← zurück zu 253106

253106-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Quartal 2025

Nummer
253106-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.07.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 353,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253106 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Quartal 2025

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (34.391 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253106-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat II
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 1. Quartal 2025
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Quartal 2025 wird
hiermit nachgereicht.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 1. Quartal 2025 (öffentlich)Seite 1 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 1
Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 1. Quartal 2025
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ..................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 1. Quartal 2025...................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 7
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 7
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 7
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 8
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 8
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 9
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .............................................. 10
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ........................................................... 10
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für
laufende Zwecke .................................................................... 10
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 11
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 12
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 13
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 13
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 14
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 14
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 15
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 16
2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 16
3 Schuldenstand .................................................................................................. 17Seite 3 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2025/2026 wurde einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2029 in der Ratssitzung am 20.03.2025 beschlossen. Die Ergebnis-
planung für die Jahre 2025 bis 2029 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des
globalen Minderaufwandes wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2025
Plan
2026
Plan
2027
Plan
2028
Plan
2029
-96,5 -123,5 -128,0 -111,3 -109,8
Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2025/2026 mit Schreiben vom
15.05.2025 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Diese Genehmigung konnte unter
Anwendung der folgenden Punkte erreicht werden:
• Ansatz eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 2% der ordentlichen
Aufwendungen in allen Planjahren (2025 i.H.v. 35,8 Mio. EUR, 2026 i.H.v. 37,5
Mio. EUR, 2027 i.H.v. 38,5 Mio. EUR, 2028 i.H.v. 38,7 Mio. EUR und 2029 i.H.v.
39,6 Mio. EUR).
• Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage in den Jahren 2025
und 2026 und darüber hinaus kontinuierliche Reduzierung der allgemeinen Rück-
lage von 2026 bis 2029.
• Inanspruchnahme und Bildung von Verlustvorträgen eines Teils der
Jahresfehlbeträge ab dem Haushaltsjahr 2026.
2 Haushaltsvollzug 1. Quartal 2025
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2025 folgende
prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 4
Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener
Planansatz
(nachrichtlich)
Abweichung +/-
zum Planansatz
Prognose
Steuern und ähnliche Abgaben 830,7 Mio. EUR 830,7 Mio. EUR + 1,2 Mio. EUR ☺ 831,9 Mio. EUR
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 378,1 Mio. EUR 379,0 Mio. EUR + 2,8 Mio. EUR ☺ 380,9 Mio. EUR
Sonstige Transfererträge 8,5 Mio. EUR 8,5 Mio. EUR + 1,7 Mio. EUR ☺ 10,2 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 252,1 Mio. EUR 252,1 Mio. EUR + 0,9 Mio. EUR ☺ 253,0 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 33,8 Mio. EUR 33,8 Mio. EUR - 1,0 Mio. EUR  32,8 Mio. EUR
Kostenerstattungen und -umlagen 138,3 Mio. EUR 138,3 Mio. EUR - 3,9 Mio. EUR  134,4 Mio. EUR
Sonstige ordentliche Erträge 64,1 Mio. EUR 64,6 Mio. EUR - 3,1 Mio. EUR  61,0 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 1,5 Mio. EUR  1,0 Mio. EUR
Summe ordentliche Erträge 1.708,1 Mio. EUR 1.709,5 Mio. EUR - 2,9 Mio. EUR  1.705,2 Mio. EUR
Personal- u. Versorgungsaufwendungen - 471,5 Mio. EUR - 472,2 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR - 471,5 Mio. EUR
Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen - 288,8 Mio. EUR - 342,9 Mio. EUR - 25,6 Mio. EUR  - 314,4 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen - 71,6 Mio. EUR - 71,6 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR - 71,6 Mio. EUR
Transferaufwendungen - 783,2 Mio. EUR - 802,3 Mio. EUR - 19,8 Mio. EUR  - 803,0 Mio. EUR
Sonstige ordentliche Aufwendungen - 181,9 Mio. EUR - 188,6 Mio. EUR - 7,1 Mio. EUR  - 189,0 Mio. EUR
Summe ordentliche Aufwendungen - 1.797,0 Mio. EUR - 1.877,6 Mio. EUR - 52,5 Mio. EUR  - 1.849,5 Mio. EUR
Haushaltsreste (nicht ertragswirksam in 2025) 0,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR + 80,0 Mio. EUR + 80,0 Mio. EUR
Zwischensumme ordentliche Aufwendungen - 1.797,0 Mio. EUR - 1.877,6 Mio. EUR + 27,5 Mio. EUR - 1.769,5 Mio. EUR
Saldo ord. Erträge und ord. Aufwendungen - 88,9 Mio. EUR - 168,1 Mio. EUR + 24,6 Mio. EUR - 64,3 Mio. EUR
Finanzergebnis - 43,4 Mio. EUR - 43,8 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR - 43,4 Mio. EUR
Zwischenergebnis - 132,3 Mio. EUR - 211,9 Mio. EUR + 24,6 Mio. EUR - 107,7 Mio. EUR
Globaler Minderaufwand (nur Planung) + 35,8 Mio. EUR + 35,8 Mio. EUR - 35,8 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 96,5 Mio. EUR - 176,1 Mio. EUR - 11,2 Mio. EUR  - 107,7 Mio. EURSeite 5 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 5
Bei der Summe aller ordentlichen Erträgen wird aktuell mit Mindererträgen von rd. 2,9
Mio. EUR gerechnet.
