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253107 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses zur Maßnahme "Job Coach" in der stadtgrenzenlos gGmbH in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253107
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.07.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 12.06.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253107
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses zur Maßnahme "Job
Coach" in der stadtgrenzenlos gGmbH in den
Jahren 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung
Schulausschuss 12.06.2025 Empfehlung
Beschlussvorschlag
1. Die stadtgrenzenlos gGmbH erhält zur Durchführung des Angebotes
„Job Coach“ eine Förderung in Höhe von bis zu 598.263,98 Euro für das
Jahr 2025 und bis zu 616.211,90 Euro für das Jahr 2026.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger einen Fördervertrag für
die Jahre 2025 und 2026 abzuschließen. Die Finanzierung des Projek-
tes „Job Coach“ durch die Bundesstadt Bonn verlängert sich – unter den
vereinbarten Bedingungen - bis zum 31.08.2027 für den Fall, dass eine
Beendigung der Maßnahme zum Ende der Förderlaufzeit (31.12.2026)
erfolgen soll, um den Teilnehmer*innen dennoch bis zum Schuljahres-
ende die Angebotsfortführung gewährleisten zu können.
Begründung
1. Sachstand
Im Jahr 2011 wurde das Job Coach-Programm der Evangelischen Ju-
gendhilfe Godesheim gGmbH entsprechend dem Ratsbeschluss vom
01.03.2011 (vgl. DS 1110387) vertraglich in das regionale Übergangs-
netzwerk und dessen Programm „Förderung der Ausbildungsreife“ ein-
gebunden. Das Programm „Förderung der Ausbildungsreife“ richtet sich
an Schüler*innen mit individuellem Förderbedarf. Durch eine intensive
Zusammenarbeit von Lehrkräften, Berufsberatern und sozialpädagogi-
schen Fachkräften sollen im Rahmen so genannten „Entwicklungskon-
ferenzen“ und durch den Einsatz von „Entwicklungsplänen“ geeignete
Hilfen für diejenigen Schüler*innen bereitgestellt werden, bei denen
nach einer gemeinsamen Einschätzung große Schwierigkeiten beim
Übergang in den Beruf absehbar sind. Ziel ist es, Jugendliche, die ohne
eine besondere Förderung die Ausbildungsreife am Ende der Sekun-
darstufe I voraussichtlich nicht erreichen, bereits ab Klasse 8 individuellSeite 1 von 4
Seite 2
und kontinuierlich zu unterstützen.
Zum 1.1.2025 hat die Evangelische Jugendhilfe Godesheim gGmbH die
Trägerschaft für das Angebot Job Coach auf die stadtgrenzenlos
gGmbH übertragen. Die stadtgrenzenlos gGmbH ist ein anerkannter
Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Mit dem Träger wurde
eine Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII geschlossen.
In der Information zum Trägerübergang wurde dem Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie mitgeteilt, dass das vorhandene Personal von Job
Coach übernommen wurde und nach dem bewährten Konzept weiter-
gearbeitet werden wird.
Zuletzt wurden insgesamt 150 Schülerinnen und Schüler der Klassen 8
bis 10 pro Schuljahr aus allen Bonner Hauptschulen ganzjährig durch
die Job Coaches betreut, begleitet und gefördert. Die Zuweisung von
betreuungsbedürftigen Schülerinnen und Schülern erfolgt nach entspre-
chender Beratung in den Schulen und wird durch die städtische Bera-
tungsstelle für Jugendberufshilfe gesteuert. Die Job Coaches unterstüt-
zen und betreuen die einzelnen Schülerinnen und Schüler daraufhin
nach Maßgabe eines auf die individuelle Situation abgestimmten Ent-
wicklungsplanes.
2. Bewertung
Die Zusammenarbeit zwischen Job Coach und der städtischen Bera-
tungsstelle für Jugendberufshilfe hat sich ausgezeichnet durch:
a. direkte Vermittlung von Schülerinnen und Schüler in das Job
Coach-Programm, sobald ein Teilnehmerplatz frei wurde,
b. inhaltliche Abstimmung der individuellen Entwicklungsplanung,
Einbeziehung der Job Coaches in die Entwicklungskonferenzen
c. eine geregelte und abgestimmte Übergabe der Entlassschü-
ler*innen in die jeweilige Anschlussperspektive und
d. regelmäßigen Austausch auf Fachkräfteebene und durch ge-
meinsame Dienstbesprechungen.
