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253108 · Antrag

Antrag der Koalition - Pilotprojekte zur Etablierung eines Gebäuderessourcenpasses

Nummer
253108
Art
Antrag
Veröffentlicht
14.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 14.05.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.07.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253108-02 ST Pilotprojekte zur Etablierung eines Gebäuderessourcenpasses

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Antrag
öffentlich
253108
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Beate Bänsch-Baltruschat
Cornelia Jamm
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Nico Janicke
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jules Schenkel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
13.05.2025
Antrag der Koalition - Pilotprojekte zur Etablierung
eines Gebäuderessourcenpasses
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, durch die zuständigen Ämter auf Pilotprojekte zur
Etablierung eines Gebäuderessourcenpasses aufmerksam zu machen und
Bauträger von gefördertem Wohnraum für deren Teilnahme zu werben.
Begründung
Der Gebäudesektor ist mit einer der größten Verursacher von CO￿-Emissionen
in Deutschland. Demzufolge liegen auch die Hebel zur Reduktion verbauter
CO2-Emissionen unter anderem in der Bauweise, den verwendeten Bauteilen
und der Nutzungsdauer der verbauten Baustoffe. Im Hinblick auf den
Materialeinsatz geht es darum, auf bereits verfügbare Ressourcen
zurückzugreifen, eingesetzte Materialien wiederzuverwenden und damit deren
Herstellung und Verbrauch zu reduzieren. Um Materialien aus dem Abriss von
Gebäuden wiederverwenden zu können, leistet ein Gebäuderessourcenpass
einen wichtigen Beitrag zur Transparenz über die verbauten Ressourcen, die
Treibhausgasemissionen von Gebäuden sowie deren Kreislauffähigkeit.
Gemäß §1.9 der Förderrichtlinie des Landes NRW 2025 können sich Bauträger
von gefördertem Wohnraum für die Teilnahme an Pilotprojekten bewerben, die
als Grundlage für die Konzeption eines solchen Gebäuderessourcenpasses
dienen sollen.
SMBl Inhalt : Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-
Westfalen 2025 (FRL öff Wohnen NRW 2025) | RECHT.NRW.DESeite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de