253130-02 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Stopp des Bauvorhabens Nr. 7213-2 Schloßallee
Kerndaten
- Nummer
- 253130-02
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 19.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Gernotstraße Hauptort
- Schloßallee
- Markt
- Drachenburgstraße
- Marktplatz
- Mainzer Straße
- Utestraße
- Rüdigerstraße
- Mehlem
- Bonn
- Bad Godesberg
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (14.473 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden öffentlich 253130-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 09.05.2025 Bürgerantrag: Stopp des Bauvorhabens Nr. 7213-2 Schloßallee Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.06.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist auf einen Stopp des Bauvorhabens Nr. 7213-2 – Schloßallee gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 9 Von: Gesendet: Freitag, 9. Mai 2025 20:36 An: Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de> Betreff: Nr. 7213-2 Schloßallee Guten Tag, zum angeführten Bauvorhaben beantrage ich den Stopp des Verfahrens und die gewissenhafte Überprüfung des Vorhabens. Dem sog. Lärmgutachten die Auswirkung der Kühlaggregate der Lieferlkw für den Discounter. Weiterhin sieht der Bebauungsplan einen “Vollsortimenter” vor - geplant ist ein Discounter. Per Definition und in praxi ist ein Discounter kein Vollsortimenter. Hier entspricht das geplante Objekt nicht dem Zentrenkonzept der Stadt Bonn. Der geplante Markt braucht um wirtschaftlich dauerhaft erfolgreich zu sein, ein Einzugsgebiet mit mindestens 5000 Menschen. Da nicht zu erwarten ist, daß die Menschen aus Ober-Mehlem dort einkaufen - die Lebensmittler in der Drachenburgstraße sind für Sie leichter zu erreichen - ist der nächste Leerstand mit geplanten Objekt vorprogrammiert. Durch Dachbegrünung sollen die 40 Bäume ersetzt werden - das ist doch mehr als fraglich, wie wird das nach einigen Jahren aussehen? Wer wird die Kosten für Pflege und Erhaltung tragen? Gemäß Energiekonzept sind großflächig PV-Anlagen geplant – damit entfällt die großflächig die Wirkung der Dachbegrünung. Im Übrigen unterstütze ich die Ausführungen: " Die Aktion von Anrainern und engagierten Mehlemern. Unsere Ziele und Anforderungen für eine ortsgerechte Gestaltung des Bauvorhabens Schlosshöfe an der Schlossallee in Mehlem.” wie unten angefügt. Mit freundlichem GrußSeite 2 von 9 Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020 Dr. Werner Fiebig: 1 Die Aktion von Anrainern und engagierten Mehlemern Unsere Ziele und Anforderungen für eine ortsgerechte Gestaltung des Bauvorhabens Schlosshöfe an der Schlossallee in Mehlem Für das Gelände der ehemaligen jugoslawischen Botschaft an der Schlossallee entsteht ein neuer Bebauungsplan. Im Frühjahr 2020 wurde dazu öffentlich ein städtebaulicher Entwurf mit dem Namen Schlosshöfe vorgestellt. Der Entwurf sieht über 80 Wohnungen und über 1.200 m² Gewerbefläche für den Lebensmittelhandel vor. Wir treten dafür ein, dass sich die weitere Ausgestaltung des Projekts stärker an den Bedürfnissen der Mehlemer orientiert als an Verdichtungsvisionen von Politik und Investor. Dafür sind die folgenden fünf Aspekte wesentlich. 