
Jugendbeteiligung, da er eine beratende Funktion hat, aber die Entscheidungen
letztlich bei den Kindern und Jugendlichen liegen.
 Im Beirat können sich die Kinder und Jugendlichen aktiv beteiligen und erhalten
konkrete Einblicke in vielfältige (politische) Themen und Verwaltungsabläufe. Der
Beirat trägt somit stark zur Förderung der Beteiligung junger Menschen bei.
 Die Motivation der Jugendlichen wird gestärkt, sich mit Fragestellungen
auseinanderzusetzen, mit Wirkung über die Beiratsarbeit hinaus. Sie üben Prozesse
und Arbeitsweisen und bekommen Einblicke in Verfahrensabläufe der Politik und
Verwaltung. Positives Feedback und Selbstwirksamkeit stärken ihr Selbstvertrauen und
ihre Multiplikatorenfunktion.
 Der Beirat trägt gut zu ausgewählten Themen bei, da sehr viel Wert auf die
Erweiterung und kindgerechte Vermittlung der jeweiligen Beteiligungskonzepte gelegt
wird. Es wird gewünscht, dass Kinder und Jugendliche im Beirat mehr eigene Ideen zu
diversen Themen einbringen und eigene Anträge stellen können.
 Es ist zentral wichtig und richtig, junge Menschen zu involvieren und ernst zu nehmen.
 Ob der Beirat langfristig zur Förderung der Beteiligung beiträgt, muss sich noch zeigen.
Die Rollen sind noch nicht ganz klar, und die Annahme, mehr Kompetenzen zu haben
als es dieses beratende Gremium tatsächlich hat, könnte insbesondere bei den
Kindern und Jugendlichen zu Frust und möglicherweise weniger Beteiligung führen.
Transparente Maßnahmen sollten ergriffen werden, um eine langfristig beidseitig
zufriedenstellende Beteiligung zu sichern.Seite 15 von 37
14
3. Glauben Sie, dass sich alle Mitglieder des Beirats gleichermaßen ernstgenommen und
gehört fühlen? (Ihre Einschätzung) Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (vollständig)
In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative
und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider.
Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte
der Skala sind zwangsläufig vertreten.
4. Wie bewerten Sie die Zusammensetzung des Beirats bezogen auf das Verhältnis zwischen
jugendlichen Mitgliedern und Erwachsenen? (Jugendliche, Vertreter*innen aus Politik und
Verwaltung) Falls Sie Änderungen wünschen, welche wären das und warum?
 Die Aufteilung ist sehr gut, jedoch muss ein deutliches Signal an die Politik
gesendet werden, dass sie in diesem Gremium lediglich eine beobachtende, wenn
nicht sogar nur eine fragende Rolle übernimmt.
 Das Gremium ist etwas groß. Es könnte überlegt werden, ob ein Austausch
zwischen den Jugendlichen und den Vertreter*innen der Politik ausreicht und die
Verwaltung nur beratend hinzugezogen wird.
 Ich finde die aktuelle Verteilung gut, besonders die Aufteilung in stimmberechtigte
jugendliche Mitglieder und Erwachsene. Wichtig ist jedoch, dass durch die
Stellvertreter kein Übergewicht auf einer Seite entsteht. Eine Lösung könnte sein,
dass Stellvertreter (während das ordentliche Mitglied anwesend ist) sich in den
Zuschauerraum setzen, um ein Übergewicht der erwachsenen Stimmen zu
vermeiden.
 Die Mischung ist sehr gut, die Auswahl wurde hervorragend getroffen.
 Der Anteil junger Menschen könnte im Verhältnis zu den Erwachsenen höher sein,
z.B. 3/4 Jugendliche und 1/3 Erwachsene, oder einfach den Anteil der
Jugendlichen erhöhen, um zu verdeutlichen, dass junge Menschen im Fokus
stehen. Dies würde den Beirat allerdings vergrößern.
1
6% 2
12%
3
29%
4
41%
5
12%
Empfinden alle Beiratsmitglieder Gleichberechtigung und
Gehör?
1 2 3 4 5Seite 16 von 37
15
 Die Zusammensetzung des Beirats kann vorerst so bleiben; einen
Veränderungsbedarf sehe ich derzeit nicht. In einem Jahr könnte man dies jedoch
noch einmal reflektieren.
 Die Zusammensetzung des Beirats erscheint mir ausgeglichen.
 Die aktuelle Zusammensetzung sollte nach einem Jahr evaluiert werden, da ich mir
vorstellen kann, dass sich die eigentlichen Akteure durch die vielen Erwachsenen
zurückgesetzt oder überfordert fühlen.
 Ich finde, es sollte mehr oder überhaupt Kinder im Beirat geben. Der Beirat heißt
ja Kinder- und Jugendbeirat, aber bisher habe ich das Gefühl, dass der
Altersdurchschnitt relativ hoch ist, sodass nur Jugendliche beteiligt sind.
 Die Zusammensetzung ist gut, aber es wäre besser, wenn der Anteil junger
Menschen im Verhältnis zu den Erwachsenen noch höher wäre, damit die
quantitative Gewichtung klar zeigt, wie wichtig die Meinung junger Menschen ist.
Mit einer höheren Anzahl an Jugendlichen könnten sie sich besser durchsetzen
(z.B. bei doppelt so vielen Jugendlichen). Dadurch würde der Einfluss der
Erwachsenen (z.B. aus der Politik) auf die Kinder und Jugendlichen verringert.
 Ich finde die Zusammensetzung gut.
 Es sind viele Erwachsene im Raum, aber wie ich erfahren habe, finden die Kinder
und Jugendlichen das gut. Daher würde ich nichts verändern.
 Zu Beginn sind die Jugendlichen noch etwas zurückhaltend, was auch damit zu tun
hat, dass sie sich orientieren und wohl fühlen müssen. (Ging mir vor vier Jahren im
Stadtrat nicht anders.) Ich wünsche mir, dass die Erwachsenen im Raum sich
zunehmend zurücknehmen und den Raum den jungen Menschen überlassen.
 Die Zusammensetzung passt, jedoch sollte dieses Gremium keine politische Bühne
darstellen!
5. Sind die Sitzungen so gestaltet, dass alle Mitglieder aktiv mitarbeiten und sich beteiligen
können?
