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253111-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einführung eines Bewohnerparkkonzepts im nördlichen Bonn-Kessenich

Nummer
253111-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Kessenich Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253111 Bürgerantrag: Einführung eines Bewohnerparkkonzepts im nördlichen Bonn-Kessenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253111-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einführung eines
Bewohnerparkkonzepts im nördlichen Bonn-
Kessenich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung ist sich der angespannten Parksituation in vielen
Bereichen des Stadtgebietes bewusst, so auch in Kessenich. Aus diesem
Grund hat die Stadtverwaltung bereits im Jahr 2021 eine gesamtstädtische
Parkraumstrategie (vgl. DS 212060) erarbeitet, welche am 10.02.22 vom Rat
der Bundesstadt Bonn beschlossen wurde. Die Umsetzung der darin
enthaltenden Teilgebiete erfolgt nachlaufend und bedarf einer fundierten
Erhebung, um Rechtssicherheit der damit verbundenen verkehrsrechtlichen
Anordnungen zu erreichen.
In der gesamtstädtischen Parkraumstrategie ist Kessenich bereits als
Untersuchungsgebiet definiert und der Priorität 2 zugeordnet worden. Somit ist
perspektivisch die Prüfung und sofern die erforderlichen Voraussetzungen
gegeben sind auch die Planung und Umsetzung eines Parkraumkonzeptes
geplant.
Bei der Erarbeitung der jüngsten Parkraumkonzepte hat sich allerdings
herausgestellt, dass der erforderliche Prüfprozess sowie die zugrundeliegenden
Planungen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als bei der Erarbeitung der
Parkraumstrategie zunächst angenommen. Unter Berücksichtigung der zur
Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen soll daher
zeitnah eine Fortschreibung der Priorisierungsliste erfolgen (vgl. DS 252883).
Hierbei ist das Untersuchungsgebiet Kessenich in der Einschätzung der
Verwaltung weiterhin in Priorität 2 eingestuft. Allerdings erfolgt eine
detailliertere Aufteilung der Prioritätenstufen.
In die fachliche Bewertung zur neuen Priorisierung sind u.a. auch Eingaben aus
Bürger*innenanträgen und Schreiben an die Stadtverwaltung, Anträge von
Mandatsträger*innen sowie die räumliche und inhaltliche Nähe zu bereits
laufenden Planungen eingeflossen.
In Abhängigkeit zu dem noch ausstehenden Beschluss zur Fortschreibung der
Priorisierungsliste sollen im Sommer diesen Jahres Parkraumerhebungen,
welche die Grundlage für eine vertiefende Planung bilden würden, in bis zu
zwei Untersuchungsgebieten ausgeschrieben und anschließend durchgeführt
werden.
Zu den einzelnen Punkten des Bürger*innenantrags nimmt die VerwaltungSeite 1 von 3
Seite 2
überdies wie folgt Stellung:
1.Erhebung und Analyse der aktuellen Parksituation (inkl.
Parkraumauslastung, Nutzergruppen, Falschparken)
Die Erhebung und Analyse der Parksituation inkl. einer Ermittlung der
Parkraumauslastung Nutzergruppen und Falschparker ist unumgänglich und
bereits standardmäßig Grundlage für die Erarbeitung von Parkraumkonzepten.
Ohne eine Ermittlung dieser Daten wäre die Einführung einer
Bewohnerparkregelung rechtlich gar nicht zulässig.
2.Ausweisung geeigneter Bewohnerparkzonen in den betroffenen
Straßenzügen
Sofern die rechtlichen Voraussetzungen (Nachweis Parkdruck,
Nutzungskonkurrenz zwischen Anwohnenden und anderen Nutzergruppen) im
Rahmen der Parkraumerhebung nachgewiesen werden können, kann die
Planung von Bewohnerparkzonen angegangen werden. Aus Sicht der
Verwaltung bietet hierbei das sogenannte Mischprinzip (Parken mit Parkschein,
Anwohnende mit Bewohnerparkausweis frei) die meisten Vorteile.
3.Einführung von Kurzzeitparkplätzen für Besucher und Dienstleister
Ob die Einführung von Kurzzeitparkplätzen in Einzelfällen an bestimmten Orten
sinnvoll ist, wäre im Einzelfall zu prüfen. Für Handwerker*innen und
Pflegedienste besteht ergänzend aber auch die Möglichkeit, Sonderregelungen,
z.B. in Form von Handwerkerparkausweisen, zu beantragen. Eine detaillierte
Übersicht über die bestehenden Sonderregelungen kann auf der Internetseite
der Stadt Bonn unter dem Suchbegriff „Parken“ abgerufen werden.
4.Prüfung flankierender Maßnahmen wie Fahrradabstellanlagen,
Carsharing-Stellplätze oder verbesserte ÖPNV-Anbindung.
Im Zuge der Konzeptentwicklung und zumeist auch als Ergebnis aus den
durchgeführten Beteiligungsverfahren werden neben der Einführung von
Bewohnerparkregelungen stets auch die Integration von alternativen
Mobilitätsangeboten (Sharing-Angebote, Fahrradbügel, E-Ladestationen, etc.)
oder Verbesserungen für den ÖPNV geprüft.
5. Frühzeitige Einbindung der Anwohnenden im Rahmen der
Konzeptentwicklung und enge Abstimmung der Umsetzung mit der
Bezirksvertretung Bonn
Im Zuge der Erarbeitung von Parkraumkonzepten wird standardmäßig auch
eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Hierbei evaluiert die
Verwaltung auch stets die durchgeführten Maßnahmen, um eine effektive
Einbindung der Stadtgesellschaft zu ermöglichen. So wurde z.B. beim
Parkraumkonzept Beuel ein zweistufiges Beteiligungsverfahren (vgl. 231234)
durchgeführt, welches aus Sicht der Verwaltung in ähnlicher Form auch bei den
nächsten Konzepten zum Einsatz kommen soll. Die Bezirksvertretung Bonn
wird in dem Sinne beteiligt, dass sowohl das angestrebte Beteiligungskonzept
wie auch das abschließende Parkraumkonzept durch die Bezirksvertretung zu
beschließen sind. Überdies besteht auch für die Bezirksverordneten die
Möglichkeit, an den Beteiligungsveranstaltungen in zuhörender Rolle
teilzunehmen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme derSeite 2 von 3
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Verwaltung und erklärt den Bürger*innenantrag damit für erledigt. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de