253147 · Beschlussvorlage
Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission
Kerndaten
- Nummer
- 253147
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Maximilianstraße Hauptort
- Hauptbahnhof
- Am Hauptbahnhof
- Kaiserstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Änderungsantrag der Koalition: Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission Antrag zur Vorlage 253147
- N-Vorlage: Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission
- Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission
- Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission
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Beschlussvorlage öffentlich 253147 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Empfehlung Unterausschuss Denkmalschutz 01.07.2025 Empfehlung Rat 03.07.2025 Entscheidung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung Beschlussvorschlag Der Rat beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, Standort 1 als Fläche für das Containerprovisorium für Bundespolizei und Bahnhofsmission am Bonner Hbf. Begründung Die DB ist mit dem Vorhaben an die Stadt Bonn herangetreten, im Jahr 2027/28 das Gebäude von Bundespolizei und Bahnhofsmission am Bonner Hauptbahnhof abzureißen und einen Ersatzneubau zu errichten. Für den Abriss soll die Sperrpause der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors in der ersten Jahreshälfte 2028 genutzt werden. Für die Übergangszeit (ca. 3,5 Jahre mit Auf- und Abbau) wird ein Containerprovisorium mit möglichst unmittelbarem Gleiszugang benötigt, das nach Planung der DB auf einer ZOB-seitigen Fläche untergebracht werden soll. Aufgrund der Flächenknappheit, diverser städtischer Baumaßnahmen, Zwangspunkten sowie Anforderungen seitens der Bundespolizei kommen nur wenige Flächen infrage, die alle diverse Schwierigkeiten mit sich bringen. Die Entscheidung für einen Standort noch vor der Sommerpause ist dringend erforderlich, damit die DB ihre Planungen konkretisieren und im Fall des einen Standorts ein Genehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt (EBA) einleiten kann. Deswegen ist der Beratungslauf der Beschlussvorlage so gewählt, dass der Rat am 03.07.2025 entscheiden muss, vorbehaltlich der Empfehlungen der Fachausschüsse (Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen und Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda).Seite 1 von 14 Seite 2 Eine parallele Ausarbeitung oder Vorbereitung mehrerer Standorte ist aus Kosten- und Ressourcengründen nicht möglich. Der Zeitpunkt der Generalsanierung im Jahr 2028 muss zwingend für den Abriss des Gebäudes während der Sperrpause erreicht werden. Folgende Belange sind bei der Standortauswahl zu berücksichtigen: • Sicherheit: Die Bundespolizei ist am Standort Bonn Hbf unverzichtbar. Die zurzeit genutzten Flächen sind marode, zu klein und erfüllen nicht die Arbeitsstättenrichtlinie. Ein Neubau ist unumgänglich. Um den Neubau errichten zu können, muss die Bundespolizei temporär ausziehen, aber am Hbf in der Nähe des Empfangsgebäudes verbleiben. Das gleiche gilt für die Bahnhofsmission und das barrierefreie WC, die sich im abzureißenden Gebäudeteil befinden. • Flächen für ZOB (-Neubau): Sowohl der Betrieb als auch der Neubau des ZOB müssen gewährleistet sein. Während der Generalsanierung 2028 muss zudem der Schienenersatzverkehr abgewickelt werden können. • Sanierung Straße Am Hauptbahnhof: Da der Planfeststellungsbeschluss mittlerweile vorliegt, soll die Straße zeitnah saniert werden. Wenn nötig, kann die Fläche zwischen Parkhaus/Bürogebäude und Herwarthstraßen-Unterführung ausgespart und nach Abschluss des Neubaus final hergestellt werden. Sofern es zeitlich möglich ist, favorisiert die Verwaltung jedoch, die Fläche abschließend herzustellen und – falls erforderlich – nur die Fahrradabstellanlage zurückzustellen. Die Straße Am Hauptbahnhof kann für den Neubau der Bundespolizei/Bahnhofsmission nicht gesperrt