Ja
94%
Manchmal
6%
Fördern die Sitzungen aktive Mitarbeit und Beteiligung aller
Mitglieder?
Ja ManchmalSeite 17 von 37
16
6. In den letzten Sitzungen haben wir versucht, durch den Wechsel von Diskussionen im
Plenum und der Arbeit in Kleingruppen die Sitzungen lebendiger zu gestalten. Wie
bewerten Sie die Diskussionen in den Kleingruppen und die anschließenden Diskussionen im
Plenum? Skala von 1 (sehr schlecht) bis 5 (sehr gut)
In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative
und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider.
Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte
der Skala sind zwangsläufig vertreten.
7. Was glauben Sie, welchen Einfluss hat der Beirat tatsächlich auf die Beteiligung an
städtischen Projekten? Skala von 1 (kein Einfluss) bis 5 (sehr großer Einfluss)
In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative
und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider.
Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte
der Skala sind zwangsläufig vertreten.
1
6% 2
6%
3
23%
4
41%
5
24%
Bewertung der Diskussionen in Kleingruppen und im
Plenum
1 2 3 4 5
2
24%
3
41%
4
35%
Einfluss des Beirats auf die Beteiligung an städtischen
Projekten
2 3 4Seite 18 von 37
17
8. Inwieweit werden die Mitglieder des Beirats unterstützt, um an den Sitzungen aktiv
teilzunehmen und ihre Rolle ausfüllen zu können? Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (sehr
gut)
In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative
und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider.
Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte
der Skala sind zwangsläufig vertreten.
9. Wie schätzen Sie die allgemeine Arbeitsweise des Beirats ein? Skala von 1 (sehr
unzufrieden) bis 5 (sehr zufrieden)
In der Grafik sind die Punktzahlen dargestellt, die auf einer Einschätzungsskala von 1 bis 5 basieren. Dabei steht 1 für eine sehr negative
und 5 für eine sehr positive Bewertung. Die Punktzahlen spiegeln die Einschätzungen zu den gestellten Fragen wider.
Hinweis: In der Grafik werden nur die Punkte angezeigt, die tatsächlich von den Teilnehmenden angekreuzt wurden – nicht alle Werte
der Skala sind zwangsläufig vertreten.
1
6%
2
23%
3
6%
4
47%
5
18%
Unterstützung der Beiratsmitglieder für aktive Teilnahme
und Rollenerfüllung
1 2 3 4 5
1
6% 2
6%
3
23%
4
47%
5
18%
Bewertung der allgemeinen Arbeitsweise des Beirats
1 2 3 4 5Seite 19 von 37
18
10. Haben Sie Verbesserungsvorschläge zur Gestaltung der Sitzungen und zur Arbeitsweise des
Beirats?
 Die Gruppendiskussionen sind prinzipiell sinnvoll, jedoch nicht für jeden
Tagesordnungspunkt geeignet. Die Gruppenarbeit nimmt viel Zeit in Anspruch, und
der ständige Wechsel zwischen Plenum und Gruppenarbeit ist nicht immer sinnvoll.
Eine mögliche Idee wäre, zu Beginn der Sitzung eine Gruppenarbeit anzusetzen, um
gemeinsam alle Tagesordnungspunkte zu besprechen und anschließend im Plenum
weiter zu beraten.
 Es wäre wünschenswert, wenn der Punkt „Sonstiges“ in Bezug auf eigene Vorschläge
der Kinder und Jugendlichen in Zukunft mehr Raum bekäme. Dies wurde bereits
angekündigt, konnte aber bisher noch nicht umgesetzt werden.
 Die Gruppenarbeitsphasen sollten gerne beibehalten werden, da auch „ruhigere“
Mitglieder des Beirats so eine Stimme bekommen, die sich im großen Plenum
vielleicht nicht immer trauen, sich zu melden.
 Der Wechsel zwischen Diskussionen im Plenum und der Arbeit in Kleingruppen ist
grundsätzlich positiv, jedoch sollten nicht zu viele Punkte auf der Tagesordnung
stehen, da dies die Konzentration beeinträchtigen kann.
 Der Einfluss der Verwaltung und der Politik auf die Jugendlichen sollte thematisiert
werden, um sicherzustellen, dass die jungen Menschen nicht zu stark gesteuert
werden. Die Förderung der Eigenständigkeit der Jugendlichen sollte dabei im Fokus
stehen.
 Der Wechsel zwischen Diskussionen im Plenum und Gruppenarbeit könnte noch
flüssiger gestaltet werden, da oft viel Zeit vergeht, bis sich alle umgesetzt haben und
mit der Arbeit beginnen können.
 Leider konnte ich bisher selbst nur an einer einzigen Sitzung teilnehmen. Soweit ich es
beurteilen kann, scheint die Arbeitsweise jedoch sehr geeignet zu sein.
 Die Warm-ups zu Beginn und die Einführung eines Glossars sind bereits sehr gute
Ideen. Vielleicht könnten zusätzlich Kahoot oder Mentimeter als Warm-ups genutzt
werden. Außerdem wäre es hilfreich, Sitzungen in der Ferienzeit zu vermeiden.Seite 20 von 37
19
11. Welcher Sitzungsraum ist aus Ihrer Sicht besser für die Arbeitsweise des Beirats geeignet?
Ratssaal
61%
Sitzungsraum I
39%
Raum für die Beiratssitzung
Ratssaal Sitzungsraum ISeite 21 von 37
Anlage 2
1
Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und
Jugendbeteiligung (Alt)
Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und
Jugendbeteiligung der Stadt Bonn (Neu)
Änderungen
1. Funktion und Aufgaben des Beirats 1. Funktion und Aufgaben des Beirats
(1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein
Gremium, das als Expert*innengruppe in die
Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von
Mitwirkungsprozessen beratend einbezogen wird. Der
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist Hüter des
Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung
und überprüft, inwiefern Kinder und Jugendliche bei
der Planung und Umsetzung von
Beteiligungsprojekten von den jeweiligen Fachämtern
zielführend und erfolgreich einbezogen werden.
Hierzu erteilt er Empfehlungen an den Ausschuss für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und/oder an
die zuständige Bezirksvertretung.
(2) Der Beirat Kinder und Jugendbeteiligung versteht sich
als ein unabhängiges Beratungsgremium. Er ist kein
Ausschuss im Sinne des §57 der Gemeindeordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beirat hat allein
die Aufgabe zu beraten und kann keine Beschlüsse für
Politik und Verwaltung fassen.
