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253141 · Beschlussvorlage

Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164692 - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" im Ortsteil Lannesdorf

Nummer
253141
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Mallwitzstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.06.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 13.06.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253141
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164692 -
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-3
"Mallwitzstraße 18" im Ortsteil Lannesdorf
Beratungsfolge
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 13.06.2025 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
24.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird
zugestimmt.
2. Das Vorhaben 164692 - "Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-3
„Mallwitzstraße 18“ im Ortsteil Lannesdorf“ wird in die Vorhabenliste
aufgenommen.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Ausschuss für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweils zuständige
Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von
der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben
und die Veröffentlichung der Vorhabenliste.
Gemäß der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung berät
und empfiehlt der Beirat hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der konkreten
Ausgestaltung von Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung an Vorhaben der
Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind.
Anlage/n
1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 3
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-3
"Mallwitzstraße 18" im Ortsteil Lannesdorf
Inhaltliche Beschreibung: Gemäß Ratsbeschluss vom 29.08.2024 (DS 240191) wird derzeit
das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 7114-3 „Mall-
witzstraße 18“ durchgeführt, um im Gewerbegebiet Pennenfeld den
Neubau eines bis zu 7-geschossigen Bürogebäudes für ein ortsan-
sässiges Unternehmen zu ermöglichen. Der räumliche Geltungsbe-
reich umfasst im Wesentlichen die Flurstücke der Vorhabenträgerin.
In die räumliche Abgrenzung einbezogen werden zudem angren-
zende Flurstücke, um planungsrechtlich sinnvolle Anschlüsse an die
Festsetzungen des bestehenden Planungsrechts vorzusehen. Ziel
der Planung ist es, den derzeitigen Bürostandort im Zuge von zwei
Bauabschnitten in die Mallwitzstraße 18 zu verlagern. Der erste
Bauabschnitt ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes
realisierbar – die Bauarbeiten haben bereits begonnen. Für den
zweiten Bauabschnitt ist die Änderung des bestehenden Planungs-
rechts erforderlich, um die o. g. Planung in Gänze umzusetzen.
Politischer Beschluss: Zielbeschluss DS 240912
Bearbeitungszeit: Zwei Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.
1 Baugesetzbuch.
Nächster Schritt: Umsetzung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch, voraussichtlich Ende 2./Anf. 3. Quartal
2025.
Kosten des Vorhabens: Zurzeit nicht bezifferbar.
Stadtbezirk: Bad Godesberg
Adresse: -
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Da das Vorhaben eine Bruttogrundfläche gewerblicher Nutzung von
mehr als 2.000 m² aufweist, wird eine gesamtstädtische Bedeutung
für das Vorhaben zugrunde gelegt.
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung / Wirtschaft und Finanzen
Kinder- und Jugendbeteiligung: Es findet keine spezifische Kinder- und Jugendbeteiligung statt. Be-
teiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungsgruppen ist nicht
vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder und Jugendliche
im standardisierten Beteiligungsverfahren einbringen können.
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs.1 BauGB) wird über all-
gemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen
Vorhabennummer: 164692Seite 2 von 3
einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne un-
terrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden min-
destens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochen-
blatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht.
In einer zweiten Stufe im Rahmen der Veröffentlichung (gemäß § 3
Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebau-
ungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Veröffent-
lichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Infor-
mationen verfügbar sind, werden vorher ortsüblich bekannt ge-
macht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vor-
gebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kosten der Beteiligung: Zurzeit nicht bezifferbar.
Kontaktperson: Regine Borschdorf, Stadtplanungsamt (Amt 61-23) Tel.: 0228 77
4501, E-Mail: Regine.Borschdorf@bonn.de
Weitere Informationen: -Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de