Zum Schuljahresende am 31.08.2023 waren 154 Schüler*innen im Pro-
gramm (4 Nachbetreuungen) 96 Schüler*innen beendeten die 9. Klasse:
93 verbleiben ein weiteres Jahr im Programm, 3 haben die Schule nach
der 9. Klasse verlassen (2 davon haben eine Ausbildung begonnen).
54 Schüler*innen wurden aus der Klasse 10 entlassen.
Mit den drei 9er-Abgängern haben 57 Schüler*innen die Schulen verlas-
sen, davon konnten 25 in eine Ausbildung vermittelt werden (18 betrieb-
liche und 7 schulische Ausbildungen). Ein Schüler begann eine außer-
betriebliche Ausbildung (BaE).
22 Schüler*innen wechselten auf ein Berufskolleg (hier wurde im Vorfeld
intensiv erarbeitet, welches den Berufswünschen am ehesten entspricht
und nicht die Wohnortnähe ausschlaggebend sein sollte), vier auf die
Gesamtschule, zwei in die BVB, einer in die Jugendwerkstatt.
ALLE Schüler*innen haben eine Anschlussperspektive gefunden!Seite 2 von 4
Seite 3
Aufgrund des großen (Vermittlungs-)Erfolgs ist das Job Coach-Programm ge-
rade an Bonner Hauptschulen etabliert. Aus demselben Grund etabliert sich
das Programm „Förderung der Ausbildungsreife“ gerade an Bonner Realschu-
len, an denen ein großer Bedarf für diese Form der Unterstützung vom Über-
gang von Schule zur Berufsausbildung besteht.
Diese eindrucksvollen Erfolge, die für die einzelnen jungen Menschen eine po-
sitive Beeinflussung der beruflichen und persönlichen Biografie bedeutet, wären
ohne ein überdurchschnittliches Engagement und ohne die fachlich herausste-
chende Arbeit der Mitarbeitenden von Job Coach nicht möglich.
Ohne Job Coach könnte die Beratungsstelle zurzeit 150 benachteiligten Schü-
ler*innen die notwendige Unterstützung nicht zu kommen lassen.
Angesichts der oben beschriebenen Inhalte und Wirkungen werden die Fort-
führung und die Ausweitung der Maßnahme befürwortet. Das Projekt Job
Coach stellt schon seit Jahren einen festen Bestandteil im Bereich „Übergang
Schule – Beruf“ dar. Die Entwicklung und die aktuelle Situation lassen nicht
erwarten, dass ein Bedarf für dieses Förderangebot nicht mehr bestehen wird.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Träger bzw. den
Schüler*innen möglichst lange Planungssicherheit zu verschaffen und das Pro-
jekt bis zum Ende des kommenden Doppelhaushalts mit der Option der Verlän-
gerung bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 fortzuführen.
Der Träger der Maßnahme hat mitgeteilt, dass aufgrund von grundsätzlich
nachvollziehbaren Kostensteigerungen höhere Kosten pro Teilnehmer*in ent-
stehen. Aufgrund der Berechnung anhand der pauschalen Leistungsentgelte
und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist eine Platzzahlreduzierung
von 150 Plätzen auf 125 Plätze erforderlich.
Im Haushalt 2023/2024 wurde eine Förderung in Höhe von 580.838,82 EUR
(2023) und 580.838,82 EUR (2024) bewilligt.
Die benötigten Fördermittel wurden im Haushalt 2025/2026 angemeldet. Die
Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW aus den oben darge-
stellten Gründen erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
2025
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.51.30.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
AuszahlungenSeite 3 von 4
Seite 4
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
598.263,98
EUR
151000605/
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
598.263,98
EUR
2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.51.30.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
616.211,90
EUR
151000605/
73.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
616.211,90
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de