253102 · Beschlussvorlage
Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit Verlängerung des Kooperationsvertrages
Kerndaten
- Nummer
- 253102
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Maximilianstraße
- Tannenbusch
- Dransdorf
- Bonn
- Hardtberg
- Medinghoven
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253102 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit Verlängerung des Kooperationsvertrages Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kooperationsprojekt Straßensozial- arbeit mit den Kooperationspartnern • Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH, • Stadtgrenzenlos gGmbH und • Heimstatt e.V./Jugendmigrationsdienst fortzusetzen sowie mit den Trägern einen Kooperationsvertrag für die Laufzeit 01.01.2025 bis 31.12.2026 zu schließen. 2. Die Träger erhalten für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 540.564,16 Euro und für das Jahr 2026 einen Zuschuss von bis 541.681,08 Euro. Begründung In den 19 Jahren seines Bestehens hat sich das Kooperationsprojekt Straßen- sozialarbeit als trägerübergreifendes „Bonner Modell aufsuchender Arbeit“ be- währt. Neben dem Amt für Kinder, Jugend und Familie gehören • Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH • Heimstatt e.V. Bonn/Jugendmigrationsdienst • Evangelische Jugendhilfe Godesheim gGmbH zum Trägerverbund. Die Trägerschaft der Evangelischen Jugendhilfe Godes- heim gGmbH ist zum 1.1.2025 auf die stadtgrenzenlos gGmbH übertragen worden. Die stadtgrenzenlos gGmbH, die ebenfalls wie die Evangelische Ju- gendhilfe Godesheim Partner der Evangelischen Axenfeld Gesellschaft gGmbH ist, hat zum Jahreswechsel verschiedene Geschäftsbereiche der Evangeli- schen Jugendhilfe Godesheim übernommen. Dies bedeutet auch, dass die be- kannte und erfahrene Fachkraft auch weiterhin im Kooperationsprojekt tätig ist. Seitens der Geschäftsführung handeln ebenfalls weiterhin dieselben Personen.Seite 1 von 5 Seite 2 Das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit spricht gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene im gesamten Stadtgebiet an. Es handelt sich um ein Angebot der Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 1 SGB VIII. Straßensozialarbeit geht auf gefährdete junge Menschen zu, bietet alltagsnahe Unterstützung im Umgang mit Problemen und Krisen, berät individuell, macht Mut zur Eigeninitia- tive und baut Brücken in die bestehenden Hilfesysteme. Sie ist an der untersten Schwelle des Jugendhilfesystems angesiedelt und erreicht junge Menschen, die durch reguläre Angebote nicht oder kaum mehr zu erreichen sind. Kennzeichnend für das Kooperationsprojekt ist die Verbindung von aufsuchen- der Arbeit und festen Angeboten – dazu gehören das „Streetwork Café“ als offener, szenenaher Treff (an zwei Wochentagen) wie auch die regelmäßigen Sprechzeiten in den Anlaufstellen Bonn-Innenstadt und Tannenbusch. Für das Jahr 2023 sind insgesamt 1645 Einzel- und Gruppenkontakte zu ver- zeichnen, die von den Fachkräften der Straßensozialarbeit dokumentiert wur- den. Dabei hat sich die Zahl der Einzel-Kontakte im Vergleich zum Jahr 2010 verdoppelt (2010: 835, 2023: 1514). Dies deckt sich mit der Erfahrung der Straßensozialarbeitenden, dass sie inzwischen vermehrt auf Einzelpersonen stoßen und weniger auf Jugendgruppen, die sich im öffentlichen Raum aufhal- ten. Über die reine Verdopplung der Einzelkontakte hinaus, hat sich die Zahl der daraus erwachsenden Folgekontakte ebenfalls mehr als verdoppelt (2010: 682, 2023: 1395). Folgekontakte entstehen in weit überwiegenden Fällen durch einen erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Diese Beratungs- und Unterstützungsfälle in der Straßensozialarbeit gestalten sich in den letzten Jahren zeitintensiver, aufwändiger und komplexer. Standen in 2010 die Themen „Arbeit/Ausbildung/Beruf“ (in 279 Fällen), „Probleme mit Behörden“ (231 Fälle), „Persönliche Anliegen“ (210 Fälle) und „Ohne festen Wohnsitz“ (133 Fälle), so waren in 2023 die Themen „Probleme mit Behörden“ (503 Fälle), „Ohne festen Wohnsitz“ (409 Fälle) und „Schulden/finanzielle Pro- bleme“ (328 Fälle) die drei Top-Themen. Im Vergleich zu 2010 kommt an vier- ter Stelle neu das Thema „Aufenthalt/Status“ mit 330 Fällen hinzu. Nicht nur haben sich die absoluten Fall-Zahlen in den letzten 13 Jahren ver- doppelt. Es sind auch die komplexeren Themen, die langwierige, vielschrittige Lösungswege und -strategien und eine aufwändige Betreuung notwendig ma- chen. Dass die gemeinsam mit den Klienten beschrittenen Lösungswege einen viel höheren Aufwand nach sich ziehen, hat unterschiedliche Ursachen. Zum einen sprechen immer weniger Klienten deutsch, zum anderen ist die Antragsstellung grundsätzlich im Vergleich zu 2010 wesentlich komplizierter geworden. Aber auch Rückmeldungen von Ämtern dauern oft wochenlang, da diese ebenfalls an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt sind. In dieser Zeit sind viele Klienten (mate- riell) unversorgt. Im Vergleich gab es 2010 zur Agentur für Arbeit/ARGE 268 Kontakte im Rah- men der Fallarbeit der Straßensozialarbeiter*innen des Projektes, während es in 2023 427 dokumentierte Kontakte gab, was einer Steigerung von 60 % ent- spricht. 