(3) Der Sprecher*innen des Beirats Kinder- und
Jugendbeteiligung sollen, immer wenn die Interessen
und Belange von Kindern und Jugendlichen betroffen
sind, als Fachberatung in den Ausschuss für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und den
Beirat Bürgerbeteiligung eingeladen werden.
(1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein
Gremium, das als Expert*innengruppe in die
Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von
Mitwirkungsprozessen beratend einbezogen wird. Der
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist Hüter des
Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung
und überprüft, inwiefern Kinder und Jugendliche bei
der Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten
von den jeweiligen Fachämtern zielführend und
erfolgreich einbezogen werden. Hierzu erteilt er
Empfehlungen an den Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger und/oder an die zuständige
Bezirksvertretung.
(2) Der Beirat Kinder und Jugendbeteiligung versteht sich
als ein unabhängiges Beratungsgremium. Er ist kein
Ausschuss im Sinne des §57 der Gemeindeordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beirat hat allein die
Aufgabe zu beraten und kann keine Beschlüsse für
Politik und Verwaltung fassen.
(3) Der Sprecher*innen des Beirats Kinder- und
Jugendbeteiligung sollen, immer wenn die Interessen
und Belange von Kindern und Jugendlichen betroffen
sind, als Fachberatung in den Ausschuss für BeteiligungSeite 22 von 37
Anlage 2
2
(4) Der Beirat ist Ansprechpartner für alle Kinder und
Jugendliche, die in Bonn leben.
(5) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung berät und
empfiehlt hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der
konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und
Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von
denen Kinder und Jugendliche betroffen sind:
 Beratung über die Vorhabenliste: Die
Vorhabenliste soll die Menschen, die in Bonn
leben, so früh wie möglich über Vorhaben bzw.
geplante Projekte informieren. In ihr ist
festgehalten, ob und in welcher Form jeweils
ein Beteiligungsprozess geplant ist. Der Beirat
Kinder- und Jugendbeteiligung hat die
Aufgabe, zu schauen, ob die Informationen in
der Vorhabenliste verständlich und
nachvollziehbar sind, und ob die geplante
Beteiligung im Sinne der Kinder und
Jugendlichen ist.
 Empfehlungen zu konkreten
Beteiligungskonzepten: Im Vorfeld eines
Mitwirkungsprozesses muss bei Verfahren, die
eine Vielzahl von Bonner*innen betreffen, und
bei großen städtischen Vorhaben, bei denen
entweder Weichen für die Zukunft gestellt
werden oder viel Zeit und Aufwand durch die
Stadt aufgewendet wird („komplexes
Beteiligungsverfahren“), das verantwortliche
Fachamt ein Beteiligungskonzept erstellen. Der
der Bürgerinnen und Bürger und den Beirat
Bürgerbeteiligung eingeladen werden.
(4) Der Beirat ist Ansprechpartner für alle Kinder und
Jugendliche, die in Bonn leben.
(5) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung berät und
empfiehlt hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der
konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und
Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von
denen Kinder und Jugendliche betroffen sind:
 Beratung über die Vorhabenliste: Die
Vorhabenliste soll die Menschen, die in Bonn
leben, so früh wie möglich über Vorhaben bzw.
geplante Projekte informieren. In ihr ist
festgehalten, ob und in welcher Form jeweils
ein Beteiligungsprozess geplant ist. Der Beirat
Kinder- und Jugendbeteiligung hat die Aufgabe,
zu schauen, ob die Informationen in der
Vorhabenliste verständlich und nachvollziehbar
sind, und ob die geplante Beteiligung im Sinne
der Kinder und Jugendlichen ist.
 Empfehlungen zu konkreten
Beteiligungskonzepten: Im Vorfeld eines
Mitwirkungsprozesses muss bei Verfahren, die
eine Vielzahl von Bonner*innen betreffen, und
bei großen städtischen Vorhaben, bei denen
entweder Weichen für die Zukunft gestellt
werden oder viel Zeit und Aufwand durch die
Stadt aufgewendet wird („komplexes
Beteiligungsverfahren“), das verantwortliche
Fachamt ein Beteiligungskonzept erstellen. DerSeite 23 von 37
Anlage 2
3
Beirat Bürgerbeteiligung und der Beirat Kinder-
und Jugendbeteiligung geben hierzu eine
Empfehlung, bevor der Ausschuss für
Beteiligung der Bürger*innen und Bürger oder
die jeweilige Bezirksvertretung das
Beteiligungskonzept beraten und beschließen.
 Überprüfung und Fortschreibung: Der Kinder-
und Jugendbeirat hat die Aufgabe, das Konzept
„Kinder- und Jugendbeteiligung im
Verwaltungshandeln und an politischen
Entscheidungsprozessen in Bonn“
(insbesondere die dort beschriebenen
Handlungsschritte) sowie der Leitlinien
Bürgerbeteiligung in Bonn regelmäßig zu
überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.
 Auswertung von Beteiligungsprozessen:
Erarbeitung von Kriterien, wann die Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen erfolgreich ist
sowie von Auswertungsmethoden, wie der
Erfolg der Beteiligung am besten festgestellt
werden kann.
(6) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung reflektiert
seine Arbeit und berichtet einmal im Jahr dem
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
(7) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung kann
eigenständige Vorschläge erarbeiten, wie die Kinder-
und Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgestaltet
und ausgebaut werden kann. Die Ideen werden zur
Beirat Bürgerbeteiligung und der Beirat Kinder-
und Jugendbeteiligung geben hierzu eine
Empfehlung, bevor der Ausschuss für
Beteiligung der Bürger*innen und Bürger oder
die jeweilige Bezirksvertretung das
Beteiligungskonzept beraten und beschließen.
 Überprüfung und Fortschreibung: Der Kinder-
und Jugendbeirat hat die Aufgabe, das Konzept
„Kinder- und Jugendbeteiligung im
Verwaltungshandeln und an politischen
Entscheidungsprozessen in Bonn“
(insbesondere die dort beschriebenen
Handlungsschritte) sowie der Leitlinien
Bürgerbeteiligung in Bonn regelmäßig zu
überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.
 Auswertung von Beteiligungsprozessen:
Erarbeitung von Kriterien, wann die Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen erfolgreich ist
sowie von Auswertungsmethoden, wie der
Erfolg der Beteiligung am besten festgestellt
werden kann.