werden, da zu viel Busverkehr darüber abgewickelt wird (und ggf. die Südunterführung temporär wegen des ZOB-Neubaus eingeschränkt ist). • Straßenbahnstation Hauptbahnhof: Gemäß Abstimmung zwischen DB und den Stadtwerken Bonn kann eines der Wetterschutzhäuser der Straßenbahn temporär zurückgebaut werden, das zweite ist nicht betroffen. Der Betrieb der Straßenbahn und der Haltestelle kann aufrecht erhalten bleiben. • Querungsmöglichkeit Fußverkehr: Die Verlegung des Fußgängerüberwegs zwischen Bahnhofshauptgebäude und Maximilianstraße/ZOB kann, insbesondere im Kontext weiterer Baumaßnahmen, erforderlich werden. Baustellenampeln wären dann nicht nur für diese Querung, sondern auch für die damit verbundene Anlage mittig vor dem Bahnhofshauptgebäude erforderlich. Die Abwicklung der Fußgängerströme zwischen Bahnhofshauptgebäude, Straßenbahnhaltestelle, ZOB und Innenstadt benötigt weiterhin ausreichend Platz und ist ggf. mit Feuerwehr und Rettungsdienst abstimmen. • Kiss & Ride-Fläche bzw. Wendemöglichkeit: Die Fläche dient dem Aussteigenlassen oder Abholen insbesondere mobilitätseingeschränkter Personen am Bahnhof und ist von verkehrslogistischer Bedeutung für das Wenden sowohl von Privat-Pkw als auch von Taxen. Ggf. kann zumindest die Haltemöglichkeit an anderer Stelle kompensiert werden. • Taxihalteplätze: Derzeit befinden sich fünf Taxihalteplätze unmittelbar vor dem Bahnhofshauptgebäude. Eine Verlegung von Taxihalteplätzen ist grundsätzlich möglich, es muss aber die gleiche Anzahl an Plätzen inSeite 2 von 14 Seite 3 einer angemessenen Entfernung bereitgestellt werden. Im Rahmen der Planung der Straße Am Hauptbahnhof werden die Taxihalteplätze ohnehin neu geordnet und zum Teil auf die andere Straßenseite verlegt. • Bäume: Für die in der engeren Wahl befindlichen Containerstandorte müssen Bäume gefällt bzw. stark beschnitten werden. Die Eingriffe sollten auf das unabdingbar notwendige Maß begrenzt werden. Standort 1: Fällung von 3 Bäumen (ca. 45 Jahre alt) und mindestens starker Beschnitt 3 weiterer. Da der erforderliche starke Rückschnitt einer Fällung gleichkommt, ist de facto mit dem Verlust von 6 Bäumen zu rechnen, die nach der Flächeninanspruchnahme ersatzgepflanzt werden. Standort 3: Fällung von einem jungen Baum und Beschnitt eines ca. 40 Jahre alten Baums. • Durchfahrtmöglichkeit Radverkehr: Insbesondere während des ZOB- Neubaus sollte die Durchlässigkeit für den Radverkehr und die Zugänglichkeit der Radabstellanlagen an Gleis 1 gewährleistet werden. Die Fahrradspur könnte temporär auf der Straße am Vorplatz vorbeigeführt werden. Die Fahrradspur auf dem DB- Grundstück wird bei jedem Standort des Containerprovisoriums erhalten bleiben. • Denkmalschutz: Aus Sicht des Denkmalschutzes sollte das Containerprovisorium möglichst weit entfernt vom denkmalgeschützten Bahnhofshauptgebäude platziert werden. Da es sich um eine temporäre Anlage handelt, würde unter der Voraussetzung, dass die DB ihr Bauvorhaben in der planmäßigen Zeit abschließt, keine dauerhafte Beeinträchtigung entstehen. Standorte Standort 1 Standort 1 befindet sich auf der Südseite von Gleis 1 am Ende der Bahnsteigüberdachung. Die Container würden teilweise auf dem dort sehr breiten Bahnsteig, teilweise im Nebenbereich platziert. Die Geländestufe wird hierfür ausgeglichen. Vorteile • DB-eigenes Gelände, keine Anmietung/ Nutzung von Fremdgrundstücken nötig • Auf dem Hausbahnsteig platziert, relative Nähe zum Empfangsgebäude • Kein Konflikt mit ZOB-Neubau oder Straße Am Hauptbahnhof • Keine Beeinträchtigung der Straßenbahnhaltestelle • Keine Beeinträchtigung der Fußgängerquerung • Keine Beeinträchtigung der Kiss & Ride-Fläche bzw. Wendemöglichkeit • Keine Beeinträchtigung der Taxihalteflächen • Keine Konflikte mit dem Denkmalschutz Nachteile • Schaffung einer temporären Zufahrt und Kranaufstellung unter Fällung von drei Bäumen (anschließende Ersatzpflanzung möglich). Hinweis: Die Errichtung der