253161 · Beschlussvorlage
Verfahren zur Nachbesetzung der Mitglieder aus der Einwohnerschaft im Beirat Bürgerbeteiligung
Kerndaten
- Nummer
- 253161
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253161 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Verfahren zur Nachbesetzung der Mitglieder aus der Einwohnerschaft im Beirat Bürgerbeteiligung Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 13.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Nachbesetzung der Beiratsmitglieder aus der Einwohnerschaft auf Grundlage einer repräsentativen Zufallsauswahl gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Beirats durchzuführen. 2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, im Vorfeld des Nachbesetzungsverfahrens eine Interessenabfrage unter den derzeitigen Mitgliedern aus der Einwohnerschaft durchzuführen, um bis zu zwei Personen für eine erneute Mitwirkung im Beirat vorzuschlagen. Sofern mehr als zwei Interessensbekundungen eingehen, erfolgt die Auswahl per Losverfahren. Begründung Gemäß § 2 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Beirats soll die Zusammensetzung des Gremiums regelmäßig (beispielsweise nach zwei Jahren) wechseln. Zugleich soll auch die für die Arbeit des Beirats notwendige Kontinuität beachtet werden. Aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen im September 2025 tagt der Beirat in seiner aktuellen Zusammensetzung das letzte Mal am 29. August. Mit dem vorliegenden Beschluss erhält die Verwaltung die notwendige Grundlage, die Nachbesetzung frühzeitig vorzubereiten und eine entsprechende Beschlussvorlage für den neuen Rat zu erarbeiten. Im Rahmen der Neubesetzung sollen möglichst viele neue Einwohner*innen die Gelegenheit erhalten, ihre Perspektiven in die Arbeit des Beirats einzubringen. Daher schlägt die Verwaltung vor, sämtliche Mitglieder aus der Einwohnerschaft – mit Ausnahme von bis zu zwei bisherigen Mitgliedern – neu zu besetzen, um einen geordneten Übergang und den Wissenstransfer in das neue Gremium zu ermöglichen. Diese werden als ordentliche Mitglieder dem Rat vorgeschlagen. Das Ergebnis der Interessenabfrage wird dem Beirat per Mitteilungsvorlage in seiner Augustsitzung mitgeteilt.Seite 1 von 2 Seite 2 Über die Ausgestaltung des Verfahrens für die Nachbesetzung entscheidet der Beirat in seiner Sitzung. Die neuen Mitglieder werden durch den Rat bestimmt. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird durch eine Mitteilungsvorlage über den dann gefassten Ratsbeschluss zur Neubesetzung informiert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de