253099 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für die Jahre 2025/2026
Kerndaten
- Nummer
- 253099
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253099 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für die Jahre 2025/2026 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt den bestehenden Fördervertrag mit dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für die Jahre 2025 und 2026 zu ver- längern. 2. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. erhält für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 51.543,90 Euro und für das Jahr 2026 in Höhe von bis zu 52.574,78 Euro. Begründung Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat zuletzt in seiner Sitzung am 26. April 2023 beschlossen, den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. bis Ende 2024 zu fördern (DS 230716). Nun soll die Förderung für weitere zwei Jahre fortgeführt werden. Die Förderung beinhaltet Personal- und Sachkosten für die Wahrnehmung der Aufgaben des Kinder- und Jugendrings. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. ist die Interessenvertretung der Bonner Jugendverbände. Als Zusammenschluss vertritt der Kinder- und Jugendring die Interessen der Jugendverbände und Jugendgruppen in Politik und Verwaltung und fungiert als zentrale Anlaufstelle für Jugendverbände und Jugendgruppen zur Unterstützung dieser. Die jugendpolitische Bildungsarbeit stellt eine weitere Aufgabe des Kinder- und Jugendrings dar. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. ist nach § 75 SGB VIII anerkannter Trä- ger der Jugendhilfe. Zur Gewährleistung des Kindesschutzes hat der Träger mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII geschlossen und setzt diese eigenverantwortlich um. Aktuell besteht der ehrenamtliche Vorstand des Kinder- und Jugendrings aus 3 Personen. Die Vorsitzende und eine Stellvertretung sind bereits seit einigen Jahren engagiert, eine weitere Stellvertretung konnte im Oktober 2024 neu hin- zugewonnen werden. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. beschäftigt aktuell einen Geschäftsführer und eine geringfügig Beschäftigte für administrative Auf- gaben.Seite 1 von 4 Seite 2 Zu Zwecken der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung sowie zur Erfüllung der gesetzlich geregelten Gesamtverantwortung der öffentlichen Trä- ger nach § 79 SGB VIII führen der Kinder- und Jugendring und Fachkräfte der Jugendförderung einen standardisierten Wirksamkeitsdialog und vereinbaren hierin Handlungsziele für die Tätigkeit des Trägers. Darüber hinaus erhebt der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. statistische Daten über Jugendverbände mit Tätigkeit in Bonn und wertet diese aus und erhebt statistische Daten über den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. selbst. Beides wird dem Amt für Kinder, Ju- gend und Familie jährlich zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2023/2024 arbeitete der Kinder- und Jugendring in verschiede- nen Gremien und setzte folgende Schwerpunkte in der Arbeit: • Kinder- und Jugendförderplan der Bundesstadt Bonn • Kinder- und Jugendbeteiligung • Kinderrechte • Evaluation der Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit • Initiativkreis Reuterpark • Mitarbeit in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendringe • Mitarbeit in Austauschtreffen der Großstadtjugendringe • Richtlinienschulung • EU-Wahl Im Wirksamkeitsdialog 2023 wurde für einen Zeitraum von etwa sechs Monaten das Ziel vereinbart, dass der Kinder- und Jugendring die Anregungen und Kritik seiner Mitglieder zu den „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maß- nahmen und Anschaffungen“ kennt und diese dem Amt für Kinder, Jugend und Familie für die Evaluation der Richtlinie zur Verfügung stellt. Des Weiteren setz- te sich der Kinder- und Jugendring das Ziel, eine weitere Person zu finden, die sich ehrenamtlich im Vorstand engagiert. Beide Ziele wurden mit verschiede- nen Maßnahmen verfolgt und konnten inzwischen umgesetzt werden. Im Wirksamkeitsdialog 2024 wurden Ziele in Bezug auf das Recht Beteiligung und Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen vereinbart. Zum ei- nem beabsichtigte der Kinder- und Jugendring im Rahmen der Kinderrechte- Wochen 2024 die Bekanntheit des Rechts auf Beteiligung bei Kindern und Ju- gendlichen zu steigern. Hierzu wurde eine Veranstaltung im Reuterpark und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema geplant. Darüber hinaus ist es das Ziel die Mitgliedsverbände zur Bundestags- und Kommunalwahl 2025 zu informieren und gleichzeitig den Kandidierenden die jugendpolitischen Ziele der Jugend- verbände bekannt zu machen. Die Auswertung hierzu erfolgt im Wirksamkeits- dialog 2025. Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2025/2026 enthalten. Die Förde- rung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: 2025 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 4 Seite 3 151000603 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen freier Träger so- wie Zuschüsse an sonst. Einrichtun- gen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 51.543,90 EUR 151000603/ 73.1000 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 51.543,90 EUR 2026 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 151000603 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen freier Träger so- wie Zuschüsse an sonst. Einrichtun- gen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 52.574,78 EUR 151000603/ 73.1000 2026 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 52.574,78 EURSeite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de