(6) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung reflektiert
seine Arbeit und berichtet einmal im Jahr dem
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
(7) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung kann
eigenständige Vorschläge erarbeiten, wie die Kinder-
und Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgestaltet und
ausgebaut werden kann. Die Ideen werden zurSeite 24 von 37
Anlage 2
4
weiteren Bearbeitung in den Arbeitskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung gegeben.
(8) Die Tätigkeit der Jugendlichen sowie der
Vertreter*innen aus der Politik im Kinderund
Jugendbeirat ist ehrenamtlich. Für die Entschädigung
dieser Mitglieder sind die Vorschriften der
Entschädigungsordnung des Rates Bonn anzuwenden.
weiteren Bearbeitung in den Arbeitskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung gegeben.
(8) Die Tätigkeit der Jugendlichen sowie der
Vertreter*innen aus der Politik im Kinderund
Jugendbeirat ist ehrenamtlich. Für die Entschädigung
dieser Mitglieder sind die Vorschriften der
Entschädigungsordnung des Rates Bonn anzuwenden.
2. Zusammensetzung des Beirates 2. Zusammensetzung des Beirates
(1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung setzt sich zur
Hälfte aus Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren
und zu je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik
und Verwaltung der Stadt Bonn zusammen. Die Anzahl
der Vertreter*innen aus der Verwaltung und die der
Kinder und Jugendlichen richtet sich nach der Anzahl
der Vertreter*innen aus der Politik. Für die Mitglieder
werden Stellvertreter*innen benannt.
(2) Die Auswahl der jugendlichen Mitglieder sowie deren
Stellvertreter*innen erfolgt auf Grundlage einer
Zufallsauswahl. Dabei soll auf ein gleichmäßiges
Verhältnis der Geschlechter, des Alters und der
besuchten Schulform geachtet werden. Dass
Verfahren selbst wird von der Geschäftsstelle
erarbeitet und vom Beirat festgelegt.
(3) Die Jugendlichen und die Mitglieder aus der Politik
werden vom Rat bestimmt. Die Benennung der
Mitglieder aus der Verwaltung sowie deren
(1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung setzt sich zur
Hälfte aus Jugendlichen, die zu Beginn Ihrer
Mitgliedschaft zwischen 12 und 19 Jahren sind, und zu
je einem Viertel aus Vertreter*innen der Politik und
Verwaltung der Stadt Bonn zusammen. Die Anzahl der
Vertreter*innen aus der Verwaltung und die der
Kinder und Jugendlichen richtet sich nach der Anzahl
der Vertreter*innen aus der Politik. Für jedes Mitglied
aus der Politik und der Verwaltung ist jeweils eine
Stellvertretung zu benennen. Für die Kinder und
Jugendlichen ist dagegen eine Anzahl an
stellvertretenden Mitgliedern vorzusehen, die der
Hälfte der Anzahl der ordentlichen Mitglieder
entspricht.
(2) Die Auswahl der jugendlichen Mitglieder sowie deren
Stellvertreter*innen erfolgt auf Grundlage einer
Zufallsauswahl. Dabei soll auf ein gleichmäßiges
Verhältnis der Geschlechter, des Alters und der
besuchten Schulform geachtet werden. Dass Verfahren
(1) Der Beirat Kinder-
und
Jugendbeteiligung
setzt sich zur Hälfte
aus Jugendlichen,
die zu Beginn ihrer
Mitgliedschaft
zwischen 12 und 19
Jahren sind, und zu
je einem Viertel aus
Vertreter*innen der
Politik und
Verwaltung der
Stadt Bonn
zusammen.
(1) Für die Kinder und
Jugendlichen ist
dagegen eine
Anzahl an
stellvertretendenSeite 25 von 37
Anlage 2
5
Stellvertreter*innen obliegt dem
Verwaltungsvorstand.
(4) Die Beiratsmitglieder werden dem Ausschuss für
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Bonn und dem Kinder- und Jugendrat NRW mitgeteilt.
(5) Zu einzelnen Sitzungen des Beirats Kinder- und
Jugendbeteiligung können Expert*innen und
Vertreter*innen aus dem Beirat Bürgerbeteiligung
eingeladen werden.
(6) Die Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirats
soll nach einem Jahr, maximal nach zwei Jahren,
wechseln, um möglichst vielen Jugendlichen die
Möglichkeit zu geben, sich aktiv im Sinne aller Kinder
und Jugendlichen in Bonn zu beteiligen. Dies gilt
insbesondere für die Jugendlichen im Beirat. Sie haben
nach einem Jahr die Möglichkeit, ihre ehrenamtliche
Tätigkeit im Beirat für Kinder und Jugendliche für ein
weiteres Jahr zu verlängern. Dabei sollte auch auf eine
für die Arbeit des Beirats notwendige Kontinuität
geachtet werden.
selbst wird von der Geschäftsstelle erarbeitet und vom
Beirat festgelegt.
(3) Sollten ordentliche jugendliche Mitglieder während
der zweijährigen Amtszeit ausscheiden, können bereits
vom Rat benannte Stellvertreter*innen als ordentliche
Mitglieder nachrücken. Die Nachbesetzung erfolgt auf
Grundlage einer Interessenabfrage, die von der
Stabsstelle Bürgerbeteiligung bei den vorhandenen
Stellvertreter*innen durchgeführt wird.
(4) Die Jugendlichen und die Mitglieder aus der Politik
werden vom Rat bestimmt. Die Benennung der
Mitglieder aus der Verwaltung sowie deren
Stellvertreter*innen obliegt dem Verwaltungsvorstand.
(5) Die Beiratsmitglieder werden dem Ausschuss für
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Bonn und dem Kinder- und Jugendrat NRW mitgeteilt.
(6) Zu einzelnen Sitzungen des Beirats Kinder- und
Jugendbeteiligung können Expert*innen und
Vertreter*innen aus dem Beirat Bürgerbeteiligung
eingeladen werden.
(7) Die Zusammensetzung des Beirats Kinder- und
Jugendbeteiligung soll nach einem Zeitraum von zwei
Jahren wechseln, um möglichst vielen Jugendlichen die
Gelegenheit zu geben, sich aktiv im Sinne aller Kinder
und Jugendlichen in Bonn einzubringen. Dies gilt
insbesondere für die jugendlichen Mitglieder des
Mitgliedern
vorzusehen, die der
Hälfte der Anzahl
der ordentlichen
Mitglieder
entspricht.
