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253098-02 · Beschlussvorlage

N-Vorlage zum Antrag betr. "Sicherung einer muslimischen Bestattungsfläche am Bonner Nordfriedhof"

Nummer
253098-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn Hauptort
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung
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  1. 253098 Sicherung einer muslimischen Bestattungsfläche am Bonner Nordfriedhof

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Beschlussvorlage
öffentlich
253098-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
N-Vorlage zum Antrag betr. "Sicherung einer
muslimischen Bestattungsfläche am Bonner
Nordfriedhof"
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag aus dem Votum der Sitzung des Integrationsrates vom
03.06.2025 wird, zum Schutz wertvoller Potentialflächen für eine wohnbauliche
Entwicklung sowie dringend benötigte Gewerbeflächen, abgelehnt.
Begründung:
Die Anregung des Integrationsrates vom 03.06.2025 lautet wie folgt:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Bundesstadt Bonn folgende
Punkte zu beschließen:
1. Die Stadt Bonn stellt verbindlich einen Teil der Erweiterungsfläche
des Nordfriedhofs exklusiv für Bestattungen nach muslimischem
Glauben zur Verfügung.
2. Die konkrete Größe, Lage und Gestaltung dieser Fläche wird durch
die Verwaltung auf Grundlage einer transparenten Bedarfsanalyse
ermittelt., die in enger Abstimmung mit der Arbeitsgruppe der 12 Bonner
Moscheegemeinden erfolgt.
3. Die Bedarfsanalyse basiert auf den tatsächlichen Bestattungszahlen
der letzten drei Jahre sowie auf den prognostizierten Bedarfen für die
kommenden 25 Jahre unter Berücksichtigung der demografischen
Entwicklung.
4. Die Planung und Umsetzung erfolgen unter kontinuierlicher
Beteiligung und im Dialog mit der Arbeitsgruppe der 12
Moscheegemeinden.Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
5. Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierfür erforderlichen
stadtplanerischen, rechtlichen und organisatorischen Schritte
einzuleiten.
6. Die Ergebnisse der Bedarfsprüfung sowie ein erster
Umsetzungsvorschlag sind dem Integrationsrat spätestens zur
übernächsten Sitzung vorzulegen.
7. Die Verwaltung berichtet dem Integrationsrat in der nächsten oder
spätestens übernächsten Sitzung (voraussichtlich bis spätestens Ende
2025) transparent über den aktuellen Stand der Bedarfsanalyse und die
bereits eingeleiteten Maßnahmen.
- - -
Der geänderte Beschluss geht auf den Änderungsantrag DS 253098-01 AA,
welcher den ursprünglichen Antrag vollständig modifiziert hat, sowie der nicht
abgestimmten Verwaltungsvorlage DS 253126 zurück.
In der Sitzung stellten die Antragsstellenden einen mündlichen Antrag gem. §27
(8) S. 3 GO NRW, dass der so modifizierte Antrag in den Rat der Stadt Bonn
eingebracht wird. Der Antrag auf Einbringung wurde einstimmig angenommen.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Bundesstadt Bonn folgende
Punkte zu beschließen:
1. Die Stadt Bonn stellt ein Drittel der Erweiterungsfläche des
Nordfriedhofs exklusiv für muslimische Bestattungen bereit. Diese
Fläche soll unmittelbar an das bestehende muslimische Grabfeld
angrenzen.
2. Die Planung und Umsetzung der Maßnahme erfolgt in enger
Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Bonner
Moscheegemeinden.
3. Gemäß dem Beschluss des Rates vom 12.12.2024 zur Schaffung
muslimischer Grabfelder in Heiderhof, Roleber und Dransdorfer wird
auch im Bonner Norden ein entsprechendes Angebot geschaffen
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag war wie folgt begründet:
Die Entscheidung des Stadtrats vom 12.12.2024 neue muslimische
Grabfelder in Heiderhof, Roleber und Dransdorf einzurichten, stellt einen
wichtigen Schritt zur gleichberechtigten Berücksichtigung religiöser
Bedürfnisse dar. Diese Entscheidung und die seither von der
Verwaltung in die Wege geleiteten und umgesetzten MaßnahmenSeite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
werden ausdrücklich begrüßt. Damit werden jedoch ausschließlich die
Bedarfe in südlichen, westlichen und östlichen Stadtteilen abgedeckt.
