253139 · Informationsbrief
Informationsbrief - Verkehrsberuhigung An der Rheindorfer Burg
Kerndaten
- Nummer
- 253139
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 16.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- An der Rheindorfer Burg Hauptort
- An der Josefshöhe
- Brungsgasse
- Estermannstraße
- Stadthaus
- Berliner Platz
- Bonn
Beratungsfolge
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An die Hauseigentümer*innen und Anwohner*innen der Straße An der Rheindorfer Burg Verkehrsberuhigung An der Rheindorfer Burg Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage von wiederkehrenden Beschwerden hinsichtlich überhöhter Geschwindigkei- ten und unerlaubtem Durchgangsverkehr in der Straße An der Rheindorfer Burg hat die Stadt Bonn in den Jahren 2022 und 2024 Verkehrserhebungen mittels Seitenradarmessge- räten (SDR-Geräten) durchgeführt. Im Rahmen dieser Verkehrserhebungen konnte sowohl eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wie auch eine, in Relation zu den anliegenden Gebäuden und der Beschränkung auf Anliegerverkehre, erhöhte Verkehrs- belastung festgestellt werden. Da dies aufgrund des engen Straßenquerschnittes sowie der fehlenden Seitenbereiche ins- besondere für Fußgänger*innen sowie mobilitätseingeschränkte Menschen ein Problem darstellt, soll eine Verkehrsberuhigung der Straße stattfinden, welche jedoch die Ausgestal- tung als Fahrradstraße nicht beeinträchtigt. Grundzüge der Planung: Die entwickelte Planung sieht eine bauliche Unterbindung des Durchgangsverkehrs durch die Installation von zwei Steckpfosten („Rot-weiße Poller“) nördlich der Zufahrt zu Haus-Nr. 25 vor. Die Anlieger*innen der Häuser mit den Hausnummer 2 bis 25 können ihre Grund- stücke dadurch zukünftig nur noch aus Richtung Süden von der Straße An der Josefshöhe aus anfahren. Die Anlieger*innen der Hausnummern 50 bis 70 wiederum können zukünftig lediglich aus Richtung Norden von der Brungsgasse aus ihre Grundstücke anfahren. Die Andienung aller Grundstücke durch Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Bonn Orange bleibt gewährleistet. Durch diese Maßnahme können unerlaubter Kfz-Durchgangsverkehr unterbunden sowie die Verkehrssicherheit erhöht werden. Überdies kann der bereits bestehenden Beschränkung auf Anliegerverkehre in der ausgewiesenen Fahrradstraße effektiv nachgekommen werden. Den aktuellen Plan sowie den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn können Sie im städti- schen Ratsinformationssystem unter der Drucksachennummer 240543 abrufen: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2073985Seite 1 von 2 Weiteres Vorgehen: Die Stadtverwaltung wird die entsprechenden Pläne zeitnah anordnen, um die Installation der Steckpfosten sowie die erforderliche Anpassung der Beschilderung an den Zufahrten An der Josefshöhe, Brungsgasse und Estermannstraße durchführen zu können. Mit einer Umsetzung ist ab Herbst 2025 zu rechnen. Bei Rückfragen zu der Planung steht Ihnen Herr Weber unter nachfolgenden Kontaktdaten als Ansprechpartner zur Verfügung. Ansprechpartner: Alle Fragen zur Planung: Stadtplanungsamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2 Stephan Weber, Telefon 0228 - 77 44 80 stephan.weber1@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen In- formationsbrief ebenfalls an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Mai 2025 Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de