253170 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für zwei Trauben-Eichen und eine Stiel-Eiche auf dem Baugrundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 253170
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Venusberg-Campus Hauptort
- Venusberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253170 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für zwei Trauben-Eichen und eine Stiel-Eiche auf dem Baugrundstück Venusberg- Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Baumkommission 16.06.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für zwei Trauben-Eichen und eine Stiel-Eiche auf dem Baugrundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn wird im Rahmen des Bau- genehmigungsverfahrens erteilt. Begründung Auf dem Baugrundstück des Universitätsklinikum Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn ist der Neubau eines Abfallwirtschafts- und Logistikzentrums geplant. Für die geplante Baumaßnahme muss satzungsgeschützter Baumbestand ent- fernt werden. Darunter befinden sich drei Laubbäume die einen Stammumfang über 200 cm aufweisen. Die Trauben-Eiche (Quercus petraea), Baum Nr. 241, weist einen Stammum- fang von 246 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 21 m auf. Der Zustand des Baumes wurde gemäß der eingereichten Baumbeurtei- lung mit ausreichend bewertet. Die Trauben-Eiche (Quercus petraea), Baum Nr. 271, weist einen Stammum- fang von 240 cm, einen Kronendurchmesser von 18 m und eine Höhe von 25 m auf. Der Zustand des Baumes wurde gemäß der eingereichten Baumbeurtei- lung mit gut bewertet. Die Stiel-Eiche (Quercus robur), Baum Nr. 246, weist einen Stammumfang von 479 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 24 m auf. Der Zustand des Baumes wurde gemäß der eingereichten Baumbeurteilung mit ausreichend bewertet. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des oben genann-Seite 1 von 8 Seite 2 ten Baumbestands ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatz werden drei standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von je 20 – 25 cm an geeigneter Stelle, nach Fertigstellung des geplanten Bau- vorhabens, gefordert. Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme müssen die Ersatzpflanzungen der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden. Anlage/n 1 Lageplan mit Projektdarstellung Abfallwirtschaft- und Logistikzentrum Baumstandorte (öffentlich) 2 Luftbild Baumstandorte (öffentlich) 3 Auflistung Bäume über 200 cm Stammumfang (öffentlich) 4 Fotos Baum Nr 241, 246, 271 (öffentlich)Seite 2 von 8 Seite 3 von 8 Lageplan Fällantrag Neubau Logistik ZentrumSeite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de