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253108-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Pilotprojekte zur Etablierung eines Gebäuderessourcenpasses

Nummer
253108-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253108 Antrag der Koalition - Pilotprojekte zur Etablierung eines Gebäuderessourcenpasses

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253108-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Pilotprojekte zur Etablierung eines
Gebäuderessourcenpasses
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
10.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich die Bewerbung von Pilotprojekten zur
Etablierung eines Gebäuderessourcenpasses.
Gemäß Rücksprache mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens (MHKBD NRW) werden pro
Jahr 2024 und 2025 jeweils bis zu zehn Projekte als Pilotprojekt in den Rahmen
der Sonderförderung aufgenommen. Pro Kommune soll idealerweise nicht
mehr als ein Pilotprojekt im Rahmen dieser Sonderförderung gefördert werden.
Im Rahmen der Sonderförderung werden mindestens die Mehrkosten für die
Gebäuderessourcenpasserstellung seitens der Projektträgerschaft als
Fördergegenstand angesehen, andere gesonderte Fördermöglichkeiten werden
projektspezifisch im Gespräch mit dem MHKBD NRW ausgelotet.
Bei Annahme des Antrags schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:
Die Verwaltung geht gezielt auf Wohnungsbauprojekte zu, von denen
a) bereits ein Antrag auf Wohnbauförderung eingegangen ist, welche sich
b) voraussichtlich in den geeigneten Verfahrensschritten befinden, deren
Realisierung absehbar ist (Finanzierungszusage seitens der NRW-Bank) und
deren Projektträgerschaften
c) optimalerweise bereits über Erfahrungen mit der Förderlandschaft und der
Realisierung geförderten Wohnungsbaus verfügen. Sollte seitens der
Projektträgerschaften daraufhin Interesse bestehen, schlägt die Verwaltung
dem MHKBD NRW diese für das Pilotprojekt vor. Die Abstimmung zur
Aufnahme in das Pilotprogramm erfolgt durch das MHKBD NRW in direkten
Gesprächen mit der Projektträgerschaft, an denen die Verwaltung
unterstützend teilnehmen kann.
Des Weiteren wird seitens der Wohnbauförderstelle bei allen
Wohnbauförderanfragen generell auf bauliche Belange der Klimavorsorge
aufmerksam gemacht und auf den entsprechenden fachlichen Kontakt
innerhalb der Verwaltung verwiesen. So lange noch kein konkretes Bonner
Projekt Teil des Pilotprogramms Gebäuderessourcenpass ist, wird in diesem
Rahmen auch auf das Pilotprojekt aufmerksam gemacht.Seite 1 von 2
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Federführend übernimmt das Amt für Umwelt und Stadtgrün gemeinsam mit
dem Amt für Soziales und Wohnen die gezielte Ansprache und Begleitung
eines möglichen Pilotprojektes.
Weitere Informationen zu dem Pilotprojekt sind auf der Homepage des MHKBD
NRW zu finden:
https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/nachhaltiger-
bauen-co2-fussabdruck-reduzieren-digital-dokumentieren-
gebaeuderessourcenpass-nordrhein-westfalen-startet-durch
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2025-02-11-mhkbd-
final-frl-off-wohnen-2025_0_0.pdf
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de