253135 · Beschlussvorlage
Beteiligungskonzept Stadtbahnverlängerung Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 253135
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Friedrich-Wöhler-Straße Hauptort
- Buschdorf
- Tannenbusch
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 253135 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Beteiligungskonzept Stadtbahnverlängerung Buschdorf Beratungsfolge Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 13.06.2025 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem Beteiligungskonzept für die „Stadtbahnverlängerung Buschdorf“ wird zu- gestimmt. Begründung Mit dem Beschluss des Rates vom 29.08.2024 zur Vorplanung einschließlich der Standardisierten Bewertung für die Stadtbahnverlängerung Buschdorf wurde die Verwaltung beauftragt, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen (DS 240891 – Beschlusspunkt 4). Nachfolgend wurde das Projekt auf Vorschlag der Verwaltung durch den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 12.02.2025 mit der Vorhabennummer 164684 in die Vorhabenliste zur Bürgerbeteiligung aufgenommen (DS 252406). Das entsprechend erstellte und als Anlage beigefügte Beteiligungskonzept wird hiermit vorgelegt. Die hierin als erste Phase genannte Informations- und Dialogveranstaltung wurde bereits durchgeführt. Der Bericht mit den Ergebnissen und FAQs ist im städtischen Internetauftritt mit folgendem Link abrufbar: https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/verlaengerung- linie-63.php Gleichwohl ist über das Beteiligungskonzept noch zu beschließen. Im Rahmen der Beratung in den zuständigen Gremien ist ein Bericht mit Zusammenfassung der Informations- und Dialogveranstaltung seitens der Verwaltung vorgesehen.Seite 1 von 7 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und - anlagen, ÖPNV Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.000 € 166000000 / 741000 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Beteiligungskonzept Stadtbahnverlängerung Buschdorf (öffentlich)Seite 2 von 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Beteiligungskonzept Stadtbahnverlängerung Buschdorf Entwicklung einer Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 hinter Tannenbusch um vier Stationen bis zur neuen Endhaltestelle Friedrich-Wöhler-Straße/Nordbahnhof Komplexes Verfahren gemäß den Leitlinien der Stadt Bonn 1. Zielsetzung des Gesamtprojekts Zur Stärkung des städtischen ÖPNV-Angebotes ist eine Vielzahl an großen wie kleinen Maßnahmen geplant. Zu einem der größten Projekte gehört neben Westbahn und Seilbahn die Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 nach Buschdorf. In seiner Sitzung vom 01.09.2020 hat der Rat der Stadt Bonn ein Anforderungsprofil für die Planung einer neuen Stadtbahnstrecke, ausgehend vom Haltepunkt Buschdorf bis zur Friedrich-Wöhler-Straße beschlossen (DS 200790). Dieser Beschluss bildete die Grundlage für die Beauftragung der weiteren Planungsschritte. Diese umfassten die Grundlagenermittlung, die Vorplanung der Verkehrsanlage sowie die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung. Ziel der bisherigen Planung war es, die Umsetzbarkeit des Projekts zu prüfen und dessen Nutzen für die Mobilität zu bewerten. Auf Basis der erhobenen Daten wurde eine erste Planung der Verkehrsanlage entwickelt und eine Nutzen-Kosten- Rechnung durchgeführt, um die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens zu analysieren. Da das Ergebnis mit einem Wert von 1,41 positiv ausfiel – also der erwartete Nutzen die Kosten deutlich übersteigt – wurde die Vorplanung entsprechend vertieft. Der Wert von 1,41 bedeutet, dass für jeden investierten Euro 1,41 Euro Ertrag generiert werden. Die Anfragen zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan im Verkehrsausschuss des Landes NRW wurden am 15. Januar 2025 positiv beschieden. In Abstimmung zwischen der SWB und der Bundesstadt Bonn wird zeitnah die nächste Leistungsphase der Objektplanung, Verkehrsanlage und Fachgutachten ausgeschrieben. Das Ergebnis dient anschließend als Grundlage für die Beantragung der Planfeststellung. 