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253170 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für zwei Trauben-Eichen und eine Stiel-Eiche auf dem Baugrundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
253170
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Venusberg-Campus Straße· Venusberg, Bonn Hauptort
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 16.06.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253170
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für zwei Trauben-Eichen und eine
Stiel-Eiche auf dem Baugrundstück Venusberg-
Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Baumkommission 16.06.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für zwei Trauben-Eichen und eine Stiel-Eiche auf dem
Baugrundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn wird im Rahmen des Bau-
genehmigungsverfahrens erteilt.
Begründung
Auf dem Baugrundstück des Universitätsklinikum Venusberg-Campus 1, 53127
Bonn ist der Neubau eines Abfallwirtschafts- und Logistikzentrums geplant.
Für die geplante Baumaßnahme muss satzungsgeschützter Baumbestand ent-
fernt werden.
Darunter befinden sich drei Laubbäume die einen Stammumfang über 200 cm
aufweisen.
Die Trauben-Eiche (Quercus petraea), Baum Nr. 241, weist einen Stammum-
fang von 246 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 21
m auf. Der Zustand des Baumes wurde gemäß der eingereichten Baumbeurtei-
lung mit ausreichend bewertet.
Die Trauben-Eiche (Quercus petraea), Baum Nr. 271, weist einen Stammum-
fang von 240 cm, einen Kronendurchmesser von 18 m und eine Höhe von 25 m
auf. Der Zustand des Baumes wurde gemäß der eingereichten Baumbeurtei-
lung mit gut bewertet.
Die Stiel-Eiche (Quercus robur), Baum Nr. 246, weist einen Stammumfang von
479 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 24 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde gemäß der eingereichten Baumbeurteilung mit
ausreichend bewertet.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des oben genann-Seite 1 von 8
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ten Baumbestands ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum
Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung
zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatz werden drei standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang
von je 20 – 25 cm an geeigneter Stelle, nach Fertigstellung des geplanten Bau-
vorhabens, gefordert.
Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme müssen die Ersatzpflanzungen der
Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden.
Anlage/n
1 Lageplan mit Projektdarstellung Abfallwirtschaft- und Logistikzentrum
Baumstandorte (öffentlich)
2 Luftbild Baumstandorte (öffentlich)
3 Auflistung Bäume über 200 cm Stammumfang (öffentlich)
4 Fotos Baum Nr 241, 246, 271 (öffentlich)Seite 2 von 8
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Lageplan Fällantrag Neubau Logistik ZentrumSeite 4 von 8
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Datenstand: 02.11.2026, 17:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de