Containeranlage mittels Kranaufstellung auf dem ZOB zur Vermeidung einer Zufahrt ist zu aufwändig undSeite 3 von 14 Seite 4 unwirtschaftlich. Die nächtliche Lücke im Straßenbahn- und Busverkehr lässt nur einen Arbeitszeitraum von rund vier Stunden zu, wodurch rund zehn Nächte erforderlich wären. Zudem wäre aufgrund der fehlenden Wendemöglichkeit im ZOB kein Schienenersatzverkehr möglich. • Mindestens starker Beschnitt drei weiterer Bäume aufgrund der Nähe zu den Containern. Es besteht die Gefahr, dass diese anschließend eingehen; zudem lastet erhebliches Gewicht auf dem Wurzelbereich. Realistisch ist von dem Verlust der drei Bäume auszugehen. Eine anschließende Ersatzpflanzung ist möglich. • Weiter hinten gelegene Fahrradstellplätze können nur noch über den Fahrradweg erreicht werden; dieser Weg muss gleichzeitig auch benutzt werden, um den Abfall zum Abfallhof zu transportieren. • Statische Auswirkungen der Lasten des Provisoriums auf die Stützmauer zur Straße müssen untersucht werden. Standort 2 Standort 2 befindet sich auf der Südseite von Gleis 1, ganz am Ende des Bahnsteigs auf Höhe der Südunterführung. Nach näherer Prüfung ist der Platz an dieser Stelle nicht ausreichend: Die Zugänglichkeit zum Abfallhof muss mittels Rampe gewährleistet bleiben. Der Bahnsteig wird nach Süden hin schmaler, sodass die Container nicht teilweise auf dem Bahnsteig platziert werden können. Eine kleine Treppe wäre im Weg und müsste entfernt werden. Auch für diesen Standort müssten Bäume gefällt werden (gleiche Anzahl wie bei Standort 1, nur andere). Für die Bundespolizei ist der Standort darüber hinaus zu weit vom Empfangsgebäude entfernt. Standort 3 Standort 3 befindet sich mittig an Gleis 1 neben dem Bahnhofshauptgebäude, Bereich der heutigen Kiss & Ride- bzw. Taxiwendefläche. Vorteile • Sehr nah am Empfangsgebäude, präsent an der Straße und auf dem Hausbahnsteig gelegen • Weniger Baumfällungen notwendig, nur ein sehr junger Baum und Beschnitt eines Baums • Anlieferung der Container über öffentliche Straße möglich und ohne zusätzliche Baumfällungen möglich • Anschluss an Medien aus Empfangsgebäude einfach • Günstigere Arbeitsabläufe für die Bundespolizei aufgrund der kürzeren Wege Nachteile • Teilsperrung des Vorplatzes, Kiss & Ride-Fläche sowie Wendemöglichkeit nicht mehr nutzbar • Haltemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen auf der ZOB- Seite des Bahnhofs erschwert (ggf. Ausgleich möglich) • Ggf. Verlegung des Fußgängerüberwegs und damit Betrieb von zwei Baustellenampeln notwendigSeite 4 von 14 Seite 5 • Temporärer Abbau eines Straßenbahnhaltestellen-Wartehäuschens notwendig • Aus denkmalpflegerischer Sicht kritische Nähe zum Bahnhofshauptgebäude Standort 4 Standort 4 befindet sich an Gleis 5 auf der Brachfläche, die wieder mit einem Parkhaus bebaut wird. Nach näherer Prüfung steht dieser nicht mehr zur Verfügung, da der Parkhausbau im Laufe des Jahres 2025 startet. Standort 5 Standort 5 befindet sich auf der Nordseite von Gleis 1 auf der Fläche zwischen Parkhaus/Büro und Herwarthstraßen-Unterführung. Der Standort ist nach näherer Prüfung nicht realisierbar, da Fläche als Baustelleneinrichtungsfläche für den Neubau der Bundespolizei benötigt wird (da die Straße Am Hauptbahnhof nicht gesperrt werden kann) und kein ausreichender Platz für Container und Baustelleneinrichtung vorhanden ist. Die Containeranlage der Bundespolizei würde selbst 3-geschossig und ohne Baustelleneinrichtung nicht auf diese Fläche passen. Fazit Standort 1 ist unter den Gesichtspunkten anstehende Baumaßnahmen, Straßenbahnhaltestelle, Fußgängerquerung, Kiss & Ride-Fläche bzw. Wendemöglichkeit, Taxihalteflächen und Denkmalschutz günstiger, würde aber den Verlust von sechs Bäumen bedeuten. Standort 3 bedeutet größere Herausforderungen im Hinblick auf die Koordinierung mit anstehenden Baumaßnahmen, Straßenbahnhaltestelle, Fußgängerquerung, Kiss & Ride- Fläche bzw. Wendemöglichkeit, Taxihalteflächen