253098-02 · Beschlussvorlage
N-Vorlage zum Antrag betr. "Sicherung einer muslimischen Bestattungsfläche am Bonner Nordfriedhof"
Kerndaten
- Nummer
- 253098-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Nordfriedhof Hauptort
- Heiderhof
- Dransdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253098-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III N-Vorlage zum Antrag betr. "Sicherung einer muslimischen Bestattungsfläche am Bonner Nordfriedhof" Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Beschlussvorschlag aus dem Votum der Sitzung des Integrationsrates vom 03.06.2025 wird, zum Schutz wertvoller Potentialflächen für eine wohnbauliche Entwicklung sowie dringend benötigte Gewerbeflächen, abgelehnt. Begründung: Die Anregung des Integrationsrates vom 03.06.2025 lautet wie folgt: Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Bundesstadt Bonn folgende Punkte zu beschließen: 1. Die Stadt Bonn stellt verbindlich einen Teil der Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs exklusiv für Bestattungen nach muslimischem Glauben zur Verfügung. 2. Die konkrete Größe, Lage und Gestaltung dieser Fläche wird durch die Verwaltung auf Grundlage einer transparenten Bedarfsanalyse ermittelt., die in enger Abstimmung mit der Arbeitsgruppe der 12 Bonner Moscheegemeinden erfolgt. 3. Die Bedarfsanalyse basiert auf den tatsächlichen Bestattungszahlen der letzten drei Jahre sowie auf den prognostizierten Bedarfen für die kommenden 25 Jahre unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung. 4. Die Planung und Umsetzung erfolgen unter kontinuierlicher Beteiligung und im Dialog mit der Arbeitsgruppe der 12 Moscheegemeinden.Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 5. Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierfür erforderlichen stadtplanerischen, rechtlichen und organisatorischen Schritte einzuleiten. 6. Die Ergebnisse der Bedarfsprüfung sowie ein erster Umsetzungsvorschlag sind dem Integrationsrat spätestens zur übernächsten Sitzung vorzulegen. 7. Die Verwaltung berichtet dem Integrationsrat in der nächsten oder spätestens übernächsten Sitzung (voraussichtlich bis spätestens Ende 2025) transparent über den aktuellen Stand der Bedarfsanalyse und die bereits eingeleiteten Maßnahmen. - - - Der geänderte Beschluss geht auf den Änderungsantrag DS 253098-01 AA, welcher den ursprünglichen Antrag vollständig modifiziert hat, sowie der nicht abgestimmten Verwaltungsvorlage DS 253126 zurück. In der Sitzung stellten die Antragsstellenden einen mündlichen Antrag gem. §27 (8) S. 3 GO NRW, dass der so modifizierte Antrag in den Rat der Stadt Bonn eingebracht wird. Der Antrag auf Einbringung wurde einstimmig angenommen. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Bundesstadt Bonn folgende Punkte zu beschließen: 1. Die Stadt Bonn stellt ein Drittel der Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs exklusiv für muslimische Bestattungen bereit. Diese Fläche soll unmittelbar an das bestehende muslimische Grabfeld angrenzen. 2. Die Planung und Umsetzung der Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Bonner Moscheegemeinden. 