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253130-02 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Stopp des Bauvorhabens Nr. 7213-2 Schloßallee

Nummer
253130-02
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
19.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Gernotstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Schloßallee Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Drachenburgstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Marktplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Mainzer Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Utestraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Rüdigerstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Einreichung erledigt · 19.05.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.06.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 24.06.2025 Entscheidung federführend
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  1. 253130 Bürgerantrag: Stopp des Bauvorhabens Nr. 7213-2 Schloßallee

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
253130-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
09.05.2025
Bürgerantrag: Stopp des Bauvorhabens Nr. 7213-2
Schloßallee
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
24.06.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf einen Stopp des Bauvorhabens Nr. 7213-2 – Schloßallee
gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 9
Von:
Gesendet: Freitag, 9. Mai 2025 20:36
An: Buergerantrag <buergerantrag@Bonn.de>
Betreff: Nr. 7213-2 Schloßallee
Guten Tag,
zum angeführten Bauvorhaben beantrage ich den Stopp des Verfahrens und die gewissenhafte
Überprüfung des Vorhabens.
 Dem sog. Lärmgutachten die Auswirkung der Kühlaggregate der Lieferlkw für den
Discounter.
 Weiterhin sieht der Bebauungsplan einen “Vollsortimenter” vor - geplant ist ein
Discounter. Per Definition und in praxi ist ein Discounter kein Vollsortimenter. Hier
entspricht das geplante Objekt nicht dem Zentrenkonzept der Stadt Bonn.
 Der geplante Markt braucht um wirtschaftlich dauerhaft erfolgreich zu sein, ein
Einzugsgebiet mit mindestens 5000 Menschen. Da nicht zu erwarten ist, daß die
Menschen aus Ober-Mehlem dort einkaufen - die Lebensmittler in der
Drachenburgstraße sind für Sie leichter zu erreichen - ist der nächste Leerstand mit
geplanten Objekt vorprogrammiert.
 Durch Dachbegrünung sollen die 40 Bäume ersetzt werden - das ist doch mehr als
fraglich, wie wird das nach einigen Jahren aussehen? Wer wird die Kosten für Pflege
und Erhaltung tragen?
 Gemäß Energiekonzept sind großflächig PV-Anlagen geplant – damit entfällt die
großflächig die Wirkung der Dachbegrünung.
Im Übrigen unterstütze ich die Ausführungen:
" Die Aktion von Anrainern und engagierten Mehlemern. Unsere Ziele und
Anforderungen für eine ortsgerechte Gestaltung des Bauvorhabens Schlosshöfe an der
Schlossallee in Mehlem.”
wie unten angefügt.
Mit freundlichem GrußSeite 2 von 9
Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020
Dr. Werner Fiebig: 1
Die Aktion von Anrainern und engagierten Mehlemern
Unsere Ziele und Anforderungen für eine ortsgerechte Gestaltung des
Bauvorhabens Schlosshöfe an der Schlossallee in Mehlem
Für das Gelände der ehemaligen jugoslawischen Botschaft an der Schlossallee entsteht ein
neuer Bebauungsplan. Im Frühjahr 2020 wurde dazu öffentlich ein städtebaulicher Entwurf mit
dem Namen Schlosshöfe vorgestellt. Der Entwurf sieht über 80 Wohnungen und über 1.200 m²
Gewerbefläche für den Lebensmittelhandel vor. Wir treten dafür ein, dass sich die weitere
Ausgestaltung des Projekts stärker an den Bedürfnissen der Mehlemer orientiert als an
Verdichtungsvisionen von Politik und Investor. Dafür sind die folgenden fünf Aspekte wesentlich.
1. Überprüfung und Ergänzung des veralteten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für
Mehlem aus den Jahren 2008 / 2012 mit sorgfältiger Untersuchung
- des tatsächlichen Bedarfs an zusätzlicher Einzelhandelsfläche,
- der Verträglichkeit mit der Wohnumgebung und ihrer Verkehrsinfrastruktur
- und der zunehmenden Bedeutung des Kulturstandortes Mehlem.
· Wir brauchen die Stärkung von Struktur und Vielfalt des Einzelhandels im Mehlemer
Zentrum. Der Einzelhandel in unserem Ortsteil erfüllt bereits jetzt passgenau alle Anfor-
derungen der Nahversorgung und ist darüber hinaus regional attraktiv: Nahversorger
EDEKA Knips, Wochenmarkt mit Gemüse-, Fisch- und Geflügelangebot 1-2 x pro Woche,
4 Bäckereien und Cafés, Metzger, Apotheken, Drogerie, Reinigung, Restaurants,
Schnellimbisse, Poststelle mit weiterem Sortiment u.v.m..