und Denkmalschutz, würde aber einen deutlich geringeren Eingriff in den Baumbestand bedeuten. Die Verwaltung empfiehlt trotz erforderlicher Baumfällung aus folgenden Gründen den Standort 1: Der Standort 3 wird von der Verwaltung abgelehnt, da die Verlagerung der Position der Querung, kurz nach Umgestaltung der Straße „Am Hauptbahnhof“ ungünstig wäre und von den Verkehrsteilnehmern kaum akzeptiert würde. Hinzu kommen finanzielle Auswirkungen. Die Anpassungen der gerade umgestalteten öffentlichen Verkehrsflächen werden kostenintensiv, da bei Verlegung des Überwegs die gesamte Kreuzung neu zu signalisieren ist. Es ist zudem vorgesehen, den Radverkehr über den Vorplatz in Richtung Süden weiter Richtung Kaiserstraße zu führen. Diese Verkehrsführung erfolgt im Zuge der Umgestaltung der Straße. Es müsste andernfalls eine provisorische Führung bedacht werden, die wiederum zu Missverständnissen führen kann. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Vorzugsstandort 1 beinhaltet weitaus weniger Konfliktpunkte, da die betroffene Fläche im Eigentum der DB steht.Seite 5 von 14 Seite 6 Anlage/n 1 250526_BuPol Bonn_Standort_Provisorium (öffentlich)Seite 6 von 14 DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 20.05.2025 Bundespolizei Bonn Hbf - Standortsuche ProvisoriumSeite 7 von 14 DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 20.05.2025 2 Neubau Bundespolizei Bonn Hbf Prüfung Standort Container-Provisorium N STANDORT 1 STANDORT 3 STANDORT 4 STANDORT 2 DB InfraGo AG (GB Fahrwege) DB InfraGo AG (GB Personenbahnhöfe) STANDORT 5 PRÜFUNG ANMIETUNG STANDORT 6Seite 8 von 14 DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 20.05.2025 3 Neubau Bundespolizei Bonn Hbf Standort Provisorium – Variantenübersicht – 9 Varianten Vorschlag 5 (Standort 5) dreigeschossig Vorschlag 6 (Standort 3) dreigeschossig Vorschlag 3 (Standort 4) zweigeschossig Vorschlag 1 (Standort 1) zweigeschossig Vorschlag 9 (Standort 6) Vorschlag 7 (Standort 3) dreigeschossig Vorschlag 2 (Standort 3) zweigeschossig Vorschlag 4 (Standort 1) zweigeschossig Möglichkeit 1 Vorschlag 8 (Standort 3) zweigeschossig Möglichkeit 2Seite 9 von 14 DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 12.05.2025 4 Bundespolizei Bonn Hbf Standort Provisorium Vorschlag 5 - dreigeschossig Standort 5 Eingang Diensteingang Bahnsteigzugang Baumfällung Querung Fußgänger Neuer Rad/GehwegSeite 10 von 14 DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 20.05.2025 5 Bundespolizei Bonn Hbf Möglichkeit 1: Vorschlag 4 an Standort 1 - zweigeschossig Standort 1 Zufahrt für Kran schaffen Kranposition 1 Kranposition 2 Eingang Diensteingang Bahnsteigzugang Baumfällung BaumbeschnittSeite 11 von 14 DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 12.05.2025 6 Bundespolizei Bonn Hbf Möglichkeit 2: Vorschlag 8 an Standort 3 - zweigeschossig Standort 3 Wartehäuschen zurückbauen Eingang Diensteingang Bahnsteigzugang Baumfällung BaumbeschnittSeite 12 von 14 7DB InfraGO AG | I.ISO 4 | 20.05.2025 Juni 2025Oktober 2025Dezember 2025Dezember 2026September 2027 Baurecht für Container- provisorium liegt vor. Beginn der Baumaßnahme Fertigstellung der Planung, inkl. Gutachten, Fachplanungen, internes Quality Gate Fertigstellung Container- provisorium Umzug BuPol Einreichung Bauantrag beim EBA Entscheidung der Stadt Bonn zum Standort Provisorium erforderlich! Dezember 2024 Start der Abstimmung mit der Stadt Bonn bzgl. Standort Container- provisorium Baubeginn mit Abriss Wache (Sperrpause zur Korridorsanierung 02/2028 – 07/2028) Januar 2028 Neubau Bundespolizei Bonn Hbf - Containerprovisorium Kritische TimelineSeite 13 von 14 I.ISO Objektentwicklung und Planung Washingtonplatz 2 D-10557 Berlin I.ISO 4 – Architektur 1 Mail: Stephanie.Perscheid@deutschebahn.com I.ISO 4 – Architektur 1 Mail: Irena.Bogacev@deutschebahn.com www.deutschebahn.com/architekturbüroSeite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de