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253102 · Beschlussvorlage

Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit Verlängerung des Kooperationsvertrages

Nummer
253102
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Maximilianstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253102
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit
Verlängerung des Kooperationsvertrages
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kooperationsprojekt Straßensozial-
arbeit mit den Kooperationspartnern
• Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH,
• Stadtgrenzenlos gGmbH und
• Heimstatt e.V./Jugendmigrationsdienst
fortzusetzen sowie mit den Trägern einen Kooperationsvertrag für die
Laufzeit 01.01.2025 bis 31.12.2026 zu schließen.
2. Die Träger erhalten für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis
zu 540.564,16 Euro und für das Jahr 2026 einen Zuschuss von bis
541.681,08 Euro.
Begründung
In den 19 Jahren seines Bestehens hat sich das Kooperationsprojekt Straßen-
sozialarbeit als trägerübergreifendes „Bonner Modell aufsuchender Arbeit“ be-
währt. Neben dem Amt für Kinder, Jugend und Familie gehören
• Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH
• Heimstatt e.V. Bonn/Jugendmigrationsdienst
• Evangelische Jugendhilfe Godesheim gGmbH
zum Trägerverbund. Die Trägerschaft der Evangelischen Jugendhilfe Godes-
heim gGmbH ist zum 1.1.2025 auf die stadtgrenzenlos gGmbH übertragen
worden. Die stadtgrenzenlos gGmbH, die ebenfalls wie die Evangelische Ju-
gendhilfe Godesheim Partner der Evangelischen Axenfeld Gesellschaft gGmbH
ist, hat zum Jahreswechsel verschiedene Geschäftsbereiche der Evangeli-
schen Jugendhilfe Godesheim übernommen. Dies bedeutet auch, dass die be-
kannte und erfahrene Fachkraft auch weiterhin im Kooperationsprojekt tätig ist.
Seitens der Geschäftsführung handeln ebenfalls weiterhin dieselben Personen.Seite 1 von 5
Seite 2
Das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit spricht gefährdete Jugendliche
und junge Erwachsene im gesamten Stadtgebiet an. Es handelt sich um ein
Angebot der Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 1 SGB VIII. Straßensozialarbeit
geht auf gefährdete junge Menschen zu, bietet alltagsnahe Unterstützung im
Umgang mit Problemen und Krisen, berät individuell, macht Mut zur Eigeninitia-
tive und baut Brücken in die bestehenden Hilfesysteme. Sie ist an der untersten
Schwelle des Jugendhilfesystems angesiedelt und erreicht junge Menschen,
die durch reguläre Angebote nicht oder kaum mehr zu erreichen sind.
Kennzeichnend für das Kooperationsprojekt ist die Verbindung von aufsuchen-
der Arbeit und festen Angeboten – dazu gehören das „Streetwork Café“ als
offener, szenenaher Treff (an zwei Wochentagen) wie auch die regelmäßigen
Sprechzeiten in den Anlaufstellen Bonn-Innenstadt und Tannenbusch.
Für das Jahr 2023 sind insgesamt 1645 Einzel- und Gruppenkontakte zu ver-
zeichnen, die von den Fachkräften der Straßensozialarbeit dokumentiert wur-
den. Dabei hat sich die Zahl der Einzel-Kontakte im Vergleich zum Jahr 2010
verdoppelt (2010: 835, 2023: 1514). Dies deckt sich mit der Erfahrung der
Straßensozialarbeitenden, dass sie inzwischen vermehrt auf Einzelpersonen
stoßen und weniger auf Jugendgruppen, die sich im öffentlichen Raum aufhal-
ten. Über die reine Verdopplung der Einzelkontakte hinaus, hat sich die Zahl
der daraus erwachsenden Folgekontakte ebenfalls mehr als verdoppelt (2010:
682, 2023: 1395). Folgekontakte entstehen in weit überwiegenden Fällen durch
einen erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf.
Diese Beratungs- und Unterstützungsfälle in der Straßensozialarbeit gestalten
sich in den letzten Jahren zeitintensiver, aufwändiger und komplexer. Standen
in 2010 die Themen „Arbeit/Ausbildung/Beruf“ (in 279 Fällen), „Probleme mit
Behörden“ (231 Fälle), „Persönliche Anliegen“ (210 Fälle) und „Ohne festen
Wohnsitz“ (133 Fälle), so waren in 2023 die Themen „Probleme mit Behörden“
(503 Fälle), „Ohne festen Wohnsitz“ (409 Fälle) und „Schulden/finanzielle Pro-
bleme“ (328 Fälle) die drei Top-Themen. Im Vergleich zu 2010 kommt an vier-
ter Stelle neu das Thema „Aufenthalt/Status“ mit 330 Fällen hinzu.
Nicht nur haben sich die absoluten Fall-Zahlen in den letzten 13 Jahren ver-
doppelt. Es sind auch die komplexeren Themen, die langwierige, vielschrittige
Lösungswege und -strategien und eine aufwändige Betreuung notwendig ma-
chen.
