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253147 · Beschlussvorlage

Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission

Nummer
253147
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Maximilianstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 01.07.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 09.07.2025 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Anhörung
  6. Sitzung des Rates 03.07.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 253147-01 AA Änderungsantrag der Koalition: Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission Antrag zur Vorlage 253147
  2. 253147-04 N-Vorlage: Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission
  3. 253147-02 Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission
  4. 253147-03 Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission

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Beschlussvorlage
öffentlich
253147
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Containerprovisorium am Bonner Hbf während
Abriss und Neubau des Gebäudes von
Bundespolizei und Bahnhofsmission
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung
Unterausschuss Denkmalschutz 01.07.2025 Empfehlung
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
10.07.2025 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, Standort 1 als
Fläche für das Containerprovisorium für Bundespolizei und Bahnhofsmission
am Bonner Hbf.
Begründung
Die DB ist mit dem Vorhaben an die Stadt Bonn herangetreten, im Jahr
2027/28 das Gebäude von Bundespolizei und Bahnhofsmission am Bonner
Hauptbahnhof abzureißen und einen Ersatzneubau zu errichten. Für den Abriss
soll die Sperrpause der Generalsanierung des linksrheinischen
Hochleistungskorridors in der ersten Jahreshälfte 2028 genutzt werden.
Für die Übergangszeit (ca. 3,5 Jahre mit Auf- und Abbau) wird ein
Containerprovisorium mit möglichst unmittelbarem Gleiszugang benötigt, das
nach Planung der DB auf einer ZOB-seitigen Fläche untergebracht werden soll.
Aufgrund der Flächenknappheit, diverser städtischer Baumaßnahmen,
Zwangspunkten sowie Anforderungen seitens der Bundespolizei kommen nur
wenige Flächen infrage, die alle diverse Schwierigkeiten mit sich bringen.
Die Entscheidung für einen Standort noch vor der Sommerpause ist dringend
erforderlich, damit die DB ihre Planungen konkretisieren und im Fall des einen
Standorts ein Genehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt (EBA)
einleiten kann. Deswegen ist der Beratungslauf der Beschlussvorlage so
gewählt, dass der Rat am 03.07.2025 entscheiden muss, vorbehaltlich der
Empfehlungen der Fachausschüsse (Ausschuss für Wohnen, Planung und
Bauen und Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda).Seite 1 von 14
Seite 2
Eine parallele Ausarbeitung oder Vorbereitung mehrerer Standorte ist aus
Kosten- und Ressourcengründen nicht möglich. Der Zeitpunkt der
Generalsanierung im Jahr 2028 muss zwingend für den Abriss des Gebäudes
während der Sperrpause erreicht werden.
Folgende Belange sind bei der Standortauswahl zu berücksichtigen:
• Sicherheit: Die Bundespolizei ist am Standort Bonn Hbf unverzichtbar.
Die zurzeit genutzten Flächen sind marode, zu klein und erfüllen nicht
die Arbeitsstättenrichtlinie. Ein Neubau ist unumgänglich. Um den
Neubau errichten zu können, muss die Bundespolizei temporär
ausziehen, aber am Hbf in der Nähe des Empfangsgebäudes
verbleiben. Das gleiche gilt für die Bahnhofsmission und das
barrierefreie WC, die sich im abzureißenden Gebäudeteil befinden.
• Flächen für ZOB (-Neubau): Sowohl der Betrieb als auch der Neubau
des ZOB müssen gewährleistet sein. Während der Generalsanierung
2028 muss zudem der Schienenersatzverkehr abgewickelt werden
können.
