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253110-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung einer Parkverbotszone für Wohnmobile und Anhänger im Bereich Burbacher Straße und August-Bier-Straße (Bonn-Kessenich)

Nummer
253110-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Burbacher Straße Straße· Kessenich, Bonn Hauptort
  • August-Bier-Straße Straße· Südstadt, Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253110 Bürgerantrag: Einrichtung einer Parkverbotszone für Wohnmobile und Anhänger im Bereich Burbacher Straße und August-Bier-Straße (Bonn-Kessenich)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253110-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
11.05.2025
Bürgerantrag: Einrichtung einer Parkverbotszone
für Wohnmobile und Anhänger im Bereich
Burbacher Straße und August-Bier-Straße (Bonn-
Kessenich)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag wurde seitens der Verwaltung zum Anlass genommen, die
Situation vor Ort – mit Schwerpunkt auf die Burbacher Straße und die August-
Bier-Straße- bezüglich der Möglichkeit eines Parkverbots zu untersuchen.
Grundsätzlich sieht § 12 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein
Parkverbot für Wohnmobile unter einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t
sowie Kraftfahrzeuganhänger unter 2 t zulässiger Gesamtmasse nicht vor.
Lediglich wenn ein Wohnmobil nur einmal im Jahr für eine drei- oder
vierwöchige Urlaubsreise benutzt wird oder die Inbetriebnahme dem Fahrer
rechtlich unmöglich ist (z. B. Entzug des Führerscheins) wird aus dem Parken
unzulässiges Abstellen. Für Anhänger gibt es die Regelung nach § 12 Abs. 3
StVO, dass nicht länger als 14 Tage geparkt werden darf und anschließend
verwarnt werden kann. Im Bereich der o. g. Straßen war nicht zu erkennen,
dass dort unverhältnismäßig viele Wohnmobile und Anhänger geparkt waren.
Es besteht noch ausreichend Platz auf der Straße für Einsatz- und
Entsorgungsfahrzeuge. Eine Beschilderung mit einem Parkverbot für
Wohnmobile und Anhänger erachtet die Verwaltung daher als
unverhältnismäßig.
Der Verkehrsaußendienst würde bezüglich vermehrter Kontrollen nur informiert,
sofern eine Änderung der Parkregelungen stattfinden würde.
Beschlussvorschlag für die BV Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de