1. Überprüfung und Ergänzung des veralteten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für Mehlem aus den Jahren 2008 / 2012 mit sorgfältiger Untersuchung - des tatsächlichen Bedarfs an zusätzlicher Einzelhandelsfläche, - der Verträglichkeit mit der Wohnumgebung und ihrer Verkehrsinfrastruktur - und der zunehmenden Bedeutung des Kulturstandortes Mehlem. · Wir brauchen die Stärkung von Struktur und Vielfalt des Einzelhandels im Mehlemer Zentrum. Der Einzelhandel in unserem Ortsteil erfüllt bereits jetzt passgenau alle Anfor- derungen der Nahversorgung und ist darüber hinaus regional attraktiv: Nahversorger EDEKA Knips, Wochenmarkt mit Gemüse-, Fisch- und Geflügelangebot 1-2 x pro Woche, 4 Bäckereien und Cafés, Metzger, Apotheken, Drogerie, Reinigung, Restaurants, Schnellimbisse, Poststelle mit weiterem Sortiment u.v.m.. · Darüber hinaus behauptet sich der Mehlemer Einzelhandel aktuell gegen die umfangreichen Angebote und Einkaufsmöglichkeiten des nahen Umfelds durch die Discounter und den Vollsortimenter an der Drachenburgstraße, Wettbewerb im Umland (Berkum, Niederbachem) und in den Zentren der Nachbarortsteile.Seite 3 von 9 Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020 Dr. Werner Fiebig: 2 · Zusätzliche Einzelhandelsfläche in Mehlem würde den bestehenden Einzelhandel schwächen und die Gefahr von erhöhtem Leerstand im Zentrum vergrößern. Ein Kon- zept für den Umgang mit Leerständen fehlt bisher im Einzelhandels- und Zentren- konzept für Mehlem und muss daher hinzugefügt werden. · Unabhängig von der Beurteilung des Bedarfs an Einzelhandelsflächen muss die randliche Erweiterung der Zentrumszone hinein in die reine Wohnbebauung an der Schlossallee sehr genau auf Sinnhaftigkeit und auf die Verträglichkeit überprüft werden. Mittelfristig droht eine Verödung des historisch gewachsenen Zentrums mit Marktplatz und Kirche, wenn eine große zusätzliche Gewerbefläche für Handel an der Schlossallee hinzugebaut würde. · Die Verkehrsinfrastruktur ist derzeit noch ausreichend für die aktuelle Wohngebiets- struktur um die Schlossallee und für die Mainzer Straße im Bereich der Geschäftszone. Neuer zusätzlicher Verkehr zur Schlossallee droht das System schnell und ohne Alternativen zu überlasten. · Mit der Villa Friede hat Mehlem auf historischem Grund eine überregional beachtete Kunststätte gewonnen. Sie ist heute der markante Abschluss des Zentrums entlang der Mainzer Straße, flankiert durch die grüne Erholungszone um den Spatzenbrunnen. Ein Discountmarkt in der Schlossallee wäre dazu keine angemessene Nachbarschaft. · Das Mehlemer Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus 2008/2012 muss deshalb über- prüft und besonders hinsichtlich seiner Vorgaben für den Bebauungsplan Schlossallee aktualisiert werden.Seite 4 von 9 Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020 Dr. Werner Fiebig: 3 2. Erhaltung der bestehenden Grünanlage und des wertvollen Baumbestandes (Bau- grund, Schlossallee und Nachbargrundstücke) mit ihrer wesentlichen klimatischen Bedeutung für den Ortskern von Mehlem (s. ZURES Klimaplanungshinweiskarte 2019) · Bewahrung des Kaltluftentstehungsgebietes und seiner klimaausgleichenden Wirkung für die Zentrumsbebauung an Mainzer Straße. Dies schließt die Bewahrung des Baumbestands östlich und südlich der Villa Friede sowie der baumbestandenen sogenannten Uteallee in jetziger Form ein. Ohne den Baumbestand verschwände die Kaltluftentstehung, würde die Schattenwirkung wegfallen. In Kombination mit der großflächigen Bebauung würde sich dann die Durchschnittstemperatur im Plangebiet spürbar erhöhen. · Erhalt eines unbebauten Korridors zwischen dem zukünftigen Baukomplex und der Villa Friede sowie den Grundstücken an der Gernotstraße. Der Korridor ist eine unverzichtbare Schutzmaßnahme für die Wurzelbereiche der Bestandsbäume auf dem Baugrund und den benachbarten Grundstücken. Er dient außerdem der Frischluftzirkulation und dem Wasserhaushalt für diese Bäume. · Erhalt aller Alleebäume längs der Schlossallee. Dies muss die Bewahrung ihrer Was- serspeicher und Wurzelzonen durch ausreichende Bauabstände einschließen. · Reduzierung des Überschwemmungsschadenrisikos für die Umgebung: Das Plangebiet liegt teilweise in den Überschwemmungsgebieten des Rheins und des Mehlemer Baches. Die Wurzeln der großen alten Bäume helfen dem Wasserhaushalt im Boden und tragen zum Hochwasserschutz bei. Die ausgedehnte Tiefgarage würde ein hydrologisches Hindernis im Überschwemmungsgebiet bilden und die Baukörper der überirdischen Gebäude würden die Hochwasserkontrolle erschweren. · Dass die in Aussicht gestellte Ersatzpflanzung von Bäumen auf dem Projektgelände tatsächlich adäquat vorgenommen werden kann, bezweifeln wir. Die im Projektplan ge- zeigte Bebauungsdichte lässt dafür keinen Raum und über der Tiefgarage bislang ist nur Rasen und Ziergehölz denkbar. Weiteres dazu unter Punkt 5 in diesem Positionspapier.Seite 5 von 9 Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020 Dr. Werner Fiebig: 4 3. Der Umgebung angepasste Baudichte, Bauwerkshöhen, Verkehrslenkung und Immissionen der Schlosshöfe · Bewahrung des Ortsbildes Mehlems und des Charakters der Schlossallee mit ihrer anspruchsvollen Bebauung. Die Grenzwerte für die Bebauung müssen den amtlich festge- legten Werten für die umliegenden Gebiete folgen. Dies bedeutet, dass höchstens 2-ge- schossige Gebäude mit Satteldach oder mit einem 3. Geschoss als Staffelgeschoss ge- eignet sind. Entsprechend ist die Bebauung der Grundfläche zu begrenzen (GRZ bis 0,4). · Minimierung allseitiger nachbarschaftlicher Beeinträchtigungen durch optimale Ge- bäudeachsen, zurückhaltend gestaltete Gebäudeformen und -volumina. · Für die zukünftigen neuen Anwohner benötigten Tiefgaragenplätze müssen in ausrei- chender Zahl gebaut werden. Auch müssen sie leicht erreichbar sein, damit kein Anreiz entsteht, ersatzweise in den angrenzenden Wohnstraßen zu parken. Der zukünftig ver- mehrte private Besucherverkehr würde den öffentlichen Parkraum im Umfeld des Projektgebiets bereits auslasten. Für die Einzelhandelsflächen – sofern sie gebaut wer- den müssen – würde das noch in verstärktem Maße gelten. · Der Betrieb und die Ver- und Entsorgung des Komplexes soll nach dem neuesten Stand der Technik Immissionen in das Wohnumfeld bestmöglich vermeiden. Dazu gehören u.a. respektvolle Verkehrsführung und Fahrweggestaltung, die Einhausung der Ladebe- reiche eventueller Gewerbeflächen, Vorgaben zum Einsatz leisester Nutzfahrzeuge, die Abfalllagerung und -entsorgung, die rücksichtsvollste Ausführung der Lüftungs- und Kli- maanlagen und der Betrieb des Komplexes ohne Dauergeräuschemissionen. · Das Wegerecht zwischen Schlossallee und dem Anwesen Mainzer Straße 145 muss erhalten bleiben. · Eine Anbindung der Utestraße an die Schlossallee darf nur für den nicht- motorisierten Verkehr zugänglich sein.Seite 6 von 9 Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020 Dr. Werner Fiebig: 5 4. Vermeidung städtebaulicher Angsträume · Abkehr von der aktuell vorgesehenen Planung einer Verbindung der östlichen Grünzone und Spielbereich mit der Rüdigerstraße, da über Schlossallee und den Stich- weg Ute- und Rüdigerstraße nahegelegene Parallelverbindungen bestehen. Ein Verzicht würde allen Anwohnern die Aufsicht über den Spielbereich erleichtern und das Risiko des Vandalismus im Umfeld erheblich senken. · Die öffentliche Nutzung der städtebaulichen Begegnungsräume innerhalb des Areals der Schlosshöfe birgt das Risiko, dass sich problematische Milieus ansiedeln, z.B. Drogenkonsumenten und sie fördert den Vandalismus. Der Spielplatz und die Tiefgarage benötigen bei der gegenwärtigen Konzeption besondere Schutzmaßnahmen. Solche sind bisher nicht erkennbar. · Die Eingänge der Häuser der östlichen Baugruppe sind derzeit an den Außenseiten des Ensembles geplant und liegen so in teils frequenzarmen und kaum einsehbaren