· Darüber hinaus behauptet sich der Mehlemer Einzelhandel aktuell gegen die
umfangreichen Angebote und Einkaufsmöglichkeiten des nahen Umfelds durch die
Discounter und den Vollsortimenter an der Drachenburgstraße, Wettbewerb im
Umland (Berkum, Niederbachem) und in den Zentren der Nachbarortsteile.Seite 3 von 9
Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020
Dr. Werner Fiebig: 2
· Zusätzliche Einzelhandelsfläche in Mehlem würde den bestehenden Einzelhandel
schwächen und die Gefahr von erhöhtem Leerstand im Zentrum vergrößern. Ein Kon-
zept für den Umgang mit Leerständen fehlt bisher im Einzelhandels- und Zentren-
konzept für Mehlem und muss daher hinzugefügt werden.
· Unabhängig von der Beurteilung des Bedarfs an Einzelhandelsflächen muss die
randliche Erweiterung der Zentrumszone hinein in die reine Wohnbebauung an der
Schlossallee sehr genau auf Sinnhaftigkeit und auf die Verträglichkeit überprüft werden.
Mittelfristig droht eine Verödung des historisch gewachsenen Zentrums mit
Marktplatz und Kirche, wenn eine große zusätzliche Gewerbefläche für Handel an der
Schlossallee hinzugebaut würde.
· Die Verkehrsinfrastruktur ist derzeit noch ausreichend für die aktuelle Wohngebiets-
struktur um die Schlossallee und für die Mainzer Straße im Bereich der Geschäftszone.
Neuer zusätzlicher Verkehr zur Schlossallee droht das System schnell und ohne
Alternativen zu überlasten.
· Mit der Villa Friede hat Mehlem auf historischem Grund eine überregional beachtete
Kunststätte gewonnen. Sie ist heute der markante Abschluss des Zentrums entlang der
Mainzer Straße, flankiert durch die grüne Erholungszone um den Spatzenbrunnen. Ein
Discountmarkt in der Schlossallee wäre dazu keine angemessene Nachbarschaft.
· Das Mehlemer Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus 2008/2012 muss deshalb über-
prüft und besonders hinsichtlich seiner Vorgaben für den Bebauungsplan Schlossallee
aktualisiert werden.Seite 4 von 9
Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020
Dr. Werner Fiebig: 3
2. Erhaltung der bestehenden Grünanlage und des wertvollen Baumbestandes (Bau-
grund, Schlossallee und Nachbargrundstücke) mit ihrer wesentlichen klimatischen
Bedeutung für den Ortskern von Mehlem (s. ZURES Klimaplanungshinweiskarte 2019)
· Bewahrung des Kaltluftentstehungsgebietes und seiner klimaausgleichenden
Wirkung für die Zentrumsbebauung an Mainzer Straße. Dies schließt die Bewahrung des
Baumbestands östlich und südlich der Villa Friede sowie der baumbestandenen
sogenannten Uteallee in jetziger Form ein. Ohne den Baumbestand verschwände die
Kaltluftentstehung, würde die Schattenwirkung wegfallen. In Kombination mit der
großflächigen Bebauung würde sich dann die Durchschnittstemperatur im Plangebiet
spürbar erhöhen.
· Erhalt eines unbebauten Korridors zwischen dem zukünftigen Baukomplex und der Villa
Friede sowie den Grundstücken an der Gernotstraße. Der Korridor ist eine unverzichtbare
Schutzmaßnahme für die Wurzelbereiche der Bestandsbäume auf dem Baugrund
und den benachbarten Grundstücken. Er dient außerdem der Frischluftzirkulation und
dem Wasserhaushalt für diese Bäume.
· Erhalt aller Alleebäume längs der Schlossallee. Dies muss die Bewahrung ihrer Was-
serspeicher und Wurzelzonen durch ausreichende Bauabstände einschließen.