Der Bonner Norden, in dem viele muslimische Gemeinden ansässig
sind, wurde bislang nicht ausreichend berücksichtigt.
Gerade im Bonner Norden besteht ein besonderer Bedarf an einer
verfügbaren muslimischen Bestattungsfläche. Hier befinden sich
zentrale Moscheegemeinden mit großer Reichweite und
jahrzehntelanger lokaler Verankerung. Der bereits bestehende
muslimische Bereich des Nordfriedhofs hat für viele Familien eine hohe
emotionale, religiöse und historische Bedeutung. Es besteht eine
steigende Nachfrage an muslimischen Bestattungsplätzen, bedingt
durch die zunehmende kulturelle Vielfalt sowie die wachsende kulturelle
Bindung und Identifikation mit Bonn.
Die von der Stadtverwaltung geplante vollständige Nutzung der
angrenzenden Erweiterungsfläche ausschließlich als Wohn- und
Gewerbegebiet steht zudem im Widerspruch zu ökologischen und
stadtklimatischen Bedarfen und der städtischen Zielsetzung, bis 2035
klimaneutral zu werden. Eine vollständige Versiegelung der Grünflächen
sollte im Sinne der Nachhaltigkeit vermieden werden.
Eine Drittelung der bestehenden Fläche in Wohn-, Gewerbegebiet und
muslimischer Bestattungsfläche stellt aus Sicht der Antragsteller einen
abgewogenen Kompromiss dar, der den verschiedenen Bedarfen
gerecht wird.
Stellungnahme und Handlungsempfehlung der Verwaltung zu der N-
Vorlage:
In seiner Sitzung vom 12.12.2024 hat der Rat der Bundesstadt Bonn zu TOP
5.36 beschlossen, dass die Verwaltung vor einer Beschlussfassung über die
zukünftige Nutzung der Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs (Richtung
Norden) dem Fachausschuss bzw. politischen Gremien im Zuge der
vorbereitenden Neuordnung von Nutzungs- und Bestattungsarten auf den
Bonner Friedhöfen, bezogen auf die muslimischen Beisetzungen, noch
ergänzende Informationen zukommen lassen soll.
Die 40 Bonner Friedhöfe weisen in einem mehr als ausreichenden Maße noch
freie Grabflächen aus. Die noch nicht ausgebaute Erweiterungsfläche, die an
den Nordfriedhof angrenzt, kann daher als Potentialfläche für eine
wohnbauliche Entwicklung sowie dringend benötigte Gewerbeflächen zur
Verfügung gestellt werden. Die Belange für muslimische Bestattungen können
langfristig sowohl auf dem FH Heiderhof, FH Roleber sowie FH Dransdorf aber
auch auf dem Nordfriedhof gewährleistet werden. Zudem ist grundsätzlich eine
Beisetzung auf allen Bonner Friedhöfen möglich.Seite 3 von 5
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Da die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht melderechtlich
erfasst wird, kann die Anzahl der Personen mit muslimischer Weltanschauung
nur geschätzt werden. Die allgemein statistische Sterblichkeit der Menschen
beträgt 1%. Damit wäre bei ca. 40.000 Bürger*innen, die aufgrund ihrer
Herkunftsländer einen Bezug zum Islam haben, von ca. 400 verstorbenen
Menschen pro Jahr auszugehen. In den letzten Jahren fanden auf dem
muslimischen Grabfeld auf dem Nordfriedhof pro Jahr ca. 70 Beisetzungen
statt. Die anderen muslimischen Mitbürger*innen werden auf anderen
Friedhöfen (im Stadtgebiet, in Nachbarkommunen oder im Ausland) beigesetzt.
Für viele Muslime besteht der Wunsch nach einer wohnortnahen Beisetzung.
