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253145 · Beschlussvorlage

Qualifizierungsverfahren im Bebauungsplanverfahren Nr. 6319-2 „An der Ziegelei“ - Benennung der Sachpreisrichter*innen

Nummer
253145
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • An der Ziegelei Straße· Lengsdorf, Hardtberg Hauptort
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253145
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Qualifizierungsverfahren im
Bebauungsplanverfahren Nr. 6319-2 „An der
Ziegelei“ - Benennung der Sachpreisrichter*innen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für das Preisgericht des Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 im
Bebauungsplanverfahren Nr. 6319-2 „An der Ziegelei“ werden folgende
Personen benannt:
Sachpreisrichter*innen
1.
2.
3.
4.
Stellvertreter*innen
1.
2.
3.
4.
Begründung
Anlass und Ziele der Planung
Im Ortsteil Lengsdorf im Stadtbezirk Hardtberg soll auf einer rund 1,04 Hektar
großen Fläche ein neues Wohnquartier entstehen (vgl. Ds. Nr. 1710081). Dazu
wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6319-2 „An der Ziegelei“
aufgestellt (siehe Anlage 1). Für die rechtssichere Planrechtsschaffung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6319-2 ist zudem eine Änderung des
bestehenden Bebauungsplans Nr. 7519-14 erforderlich.
Für den Vorhabenbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6319-
2 „An der Ziegelei“ wird ein Realisierungswettbewerb mit der Zielsetzung ein
qualitätsvolles, durchgrüntes Wohnquartier mit bedarfsgerechter Dichte und
hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen, durchgeführt. Im Fokus stehen sowohlSeite 1 von 3
Seite 2
städtebauliche als auch freiraumplanerische Qualitäten, die sich sensibel in die
Umgebung einfügen. Die planerische Herausforderung besteht u.a. in der
Integration des vorhandenen Grünbestands, der gestalterischen Ausbildung der
Übergänge zu den angrenzenden Nutzungen sowie der Entwicklung
identitätsstiftender öffentlicher Räume.
Wettbewerb
Zur Findung eines geeigneten städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfs
wird ein nicht offener, einphasiger Realisierungswettbewerb nach den
Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit elf Büros durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind Bearbeitungsgemeinschaften aus Architekt*innen
bzw. Stadtplaner*innen in Kooperation mit Landschaftsarchitekt*innen. Das
Verfahren wird anonym durchgeführt. Die Auswahl der teilnehmenden Büros
erfolgt über ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren mit gezielter
Direktansprache potenziell geeigneter Planungsteams.
Die Bewertung der eingereichten Beiträge erfolgt durch ein Preisgericht, das
gemäß den Vorgaben der RPW besetzt wird. Das Preisgericht setzt sich aus
Vertreter*innen der Vorhabenträgerin, Vertreter*innen der Stadtverwaltung
sowie externen Fachberater*innen zusammen. Politische Vertreter*innen
werden in der Funktion als Sachpreisrichter*innen stimmberechtigt in das
Verfahren eingebunden.
Das Ergebnis des Wettbewerbs dient als Grundlage für die weiteren Schritte im
anschließenden Bebauungsplanverfahren.
Benennung der stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichtes
Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten Mitglieder und ihre jeweilige
Vertretung werden zur Preisrichtervorbesprechung und zur Preisgerichtssitzung
eingeladen. Vom Rat sollen vier stimmberechtigte Mitglieder und jeweils eine
Vertretung zur Teilnahme benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO
NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn
niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von
Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige
Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet
zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht
haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die
meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.“
Termine für die Mitglieder des Preisgerichtes
Der Start des Wettbewerbsverfahrens ist im Anschluss an die politische
Beratung vorgesehen. Konkrete Termine wurden noch nicht final festgelegt. Die
Mitglieder des Preisgerichts werden über die konkreten Termine informiert und
um Teilnahme gebeten.
Anlage/n
1 Anlage 1_Übersichtsplan (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de