Dass die gemeinsam mit den Klienten beschrittenen Lösungswege einen viel
höheren Aufwand nach sich ziehen, hat unterschiedliche Ursachen. Zum einen
sprechen immer weniger Klienten deutsch, zum anderen ist die Antragsstellung
grundsätzlich im Vergleich zu 2010 wesentlich komplizierter geworden. Aber
auch Rückmeldungen von Ämtern dauern oft wochenlang, da diese ebenfalls
an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt sind. In dieser Zeit sind viele Klienten (mate-
riell) unversorgt.
Im Vergleich gab es 2010 zur Agentur für Arbeit/ARGE 268 Kontakte im Rah-
men der Fallarbeit der Straßensozialarbeiter*innen des Projektes, während es
in 2023 427 dokumentierte Kontakte gab, was einer Steigerung von 60 % ent-
spricht. 273 dokumentierte Kontakte gab es im Rahmen der Beratungsarbeit
zum Ausländeramt. Dies sind 273 Kontakte, die es in 2010 noch nicht gab, da
diese existenzielle Problemlage bei den Klienten kaum vorlag.
Besonders komplex und schwierig stellt sich die Unterstützung der wohnungs-
losen Klientel dar. Hier sind sowohl die überfüllten Notunterkünfte mit Wartelis-
ten als Grund aufzuführen, deren Belegzeiten zusätzlich deutlich länger gewor-
den sind, als auch die Tatsache, dass die Bewohnenden nicht in Wohnung ent-
lassen werden können, weil diese einfach nicht in ausreichendem Maß existie-Seite 2 von 5
Seite 3
ren. So ist das Thema „ohne festen Wohnsitz“ zum zweit häufigsten Thema
(409 Kontakte) in der Beratung und Betreuung geworden. Hier ist eine Ver-
zehnfachung der wohnungslosen Personen in Bonn (zwischen 2012 und 2022
lt. Statistischem Landesamt und Statistik des LWL 2022) als ein Grund durch-
aus anzunehmen.
83 % der Kontakte finden in sozialräumlichen Anlaufstellen in der Innenstadt
(mit Streetwork-Café und mit den festen Bürosprechzeiten) und in der Anlauf-
stelle Tannenbusch statt.
Aufgrund des oben geschilderten Anstiegs der Bedarfe wurde entsprechend
der Zielsetzung des Kinder- und Jugendförderplans für das Handlungsfeld der
Jugendsozialarbeit die personelle Ausstattung des Projektes um jeweils eine
pädagogische Fachkraftstelle bei den Trägern der freien Jugendhilfe aufge-
stockt (vgl. DS 240958). Damit stehen nun je Kooperationspartner 2 pädagogi-
sche Fachkraftstellen, d.h. insgesamt 8 pädagogische Fachkraftstellen im
Streetwork zur Verfügung. Die freien Träger bemühen sich aktuell die zusätzli-
chen vakanten Stellen mit geeigneten Fachkräften zu besetzen. Wenn die Stel-
len besetzt sind, ist eine Ausweitung der Schwerpunktsetzung des Kooperati-
onsprojektes Straßensozialarbeit neben der Bonner Innenstadt und dem Bon-
ner Norden auf den Stadtbezirk Hardtberg (insbesondere Medinghoven) und
den Stadtteil Dransdorf beabsichtigt. Die Details hierzu werden partnerschaft-
lich zwischen den Kooperationspartnern in der Trägerkonferenz abgestimmt.
Der Stadtbezirk Bad Godesberg wird hauptsächlich durch die beiden Fachkräf-
te des städtischen Projektes „Endlich ein Zuhause“ betreut. Da die Fachaufsicht
und Koordination sowohl für das Kooperationsprojekt wie auch „Endlich ein
Zuhause“ beim Leiter des Sachgebietes Jugendsozialarbeit liegen, ist eine en-
ge Verknüpfung, Abstimmung und Unterstützung beider Angebote gewährleis-
tet.
Zur Durchführung des Kooperationsprojektes benötigen die drei Träger der
freien Jugendhilfe eine Förderung der Personalkosten. Außerdem stellt die
Bundesstadt Bonn ein Sachmittel-Budget von bis zu 9.400 € im Jahr für das
Kooperationsprojekt zur Verfügung (Verbrauchsmaterialien, Fahrtkosten, An-
schaffungen, Maßnahmen, Fortbildungskosten, Telefon/Internet usw.) und för-
dert die Mietkosten der zentralen Büroräume in der Maximilianstraße 42, die
durch die stadtgrenzenlos gGmbH angemietet sind.
Im Haushalt 2023/2024 wurde eine Förderung in Höhe von 196.674,15 € (2023)
und 202.574,37 € (2024) bewilligt.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2025/2026 enthalten. Die Förde-
rung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
2025
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.51.30.06.05.05 JugendsozialarbeitSeite 3 von 5
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Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
540.564,16
EUR
151000605/
731000
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
540.564,16
EUR
2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.51.30.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
541.681,08
EUR
151000605/
731000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
541.681,08
EUR
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de