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253133 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Jugendzeltplatz Bonn e.V. für das Jahr 2025 und das Jahr 2026

Nummer
253133
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Schweinheim Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253133
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den
Jugendzeltplatz Bonn e.V. für das Jahr 2025 und
das Jahr 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Jugendzeltplatz Bonn e.V.
einen Fördervertrag für die Jahre 2025 und 2026 zu schließen.
2. Der Jugendzeltplatz Bonn e.V. erhält 2025 eine Förderung von bis zu
81.337,08 Euro und 2026 eine Förderung von bis zu 82.963,83 Euro für
den Betrieb des Jugendzeltplatzes.
Begründung
Der Jugendzeltplatz Bonn e.V. wurde 1990 gegründet und ist anerkannter Trä-
ger der freien Jugendhilfe. Zu der Zielgruppe gehören überwiegend Bonner
Kinder- und Jugendgruppen aus der Jugendverbandsarbeit. Schulen und Kin-
dertagesstätten besuchen ebenso regelmäßig den Jugendzeltplatz in Bonn.
Auswärtige Gruppen nutzen vor allem in den Sommerferien die Möglichkeit, in
der freien Natur kostengünstig zu übernachten.
Als vorrangige Ziele benennt der Verein Jugendzeltplatz Bonn e.V. das Stärken
von Sozialkompetenzen sowie die Möglichkeit, Natur zu erleben. Durch gegen-
seitige Rücksichtnahme und das räumlich enge Zusammenleben als Gruppe
werden Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt
und Alltagskompetenzen können weiterentwickelt werden. Durch das direkte
Erleben in der Natur werden Kinder und Jugendliche zu einem umweltbewuss-
ten Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen hingeführt.
Mit dem Jugendzeltplatz fanden intensive Austauschgespräche zu einem modi-
fizierten, den Bedürfnissen von Kinder- und Jugendgruppen angepassten päd-
agogischen Konzept statt. Ebenso fanden verwaltungsintern Abstimmungsge-
spräche zwischen dem städtischen Gebäudemanagement und dem Amt für
Kinder, Jugend und Familie hinsichtlich eines neuen Nutzungsvertrags für den
Jugendzeltplatz Bonn e.V. statt, um eine Anpassung der Mietkonditionen an die
ortübliche Miete vorzunehmen und Regelungen zur Instandhaltung des Gebäu-
des abzustimmen.Seite 1 von 4
Seite 2
Der Jugendzeltplatz machte in den Gesprächen mit der Verwaltung deutlich,
dass die bisherige Finanzierungsgrundlage für den Betrieb der Einrichtung nicht
auskömmlich ist.
Mit dem neuen Fördervertrag sollen die durch die Vermietung erzielten Ein-
nahmen vollumfänglich in den Betrieb fließen und nicht zu einer Reduzierung
der anzuerkennenden Betriebskosten führen. Gleichwohl ist die Finanzierung
im Rahmen des Zuschusses begrenzt und im Falle eine Überfinanzierung sind
Fördermittel zurückzuzahlen. Parallel zum Abschluss des Fördervertrages wird
ein Nutzungsvertrag mit dem SGB geschlossen, der eine ortsangemessene
Miete beinhaltet und die innere Instandhaltung und Instandsetzung durch das
SGB beinhaltet.
Mit der Förderung werden die anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten
für den Betrieb der Einrichtung bezuschusst. Die Förderung beinhaltet eine
hauptamtliche pädagogische Fachkraft in Vollzeit sowie Sachkosten für Hono-
rarkräfte.
Für das Jahr 2023 gibt der Jugendzeltplatz in Schweinheim insgesamt 9.659
Personentage an. Hierbei wird die Anzahl aller Besucher*innen pro Tag addiert.
Im Durchschnitt waren demnach 26 Personen täglich auf dem Jugendzeltplatz,
wobei der Schwerpunkt in den Monaten von Mai bis September liegt. 7.032
Personentage entfallen auf die Sommermonate von Mai bis September, an
denen durchschnittlich 46 Personen auf dem Jugendzeltplatz waren. Die Besu-
cher*innen 2023 verteilen sich auf 154 Gruppen, wobei 135 Gruppen aus Bonn
kamen. Die verschiedenen Jugendverbände zählten hierbei zu der größten
Gruppe.
In Kooperation mit dem NABU Bonn entstanden zwei Insektenhotels, ein neuer
Obstbaum wurde gepflanzt und neue Beerensträucher verschönern den plat-
zeigenen Naschgarten. Somit setzt der Verein ein wesentliches Ziel aus dem
neuen pädagogischen Konzept um und leistet einen wichtigen Beitrag zur na-
turpädagogischen Bildung.
Zu Zwecken der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung sowie zur
Erfüllung der gesetzlich geregelten Gesamtverantwortung der öffentlichen Trä-
ger der Jugendhilfe nach § 79 SGB VIII sollen der Jugendzeltplatz Bonn e.V.
und Fachkräfte der Jugendförderung zukünftig einen standardisierten Wirksam-
keitsdialog führen und hierin Handlungsziele für die Tätigkeit des Trägers ver-
einbaren. Darüber hinaus werden die statistisch zu erfassenden Daten neu
abgestimmt und zukünftig dem Amt für Kinder, Jugend und Familie zur Verfü-
gung gestellt.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2025/2026 enthalten. Die Förde-
rung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
2025
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalbSeite 2 von 4
Seite 3
von Einrichtungen freier Träger so-
wie Zuschüsse an sonst. Einrichtun-
gen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
81.337,08 € 151000603/
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
81.337,08 €
2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb
von Einrichtungen freier Träger so-
wie Zuschüsse an sonst. Einrichtun-
gen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
82.963,83 € 151000603/
73.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
82.963,83 €Seite 3 von 4
Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 05:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de