253111-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einführung eines Bewohnerparkkonzepts im nördlichen Bonn-Kessenich
Kerndaten
- Nummer
- 253111-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Kessenich Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253111-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einführung eines Bewohnerparkkonzepts im nördlichen Bonn- Kessenich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung ist sich der angespannten Parksituation in vielen Bereichen des Stadtgebietes bewusst, so auch in Kessenich. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung bereits im Jahr 2021 eine gesamtstädtische Parkraumstrategie (vgl. DS 212060) erarbeitet, welche am 10.02.22 vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen wurde. Die Umsetzung der darin enthaltenden Teilgebiete erfolgt nachlaufend und bedarf einer fundierten Erhebung, um Rechtssicherheit der damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erreichen. In der gesamtstädtischen Parkraumstrategie ist Kessenich bereits als Untersuchungsgebiet definiert und der Priorität 2 zugeordnet worden. Somit ist perspektivisch die Prüfung und sofern die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind auch die Planung und Umsetzung eines Parkraumkonzeptes geplant. Bei der Erarbeitung der jüngsten Parkraumkonzepte hat sich allerdings herausgestellt, dass der erforderliche Prüfprozess sowie die zugrundeliegenden Planungen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als bei der Erarbeitung der Parkraumstrategie zunächst angenommen. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen soll daher zeitnah eine Fortschreibung der Priorisierungsliste erfolgen (vgl. DS 252883). Hierbei ist das Untersuchungsgebiet Kessenich in der Einschätzung der Verwaltung weiterhin in Priorität 2 eingestuft. Allerdings erfolgt eine detailliertere Aufteilung der Prioritätenstufen. In die fachliche Bewertung zur neuen Priorisierung sind u.a. auch Eingaben aus Bürger*innenanträgen und Schreiben an die Stadtverwaltung, Anträge von Mandatsträger*innen sowie die räumliche und inhaltliche Nähe zu bereits laufenden Planungen eingeflossen. In Abhängigkeit zu dem noch ausstehenden Beschluss zur Fortschreibung der Priorisierungsliste sollen im Sommer diesen Jahres Parkraumerhebungen, welche die Grundlage für eine vertiefende Planung bilden würden, in bis zu zwei Untersuchungsgebieten ausgeschrieben und anschließend durchgeführt werden. Zu den einzelnen Punkten des Bürger*innenantrags nimmt die VerwaltungSeite 1 von 3 Seite 2 überdies wie folgt Stellung: 1.Erhebung und Analyse der aktuellen Parksituation (inkl. Parkraumauslastung, Nutzergruppen, Falschparken) Die Erhebung und Analyse der Parksituation inkl. einer Ermittlung der Parkraumauslastung Nutzergruppen und Falschparker ist unumgänglich und bereits standardmäßig Grundlage für die Erarbeitung von Parkraumkonzepten. Ohne eine Ermittlung dieser Daten wäre die Einführung einer Bewohnerparkregelung rechtlich gar nicht zulässig. 2.Ausweisung geeigneter Bewohnerparkzonen in den betroffenen Straßenzügen Sofern die rechtlichen Voraussetzungen (Nachweis Parkdruck, Nutzungskonkurrenz zwischen Anwohnenden und anderen Nutzergruppen) im Rahmen der Parkraumerhebung nachgewiesen werden können, kann die Planung von Bewohnerparkzonen angegangen werden. Aus Sicht der Verwaltung bietet hierbei das sogenannte Mischprinzip (Parken mit Parkschein, Anwohnende mit Bewohnerparkausweis frei) die meisten Vorteile. 3.Einführung von Kurzzeitparkplätzen für Besucher und Dienstleister Ob die Einführung von Kurzzeitparkplätzen in Einzelfällen an bestimmten Orten sinnvoll ist, wäre im Einzelfall zu prüfen. Für Handwerker*innen und Pflegedienste besteht ergänzend aber auch die Möglichkeit, Sonderregelungen, z.B. in Form von Handwerkerparkausweisen, zu beantragen. Eine detaillierte Übersicht über die bestehenden Sonderregelungen kann auf der Internetseite der Stadt Bonn unter dem Suchbegriff „Parken“ abgerufen werden. 4.Prüfung flankierender Maßnahmen wie Fahrradabstellanlagen, Carsharing-Stellplätze oder verbesserte ÖPNV-Anbindung. Im Zuge der Konzeptentwicklung und zumeist auch als Ergebnis aus den durchgeführten Beteiligungsverfahren werden neben der Einführung von Bewohnerparkregelungen stets auch die Integration von alternativen Mobilitätsangeboten (Sharing-Angebote, Fahrradbügel, E-Ladestationen, etc.) oder Verbesserungen für den ÖPNV geprüft. 5. Frühzeitige Einbindung der Anwohnenden im Rahmen der Konzeptentwicklung und enge Abstimmung der Umsetzung mit der Bezirksvertretung Bonn Im Zuge der Erarbeitung von Parkraumkonzepten wird standardmäßig auch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Hierbei evaluiert die Verwaltung auch stets die durchgeführten Maßnahmen, um eine effektive Einbindung der Stadtgesellschaft zu ermöglichen. So wurde z.B. beim Parkraumkonzept Beuel ein zweistufiges Beteiligungsverfahren (vgl. 231234) durchgeführt, welches aus Sicht der Verwaltung in ähnlicher Form auch bei den nächsten Konzepten zum Einsatz kommen soll. Die Bezirksvertretung Bonn wird in dem Sinne beteiligt, dass sowohl das angestrebte Beteiligungskonzept wie auch das abschließende Parkraumkonzept durch die Bezirksvertretung zu beschließen sind. Überdies besteht auch für die Bezirksverordneten die Möglichkeit, an den Beteiligungsveranstaltungen in zuhörender Rolle teilzunehmen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme derSeite 2 von 3 Seite 3 Verwaltung und erklärt den Bürger*innenantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de