(3) Sollten ordentliche
jugendliche
Mitglieder während
der zweijährigen
Amtszeit
ausscheiden,
können bereits vom
Rat benannte
Stellvertreter*innen
als ordentliche
Mitglieder
nachrücken. Die
Nachbesetzung
erfolgt auf
Grundlage einer
Interessenabfrage,
die von der
Stabsstelle
Bürgerbeteiligung
bei den
vorhandenen
Stellvertreter*innen
durchgeführt wird.Seite 26 von 37
Anlage 2
6
Beirats. Dabei ist zugleich auf die für eine
kontinuierliche und verlässliche Beiratsarbeit
erforderliche Kontinuität zu achten.
(6) Die
Zusammensetzung
des Beirats Kinder-
und
Jugendbeteiligung
soll nach einem
Zeitraum von zwei
Jahren wechseln,
um möglichst vielen
Jugendlichen die
Gelegenheit zu
geben, sich aktiv im
Sinne aller Kinder
und Jugendlichen in
Bonn einzubringen.
3. Sprecher*innen 3. Sprecher*innen
(1) Es werden drei Sprecher*innen aus der Mitte der
Jugendlichen von den stimmberechtigten Mitgliedern
des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung gewählt.
Zur Wahl ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
(2) Die Sprecher*innen
 sind Ansprechpersonen für alle Mitglieder des
Beirates, für den Beirat Bürgerbeteiligung, für
den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger, für die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung, für den Arbeitskreis Kinder-
und Jugendbeteiligung und für den Kinder-
und Jugendbeirat NRW.
(1) Aus der Mitte der jugendlichen Mitglieder des Beirats
Kinder- und Jugendbeteiligung werden jährlich drei
Sprecher*innen von den stimmberechtigten
Mitgliedern gewählt. Für die Wahl ist die einfache
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
erforderlich.
(3) Die Sprecher*innen
 sind Ansprechpersonen für alle Mitglieder des
Beirates, für den Beirat Bürgerbeteiligung, für den
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger, für die Stabsstelle Bürgerbeteiligung, für
(1) Aus der Mitte der
jugendlichen
Mitglieder des
Beirats Kinder-und
Jugendbeteiligung
werden jährlich drei
Sprecher*innen von
den
stimmberechtigten
Mitgliedern
gewählt.Seite 27 von 37
Anlage 2
7
 sind in die Vorbereitung der Beiratssitzungen
eingebunden und erstellen in Abstimmung mit
der Stabsstelle Bürgerbeteiligung den Entwurf
der Tagesordnung, über die zu Beginn der
Beiratssitzung abgestimmt wird.
den Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung
und für den Kinder- und Jugendbeirat NRW.
 sind in die Vorbereitung der Beiratssitzungen
eingebunden und erstellen in Abstimmung mit der
Stabsstelle Bürgerbeteiligung den Entwurf der
Tagesordnung, über die zu Beginn der
Beiratssitzung abgestimmt wird.
4. Geschäftsführung 4. Geschäftsführung
(1) Die Geschäftsführung des Beirats Kinder- und
Jugendbeteiligung erfolgt durch die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn. Dies bedeutet, dass
die Stabsstelle Bürgerbeteiligung die Einladungen zu
Sitzungen in Abstimmung mit den Sprecher*innen
versendet, die Sitzungsprotokolle anfertigt, die
Räumlichkeiten organisiert.
(2) Über die mit der Geschäftsführung verbundenen
Aufgaben hinaus kann die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung keine Aufträge des Beirats Kinder-
und Jugendbeteiligung annehmen.
(1) Die Geschäftsführung des Beirats Kinder- und
Jugendbeteiligung erfolgt durch die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn. Dies bedeutet, dass
die Stabsstelle Bürgerbeteiligung die Einladungen zu
Sitzungen in Abstimmung mit den Sprecher*innen
versendet, die Sitzungsprotokolle anfertigt, die
Räumlichkeiten organisiert.
(2) Über die mit der Geschäftsführung verbundenen
Aufgaben hinaus kann die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung keine Aufträge des Beirats Kinder-
und Jugendbeteiligung annehmen.
5. Organisation 5. Organisation
(1) Die Anzahl der Sitzungen orientiert sich an den
jährlichen Sitzungen des Ausschusses für Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger.
(2) Sitzungstermine und Sitzungsorte werden von der
Geschäftsstelle bzw. der Stabsstelle Bürgerbeteiligung
in Absprache mit den Sprecher*innen festgelegt: Der
(1) Die Anzahl der Sitzungen orientiert sich an den
jährlichen Sitzungen des Ausschusses für Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger.
(2) Sitzungstermine und Sitzungsorte werden von der
Geschäftsstelle bzw. der Stabsstelle Bürgerbeteiligung
in Absprache mit den Sprecher*innen festgelegt: DerSeite 28 von 37
Anlage 2
8
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung tagt in der Regel
eine Woche vor dem Beirat der Bürgerbeteiligung und
zwei Wochen vor der Ausschusssitzung für Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger. – Die Sitzungstermine
werden im Bonner Rats- und Informations-System
(ALLRIS) veröffentlicht.
(3) Alle Sitzungsteilnehmenden erhalten eine Woche vor
dem Sitzungstermin in der Regele auf digitalem Wege
eine Tagesordnung nebst zugehörigen Unterlagen.
(4) Tagesordnungspunkte können von den
Beiratsmitgliedern, von der Stabsstelle
Bürgerbeteiligung und dem Arbeitskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung vorgeschlagen werden. Die
Aufnahme in den Entwurf der Tagesordnung erfolgt im
Einvernehmen mit den Sprecher*innen des Beirats
Kinder- und Jugendbeteiligung. Über ihre Annahme
zur Beratung und über die Tagesordnung der
jeweiligen Sitzung entscheiden die Mitglieder des
Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung. Das bedeutet,
dass zu Beginn jeder Sitzung die Tagesordnung mit
den einzelnen Punkten von den stimmberechtigen
Mitgliedern verabschiedet wird. Die Anmeldefrist für
Tagesordnungspunkte endet zwei Wochen vor dem
Sitzungstermin.
