253147-03 · Mitteilungsvorlage
Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission
Kerndaten
- Nummer
- 253147-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Hauptbahnhof Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253147-03 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Deutsche Bahn informiert nach intensiven Prüfungen darüber, dass der ursprünglich beschlossene Standort 3 (vgl. DS-Nr. 253147) nicht realisierbar ist und Standort 1 für das benötigte Containerprovisorium für Bundespolizei und Bahnhofsmission weiterverfolgt wird: "Hintergründe, warum das Provisorium am bevorzugten und politisch kommunizierten Standort nicht realisierbar ist: • Der bevorzugte Standort des Containerprovisoriums liegt auf städtischem Grund, unmittelbar östlich neben dem Bahnhofsgebäude. • Mit dem dort geplanten Containerprovisoriums müssen Grundleitungen diverser städtischer Medien (Strom, Fernwärme, Wasser, Gas) überbaut werden. • Über einen Zeitraum von rund drei Jahren wäre es nicht möglich, eventuelle Schäden an den Leitungen in diesem Bereich zu reparieren, da sich die Leitungen in bis zu vier Meter Tiefe im Erdreich befinden und dementsprechend Tiefbauarbeiten im Bereich des Containerbaus notwendig wären. • BonnNetz hat gegen diesen Standort sein Veto eingelegt und eine Zustimmung an die Bedingung geknüpft, dass die DB bzw. das Bahnhofsmanagement die volle Verantwortung im Falle eine Havarie übernimmt. Dies ist verständlicherweise seitens des Bahnhofsmanagements nicht akzeptabel. • Wir haben projektseitig diverse Optionen geprüft, um das Problem zu lösen: o Möglichst kurzfristiger Rückbau des Containerprovisoriums imSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Falle einer Havarie: Dies ist kein sinnvoller und umsetzbarer Ansatz, da es sich beim Containerprovisorium um ein vollständig ausgestattetes Gebäude handelt, dessen Rückbau eine Planung sowie die Beauftragung von Firmen benötigen und mehrere Wochen in Anspruch nehmen würde. Des Weiteren wäre die BuPol in diesem Falle nicht arbeitsfähig. o Vorheriges Umverlegen der Grundleitungen: Dies ist in der gegebenen Zeitspanne bis Ende 2026 nicht realisierbar, zumal da die Leitungen rund vier Meter tief im Erdreich liegen und aufgrund der Nähe zu den Straßenbahngleisen und zur Straße ein tiefer Verbau sowie Sperrungen über mehrere Wochen notwendig wären. Die Maßnahmen würden zudem in die stadtseitigen Planungen am Busbahnhof eingreifen. o Redundanter Anschluss an die Medien: Es wurde geprüft, ob ein redundanter Anschluss der betreffenden Medien, der im Falle einer Havarie den Bahnhof versorgen könnte, realisierbar ist. Eine entsprechende Grundlagenermittlung, Planung, Genehmigung und Ausführung bis Q2 2027 ist jedoch nicht umsetzbar. • Ein weiteres Ausschlusskriterium gegen den bevorzugten Standort ist der Umstand, dass dafür die Spannseile der Oberleitungen der Straßenbahn verlegt werden müssten. Auch hier ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, eine Fachfirma rechtzeitig zu binden und die Leistungen rechtzeitig ausführen zu lassen. Die einzige verbleibende Alternative für das Containerprovisorium ist nun der Standort auf dem DB-Grundstück, für den die Baumfällungen notwendig sind. Die entsprechende Genehmigungsplanung läuft auf Hochtouren. Die Baumfällungen wurden bereits am 09.07.2026 beantragt." Die Stadt Bonn teilt ergänzend mit, dass aus denkmalfachlicher und verkehrsplanerischer Sicht keine Bedenken gegen den Standort bestehen. • Die notwendigen Baumfällungen sind in Teilen auch spätestens für die ZOB-Neuplanung bzw. die damit zusammenhängende Planung der Radwegeführung oberhalb der Südunterführung als Verlängerungen der Radverkehrsinfrastruktur im Rahmen der Umgestaltung der Straße „Am Hauptbahnhof“ durchzuführen. • Des Weiteren werden keine Flächen in Anspruch genommen, die für die zukünftige Planung im Umfeld der ZOB-Fläche, d.h. für die Taxiwendemöglichkeit und den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle benötigt werden. Die Stadt Bonn wird die DB darauf hinweisen, dass nach Errichtung des Containerstandortes die städtischen Flächen entlang des Geländers der Unterführung für Fuß- und Radverkehr nutzbar bleiben müssen. Zudem sollten die mobilen Fahrradständer, die aktuell auf DB-Fläche stehen, aber im Eigentum der Stadt Bonn sind, nach Möglichkeit auf der Fläche Richtung Südosten verschoben werden, so dass sie weiter für die Fahrgäste der DBSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) nutzbar bleiben. Nach Herstellung der Zuwegung für den Baukran durch Fällung der Bäume und Versiegelung des Beetes nahe der Haltestelle der Linien 61/62 sollte diese Fläche für die Zeit des Provisoriums versiegelt bleiben, um die Erreichbarkeit des Weges entlang des Geländers zur Südunterführung für Fuß- und Radverkehr von der alten Taxivorfahrt vor dem Bahnhof kommend zu gewährleisten und den Bereich offen einsehbar zur Vermeidung eines Angstraumes auszugestalten. Die Geländerhöhe entlang des Weges und dessen Zustand sind zu überprüfen, da durch die Einrichtung des Provisoriums bedeutend mehr Fuß- und Radverkehre von der DB-Fläche auf den städtischen Weg verlagert werden. Die gefällten Bäume sollen nach Rückbau des Provisoriums durch Neupflanzungen vor Ort ersetzt werden. Dies soll gestalterisch im Verlauf der bestehenden Baumreihe im westlichen Bereich in Flucht des Bahnhofsgebäudes erfolgen. Sollte eine Ersatzpflanzung vor Ort aufgrund der Platzverhältnisse nicht zu realisieren sein, wird die DB zu einer Ersatzzahlung verpflichtet. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de