253107 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses zur Maßnahme "Job Coach" in der stadtgrenzenlos gGmbH in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253107
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253107 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses zur Maßnahme "Job Coach" in der stadtgrenzenlos gGmbH in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung Schulausschuss 12.06.2025 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Die stadtgrenzenlos gGmbH erhält zur Durchführung des Angebotes „Job Coach“ eine Förderung in Höhe von bis zu 598.263,98 Euro für das Jahr 2025 und bis zu 616.211,90 Euro für das Jahr 2026. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger einen Fördervertrag für die Jahre 2025 und 2026 abzuschließen. Die Finanzierung des Projek- tes „Job Coach“ durch die Bundesstadt Bonn verlängert sich – unter den vereinbarten Bedingungen - bis zum 31.08.2027 für den Fall, dass eine Beendigung der Maßnahme zum Ende der Förderlaufzeit (31.12.2026) erfolgen soll, um den Teilnehmer*innen dennoch bis zum Schuljahres- ende die Angebotsfortführung gewährleisten zu können. Begründung 1. Sachstand Im Jahr 2011 wurde das Job Coach-Programm der Evangelischen Ju- gendhilfe Godesheim gGmbH entsprechend dem Ratsbeschluss vom 01.03.2011 (vgl. DS 1110387) vertraglich in das regionale Übergangs- netzwerk und dessen Programm „Förderung der Ausbildungsreife“ ein- gebunden. Das Programm „Förderung der Ausbildungsreife“ richtet sich an Schüler*innen mit individuellem Förderbedarf. Durch eine intensive Zusammenarbeit von Lehrkräften, Berufsberatern und sozialpädagogi- schen Fachkräften sollen im Rahmen so genannten „Entwicklungskon- ferenzen“ und durch den Einsatz von „Entwicklungsplänen“ geeignete Hilfen für diejenigen Schüler*innen bereitgestellt werden, bei denen nach einer gemeinsamen Einschätzung große Schwierigkeiten beim Übergang in den Beruf absehbar sind. Ziel ist es, Jugendliche, die ohne eine besondere Förderung die Ausbildungsreife am Ende der Sekun- darstufe I voraussichtlich nicht erreichen, bereits ab Klasse 8 individuellSeite 1 von 4 Seite 2 und kontinuierlich zu unterstützen. Zum 1.1.2025 hat die Evangelische Jugendhilfe Godesheim gGmbH die Trägerschaft für das Angebot Job Coach auf die stadtgrenzenlos gGmbH übertragen. Die stadtgrenzenlos gGmbH ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Mit dem Träger wurde eine Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII geschlossen. In der Information zum Trägerübergang wurde dem Amt für Kinder, Ju- gend und Familie mitgeteilt, dass das vorhandene Personal von Job Coach übernommen wurde und nach dem bewährten Konzept weiter- gearbeitet werden wird. Zuletzt wurden insgesamt 150 Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10 pro Schuljahr aus allen Bonner Hauptschulen ganzjährig durch die Job Coaches betreut, begleitet und gefördert. Die Zuweisung von betreuungsbedürftigen Schülerinnen und Schülern erfolgt nach entspre- chender Beratung in den Schulen und wird durch die städtische Bera- tungsstelle für Jugendberufshilfe gesteuert. Die Job Coaches unterstüt- zen und betreuen die einzelnen Schülerinnen und Schüler daraufhin nach Maßgabe eines auf die individuelle Situation abgestimmten Ent- wicklungsplanes. 2. Bewertung Die Zusammenarbeit zwischen Job Coach und der städtischen Bera- tungsstelle für Jugendberufshilfe hat sich ausgezeichnet durch: a. direkte Vermittlung von Schülerinnen und Schüler in das Job Coach-Programm, sobald ein Teilnehmerplatz frei wurde, b. inhaltliche Abstimmung der individuellen Entwicklungsplanung, Einbeziehung der Job Coaches in die Entwicklungskonferenzen c. eine geregelte und abgestimmte Übergabe der Entlassschü- ler*innen in die jeweilige Anschlussperspektive und d. regelmäßigen Austausch auf Fachkräfteebene und durch ge- meinsame Dienstbesprechungen. Zum Schuljahresende am 31.08.2023 waren 154 Schüler*innen im Pro- gramm (4 Nachbetreuungen) 96 Schüler*innen beendeten die 9. Klasse: 93 verbleiben ein weiteres Jahr im Programm, 3 haben die Schule nach der 9. Klasse verlassen (2 davon haben eine Ausbildung begonnen). 