Die höchsten Mindererträge (-3,9 Mio. EUR) werden bei den Kostenerstattungen und
Umlagen erwartet. Diese Mindererträge entstehen vor allem aufgrund prognostizierter,
sinkender Zuweisungen von Geflüchteten und der darauffolgenden Reduzierung der
Pauschalen nach dem FlüAG.
Dagegen werden die höchsten Mehrerträge (+2,8 Mio. EUR) bei den Zuwendungen und
allgemeinen Umlagen erwartet. Dies liegt unter anderem an nun erwarteten, aber im
Haushaltsplan nicht veranschlagten Förderungen aus dem Digitalpakt Schule
(Fördersäule 2.3) sowie nicht planbaren Zuweisungen für Projekte des Stadtmuseums.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der aktuellen Prognose mit einem
Mehraufwand von rd. 52,5 Mio. EUR gerechnet. Dies liegt an gestiegenen Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen sowie höheren sonstigen ordentlichen Aufwendungen.
Diese fallen jeweils höher aus, da viele der nicht verausgabten Mittel aus 2024 mit dem
Ziel in das Folgejahr übertragen wurden, diese Mittel in 2025 ihrem Zweck entsprechend
zu verausgaben (vgl. auch Spalte fortgeschriebener Planansatz in der Tabelle auf Seite
4).
Auch die Transferaufwendungen werden laut Prognose um knapp 20 Mio. EUR
gegenüber dem Planwert steigen. Dies liegt vor allem daran, dass bei den
Sozialtransferaufwendungen nach derzeitigem Stand wesentlich mehr Mittel benötigt,
werden als zunächst geplant. Gründe hierfür sind u.a. Fall- und damit Kostensteigerungen
im Bereich der Eingliederungshilfe sowie Kostensteigerungen im Bereich der stationären
Hilfen.
Die Fachämter gehen bei Ihren Prognosen davon aus, dass alle zur Verfügung stehenden
Ermächtigungen in voller Höhe abfließen werden. Aus der Erfahrung und gelebten Praxis
ist jedoch davon auszugehen, dass Ermächtigungsübertragungen in erheblicher Höhe
aus dem Jahr 2025 in das Jahr 2026 übertragen werden. Die nachfolgende Tabelle listet
die Übertragungen der letzten Geschäftsjahre auf:
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024
Übertragung
in das Folgejahr
44.340.324,92 83.450.431,49 81.839.269,68 91.563.340,24 79.452.204,04
Dieser Logik folgend, geht die Kämmerei davon aus, dass ein Betrag von ca. 80 Mio. EUR
in das Folgejahr 2026 übertragen und nicht ergebnisrelevant das Jahr 2025 belasten wird.
Es wird zudem davon ausgegangen, dass mindestens der geplante Globale
Minderaufwand i.H.v. 35,8 Mio. EUR, aufgrund der verschiedenen Regelungen in der am
21.05.2025 in Kraft getretenen Bewirtschaftungsverfügung, erwirtschaftet wird. Insofern
ist davon auszugehen, dass der aktuell rechnerisch ermittelte Fehlbetrag von rund 107,7
Mio. EUR um mindestens 11,2 Mio. EUR geringer ausfällt, sodass sich das Defizit am
Jahresende auf die geplanten 96,5 Mio. EUR belaufen wird.
