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253135 · Beschlussvorlage

Beteiligungskonzept Stadtbahnverlängerung Buschdorf

Nummer
253135
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Friedrich-Wöhler-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.06.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 13.06.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253135
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Beteiligungskonzept Stadtbahnverlängerung
Buschdorf
Beratungsfolge
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 13.06.2025 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
24.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Beteiligungskonzept für die „Stadtbahnverlängerung Buschdorf“ wird zu-
gestimmt.
Begründung
Mit dem Beschluss des Rates vom 29.08.2024 zur Vorplanung einschließlich
der Standardisierten Bewertung für die Stadtbahnverlängerung Buschdorf
wurde die Verwaltung beauftragt, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen (DS 240891 – Beschlusspunkt 4). Nachfolgend wurde das
Projekt auf Vorschlag der Verwaltung durch den Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger am 12.02.2025 mit der Vorhabennummer 164684 in
die Vorhabenliste zur Bürgerbeteiligung aufgenommen (DS 252406).
Das entsprechend erstellte und als Anlage beigefügte Beteiligungskonzept wird
hiermit vorgelegt. Die hierin als erste Phase genannte Informations- und
Dialogveranstaltung wurde bereits durchgeführt. Der Bericht mit den
Ergebnissen und FAQs ist im städtischen Internetauftritt mit folgendem Link
abrufbar: https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/verlaengerung-
linie-63.php
Gleichwohl ist über das Beteiligungskonzept noch zu beschließen.
Im Rahmen der Beratung in den zuständigen Gremien ist ein Bericht mit
Zusammenfassung der Informations- und Dialogveranstaltung seitens der
Verwaltung vorgesehen.Seite 1 von 7
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und -
anlagen, ÖPNV
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.000 € 166000000 /
741000
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Beteiligungskonzept Stadtbahnverlängerung Buschdorf (öffentlich)Seite 2 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Beteiligungskonzept
Stadtbahnverlängerung Buschdorf
Entwicklung einer Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 hinter Tannenbusch um vier
Stationen bis zur neuen Endhaltestelle Friedrich-Wöhler-Straße/Nordbahnhof
Komplexes Verfahren gemäß den Leitlinien der Stadt Bonn
1. Zielsetzung des Gesamtprojekts
Zur Stärkung des städtischen ÖPNV-Angebotes ist eine Vielzahl an großen wie
kleinen Maßnahmen geplant. Zu einem der größten Projekte gehört neben Westbahn
und Seilbahn die Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 nach Buschdorf. In seiner
Sitzung vom 01.09.2020 hat der Rat der Stadt Bonn ein Anforderungsprofil für die
Planung einer neuen Stadtbahnstrecke, ausgehend vom Haltepunkt Buschdorf bis
zur Friedrich-Wöhler-Straße beschlossen (DS 200790). Dieser Beschluss bildete die
Grundlage für die Beauftragung der weiteren Planungsschritte. Diese umfassten die
Grundlagenermittlung, die Vorplanung der Verkehrsanlage sowie die Erstellung einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Verfahrensanleitung zur Standardisierten
Bewertung.
Ziel der bisherigen Planung war es, die Umsetzbarkeit des Projekts zu prüfen und
dessen Nutzen für die Mobilität zu bewerten. Auf Basis der erhobenen Daten wurde
eine erste Planung der Verkehrsanlage entwickelt und eine Nutzen-Kosten-
Rechnung durchgeführt, um die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens zu
analysieren.
Da das Ergebnis mit einem Wert von 1,41 positiv ausfiel – also der erwartete Nutzen
die Kosten deutlich übersteigt – wurde die Vorplanung entsprechend vertieft.
Der Wert von 1,41 bedeutet, dass für jeden investierten Euro 1,41 Euro Ertrag
generiert werden. Die Anfragen zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und in den
ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan im Verkehrsausschuss des Landes NRW
wurden am 15. Januar 2025 positiv beschieden. In Abstimmung zwischen der SWB
und der Bundesstadt Bonn wird zeitnah die nächste Leistungsphase der
Objektplanung, Verkehrsanlage und Fachgutachten ausgeschrieben. Das Ergebnis
dient anschließend als Grundlage für die Beantragung der Planfeststellung.
2. Rahmenbedingungen
Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit
Die Information und die Beteiligung erfolgen zu einem sehr frühen Zeitpunkt, vor der
Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen. Die Phase der Vorplanung
beschreibt den Zeitpunkt der Planungen an dem die Pläne noch teilweise anpassbar
sind und es besteht die Möglichkeit, Anregungen aus der Beteiligungsveranstaltung
aufzunehmen. Im Rahmen der Beteiligung steht die grundsätzliche Frage, wie die
Trasse geführt wird, nicht zur Diskussion. Da die geplante Trasse zum größten Teil
vorhanden ist und nur reaktiviert wird, kann eine neue Streckenführung nicht
vorgenommen werden.Seite 3 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Beteiligungskonzept Stadtbahnverlängerung Buschdorf
Bei der Bürgerbeteiligung bestehen zwei wichtige Phasen der Information und
Mitwirkung: Vorplanung und Planfeststellungsverfahren
Nachdem die Politik einen Prüfauftrag zur wirtschaftlichen Umsetzbarkeit bestimmt
hatte und dieser positiv beschieden wurde, befinden wir uns in der Vorplanung.