2. Rahmenbedingungen Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit Die Information und die Beteiligung erfolgen zu einem sehr frühen Zeitpunkt, vor der Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen. Die Phase der Vorplanung beschreibt den Zeitpunkt der Planungen an dem die Pläne noch teilweise anpassbar sind und es besteht die Möglichkeit, Anregungen aus der Beteiligungsveranstaltung aufzunehmen. Im Rahmen der Beteiligung steht die grundsätzliche Frage, wie die Trasse geführt wird, nicht zur Diskussion. Da die geplante Trasse zum größten Teil vorhanden ist und nur reaktiviert wird, kann eine neue Streckenführung nicht vorgenommen werden.Seite 3 von 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Beteiligungskonzept Stadtbahnverlängerung Buschdorf Bei der Bürgerbeteiligung bestehen zwei wichtige Phasen der Information und Mitwirkung: Vorplanung und Planfeststellungsverfahren Nachdem die Politik einen Prüfauftrag zur wirtschaftlichen Umsetzbarkeit bestimmt hatte und dieser positiv beschieden wurde, befinden wir uns in der Vorplanung. Hier werden eingehende Erkenntnisse durch Fachgutachten, Gespräche und die frühe Bürgerbeteiligung gewonnen. Diese sollen im Vorfeld des Planfeststellungs- verfahrens einbezogen werden. Zwingende Vorgaben auch aus den Fachgutachten bspw. zum Lärmschutz, zur Sicherheit oder zur Wirtschaftlichkeit müssen in die Planung einfließen. Zudem werden Ideen und Anregungen der Bürger*innen geprüft und ggf. in die weitere Planung einfließen. Wenn diese vertiefte Entwurfsplanung samt Fachgutachten und Fachplanungen abgeschlossen ist, wird die Politik informiert und die Wirtschaftlichkeit neu ermittelt. Wenn die wirtschaftliche Förderfähigkeit ermittelt wurde, braucht es noch den politischen Beschluss, um das Planfeststellungsverfahren zu starten, indem die Unterlagen bei der Bezirksregierung zur Prüfung eingereicht werden. Das Planfeststellungsverfahren bietet dann den Anliegenden sehr konkret Möglichkeiten zur Änderung an, wenn dies begründet ist. Planfeststellungsunterlagen liegen einen Monat öffentlich aus. Davor werden bereits der Zeitpunkt und die Dauer der Auslegung öffentlich bekannt gemacht. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist kann nun jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendungen gegen dieses erheben (§ 73 Abs. 4 VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz). In einigen Fällen beträgt die Einwendungsfrist einen Monat (§ 21 Abs. 2 UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeit). Dies ist dann der Fall, wenn im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Einwendungen müssen inhaltlich nachvollziehbar darlegen, inwiefern man von dem Vorhaben betroffen ist. Es reicht nicht aus, das Vorhaben allgemein abzulehnen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Einwendung dann hinreichend begründet, wenn sie erkennen lässt, welches Rechtsgut als gefährdet angesehen wird. Die Bezirksregierung Köln prüft alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen unabhängig und sorgfältig. Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume Da die Stadtbahnverlängerung auf einer bestehenden Trasse geplant ist, kann über die Trassenführung nicht diskutiert werden. Allein die Eigentumsverhältnisse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) machen rund 70% der 2,6 Kilometer langen Trasse am Gesamtprojekt aus. Die Lage der Stationen ist des Weiteren auf die effektive Nutzung der bestehenden Einzugsgebiete ausgelegt – dadurch kann ein förderfähiger Nutzen-Kosten Index (NKI) und damit ein hoher Nutzen für den ÖPNV gewährleistet werden. Spielräume für die Beteiligung bestehen bei der Umfeldgestaltung der Trasse und der Umfeldgestaltung und Zuwegung der Stationen. Hierzu soll die Bevölkerung imSeite 4 von 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vor der Auslobung über das Vorhaben informiert werden. Weiteres Ziel der Veranstaltung ist es, abzufragen, welche Defizite heute bestehen und welcher Bedarf für die Zukunft gesehen wird. Konfliktlagen Die ehemalige Bahntrasse wurde in den vergangenen Jahren nicht gepflegt und wurde daher zu einem grünen Band innerhalb des Stadtteils. Diese Trasse muss für einen Neunutzung zwingend wieder hergerichtet werden. Dadurch wird die geduldete Nutzung für die Anwohnerschaft als Naherholung und für Bienenkörbe, Bäume und Büsche aufgehoben. 3. Festlegung Projektbeauftragter Alexander Juffa; Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn ist Ansprechpartner für die Bürger*innen. 4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden/konkrete Zielgruppen Bei der Auswahl und Ansprache der zu beteiligenden Personen für das Projekt werden drei Gruppen unterschieden: 1. Die direkten Trassenanwohnenden der geplanten Stadtbahnverlängerung 2. Kinder und Jugendliche im Alter von 10-17, die im Einzugsbereich der künftigen Bahnlinie wohnen. 