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253099 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für die Jahre 2025/2026

Nummer
253099
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253099
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und
Jugendring Bonn e.V. für die Jahre 2025/2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 05.06.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt den bestehenden Fördervertrag mit dem
Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für die Jahre 2025 und 2026 zu ver-
längern.
2. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. erhält für das Jahr 2025 einen
Zuschuss in Höhe von bis zu 51.543,90 Euro und für das Jahr 2026 in
Höhe von bis zu 52.574,78 Euro.
Begründung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat zuletzt in seiner Sitzung am
26. April 2023 beschlossen, den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. bis Ende
2024 zu fördern (DS 230716). Nun soll die Förderung für weitere zwei Jahre
fortgeführt werden. Die Förderung beinhaltet Personal- und Sachkosten für die
Wahrnehmung der Aufgaben des Kinder- und Jugendrings.
Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. ist die Interessenvertretung der Bonner
Jugendverbände. Als Zusammenschluss vertritt der Kinder- und Jugendring die
Interessen der Jugendverbände und Jugendgruppen in Politik und Verwaltung
und fungiert als zentrale Anlaufstelle für Jugendverbände und Jugendgruppen
zur Unterstützung dieser. Die jugendpolitische Bildungsarbeit stellt eine weitere
Aufgabe des Kinder- und Jugendrings dar.
Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. ist nach § 75 SGB VIII anerkannter Trä-
ger der Jugendhilfe. Zur Gewährleistung des Kindesschutzes hat der Träger mit
dem Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung zum Kinderschutz
nach § 72a SGB VIII geschlossen und setzt diese eigenverantwortlich um.
Aktuell besteht der ehrenamtliche Vorstand des Kinder- und Jugendrings aus 3
Personen. Die Vorsitzende und eine Stellvertretung sind bereits seit einigen
Jahren engagiert, eine weitere Stellvertretung konnte im Oktober 2024 neu hin-
zugewonnen werden. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. beschäftigt aktuell
einen Geschäftsführer und eine geringfügig Beschäftigte für administrative Auf-
gaben.Seite 1 von 4
Seite 2
Zu Zwecken der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung sowie zur
Erfüllung der gesetzlich geregelten Gesamtverantwortung der öffentlichen Trä-
ger nach § 79 SGB VIII führen der Kinder- und Jugendring und Fachkräfte der
Jugendförderung einen standardisierten Wirksamkeitsdialog und vereinbaren
hierin Handlungsziele für die Tätigkeit des Trägers. Darüber hinaus erhebt der
Kinder- und Jugendring Bonn e.V. statistische Daten über Jugendverbände mit
Tätigkeit in Bonn und wertet diese aus und erhebt statistische Daten über den
Kinder- und Jugendring Bonn e.V. selbst. Beides wird dem Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie jährlich zur Verfügung gestellt.
In den Jahren 2023/2024 arbeitete der Kinder- und Jugendring in verschiede-
nen Gremien und setzte folgende Schwerpunkte in der Arbeit:
• Kinder- und Jugendförderplan der Bundesstadt Bonn
• Kinder- und Jugendbeteiligung
• Kinderrechte
• Evaluation der Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit
• Initiativkreis Reuterpark
• Mitarbeit in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendringe
• Mitarbeit in Austauschtreffen der Großstadtjugendringe
• Richtlinienschulung
• EU-Wahl
Im Wirksamkeitsdialog 2023 wurde für einen Zeitraum von etwa sechs Monaten
das Ziel vereinbart, dass der Kinder- und Jugendring die Anregungen und Kritik
seiner Mitglieder zu den „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit – Maß-
nahmen und Anschaffungen“ kennt und diese dem Amt für Kinder, Jugend und
Familie für die Evaluation der Richtlinie zur Verfügung stellt. Des Weiteren setz-
te sich der Kinder- und Jugendring das Ziel, eine weitere Person zu finden, die
sich ehrenamtlich im Vorstand engagiert. Beide Ziele wurden mit verschiede-
nen Maßnahmen verfolgt und konnten inzwischen umgesetzt werden.
Im Wirksamkeitsdialog 2024 wurden Ziele in Bezug auf das Recht Beteiligung
und Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen vereinbart. Zum ei-
nem beabsichtigte der Kinder- und Jugendring im Rahmen der Kinderrechte-
Wochen 2024 die Bekanntheit des Rechts auf Beteiligung bei Kindern und Ju-
gendlichen zu steigern. Hierzu wurde eine Veranstaltung im Reuterpark und
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema geplant. Darüber hinaus ist es das Ziel die
Mitgliedsverbände zur Bundestags- und Kommunalwahl 2025 zu informieren
und gleichzeitig den Kandidierenden die jugendpolitischen Ziele der Jugend-
verbände bekannt zu machen. Die Auswertung hierzu erfolgt im Wirksamkeits-
dialog 2025.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2025/2026 enthalten. Die Förde-
rung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
2025
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 4
Seite 3
151000603 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb
von Einrichtungen freier Träger so-
wie Zuschüsse an sonst. Einrichtun-
gen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
51.543,90 EUR 151000603/
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
51.543,90 EUR
2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
151000603 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb
von Einrichtungen freier Träger so-
wie Zuschüsse an sonst. Einrichtun-
gen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
52.574,78 EUR 151000603/
73.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
52.574,78 EURSeite 3 von 4
Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de