• Sanierung Straße Am Hauptbahnhof: Da der Planfeststellungsbeschluss
mittlerweile vorliegt, soll die Straße zeitnah saniert werden. Wenn nötig,
kann die Fläche zwischen Parkhaus/Bürogebäude und
Herwarthstraßen-Unterführung ausgespart und nach Abschluss des
Neubaus final hergestellt werden. Sofern es zeitlich möglich ist,
favorisiert die Verwaltung jedoch, die Fläche abschließend herzustellen
und – falls erforderlich – nur die Fahrradabstellanlage
zurückzustellen. Die Straße Am Hauptbahnhof kann für den Neubau der
Bundespolizei/Bahnhofsmission nicht gesperrt werden, da zu viel
Busverkehr darüber abgewickelt wird (und ggf. die Südunterführung
temporär wegen des ZOB-Neubaus eingeschränkt ist).
• Straßenbahnstation Hauptbahnhof: Gemäß Abstimmung zwischen DB
und den Stadtwerken Bonn kann eines der Wetterschutzhäuser der
Straßenbahn temporär zurückgebaut werden, das zweite ist nicht
betroffen. Der Betrieb der Straßenbahn und der Haltestelle kann
aufrecht erhalten bleiben.
• Querungsmöglichkeit Fußverkehr: Die Verlegung des
Fußgängerüberwegs zwischen Bahnhofshauptgebäude und
Maximilianstraße/ZOB kann, insbesondere im Kontext weiterer
Baumaßnahmen, erforderlich werden. Baustellenampeln wären dann
nicht nur für diese Querung, sondern auch für die damit verbundene
Anlage mittig vor dem Bahnhofshauptgebäude erforderlich. Die
Abwicklung der Fußgängerströme zwischen Bahnhofshauptgebäude,
Straßenbahnhaltestelle, ZOB und Innenstadt benötigt weiterhin
ausreichend Platz und ist ggf. mit Feuerwehr und Rettungsdienst
abstimmen.
• Kiss & Ride-Fläche bzw. Wendemöglichkeit: Die Fläche dient dem
Aussteigenlassen oder Abholen insbesondere mobilitätseingeschränkter
Personen am Bahnhof und ist von verkehrslogistischer Bedeutung für
das Wenden sowohl von Privat-Pkw als auch von Taxen. Ggf. kann
zumindest die Haltemöglichkeit an anderer Stelle kompensiert werden.
• Taxihalteplätze: Derzeit befinden sich fünf Taxihalteplätze unmittelbar
vor dem Bahnhofshauptgebäude. Eine Verlegung von Taxihalteplätzen
ist grundsätzlich möglich, es muss aber die gleiche Anzahl an Plätzen inSeite 2 von 14
Seite 3
einer angemessenen Entfernung bereitgestellt werden. Im Rahmen der
Planung der Straße Am Hauptbahnhof werden die Taxihalteplätze
ohnehin neu geordnet und zum Teil auf die andere Straßenseite verlegt.
• Bäume: Für die in der engeren Wahl befindlichen Containerstandorte
müssen Bäume gefällt bzw. stark beschnitten werden. Die Eingriffe
sollten auf das unabdingbar notwendige Maß begrenzt werden. Standort
1: Fällung von 3 Bäumen (ca. 45 Jahre alt) und mindestens starker
Beschnitt 3 weiterer. Da der erforderliche starke Rückschnitt einer
Fällung gleichkommt, ist de facto mit dem Verlust von 6 Bäumen zu
rechnen, die nach der Flächeninanspruchnahme ersatzgepflanzt
werden. Standort 3: Fällung von einem jungen Baum und Beschnitt
eines ca. 40 Jahre alten Baums.
• Durchfahrtmöglichkeit Radverkehr: Insbesondere während des ZOB-
Neubaus sollte die Durchlässigkeit für den Radverkehr und die
Zugänglichkeit der Radabstellanlagen an Gleis 1 gewährleistet werden.
Die Fahrradspur könnte temporär auf der Straße am Vorplatz
vorbeigeführt werden. Die Fahrradspur auf dem DB- Grundstück wird
bei jedem Standort des Containerprovisoriums erhalten bleiben.