3. Die interessierte Öffentlichkeit sowie die Institutionen und Firmen der Maßnahme. Während die beiden ersten Gruppen eine Einladung per Brief erhielten, wurde die dritte Gruppe nur über die bürger*innenöffentliche Veranstaltung zentral informiert. Es handelte sich insbesondere um eine Information und Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit Buschdorfs, da es sich um einen zentralen Bereich im Stadtteil handelt. Die Veranstaltung wurde öffentlich angelegt, so dass kein gesondertes Auswahlverfahren für eine generelle Teilnahme notwendig war. Da das Interesse an der Veranstaltung sehr hoch war, wurde die Aufteilung der Veranstaltung in eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe umgesetzt. Damit hat die Verwaltung gewährleistet, dass eine überschaubare Anzahl an Bürger*innen eine persönlichere Betreuung erfahren. Das Beteiligungskonzept wurde dokumentiert und zusammengefasst, so dass geprüfte Hinweise in die Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen einfließen können. Eine besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurde berücksichtigt, da das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen unmittelbar berührt wird. Da zwei Grundschulen und eine weiterführende Schule im Einzugsgebiet liegen, hatten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, sich im Zuge der genannten Veranstaltung zu beteiligen. Die GGS Am Apfelgarten als Austragungsort spiegelt das wider.Seite 5 von 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 5. Prozessplanung Als Methode wurde die Sammlung von Ideen im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung gewählt und umgesetzt. Bereits in der öffentlichen Veranstaltung wurden die Anregungen seitens des Fachverwaltung und der externen Expertise auf ihre Umsetzbarkeit bewertet, so dass keine unerfüllbaren Erwartungen entstehen. Mittels Priorisierung wurde verdeutlicht, welche Anliegen der Öffentlichkeit besonders wichtig sind. 6. Wie soll der Prozess ausgestaltet werden? Der Prozess gliedert sich in drei Phasen: 1. Information über das Vorhaben durch die Fachämter und die Stadtspitze; Veranstaltung am 29. März mit Trassenanwohnenden und interessierter Öffentlichkeit. Nachbereitung der wichtigsten Fragen der Veranstaltung bis Ende April 2025. 2. Beginn Planfeststellungsverfahren mit der Möglichkeit, Einsprüche anzumelden. Die Ergebnisse des abgestimmten Planes werden ausgestellt und die Eröffnung der Ausstellung mit einer weiteren Information für die Öffentlichkeit verbunden. Hier wird transparent dargestellt, welche Hinweise und Anregungen aus der ersten Veranstaltung in die Auslobung eingeflossen sind. 3. Information zu Beginn der Bauarbeiten mit der Darstellung von Dauer und Auswirkungen der erforderlichen Arbeiten. 7. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses Nach fachlicher Prüfung und Bewertung der Ergebnisse der Beteiligung werden diese direkt in die Ausschreibung der Planungsleistungen einfließen. Es wird transparent dargestellt, welche Hinweise aus der Bevölkerung in die Ausschreibung eingegangen sind und sich in der Entwurfsplanung wiederfinden. 8. Dokumentation, Auswertung und Reflexion Die öffentliche Veranstaltung am 29.03. wurde extern moderiert und inhaltlich vom Tiefbauamt gestaltet. Begleitet wurde sie durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) und den Stadtwerken Bonn. Die aufgenommenen Anregungen wurden nach Aufnahme analysiert, bewertet und können in die grundsätzliche Planung einfließen. Zudem wurden die wichtigsten Fragen der Veranstaltung durch ein beantwortetes FAQ aus den Diskussionen bis Mitte April dargestellt und auf der städtischen Projektseite veröffentlicht. Eine Aktualisierung wird ebenfalls auf der Seite www.bonn-macht-mit.de umgesetzt. 9. Zeitrahmen und Finanzierung Die Kosten der Beteiligung (externe Moderation und Beteiligung von externem Fachpersonal und Kinderbeteiligung) sowie die Organisation der Veranstaltung in Höhe von 10.000 € wurden von der Stadt Bonn und den Stadtwerken Bonn als künftiger Betreiberin der Strecke übernommen. Das Veranstaltungskonzept wurde zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken Bonn abgestimmt. Die Durchführung der öffentlichen Veranstaltung erfolgte nach dem Beschluss über das Vorhabenblatt amSeite 6 von 7 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 29. März, durch die Ausstellung und Vorstellung des Projekts verbunden mit dem Angebot zu Fragen und Vorschlägen und zur Informationen und Diskussion mit Expert*innen. Die Beteiligung zur Vorplanung ist damit abgeschlossen. Die Möglichkeit der Einarbeitung wichtiger Wünsche wurde geprüft.Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de