Auf allen Bonner Friedhöfen wird daher seitens der Verwaltung gemeinsam mit
den Angehörigen die Möglichkeiten einer Beisetzung nach islamischem Ritus
und individuellen Wünschen geprüft. So ist z.B. die Beisetzung im Leichentuch
im gesamten Stadtgebiet möglich. Bei Ankauf eines Wahlgrabes können die
Angehörigen des Verstorbenen gemeinsam mit den Friedhofsverwaltern vor Ort
die genaue Lage und die Möglichkeit der Ausrichtung des Leichnams in
Richtung Mekka besprechen.
Die Herstellung der neuen muslimischen Grabfelder fand und findet im engen
Dialog mit der Arbeitsgruppe der 12 Moscheengemeinden statt.
Auf dem FH Heiderhof können bis zu 400 Wahlgräber sowie zusätzlich 80
Kinder- und 80 Gräber für Tot-und Fehlgeburten angeboten werden. Die
Wahlgräber können zudem in Tief- und Normallage belegt werden. Der erste
Bauabschnitt ist bereits realisiert und es haben seit August 2025 neun
Beisetzungen stattgefunden.
Der Ausbau des muslimischen Feldes auf dem Friedhof Roleber „Om Berg“ ist
ebenfalls bereits in der Realisierungsphase. Hier werden bis zu 250
Wahlgräbern (ebenfalls mit der Möglichkeit zu Beisetzung in Tief- und
Normallage) sowie Kinder- und Gräber für Tot- und Fehlgeburten angeboten
werden können. Die Freigabe wird baldmöglichst erfolgen.
Die Planungen für den Ausbau des muslimischen Grabfeldes auf dem FH
Dransdorf werden, nachdem das geologische Gutachten nun vorliegt, im I
Quartal 2026 durchgeführt werden. Voraussichtlich werden hier eine ähnliche
Anzahl an Wahlgräbern wie auf dem FH Roleber geschaffen werden können.
Der Ausbau soll direkt im Anschluss realisiert werden.
Auch zukünftig wird zudem ein Angebot an Bestattungsflächen im bereits
vorhandenen muslimischen Grabfeld auf dem Nordfriedhof angeboten werden
können. Nach Abschluss der umfangreichen Renovierungs- und
Sanierungsarbeiten an der Friedhofskapelle wird zudem wieder ein ritueller
Waschraum sowie ein großer konfessionsloser Trauerraum zur Verfügung
stehen. In der Vergangenheit wurden die dort vorhandenen Grabstätten als
Reihengräber vergeben. Um dem Wunsch der Angehörigen der Verstorbenen
nach der Möglichkeit des Fortbestandes des Grabes nachkommen zu können,Seite 4 von 5
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
wurden diese angeschrieben, damit die Gräber auf Wahlgräber umgestellt
werden können. Gräber, deren Nutzungsrechte nicht verlängert werden,
können in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft zukünftig erneut belegt
werden. Es handelt sich hierbei nicht mehr um „unberührte Erde“, jedoch steht
diese in vielen anderen deutschen Kommunen und selbst in islamisch
geprägten Staaten nur noch begrenzt zur Verfügung.
Zudem werden im Zuge der weiteren Friedhofsentwicklungsplanung auch auf
weiteren Friedhöfen Flächen für entsprechende Grabfelder gesucht.
Bei der in Rede stehenden Fläche handelt es sich um eine der letzten
Potentialflächen sowohl für die Entwicklung von Gewerbegebieten in Bonn als
auch für die Schaffung von dringend benötigtem (öffentlich gefördertem)
Wohnraum und besitzt daher eine entscheidende Bedeutung für die
wirtschaftliche Entwicklung der Stadt.
Zusammenfassung:
Mit der angestrebten Sicherung einer Friedhofserweiterungsfläche gehen, trotz
der gegebenen stadträumlichen Eignung und der überdurchschnittlich guten
ÖPNV-Anbindung wertvolle Potentialflächen für eine wohnbauliche Entwicklung
sowie dringend benötigte Gewerbeflächen verloren.
Der Bedarf an muslimischen Bestattungsflächen, sollte nicht zu Lasten von
Potentialflächen für den (öffentlich geförderten) Wohnungsbau erfolgen.
Die Berücksichtigung der Belange der muslimischen Bestattungsflächen wird
an anderen Stellen im Stadtgebiet, welche kein Wohnbaupotential haben,
ausdrücklich begrüßt.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de