253145 · Beschlussvorlage
Qualifizierungsverfahren im Bebauungsplanverfahren Nr. 6319-2 „An der Ziegelei“ - Benennung der Sachpreisrichter*innen
Kerndaten
- Nummer
- 253145
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- An der Ziegelei Hauptort
- Lengsdorf
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253145 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Qualifizierungsverfahren im Bebauungsplanverfahren Nr. 6319-2 „An der Ziegelei“ - Benennung der Sachpreisrichter*innen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Für das Preisgericht des Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 im Bebauungsplanverfahren Nr. 6319-2 „An der Ziegelei“ werden folgende Personen benannt: Sachpreisrichter*innen 1. 2. 3. 4. Stellvertreter*innen 1. 2. 3. 4. Begründung Anlass und Ziele der Planung Im Ortsteil Lengsdorf im Stadtbezirk Hardtberg soll auf einer rund 1,04 Hektar großen Fläche ein neues Wohnquartier entstehen (vgl. Ds. Nr. 1710081). Dazu wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6319-2 „An der Ziegelei“ aufgestellt (siehe Anlage 1). Für die rechtssichere Planrechtsschaffung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6319-2 ist zudem eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 7519-14 erforderlich. Für den Vorhabenbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6319- 2 „An der Ziegelei“ wird ein Realisierungswettbewerb mit der Zielsetzung ein qualitätsvolles, durchgrüntes Wohnquartier mit bedarfsgerechter Dichte und hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen, durchgeführt. Im Fokus stehen sowohlSeite 1 von 3 Seite 2 städtebauliche als auch freiraumplanerische Qualitäten, die sich sensibel in die Umgebung einfügen. Die planerische Herausforderung besteht u.a. in der Integration des vorhandenen Grünbestands, der gestalterischen Ausbildung der Übergänge zu den angrenzenden Nutzungen sowie der Entwicklung identitätsstiftender öffentlicher Räume. Wettbewerb Zur Findung eines geeigneten städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfs wird ein nicht offener, einphasiger Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit elf Büros durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind Bearbeitungsgemeinschaften aus Architekt*innen bzw. Stadtplaner*innen in Kooperation mit Landschaftsarchitekt*innen. Das Verfahren wird anonym durchgeführt. Die Auswahl der teilnehmenden Büros erfolgt über ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren mit gezielter Direktansprache potenziell geeigneter Planungsteams. Die Bewertung der eingereichten Beiträge erfolgt durch ein Preisgericht, das gemäß den Vorgaben der RPW besetzt wird. Das Preisgericht setzt sich aus Vertreter*innen der Vorhabenträgerin, Vertreter*innen der Stadtverwaltung sowie externen Fachberater*innen zusammen. Politische Vertreter*innen werden in der Funktion als Sachpreisrichter*innen stimmberechtigt in das Verfahren eingebunden. Das Ergebnis des Wettbewerbs dient als Grundlage für die weiteren Schritte im anschließenden Bebauungsplanverfahren. Benennung der stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichtes Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten Mitglieder und ihre jeweilige Vertretung werden zur Preisrichtervorbesprechung und zur Preisgerichtssitzung eingeladen. Vom Rat sollen vier stimmberechtigte Mitglieder und jeweils eine Vertretung zur Teilnahme benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Termine für die Mitglieder des Preisgerichtes Der Start des Wettbewerbsverfahrens ist im Anschluss an die politische Beratung vorgesehen. Konkrete Termine wurden noch nicht final festgelegt. Die Mitglieder des Preisgerichts werden über die konkreten Termine informiert und um Teilnahme gebeten. Anlage/n 1 Anlage 1_Übersichtsplan (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de