Hier werden eingehende Erkenntnisse durch Fachgutachten, Gespräche und die
frühe Bürgerbeteiligung gewonnen. Diese sollen im Vorfeld des Planfeststellungs-
verfahrens einbezogen werden. Zwingende Vorgaben auch aus den Fachgutachten
bspw. zum Lärmschutz, zur Sicherheit oder zur Wirtschaftlichkeit müssen in die
Planung einfließen. Zudem werden Ideen und Anregungen der Bürger*innen geprüft
und ggf. in die weitere Planung einfließen.
Wenn diese vertiefte Entwurfsplanung samt Fachgutachten und Fachplanungen
abgeschlossen ist, wird die Politik informiert und die Wirtschaftlichkeit neu ermittelt.
Wenn die wirtschaftliche Förderfähigkeit ermittelt wurde, braucht es noch den
politischen Beschluss, um das Planfeststellungsverfahren zu starten, indem die
Unterlagen bei der Bezirksregierung zur Prüfung eingereicht werden.
Das Planfeststellungsverfahren bietet dann den Anliegenden sehr konkret
Möglichkeiten zur Änderung an, wenn dies begründet ist. Planfeststellungsunterlagen
liegen einen Monat öffentlich aus. Davor werden bereits der Zeitpunkt und die Dauer
der Auslegung öffentlich bekannt gemacht. Bis zwei Wochen nach Ablauf der
Auslegungsfrist kann nun jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt
werden, Einwendungen gegen dieses erheben (§ 73 Abs. 4 VwVfG –
Verwaltungsverfahrensgesetz). In einigen Fällen beträgt die Einwendungsfrist einen
Monat (§ 21 Abs. 2 UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeit). Dies ist dann
der Fall, wenn im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Die Einwendungen müssen inhaltlich nachvollziehbar darlegen, inwiefern man von
dem Vorhaben betroffen ist. Es reicht nicht aus, das Vorhaben allgemein
abzulehnen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine
Einwendung dann hinreichend begründet, wenn sie erkennen lässt, welches
Rechtsgut als gefährdet angesehen wird. Die Bezirksregierung Köln prüft alle
fristgerecht eingegangenen Einwendungen unabhängig und sorgfältig.
Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume
Da die Stadtbahnverlängerung auf einer bestehenden Trasse geplant ist, kann über
die Trassenführung nicht diskutiert werden. Allein die Eigentumsverhältnisse der
Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) machen rund 70% der 2,6 Kilometer langen
Trasse am Gesamtprojekt aus. Die Lage der Stationen ist des Weiteren auf die
effektive Nutzung der bestehenden Einzugsgebiete ausgelegt – dadurch kann ein
förderfähiger Nutzen-Kosten Index (NKI) und damit ein hoher Nutzen für den ÖPNV
gewährleistet werden.
Spielräume für die Beteiligung bestehen bei der Umfeldgestaltung der Trasse und
der Umfeldgestaltung und Zuwegung der Stationen. Hierzu soll die Bevölkerung imSeite 4 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vor der Auslobung über das Vorhaben
informiert werden. Weiteres Ziel der Veranstaltung ist es, abzufragen, welche Defizite
heute bestehen und welcher Bedarf für die Zukunft gesehen wird.
Konfliktlagen
Die ehemalige Bahntrasse wurde in den vergangenen Jahren nicht gepflegt und
wurde daher zu einem grünen Band innerhalb des Stadtteils. Diese Trasse muss für
einen Neunutzung zwingend wieder hergerichtet werden. Dadurch wird die geduldete
Nutzung für die Anwohnerschaft als Naherholung und für Bienenkörbe, Bäume und
Büsche aufgehoben.
3. Festlegung Projektbeauftragter
Alexander Juffa; Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn ist Ansprechpartner
für die Bürger*innen.
4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden/konkrete Zielgruppen
Bei der Auswahl und Ansprache der zu beteiligenden Personen für das Projekt
werden drei Gruppen unterschieden:
1. Die direkten Trassenanwohnenden der geplanten Stadtbahnverlängerung
2. Kinder und Jugendliche im Alter von 10-17, die im Einzugsbereich der
künftigen Bahnlinie wohnen.
3. Die interessierte Öffentlichkeit sowie die Institutionen und Firmen der
Maßnahme.
