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253163-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Prüfung einer möglichen Anpassung des Radfahrverbots in der Bonner Fußgängerzone

Nummer
253163-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Oxfordstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253163 Bürgerantrag: Prüfung einer möglichen Anpassung des Radfahrverbots in der Bonner Fußgängerzone

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253163-01 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Prüfung einer möglichen Anpassung
des Radfahrverbots in der Bonner Fußgängerzone
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung Bonn hat den Bürgerantrag zur Überprüfung der
Regelungen für den Radverkehr in der Bonner Fußgängerzone
entgegengenommen und geprüft.
In der Bonner Fußgängerzone gelten unterschiedliche Regelungen für das
Radfahren: In einigen Bereichen ist es ganztägig erlaubt, in anderen nur in den
Randzeiten zwischen 21:00 Uhr und 09:00 Uhr. Eine Übersicht der jeweiligen
Bereiche kann der Karte in Anhang 1 entnommen werden, die zudem öffentlich
unter https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/radverkehr-
regeln-und-rechte.php (Unterpunkt „Radfahren in der Fußgängerzone Bonn und
Bad Godesberg“) abrufbar ist. An allen relevanten Stellen sind die jeweiligen
Regelungen StVO-konform ausgeschildert. Beispiele hierzu finden sich in
Anhang 2.
Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass Radfahrer in freigegebenen
Fußgängerzonen besondere Rücksicht auf den Fußgängerverkehr zu nehmen
haben, diesen weder gefährden noch behindern dürfen und nur mit
Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sieht
eine Freigabe für den Radverkehr nur dann vor, wenn dies unter
Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist. Die
Stadtverwaltung hat diese Voraussetzungen in der Vergangenheit sorgfältig
geprüft und die ganztägige Freigabe nur für Bereiche erteilt, die ausreichend
Platz bieten und in denen der Fußverkehr weniger dicht ist. In besonders stark
frequentierten Bereichen ist eine Freigabe des Radverkehrs während der
Geschäftszeiten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des
Fußgängerschutzes nicht möglich. Die Fußgängerzone dient in erster Linie dem
Aufenthalt und nicht dem Raddurchgangsverkehr. Die Öffnung bestimmter
Abschnitte für den Radverkehr tagsüber dient vor allem der Erreichbarkeit von
Zielen wie dem Einzelhandel in der Fußgängerzone, nicht jedoch einer
schnellen Durchfahrt. Um dem Radverkehr sichere und attraktiver Alternativen
außerhalb der Fußgängerzone anzubieten, richtet die Verwaltung am Rand der
Fußgängerzone Radinfrastruktur ein, beispielsweise auf der Ost-West-Achse
im Bereich Oxfordstraße/Bertha-von-Suttner-Platz.
Die Höhe des Bußgeldes für das widerrechtliche Befahren von nichtSeite 1 von 11
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
freigegebenen Bereichen der Fußgängerzone richtet sich nach den
bundeseinheitlichen Regelsätzen der Bußgeldkatalog-Verordnung. Die
Stadtverwaltung hat hierauf keinen Einfluss.
Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Anlass, die geltenden Regelungen zu
ändern oder eine erneute umfassende Prüfung vorzunehmen. Die aktuellen
Bestimmungen sind differenziert, verhältnismäßig und berücksichtigen die
Belange aller Verkehrsteilnehmenden.
Die Verwaltung behält aber sich verändernde Personendichten in der
Fußgängerzone sowie die verkehrlichen Gegebenheiten im Umkreis der
Fußgängerzone im Blick und prüft bei Bedarf, ob die Freigabe und deren Zeiten
angepasst werden müssen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW vorgesehene Verfahren zur Beratung von
Bürgeranträgen abgeschlossen.
Anlage/n
1 Beispiele Beschilderung Radverkehr Fußgängerzone Bonn (öffentlich)
2 Radfahren in der Fußgängerzone Bonn (öffentlich)Seite 2 von 11
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Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de