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253116 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Verein KIDsmiling e.V. für die Durchführung des Fußballprojektes für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche an drei verschiedenen Standorten in Bonn in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253116
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg Hauptort
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253116
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den Verein
KIDsmiling e.V. für die Durchführung des
Fußballprojektes für hilfsbedürftige Kinder und
Jugendliche an drei verschiedenen Standorten in
Bonn in den Jahren 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Förderung des Fußballprojektes erhält KIDsmiling e.V. für das Jahr 2025
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.450 Euro jährlich und für das Jahr 2026
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.913,50 Euro jährlich.
Begründung
KIDsmiling e.V. führt bereits seit 2017 nach § 11 SGB VIII einmal wöchentlich,
ganzjährig sportliche Jugendarbeit an jeweils drei Standorten in der Bundes-
stadt Bonn durch. Aktuell wird an den Standorten Medinghoven, Dransdorf und
Duisdorf auf Sport- und Bolzplätzen oder in Sporthallen ein jeweils zweistündi-
ges, offenes Fußballtraining von jeweils zwei geschulten Trainer*innen durch-
geführt. Die Trainer*innen sind mindestens durch eine gültige Jugendleiter*in
Card (Juleica) oder einen entsprechenden pädagogischen Berufsabschluss
qualifiziert. Der Träger KIDsmiling e.V. gewährleistet die Leitung und Weiter-
entwicklung des Angebotes und stellt den Trainer*innen kontinuierliche An-
sprechpartner*innen zum Austausch und zur Beratung zur Verfügung.
Schwerpunkt des Angebotes ist die sportlich-freizeitorientierte Jugendarbeit mit
sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 Jahren bis 18
Jahren. In begründeten Ausnahmefällen können auch junge Menschen bis ein-
schließlich 26 Jahren einbezogen werden. Das offene Angebot wendet sich vor
allem an Kinder und Jugendliche, die keinerlei Anbindung an Vereine/ Institu-
tionen haben.
Das Fußballprojekt hat zum Ziel, die Ich-, Sach- und Sozialkompetenz der Kin-
der und Jugendlichen zu fördern und damit positiv auf ihre ganzheitliche Per-
sönlichkeitsbildung einzuwirken. Insbesondere sollen die Fähigkeit zu eigen-
verantwortlichem Handeln, zu Kooperation und Konfliktbewältigung sowie
Teamfähigkeit entwickelt werden. Ausgehend von einem sportpädagogischen,Seite 1 von 3
Seite 2
freizeitorientierten Ansatz ist es möglich, in Einzelfällen Hilfestellung und Unter-
stützung bei der Bewältigung individueller Entwicklungsaufgaben und Krisen zu
leisten und an weitere Fachdienste zu vermitteln. Das Profil, die Ziele, die Ziel-
gruppe, die Angebote und die Methoden sind in der Angebotskonzeption (Stand
3/2023) sowie im Trainer*innenleitfaden des Trägers KIDsmiling e.V. beschrie-
ben.
Das Angebot erfreut sich aufgrund seiner Niedrigschwelligkeit und Offenheit für
alle Kinder und Jugendlichen – insbesondere für sozial benachteiligte Kinder
und Jugendlichen – an allen drei Standorten einer hohen Nachfrage. In den
Jahren 2023 beläuft sich die Teilnehmendenzahl an den drei Standorten auf
jeweils 11-17 Teilnehmer*innen. Durchschnittlich nahmen in Dransdorf 11 junge
Menschen, in Duisdorf 14 junge Menschen und in Medinghoven 17 junge Men-
schen teil. Ein Großteil der Teilnehmenden hat einen Migrationshintergrund.
Aus Gründen der Qualitätssicherung und -entwicklung sowie zur Entwicklung
der gesetzlich geregelten Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger der
Jugendhilfe nach § 79 SGBVIII nehmen die beteiligten Personen an einem jähr-
lichen Evaluationsprozess bestehend aus einem schriftlichen sowie einem sta-
tistischen Berichtswesen und einem Evaluationsgespräch mit Fachkräften der
Abteilung Jugendförderung teil.
Da die Teilnehmendenzahl Schwankungen unterlegen ist, wurde als aktuelles
Jahresziel vereinbart, eine höhere, konstante Teilnehmendenzahl zu erreichen.
Hierzu plant der Verein den Bekanntheitsgrad des Angebotes, z.B. durch die
Teilnahme an örtlichen Veranstaltungen oder an Stadtteilarbeitskreisen, zu
steigern.
Die Förderung umfasst die Personalkosten für die Trainer*innen, Mietkosten für
die Hallen oder Sportplätze sowie Sachkosten für die Ausstattung des Trainings
mit Trainingsgerät und für die Teilnahme Bonner Gruppen am jährlichen, vom
Träger für alle seine Standorte organisierten Sommer- und Wintercup.
Die benötigten Finanzmittel sind im Haushalt 2025/26 enthalten. Die Förderung
ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
2025
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
151000603 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb
von städtischen Einrichtungen sowie
Zuschüsse an sonst. Einrichtungen
freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
AuszahlungenSeite 2 von 3
Seite 3
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
15.450,00 EUR 151000603/
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
15.450,00 EUR
2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
151000603 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb
von städtischen Einrichtungen sowie
Zuschüsse an sonst. Einrichtungen
freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
15.913,50 EUR 151000603/
73.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
15.913,50 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de