3. Gemäß dem Beschluss des Rates vom 12.12.2024 zur Schaffung muslimischer Grabfelder in Heiderhof, Roleber und Dransdorfer wird auch im Bonner Norden ein entsprechendes Angebot geschaffen Der ursprüngliche Beschlussvorschlag war wie folgt begründet: Die Entscheidung des Stadtrats vom 12.12.2024 neue muslimische Grabfelder in Heiderhof, Roleber und Dransdorf einzurichten, stellt einen wichtigen Schritt zur gleichberechtigten Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse dar. Diese Entscheidung und die seither von der Verwaltung in die Wege geleiteten und umgesetzten MaßnahmenSeite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) werden ausdrücklich begrüßt. Damit werden jedoch ausschließlich die Bedarfe in südlichen, westlichen und östlichen Stadtteilen abgedeckt. Der Bonner Norden, in dem viele muslimische Gemeinden ansässig sind, wurde bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Gerade im Bonner Norden besteht ein besonderer Bedarf an einer verfügbaren muslimischen Bestattungsfläche. Hier befinden sich zentrale Moscheegemeinden mit großer Reichweite und jahrzehntelanger lokaler Verankerung. Der bereits bestehende muslimische Bereich des Nordfriedhofs hat für viele Familien eine hohe emotionale, religiöse und historische Bedeutung. Es besteht eine steigende Nachfrage an muslimischen Bestattungsplätzen, bedingt durch die zunehmende kulturelle Vielfalt sowie die wachsende kulturelle Bindung und Identifikation mit Bonn. Die von der Stadtverwaltung geplante vollständige Nutzung der angrenzenden Erweiterungsfläche ausschließlich als Wohn- und Gewerbegebiet steht zudem im Widerspruch zu ökologischen und stadtklimatischen Bedarfen und der städtischen Zielsetzung, bis 2035 klimaneutral zu werden. Eine vollständige Versiegelung der Grünflächen sollte im Sinne der Nachhaltigkeit vermieden werden. Eine Drittelung der bestehenden Fläche in Wohn-, Gewerbegebiet und muslimischer Bestattungsfläche stellt aus Sicht der Antragsteller einen abgewogenen Kompromiss dar, der den verschiedenen Bedarfen gerecht wird. Stellungnahme und Handlungsempfehlung der Verwaltung zu der N- Vorlage: In seiner Sitzung vom 12.12.2024 hat der Rat der Bundesstadt Bonn zu TOP 5.36 beschlossen, dass die Verwaltung vor einer Beschlussfassung über die zukünftige Nutzung der Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs (Richtung Norden) dem Fachausschuss bzw. politischen Gremien im Zuge der vorbereitenden Neuordnung von Nutzungs- und Bestattungsarten auf den Bonner Friedhöfen, bezogen auf die muslimischen Beisetzungen, noch ergänzende Informationen zukommen lassen soll. Die 40 Bonner Friedhöfe weisen in einem mehr als ausreichenden Maße noch freie Grabflächen aus. Die noch nicht ausgebaute Erweiterungsfläche, die an den Nordfriedhof angrenzt, kann daher als Potentialfläche für eine wohnbauliche Entwicklung sowie dringend benötigte Gewerbeflächen zur Verfügung gestellt werden. Die Belange für muslimische Bestattungen können langfristig sowohl auf dem FH Heiderhof, FH Roleber sowie FH Dransdorf aber auch auf dem Nordfriedhof gewährleistet werden. Zudem ist grundsätzlich eine Beisetzung auf allen Bonner Friedhöfen möglich.Seite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Da die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht melderechtlich erfasst wird, kann die Anzahl der Personen mit muslimischer Weltanschauung nur geschätzt werden. Die allgemein statistische Sterblichkeit der Menschen beträgt 1%. Damit wäre bei ca. 40.000 Bürger*innen, die aufgrund ihrer Herkunftsländer einen Bezug zum Islam haben, von ca. 400 verstorbenen Menschen pro Jahr auszugehen. In den letzten Jahren fanden auf dem muslimischen Grabfeld auf dem Nordfriedhof pro Jahr ca. 70 Beisetzungen statt. Die anderen muslimischen Mitbürger*innen werden auf anderen Friedhöfen (im Stadtgebiet, in Nachbarkommunen oder im Ausland) beigesetzt. Für viele Muslime besteht der Wunsch nach einer wohnortnahen Beisetzung. Auf allen Bonner Friedhöfen wird daher seitens der Verwaltung gemeinsam mit den Angehörigen die Möglichkeiten einer Beisetzung nach islamischem Ritus und individuellen