• Denkmalschutz: Aus Sicht des Denkmalschutzes sollte das
Containerprovisorium möglichst weit entfernt vom denkmalgeschützten
Bahnhofshauptgebäude platziert werden. Da es sich um eine temporäre
Anlage handelt, würde unter der Voraussetzung, dass die DB ihr
Bauvorhaben in der planmäßigen Zeit abschließt, keine dauerhafte
Beeinträchtigung entstehen.
Standorte
Standort 1
Standort 1 befindet sich auf der Südseite von Gleis 1 am Ende der
Bahnsteigüberdachung. Die Container würden teilweise auf dem dort sehr
breiten Bahnsteig, teilweise im Nebenbereich platziert. Die Geländestufe wird
hierfür ausgeglichen.
Vorteile
• DB-eigenes Gelände, keine Anmietung/ Nutzung von
Fremdgrundstücken nötig
• Auf dem Hausbahnsteig platziert, relative Nähe zum Empfangsgebäude
• Kein Konflikt mit ZOB-Neubau oder Straße Am Hauptbahnhof
• Keine Beeinträchtigung der Straßenbahnhaltestelle
• Keine Beeinträchtigung der Fußgängerquerung
• Keine Beeinträchtigung der Kiss & Ride-Fläche bzw. Wendemöglichkeit
• Keine Beeinträchtigung der Taxihalteflächen
• Keine Konflikte mit dem Denkmalschutz
Nachteile
• Schaffung einer temporären Zufahrt und Kranaufstellung unter Fällung
von drei Bäumen (anschließende Ersatzpflanzung möglich). Hinweis:
Die Errichtung der Containeranlage mittels Kranaufstellung auf dem
ZOB zur Vermeidung einer Zufahrt ist zu aufwändig undSeite 3 von 14
Seite 4
unwirtschaftlich. Die nächtliche Lücke im Straßenbahn- und Busverkehr
lässt nur einen Arbeitszeitraum von rund vier Stunden zu, wodurch rund
zehn Nächte erforderlich wären. Zudem wäre aufgrund der fehlenden
Wendemöglichkeit im ZOB kein Schienenersatzverkehr möglich.
• Mindestens starker Beschnitt drei weiterer Bäume aufgrund der Nähe zu
den Containern. Es besteht die Gefahr, dass diese anschließend
eingehen; zudem lastet erhebliches Gewicht auf dem Wurzelbereich.
Realistisch ist von dem Verlust der drei Bäume auszugehen. Eine
anschließende Ersatzpflanzung ist möglich.
• Weiter hinten gelegene Fahrradstellplätze können nur noch über den
Fahrradweg erreicht werden; dieser Weg muss gleichzeitig auch benutzt
werden, um den Abfall zum Abfallhof zu transportieren.
• Statische Auswirkungen der Lasten des Provisoriums auf die
Stützmauer zur Straße müssen untersucht werden.
Standort 2
Standort 2 befindet sich auf der Südseite von Gleis 1, ganz am Ende des
Bahnsteigs auf Höhe der Südunterführung. Nach näherer Prüfung ist der Platz
an dieser Stelle nicht ausreichend: Die Zugänglichkeit zum Abfallhof muss
mittels Rampe gewährleistet bleiben. Der Bahnsteig wird nach Süden hin
schmaler, sodass die Container nicht teilweise auf dem Bahnsteig platziert
werden können. Eine kleine Treppe wäre im Weg und müsste entfernt werden.
Auch für diesen Standort müssten Bäume gefällt werden (gleiche Anzahl wie
bei Standort 1, nur andere). Für die Bundespolizei ist der Standort darüber
hinaus zu weit vom Empfangsgebäude entfernt.
Standort 3
Standort 3 befindet sich mittig an Gleis 1 neben dem Bahnhofshauptgebäude,
Bereich der heutigen Kiss & Ride- bzw. Taxiwendefläche.
