253110-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung einer Parkverbotszone für Wohnmobile und Anhänger im Bereich Burbacher Straße und August-Bier-Straße (Bonn-Kessenich)
Kerndaten
- Nummer
- 253110-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Burbacher Straße Hauptort
- August-Bier-Straße
- Kessenich
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253110-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 11.05.2025 Bürgerantrag: Einrichtung einer Parkverbotszone für Wohnmobile und Anhänger im Bereich Burbacher Straße und August-Bier-Straße (Bonn- Kessenich) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag wurde seitens der Verwaltung zum Anlass genommen, die Situation vor Ort – mit Schwerpunkt auf die Burbacher Straße und die August- Bier-Straße- bezüglich der Möglichkeit eines Parkverbots zu untersuchen. Grundsätzlich sieht § 12 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Parkverbot für Wohnmobile unter einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t sowie Kraftfahrzeuganhänger unter 2 t zulässiger Gesamtmasse nicht vor. Lediglich wenn ein Wohnmobil nur einmal im Jahr für eine drei- oder vierwöchige Urlaubsreise benutzt wird oder die Inbetriebnahme dem Fahrer rechtlich unmöglich ist (z. B. Entzug des Führerscheins) wird aus dem Parken unzulässiges Abstellen. Für Anhänger gibt es die Regelung nach § 12 Abs. 3 StVO, dass nicht länger als 14 Tage geparkt werden darf und anschließend verwarnt werden kann. Im Bereich der o. g. Straßen war nicht zu erkennen, dass dort unverhältnismäßig viele Wohnmobile und Anhänger geparkt waren. Es besteht noch ausreichend Platz auf der Straße für Einsatz- und Entsorgungsfahrzeuge. Eine Beschilderung mit einem Parkverbot für Wohnmobile und Anhänger erachtet die Verwaltung daher als unverhältnismäßig. Der Verkehrsaußendienst würde bezüglich vermehrter Kontrollen nur informiert, sofern eine Änderung der Parkregelungen stattfinden würde. Beschlussvorschlag für die BV Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de