Für die Entwicklung der Ausgleichsrücklage bedeutet das prognostizierte Jahresergebnis,
dass sich die aktuell bestehende Ausgleichsrücklage i.H.v. 105,7 Mio. EUR (unter
Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2024 von 57,5 Mio. EUR) um rd.
96,5 Mio. EUR auf dann 9,2 Mio. EUR verringert.Seite 6 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 6
Ob und in welcher Höhe sich im Jahresverlauf weitere Haushaltsverbesserungen durch
die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung ergeben, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht prognostiziert werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Kämmerei weist darauf hin, dass eine belastbare Prognose auf Basis des 1.
Quartalsberichts für das gesamte Haushaltsjahr 2025 noch mit großen
Unsicherheiten verbunden ist.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus-
wertung für den vorliegenden Quartalsbericht wurde auf der Grundlage der Ist-Werte für
2025 mit Buchungsstand 31.03.2025 vorgenommen. Aktuelle Erkenntnisse wurden
berücksichtigt. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.Seite 7 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 7
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar:
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
1.817,4 427,8 23,5 % 1.708,1 462,1 27,1 %
Damit belaufen sich die „Ordentlichen Erträge“ zum Stichtag 31.03.2024 auf rd. 462,1 Mio.
EUR, was 27,1 % des Planwertes entspricht. Die Zusammensetzung der ordentlichen
Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 31.03.2024 auf rd. 206,0 Mio.
EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 830,7 Mio. EUR einen Anteil
von 24,8 % aus.
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
806,4 183,9 22,8 % 830,7 206,0* 24,8 %
* Spitzabrechung für das 1. Quartal mit Eingang April (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind berücksichtigt.
2.1.1.1 Grundsteuer
Ab dem Jahr 2025 gilt ein Hebesatz von 657 Punkten für Wohn- und für
Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 900 Punkten. Der einheitliche Hebesatz lag bis
dahin bei 680 Punkten. Mit den neuen Hebesätzen geht die Stadt von Gesamteinnahmen
Dokumentenklasse B bei der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke in
Höhe von rund 100,4 Millionen Euro aus. Bei der Grundsteuer A von 70.000 EUR.
Die Grundsteuer B1 für Wohngrundstücke wurde in Höhe von jeweils 67,8 Mio. EUR und
die Grundsteuer B2 für Nicht- Wohngrundstücke wurde mit Erträgen in Höhe von 32,6
Mio. EUR geplant.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2025 mit einem Betrag in Höhe von 100,5 Mio. EUR
eingeplant, womit das Grundsteueraufkommen 2025 mit 1,3 Mio. EUR hinter dem
Steueraufkommen zurückbleibt, welches zur aufkommensneutralen Umsetzung der
Grundsteuerreform notwendig gewesen wäre. In den ersten drei Monaten sind
Grundsteuern in Höhe von rd. 23,9 Mio. EUR eingegangen.
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
100,7 22,6 22,4 % 100,5 23,9 23,8 %
Momentan wird davon ausgegangen, dass der Ansatz um 0,7 Mio. EUR überschritten wird.
Jedoch wird zugleich auf das mögliche Risiko einer Reduktion desSeite 8 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 8
Grundsteueraufkommens für 2025 hingewiesen, welches sich insbesondere durch die
ausstehende Verarbeitung von neu übermittelten Messbescheiden sowie der
fortschreitenden Bearbeitung von Ein- und Widersprüchen ergeben kann. Vgl.
Mitteilungsvorlage DS 253399.
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde gem. der Haushaltssatzung zum 01.01.2024 von
490 v.H. auf 537 v.H. erhöht. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre
Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund ihrer Schwankungsanfälligkeit durch
konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten der
Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen gesetzlichen Eingriffe in die
Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu prognostizierende Ertragsquelle
dar.
Der Planwert für 2025 beläuft sich auf 337,1 Mio. EUR. Im ersten Quartal 2025 wurden
Gewerbesteuern in Höhe von 78,4 Mio. EUR vereinnahmt. Damit liegt eine Quote von
23,2 % gegenüber dem Planansatz vor.