Vorteile
• Sehr nah am Empfangsgebäude, präsent an der Straße und auf dem
Hausbahnsteig gelegen
• Weniger Baumfällungen notwendig, nur ein sehr junger Baum und
Beschnitt eines Baums
• Anlieferung der Container über öffentliche Straße möglich und ohne
zusätzliche Baumfällungen möglich
• Anschluss an Medien aus Empfangsgebäude einfach
• Günstigere Arbeitsabläufe für die Bundespolizei aufgrund der kürzeren
Wege
Nachteile
• Teilsperrung des Vorplatzes, Kiss & Ride-Fläche sowie
Wendemöglichkeit nicht mehr nutzbar
• Haltemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen auf der ZOB-
Seite des Bahnhofs erschwert (ggf. Ausgleich möglich)
• Ggf. Verlegung des Fußgängerüberwegs und damit Betrieb von zwei
Baustellenampeln notwendigSeite 4 von 14
Seite 5
• Temporärer Abbau eines Straßenbahnhaltestellen-Wartehäuschens
notwendig
• Aus denkmalpflegerischer Sicht kritische Nähe zum
Bahnhofshauptgebäude
Standort 4
Standort 4 befindet sich an Gleis 5 auf der Brachfläche, die wieder mit einem
Parkhaus bebaut wird. Nach näherer Prüfung steht dieser nicht mehr zur
Verfügung, da der Parkhausbau im Laufe des Jahres 2025 startet.
Standort 5
Standort 5 befindet sich auf der Nordseite von Gleis 1 auf der Fläche zwischen
Parkhaus/Büro und Herwarthstraßen-Unterführung. Der Standort ist nach
näherer Prüfung nicht realisierbar, da Fläche als Baustelleneinrichtungsfläche
für den Neubau der Bundespolizei benötigt wird (da die Straße Am
Hauptbahnhof nicht gesperrt werden kann) und kein ausreichender Platz für
Container und Baustelleneinrichtung vorhanden ist. Die Containeranlage der
Bundespolizei würde selbst 3-geschossig und ohne Baustelleneinrichtung nicht
auf diese Fläche passen.
Fazit
Standort 1 ist unter den Gesichtspunkten anstehende Baumaßnahmen,
Straßenbahnhaltestelle, Fußgängerquerung, Kiss & Ride-Fläche bzw.
Wendemöglichkeit, Taxihalteflächen und Denkmalschutz günstiger, würde aber
den Verlust von sechs Bäumen bedeuten. Standort 3 bedeutet größere
Herausforderungen im Hinblick auf die Koordinierung mit anstehenden
Baumaßnahmen, Straßenbahnhaltestelle, Fußgängerquerung, Kiss & Ride-
Fläche bzw. Wendemöglichkeit, Taxihalteflächen und Denkmalschutz, würde
aber einen deutlich geringeren Eingriff in den Baumbestand bedeuten.
Die Verwaltung empfiehlt trotz erforderlicher Baumfällung aus folgenden
Gründen den Standort 1:
Der Standort 3 wird von der Verwaltung abgelehnt, da die Verlagerung der
Position der Querung, kurz nach Umgestaltung der Straße „Am
Hauptbahnhof“ ungünstig wäre und von den Verkehrsteilnehmern kaum
akzeptiert würde. Hinzu kommen finanzielle Auswirkungen. Die
Anpassungen der gerade umgestalteten öffentlichen Verkehrsflächen
werden kostenintensiv, da bei Verlegung des Überwegs die gesamte
Kreuzung neu zu signalisieren ist.
Es ist zudem vorgesehen, den Radverkehr über den Vorplatz in Richtung
Süden weiter Richtung Kaiserstraße zu führen. Diese Verkehrsführung
erfolgt im Zuge der Umgestaltung der Straße. Es müsste andernfalls eine
provisorische Führung bedacht werden, die wiederum zu
Missverständnissen führen kann.