· Reduzierung des Überschwemmungsschadenrisikos für die Umgebung: Das
Plangebiet liegt teilweise in den Überschwemmungsgebieten des Rheins und des
Mehlemer Baches. Die Wurzeln der großen alten Bäume helfen dem Wasserhaushalt im
Boden und tragen zum Hochwasserschutz bei. Die ausgedehnte Tiefgarage würde ein
hydrologisches Hindernis im Überschwemmungsgebiet bilden und die Baukörper der
überirdischen Gebäude würden die Hochwasserkontrolle erschweren.
· Dass die in Aussicht gestellte Ersatzpflanzung von Bäumen auf dem Projektgelände
tatsächlich adäquat vorgenommen werden kann, bezweifeln wir. Die im Projektplan ge-
zeigte Bebauungsdichte lässt dafür keinen Raum und über der Tiefgarage bislang ist nur
Rasen und Ziergehölz denkbar. Weiteres dazu unter Punkt 5 in diesem Positionspapier.Seite 5 von 9
Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020
Dr. Werner Fiebig: 4
3. Der Umgebung angepasste Baudichte, Bauwerkshöhen, Verkehrslenkung und
Immissionen der Schlosshöfe
· Bewahrung des Ortsbildes Mehlems und des Charakters der Schlossallee mit ihrer
anspruchsvollen Bebauung. Die Grenzwerte für die Bebauung müssen den amtlich festge-
legten Werten für die umliegenden Gebiete folgen. Dies bedeutet, dass höchstens 2-ge-
schossige Gebäude mit Satteldach oder mit einem 3. Geschoss als Staffelgeschoss ge-
eignet sind. Entsprechend ist die Bebauung der Grundfläche zu begrenzen (GRZ bis 0,4).
· Minimierung allseitiger nachbarschaftlicher Beeinträchtigungen durch optimale Ge-
bäudeachsen, zurückhaltend gestaltete Gebäudeformen und -volumina.
· Für die zukünftigen neuen Anwohner benötigten Tiefgaragenplätze müssen in ausrei-
chender Zahl gebaut werden. Auch müssen sie leicht erreichbar sein, damit kein Anreiz
entsteht, ersatzweise in den angrenzenden Wohnstraßen zu parken. Der zukünftig ver-
mehrte private Besucherverkehr würde den öffentlichen Parkraum im Umfeld des
Projektgebiets bereits auslasten. Für die Einzelhandelsflächen – sofern sie gebaut wer-
den müssen – würde das noch in verstärktem Maße gelten.
· Der Betrieb und die Ver- und Entsorgung des Komplexes soll nach dem neuesten Stand
der Technik Immissionen in das Wohnumfeld bestmöglich vermeiden. Dazu gehören
u.a. respektvolle Verkehrsführung und Fahrweggestaltung, die Einhausung der Ladebe-
reiche eventueller Gewerbeflächen, Vorgaben zum Einsatz leisester Nutzfahrzeuge, die
Abfalllagerung und -entsorgung, die rücksichtsvollste Ausführung der Lüftungs- und Kli-
maanlagen und der Betrieb des Komplexes ohne Dauergeräuschemissionen.
· Das Wegerecht zwischen Schlossallee und dem Anwesen Mainzer Straße 145 muss
erhalten bleiben.
· Eine Anbindung der Utestraße an die Schlossallee darf nur für den nicht-
motorisierten Verkehr zugänglich sein.Seite 6 von 9
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4. Vermeidung städtebaulicher Angsträume
· Abkehr von der aktuell vorgesehenen Planung einer Verbindung der östlichen
Grünzone und Spielbereich mit der Rüdigerstraße, da über Schlossallee und den Stich-
weg Ute- und Rüdigerstraße nahegelegene Parallelverbindungen bestehen. Ein Verzicht
würde allen Anwohnern die Aufsicht über den Spielbereich erleichtern und das Risiko
des Vandalismus im Umfeld erheblich senken.
· Die öffentliche Nutzung der städtebaulichen Begegnungsräume innerhalb des Areals
der Schlosshöfe birgt das Risiko, dass sich problematische Milieus ansiedeln, z.B.
Drogenkonsumenten und sie fördert den Vandalismus. Der Spielplatz und die Tiefgarage
benötigen bei der gegenwärtigen Konzeption besondere Schutzmaßnahmen. Solche
sind bisher nicht erkennbar.