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
325,2 64,5 19,8 % 337,1 78,4 23,2 %
Für das gesamte Jahr 2025 werden Gewerbesteuererträge in Höhe von 344,6 Mio. EUR
prognostiziert, womit insgesamt 7,5 Mio. EUR an Mehrerträgen erwartet werden.
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein
Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
233,5 57,4 24,6 % 247,1 64,7 26,2 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April in Höhe von 64,7 Mio. EUR ist berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der Steuerschätzung ist davon auszugehen, dass im Jahr 2025
239,0 Mio. EUR Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eingehen werden. Das wären
8,1 Mio. EUR weniger als eingeplant.
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der auch zusätzliche Bundesmittel
(Eingliederungshilfe und erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) enthält,
beläuft sich für die ersten drei Monate auf rd. 12,5 Mio. EUR, womit 25,3 % des
Planansatzes erreicht sind.Seite 9 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 9
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
48,4 11,9 24,6 % 49,4 12,5* 25,3%
* anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April ist berücksichtigt.
Aktuell ist unter Einbezug der Steuerschätzung im Mai davon auszugehen, dass der
Planansatz um rd. 0,1 Mio. EUR überschritten wird.
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 31.03.2025 rd. 5,8 Mio. EUR.
Das sind 43,9 % des Haushaltsansatzes von 13,2 Mio. EUR
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
13,2 4,3 32,6 % 13,2 5,8 43,9 %
Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz
erreicht wird.
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 24,0 Mio. EUR eingeplant. Die erste Abschlagszahlung
erfolgt Ende April in Höhe von rund 5,6 Mio. EUR.
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
23,2 5,4 23,3 % 24,0 5,6* 23,33 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang 5,6 ist berücksichtigt.
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 07.04.2025 ist bereits bekannt, dass die
Stadt Bonn im Jahr 2025 insgesamt rd. 23,7 Mio. EUR erhalten wird. Damit wird der Haus-
haltsansatz um 0,3 Mio. EUR unterschritten.
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Durch
das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den
KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und
Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %.Seite 10 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 10
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
62,7 15,2 24,2 % 59,4 15,1 25,4 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 59,4 Mio. EUR sind in den ersten drei Monaten
rund 15,1 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 25,4 % des
Planwertes.
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2025 mit einem Ertrag in
Höhe von 378,1 Mio. EUR geplant.
Derzeit sind insgesamt rd. 126,3 Mio. EUR (33,4 %) ertragswirksam zugeflossen.
Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt
eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden
Positionen:
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
216,3 81,1 37,5 % 187,7 70,4 37,5 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2025 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation
dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2023 bis 30.06.2024.
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger
Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz)
dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der
Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer-
kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Auf Basis des Festsetzungsbescheids vom 23.01.2025 ist bekannt, dass die Stadt in
2025 rd. 187,7 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird.
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2025 mit 165,3 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 100,9 Mio. EUR.Seite 11 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 11
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
155,4 43,1 27,7 % 165,3 49,9 30,2 %
Insgesamt sind bis zum 31.03.2025 rd. 49,9 Mio. EUR und damit 30,2 % des Planansatzes
eingegangen.
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 25,1 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 31,0 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Für das erste Quartal 2025 sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 6,0
Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 23,9 % entspricht.
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter sonstigen Transfererträgen, die i.H.v. 8,5 Mio. EUR geplant sind, ist der Ersatz von
sozialen Leistungen, Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu
verstehen. Bis zum 31.03.2025 sind hiervon rund 2,4 Mio. EUR bzw. 28,2 %
ertragswirksam eingegangen.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun-
gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen.
Der Planansatz für das Jahr 2025 beträgt rd. 252,1 Mio. EUR.
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 196,4 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
245,3 97,0 39,5 % 252,1 94,0* 37,3 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.
Für die ersten drei Monate sind rd. 94,0 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen,
was einem Anteil von 37,3 % entspricht.Seite 12 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 12
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2025 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 33,8 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2024 rd. 33,7 Mio. EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:
Bezeichnung Plan 2025 Ist 2025
(Jan. – März)
Erträge aus Mieten und Pachten 10,0 2,6
Erträge aus Verkauf 2,1 1,6
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
(u.a. Veranstaltungserlöse WorldCCBonn)
21,7 4,8
Damit sind bis März 2025 insgesamt 9,0 Mio. EUR bzw. 26,6 % des Ansatzes
vereinnahmt.
