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253164-02 · Mitteilungsvorlage

Einrichtung einer Einbahnstraße im Bereich Heilsbachstraße zwischen René-Schickele-Straße und Derlestraße

Nummer
253164-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Witterschlicker Straße Straße· Hardthöhe, Hardtberg Hauptort
  • Heilsbachstraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • René-Schickele-Straße Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Derlestraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253164 Bürgerantrag: Einrichtung einer Einbahnstraße im Bereich Heilsbachstraße zwischen René-Schickele-Straße und Derlestraße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253164-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einrichtung einer Einbahnstraße im Bereich
Heilsbachstraße zwischen René-Schickele-Straße
und Derlestraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 03.03.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die BV Hardtberg hat mit dem Beschluss vom 02.09.2025 die Verwaltung
beauftragt
• die Einbahnstraßenregelung für den Abschnitt der Heilsbachstraße
zwischen der René-Schickele-Straße und der Derlestraße für beide
Fahrtrichtungen zu prüfen und
• bei der Prüfung sicherzustellen, dass die Witterschlicker Straße und
Umgebung nicht durch zusätzlichen Verkehr belastet wird.
Dieser Beschluss geht auf den Bürgerantrag zurück, der die Einrichtung einer
Einbahnstraße in der Heilsbachstraße zwischen René-Schickele-Straße und
Derlestraße vorschlägt. Als Begründung führt der Bürger insbesondere die
Gefahrenlage in dem Bereich des Knotenpunkts Heilsbachstraße / René-
Schickele-Straße und der Derletalschule an.
Die Verwaltung sieht keine hinreichende Begründung, eine
Einbahnstraßenregelung einzuführen. Dies wird im Folgenden weiter
ausgeführt:
Rechtliche Prüfung
Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 & 3 StVO sind Beschränkungen und Verbote des
fließenden Verkehrs möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen
Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht. Als qualifizierte
Gefahrenlage wird eine Gefahrenlage bezeichnet, bei der das allgemeine
Risiko einer Beeinträchtigung durch die besonderen örtlichen Verhältnisse
überschritten wird.
Aus den vorliegenden Informationen ist keine erhöhte Gefahrenlage erkennbar,
die durch die Einführung der Einbahnstraße vermindert werden könnte.
Auswirkungen auf das Straßennetz und anliegende Nutzungen
Zunächst wurde die bestehende Verkehrsbelastung anhand von
Verkehrserhebungen aus dem April 2021 betrachtet: Der Kfz-Strom von der
René-Schickele-Straße in Richtung Derlestraße war an allen Erhebungstagen
stärker als in der Gegenrichtung, durchschnittlich waren 571 Kfz Richtung
Derlestraße, 391 Kfz in Gegenrichtung unterwegs.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Auswirkungen auf die Heilsbachstraße: Erfahrungsgemäß steigt mit der
Einrichtung einer Einbahnstraße das Geschwindigkeitsniveau, dies wirkt sich
nicht positiv auf die Verkehrssicherheit aus.
Auswirkungen auf die Derletalschule, René-Schickele-Straße: Am Knotenpunkt
Heilsbachstraße / René-Schickele-Straße werden durch eine
Einbahnstraßenregelung die Belastungsrichtungen der Verkehre stärker
fokussiert: entweder in Richtung René-Schickele-Straße oder von ihr
wegführend. Dadurch kann die Situation am Knotenpunkt übersichtlicher
werden, allerdings sind in der Summe keine größeren Verkehrszu/abnahmen
zu erwarten.
Auswirkungen auf die Witterschlicker Straße und Umgebung: Die verkehrlichen
Auswirkungen auf die Witterschlicker Straße und das umliegende Straßennetz
wurden angesichts der geringen Erfolgsaussichten auf die Einführung einer
Einbahnstraße nicht im Detail ermittelt.
Auswirkungen auf anliegende Gewerbebetriebe, Heilsbachstraße: Für das
Gewerbegebiet ist eine gute Erreichbarkeit mit dem Kfz-Verkehr wichtig, die
Einbahnstraßenregelung würde die Erreichbarkeit strenger reglementieren und
insbesondere die Anfahrbarkeit der einzelnen Standorte beeinflussen. Laut
Aussage einer der anliegenden Firmen werden diese und benachbarte Firmen
mehrmals pro Woche von Speditionen und Lkw beliefert. Diese Lkw werden
häufig seitlich per Gabelstapler in Richtung Seitenraum entladen, um eine
verkehrssichere und regelkonforme Entladung zu gewährleisten. Es kann nach
Aussage des Betriebs häufig erst vor Ort festgestellt werden, auf welcher Seite
der Entladevorgang stattfinden muss. Demnach kann es also erforderlich sein,
dass die Lkw über das umliegende Straßennetz von der anderen Seite in
Heilsbachstraße einfahren. Bei der Einrichtung einer Einbahnstraße wäre dies
nicht mehr möglich. Daher wäre die Einbahnstraßenregelung unabhängig der
Ausrichtung mit teils deutlichen Beeinträchtigungen für die anliegenden
Betriebe verbunden.
Ausblick
Die verkehrliche Situation im Umfeld von Schulen ist im gesamten Stadtgebiet
eine Herausforderung, dabei können neben verkehrsplanerischen Maßnahmen
auch Maßnahmen zur Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung unter Mithilfe
von Schule und Eltern die Verkehrssituation im Schulumfeld verbessern. Hierzu
findet für die Mobilitätsbeauftragten aller Bonner Grund- und Förderschulen
jährlich ein Workshop zur Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung statt. Die im
Umfeld der Heilsbachstraße liegende Derletalschule hat sich an der Befragung
zu dem Schulwegplan-Projekt beteiligt und Kapazitäten für die 3. Projektphase
der Schulwegpläne angemeldet. Die Verwaltung wird im Jahr 2026 auf die
Derletalschule zugehen und die weiteren Schritte zur Aufstellung eines
Schulwegplans abstimmen. Im Rahmen der Schulwegplanung werden konkrete
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Umfeld der Schule geplant.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de