253108-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Pilotprojekte zur Etablierung eines Gebäuderessourcenpasses
Kerndaten
- Nummer
- 253108-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253108-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Pilotprojekte zur Etablierung eines Gebäuderessourcenpasses Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich die Bewerbung von Pilotprojekten zur Etablierung eines Gebäuderessourcenpasses. Gemäß Rücksprache mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens (MHKBD NRW) werden pro Jahr 2024 und 2025 jeweils bis zu zehn Projekte als Pilotprojekt in den Rahmen der Sonderförderung aufgenommen. Pro Kommune soll idealerweise nicht mehr als ein Pilotprojekt im Rahmen dieser Sonderförderung gefördert werden. Im Rahmen der Sonderförderung werden mindestens die Mehrkosten für die Gebäuderessourcenpasserstellung seitens der Projektträgerschaft als Fördergegenstand angesehen, andere gesonderte Fördermöglichkeiten werden projektspezifisch im Gespräch mit dem MHKBD NRW ausgelotet. Bei Annahme des Antrags schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: Die Verwaltung geht gezielt auf Wohnungsbauprojekte zu, von denen a) bereits ein Antrag auf Wohnbauförderung eingegangen ist, welche sich b) voraussichtlich in den geeigneten Verfahrensschritten befinden, deren Realisierung absehbar ist (Finanzierungszusage seitens der NRW-Bank) und deren Projektträgerschaften c) optimalerweise bereits über Erfahrungen mit der Förderlandschaft und der Realisierung geförderten Wohnungsbaus verfügen. Sollte seitens der Projektträgerschaften daraufhin Interesse bestehen, schlägt die Verwaltung dem MHKBD NRW diese für das Pilotprojekt vor. Die Abstimmung zur Aufnahme in das Pilotprogramm erfolgt durch das MHKBD NRW in direkten Gesprächen mit der Projektträgerschaft, an denen die Verwaltung unterstützend teilnehmen kann. Des Weiteren wird seitens der Wohnbauförderstelle bei allen Wohnbauförderanfragen generell auf bauliche Belange der Klimavorsorge aufmerksam gemacht und auf den entsprechenden fachlichen Kontakt innerhalb der Verwaltung verwiesen. So lange noch kein konkretes Bonner Projekt Teil des Pilotprogramms Gebäuderessourcenpass ist, wird in diesem Rahmen auch auf das Pilotprojekt aufmerksam gemacht.Seite 1 von 2 Seite 2 Federführend übernimmt das Amt für Umwelt und Stadtgrün gemeinsam mit dem Amt für Soziales und Wohnen die gezielte Ansprache und Begleitung eines möglichen Pilotprojektes. Weitere Informationen zu dem Pilotprojekt sind auf der Homepage des MHKBD NRW zu finden: https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/nachhaltiger- bauen-co2-fussabdruck-reduzieren-digital-dokumentieren- gebaeuderessourcenpass-nordrhein-westfalen-startet-durch https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2025-02-11-mhkbd- final-frl-off-wohnen-2025_0_0.pdf Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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