(5) Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung wird in
die Begleitung und Vorbereitung des Beirats Kinder-
und Jugendbeteiligung eingebunden. Er steht dem
Kinder- und Jugendbeirat mit seinem Expertenwissen
zur Verfügung.
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung tagt in der Regel
eine Woche vor dem Beirat der Bürgerbeteiligung und
zwei Wochen vor der Ausschusssitzung für Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger. – Die Sitzungstermine
werden im Bonner Rats- und Informations-System
(ALLRIS) veröffentlicht.
(3) Alle Sitzungsteilnehmenden erhalten eine Woche vor
dem Sitzungstermin in der Regele auf digitalem Wege
eine Tagesordnung nebst zugehörigen Unterlagen.
(4) Tagesordnungspunkte können von den
Beiratsmitgliedern, von der Stabsstelle
Bürgerbeteiligung und dem Arbeitskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung vorgeschlagen werden. Die
Aufnahme in den Entwurf der Tagesordnung erfolgt im
Einvernehmen mit den Sprecher*innen des Beirats
Kinder- und Jugendbeteiligung. Über ihre Annahme zur
Beratung und über die Tagesordnung der jeweiligen
Sitzung entscheiden die Mitglieder des Beirats Kinder-
und Jugendbeteiligung. Das bedeutet, dass zu Beginn
jeder Sitzung die Tagesordnung mit den einzelnen
Punkten von den stimmberechtigen Mitgliedern
verabschiedet wird. Die Anmeldefrist für
Tagesordnungspunkte endet zwei Wochen vor dem
Sitzungstermin.
(5) Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung wird in
die Begleitung und Vorbereitung des Beirats Kinder-
und Jugendbeteiligung eingebunden. Er steht dem
Kinder- und Jugendbeirat mit seinem Expertenwissen
zur Verfügung.Seite 29 von 37
Anlage 2
9
(6) Die Sitzungen sollen in der Regel nicht länger als zwei
Zeitstunden dauern.
(7) Das Protokoll ist von den Sprecher*innen des Beirats
Kinder- und Jugendbeteiligung und dem*der
Protokollführer*in zu unterschreiben.
(8) Die Protokolle werden dem Ausschuss für Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis gebracht.
(6) Die Sitzungen sollen in der Regel nicht länger als zwei
Zeitstunden dauern.
(7) Das Protokoll ist von den Sprecher*innen des Beirats
Kinder- und Jugendbeteiligung und dem*der
Protokollführer*in zu unterschreiben.
(8) Die Protokolle werden dem Ausschuss für Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis gebracht.
6. Beschlussfähigkeit über Empfehlungen und Vorschläge,
Beschlussfähigkeit
6. Beschlussfähigkeit über Empfehlungen und Vorschläge,
Beschlussfähigkeit
(1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist
beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner
stimmberechtigten jugendlichen Mitglieder anwesend
ist.
(2) Der Kinder- und Jugendbeirat kann Empfehlungen und
Vorschläge an den Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger und die Bezirksvertretungen
aussprechen.
(3) Die Empfehlungen und Vorschläge müssen sich auf
Angelegenheiten beziehen, die die Stadt Bonn und die
Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, betreffen.
(4) Der Kinder- und Jugendbeirat hat darüber hinaus die
Möglichkeit, sich mit Anregungen oder Beschwerden
an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger oder in die jeweilige Bezirksvertretung zu
wenden (siehe GO NRW § 24/§ 10 Hauptsatzung)
(1) Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist
beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner
stimmberechtigten jugendlichen Mitglieder anwesend
ist.
(2) Der Kinder- und Jugendbeirat kann Empfehlungen und
Vorschläge an den Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger und die Bezirksvertretungen
aussprechen.
(3) Die Empfehlungen und Vorschläge müssen sich auf
Angelegenheiten beziehen, die die Stadt Bonn und die
Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, betreffen.
(4) Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung kann
Anregungen an die Ausschüsse des Rates der Stadt
Bonn oder die Bezirksvertretungen richten.
Entsprechende Anträge, die aus dem Beirat in die
städtischen Gremien eingebracht werden sollen, sind
(4) Der Beirat für
Kinder- und
Jugendbeteiligung
kann Anregungen
an die Ausschüsse
des Rates der Stadt
Bonn oder die
Bezirksvertretungen
richten.
Entsprechende
Anträge, die aus
dem Beirat in die
städtischen
Gremien
eingebracht werden
sollen, sind
mindestens 14
Kalendertage vor
der jeweiligenSeite 30 von 37
Anlage 2
10
wenn dies die Stadt Bonn und die Kinder und
Jugendlichen, die in Bonn leben, betrifft.
(5) Die Beschlüsse im Kinder- und Jugendbeirat werden
mit einfacher Stimmenmehrheit in offener
Abstimmung gefasst. Bei Stimmengleichtheit
entscheiden die Stimmen der Sprecher/*innen.
mindestens 14 Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung
sowohl in der Geschäftsstelle als auch bei den
Sprecherinnen und Sprechern des Beirats
einzureichen. Eine Weiterleitung in Form einer
Anregung an die städtischen Gremien erfolgt
ausschließlich nach vorheriger Beschlussfassung im
Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung.
(5) Die Beschlüsse im Kinder- und Jugendbeirat werden
mit einfacher Stimmenmehrheit in offener
Abstimmung gefasst. Bei Stimmengleichtheit
entscheiden die Stimmen der Sprecher/*innen.
Sitzung sowohl in
der Geschäftsstelle
als auch bei den
Sprecherinnen und
Sprechern des
Beirats
einzureichen. Eine
Weiterleitung in
Form einer
Anregung an die
städtischen
Gremien erfolgt
ausschließlich nach
vorheriger
Beschlussfassung im
Beirat für Kinder-
und
Jugendbeteiligung.
7. Nichtöffentlichkeit/Öffentlichkeit 7. Nichtöffentlichkeit/Öffentlichkeit
(1) Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats sind
öffentlich. Abhängig von zu behandelnden
Themenfeldern können Tagesordnungspunkte auch in
nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden.
(2) Die Ergebnisse der Beiratssitzungen werden im
Internet im Bonner Rats- und Informationssystem
ALLRIS und auf der Website „Jugend macht mit“
veröffentlicht.
