253115 · Beschlussvorlage
Netzwerk Frühe Hilfen: Weitergewährung des Zuschusses (2025/2026)
Kerndaten
- Nummer
- 253115
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253115 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Netzwerk Frühe Hilfen: Weitergewährung des Zuschusses (2025/2026) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Angebote der Frühen Hilfen - Das Netzwerk für Väter, Mütter und Kinder - des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. und des Familienkreises e.V. in den Jahren 2025 und 2026 weiterhin finanziell zu fördern und einen neuen Fördervertrag ab- zuschließen. 2. Der Zuschuss beträgt im Jahr 2025 bis zu 565.870,62 Euro und im Jahr 2026 bis zu 578.685,07 Euro. Begründung 1. Ausgangssituation Sowohl der Caritasverband als auch der Familienkreis engagieren sich in Kooperation mit zahlreichen anderen freien Trägern bereits seit vielen Jahren im Bereich der Frühen Hilfen, um werdende Eltern und Familien mit kleinen Kindern (0-3 Jahre) frühzeitig zu erreichen und bei Bedarf durch niederschwellige und alltagspraktische Hilfsangebote individuell zu unterstützen. Zu den wesentlichen Unterstützungs- und Hilfsangeboten der beiden Träger im Bereich der Frühen Hilfen gehören bisher insbesondere: • Aufbau, Weiterentwicklung und Koordination des Netzwerkes Frühe Hilfen • Beratung und Clearing in Familien, insbesondere durch Hausbe- suche • Vermittlung von passgenauen Hilfen • Ehrenamtliche Unterstützung von Familien: Dazu Einbindung, Qualifikation und Koordination von ehrenamtlichen Helfer*innen zur vielfältigen Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern • Kurzfristige Einsätze von Familienhebammen und Familien- Gesundheits-Kinderkrankenpfleger*innen zur Unterstützung in familiären KrisensituationenSeite 1 von 4 Seite 2 • Organisation von regelmäßigen Netzwerktreffen • Leitung und Organisation von Arbeitskreisen (u.a. AK Bindung, AK Qualitätsentwicklung) • Aufbau und Pflege von Kooperationsstrukturen mit anderen Fachdiensten der Jugendhilfe, des Sozial- und Gesundheitswe- sens • Frühe Hilfen in der Klinik (Lotsenfunktion) in Kooperation mit den beteiligten Krankenhäusern • Mitwirkung an einem bedarfsorientierten Unterstützungssystem für Familien, Eltern und werdende Mütter in Krisenzeiten (z.B. kurzfristige Förderprogramme) • „Neu Im Leben“ in Kooperation mit den beteiligten Trägern • Ehrenamtlicher Besuchsdienst: „Hallo Baby“ • Koordinierung und Begleitung des Qualitätszirkels der Entwick- lungs- und Sozialpädiatrie • Mitwirkung in öffentlichen Gremien (z.B. AK der Bonner Kinder- schutzfachkräfte) • Betrieb und Pflege der Website fruehehilfen-bonn.de mit Infor- mationen für die Zielgruppen der Frühen Hilfen, Öffentlichkeits- arbeit, Erstellung von Broschüren und Flyern zu den Angeboten der „Frühen Hilfen Bonn - Das Netzwerk für Vater, Mutter, Kind“ • Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung (halbjährlicher Austausch mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie über weitere Per- spektiven und aktuelle Entwicklungen) • Unterstützung bei Fachveranstaltungen zu den Frühen Hilfen • Enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Koordinierungs- stelle für das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ im Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51-03), die für die Steuerung der „Kommunalen Präventionskette“ zu- ständig ist • Zusammenarbeit mit anderen Netzwerken im Sinne einer ge- meinsamen Bonner Präventionskette. Die Förderung erfolgte dabei jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltsmittel teilweise durch Mittel aus der sogenannten „Bundesstif- tung Frühe Hilfen“ gegenfinanziert werden. Für das Jahr 2025 erhält die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 187.994,00 Euro. Es ist zu erwarten, dass die jährliche Förderung durch die Bundesstiftung auch für das Jahr 2026 fortbesteht. Damit wird ein Teil des von der Stadt Bonn gewährten Gesamtzuschusses durch die Mittel des Bundes finanziert. Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich die Arbeit und die damit verbundenen Aufgaben der beiden Träger in den letzten Jahren bewährt haben. So war es den beiden Trägern stets möglich, ihre Aufgaben und Tätigkeitsfelder den aktuellen Herausforderungen entsprechend auszu- richten. 2. Aktuelle Situation Besonders hervorzuheben ist die Weiterqualifizierung und der AusbauSeite 2 von 4 Seite 3 des Angebotsbereichs „Frühe Hilfen in der Klinik“ um eine weitere Klinik. Auch zukünftig steht die Arbeit der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen im Zeichen der Neuorganisation und Anpassung an die veränderte Netz- werklandschaft. Die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Netzwerke kinderstark, Kinderschutz, Integration und Inklusion ist be- reits angestoßen und sollen weiterhin vertieft werden. Die in dieser Ko- operation entwickelten Fortbildungsreihe „Netzwerk für Einstei- ger*innen“ sowie der Fachtag 2024 zum Thema „Häusliche Gewalt und Auswirkungen auf Kinder“ sind in diesem Kontext wichtige Maßnahmen. Die Familienarbeit wird auch 2025 und 2026 voraussichtlich von einer hohen Bedarfslage geprägt sein und fordert weiterhin Flexibilität und Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle. Wichti- ge Zielsetzung ist es von daher, die Angebote angesichts der anhalten- den gesellschaftlichen Krisenlagen aufrechtzuerhalten und Zugänge gemeinsam mit den Kooperationspartnern einfach und niederschwellig zu gestalten. Auch sollen die Angebote der Bonner Frühe Hilfen im Hinblick auf ihren inklusiven Charakter weiter überprüft und verbessert werden. Generell sind die Frühen Hilfen für alle Familien in Bonn mit Kindern von 0-3 Jah- ren eine Anlaufstelle. Die Erhöhung der Zuschüsse für die kommenden zwei Haushaltsjahre 2025/2026 ergeben sich aus den gestiegenen Personalkosten (TVöD Anpassung im Jahr 2024), den gestiegenen Sachkosten und dem Weg- fall des Eigenanteils. Im Haushalt 2023/2024 wurde eine Förderung in Höhe von 383.817,52 EUR (2023) und 433.817,52 EUR (2024) bewilligt. Die benötigten Finanzmittel sind im Haushalt 2025/26 enthalten. Die Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: 2025 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erzie- hung in der Familie Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 4 Seite 4 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 565.870,62 EUR 151000605/ 73.1000 2025 Einzahlungen / Erträge 187.994,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 377.876,62 EUR 2026 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erzie- hung in der Familie Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 578.685,07 EUR 151000605/ 73.1000 2026 Einzahlungen / Erträge 187.994,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 390.691,07 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de