· Die Eingänge der Häuser der östlichen Baugruppe sind derzeit an den Außenseiten des
Ensembles geplant und liegen so in teils frequenzarmen und kaum einsehbaren
Dunkelzonen. Gleichzeitig wird dadurch die Aufenthaltsfrequenz im zentralen
Begegnungsraum ungünstig abgesenkt. Im Zuge der weiteren Bauplanung sollten die
Hauseingänge zum Innenbereich der Gebäudeanlage, dem städtebaulichen
Begegnungsraum, orientiert werden und die Abstandsflächen zu den
Nachbargrundstücken sollen abgeschlossener Privatbereich sein.
· Für die öffentlich nutzbaren Wege und Bereiche in der Wohnanlage Schlosshöfe sind
klare, öffentlich wahrnehmbare Regelungen zur Verkehrssicherungs- und Unterhal-
tungspflicht notwendig.Seite 7 von 9
Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020
Dr. Werner Fiebig: 6
5. Unbedingte Bewahrung der vorhandenen Biodiversität und des Reichtums der Natur,
der als das wichtigste regionale und überregionale Allgemeingut immer mehr öffent-
liche Beachtung findet - und auch emotionalisiert
Die Planung sieht nach Baumgutachten mit besonderen Eingriffs-, Schutz- und Kontroll-
auflagen lediglich den Erhalt zweier von 35 Bäumen vor. Damit ginge erheblicher Gesamt-
grünbestand von Bäumen, Gehölzen, Bodendeckern und Baumstandorten unwieder-
bringlich verloren. Die Lebenserwartung für die erhaltenen Bäume würde überdies ganz
wesentlich herabgesetzt durch bauliche Eingriffe und die veränderte Nutzung. Entspre-
chende Ersatzpflanzungen als Verlustkompensation der gesamten kleinklimatisch be-
deutenden Assimilationsflächen müssen unbedingt vorgesehen werden!
· Über die positiven Klimawirkung hinaus ist der Grün- und Baumbestand Lebensraum
für eine Vielzahl von Vögeln, Insekten, und Kleintieren geworden. Der Kahlschlag und
die Baumfällungen auf den geplanten Bauflächen sowie deren Umfeld nicht zu
bebauender Areale beeinträchtigen das Leben der Tier- und Pflanzenwelt. Sie
verdrängen bereits jetzt Vögel, Insekten und Kleintiere sowohl in den noch vorhandenen
Bäumen, als auch auf den Grünflächen, als auch in den Gärten der Anrainer. Die so oft
beschworene Artenvielfalt geht verloren.
· Im Sinne der Erhaltung von Lebensräumen der hier angesiedelten Tier- und
Pflanzenwelt müssen bei der Neubepflanzung Schutzräume geschaffen und Bäume und
Sträucher gepflanzt werden, die die Rückkehr der Tiere ermöglichen. Gleichzeitig sind
unbedingt sinnvolle, für die Umgebung geeignete Ersatzpflanzungen einzusetzen.
· Die geplante Baudichte lässt den dafür notwendigen Raum vermissen. Dabei ist gerade
dieser Raum für Pflanzen, Tiere, Pilze und Mikroorganismen so überaus wichtig – die
wiederum in erheblichem Maße für die Reinigung von Wasser und Luft sowie für
fruchtbare Böden und angenehmes Klima sorgen.
· Die Aufrechterhaltung der für unseren Planeten und uns Menschen so dringend
notwendigen biologischen Vielfalt darf nicht nur ein mit romantischem Pathos
beschworenes Ideal bleiben, sondern muss zu einem Leitmotiv städtebaulichen
Planens und Handelns werden. Wenn nicht hier und jetzt, wann und wo sonst?Seite 8 von 9
Kay Frederik Weltersbach: weltersbach.bonn@gmail.com 23.Oktober 2020
Dr. Werner Fiebig: 7
Diese Ausgabe unseres Positionspapiers ist die Aktualisierung der Erstausgabe vom 4. Mai 2020.
Sie berücksichtigt die seither in vielen Kontakten mit Politik und Verwaltung gewonnenen
Informationen und die Verhandlung unserer bisherigen Bürgeranträge im Plenum der
Bezirksvertretung Bad Godesberg.
Mehlem, 28. Oktober 2020
Gez. für die Aktion Zukunft Schlossallee Mehlem:
Dr. Werner Fiebig
Kay Frederik Weltersbach
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie gerne mit uns in Kontakt treten
möchten, wenn Sie weitere Informationen über unsere Aktion wünschen oder
wenn Sie unsere Anliegen mit Rat oder Tat unterstützen möchten.Seite 9 von 9

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Datenstand: 03.11.2026, 10:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de