54 Schüler*innen wurden aus der Klasse 10 entlassen. Mit den drei 9er-Abgängern haben 57 Schüler*innen die Schulen verlas- sen, davon konnten 25 in eine Ausbildung vermittelt werden (18 betrieb- liche und 7 schulische Ausbildungen). Ein Schüler begann eine außer- betriebliche Ausbildung (BaE). 22 Schüler*innen wechselten auf ein Berufskolleg (hier wurde im Vorfeld intensiv erarbeitet, welches den Berufswünschen am ehesten entspricht und nicht die Wohnortnähe ausschlaggebend sein sollte), vier auf die Gesamtschule, zwei in die BVB, einer in die Jugendwerkstatt. ALLE Schüler*innen haben eine Anschlussperspektive gefunden!Seite 2 von 4 Seite 3 Aufgrund des großen (Vermittlungs-)Erfolgs ist das Job Coach-Programm ge- rade an Bonner Hauptschulen etabliert. Aus demselben Grund etabliert sich das Programm „Förderung der Ausbildungsreife“ gerade an Bonner Realschu- len, an denen ein großer Bedarf für diese Form der Unterstützung vom Über- gang von Schule zur Berufsausbildung besteht. Diese eindrucksvollen Erfolge, die für die einzelnen jungen Menschen eine po- sitive Beeinflussung der beruflichen und persönlichen Biografie bedeutet, wären ohne ein überdurchschnittliches Engagement und ohne die fachlich herausste- chende Arbeit der Mitarbeitenden von Job Coach nicht möglich. Ohne Job Coach könnte die Beratungsstelle zurzeit 150 benachteiligten Schü- ler*innen die notwendige Unterstützung nicht zu kommen lassen. Angesichts der oben beschriebenen Inhalte und Wirkungen werden die Fort- führung und die Ausweitung der Maßnahme befürwortet. Das Projekt Job Coach stellt schon seit Jahren einen festen Bestandteil im Bereich „Übergang Schule – Beruf“ dar. Die Entwicklung und die aktuelle Situation lassen nicht erwarten, dass ein Bedarf für dieses Förderangebot nicht mehr bestehen wird. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Träger bzw. den Schüler*innen möglichst lange Planungssicherheit zu verschaffen und das Pro- jekt bis zum Ende des kommenden Doppelhaushalts mit der Option der Verlän- gerung bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 fortzuführen. Der Träger der Maßnahme hat mitgeteilt, dass aufgrund von grundsätzlich nachvollziehbaren Kostensteigerungen höhere Kosten pro Teilnehmer*in ent- stehen. Aufgrund der Berechnung anhand der pauschalen Leistungsentgelte und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist eine Platzzahlreduzierung von 150 Plätzen auf 125 Plätze erforderlich. Im Haushalt 2023/2024 wurde eine Förderung in Höhe von 580.838,82 EUR (2023) und 580.838,82 EUR (2024) bewilligt. Die benötigten Fördermittel wurden im Haushalt 2025/2026 angemeldet. Die Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW aus den oben darge- stellten Gründen erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: 2025 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.51.30.06.05.05 Jugendsozialarbeit Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung AuszahlungenSeite 3 von 4 Seite 4 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 598.263,98 EUR 151000605/ 73.1000 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 598.263,98 EUR 2026 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.51.30.06.05.05 Jugendsozialarbeit Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 616.211,90 EUR 151000605/ 73.1000 2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 616.211,90 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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