253114 · Beschlussvorlage
Weitergewährung des Zuschusses für das Angebot „Beraten & Begleiten“ der intra bonn gGmbH (2025/2026)
Kerndaten
- Nummer
- 253114
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253114 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Weitergewährung des Zuschusses für das Angebot „Beraten & Begleiten“ der intra bonn gGmbH (2025/2026) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Fördervereinbarung mit der intra bonn gGmbH für das Angebot „Beraten & Begleiten“ für die Jahre 2025 und 2026 zu verlängern. 2. Die intra bonn gGmbH erhält einen Zuschuss im Jahr 2025 bis zu 358.585,23 Euro und im Jahr 2026 bis zu 369.342,79 Euro. Begründung Das Angebot richtet sich an Menschen mit (drohender) Behinderung im Über- gang Schule-Beruf als Angebot der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII. Es wurde bis 2023 durch das Amt für Soziales und Wohnen gefördert. Die Ziel- gruppe des Angebotes sind junge Menschen mit einer geistigen, Lern- oder/und Körperbehinderung oder junge Menschen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind. Zum 01.01.2020 wurden im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegeset- zes (BTHG) die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII heraus- gelöst und als Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung in das SGB IX überführt. In diesem Zuge wurden die Leistungen der Teilhabe am Ar- beitsleben, die durch den Träger der Eingliederungshilfe finanziert werden kön- nen, begrenzt auf die Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, entsprechende Leistungen bei anderen Leistungsanbie- tern und Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern im Rahmen des Budgets für Arbeit (§ 111 SGB IX). Für das Angebot „Beraten & Begleiten“ bestand daher keine adäquate Finan- zierungsmöglichkeit durch die Sozialverwaltung mehr. Im Detail handelt es sich bei dem Angebot um die Erstberatung von jungen Menschen mit Behinderung, bei der unter Beteiligung aller relevanten StellenSeite 1 von 3 Seite 2 (Schule, Erziehungsberechtigte u.a.) eine Analyse der aktuellen Lebenslage, sowie die Perspektiventwicklung am Übergang Schule und Beruf erfolgte. Dar- an schließt sich das weitere Angebot „Beraten & Begleiten“ an. Es soll die per- sönliche Handlungsfähigkeit stärken und ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit der jungen Menschen im Rahmen der beruflichen Teilhabe erzielen. Es dient somit der Unterstützung junger Menschen mit Behinderung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive. Konkret werden z.B. junge Men- schen bei Praktika und Bewerbungsverfahren unterstützt. Im Rahmen des Angebotes sollen im Jahresdurchschnitt 63 Förderplätze zur Verfügung gestellt werden. Die sozialpädagogische Betreuung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte des Trägers. Der Kinderschutz nach § 8a SGB VIII wird eingehalten und umgesetzt. Es liegt zudem ein inklusives Kinderschutz- konzept mit mehrstufigem (auch) anonymen Hinweisgebersystem und externer Ombudsperson vor. Ebenso setzt der Träger ein inklusives Partizipationskon- zept um. Das Angebot „Beraten & Begleiten“ ähnelt dem Angebot „Jobcoach“, das ab 2025 durch stadtgrenzenlos gGmbH (ehemaliger Träger Ev. Jugendhilfe Go- desheim gGmbH) angeboten und durch das Amt für Kinder, Jugend und Fami- lie gefördert wird. Aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse der beiden verschiedenen Ziel- gruppen der Angebote, ist es erforderlich, „Beraten & Begleiten“ als eigenstän- diges Angebot mit eigenem Konzept fortzuführen und nicht in das Angebot „Jobcoach“ zu integrieren. Genau wie bei „Jobcoach“ erfolgt die fachliche Begleitung und Steuerung des Angebotes inklusive der Zuweisung der Förderplätze durch die Fachkräfte der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe des Amtes für Kinder, Jugend und Fami- lie. Im Haushalt 2023/2024 wurde eine Förderung in Höhe von 341.315,00 EUR (2023) und 348.141,00 EUR (2024) bewilligt. Die entsprechenden Finanzmittel sind im Haushalt 2025/26 enthalten. Die För- derung erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des § 82 GO NRW. Finanzielle Auswirkungen: 2025 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.06.05.05 Jugendsozialarbeit Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung AuszahlungenSeite 2 von 3 Seite 3 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 358.585,23 EUR 151000605/ 73.1000 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 358.585,23 EUR 2026 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.06.05.05 Jugendsozialarbeit Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 369.342,79 EUR 151000605/ 73.1000 2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 369.342,79 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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