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Vorzugsstandort 1 beinhaltet
weitaus weniger Konfliktpunkte, da die betroffene Fläche im Eigentum
der DB steht.Seite 5 von 14
Seite 6
Anlage/n
1 250526_BuPol Bonn_Standort_Provisorium (öffentlich)Seite 6 von 14
DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 20.05.2025
Bundespolizei Bonn Hbf -
Standortsuche ProvisoriumSeite 7 von 14
DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 20.05.2025 2
Neubau Bundespolizei Bonn Hbf
Prüfung Standort Container-Provisorium
N
STANDORT 1
STANDORT 3
STANDORT 4
STANDORT 2
DB InfraGo AG
(GB Fahrwege)
DB InfraGo AG
(GB Personenbahnhöfe)
STANDORT 5
PRÜFUNG ANMIETUNG
STANDORT 6Seite 8 von 14
DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 20.05.2025 3
Neubau Bundespolizei Bonn Hbf
Standort Provisorium – Variantenübersicht – 9 Varianten
Vorschlag 5
(Standort 5)
dreigeschossig
Vorschlag 6
(Standort 3)
dreigeschossig
Vorschlag 3
(Standort 4)
zweigeschossig
Vorschlag 1
(Standort 1)
zweigeschossig
Vorschlag 9
(Standort 6)
Vorschlag 7
(Standort 3)
dreigeschossig
Vorschlag 2
(Standort 3)
zweigeschossig
Vorschlag 4
(Standort 1)
zweigeschossig
Möglichkeit 1
Vorschlag 8
(Standort 3)
zweigeschossig
Möglichkeit 2Seite 9 von 14
DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 12.05.2025 4
Bundespolizei Bonn Hbf
Standort Provisorium Vorschlag 5 - dreigeschossig
Standort 5
Eingang
Diensteingang
Bahnsteigzugang
Baumfällung
Querung
Fußgänger
Neuer
Rad/GehwegSeite 10 von 14
DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 20.05.2025 5
Bundespolizei Bonn Hbf
Möglichkeit 1: Vorschlag 4 an Standort 1 - zweigeschossig
Standort 1
Zufahrt für
Kran schaffen
Kranposition 1
Kranposition 2
Eingang
Diensteingang
Bahnsteigzugang
Baumfällung
BaumbeschnittSeite 11 von 14
DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 12.05.2025 6
Bundespolizei Bonn Hbf
Möglichkeit 2: Vorschlag 8 an Standort 3 - zweigeschossig
Standort 3
Wartehäuschen
zurückbauen
Eingang
Diensteingang
Bahnsteigzugang
Baumfällung
BaumbeschnittSeite 12 von 14
7DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 20.05.2025
Juni 2025Oktober 2025Dezember 2025Dezember 2026September 2027
Baurecht für
Container-
provisorium liegt
vor. Beginn der
Baumaßnahme
Fertigstellung
der Planung,
inkl. Gutachten,
Fachplanungen,
internes Quality
Gate
Fertigstellung
Container-
provisorium
Umzug BuPol
Einreichung
Bauantrag beim
EBA
Entscheidung
der Stadt Bonn
zum Standort
Provisorium
erforderlich!
Dezember 2024
Start der
Abstimmung mit
der Stadt Bonn
bzgl. Standort
Container-
provisorium
Baubeginn mit
Abriss Wache
(Sperrpause zur
Korridorsanierung
02/2028 –
07/2028)
Januar 2028
Neubau Bundespolizei Bonn Hbf - Containerprovisorium
Kritische TimelineSeite 13 von 14
I.ISO Objektentwicklung und Planung
Washingtonplatz 2
D-10557 Berlin
I.ISO 4 – Architektur 1
Mail: Stephanie.Perscheid@deutschebahn.com
I.ISO 4 – Architektur 1
Mail: Irena.Bogacev@deutschebahn.com
www.deutschebahn.com/architekturbüroSeite 14 von 14

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Datenstand: 02.11.2026, 19:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de