273 dokumentierte Kontakte gab es im Rahmen der Beratungsarbeit zum Ausländeramt. Dies sind 273 Kontakte, die es in 2010 noch nicht gab, da diese existenzielle Problemlage bei den Klienten kaum vorlag. Besonders komplex und schwierig stellt sich die Unterstützung der wohnungs- losen Klientel dar. Hier sind sowohl die überfüllten Notunterkünfte mit Wartelis- ten als Grund aufzuführen, deren Belegzeiten zusätzlich deutlich länger gewor- den sind, als auch die Tatsache, dass die Bewohnenden nicht in Wohnung ent- lassen werden können, weil diese einfach nicht in ausreichendem Maß existie-Seite 2 von 5 Seite 3 ren. So ist das Thema „ohne festen Wohnsitz“ zum zweit häufigsten Thema (409 Kontakte) in der Beratung und Betreuung geworden. Hier ist eine Ver- zehnfachung der wohnungslosen Personen in Bonn (zwischen 2012 und 2022 lt. Statistischem Landesamt und Statistik des LWL 2022) als ein Grund durch- aus anzunehmen. 83 % der Kontakte finden in sozialräumlichen Anlaufstellen in der Innenstadt (mit Streetwork-Café und mit den festen Bürosprechzeiten) und in der Anlauf- stelle Tannenbusch statt. Aufgrund des oben geschilderten Anstiegs der Bedarfe wurde entsprechend der Zielsetzung des Kinder- und Jugendförderplans für das Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit die personelle Ausstattung des Projektes um jeweils eine pädagogische Fachkraftstelle bei den Trägern der freien Jugendhilfe aufge- stockt (vgl. DS 240958). Damit stehen nun je Kooperationspartner 2 pädagogi- sche Fachkraftstellen, d.h. insgesamt 8 pädagogische Fachkraftstellen im Streetwork zur Verfügung. Die freien Träger bemühen sich aktuell die zusätzli- chen vakanten Stellen mit geeigneten Fachkräften zu besetzen. Wenn die Stel- len besetzt sind, ist eine Ausweitung der Schwerpunktsetzung des Kooperati- onsprojektes Straßensozialarbeit neben der Bonner Innenstadt und dem Bon- ner Norden auf den Stadtbezirk Hardtberg (insbesondere Medinghoven) und den Stadtteil Dransdorf beabsichtigt. Die Details hierzu werden partnerschaft- lich zwischen den Kooperationspartnern in der Trägerkonferenz abgestimmt. Der Stadtbezirk Bad Godesberg wird hauptsächlich durch die beiden Fachkräf- te des städtischen Projektes „Endlich ein Zuhause“ betreut. Da die Fachaufsicht und Koordination sowohl für das Kooperationsprojekt wie auch „Endlich ein Zuhause“ beim Leiter des Sachgebietes Jugendsozialarbeit liegen, ist eine en- ge Verknüpfung, Abstimmung und Unterstützung beider Angebote gewährleis- tet. Zur Durchführung des Kooperationsprojektes benötigen die drei Träger der freien Jugendhilfe eine Förderung der Personalkosten. Außerdem stellt die Bundesstadt Bonn ein Sachmittel-Budget von bis zu 9.400 € im Jahr für das Kooperationsprojekt zur Verfügung (Verbrauchsmaterialien, Fahrtkosten, An- schaffungen, Maßnahmen, Fortbildungskosten, Telefon/Internet usw.) und för- dert die Mietkosten der zentralen Büroräume in der Maximilianstraße 42, die durch die stadtgrenzenlos gGmbH angemietet sind. Im Haushalt 2023/2024 wurde eine Förderung in Höhe von 196.674,15 € (2023) und 202.574,37 € (2024) bewilligt. Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2025/2026 enthalten. Die Förde- rung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: 2025 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.51.30.06.05.05 JugendsozialarbeitSeite 3 von 5 Seite 4 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 540.564,16 EUR 151000605/ 731000 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 540.564,16 EUR 2026 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.51.30.06.05.05 Jugendsozialarbeit Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 541.681,08 EUR 151000605/ 731000 2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 541.681,08 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 5 Seite 5Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de