253140 · Beschlussvorlage
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164691 - Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf
Kerndaten
- Nummer
- 253140
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Muffendorfer Hauptstraße Hauptort
- Klosterbergstraße
- Lyngsbergstraße
- Kirchweingarten
- Martinstraße
- Zum Kempenberg
- Elfstraße
- Bürvigstraße
- Muffendorf
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253140 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164691 - Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf Beratungsfolge Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 13.06.2025 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird zugestimmt. 2. Das Vorhaben 164691 - "Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Muffendorf““ wird in die Vorhabenliste aufgenommen. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben und die Veröffentlichung der Vorhabenliste. Gemäß der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung berät und empfiehlt der Beirat hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind. Anlage/n 1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 3 Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ Inhaltliche Beschreibung: Durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass der historische Ortskern Muffendorfs die „Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches“ erfüllt. Der zukünftige Denkmalbereich umfasst die Bereiche beiderseits der Muffendorfer Hauptstraße einschließ- lich der Kommende, die Bereiche um die Kirche Alt St. Martin, bei- derseits der Klosterbergstraße, sowie des Weiteren die Bereiche entlang des Straßenzugs Lyngsbergstraße / Kirchweingarten / Mar- tinstraße / Zum Kempenberg / Elfstraße bis einschließlich Bürvig- straße beiderseits, die den nordwestlichen Abschluss bildet. Gemäß Ratsbeschluss vom 18.04.2024 (DS 231158) wird derzeit das förm- liche Satzungsverfahren durchgeführt. Konkrete Schutzgegen- stände der Satzung sind u. a. der Ortsgrundriss, der dörfliche Stra- ßen- und Platzraum, die aufgehende Bausubstanz mit den straßen- räumlichen Details, die Freiflächen und die Blickbezüge. Politischer Beschluss: Aufstellungsbeschluss DS 231158 Bearbeitungszeit: Ein Jahr Aktueller Bearbeitungsstand: Einholung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung der Denk- malbereichssatzung DS 241435 Nächster Schritt: Öffentliche Auslegung sowie Onlinebeteiligung auf Bonn-macht- mit.de, voraussichtlich 2./3. Quartal 2025. Kosten des Vorhabens: 50.000,00 Euro Stadtbezirk: Bad Godesberg Adresse: - Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Der Satzungsbeschluss liegt in der Zuständigkeit des Rates. Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Kinder- und Jugendbeteiligung: Es findet keine spezifische Kinder- und Jugendbeteiligung statt. Die Beteiligung in Bebauungsplanverfahren erfolgt standardisiert. Eine zusätzliche Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungsgrup- pen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren einbringen können. Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Eine freiwillige Informations- und Beteiligungsveranstaltung erfolgte am 18.10.2023, um frühzeitig über die Planung zu informieren, Fra- gen zu beantworten und Anregungen einzuholen. Nach Erarbeitung des Satzungsentwurfs in Abstimmung mit dem zu- ständigen Denkmalfachamt (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rhein- Vorhabennummer: 164691Seite 2 von 3 land) erfolgte die Vorlage in den politischen Gremien mit Ratsbe- schluss. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung, die für die Dauer von einem Monat durchgeführt wird. Anschließend erfolgt die Erörterung eventueller Anregungen aus der Öffentlichkeit mit dem zuständigen Denkmalfachamt. Danach erhalten die politischen Gremien eine entsprechende Vor- lage mit den abschließenden Satzungsunterlagen und es erfolgt die Beschlussfassung durch den Rat. Zuletzt wird die beschlossene Satzung der Bezirksregierung zur Ge- nehmigung vorgelegt. Mit der Bekanntmachung tritt die Denkmalbereichssatzung in Kraft. Kosten der Beteiligung: Zurzeit nicht bezifferbar. Kontaktperson: Regine Borschdorf, Stadtplanungsamt (Amt 61-23) Tel.: 0228 77 4501, E-Mail: Regine.Borschdorf@bonn.de Weitere Informationen: Für inhaltliche Auskünfte zum Thema Denkmalschutz ist die Untere Denkmalbehörde zuständig. Kontakt: Rebekka Magis-Ciraci, Stadtplanungsamt/Untere Denkmalbehörde 61-012), Telefon: 0228 77 3840, E-Mail: Rebekka.Magis-Ciraci@bonn.deSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de