Während die beiden ersten Gruppen eine Einladung per Brief erhielten, wurde die
dritte Gruppe nur über die bürger*innenöffentliche Veranstaltung zentral informiert.
Es handelte sich insbesondere um eine Information und Beteiligung der
interessierten Öffentlichkeit Buschdorfs, da es sich um einen zentralen Bereich im
Stadtteil handelt. Die Veranstaltung wurde öffentlich angelegt, so dass kein
gesondertes Auswahlverfahren für eine generelle Teilnahme notwendig war. Da das
Interesse an der Veranstaltung sehr hoch war, wurde die Aufteilung der
Veranstaltung in eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe umgesetzt. Damit hat
die Verwaltung gewährleistet, dass eine überschaubare Anzahl an Bürger*innen eine
persönlichere Betreuung erfahren. Das Beteiligungskonzept wurde dokumentiert und
zusammengefasst, so dass geprüfte Hinweise in die Ausschreibung der weiteren
Planungsleistungen einfließen können.
Eine besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurde berücksichtigt, da
das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen unmittelbar berührt wird. Da zwei
Grundschulen und eine weiterführende Schule im Einzugsgebiet liegen, hatten
Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, sich im Zuge der genannten
Veranstaltung zu beteiligen. Die GGS Am Apfelgarten als Austragungsort spiegelt
das wider.Seite 5 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
5. Prozessplanung
Als Methode wurde die Sammlung von Ideen im Rahmen der öffentlichen
Veranstaltung gewählt und umgesetzt. Bereits in der öffentlichen Veranstaltung
wurden die Anregungen seitens des Fachverwaltung und der externen Expertise auf
ihre Umsetzbarkeit bewertet, so dass keine unerfüllbaren Erwartungen entstehen.
Mittels Priorisierung wurde verdeutlicht, welche Anliegen der Öffentlichkeit besonders
wichtig sind.
6. Wie soll der Prozess ausgestaltet werden?
Der Prozess gliedert sich in drei Phasen:
1. Information über das Vorhaben durch die Fachämter und die Stadtspitze;
Veranstaltung am 29. März mit Trassenanwohnenden und interessierter
Öffentlichkeit. Nachbereitung der wichtigsten Fragen der Veranstaltung bis
Ende April 2025.
2. Beginn Planfeststellungsverfahren mit der Möglichkeit, Einsprüche
anzumelden. Die Ergebnisse des abgestimmten Planes werden ausgestellt
und die Eröffnung der Ausstellung mit einer weiteren Information für die
Öffentlichkeit verbunden. Hier wird transparent dargestellt, welche Hinweise
und Anregungen aus der ersten Veranstaltung in die Auslobung eingeflossen
sind.
3. Information zu Beginn der Bauarbeiten mit der Darstellung von Dauer und
Auswirkungen der erforderlichen Arbeiten.
7. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
Nach fachlicher Prüfung und Bewertung der Ergebnisse der Beteiligung werden
diese direkt in die Ausschreibung der Planungsleistungen einfließen.
Es wird transparent dargestellt, welche Hinweise aus der Bevölkerung in die
Ausschreibung eingegangen sind und sich in der Entwurfsplanung wiederfinden.
8. Dokumentation, Auswertung und Reflexion
Die öffentliche Veranstaltung am 29.03. wurde extern moderiert und inhaltlich vom
Tiefbauamt gestaltet. Begleitet wurde sie durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung
(OB-22) und den Stadtwerken Bonn. Die aufgenommenen Anregungen wurden nach
Aufnahme analysiert, bewertet und können in die grundsätzliche Planung einfließen.
Zudem wurden die wichtigsten Fragen der Veranstaltung durch ein beantwortetes
FAQ aus den Diskussionen bis Mitte April dargestellt und auf der städtischen
Projektseite veröffentlicht. Eine Aktualisierung wird ebenfalls auf der Seite
www.bonn-macht-mit.de umgesetzt.
9. Zeitrahmen und Finanzierung
Die Kosten der Beteiligung (externe Moderation und Beteiligung von externem
Fachpersonal und Kinderbeteiligung) sowie die Organisation der Veranstaltung in
Höhe von 10.000 € wurden von der Stadt Bonn und den Stadtwerken Bonn als
künftiger Betreiberin der Strecke übernommen. Das Veranstaltungskonzept wurde
zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken Bonn abgestimmt. Die Durchführung der
öffentlichen Veranstaltung erfolgte nach dem Beschluss über das Vorhabenblatt amSeite 6 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
29. März, durch die Ausstellung und Vorstellung des Projekts verbunden mit dem
Angebot zu Fragen und Vorschlägen und zur Informationen und Diskussion mit
Expert*innen. Die Beteiligung zur Vorplanung ist damit abgeschlossen. Die
Möglichkeit der Einarbeitung wichtiger Wünsche wurde geprüft.Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 20:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de