(1) Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats sind
öffentlich. Abhängig von zu behandelnden
Themenfeldern können Tagesordnungspunkte auch in
nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden.
(2) Die Ergebnisse der Beiratssitzungen werden im
Internet im Bonner Rats- und Informationssystem
ALLRIS und auf der Website „Jugend macht mit“
veröffentlicht.Seite 31 von 37
Anlage 2
11
8. Neufassung, Änderung, Ergänzung der
Geschäftsordnung
8. Neufassung, Änderung, Ergänzung der
Geschäftsordnung
(1) Änderungen und Ergänzungen oder eine Neufassung
der Geschäftsordnung erfolgen auf Beschluss des
Kinder- und Jugendbeirats mit einer
Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder. Der
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
wird über die vorgenommenen Veränderungen in
Form einer Mitteilungsvorlage informiert.
(1) Änderungen und Ergänzungen oder eine Neufassung
der Geschäftsordnung erfolgen auf Beschluss des
Kinder- und Jugendbeirats mit einer
Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder. Der
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
wird über die vorgenommenen Veränderungen in
Form einer Mitteilungsvorlage informiert.
9. Inkrafttreten 9. Inkrafttreten
(1) Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung
des Rates in Kraft.
Bonn, den 9. November 2023
(1) Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung in
Kraft. Streichung „des Rates“
/ Redaktionelle
ÄnderungSeite 32 von 37
1
Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Bonn
1. Funktion und Aufgaben des Beirats
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein Gremium, das als Expert*innengruppe in
die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Mitwirkungsprozessen beratend
einbezogen wird. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist Hüter des Rechts von
Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung und überprüft, inwiefern Kinder und
Jugendliche bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten von den jeweiligen
Fachämtern zielführend und erfolgreich einbezogen werden. Hierzu erteilt er
Empfehlungen an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und/oder an
die zuständige Bezirksvertretung.
Der Beirat Kinder und Jugendbeteiligung versteht sich als ein unabhängiges
Beratungsgremium. Er ist kein Ausschuss im Sinne des §57 der Gemeindeordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen. Der Beirat hat allein die Aufgabe zu beraten und kann keine
Beschlüsse für Politik und Verwaltung fassen.
Der Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung sollen, immer wenn die
Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen betroffen sind, als Fachberatung in
den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und den Beirat
Bürgerbeteiligung eingeladen werden.
Der Beirat ist Ansprechpartner für alle Kinder und Jugendliche, die in Bonn leben.
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung berät und empfiehlt hinsichtlich der
Möglichkeiten und bei der konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und
Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche
betroffen sind:
 Beratung über die Vorhabenliste: Die Vorhabenliste soll die Menschen, die in Bonn
leben, so früh wie möglich über Vorhaben bzw. geplante Projekte informieren. In
ihr ist festgehalten, ob und in welcher Form jeweils ein Beteiligungsprozess
geplant ist. Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung hat die Aufgabe, zu schauen,
ob die Informationen in der Vorhabenliste verständlich und nachvollziehbar sind,
und ob die geplante Beteiligung im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist.
 Empfehlungen zu konkreten Beteiligungskonzepten: Im Vorfeld eines
Mitwirkungsprozesses muss bei Verfahren, die eine Vielzahl von Bonner*innen
betreffen, und bei großen städtischen Vorhaben, bei denen entweder Weichen für
die Zukunft gestellt werden oder viel Zeit und Aufwand durch die Stadt
aufgewendet wird („komplexes Beteiligungsverfahren“), das verantwortliche
Fachamt ein Beteiligungskonzept erstellen. Der Beirat Bürgerbeteiligung und der
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung geben hierzu eine Empfehlung, bevor der
Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen und Bürger oder die jeweilige
Bezirksvertretung das Beteiligungskonzept beraten und beschließen.
 Überprüfung und Fortschreibung: Der Kinder- und Jugendbeirat hat die Aufgabe,
das Konzept „Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und anSeite 33 von 37
2
politischen Entscheidungsprozessen in Bonn“ (insbesondere die dort
beschriebenen Handlungsschritte) sowie der Leitlinien Bürgerbeteiligung in Bonn
regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.
 Auswertung von Beteiligungsprozessen: Erarbeitung von Kriterien, wann die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgreich ist sowie von
Auswertungsmethoden, wie der Erfolg der Beteiligung am besten festgestellt
werden kann.
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung reflektiert seine Arbeit und berichtet einmal im
Jahr dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung kann eigenständige Vorschläge erarbeiten, wie
die Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgestaltet und ausgebaut werden
kann. Die Ideen werden zur weiteren Bearbeitung in den Arbeitskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung gegeben.
Die Tätigkeit der Jugendlichen sowie der Vertreter*innen aus der Politik im Kinderund
Jugendbeirat ist ehrenamtlich. Für die Entschädigung dieser Mitglieder sind die
Vorschriften der Entschädigungsordnung des Rates Bonn anzuwenden.
2. Zusammensetzung des Beirates
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung setzt sich zur Hälfte aus Jugendlichen, die zu
Beginn Ihrer Mitgliedschaft zwischen 12 und 19 Jahren sind, und zu je einem Viertel aus
Vertreter*innen der Politik und Verwaltung der Stadt Bonn zusammen. Die Anzahl der
Vertreter*innen aus der Verwaltung und die der Kinder und Jugendlichen richtet sich nach
der Anzahl der Vertreter*innen aus der Politik. Für jedes Mitglied aus der Politik und der
Verwaltung ist jeweils eine Stellvertretung zu benennen. Für die Kinder und Jugendlichen
ist dagegen eine Anzahl an stellvertretenden Mitgliedern vorzusehen, die der Hälfte der
Anzahl der ordentlichen Mitglieder entspricht.
Die Auswahl der jugendlichen Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen erfolgt auf
Grundlage einer Zufallsauswahl. Dabei soll auf ein gleichmäßiges Verhältnis der
Geschlechter, des Alters und der besuchten Schulform geachtet werden. Dass Verfahren
selbst wird von der Geschäftsstelle erarbeitet und vom Beirat festgelegt.
Sollten ordentliche jugendliche Mitglieder während der zweijährigen Amtszeit
ausscheiden, können bereits vom Rat benannte Stellvertreter*innen als ordentliche
Mitglieder nachrücken. Die Nachbesetzung erfolgt auf Grundlage einer Interessenabfrage,
die von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung bei den vorhandenen Stellvertreter*innen
durchgeführt wird.
