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253115 · Beschlussvorlage

Netzwerk Frühe Hilfen: Weitergewährung des Zuschusses (2025/2026)

Nummer
253115
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253115
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Netzwerk Frühe Hilfen: Weitergewährung des
Zuschusses (2025/2026)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Angebote der Frühen Hilfen - Das
Netzwerk für Väter, Mütter und Kinder - des Caritasverbandes für die
Stadt Bonn e.V. und des Familienkreises e.V. in den Jahren 2025 und
2026 weiterhin finanziell zu fördern und einen neuen Fördervertrag ab-
zuschließen.
2. Der Zuschuss beträgt im Jahr 2025 bis zu 565.870,62 Euro und im Jahr
2026 bis zu 578.685,07 Euro.
Begründung
1. Ausgangssituation
Sowohl der Caritasverband als auch der Familienkreis engagieren sich
in Kooperation mit zahlreichen anderen freien Trägern bereits seit vielen
Jahren im Bereich der Frühen Hilfen, um werdende Eltern und Familien
mit kleinen Kindern (0-3 Jahre) frühzeitig zu erreichen und bei Bedarf
durch niederschwellige und alltagspraktische Hilfsangebote individuell
zu unterstützen.
Zu den wesentlichen Unterstützungs- und Hilfsangeboten der beiden
Träger im Bereich der Frühen Hilfen gehören bisher insbesondere:
• Aufbau, Weiterentwicklung und Koordination des Netzwerkes
Frühe Hilfen
• Beratung und Clearing in Familien, insbesondere durch Hausbe-
suche
• Vermittlung von passgenauen Hilfen
• Ehrenamtliche Unterstützung von Familien: Dazu Einbindung,
Qualifikation und Koordination von ehrenamtlichen Helfer*innen
zur vielfältigen Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern
• Kurzfristige Einsätze von Familienhebammen und Familien-
Gesundheits-Kinderkrankenpfleger*innen zur Unterstützung in
familiären KrisensituationenSeite 1 von 4
Seite 2
• Organisation von regelmäßigen Netzwerktreffen
• Leitung und Organisation von Arbeitskreisen (u.a. AK Bindung,
AK Qualitätsentwicklung)
• Aufbau und Pflege von Kooperationsstrukturen mit anderen
Fachdiensten der Jugendhilfe, des Sozial- und Gesundheitswe-
sens
• Frühe Hilfen in der Klinik (Lotsenfunktion) in Kooperation mit den
beteiligten Krankenhäusern
• Mitwirkung an einem bedarfsorientierten Unterstützungssystem
für Familien, Eltern und werdende Mütter in Krisenzeiten (z.B.
kurzfristige Förderprogramme)
• „Neu Im Leben“ in Kooperation mit den beteiligten Trägern
• Ehrenamtlicher Besuchsdienst: „Hallo Baby“
• Koordinierung und Begleitung des Qualitätszirkels der Entwick-
lungs- und Sozialpädiatrie
• Mitwirkung in öffentlichen Gremien (z.B. AK der Bonner Kinder-
schutzfachkräfte)
• Betrieb und Pflege der Website fruehehilfen-bonn.de mit Infor-
mationen für die Zielgruppen der Frühen Hilfen, Öffentlichkeits-
arbeit, Erstellung von Broschüren und Flyern zu den Angeboten
der „Frühen Hilfen Bonn - Das Netzwerk für Vater, Mutter, Kind“
• Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung (halbjährlicher Austausch
mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie über weitere Per-
spektiven und aktuelle Entwicklungen)
• Unterstützung bei Fachveranstaltungen zu den Frühen Hilfen
• Enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Koordinierungs-
stelle für das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft
Chancen“ im Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51-03),
die für die Steuerung der „Kommunalen Präventionskette“ zu-
ständig ist
• Zusammenarbeit mit anderen Netzwerken im Sinne einer ge-
meinsamen Bonner Präventionskette.
Die Förderung erfolgte dabei jeweils unter dem Vorbehalt, dass die
Haushaltsmittel teilweise durch Mittel aus der sogenannten „Bundesstif-
tung Frühe Hilfen“ gegenfinanziert werden.
Für das Jahr 2025 erhält die Stadt einen Zuschuss in Höhe von
187.994,00 Euro. Es ist zu erwarten, dass die jährliche Förderung durch
die Bundesstiftung auch für das Jahr 2026 fortbesteht. Damit wird ein
Teil des von der Stadt Bonn gewährten Gesamtzuschusses durch die
Mittel des Bundes finanziert.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich die Arbeit und die damit
verbundenen Aufgaben der beiden Träger in den letzten Jahren bewährt
haben. So war es den beiden Trägern stets möglich, ihre Aufgaben und
Tätigkeitsfelder den aktuellen Herausforderungen entsprechend auszu-
richten.
2. Aktuelle Situation
Besonders hervorzuheben ist die Weiterqualifizierung und der AusbauSeite 2 von 4
Seite 3
des Angebotsbereichs „Frühe Hilfen in der Klinik“ um eine weitere Klinik.
Auch zukünftig steht die Arbeit der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen im
Zeichen der Neuorganisation und Anpassung an die veränderte Netz-
werklandschaft. Die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der
Netzwerke kinderstark, Kinderschutz, Integration und Inklusion ist be-
reits angestoßen und sollen weiterhin vertieft werden. Die in dieser Ko-
operation entwickelten Fortbildungsreihe „Netzwerk für Einstei-
ger*innen“ sowie der Fachtag 2024 zum Thema „Häusliche Gewalt und
Auswirkungen auf Kinder“ sind in diesem Kontext wichtige Maßnahmen.
Die Familienarbeit wird auch 2025 und 2026 voraussichtlich von einer
hohen Bedarfslage geprägt sein und fordert weiterhin Flexibilität und
Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle. Wichti-
ge Zielsetzung ist es von daher, die Angebote angesichts der anhalten-
den gesellschaftlichen Krisenlagen aufrechtzuerhalten und Zugänge
gemeinsam mit den Kooperationspartnern einfach und niederschwellig
zu gestalten.
Auch sollen die Angebote der Bonner Frühe Hilfen im Hinblick auf ihren
inklusiven Charakter weiter überprüft und verbessert werden. Generell
sind die Frühen Hilfen für alle Familien in Bonn mit Kindern von 0-3 Jah-
ren eine Anlaufstelle.
Die Erhöhung der Zuschüsse für die kommenden zwei Haushaltsjahre
2025/2026 ergeben sich aus den gestiegenen Personalkosten (TVöD
Anpassung im Jahr 2024), den gestiegenen Sachkosten und dem Weg-
fall des Eigenanteils.
Im Haushalt 2023/2024 wurde eine Förderung in Höhe von 383.817,52
EUR (2023) und 433.817,52 EUR (2024) bewilligt.
Die benötigten Finanzmittel sind im Haushalt 2025/26 enthalten. Die
Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
2025
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erzie-
hung in der Familie
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 4
Seite 4
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
565.870,62
EUR
151000605/
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
187.994,00
EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
377.876,62
EUR
2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erzie-
hung in der Familie
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
578.685,07
EUR
151000605/
73.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
187.994,00
EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
390.691,07
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de