Dunkelzonen. Gleichzeitig wird dadurch die Aufenthaltsfrequenz im zentralen Begegnungsraum ungünstig abgesenkt. Im Zuge der weiteren Bauplanung sollten die Hauseingänge zum Innenbereich der Gebäudeanlage, dem städtebaulichen Begegnungsraum, orientiert werden und die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken sollen abgeschlossener Privatbereich sein. · Für die öffentlich nutzbaren Wege und Bereiche in der Wohnanlage Schlosshöfe sind klare, öffentlich wahrnehmbare Regelungen zur Verkehrssicherungs- und Unterhal- tungspflicht notwendig.Seite 7 von 9 Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020 Dr. Werner Fiebig: 6 5. Unbedingte Bewahrung der vorhandenen Biodiversität und des Reichtums der Natur, der als das wichtigste regionale und überregionale Allgemeingut immer mehr öffent- liche Beachtung findet - und auch emotionalisiert Die Planung sieht nach Baumgutachten mit besonderen Eingriffs-, Schutz- und Kontroll- auflagen lediglich den Erhalt zweier von 35 Bäumen vor. Damit ginge erheblicher Gesamt- grünbestand von Bäumen, Gehölzen, Bodendeckern und Baumstandorten unwieder- bringlich verloren. Die Lebenserwartung für die erhaltenen Bäume würde überdies ganz wesentlich herabgesetzt durch bauliche Eingriffe und die veränderte Nutzung. Entspre- chende Ersatzpflanzungen als Verlustkompensation der gesamten kleinklimatisch be- deutenden Assimilationsflächen müssen unbedingt vorgesehen werden! · Über die positiven Klimawirkung hinaus ist der Grün- und Baumbestand Lebensraum für eine Vielzahl von Vögeln, Insekten, und Kleintieren geworden. Der Kahlschlag und die Baumfällungen auf den geplanten Bauflächen sowie deren Umfeld nicht zu bebauender Areale beeinträchtigen das Leben der Tier- und Pflanzenwelt. Sie verdrängen bereits jetzt Vögel, Insekten und Kleintiere sowohl in den noch vorhandenen Bäumen, als auch auf den Grünflächen, als auch in den Gärten der Anrainer. Die so oft beschworene Artenvielfalt geht verloren. · Im Sinne der Erhaltung von Lebensräumen der hier angesiedelten Tier- und Pflanzenwelt müssen bei der Neubepflanzung Schutzräume geschaffen und Bäume und Sträucher gepflanzt werden, die die Rückkehr der Tiere ermöglichen. Gleichzeitig sind unbedingt sinnvolle, für die Umgebung geeignete Ersatzpflanzungen einzusetzen. · Die geplante Baudichte lässt den dafür notwendigen Raum vermissen. Dabei ist gerade dieser Raum für Pflanzen, Tiere, Pilze und Mikroorganismen so überaus wichtig – die wiederum in erheblichem Maße für die Reinigung von Wasser und Luft sowie für fruchtbare Böden und angenehmes Klima sorgen. · Die Aufrechterhaltung der für unseren Planeten und uns Menschen so dringend notwendigen biologischen Vielfalt darf nicht nur ein mit romantischem Pathos beschworenes Ideal bleiben, sondern muss zu einem Leitmotiv städtebaulichen Planens und Handelns werden. Wenn nicht hier und jetzt, wann und wo sonst?Seite 8 von 9 Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020 Dr. Werner Fiebig: 7 Diese Ausgabe unseres Positionspapiers ist die Aktualisierung der Erstausgabe vom 4. Mai 2020. Sie berücksichtigt die seither in vielen Kontakten mit Politik und Verwaltung gewonnenen Informationen und die Verhandlung unserer bisherigen Bürgeranträge im Plenum der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Mehlem, 28. Oktober 2020 Gez. für die Aktion Zukunft Schlossallee Mehlem: Dr. Werner Fiebig Kay Frederik Weltersbach Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie gerne mit uns in Kontakt treten möchten, wenn Sie weitere Informationen über unsere Aktion wünschen oder wenn Sie unsere Anliegen mit Rat oder Tat unterstützen möchten.Seite 9 von 9
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de