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an-
dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2025 sind
hierfür Erträge in Höhe von 138,3 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
146,1 1,6 1,1 % 138,3 6,5 4,7 %
Im ersten Quartal 2025 sind rd. 6,5 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 4,7 %
des Planansatzes entspricht.
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2025 in Höhe von 64,1 Mio. EUR geplant
wurden, sind alle Positionen zusammengefasst, die nicht den vorgenannten
Ertragspositionen zugeordnet werden können.
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:Seite 13 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 13
Bezeichnung Plan 2025 Ist 2025
(Jan. – März)
Erträge aus Konzessionen 19,2 2,1
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
14,7 2,7
Nebenforderungen und
Säumniszuschläge
4,3 0,1
Im Ist sind für das erste Quartal insgesamt Erträge in Höhe von 17,7 Mio. EUR zu
verzeichnen (einschließlich ¼ der Planwerte aus der Auflösung Rückstellungen), was
einen Anteil von 27,6 % am geplanten Jahreswert ausmacht.
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2025 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant.
Bisher werden lediglich Erträge von rd. 0,2 Mio. EUR ausgewiesen, da die aktivierbaren
Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses
gebucht werden.
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich im ersten Quartal 2025 auf rd. 400,1 Mio.
EUR und machen damit einen Anteil von 22,3 % an der Jahresplanung aus.
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
1.837,6 367,7 20,0 % 1.797,0 400,1 22,3 %
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
456,4 95,8 21,0 % 471,5 118,7* 25,2 %
* inklusive ¼ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden.
Die Personal- und Versorgungaufwendungen belaufen sich in den erst drei Monaten auf
rd. 118,7 Mio. EUR und liegen damit bei einer Quote von 25,2 % gegenüber dem
Planansatz von 471,5 Mio. EUR.Seite 14 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 14
Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende des Jahres exakt
ermittelt, so dass ¼ der geplanten Zuführungen zu den Personalrückstellungen dem Ist
hinzugerechnet werden.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
286,2 49,2 17,2 % 288,8 38,4 13,3 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für
materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen.
Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 288,8 Mio.
EUR ist im ersten Quartal 2025 mit rd. 38,4 Mio. EUR ausgeschöpft. Damit liegt die
Ausgabequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan
derzeit bei 13,3 %
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 71,6 Mio. EUR geplant. Für das erste Quartal 2025 sind
Aufwendungen von rd. 16,8 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 23,5 %
entspricht.
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Anteil stellen die Abschreibungen
für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für Straßen, Wege und
Plätze (Planwert 20,1 bzw. 19,6 Mio. EUR) dar. Bis zum 31.03.2025 sind für
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 5,4 Mio. EUR und für Straßen,
Wege und Plätze rd. 4,9 Mio. EUR abgeschrieben.
Zu beachten ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirt-
schaftsplan des SGB enthalten sind.
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 783,2 Mio. EUR in 2025 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den
ersten drei Monaten rd. 190,4 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit
auf 24,3 %.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
767,3 175,0 22,8 % 783,2 190,4 24,3 %Seite 15 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 15
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – März
%-Anteil
Ist/Plan
Landschaftsumlage 132,9 30,4 22,9 %
Gewerbesteuerumlage 22,0 5,1 23,2 %
Städtisches Gebäudemanagement 25,7 19,8 77,0 %
Theater 35,4 10,6 30,0 %
Soziale Leistungen 155,8 34,2 22,0 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 251,1 69,0 27,5 %
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 31.03.2025 in Höhe von 30,4 Mio. EUR
zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 22,9 % abgeflossen. Aufgrund der
Festsetzung der Landschaftsumlage zum 30.04.2025 wird die Landschaftsumlage wie
geplant abfließen. Der Umlagesatz wurde für 2025 auf 16,2 % festgelegt.
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich in den ersten drei Monaten auf rd. 5,1 Mio. EUR.
Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger seitdem 35,0
v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerent-
wicklung. Da hier mit deutlich steigenden Einnahmen gerechnet wird, werden sich die
Aufwendungen für die Umlage um rd. 0,5 Mio. EUR auf 22,5 Mio. EUR erhöhen.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 25,7 Mio. EUR geplant. Für das erste Quartal 2025 sind rd. 19,8 Mio. EUR zu
verzeichnen. Dies entspricht einer Quote von 77,0 %. Da sich der
Betriebskostenzuschuss des SGB nicht nur aus den Transferaufwendungen, sondern
auch aus Auszahlungen für die Gebäudebewirtschaftung und Mietzahlungen
zusammensetzt, muss in diesem Fall eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Insgesamt
sind für den Betriebskostenzuschuss des SGB (Plan: 116,3 Mio. EUR) zum Zeitpunkt
31.03.2025 38,3 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 32,8% entspricht. Diese
Quote ist vergleichbar mit der Quote aus dem ersten Quartal des Vorjahres.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 35,4 Mio. EUR handelt
es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der Spielzeit 2024/2025 und die ersten
Monate der Spielzeit 2025/2026. Im ersten Quartal 2025 sind Mittel in Höhe von 10,6 Mio.
EUR abgeflossen, was einer Quote von 30,0 % entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale
Leistungen" auf 155,8 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 148,4 Mio. EUR), davon
sind im ersten Quartal 2025 rd. 34,2 Mio. EUR abgeflossen. Von den Trans-
feraufwendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 251,1 Mio. EUR
(Rechnungsergebnis Vorjahr 249,1 Mio. EUR) wurden rd. 69,0 Mio. EUR in den ersten
drei Monaten des Jahres 2025 verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den
kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" im ersten
Quartal bei 25,4%.
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil
2024 Jan. – März Ist/JA 2025 Jan. – März Ist/Plan
246,3 32,0 13,0 % 181,9 35,8 19,7 %Seite 16 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 16
Zum Stichtag 31.03.2025 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 35,8 Mio.
EUR ausgewiesen. Dies sind 19,7 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen
in Höhe von 181,9 Mio. EUR.
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 85,9 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 99,8 Mio. EUR) für die Grund-
sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen-
hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten drei
Monaten 2025 rd. 19,5 Mio. EUR abgeflossen sind.
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert-
papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das
Finanzergebnis des Jahres 2025 wurde mit rund -43,4 Mio. EUR geplant (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr -37,8 Mio. EUR).
Nach den ersten drei Monaten beläuft sich das Ergebnis auf -8,8 Mio. EUR. Aktuell wird
davon ausgegangen, dass der Ansatz eingehalten werden kann.
2.4 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 369,4 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 447,7 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus
2024 in Höhe von rd. 404,6 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:
Bezeichnung Plan 2025 Ist 2025
(Jan. – März)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
13,7 0,6
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen über 800 EUR
24,6 8,3
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen bis 800 EUR
0,5 0,1
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 179,7 50,3
Auszahlung für sonst. Investitionen 0,6 0,0
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 5,9 0,2
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 108,6 12,7
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 35,9 9,7
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 369,4 Mio. EUR in 2025
bisher rd. 81,9 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht einem Anteil von
22,2 % gegenüber dem Planansatz.Seite 17 von 18
Quartalsbericht I/2025 Seite 17
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 31.03.2025 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf rund 1.510,0 Mio. EUR
(inklusive Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 81,1 Mio. EUR
und die Schulden der Seniorenzentren von 3,8 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf rund 996,1 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 2.510 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.03.2025 beträgt damit 7.763,0 EUR, wobei die
Einwohnerzahl von 323.336 zum 31.12.2024 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung
Bevölkerungsstandes auf Basis des letzten Zensus vom 15. Mai 2022) zugrunde gelegt
wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:
Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liqui-
ditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt – bis zur Entwurfsfassung des
Jahresabschlusses - als investive Darlehen aufgenommen werden.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit
begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von
bis zu 10 Jahren, abzuschließen.
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, zur Finanzierung
von Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Darlehen aufzunehmen und an diese weiter-
zureichen. Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2022 wurden ab Januar 2023 auch Liquidi-
tätskredite in Form von Termingelder zur Verfügung gestellt. Zum Stand 31.03.2025
wurden
- 90 Mio. EUR Liquiditätskredite und
- 185,4 Mio. EUR Investitionskredite ausgereicht.Seite 18 von 18

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 07:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de