Wünschen geprüft. So ist z.B. die Beisetzung im Leichentuch im gesamten Stadtgebiet möglich. Bei Ankauf eines Wahlgrabes können die Angehörigen des Verstorbenen gemeinsam mit den Friedhofsverwaltern vor Ort die genaue Lage und die Möglichkeit der Ausrichtung des Leichnams in Richtung Mekka besprechen. Die Herstellung der neuen muslimischen Grabfelder fand und findet im engen Dialog mit der Arbeitsgruppe der 12 Moscheengemeinden statt. Auf dem FH Heiderhof können bis zu 400 Wahlgräber sowie zusätzlich 80 Kinder- und 80 Gräber für Tot-und Fehlgeburten angeboten werden. Die Wahlgräber können zudem in Tief- und Normallage belegt werden. Der erste Bauabschnitt ist bereits realisiert und es haben seit August 2025 neun Beisetzungen stattgefunden. Der Ausbau des muslimischen Feldes auf dem Friedhof Roleber „Om Berg“ ist ebenfalls bereits in der Realisierungsphase. Hier werden bis zu 250 Wahlgräbern (ebenfalls mit der Möglichkeit zu Beisetzung in Tief- und Normallage) sowie Kinder- und Gräber für Tot- und Fehlgeburten angeboten werden können. Die Freigabe wird baldmöglichst erfolgen. Die Planungen für den Ausbau des muslimischen Grabfeldes auf dem FH Dransdorf werden, nachdem das geologische Gutachten nun vorliegt, im I Quartal 2026 durchgeführt werden. Voraussichtlich werden hier eine ähnliche Anzahl an Wahlgräbern wie auf dem FH Roleber geschaffen werden können. Der Ausbau soll direkt im Anschluss realisiert werden. Auch zukünftig wird zudem ein Angebot an Bestattungsflächen im bereits vorhandenen muslimischen Grabfeld auf dem Nordfriedhof angeboten werden können. Nach Abschluss der umfangreichen Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an der Friedhofskapelle wird zudem wieder ein ritueller Waschraum sowie ein großer konfessionsloser Trauerraum zur Verfügung stehen. In der Vergangenheit wurden die dort vorhandenen Grabstätten als Reihengräber vergeben. Um dem Wunsch der Angehörigen der Verstorbenen nach der Möglichkeit des Fortbestandes des Grabes nachkommen zu können,Seite 4 von 5 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) wurden diese angeschrieben, damit die Gräber auf Wahlgräber umgestellt werden können. Gräber, deren Nutzungsrechte nicht verlängert werden, können in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft zukünftig erneut belegt werden. Es handelt sich hierbei nicht mehr um „unberührte Erde“, jedoch steht diese in vielen anderen deutschen Kommunen und selbst in islamisch geprägten Staaten nur noch begrenzt zur Verfügung. Zudem werden im Zuge der weiteren Friedhofsentwicklungsplanung auch auf weiteren Friedhöfen Flächen für entsprechende Grabfelder gesucht. Bei der in Rede stehenden Fläche handelt es sich um eine der letzten Potentialflächen sowohl für die Entwicklung von Gewerbegebieten in Bonn als auch für die Schaffung von dringend benötigtem (öffentlich gefördertem) Wohnraum und besitzt daher eine entscheidende Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Zusammenfassung: Mit der angestrebten Sicherung einer Friedhofserweiterungsfläche gehen, trotz der gegebenen stadträumlichen Eignung und der überdurchschnittlich guten ÖPNV-Anbindung wertvolle Potentialflächen für eine wohnbauliche Entwicklung sowie dringend benötigte Gewerbeflächen verloren. Der Bedarf an muslimischen Bestattungsflächen, sollte nicht zu Lasten von Potentialflächen für den (öffentlich geförderten) Wohnungsbau erfolgen. Die Berücksichtigung der Belange der muslimischen Bestattungsflächen wird an anderen Stellen im Stadtgebiet, welche kein Wohnbaupotential haben, ausdrücklich begrüßt. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de