Die Jugendlichen und die Mitglieder aus der Politik werden vom Rat bestimmt. Die
Benennung der Mitglieder aus der Verwaltung sowie deren Stellvertreter*innen obliegt
dem Verwaltungsvorstand.
Die Beiratsmitglieder werden dem Ausschuss für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Bonn und dem Kinder- und Jugendrat NRW mitgeteilt.Seite 34 von 37
3
Zu einzelnen Sitzungen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung können Expert*innen
und Vertreter*innen aus dem Beirat Bürgerbeteiligung eingeladen werden.
Die Zusammensetzung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung soll nach einem
Zeitraum von zwei Jahren wechseln, um möglichst vielen Jugendlichen die Gelegenheit zu
geben, sich aktiv im Sinne aller Kinder und Jugendlichen in Bonn einzubringen. Dies gilt
insbesondere für die jugendlichen Mitglieder des Beirats. Dabei ist zugleich auf die für
eine kontinuierliche und verlässliche Beiratsarbeit erforderliche Kontinuität zu achten.
3. Sprecher*innen
Aus der Mitte der jugendlichen Mitglieder des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung
werden jährlich drei Sprecher*innen von den stimmberechtigten Mitgliedern gewählt. Für
die Wahl ist die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Die Sprecher*innen
 sind Ansprechpersonen für alle Mitglieder des Beirates, für den Beirat
Bürgerbeteiligung, für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, für
die Stabsstelle Bürgerbeteiligung, für den Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung
und für den Kinder- und Jugendbeirat NRW.
 sind in die Vorbereitung der Beiratssitzungen eingebunden und erstellen in
Abstimmung mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung den Entwurf der Tagesordnung,
über die zu Beginn der Beiratssitzung abgestimmt wird.
4. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt durch die
Stabsstelle Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn. Dies bedeutet, dass die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung die Einladungen zu Sitzungen in Abstimmung mit den Sprecher*innen
versendet, die Sitzungsprotokolle anfertigt, die Räumlichkeiten organisiert.
Über die mit der Geschäftsführung verbundenen Aufgaben hinaus kann die Stabsstelle
Bürgerbeteiligung keine Aufträge des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung annehmen.
5. Organisation
Die Anzahl der Sitzungen orientiert sich an den jährlichen Sitzungen des Ausschusses für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Sitzungstermine und Sitzungsorte werden von der Geschäftsstelle bzw. der Stabsstelle
Bürgerbeteiligung in Absprache mit den Sprecher*innen festgelegt: Der Beirat Kinder- und
Jugendbeteiligung tagt in der Regel eine Woche vor dem Beirat der Bürgerbeteiligung und
zwei Wochen vor der Ausschusssitzung für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. – Die
Sitzungstermine werden im Bonner Rats- und Informations-System (ALLRIS) veröffentlicht.
Alle Sitzungsteilnehmenden erhalten eine Woche vor dem Sitzungstermin in der Regele
auf digitalem Wege eine Tagesordnung nebst zugehörigen Unterlagen.
Tagesordnungspunkte können von den Beiratsmitgliedern, von der Stabsstelle
Bürgerbeteiligung und dem Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung vorgeschlagenSeite 35 von 37
4
werden. Die Aufnahme in den Entwurf der Tagesordnung erfolgt im Einvernehmen mit
den Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung. Über ihre Annahme zur
Beratung und über die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung entscheiden die Mitglieder
des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung. Das bedeutet, dass zu Beginn jeder Sitzung die
Tagesordnung mit den einzelnen Punkten von den stimmberechtigen Mitgliedern
verabschiedet wird. Die Anmeldefrist für Tagesordnungspunkte endet zwei Wochen vor
dem Sitzungstermin.
Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung wird in die Begleitung und Vorbereitung
des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung eingebunden. Er steht dem Kinder- und
Jugendbeirat mit seinem Expertenwissen zur Verfügung.
Die Sitzungen sollen in der Regel nicht länger als zwei Zeitstunden dauern.
Das Protokoll ist von den Sprecher*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung und
dem*der Protokollführer*in zu unterschreiben.
Die Protokolle werden dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur
Kenntnis gebracht.
6. Beschlussfähigkeit über Empfehlungen und Vorschläge, Beschlussfähigkeit
Der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte
seiner stimmberechtigten jugendlichen Mitglieder anwesend ist.
Der Kinder- und Jugendbeirat kann Empfehlungen und Vorschläge an den Ausschuss für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Bezirksvertretungen aussprechen.
Die Empfehlungen und Vorschläge müssen sich auf Angelegenheiten beziehen, die die
Stadt Bonn und die Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, betreffen.
Der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung kann Anregungen an die Ausschüsse des
Rates der Stadt Bonn oder die Bezirksvertretungen richten. Entsprechende Anträge, die
aus dem Beirat in die städtischen Gremien eingebracht werden sollen, sind mindestens 14
Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung sowohl in der Geschäftsstelle als auch bei den
Sprecherinnen und Sprechern des Beirats einzureichen. Eine Weiterleitung in Form einer
Anregung an die städtischen Gremien erfolgt ausschließlich nach vorheriger
Beschlussfassung im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung.
Die Beschlüsse im Kinder- und Jugendbeirat werden mit einfacher Stimmenmehrheit in
offener Abstimmung gefasst. Bei Stimmengleichtheit entscheiden die Stimmen der
Sprecher/*innen.
7. Nichtöffentlichkeit/Öffentlichkeit
Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirats sind öffentlich. Abhängig von zu
behandelnden Themenfeldern können Tagesordnungspunkte auch in nichtöffentlicher
Sitzung behandelt werden.Seite 36 von 37
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Die Ergebnisse der Beiratssitzungen werden im Internet im Bonner Rats- und
Informationssystem ALLRIS und auf der Website „Jugend macht mit“ veröffentlicht.
8. Neufassung, Änderung, Ergänzung der Geschäftsordnung
Änderungen und Ergänzungen oder eine Neufassung der Geschäftsordnung erfolgen auf
Beschluss des Kinder- und Jugendbeirats mit einer Zweidrittelmehrheit aller anwesenden
Mitglieder. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über die
vorgenommenen Veränderungen in Form einer Mitteilungsvorlage informiert.
9. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.Seite 37 von 37

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Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de