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253114 · Beschlussvorlage

Weitergewährung des Zuschusses für das Angebot „Beraten & Begleiten“ der intra bonn gGmbH (2025/2026)

Nummer
253114
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253114
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Weitergewährung des Zuschusses für das Angebot
„Beraten & Begleiten“ der intra bonn gGmbH
(2025/2026)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Fördervereinbarung mit
der intra bonn gGmbH für das Angebot „Beraten & Begleiten“ für die
Jahre 2025 und 2026 zu verlängern.
2. Die intra bonn gGmbH erhält einen Zuschuss im Jahr 2025 bis zu
358.585,23 Euro und im Jahr 2026 bis zu 369.342,79 Euro.
Begründung
Das Angebot richtet sich an Menschen mit (drohender) Behinderung im Über-
gang Schule-Beruf als Angebot der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII.
Es wurde bis 2023 durch das Amt für Soziales und Wohnen gefördert. Die Ziel-
gruppe des Angebotes sind junge Menschen mit einer geistigen, Lern- oder/und
Körperbehinderung oder junge Menschen, die von einer solchen Behinderung
bedroht sind.
Zum 01.01.2020 wurden im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegeset-
zes (BTHG) die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII heraus-
gelöst und als Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung in das
SGB IX überführt. In diesem Zuge wurden die Leistungen der Teilhabe am Ar-
beitsleben, die durch den Träger der Eingliederungshilfe finanziert werden kön-
nen, begrenzt auf die Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für
behinderte Menschen, entsprechende Leistungen bei anderen Leistungsanbie-
tern und Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern im Rahmen des
Budgets für Arbeit (§ 111 SGB IX).
Für das Angebot „Beraten & Begleiten“ bestand daher keine adäquate Finan-
zierungsmöglichkeit durch die Sozialverwaltung mehr.
Im Detail handelt es sich bei dem Angebot um die Erstberatung von jungen
Menschen mit Behinderung, bei der unter Beteiligung aller relevanten StellenSeite 1 von 3
Seite 2
(Schule, Erziehungsberechtigte u.a.) eine Analyse der aktuellen Lebenslage,
sowie die Perspektiventwicklung am Übergang Schule und Beruf erfolgte. Dar-
an schließt sich das weitere Angebot „Beraten & Begleiten“ an. Es soll die per-
sönliche Handlungsfähigkeit stärken und ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit
der jungen Menschen im Rahmen der beruflichen Teilhabe erzielen.
Es dient somit der Unterstützung junger Menschen mit Behinderung bei der
Entwicklung einer beruflichen Perspektive. Konkret werden z.B. junge Men-
schen bei Praktika und Bewerbungsverfahren unterstützt.
Im Rahmen des Angebotes sollen im Jahresdurchschnitt 63 Förderplätze zur
Verfügung gestellt werden. Die sozialpädagogische Betreuung erfolgt durch
pädagogische Fachkräfte des Trägers. Der Kinderschutz nach § 8a SGB VIII
wird eingehalten und umgesetzt. Es liegt zudem ein inklusives Kinderschutz-
konzept mit mehrstufigem (auch) anonymen Hinweisgebersystem und externer
Ombudsperson vor. Ebenso setzt der Träger ein inklusives Partizipationskon-
zept um.
Das Angebot „Beraten & Begleiten“ ähnelt dem Angebot „Jobcoach“, das ab
2025 durch stadtgrenzenlos gGmbH (ehemaliger Träger Ev. Jugendhilfe Go-
desheim gGmbH) angeboten und durch das Amt für Kinder, Jugend und Fami-
lie gefördert wird.
Aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse der beiden verschiedenen Ziel-
gruppen der Angebote, ist es erforderlich, „Beraten & Begleiten“ als eigenstän-
diges Angebot mit eigenem Konzept fortzuführen und nicht in das Angebot
„Jobcoach“ zu integrieren.
Genau wie bei „Jobcoach“ erfolgt die fachliche Begleitung und Steuerung des
Angebotes inklusive der Zuweisung der Förderplätze durch die Fachkräfte der
Beratungsstelle für Jugendberufshilfe des Amtes für Kinder, Jugend und Fami-
lie.
Im Haushalt 2023/2024 wurde eine Förderung in Höhe von 341.315,00 EUR
(2023) und 348.141,00 EUR (2024) bewilligt.
Die entsprechenden Finanzmittel sind im Haushalt 2025/26 enthalten. Die För-
derung erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des § 82 GO NRW.
Finanzielle Auswirkungen:
2025
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
AuszahlungenSeite 2 von 3
Seite 3
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
358.585,23
EUR
151000605/
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
358.585,23
EUR
2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
369.342,79
EUR
151000605/
73.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
369.342,79
EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de