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253161 · Beschlussvorlage

Verfahren zur Nachbesetzung der Mitglieder aus der Einwohnerschaft im Beirat Bürgerbeteiligung

Nummer
253161
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 13.06.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253161
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Verfahren zur Nachbesetzung der Mitglieder aus
der Einwohnerschaft im Beirat Bürgerbeteiligung
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 13.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Nachbesetzung der
Beiratsmitglieder aus der Einwohnerschaft auf Grundlage einer
repräsentativen Zufallsauswahl gemäß § 2 Abs. 2 der
Geschäftsordnung des Beirats durchzuführen.
2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, im Vorfeld des
Nachbesetzungsverfahrens eine Interessenabfrage unter den
derzeitigen Mitgliedern aus der Einwohnerschaft durchzuführen, um bis
zu zwei Personen für eine erneute Mitwirkung im Beirat vorzuschlagen.
Sofern mehr als zwei Interessensbekundungen eingehen, erfolgt die
Auswahl per Losverfahren.
Begründung
Gemäß § 2 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Beirats soll die
Zusammensetzung des Gremiums regelmäßig (beispielsweise nach zwei
Jahren) wechseln. Zugleich soll auch die für die Arbeit des Beirats notwendige
Kontinuität beachtet werden.
Aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen im September 2025 tagt der
Beirat in seiner aktuellen Zusammensetzung das letzte Mal am 29. August.
Mit dem vorliegenden Beschluss erhält die Verwaltung die notwendige
Grundlage, die Nachbesetzung frühzeitig vorzubereiten und eine
entsprechende Beschlussvorlage für den neuen Rat zu erarbeiten.
Im Rahmen der Neubesetzung sollen möglichst viele neue Einwohner*innen die
Gelegenheit erhalten, ihre Perspektiven in die Arbeit des Beirats einzubringen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, sämtliche Mitglieder aus der
Einwohnerschaft – mit Ausnahme von bis zu zwei bisherigen Mitgliedern – neu
zu besetzen, um einen geordneten Übergang und den Wissenstransfer in das
neue Gremium zu ermöglichen. Diese werden als ordentliche Mitglieder dem
Rat vorgeschlagen. Das Ergebnis der Interessenabfrage wird dem Beirat per
Mitteilungsvorlage in seiner Augustsitzung mitgeteilt.Seite 1 von 2
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Über die Ausgestaltung des Verfahrens für die Nachbesetzung entscheidet der
Beirat in seiner Sitzung. Die neuen Mitglieder werden durch den Rat bestimmt.
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird durch eine
Mitteilungsvorlage über den dann gefassten Ratsbeschluss zur Neubesetzung
informiert.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de