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253158-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a.

Nummer
253158-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 253158 N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a.

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253158-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
N-Vorlage zum Bürgerantrag:
Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen
Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte
"Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-
Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in
den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u.
a.
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.09.2026 Kenntnisnahme
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Nachgang der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger am 15.05.2025 wurde der Bürgerantrag mit Schreiben vom
23.06.2025 an die Bezirksregierung Köln übermittelt. Dabei wurde die
Bezirksregierung Köln gebeten, das Schreiben als Einwendung im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens „6-streifiger Ausbau der A 565 zwischen den
Anschlussstellen Bonn -Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn
von Bau -km 10+ 108 – km 11 + 900 einschließlich Brückenneubauten und
Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen“ zu werten
und dem Antragsteller ein entsprechendes Antwortschreiben zuzusenden. Eine
Rückmeldung an die Stadt Bonn erfolgte bislang nicht.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum 6-streifigen Ausbau der A 565
ist die Stadt Bonn lediglich ein Träger öffentlicher Belange. Die Entscheidung,
ob im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein umweltmedizinisches
Gutachten erstellt werden soll, trifft die Autobahn GmbH und die
Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde.
Zwischenzeitlich wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 6421-1 zusammen mit der Universität Bonn, dem Bau- und
Liegenschaftsbetrieb (BLB) und einem beauftragten Planungsbüro
weitergeführt. Als Grundlage zur Erstellung des Bebauungsplanentwurfes
sowie der hierzu gehörigen Begründung und des Umweltberichtes wurden
bereits mehrere Fachgutachten beauftragt bzw. sollen noch zeitnah beauftragt
werden.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Allen Gutachten ist gemein, dass sie verschiedene Umweltbelange prüfen und
bewerten. Die Ergebnisse der Gutachten finden nachfolgend gemäß § 2a
BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 7 BauGB und Anlage 1 zum BauGB
Eingang in den Umweltbericht, der u.a. Ausführungen zu jedem Schutzgut
gemäß § 1 Abs. 7 a BauGB selbst und zu den Wechselwirkungen der
verschiedenen Schutzgüter untereinander enthalten wird.
Insofern werden die verschiedenen Auswirkungen, die die Planung des neuen
Uni-Campus Endenich auf das Schutzgut Mensch haben werden, im weiteren
Planverfahren intensiv beleuchtet werden. Hierzu gehören zum Beispiel die
Teilaspekte Lärm, Luftschadstoffe sowie Altlasten, die in Teilen des
Plangebietes vorliegen. Nachfolgend finden die gutachterlichen Ergebnisse
Eingang in den Umweltbericht. Im Kapitel Schutzgut Mensch werden dabei alle,
die Gesundheit des Menschen betreffenden Aspekte beleuchtet. Ziel der
Planung muss es sein, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die in
dem Uni-Campus Endenich später Wohnenden und Arbeitenden geschaffen
werden.
Vor dem Hintergrund der intensiven Prüfung aller Umweltbelange und
Schutzgüter einzeln und untereinander und der späteren Zusammenfassung im
Umweltbericht bedarf es nach Auffassung der Verwaltung und der
Vorhabenträgerinnen BLB und Universität Bonn keines separaten
umweltmedizinischen Gutachtens. Dem Aspekt Gesundheit / Auswirkung der
Planung auf den Menschen wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
ausreichend Rechnung getragen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de